Friedrich Kicherer Verwaltung GmbH
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Südferrum Handels GmbHEllwangen JagstJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Lagebericht für das Geschäftsjahr 20191. Grundlagen des Unternehmens Die Südferrum Handels GmbH ist eine Schwestergesellschaft der Friedrich Kicherer GmbH & Co. KG. Sie betreibt den Großhandel mit Erzeugnissen der Eisen-, Stahl- und Metallindustrie, wobei keine Produktion stattfindet. Der Stammsitz des Unternehmens ist in Ellwangen. Der Kundenkreis ist der nachgelagerte, mittelständische Handel. Hieran macht sich auch die Sortimentsgestaltung fest, die hauptsächlich aus dem Vertrieb von Langprodukten besteht. Erfahrene, qualifizierte Mitarbeiter in allen Unternehmensbereichen sowie ein leistungsfähiger Maschinen-, Anlagen- und Fuhrpark garantieren eine zuverlässige Logistikkette von der Beschaffung bis zur Auslieferung. Optimierte interne Prozesse, unterstützt durch ein leistungsfähiges ERP-System, ermöglichen der Südferrum Handels GmbH einen reibungslosen Ablauf. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Entwicklung der Branche Im Produktbereich Formstahl/Breitflanschträger musste aus Sicht des Stahlhandels im gesamten Jahresverlauf 2019 beim Lagerabsatz, im Vergleich zum Jahr 2018, ein um 5,2 % rückläufiges Ergebnis verzeichnet werden. Ursächlich hierfür ist ein leichter Rückgang in den Bereichen Hochbau und konstruktiver Stahlbau in Deutschland. Diese stahlverarbeitenden Industrien sind zu fast 100 % die Verbraucher für diese Produktgruppe. Der Lagerabsatz, über alle Produkte des Stahlhandels, verringerte sich zur gleichen Zeit um 4,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Lagerbestand bei Formstahl/Breitflanschträger lag mit durchschnittlich rd. 201.000 Tonnen im Monat rund 6.000 Tonnen über den Werten des Vorjahrs. Dies entspricht einer Reichweite von 2,4 Monaten oder 72 Tagen. Dies sind im Vergleich zu den anderen Produktgruppen des lagerhaltenden Stahlhandels geringe Werte, welche auf ein marktnahes und vorsichtiges Dispositionsverhalten bei den Marktteilnehmern schließen lässt. Den Angaben des BDS-Marktinformationsverfahrens zufolge sanken die durchschnittlichen Verkaufspreise im Jahr 2019 im kleinlosigen Bereich um 10 %. 2.2 Geschäftsverlauf Die überaus positive Entwicklung entgegen dem Markttrend ist durch das vorsichtige Einkaufsverhalten des lagerhaltenden Stahlhandels zu erklären. Getrieben durch eine hohe Preisvolatilität nutzte der Kundenstamm der Südferrum Handels GmbH die kurzfristige Liefermöglichkeit dieser aus. Wodurch die Südferrum Handels GmbH weiter an Marktanteile gewinnen konnte und darüber hinaus den Kundenstamm ausbaute. Als Folge der oben beschriebenen Entwicklung lagen die Umsatzerlöse im Berichtsjahr sogar 22,0 % über dem Vorjahreswert (Vergleich 2018/2017 + 17,5 %). 2.2.1 Beschaffung Durch das strategische Einkaufsverhalten der Südferrum Handels GmbH werden größtenteils die Marktvorteile erzielt. So erfolgt der Materialeinkauf hauptsächlich im asiatischen und osteuropäischen Raum. Durch die solide finanzielle Lage des Unternehmens können kurzfristige Zahlungsziele vereinbart werden, was sich noch dazu in den Beschaffungspreisen sehr positiv auswirkt. 2.3 Lage 2.3.1 Vermögenslage Die Bilanzsumme ist aufgrund geringerer Vorratsbestände um 4.622 T€ auf 4.737 T€ gesunken. Der Anteil der Vorräte ist von 81,7% auf 76,3% gesunken. Die Gesellschaft besitzt nur Umlaufvermögen. 2.3.2 Finanzlage Das bilanzielle Eigenkapital beträgt 1.040 T€, was einer Eigenkapitalquote von 22,0 % entspricht. Die flüssigen Mittel der Gesellschaft betrugen zum Stichtag 388 T€. Die Gesellschaft war im Berichtsjahr jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen, skontierbare Rechnungen wurden mit Skonto bezahlt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen am Bilanzstichtag 2.500,0 T€. 2.3.2 Ertragslage Das Betriebsergebnis konnte gegenüber dem Vorjahr nicht gehalten werden. Grund hierfür sind die permanent fallenden Stahlpreise im Berichtsjahr. Der Jahresüberschuss beträgt 207,2 T€, wodurch er sich um 15,2 % gegenüber dem Vorjahr vermindert hat. 2.4 Wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres Im Berichtsjahr waren ansonsten keine Ereignisse zu verzeichnen, die auf die Geschäftsentwicklung außerordentlichen Einfluss genommen haben oder künftig nehmen werden. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen Da der Tiefbau als Konjunkturlokomotive den Hochbau im Jahr 2020 abhängen wird und der Stahlbau von einem identischen Volumen für 2020 ausgeht, ist mit weiteren Absatzzuwächsen für dieses Jahr nicht zu rechnen. 3.2 Erwarteter Geschäftsverlauf Da mit einer weiterhin volatilen Preissituation im Stahlhandel zu rechnen ist, gehen wir davon aus, dass sich unsere Kunden wie im vergangenen Jahr auch, an dem Lagerprogramm der Südferrum Handels GmbH verstärkt bedienen werden. Die Erwartung für den Umsatz und das Ergebnis liegen auf Vorjahresniveau. 3.3 Chancen Hier können wir uns durch die kurzfristigen Lieferzeiten gegenüber den Wettbewerbern einen deutlichen Vorteil verschaffen. Des Weiteren setzen wir einkaufs- und verkaufsseitig auf strategische Partnerschaften. 3.4 Risiken Wirtschaftliche oder rechtliche Risiken, die den Bestand des Unternehmens gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar. Ebenso wenig sonstige Risiken mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die wirtschaftlichen Risiken im bezugsseitigen Drittlands-Geschäft werden in aller Regel durch Akkreditive abgesichert und keine Anzahlungen geleistet. Wechselkursrisiken werden außerdem meist durch umgehende Devisenabsicherung vermieden. Ein weiteres Risiko stellt die Verfrachtung durch Container dar. Laut dem World Shipping Council werden durchschnittlich 612 Container pro Jahr auf hoher See verloren. Das Risiko wird auch hier durch eine Versicherung minimiert, jedoch besteht die Gefahr eines verspäteten Wareneingangs durchaus.
Ellwangen, den 25. Januar 2021 Südferrum Handels GmbH Die Geschäftsführer Eberhard Frick Gunter Frick Hans-Jörg Frick BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang gemäß §§ 284 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2019der Südferrum Handels GmbH, 73479 EllwangenA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1) Die Südferrum Handels GmbH hat ihren Sitz in Ellwangen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Ulm (HRB 724192). Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang einschließlich Anlagespiegel. 2) Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrags zugrunde. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. 3) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend geglie dert. 5) Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Sie sind in den sonstigen Vermögensgegenständen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten enthalten. 6) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 7) Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. 8) Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine mittelgroße Personenhandelsgesellschaft im Sinne von § 264a HGB, da zum Abschlussstichtag 31.12.2019 minestens zwei Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG überschreiten. Größenmerkmale:
(ohne Auszubildende und Geschäftsführer) Größenabhängige Erleichterungen (§§ 267, 276, 286, 288 HGB) werden grundsätzlich in Anspruch genommen. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Be wertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet. Das Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren, wurde nicht ausgeübt. 3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund für die Rückstellungen entfallen ist. 4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5) Aktive latente Steuern werden nach §§ 249, 274 HGB saldiert mit passiven latenten Steuern ausgewiesen, sofern sich nach der Saldierung ein Überhang der steuerlichen Verpflichtungen ergibt. 6) Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang erläutert. 7) Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. II. Bewertungsmethoden 1) Die auf den vorhergegenden Jahresabschluss angewendeten Bewertungsmethoden wurden stetig angewendet. 2) Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). 3) Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet: a) Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von EUR 250,00 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gem. § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt. b) Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. c) Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% ausreichend Rechnung getragen. d) Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. e) Die aktive Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. f) Die Kapitalanteile sind in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftsvertrag und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert. g) Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsung werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht werden. h) Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. i) Die Währungsforderungen und Währungsverbindlichkeiten werden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Die Folgebewertung der Währungsforderungen und Währungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer als ein Jahr erfolgt zum Abschlussstichtag unter Beachtung des Imparitätsprinzips, wonach Kursverluste aufwandswirksam und Kursgewinne nicht berücksichtigt werden. C. Angaben zu Bilanzposten I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB) Die Restlaufzeit liegt jeweils unter einem Jahr. II. Forderungen gegen Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Es bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter. III. Rechnungsabgrenzungsposten (§250, § 268 Abs. 6 HGB) Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet kein Disagio nach § 250 Abs. 3 HGB. IV. Eigenkapital (§ 282 HGB) Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. V. Sonstige Rückstellungen (§ 285 Nr. 12 HGB)
VI. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 40.411,73 (Vorjahr: EUR 58.651,28). Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt nicht. Die Verbindlichkeiten sind in der Bilanz unter Passiva C.3. enthalten. VII. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB) Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 2.500 sind wie folgt gesichert: - Versicherung i.R. einer Negativerklärung, dass weder Forderungen abgetreten noch Warenbestände sicherungsübereignet werden - gesamtschuldnerische Mitverpflichtung der Friedrich Kicherer GmbH & Co. KG, Ellwangen und der Baustahl-Kontor GmbH, Ellwangen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Liestungen un Höhe von TEUR 166 sind durch die geschäftsüblichen Eigentumsvorbehalte der Lieferanten an den gelieferten Gegenständen gesichert. VII. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag aus den Gewährleistungsverpflichtungen lt. den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Gesellschaft für alle Ausgangsumsätze. Im Rahmen eines Universalvertrags für Geschäftskredite hat die Gesellschaft eine gesamtschuldnerische Mitverpflichtung für einen Gesamtkreditrahmen i.H.v. TEUR 12.000,0. Aufgrund der ausgezeichneten Liquidität der an den Universalkreditverträgen beteiligten Firmen (Friedrich Kicherer GmbH & Co. KG und Baustahl-Kontor Ostalb GmbH, beide in Ellwangen) wird das Risiko der In anspruchnahme als Geringfügig eingeschätzt. D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. E. Sonstige Angaben I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind unwesentlich. II. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB) Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter gem. § 267 Abs. 5 HGB betrug: (1/4 quartalsmäßig)
IV. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB) Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch folgende Geschäftsführer: - Herr Eberhard Frick, Ellwangen - Herr Gunter Frick, Ellwangen - Herr Hans-Jörg Frick, Ellwangen Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. V. Ergebnisverwendung (§ 285 Nr. 34 HGB) Die Geschäftsführung schlägt vor, den zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Jahresüberschuss von EUR 207.245,32 zu sammen mit dem Gewinnvortrag von EUR 733.081,92 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Ellwangen, den 25. Januar 2021 Eberhard Frick Gunter Frick Hans-Jörg Frick sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.01.2021 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Südferrum Handels GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Südferrum Handels GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Südferrum Handels GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben die gesetzlichen Vertreter die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die die gesetzlichen Vertreter als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Ellwangen, den 25. Januar 2021 ALLREVISIO
GmbH
Harald Sacher, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zu vor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin. |
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