Dentallabor
Brück GmbH
Forchheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.396,00 |
23.260,00 |
| I.
Sachanlagen |
21.396,00 |
23.260,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
31.268,56 |
26.131,30 |
| I.
Vorräte |
5.716,36 |
5.652,65 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.088,49 |
14.032,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
463,71 |
6.446,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.426,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
52.664,56 |
50.818,00 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.311,51 |
11.898,32 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
601,68 |
57,23 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.413,19 |
-544,45 |
| B.
Rückstellungen |
9.486,82 |
8.850,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
29.866,23 |
30.069,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
52.664,56 |
50.818,00 |
Anhang zum
31.12.2010
der Firma
Dentallabor Brück GmbH
1. Vorbemerkung
Bei der Gesellschaft handelt es sich nach § 267
Abs. 1 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Eine Prüfung des Jahresabschlusses nach §§
316 ff HGB war nicht erforderlich.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma wurde auf Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Die ausstehenden Einlagen wurden mit dem Nominalwert
angesetzt und vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt. Das
Vorjahr wurde entpsrechend umgegliedert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear/degressiv
ermittelt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert zwischen EUR 60,00 und EUR 150,00 wurden im
Zugangsjahr voll abeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
ausgewiesen. Wertberichtigungen waren nicht
veranlasst.
Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und
Postbankguthaben sowie Guthaben bei Kreditinstituten wurden
mit dem Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle am
Bilanzstichtag erkennbaren Risiken.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Verbindlichkeiten gemäß § 285 Nr.1
HGB
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5
Jahren bestanden nicht.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
betrug EUR 17.847,99.
Davon sind EUR 17.847,99 sicherungsübereignet.
4. Eventualverbindlichkeiten
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Eventualverbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
sowie aus Wechsel- und Scheckbürgschaften oder
aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten.
Es bestehen die branchenüblichen
Gewährleistungsverpflichtungen. Es wurde eine
ausreichende pauschale Rückstellung gebildet.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten,
sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen nicht.
5. Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Zum Geschäftsführer war bestellt:
Brück Ludwig, Zahntechniker
6. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegen Gesellschafter bestanden zum Bilanzstichtag
nachfolgende Forderungen:
Forderungen: EUR 13.893,20
7. Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblickes in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Es liegen keine besonderen Umstände nach §
264 Abs. 2 HGB vor, die zusätzliche Angaben
erforderlich machen würden.
Brück Ludwig
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.08.2011
festgestellt.
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