VR Immobilien
GmbH
Bad
Bergzabern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.094.531,00 |
6.278.696,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
207.737,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.531,00 |
33.959,00 |
| III.
Finanzanlagen |
6.087.000,00 |
6.037.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.960.669,57 |
4.908.532,21 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.347.712,42 |
3.960.581,43 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
612.957,15 |
947.950,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.799,44 |
3.710,30 |
| Aktiva |
11.057.000,01 |
11.190.938,51 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.669.707,72 |
10.766.377,53 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
325.000,00 |
325.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
10.000.000,00 |
10.000.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
441.377,53 |
268.274,66 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
96.669,81 |
-173.102,87 |
| B.
Rückstellungen |
319.810,00 |
192.045,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
53.753,38 |
168.670,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
53.753,38 |
168.670,88 |
| D.
Passive latente Steuern |
13.728,91 |
63.844,77 |
| Summe
Passiva |
11.057.000,01 |
11.190.938,51 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der
VR Immobilien GmbH
Sitz: Bad Bergzabern
Amtsgericht: Landau
HRB 32377
wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Alle Betragsmäßigen Angaben verstehen sich
in Euro, soweit nichts anderes vermerkt ist.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden grds. zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Beim Geschäfts- oder
Firmenwert wurde im Berichtsjahr eine
Teilwertabschreibung auf den niedrigeren beizulegenden
Wert vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 800,00
wurden im Berichtsjahr sofort abgeschrieben. Für
geringwertige Wirtschaftsgüter über € 150,00
bis € 1.000,00 wurde in den Vorjahren ein Sammelposten
gem. § 6 Abs. 2 a EStG gebildet.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen, die sonstige
Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel
wurden zu Nennwerten bewertet. Bei den Forderungen sind
Einzelrisiken nicht erkennbar.
Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalen abzugrenzende
Kosten.
Die Kapitalanteile sind zum Nennwert bilanziert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung
erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die passiven latenten Steuern sind in Höhe und
Unterschiedsbetrag der Steueraufwendungen gemäß
Handelsbilanz zur Steuerbilanz gebildet.
2.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III.
Angaben zur Bilanz
1.
Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde aktiviert und auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
2.
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände ergibt sich aus
nachstehendem Forderungsspiegel und betragen insgesamt
nicht mehr als ein Jahr:
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 34.372,76
Forderungen gg. verb.
Unternehmen 4.150.481,06
| Sonstige
Vermögensgegenstände |
162.858,60 |
| Gesamt |
4.347.712,42 |
3.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen in
Höhe von € 4.150.481,06 (Aktivposten B. I. 2.)
Forderungen gegen Gesellschafter sind zugleich auch
Forderungen gegen verbundenen Unternehmen.
4.
Angaben der Laufzeiten bei den Verbindlichkeiten und der
durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesicherten
Verbindlichkeiten
Die nach §§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 a und b
HGB erforderlichen Angaben sind in dem nachfolgend
dargestellten Verbindlichkeitenspiegel enthalten:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
bis 1 J.
|
größer 1 J.
|
größer 5 J.
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
17,9
|
17,9
|
0,0
|
0,0
|
sonstige Verbindlichkeiten
|
35,9
|
35,9
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
53,8
|
53,8
|
0,0
|
0,0
|
IV.
Sonstige Angaben
a)
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es besteht im Wesentlichen ein Mietvertrag über
Immobilien und bewegliche Wirtschaftsgüter.
b)
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug
15,0.
c)
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Die Firma VR Immobilien GmbH ist an der VR SWW
Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG, Bad Bergzabern, als
Komplementärin beteiligt.
Die Aufgaben erstrecken sich auf die Übernahme des
Haftungsrisikos und auf die Geschäftsführung.
d)
Angabe der Mitglieder des
Geschäftsführerorgans
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
bis 09.06.2023:
Herr Georg Schreiner, einzelvertretungsberechtigt, von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit
ab 16.08.2022:
Herr Thorsten Schantz, einzelvertretungsberechtigt, von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit
sonstige Berichtsbestandteile
Bad Bergzabern, den
29.05.2024
gez.
Schantz
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2024
festgestellt. |