netzhaus
AG
Potsdam
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handeslbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
444.492,64 |
398.885,74 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
45.030,58 |
39.696,58 |
| II.
Sachanlagen |
310.702,15 |
273.301,15 |
| III.
Finanzanlagen |
88.759,91 |
85.888,01 |
| B.
Umlaufvermögen |
441.166,95 |
391.800,14 |
| I.
Vorräte |
31.241,34 |
22.521,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
206.668,25 |
176.494,12 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
203.257,36 |
192.784,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.138,00 |
19.282,80 |
| Aktiva |
895.797,59 |
809.968,68 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
580.841,13 |
468.563,42 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
180.000,00 |
180.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
18.000,00 |
18.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
382.841,13 |
270.563,42 |
| davon
Gewinnvortrag |
270.563,42 |
170.620,76 |
| B.
Rückstellungen |
107.699,23 |
81.866,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
207.257,23 |
259.539,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
166.242,02 |
182.430,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
41.015,21 |
77.109,18 |
| Passiva |
895.797,59 |
809.968,68 |
Anhang
Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
(BilRUG)
Der Jahresabschluss 2023 der Firma netzhaus AG wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Die Wertansätze der
Bilanz zum 31. Dezember 2022 wurden unverändert
übernommen. Steuerliche Bewertungswahlrechte wurden im
Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen. Zum
31.12.2023 liegen keine Abweichungen zwischen Handelsbilanz
und Steuerbilanz vor. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können,
sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und
Plausibilitätsbeurteilung
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um die
planmäßige Abschreibung vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear oder degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen AfA erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von 800,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen haben wir auf
seine Plausibilität und Ordnungsmäßigkeit
beurteilt.
Die
Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten Soweit
erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende
niedrigere Wert angesetzt. Das Vorratsvermögen wurde
von der Gesellschaft bestandsmäßig zum
Abschlussstichtag erfasst. Das Inventarverzeichnis ist von
der Geschäftsführung unterzeichnet. An der
Erfassung der Vorräte haben wir nicht mitgewirkt. Die
Vorräte sind mit den Anschaffungskosten angesetzt
(unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips).
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennbetrag angesetzt und sind durch Saldenlisten in
der Finanzbuchhaltung nachgewiesen. Die Prüfung der
Werthaltigkeit der Forderungen war nicht Gegenstand unseres
Auftrages. Eine von den Forderungen gekürzte
Pauschalwertberichtigung deckt das allgemeine Ausfallrisiko
ab.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die Salden der
Bank- und Kassenbestände sind durch
Kontoauszüge bzw. das Kassenbuch nachgewiesen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind in der
erforderlichen Höhe gebildet worden.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Soweit
Rückstellungen wegen ihrer Laufzeit abzuzinsen sind
werden diese gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und G u
V-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Ein
grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 26.11.2024 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen. Der Gewinn wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
Namen des Vorstandes
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Vorstand: Oliver P o c h a n k e, ausgeübter
Beruf: Kaufmann
Prokura: Stephan H e i d l e r
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt. Die Befreiung von den
Beschränkungen des § 181 BGB wurde erteilt.
sonstige Berichtsbestandteile
Potsdam, den 26.11.2024
gez.
Oliver Pochanke, Kaufmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.11.2024
festgestellt.
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