Stammdaten

Register
Amtsgericht Iserlohn HRB 6249
Eingetragen
19.3.2007
Branche
Dachdeckerei und BauspenglereiSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Die handwerksmäßige Ausführung von Bedachungsarbeiten aller Art.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Michaela Rammert
Am Westhang 61 b, 58640 Iserlohn
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Top Dach GmbH

Iserlohn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

58.605

78.740

III. Finanzanlagen

18.852

28.426

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

9.930

36.896

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

69.425

16.887

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

11.434

3.257

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

168.246

164.206



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000

25.000

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-17.710

-18.396

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

2.453

686

B. Rückstellungen

10.300

10.300

C. Verbindlichkeiten

148.203

146.616

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

168.246

164.206

ANHANG

Top Dach GmbH, Iserlohn

Registergericht: Iserlohn

HR B 6249

zum Geschäftsjahr 2017

1.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.

I. Bilanzierungsmethoden

2.

II. Bewertungsmethoden

1.

Angaben zu Bilanzposten

1.

I. Einzelne Positionen

2.

II. Verbindlichkeitenspiegel

III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

1.

Haftungsverhältnisse

1.

Angaben zu G.u.V.-Posten

1.

Sonstige Angaben

1.

I. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

2.

II. Sonstige Pflichtangaben

III. Geschäftsführungsorgane

F. Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung

1.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen

Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen

nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handels-

gesetzbuches aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechts-

modernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung

und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.

Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB).

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

1.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.

Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachan-

lagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung

nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen

Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögens-

gegenstandes (§ 253I 1, III HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear

und degressiv abgeschrieben.

4) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung

der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

5) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.

6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

1.

Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen und der degressiven Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.

7) Geringwertige Wirtschaftsgütermit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben.

8) Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

9) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferung und Leistungen enthaltenen

Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertbe-

richtigungen Rechnung getragen.

10) Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen

Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach ver-

nünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rück-

stellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer

Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen

sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

11) Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

12) Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

1.

Angaben zu Bilanzposten

1.

I. Einzelne Positionen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).

Die sonstigen Vermögensgegenstände i. H. v. € 64.557,92 haben eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr (Vorjahr: T€ 17).

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschluss-stichtag in Höhe von T€ 19 (Vorjahr: T€ 29).

Die sonstigen Rückstellungen betragen 10.300

1.

Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 V I HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB)

Art der Verbindlichkeit

RLZ bis

1 Jahr

RLZ von

1-5 Jahre

RLZ >

5 Jahre

davon

gesichert

Summe

gegenüber Kreditinstituten

14.223,24

39.811,92

0,00

0,00

54.035,16

aus Anzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

aus Lieferungen und Leistungen

16.269,77

0,00

0,00

0,00

16.269,77

Schuldwechsel

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

gegen verbundene Unternehmen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

gegenüber Gesellschafter

845,94

0,00

0,00

0,00

845,94

sonstige Ver-bindlichkeiten

77.051,90

0,00

0,00

0,00

77.051,90

Zusammen:

108.390,85

39.811,92

0,00

0,00

148.202,77

III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

Zum Bilanzstichtag existierten Forderungen oder Verbindlichkeiten im Sinne

des § 42, III GmbHG.

1.

Haftungsverhältnisse

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB):

Zum 31.12.2017 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlich-keiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):

Durchschnittliche Laufzeit Jahresbetrag

Jahre €

Mietverträge Immobilien 1 10.235,28

1.

Angaben zu G.u.V.-Posten

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Es wurden keine außerplanmäßige Anschreibungen gem. § 253 III 3 HGB wegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf Wertpapiere des Anlagevermögens vorgenommen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Er-gebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).

1.

Sonstige Angaben

1.

Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse für andere Gesellschaften.

1.

Sonstige Pflichtangaben

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 5 (Vorjahr: 5) Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 4 gewerbliche Arbeitnehmer und 1 Angestellte. Die Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 7 HGB).

III. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Detlef Riek geführt. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

F. Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung Das Jahresergebnis in Höhe von EUR 2.452,73 soll mit dem Verlustvortrag von EUR 17.709,54 auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Iserlohn, . Dezember 2018

_____________________

Geschäftsführer

Detlef Riek

 

Iserlohn, den 14. Dezember 2018

gez. Detlef Riek

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. Dezember 2018

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