Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
HolidayInsider AGLiquidiert
Winzererstraße 47E, 80797 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrich Dr. Eckert seit 27.3.2009 | Vorstandsmitglied |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HolidayInsider AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Die Erstellung des Jahresabschlusses der HolidayInsider AG erfolgte nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB. Nach § 267 HGB handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den großenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Aktiengesetztes beachtet. Für die Gewinn- und Verlsutrehnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschliesslich steuerrechtlicher Massnahmen Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB beachtet. Es wurde im Geschäftsjahr 2008 gem. § 269 HGB für Erweiterungsaufwendungen ein Aktivposten gebildet. Dieser Posten beinhaltet die Aufwendungen für die Ausweitung des Geschäftsfeldes der Gesellschaft auf das gesamte Bundesgebiet. Im Einzelnen waren dies Personalkosten, Kosten für online-Marketingmaßnahmen und Fremdarbeiten. Die Abschreibung erfolgt ab dem Wirtschaftsjahr 2009 mit jeweils einem Viertel. In Höhe dieser Bilanzierungshilfe besteht eine Ausschüttungssperre. Zum Bilanzstichtag war die Bilanzierungshilfe in voller Höhe abgeschrieben. Es wurde vom Aktivierungswahlrecht des § 248 (2) HGB für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände kein Gebrauch gemacht. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmässigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Auf das Sachanlagevermögen geleistete Anzahlungen wurden mit ihrem Nennwert angesetzt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bs zu einem Wert von 410€ wurden im Jahre des Zugangs abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Wertberichtigungen wurden vorgenommen. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft u.a. IT-Kosten sowie abgregrenzte Ansprüche aus Versicherungsverträgen. Die Auflösung der Posten erfolgt entsprechend dem Zeitablauf. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt und haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen wurden nicht vorgenommen. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft in erster Linie unterjährig vereinnahmte Jahresgebühren und Mitgliedsbeitträge von Gemeinden und Regionen. Die Auflösung der Einzelpositionen erfolgte monatsweise. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Ausschüttungssperre gem. § 269 HGB für Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs wurde beachtet. Der entgeltlich erworbene Firmenwert wurde aktiviert. Die planmäßige Verteilung des aktivierten Wertes wurde auf 15 Jahre festgelegt. Bei dem Geschäftswert handelt es sich im Wesentlichen um einen erworbenen Kundenstamm, bei dem von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahre auszugehen ist. Angaben zum Eigenkapital Die Aktien der Gesellschaft lauten auf 1,00€ Nominalbetrag pro Aktie. Zum Bilanzstichtag waren 336.721 Aktien von der Gesellschaft ausgegeben. Die Gesellschaft hat mit Beschluss vom 26.02.2009 ein genehmigte Kapital (genehmigtes Kapital 2009/I) in Höhe des maximal zulässigen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals beschlossen. Dieser Beschluss und der Beschluss vom 18.11.2009 ermächtigen den Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 18.11.2014 zu erhöhen durch die Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen, insgesamt höchstens jedoch um 49.800,00€ (genehmigtes Kapital 2009/II). Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22.02.2012 wurde der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2016 gegen Bar- und/oder Sacheinalge einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.960,00€ zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann ("Genehmigtes Kapital 2012/I)". Das genehmigte Kapital vom 22.02.2012 ("Genehmigtes Kapital 2012/I) beträgt nach Beschluss der Hauptversammlung vom 12.10.2012 noch 840,00€. Im Geschäftsjahr 2012 wurden zwei Kapitalerhöhungen mit insgesamt nominal 200.897,00€ durchgeführt. Das bei der (1.) Kapitalerhöhung im Februar erzielte Aufgeld (Agio) in Höhe von 1.933.000€ von 7Ventures wurde als Anspruch auf die Erbringung von Werbleistungen der Kapitalrücklage zugeführt. Das bei der (2.) Kapitalerhöhung im Oktober erzielte Aufgeld (Agio) in Höhe von 5.144.348€ von DERTOUR wurde als Bareinlage zu 70,62% geleistet und komplett der Kapitalrücklage zugeführt. Weiterhin wurde im Jahres 2012 ein Betrag in Höhe von 1.250.000€ als Anspruch auf die Erbringung von Werbeleistungen der Kapitalrücklage zugeführt. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung hat 7Ventures einen Verwässerungsschutz durch Ausgabe von Aktien zum Nominalwert erhalten. Das im Gegenzug gewährte Bruttomediavolumen wurde als Anspruch auf die Erbringung von Werbeleistungen mit einem Wert von 725.000€ der Kapitalrücklage zugeführt. In diesem Zuge wurden die Darlehen aus dem Jahr 2009, die Bridge Loan Dezember 2011 und 2012 und der ESOP (emplyee stock ownership plan) I und II umgewandelt. Der Betrag von 1.176.749€ wurde in voller Höhe in die Kapitalrücklage eingestellt. Der Ausweis der stillen Beteiligung erfolgte mit Rücksicht auf den Charakter der Einlage gem. § 265 (5) Satz 2 HGB nach dem Eigenkapital in einem gesonderten Posten. Nachfolgend genannte Kriterien waren für den Sonderausweis maßgeblich: a) Nachrangigkeit im Insolvenzfall gegenüber den Ansprüchen von Gläubigern mit Ausnahme von Gesellschaftern. b) Langfristigkeit (Laufzeit bis 31.12.2018). Eine vorzeitige Beendigung ist nur bei Änderung der Gesellschafterstruktur oder bei Kündigung aus vertraglich vereinbarten wichtigem Grund möglich. Der Vertrag befindet sich derzeit in ungekündigtem Zustand. c) Fehlende Verlustbeteiligung d) Ergebnisunabhängige Festverzinsung Während die Kriterien a) und b) auf eigenkapitalähnlichen Charakter hinweisen, sprechen die Kriterien c) und d) für fremdkapital ähnlichen Charakter. Die stille Beteiligung vereint somit die Merkmale von Eigen- und Fremdkapital. Ein Ausweis unmittelbar innerhalb des Eigenkapitals würde den fehlenden Verlustverrechnungsmöglichkeiten nicht ausreichend Rechnung tragen. Der Ausweis erfolgt daher gem. § 265 (5) Satz 2 HGB in einer gesonderten Position zwischen dem Eingen- und Fremdkapital. Die sonstigen Rückstellungen wurden für noch zu erwartende Aufwendungen für Berufsgenossenschaftsbeiträge, zu erwartende Prozesskosten, Jahresabschlusskosten, noch nicht genommenen Urlaub, Provisionsverbindlichkeiten und Aufbewahrungspflichten aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen gebildet. DerAnsatz erfolgte mit deren Erfüllungsrückständen am Bilanzstichtag. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gem. § 261 HGB sind zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. Überleitung zum Bilanzgewinn gem. § 158 (1) AktG
Sonstiges Die REWE-Zentralfinanz eG hat gem. § 20 AktG am 03.April 2013 mitgeteilt, daß die DERTOUR GmbH & Co.KG, ein in ihrem Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen i.S.v. § 16 AktG, mehr als 25% der Aktien an der HolidayInsider AG hält. Angaben zu Mitarbeitern und Organen: Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wuden die Geschäfte des Unternehmens von den Vorständen Dr. Ulrich Eckert (Dipl.Informatiker med.), Niels Dörje (Dipl.Betriebswirt/BA) und Michael Frischkorn (Dipl.Informatiker) geführt. Mitglieder des Aufsichtsrats: Jürgen Böhm, Dipl.Kaufmann (Vorsitzender) Heiko Fischer, Steuerberater (stellv.Vorsitzender) bis 12.10.2012 Michael Frese, Geschäftsführer DERTOUR, seit 06.11.2012 Dr.Marcus Gulder, Investmentmanager Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2012 - 31.12.2012Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 6.347,48 EUR. 1.1.2011 - 31.12.2011Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 469.645,65 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.07.2013 festgestellt. |
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