HAI Fuels
GmbH
Schwedt/Oder
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.269.234,00 |
4.906.178,57 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.269.232,00 |
4.906.176,57 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.912.137,43 |
5.238.857,26 |
| I.
Vorräte |
899.078,07 |
1.393.874,38 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.735.920,55 |
2.372.864,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.034.826,99 |
1.957.727,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.277.138,81 |
1.472.118,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.078,13 |
| Aktiva |
11.181.371,43 |
10.146.113,96 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.334.182,86 |
7.289.799,68 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
258.883,89 |
258.883,89 |
| III.
Gewinnvortrag |
6.956.583,37 |
6.459.653,72 |
| IV.
Jahresüberschuss |
1.018.715,60 |
471.262,07 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
1.548.181,00 |
1.633.907,00 |
| C.
Rückstellungen |
818.293,48 |
694.367,61 |
| D.
Verbindlichkeiten |
480.714,09 |
526.961,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
477.526,17 |
526.961,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.187,92 |
|
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.078,13 |
| Summe
Passiva |
11.181.371,43 |
10.146.113,96 |
Anhang
Allgemeines
Gegenstand des Unternehmens der HAI Fuels GmbH mit
dem Sitz in Schwedt (Oder) und der Registernummer HRB 10213
Amtsgericht Neuruppin ist die Herstellung und
Abfüllung von chemischen und technischen Produkten,
insbesondere von Sonderkraftstoffen, sowie die Entwicklung
derselben und die Lohnverarbeitung.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag wie im
Vorjahr gemäß § 267 Abs. 2 HGB die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
aus.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 ist nach den
Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt worden. Die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB.
Alle Zahlenangaben erfolgten ausschließlich in
EURO.
Differenzen aus Währungsumrechnungen
ausländischer Währung in EURO sind nicht
existent.
Die Feststellungen durchgeführter
Betriebsprüfungen wurden in den
Vorjahresabschlüssen eingearbeitet und entsprechend im
Berichtsjahr umgesetzt.
Die Berichtsfirma lässt den Jahresabschluss 2023
durch einen Abschlussprüfer prüfen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr im
Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Bei der Anwendung der Vorschriften der §§
246 Abs. 2, 266 Abs. 2 HGB in der Fassung des BilMoG und
der gebotenen Verrechnung der Pensionsrückstellung mit
der an die Pensionsberechtigten abgetretenen
Rückdeckungsversicherungen erfolgte der Sonderausweis
auf der Aktivseite unter Posten D. im Berichtsjahr ebenso
wie im Vorjahr. Der Ausweis des aktivierten
übersteigenden Unterschiedsbetrags, der dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogen ist, erfolgt
daher im Berichtsjahr wie im Vorjahr unter der Bezeichnung
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung auf der Aktivseite entsprechend
§ 266 Abs. 2 HGB.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, die
Rechnungsabgrenzungsposten, der Aktive Unterschiedsbetrag
aus der Vermögensverrechnung auf der Aktivseite und
das Eigenkapital, die Sonderposten für
Investitionszuschüsse, die Rückstellungen und die
Verbindlichkeiten auf der Passivseite sind gesondert
ausgewiesen und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
gegliedert.
Im Übrigen sind die Posten der Aktivseite nicht
mit Passivposten und Erträge nicht mit Aufwendungen
verrechnet worden.
Sämtliche Bilanzposten sowie die Aufwendungen
und Erträge sind in dem Jahresabschluss
vollständig enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
Bei der Bewertung der Bilanzposten im Jahresabschluss
wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen, der nach dem
derzeitigen Kenntnisstand tatsächlich und rechtlich
nichts entgegensteht.
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur
Vermögensgegenstände aus, die dazu bestimmt sind,
dem Betrieb der Gesellschaft dauernd zu dienen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten bewertet und entsprechend
ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Sachanlagen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
werden um Abschreibungen planmäßig gemindert.
Dabei werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten nach
der jeweils zulässigen Abschreibungsmethode linear auf
die Geschäftsjahre verteilt abgeschrieben, in denen
die Vermögensgegenstände voraussichtlich
wirtschaftlich genutzt werden.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe im
Rahmen der Bewertung der Vorräte erfolgt zu
Anschaffungskosten. Der Ansatz der Herstellungskosten der
fertigen Erzeugnisse erfolgt auf der Basis der
Anschaffungskosten der Komponenten sowie der zurechenbaren
Einzel- und Gemeinkosten. Dabei wurden im Einzelfall unter
Beachtung des Niederstwertprinzips durch Abwertungen
einzelner Posten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie
der Bestände der fertigen Erzeugnisse dem Verwendungs-
und Verwertungsrisiko Rechnung getragen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
Forderungen an Gesellschafter und die sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei
Kreditinstituten sind mit den Nennwerten angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Wertberichtigungen oder Abschreibungen berücksichtigt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind im
Geschäftsjahr 2023 nicht existent.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
Nach dem Verrechnungsgebot gemäß
§§ 246 Abs. 2 Satz 2, 266 Abs. 2 HGB werden
zweckgebundene Vermögensgegenstände der
Gesellschaft, die ausschließlich zur Erfüllung
von Verpflichtungen aus Altersversorgung oder
vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen
gegenüber Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern
dienen, unter dem gesonderten Posten als letzter Posten auf
der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.
Die Bewertung der Ansprüche gegen die
Versicherungsgesellschaften aus den an die
Pensionsempfänger als Sicherheit abgetretenen
Rückdeckungsversicherungen erfolgte nach den von den
Versicherern mitgeteilten Bewertungen. Zur Bewertung der
verrechneten Pensionsrückstellungen lagen wie in den
Vorjahren versicherungsmathematische Gutachten der
Versicherungsmathematiker vor. Der Unterschied bei der
Bewertung der Pensionsrückstellungen nach § 253
HGB und deren steuerrechtlichen Bewertung nach § 6a
EStG wurde bei der Berechnung der Ertragsteuern
berücksichtigt.
Sonderposten für Investitionszuschüsse
Als Sonderposten für Investitionszuschüsse
zum Anlagevermögen werden in Ausübung des
Bilanzierungswahlrechts Zuschüsse aus GA-Mitteln
für Investitionen auf der Passivseite der Bilanz
ausgewiesen.
Die sofortige ertragswirksame Vereinnahmung der
Zuschüsse war nicht sachgerecht. Die
Periodenergebnisse wären verzerrt ausgewiesen worden.
Die Passivierung der Sonderposten für
Investitionszuschüsse führt zunächst zu
einer erfolgsneutralen Behandlung der Zuschüsse. Die
tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten der
Sachanlagen werden einerseits ungekürzt ausgewiesen.
Der Sonderposten wird entsprechend dem Abschreibungsverlauf
der bezuschussten Sachanlagen jährlich aufgelöst.
Der passivische Ausweis noch nicht ertragswirksamer
Investitionszuschüsse vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Kapitalgesellschaft nach § 264 Abs. 2 HGB.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden nur im zulässigen
Rahmen des § 249 HGB gebildet.
Die Rückstellungen sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die gebildeten Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben zu den einzelnen Posten des
Jahresabschlusses
Anlagevermögen, Sachanlagen
Die Gesellschaft hat die Vorschriften über die
ihr zustehenden größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
weitgehend in Anspruch genommen (§§ 276, 288 Abs.
2 HGB).
Auf Zugänge und Umbuchungen im
Geschäftsjahr wurde die lineare Abschreibungsmethode
angewandt.
Das Grundstück, auf dem die Gesellschaft das
Betriebsgebäude und technische Anlagen sowie
Betriebsvorrichtungen errichtet hat, steht im fremden
Eigentum. Hierzu wurde ein entsprechender geschlossener
Erbbaurechtsvertrag erworben.
Vorräte
Unter den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe, darunter die Komponenten, insbesondere die
Behälter und das Verpackungsmaterial für die von
dem Unternehmen erworbenen oder hergestellten und nach
Abfüllung und Portionierung vertriebenen
Sonderkraftstoffe ausgewiesen.
Zum Vertrieb bestimmte Produkte wie Rohbenzine und
die selbst hergestellten Sonderkraftstoffe werden als
fertige Erzeugnisse und Waren behandelt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände,
flüssige Mittel
Ausgewiesen werden Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen an Kunden zum Bilanzstichtag.
Zu den Kundenforderungen liegen
Saldenbestätigungen der Kunden vor. Die Restlaufzeiten
der Forderungen übersteigen nicht den Zeitraum von
einem Jahr.
Als Forderungen werden zum Bilanzstichtag auch
Forderungen gegen verbundene Unternehmen von EUR
2.385.499,49 ausgewiesen.
Als flüssige Mittel werden Bankguthaben auf dem
Girokonto der Gesellschaft bei der Hausbank ausgewiesen.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
Im Berichtsjahr wird der nach §§ 246 Abs. 2
Satz 2 und 266 Abs. 2 HGB vorgeschriebene Sonderposten auf
der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.
Danach sind ungewisse Verbindlichkeiten mit sonstigen
Vermögensgegenständen zu verrechnen, wenn diese
ausschließlich zur Erfüllung der ungewissen
Verbindlichkeiten dienen.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn Ansprüche
aus Rückdeckungsversicherungen von Verpflichtungen aus
Pensionszusagen an Mitarbeiter als Sicherheit an die
Mitarbeiter abgetreten worden sind.
Der beizulegende Zeitwert der Ansprüche aus den
abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen
überstieg den Betrag der Pensionsrückstellung, so
dass nach § 246 Abs. 2 Satz 3 HGB der
übersteigende Unterschiedsbetrag zu aktivieren war.
Die Ansprüche wurden der Höhe nach von den
Versicherungsgesellschaften bestätigt.
Die nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechneten
Rückstellungen für Pensionen sind nach dem
vorliegenden Gutachten des sachverständigen
Versicherungsmathematikers mit dem gesetzlich
vorgeschriebenen Wert angesetzt worden (§ 253 Abs. 2
HGB).
Berechnungsgrundlagen für diese Gutachten waren
die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und
einem Rechnungszinssatz von 1,83% (Vorjahr 1,78%).
Gemäß § 253 Abs. 6 HGB unterliegt der
Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren i. H. v. 270,- EUR einer
Ausschüttungssperre.
Gemäß Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB wurde von
der Möglichkeit, die durch das BilMoG erforderliche
Zuführung zu den Pensionsrückstellungen auf 15
Jahre zu verteilen, nicht Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der Rückstellungen für die
Steuerbilanz nach § 6a EStG erfolgte jeweils auf der
Grundlage eines zweiten Gutachtens des beauftragten
Versicherungsmathematikers.
Eigenkapital
Das in der Bilanz ausgewiesene gezeichnete Kapital in
Höhe von TEUR 100,0 entspricht dem im Handelsregister
eingetragenen Stammkapital der Gesellschaft.
Der Geschäftsführer schlägt der
Gesellschafterin zur Feststellung des Jahresabschlusses in
der Gesellschafterversammlung vor, den
Jahresüberschuss zusammen mit dem Gewinnvortrag als
Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Sonderposten für Investitionszuschüsse
Die passivierten Sonderposten für in Vorjahren
gewährte Investitionszuschüsse der
öffentlichen Hand werden über die Zeiträume
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der jeweils
begünstigten Anlagengegenstände ertragswirksam
aufgelöst.
Im Geschäftsjahr 2023 beträgt der
Auflösungsertrag für die Sonderposten TEUR 85,7.
Rückstellungen
Die Rückstellungen stellen sich wie folgt dar:
Steuerrückstellungen: 264.268,24 EUR
sonstige Rückstellungen: 432.609,00 EUR
Die sonstigen Rückstellungen wurden für die
Kosten der Erstellung und der Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts, für
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
aus Gewährleistungsverpflichtungen, für
ausstehende Rechnungen und für die
Archivierungsverpflichtung gebildet.
Für unterlassene Instandhaltungen wurden keine
Rückstellungen gebildet, da die Instandhaltungen erst
nach den ersten drei Monaten des Folgejahres nachgeholt
wurden.
Verbindlichkeiten und Restlaufzeiten
Auf den Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten der
Gesellschaften entfallen zum Bilanzstichtag
Verbindlichkeiten mit folgenden Restlaufzeiten:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten:
0,00 € (RLZ 1-5 Jahre)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten:
0,00 € (RLZ über 5 Jahre)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen/Leistungen:
293.691,17 € (RLZ bis ein Jahr)
sonstige Verbindlichkeiten: 187.022,92 € (RLZ
bis ein Jahr)
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
wurden im Berichtsjahr vollständig getilgt, die
dafür bestellten Sicherheiten sind somit entfallen.
Sonstige Pflichtangaben
Die Gesellschaft nimmt für die weiteren Angaben
im Anhang die Befreiungen und Erleichterungen nach §
288 Abs. 2 HGB für kleine Kapitalgesellschaften in
Anspruch.
sonstige finanziellen Verpflichtungen der
Gesellschaft
Auf die Angaben der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB verzichtet die
Gesellschaft im Berichtsjahr.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind nur
anzugeben, wenn sie zu einer wesentlichen Belastung der
finanziellen Lage der Gesellschaft führen können
oder die Angaben für die Beurteilung der Finanzlage
von Bedeutung sind. Die sonstigen finanziellen
Verpflichtungen der Gesellschaft aus mehrjährigen
Nutzungs-, Miet- oder Leasingverträgen, aus
Versicherungsbeiträgen und Abgaben sowie sonstige
jährlich wiederkehrende Aufwendungen halten sich im
geschäftsüblichen Rahmen (weniger als TEUR
250,0).
Abschlussprüferhonorar
Auf die Angabe des Abschlussprüferhonorars nach
§ 285 Nr. 17 HGB wird gemäß § 288 Abs.
2 Satz 3 HGB verzichtet.
Geschäftsführer
Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft
im Geschäftsjahr 2023 war Ingo Donth. Der
Geschäftsführer ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Auf die Nennung der für diese Dienste
geleisteten Vergütungen wird zulässigerweise
verzichtet (§ 286 Abs. 4 HGB).
Offenlegung der Abschlussunterlagen
Die Gesellschaft macht nach § 327 HGB von den
ihr als kleine Kapitalgesellschaft zustehenden Befreiungen
und Erleichterungen für die Angaben gemäß
§§ 276, 286 und 288 HGB bei der Offenlegung
Gebrauch.
Durchschnittliche Arbeitnehmeranzahl
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 13,0.
Schwedt (Oder), den 24. März 2025
HAI Fuels GmbH
gez. Ingo Donth, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Schwedt, den 24.03.2025
gezeichnet: Ingo Donth (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.03.2025
festgestellt.
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