coop indigo GmbHLiquidiert

Auf der Kuhlen 8, 28203 Bremen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 24092 HB
Eingetragen
20.3.2007
Branche
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenPublic-Relations-BeratungTätigkeiten von Werbeagenturen
Gegenstand
Die Bereitstellung, Projektierung und Vermarktung von Dienstleistungen auf den Gebieten Marketing, Kommunikation und Design, insbesondere Marketing-Beratung, Konzeption, Gestaltung und Durchführung von Werbung, Public Relations (Öffentlichkeitsarbeit), Pressearbeit, Verkaufsförderung, Messen und Kundenveranstaltungen, Verlagsgeschäften, die Beratung und Realisierung von Leistungen im Bereich der elektronischen Kommunikation (Online und Offline-Medien) sowie der Einkauf von Medien-Leistungen. Der Verkauf, Handel, Vertrieb und die Vermittlung von Kunst und Druckerzeugnissen jeder Art (z. B. Bücher, Kataloge), z. B. in Form von Fotografien als Editionsauflagen.

Historie

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Management

NameRolle
Janek Brings
seit 17.2.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
98.00%
N*** B*****
2.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Janek Brings
Bremen
24.500 €
98.00%
N*** B*****
500 €
2.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

coop indigo GmbH

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 23.448,00 16.749,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 16.810,00 8.667,00
II. Sachanlagen 6.638,00 8.082,00
B. Umlaufvermögen 13.615,38 8.381,28
I. Vorräte 0,00 400,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.099,56 4.163,86
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.515,82 3.817,42
C. Rechnungsabgrenzungsposten 620,00 1.060,63
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 12.903,67
Bilanzsumme, Summe Aktiva 37.683,38 39.094,58

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 10.335,30 -12.903,67
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 37.903,67 23.398,45
III. Jahresüberschuss 23.238,97 -14.505,22
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 12.903,67
B. Rückstellungen 2.030,00 3.965,00
C. Verbindlichkeiten 25.104,30 34.915,80
D. Rechnungsabgrenzungsposten 213,78 213,78
Bilanzsumme, Summe Passiva 37.683,38 39.094,58

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluß der coop indigo GmbH für das Geschäftsjahr 2010 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.

Die Anwendung der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erfolgt im
Berichtsjahr erstmalig in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom
25. Mai 2009.

Die coop indigo GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Grundsätze der Rechnungslegung

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr unverändert und werden unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensfortführung
angewendet.

Von der Darstellungsstetigkeit wurde grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr nicht
abgewichen.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind, sofern gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist, nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungs-abgrenzungsposten werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.

Im Anlagevermögen sind nur Gegenstände ausgewiesen, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals werden nicht bilanziert.

Im Geschäftsjahr 2010 wird erstmalig von dem Bilanzierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht und immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben, sondern selbst erstellt wurden, nach den Vorschriften des § 255 Abs. 2a HGB auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 HGB, Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze in der Schlußbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres wurden,
soweit handelsrechtlich unter Inanspruchnahme des Beibehaltungswahlrechts gem.
Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB zulässig, unverändert in die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 übernommen.

Die Bewertung der im Jahresabschluß ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach den Grundsätzen der Einzelbewertung, der Periodenabgrenzung sowie unter Beachtung des Stichtagprinzips und des Vorsichtsprinzips. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlußstichtag realisiert werden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt.

Einzelne Positionen werden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.

Selbst erstellte immaterielle Anlagewerte werden zu Herstellungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im
Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die jeweils von der Gesellschaft
geschätzte voraussichtliche Nutzungsdauer des einzelnen Vermögensgegenstandes.

Bewegliche Anlagegüter werden grundsätzlich linear abgeschrieben.

Zugänge zum beweglichen Sachanlagevermögen werden stets zeitanteilig abgeschrieben.

Für Zugänge geht die Geschäftsleitung davon aus, daß der tatsächliche Verschleiß und der damit einhergehende Wertverzehr der Anlagegüter grundsätzlich dem Verlauf der linearen Abschreibung entspricht. Ein Wechsel der Abschreibungsmethode aufgrund der veränderten Rechtslage (Verkündung des BilMoG am 29.05.2009; Neufassung des § 5 Abs. 1 EStG) ist daher nicht geboten.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 werden ab 2010 analog § 6 Abs.2 Satz 1 EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Dabei wird aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel nach fünf Jahren ein Abgang unterstellt.

Für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 wurde für alle zugegangenen abnutzbaren beweglichen Anlagegüter mit Anschaffungs-/ Herstellungskosten von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 entsprechend der steuerlichen Regelung in
§ 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der gleichmäßig über 5 Geschäftsjahre gewinnmindernd aufgelöst wird. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-/
Herstellungskosten von mehr als EUR 60,00 bis EUR 150,00 wurden in diesem Zeitraum im Jahr des Zugangs sofort als Aufwand erfaßt. Der Sammelposten wird aufgrund des Beibehaltungswahlrechts des Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB auch handelsrechtlich weitergeführt.

Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

Vorräte

Vorräte sind nicht vorhanden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch angemessene
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden in der Bilanz bei jeder Position gesondert vermerkt; zum Bilanzstichtag bestanden - wie im Vorjahr - keine Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr.

Wertpapiere

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind nicht vorhanden.

Guthaben bei Kreditinstituten

Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlußstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen.

Aktiv abzugrenzende latente Steuern i.S.v. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB sind gem.
§ 247a Nr. 5 HGB nicht zu bilanzieren.

Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung notwendig ist.

Passiv abzugrenzende latente Steuern i.S.v. § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB sind gem. § 274a Nr. 5 HGB nicht zu bilanzieren.

Eventuell erforderliche zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Bewertung der Verbindlichkeiten (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) erfolgt mit den Erfüllungsbeträgen.

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluß sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlage- und
Vorratsvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Bewertungseinheiten wurden nicht gebildet.

Ergänzende Angaben

Geschäftsführung

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2010 bestellt:

Herr Janek Brings, Kaufmann, Bremen

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungs- und alleinzeichnungsberechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Forderungen an Mitglieder der Geschäftsführung

Gegenüber dem Geschäftsführer bestand am Bilanzstichtag keine Forderung. Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung sind nicht eingegangen worden.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag folgende Forderungen bzw. Verbindlichkeiten:

Forderungen EUR 0,00

Verbindlichkeiten EUR 19.982,70

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag in Höhe EUR 25.104,30 (i. Vj. EUR 34.915,80).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren waren am Bilanzstichtag - wie im Vorjahr - nicht vorhanden.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt am Bilanzstichtag EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00).

Haftungsverhältnisse und sonstige Pflichtangaben

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlußstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Wesentliche außerbilanzielle Geschäfte i. S. v. § 285 Nr. 3 HGB

Über wesentliche außerbilanzielle Geschäfte ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu
berichten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.v. § 285 Nr. 3a HGB

Über sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. v. § 285 Nr. 3a HBG, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht nach § 251 HGB oder § 285 Nr. 3 HGB anzugeben sind, ist gem.
§ 288 HBG nicht zu berichten.

Abschlußprüferhonorare i.S.v. § 285 Nr. 17 HGB

Über die Abschlußprüferhonorare ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten.

Geschäfte mit nahestehenden Personen i.S.v. § 285 Nr. 21HGB

Über Geschäfte mit nahestehenden Personen ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu
berichten.

Forschungs- und Entwicklungskosten i.S.v. § 285 Nr. 22 HGB

Über Forschungs- und Entwicklungskosten ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten.

Ausschüttungs- und Abführungssperre

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt,
beträgt EUR 9.305,00 (i.Vj. EUR 0,00).

Unterzeichnung des Jahresabschlusses

Bremen, den 01. Februar 2012

gez. Janek Brings

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