Voralpenwerk GmbHLiquidiert

82402 Seeshaupt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 197506
Eingetragen
8.3.2012
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und StrickmaschinenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Dienstleistung im Messebaubereich und Textilwesen sowie Handel mit Textilien und Möbeln.

Historie

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Management

NameRolle
Ernst Georg Flügel
seit 4.1.2019
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

82541 Münsing
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Voralpenwerk GmbH

Münsing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 14.202,00 18.261,00
I. Sachanlagen 14.202,00 18.261,00
B. Umlaufvermögen 392.905,99 444.483,79
I. Vorräte 0,00 7.603,68
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 75.585,00 216.595,81
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 50.000,00 50.000,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 317.320,99 220.284,30
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.004,35 1.905,96
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 32.109,15 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 441.221,49 464.650,75

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 293.951,22 321.148,73
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 268.951,22 296.148,73
B. Rückstellungen 115.019,46 122.461,46
C. Verbindlichkeiten 31.162,81 20.162,56
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 31.162,81 20.162,56
D. Passive latente Steuern 1.088,00 878,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 441.221,49 464.650,75

Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2014

I. Allgemeine Angaben nach § 284 Abs. 2 HGB

1. Grundlagen und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Voralpenwerk GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches, der ergänzenden Vorschriften des GmbHG und des Steuerrechts aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz ändert sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Gesellschaft ist als "Kleine Gesellschaft" im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Weitgehend wurden die größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den gesetzlichen Erfordernissen.

2. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Vermögensgegenstände sind mit Ihren Anschaffungskosten ggfl. vermindert um Abschreibungen angesetzt. Schulden wurden einzeln mit dem handelsrechtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden. Soweit erkennbar, sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Die Vorräte wurden unter Beachtung des § 255 Abs. 2 HGB mit den Einzelkosten sowie den angemessenen Gemeinkosten zu Einstandspreisen angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die unter sonstige Vermögensgegenständen ausgewiesenen Rückdeckungsversicherungen wurden mit dem beizulegenden Wert bewertet und mit dem Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung saldiert.

Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird je nach Erfordernis durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Position Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurde mit den Nominalbeträgen angesetzt.

Die Rückstellungen sind in Höhe derjenigen Beträge passiviert worden, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und Vorsicht zur Abgeltung nach handelsrechtlichen Vorschriften der jeweiligen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten erforderlich sein werden. Die Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag, Abzinsungen wurden - soweit gesetzlich nötig - vorgenommen.

Pensionsrückstellungen: Die Gesellschaft hat zum 31.12.2014 (zugrunde gelegter Zinssatz 4,58 %) ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen nach der sog. "Projected Unit Credit"-Methode (PUC-Methode) erstellen lassen. Zudem wurden die aktualisierten Sterbetafeln nach Heubeck verwendet.

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB: Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der

Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet.

Der beizulegende Wert der Rückdeckungsversicherungen per 31.12.2014 in Höhe von

€ 41.762,15 wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung per 31.12.2014 in Höhe von € 9.653,00 saldiert.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

II. Weitere Angaben zur Bilanz nach § 284 Abs.1 HGB

Vermerke zu den Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs.4 und 5 HGB und § 42 Abs. 3 GmbHG:

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen insgesamt € 585,00 (Vorjahr € 0,00).

- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 0,00 (Vorjahr € 0,00).

Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen insgesamt € 75.000,00 (Vorjahr € 216.595,81).

- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 75.000,00 (Vorjahr € 115.295,17).

- davon gegenüber Gesellschafter € 75.000,00 (Vorjahr € 175.000,00).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen insgesamt € 186,04 (Vorjahr € 3.462,56).

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 186,04 (Vorjahr € 3.462,56).

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen insgesamt € 30.976,77 (Vorjahr € 16.700,00).

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 30.976,77 (Vorjahr € 16.700,00).

- davon aus Steuern € 14.287,76 (Vorjahr € 9.051,98).

- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 0,00 (Vorjahr € 0,00).

- davon gegenüber Gesellschafter € 8.728,57 (Vorjahr € 7.648,02) .

III. Sonstige, bei der Berichtsgesellschaft zutreffende Pflichtangaben

1. Angaben zu den Verbindlichkeiten

a) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.

b) Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind, sind nicht auszuweisen.

2. Angaben zu den Abschreibungen 2014

Die Abschreibung auf Sachanlagen beträgt für das Jahr 2014 Euro 4.059,00 (Vorjahr Euro 4.059,00).

3. Der Gewinnvortrag beträgt per 1.1.2014 Euro 296.148,73.

4. Angaben zum 31. Dezember 2014 über Mitglieder der Geschäftsführungsorgane

a) Als Geschäftsführer ist bestellt:

Herr Ernst Flügel, Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)

sonstige Berichtsbestandteile

5. Unterschrift der Geschäftsführung gemäß § 245 HGB

Vorstehender Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2014, welcher in der Bilanz eine Summe von Euro 27.197,51 ausweist, wird hiermit unterzeichnet.

 

Seeshaupt, den 15.10.2015

Ernst Flügel, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 15.10.2015 festgestellt.

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