Dirrigl
& Partner GmbH
Regensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
120.914,50 |
80.590,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
308,50 |
1.520,50 |
| II.
Sachanlagen |
118.006,00 |
76.470,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2.600,00 |
2.600,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.902.270,84 |
4.797.068,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
794.031,53 |
897.166,71 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.108.239,31 |
3.899.901,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.997,00 |
9.356,00 |
| Summe
Aktiva |
6.033.182,34 |
4.887.015,16 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.811.435,72 |
2.927.230,09 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
3.711.435,72 |
2.827.230,09 |
| B.
Rückstellungen |
1.251.208,00 |
1.088.063,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
795.139,38 |
801.621,38 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
175.399,24 |
70.100,69 |
| Summe
Passiva |
6.033.182,34 |
4.887.015,16 |
Angaben
unter der Bilanz
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| Unterschiedsbetrag
nach § 253 Abs. 6 HGB |
10.413,00 |
47.651,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firma Dirrigl & Partner GmbH mit Sitz in
Regensburg ist beim Amtsgericht Regensburg unter der
Registernummer HRB 4357 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Dirrigl & Partner GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Die Bilanzierung- und Bewertungsvorschriften sind
gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen
unverändert.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibung gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt, wobei auf die lineare Abschreibung
übergangen wird, sobald diese zu höheren
Abschreibungen führt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
zeitanteilig.
Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a
EStG stammt aus den Vorjahren und wurde in die
Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende
Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter
Bedeutung ist.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis EUR 800,00 wurden im
Anschaffungsjahr aktiviert und in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung gem. § 253 Abs. 3 HGB auf den
niedrigen beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern im
Folgejahr die Gründe für die Wertminderung
entfallen sind, erfolgende Zuschreibungen gem. dem
Wertaufholungsgebot gem. § 253 Abs. 5 HGB.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert
angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten, wurden
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen, ausgewiesen
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB
über die Abgrenzung aktiver latenter Steuern wurde in
Anspruch genommen.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1
HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Dabei wurde gem. Satz 2
des § 253 Abs. 2 HGB bei den langfristigen
Personalrückstellungen pauschal eine Restlaufzeit von
15 Jahren angenommen.
Der passive Unterschiedsbetrag aus der Verrechnung
der Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen (Pensionsanwartschaften und
Langzeitarbeitskonten) beinhaltet den entsprechenden zum
Zeitwert bewerteten Deckungsvermögen
übersteigenden Betrag. Das Deckungsvermögen wurde
nach den BilMoG-Bestimmungen § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
im Geschäftsjahr mit den zugrundeliegenden
Verpflichtungen verrechnet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffende Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten, wurden
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Erträge
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen, ausgewiesen.
Angaben zur Bilanz
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen von insgesamt EUR
794.031,53 (Vorjahr EUR 897.166,71) sind enthalten:
Forderungen gegenüber Geschäftsführer
von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 29,94) sowie debitorische
Kreditoren aus dem Abrechnungsverkehr zwischen den
Versicherungen, die Forderungen aus Provisionsabrechnungen
beinhalten.
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind
vereinbarungsgemäß innerhalb eines Jahres
fällig.
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von EUR
2.827.230,09 (Vorjahr EUR 2.303.245,53) enthalten.
Die verrechnete Rückstellung für die
Langzeitarbeitskonten wird mit einem Überschuss der
Verpflichtung aus der Rückstellung über das
Vermögen (Rückdeckungsversicherung) als passiver
Unterschiedsbetrag ausgewiesen und stellt sich wie folgt
dar:
Erfüllungsbetrag der Schuld: EUR 106.205,00
Zeitwert/Anschaffungskosten der verrechneten
Vermögensgegenstände: EUR 106.205,00
Nettowert der Alterszeitkonten (Rückstellung):
EUR 0,00
Die Entwicklung des verrechneten
Vermögensgegenstandes und Schulden zugehörigen
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres in
der Gewinn- und Verlustrechnung ist aus der nachfolgenden
Aufstellung zu entnehmen:
Ertrag Deckungsvermögen: EUR 1.930,69
Zinsaufwand aus der korrespondierenden
Rückstellung: EUR 1.930,69
Nach Verrechnung verbleibender Zinsertrag: EUR 0,00
Die verrechnete Pensionsrückstellung bei den
Anwartschaften wird mit einem Überschuss der
Verpflichtung aus der Pensionsrückstellung über
das Vermögen (Rückdeckungsversicherung) als
passiver Unterschiedsbetrag ausgewiesen und stellt sich wie
folgt dar:
Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung:
EUR 1.081.844,00
Zeitwert/Anschaffungskosten der verrechneten
Vermögensgegenstände: EUR 488.311,00
Nettowert der Pension (Rückstellung): EUR
593.533,00
Die entsprechende Entwicklung des verrechneten
Vermögensgegenstandes und Schulden zugehörigen
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres in
der Gewinn- und Verlustrechnung ist aus der nachfolgenden
Aufstellung zu entnehmen:
Ertrag Deckungsvermögen: EUR 9.349,74
Zinsaufwand aus der korrespondierenden
Rückstellung: EUR 21.732,00
Nach Verrechnung verbleibender Zinsaufwand: EUR
12.282,26
Es ergibt sich bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen (Pensionsrückstellung
für Anwartschaften) ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr zwischen dem Ansatz der
Rückstellung nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz
aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem
Ansatz der Rückstellungen nach dem durchschnittlichen
Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Jahren in
Höhe von insgesamt EUR 10.413,00 (Vorjahr EUR
47.651,00). Dieser Unterschiedsbetrag ist gemäß
§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB für die Ausschüttung
gesperrt.
Die bestehenden Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag
31. Dezember 2023 von insgesamt EUR 795.139,38 (Vorjahr EUR
801.621,38) haben alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Zum Abschlussstichtag sind Haftungsverhältnisse
im Sinne des § 251 HGB aus
Bürgschaftsverpflichtungen in Höhe von EUR
5.000,00 zu vermerken.
Sonstige Angaben
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen zum Abschlussstichtag sonstige
finanzielle Verpflichtungen i.S.d. § 285 Nr. 3a HGB in
Höhe von insgesamt EUR 178.628,87.
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 25
Mitarbeiter beschäftigt.
Regensburg, den 17. Dezember
2024
gez.
Bernhard Dirrigl
Die Feststellung erfolgte am 20. Dezember 2024.
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