S2F Verwaltungs-GmbHLiquidiert

89257 Illertissen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 12507
Eingetragen
11.7.2005
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin der S2F Kunststofffolien GmbH und Co. KG in Illertissen, deren Gegenstand Herstellung und Vertrieb von Kunststofffolien und Kunststoffbeuteln ist.

Historie

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Management

NameRolle
Rene Pöhner
seit 29.3.2011
Geschäftsführer
Isabelle Moulin
seit 11.7.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

S2F Verwaltungs-GmbH

Illertissen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

BILANZ

AKTIVA

Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1555,11 1632,15
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18721,56 18726,12
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Summe Aktiva 20276,67 20358,27

PASSIVA

Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25000,00 25000,00
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
IV. Bilanzverlust -6504,49 -5341,73
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
B. Rückstellungen 700,00 700,00
C. Verbindlichkeiten 1081,16 0,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten
Summe Passiva 20276,67 20358,27

ANHANG

Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und Darstellung im Jahresabschluß

Besondere Umstände, die dazu führen, daß der Jahresabschluß kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB) sind nicht vorhanden.

Die Angabe und Begründung von Abweichungen in der Darstellung (insbesondere Gliederung der Bilanz gegenüber dem Vorjahr (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB) sind nicht erforderlich, da nicht gegeben.

Begründende Angaben zu einer Gliederung der Bilanz nach verschiedenen Vorschriften als Folge der Existenz mehrerer Geschäftszweige (§ 265 Abs. 4 HGB) sind nicht erforderlich, da nicht gegeben.

Erläuternde Angaben, wenn in der Bilanz angegebene Vorjahresbeträge mit den Werten für das aktuelle Berichtsjahr nicht vergleichbar sind (§ 265 Abs. 2 Satz 2 HGB), sind nicht erforderlich, da nicht gegeben.

Erläuternde Angaben, wenn in der Bilanz angegebene Vorjahresbeträge an die Werte des aktuellen Berichtsjahrs angepaßt wurden (§ 265 Abs. 2 Satz 3 HGB) sind nicht erforderlich, da nicht gegeben.

Angabe der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB): Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten jeweils vermindert um planmäßige Abschreibungen nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihren Nennwerten ausgewiesen. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Der Ansatz der Rückstellungen entspricht den absehbaren Verpflichtungen. Pensionsrückstellungen wurden gem. § 6a EStG bewertet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bewertet.

Die Angabe der Grundlagen der Währungsumrechnung (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB) ist nicht erforderlich, da nicht gegeben.

Die Angabe und Begründung von Abweichungen der angewandten Bilanzierung und Bewertung gegenüber dem Vorjahr und Darstellung des Einflusses auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) sind nicht erforderlich, da nicht gegeben.

Die Angabe der Unterschiedsbeträge bei Anwendung der Gruppenbewertung oder von Verbrauchsfolgeverfahren nach § 240 Abs. 4 HGB, § 256 Satz 1 HGB (§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB) sind nicht erforderlich, da nicht gegeben.

Die Angabe, ob Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen wurden (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB) ist nicht erforderlich, da nicht gegeben.

Die Angabe der angewandten Bewertungsmethode für jede Kategorie derivativer Finanzinstrumente (§ 285 Satz 1 Nr. 18b HGB), ist nicht erforderlich, da nicht gegeben.

Angaben zur Bilanz und zu einzelnen Bilanzposten

Angaben zum Vermögen und zu aktivischen Rechnungsabgrenzungsposten

Ein Hinweis auf einen in der Bilanz ausgewiesener Vermögensgegenstand, der zu mehreren Bilanzposten gehört (§ 265 Abs. 3 Satz 1 HGB), ist nicht erforderlich, da nicht gegeben.

Die Angabe der Gründe für eine planmäßige Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts (§ 285 Satz 1 Nr. 13 HGB) ist nicht erforderlich, da nicht gegeben.

Der gesonderter Ausweis der Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG, § 264c Abs. 1 Satz 1 HGB) ist nicht erforderlich, da nicht gegeben.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) betragen € 0,00.

Die Erläuterung von unter dem Posten "sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesenen Beträgen für Vermögensgegenstände, die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB), ist nicht erforderlich, da nicht gegeben.

Die Erläuterung eines aktivischen Steuerabgrenzungspostens (§ 274 Abs. 2 Satz 2 HGB) ist nicht erforderlich, da nicht gegeben.

Finanzanlagen, die durch Nutzung des Wahlrechts des § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB oberhalb ihres beizulegenden Zeitwerts ausgewiesen werden, sind nicht vorhanden.

Angaben zum Eigenkapital

Der Gewinn- und Verlustvortrag (§ 268 Abs. 1 Satz 2 HGB) zum 1.1. beträgt € -5.341,73.

Angaben zum Fremdkapital und zu passivischen Rechnungsabgrenzungsposten

Ein Hinweis auf eine in der Bilanz ausgewiesene Schuld, die zu mehreren Bilanzposten gehört (§ 265 Abs. 3 Satz 1 HGB), ist nicht erforderlich, da nicht gegeben.

Die Angabe der Vorschriften, nach denen der Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet wurde (§ 273 HGB), ist nicht erforderlich, da nicht gegeben.

Die Angabe der in der Bilanz nicht ausgewiesenen Rückstellungen für vor dem 1.1.1987 entstandene Pensionsansprüche und mittelbare und ähnliche Verpflichtungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB) ist nicht erforderlich, da nicht gegeben.

Die gesonderte Angabe einer Rückstellung für latente Steuern (§ 274 Abs. 1 Satz 1 HGB) ist nicht erforderlich, da nicht gegeben.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB) betragen: € 0,00.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Satz 1 Nr. 1a und Nr. 2 HGB) beträgt € 0,00.

Im Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind € 0,00 durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert (§ 285 Satz 1 Nr.1b, 2 HGB).

Der gesonderter Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG § 264c Abs. 1 Satz 1 HGB) ist nicht erforderlich, da nicht gegeben.

Weitergehende Pflichtangaben

Angaben zu Haftungsverhältnissen und nicht bilanzierten Verpflichtungen

Die gesonderte Angabe der Beträge der in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse, der im Zusammenhang mit diesen gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten sowie der unter den Haftungsverhältnissen ausgewiesenen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 268 Abs. 7 HGB) ist nicht erforderlich, da nicht gegeben.

Angaben zu Organen

Die Angabe der an Mitglieder der Geschäftsführung gewährten Vorschüsse und Kredite sowie für diese Personen eingegangene Haftungsverhältnisse (§ 285 Satz 1 Nr. 9c HGB) ist nicht erforderlich, da nicht gegeben.

Angabe der Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB): Geschäftsführer der Gesellschaft sind: Frau Isabelle Moulin, Kauffrau.

An gaben zu Beteiligungsverhältnissen

Die Angabe von Namen, Sitz, Kapitalanteil, Eigenkapital und Jahresergebnis von allen Unternehmen, an denen das berichtende Unternehmen mindestens 20 % der Anteile besitzt ist nicht erforderlich, da nicht gegeben.

 

Illertissen, 12.5.2010

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