GBH
Fasertechnik GmbH
Coesfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
28.793,00 |
34.898,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11.773,00 |
13.107,00 |
| II.
Sachanlagen |
17.020,00 |
21.791,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
54.625,31 |
111.507,06 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.342,49 |
64.874,11 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
35.282,82 |
46.632,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
311,63 |
344,37 |
| D.
Aktive latente Steuern |
423,38 |
423,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
84.153,32 |
147.172,81 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
63.675,90 |
67.601,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
38.675,90 |
42.601,51 |
| B.
Rückstellungen |
3.854,73 |
3.460,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.622,69 |
76.110,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
84.153,32 |
147.172,81 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der GBH Fasertechnik GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Formale Darstellung
Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend den
Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3
HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird
unverändert das Gesamtkostenverfahren nach § 275
Abs. 2 HGB angewandt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
mit den Anschaffungskosten aktiviert und über ihre
wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungskosten
abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Bewegliche Anlagegegenstände werden seit 2010
ausschließlich linear abgeschrieben. Vor dem 01.
Januar 2010 angeschaffte bewegliche Anlagegegenstände
werden linear oder soweit steuerlich zulässig auch
degressiv abgeschrieben.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt.
Geringwertige Wirtschaftgüter bis zu einen
Anschaffungspreis von 150 Euro werden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam
berücksichtigt.
Ab dem 01. Januar 2008 angeschaffte Anlagegüter mit
einem Anschaffungspreis zwischen 150 Euro und 1.000 Euro
werden in einem Sammelposten eingestellt und entsprechend
der tatsächlichen Nutzungsdauer über fünf
Jahre abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos
werden Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Steuerrückstellungen und
sonstige
Rückstellungen sind in der Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte vor
Ergebnisverwendung (§ 268 Abs. 1 HGB).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285
Nr. 3 HGB bestehen nicht.
Die
Steuern vom Einkommen betreffen das
Geschäftsjahr.
Sonstige Pflichtangaben
Als Geschäftsführer ist Herr Karl-Heinz
Breuer bestellt:
Coesfeld, 27. Mai 2014
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.05.2014 festgestellt.
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