Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 12366
Eingetragen
22.11.1993
Branche
Malerei- und LackiergewerbeGroßhandel mit AnstrichmittelnGlasergewerbe
Gegenstand
Maler- und Lackierbetrieb

Historie

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Management

NameRolle
Sven Großhans
seit 28.1.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Sven Groshans
06408 Grna, Hauptstrae 2
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Großhans GmbH

Bernburg (Saale)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 55.763,00 92.248,08
I. Sachanlagen 55.763,00 92.248,08
B. Umlaufvermögen 77.557,59 25.105,63
I. Vorräte 2.285,53 1.068,06
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.686,91 13.179,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 55.585,15 10.858,07
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.433,21 1.291,73
Bilanzsumme, Summe Aktiva 136.753,80 118.645,44

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 59.101,87 40.359,05
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.564,59 25.564,59
1. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 14.794,46 38.891,12
III. Jahresüberschuss 18.742,82 -24.096,66
B. Rückstellungen 7.897,09 6.246,67
C. Verbindlichkeiten 69.754,84 72.039,72
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 15.649,92 9.942,20
Bilanzsumme, Summe Passiva 136.753,80 118.645,44

Anhang

Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die dem Vorjahresabschluss zum 31.12.2014 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt. Die Vorjahreszahlen wurden im Hinblick auf die Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz mit Ausnahme des Ausweises der nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen nicht angepasst.
Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.

Informationen zur Bilanz

Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen ermittelt. Soweit erforderlich sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden.
Die Grundsätze der Poolbewertung nach § 6 Abs. 2a EStG bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden auch für die Handelsbilanz angewandt. Geringstwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 150,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Warenbestände wurden zu den Anschaffungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände hahen alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Sicherheiten wurden nicht gestellt.

Sonstige Angaben

Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahreüberschuss des

Geschäftsjahres zum 31.12.2015 auf neue Rechnung vorzutragen. 

Unterschrift der Geschäftsleitung

06406 Bernburg, OT Gröna, den 10.11.2016

gez. Sven Großhans

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung

Die Veröffentlichung erfolgt zur Wahrung der gesetzlichen Vorschrift zur Offenlegungsfrist vor der Festellung des Jahresabschlusses.

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