udEEE
Consulting GmbH
Haar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.09.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
683,00 |
| I.
Sachanlagen |
683,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
31.223,33 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31.223,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
31.906,33 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.584,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
1.584,48 |
| B.
Rückstellungen |
1.481,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.840,85 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.840,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
31.906,33 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist gemäß
§ 238 ff. und § 265 ff. HGB sowie nach den
gesonderten Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen wurden bei
der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
Anpassungen wegen erstmaliger Anwendung der BilMoG
erfolgten nicht.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte nach den
allgemeinen Bestimmungen der §§
238 - 263 HGB unter Berücksichtigung der
Sondervorschriften für Kapitalge-sellschaften
(§§ 265 - 283 HGB). Die nachfolgenden
Erläuterungen geben Aufschluss über die
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die
Bewertung erfolgte unverändert unter der Prämisse
der Unternehmensfortführung. Eine Vergleichbarkeit der
Jahresabschlusszahlen mit den Vorjahreswerten ist nicht
gegeben, da ein Rumpfwirtschaftsjahr ab Neugründung
zum 01.09.2010 vorliegt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Aktiva
Das
Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
bewertet und soweit abnutzbar um Abschreibungen, bemessen
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer, vermindert. Bei
der Bestimmung der Abschreibungsmethoden wurde der
tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet.
Forderungen und
sonstige
Vermögensgegenstände lagen zum
Bilanzstichtag nicht vor.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden nicht (§ 268 Abs. 4 HGB).
Langfristige
Ausleihungen i. S. v. § 42 GmbHG an
Gesellschafter bestanden nicht.
Passiva
Bei der Bemessung der
sonstigen
Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Es
handelt sich durchweg hier nicht um langfristige
Rückstellungen.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr bestanden in folgender Höhe:
- sonstige Verbindlichkeiten: 3.840,85 EUR
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht (§285 Nr. 1a HGB).
Gegenüber
Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten zum
31.12.2010 in Höhe von EUR 2.668,94.
Haftungsverhältnisse im Zusammenhang mit §
251 HGB bestanden nicht.
IV. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)
Einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer war zum Berichtszeitpunkt:
Herr Uwe Dankert, Dipl.-Physiker M. Sc.
Haar, 12.05.2011
gez. Uwe Dankert
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.03.2011 festgestellt.
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