TZH Base 29
GmbH
Hildesheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
92.274,00 |
104.990,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.796,00 |
7.227,00 |
| II.
Sachanlagen |
87.478,00 |
97.763,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
433.348,49 |
380.920,44 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.951,42 |
29.593,43 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
426.397,07 |
351.327,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.274,85 |
1.049,73 |
| Aktiva |
530.897,34 |
486.960,17 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
456.413,39 |
434.341,15 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
365.600,00 |
365.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
68.741,15 |
55.082,17 |
| III.
Jahresüberschuss |
22.072,24 |
13.658,98 |
| B.
Rückstellungen |
39.472,00 |
26.781,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
20.219,73 |
14.912,64 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.792,22 |
10.925,38 |
| Passiva |
530.897,34 |
486.960,17 |
Anhang
1.
Allgemeines
Die Gesellschaft ist unter der Firma TZH Base 29 GmbH
mit Sitz in Hildesheim im Handelsregister des Amtsgerichts
Hildesheim unter der Nummer HRB 1125 eingetragen. Es
handelt sich um eine Kleinstkapitalgesellschaft.
Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind nach
den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Bestimmungen der §§ 266, 275 Abs. 1 HGB
gegliedert.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
A K T I V A
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Gegenstände des
Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener
Abschreibungen bewertet. Die Anschaffungskosten
schließen Anschaffungsnebenkosten von Bedeutung ein.
Abschreibungen werden planmäßig nach der
linearen Methode über die wirtschaftliche
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände verteilt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bilanziert. Erkennbare Risiken wurden durch eine
angemessene Abwertung berücksichtigt. Die Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im
Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als
einem Jahr.
Als
aktive Rechnungsabgrenzung werden vor dem
Bilanzstichtag geleistete Ausgaben abgegrenzt, die
zeitanteilig Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
P A S S I V A
Das Stammkapital wird zum Nennbetrag bilanziert,
beträgt EUR 365.600,00 und ist voll eingezahlt. Das
Eigenkapital entwickelt sich wie folgt:
|
Stammkapital
|
Bilanzgewinn/
Gewinnvortrag
|
Eigenkapital gesamt
|
01.01.2023
|
365.600,00 €
|
68.741,15 €
|
434.341,15 €
|
Jahresergebnis
|
0,00 €
|
22.072,24 €
|
22.072,24 €
|
31.12.2023
|
365.600,00 €
|
90.813,39 €
|
456.413,39 €
|
Rückstellungen werden für ungewisse
Verbindlichkeiten in Höhe des Erfüllungsbetrags
gebildet. Es wurde der Grundsatz der vernünftigen
kaufmännischen Beurteilung beachtet.
Die
sonstigen Rückstellungen enthalten insbesondere
Verpflichtungen für Jahresabschlusserstellungs- und
-prüfungskosten sowie Archivierungskosten.
Entwicklung der Rückstellungen:
|
01.01.2023
|
Verbrauch
|
Auflösung
|
Zuführung
|
31.12.2023
|
sonstige
Rückstellungen
|
25.549,00 €
|
23.734,00 €
|
0,00 €
|
32.821,00 €
|
34.636,00 €
|
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet. Die Verbindlichkeiten in Höhe von €
20.219,73 haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr (Vorjahr: € 14.912,64). Verbindlichkeiten
mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr bestehen nicht
(Vorjahr: € 0,00).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von €
840,47 (Vorjahr: € 883,90) enthalten.
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
bestehen nicht.
Als
passive Rechnungsabgrenzung werden zeitanteilig vor
dem Bilanzstichtag erhaltene Einnahmen abgegrenzt, die
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
3.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Jens Mahnken, Immobilienkaufmann, Hildesheim.
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der sich wie
folgt zusammensetzt:
- Herr Volker Böckmann, Bankkaufmann
(Vorsitzender)
- Herr Dirk Morsch, Versicherungskaufmann
(stellvertretender Vorsitzender)
- Frau Svenja Furich, Verwaltungsbeamtin
- Herr Matthias König, Tischlermeister (bis
18.09.2023)
- Herr Marcus Krettek, Oberstudiendirektor
- Frau Nicole Reuß, Customer Data
Spezialistin
- Herr Jens Schulte-Koch, Handelsvertreter
- Herr Volker Weiß, Studienrat (seit
19.09.2023)
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für
Ihre Tätigkeit keine Vergütung. Der
Geschäftsführer erhält eine
Aufwandsentschädigung von 6.240,00 EUR.
In 2023 wurden im Durchschnitt ein in Vollzeit
beschäftigter Arbeitnehmer sowie eine Aushilfe
beschäftigt (Vorjahr: ein Arbeitnehmer in Vollzeit und
eine Aushilfe).
Hildesheim, 27. Feburar
2024
gez.
Jens Mahnken
sonstige Berichtsbestandteile
Vermerk gemäß § 34
Eigenbetriebsverordnung für
TZH Base 29 GmbH
Der Bestätigungsvermerk vom 15.03.2024 des mit
Prüfung Jahresabschlusses zum 31.12.2023, des
Lageberichts sowie der Buchführung für das
Geschäftsjahr 2023 beauftragten Wirtschaftsprüfer
Timo Hesse und Sebastian Schötz (Dr. Hesse &
Partner mbB, Hildesheim) schließt mit der
Feststellung:
,,Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkentnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr von 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023
· vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht
dieser Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und
stellt die Chancen und Risiken der zurünftigen
Entwicklung dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen Ordnungmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat'."
Von den Wirtschaftsprüfern wurde neben ihrer
Unabhängigkeit vom Unternehmen bestätigt, dass
sie bei der Feststellung ihrer berufsständischen
Grundsätze und die gesetzlichen Vorschriften für
die Aufstellung von Jahresabschlüssen nach
Handelsrecht sowie die Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung beachtet haben.
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bericht
ausgewertet und keine abweichenden Feststellungen
getroffen.
Hildesheim, 12.04.2024
Ossenkopp
(Fachbereichsleitung)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.09.2024
festgestellt.
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