Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 9483
Vorher
Hümmer & Groh GmbH
Eingetragen
9.1.2019
Branche
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, TapezierereiBau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Erbringung von Baudienstleistungen in Form der zulassungsfreien Handwerke des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegers, Estrichlegers, Parkettlegers, Rollladen- und Sonnenschutztechnikers, Raumausstatters, Bautentrocknungsgewerbes, Bodenlegers und Einbaus von genormten Baufertigteilen sowie der Handwerke des Schreiners und Zimmerers.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Bernd Hümmer
seit 9.1.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hallstadt
12.500 €
50.00%
Eggolsheim
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hümmer & Groh GmbH

Hallstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 29.086,00 38.281,00
I. Sachanlagen 29.086,00 38.281,00
B. Umlaufvermögen 483.596,41 329.163,07
I. Vorräte 199.378,30 162.360,27
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 264.463,30 125.600,07
davon gegen Gesellschafter 256,73 256,73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19.754,81 41.202,73
Aktiva 512.682,41 367.444,07

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 81.299,10 75.829,33
I. eingefordertes Kapital 13.000,00 13.000,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.000,00 -12.000,00
II. Bilanzgewinn 68.299,10 62.829,33
davon Gewinnvortrag 62.829,33 -8.340,35
B. Rückstellungen 12.059,00 48.815,82
C. Verbindlichkeiten 419.324,31 242.798,92
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 419.324,31 242.798,92
davon gegenüber Gesellschaftern 1.433,61 580,32
Passiva 512.682,41 367.444,07

Anhang 2021

A. Allgemeine Angaben
 
1. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrag aufgestellt.

2. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.

3. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde im großen Umfang Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht daher bis auf Sondererläuterungen nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine GmbH's

4. Die Bilanz wird entsprechend § 268 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

5. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren  ( § 275 Abs. 2 HGB ) gegliedert. Aus Gründen der Klarheit wird die Ergebnisverwendung entsprechend § 275 Abs. 4 HGB im Rahmen einer Gliederungserweiterung in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

6. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden 2021 beibehalten.( § 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB, § 265 Abs. 1 HGB ).

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den s teuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG ):

Aktivseite

1. Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Entsprechend der steuerlichen Regelung ist bei Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateieingabe und -verarbeitung aufgrund des immer kürzer werdenden Entwicklungszyklus von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von einem Jahr auszugehen.

2. Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung mehr als 1.000 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist, wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Bei Computerhardware einschließlich der dazu gehörenden Peripheriegeräte wird die Nutzungsdauer in Abhängigkeit vom Lebenszyklus dieser Gegenstände auf ein Jahr reduziert.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeitwird der Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB übernommen.Danach können abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Sachanlagenvermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250 Euro bis 1.000 Euro in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt werden.

Dieser Sammelposten wird dann über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.

Wirtschaftsgüter, die nach 2017 angeschafft oder hergestellt worden sindund deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 250 Euro und weniger als 800 Euro betragen, werden als Geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

3. Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

4. Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

5. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB ) wird beachtet.

6. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.

7. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag , die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

Passivseite

1. Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe nach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages ( § 253 Abs. 1 HGB) bewertet. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen.

Rückstellungen für latente Steuern berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 26,68%.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden.

2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag , die Erträge nach diesem Tag darstellen, werden im Passiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
 
I. Bilanz

Aktiva

1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist der Bilanz zu entnehmen. Die Abschreibungen des Berichtsjahres belaufen sich auf 7.974,00 Euro und die Abschreibungen des Vorjahres auf 11.741,41 Euro.

2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 264.463,30 Euro und im Vorjahr in Höhe von 125.600,07 Euro.

Soweit erforderlich sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und aus Sonstigen Vermögensgegenständen einzel- und pauschalwertberichtigt worden.

3. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 256,73 Euro und im Vorjahr in Höhe von 256,73 Euro.

4. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

5. Ausleihungen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen  bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

Passiva

1. Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital ( Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage und Bilanzgewinn ) in Höhe von 81.299,10 Euro und im Vorjahr ein Eigenkapital (Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage und Bilanzgewinn ) in Höhe von 75.829,33 Euro aus.

2. Die Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGBumfassen Steuerrückstellungen in Höhe von 9.559,00 Euro ( Vj. 19.803,82 Euro ), Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von 0,00 Euro ( Vj. 23.512,00 Euro ), und Rückstellungen für Abschluss und Prüfung in Höhe von 2.500,00 Euro ( Vj. 5.500,00 Euro ).

Alle Rückstellungen sind von kurzfristiger Natur.

3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 419.324,31 Euro und im Vorjahr in Höhe von 242.798,92 Euro.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

6.   Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

D. Sonstige Angaben
 
1. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht bekannt.

3. Der Geschäftsführung gehören in 2021 folgende Personen an:
Herr Andreas Groh
Herr Bernd Hümmer

4. Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 256,73 Euro und im Vorjahr in Höhe von 256,73 Euro .

5. Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 4,00 Mitarbeiter beschäftigt.

V. Unterzeichnung der Geschäftsführer
 
Hallstadt, den 21.03.2022

( Andreas Groh ) ( Bernd Hümmer )
  Geschäftsführer   Geschäftsführer

 

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.03.2022 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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