Hümmer
& Groh GmbH
Hallstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.086,00 |
38.281,00 |
| I.
Sachanlagen |
29.086,00 |
38.281,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
483.596,41 |
329.163,07 |
| I.
Vorräte |
199.378,30 |
162.360,27 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
264.463,30 |
125.600,07 |
| davon
gegen Gesellschafter |
256,73 |
256,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.754,81 |
41.202,73 |
| Aktiva |
512.682,41 |
367.444,07 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
81.299,10 |
75.829,33 |
| I.
eingefordertes Kapital |
13.000,00 |
13.000,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.000,00 |
-12.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
68.299,10 |
62.829,33 |
| davon
Gewinnvortrag |
62.829,33 |
-8.340,35 |
| B.
Rückstellungen |
12.059,00 |
48.815,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
419.324,31 |
242.798,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
419.324,31 |
242.798,92 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.433,61 |
580,32 |
| Passiva |
512.682,41 |
367.444,07 |
Anhang 2021
A. Allgemeine Angaben
1. Die Gesellschaft ist eine
kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde nach den
Vorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrag aufgestellt.
2. Im
Interesse einer besseren
Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach
den
gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der
Bilanz oder im
Anhang anzubringenden
Vermerke insgesamt im
Anhang aufgeführt. Die
Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im
Anhang aufgenommen.
3. Von den
größenabhängigen Erleichterungen bei
den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für
kleine Kapitalgesellschaften wurde
im großen Umfang Gebrauch gemacht. Der
Anhang entspricht daher bis auf
Sondererläuterungen nur den
gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine
GmbH's
4. Die Bilanz wird entsprechend § 268 Abs. 1 HGB
unter
Berücksichtigung der
vollständigen Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
5. Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren ( § 275 Abs. 2 HGB
) gegliedert. Aus
Gründen der Klarheit wird die
Ergebnisverwendung entsprechend § 275 Abs. 4
HGB im Rahmen einer
Gliederungserweiterung in der
Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
6. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden 2021
beibehalten.( § 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB, §
265 Abs. 1 HGB ).
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284
Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung, unter Beachtung
ergänzender Vorschriften für
Kapitalgesellschaften, an den s
teuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften
orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG
):
Aktivseite
1. Von der
Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nach
§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.
Die
entgeltlich erworbenen Immateriellen
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare
Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen werden
linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Entsprechend der
steuerlichen Regelung ist bei
Betriebs- und Anwendersoftware zur
Dateieingabe und
-verarbeitung aufgrund des immer kürzer
werdenden
Entwicklungszyklus von einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von
einem Jahr auszugehen.
2. Das
abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei
Anschaffung oder
Herstellung mehr als 1.000 Euro beträgt und /
oder nicht beweglich ist, wird zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige
lineare oder
degressive Abschreibungen unter Beachtung des
Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen
werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Bei
Computerhardware einschließlich der dazu
gehörenden
Peripheriegeräte wird die
Nutzungsdauer in
Abhängigkeit vom
Lebenszyklus dieser Gegenstände auf
ein Jahr reduziert.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeitwird der
Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die
handelsrechtliche Rechnungslegung als
Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB
übernommen.Danach können
abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Sachanlagenvermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als
250 Euro bis 1.000 Euro in einen
jahrgangsbezogenen
Sammelposten eingestellt werden.
Dieser
Sammelposten wird dann über die Dauer von
fünf Jahren
gleichmäßig
verteilt aufgelöst.
Wirtschaftsgüter, die nach
2017
angeschafft oder
hergestellt worden sindund deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 250
Euro und weniger als 800 Euro betragen, werden als
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
3.
Finanzanlagen werden mit ihren
Anschaffungskosten bzw. mit ihrem
niedrigeren beizulegenden Wert zum
Bilanzstichtag bewertet.
4. Innerhalb der
Vorräte werden die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu
Anschaffungskosten bzw. mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert zum
Bilanzstichtag bewertet.
5.
Forderungen und
Sonstige
Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert bewertet. Das
strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB
) wird beachtet.
6.
Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem
Nennwert bewertet.
7.
Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag , die Aufwendungen nach diesem Tag
darstellen, werden im
Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
Passivseite
1. Die
Steuerrückstellungen und die
Sonstigen Rückstellungen bilden
dem Grunde nach alle
erkennbaren Risiken und
ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage
vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in
angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der
Höhe nach werden die
Rückstellungen in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrages ( § 253
Abs. 1 HGB) bewertet. Dabei werden bei den
Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend
§ 253 Abs. 2 HGB künftige
Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt
und eine
Abzinsung auf den
Bilanzstichtag mit
laufzeitadäquatem
Zinssatz gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung unter
Verwendung der von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Zinssätze vorgenommen.
Rückstellungen für latente Steuern
berücksichtigen die
Steuermehraufwendungen, die auf
Wertdifferenzen zwischen
Handelsbilanzgewinn und
steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im
Zeitablauf umkehren. Der zur
Berechnung der latenten Steuern zu verwendene
Ertragsteuersatz liegt bei 26,68%.
Die
übrigen Rückstellungen
berücksichtigen nach dem
Maß vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung ungewisse
Verbindlichkeiten und
Gewährleistungen, die
ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden.
2.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3.
Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag , die Erträge nach diesem Tag
darstellen, werden im
Passiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
I. Bilanz
Aktiva
1. Die
Entwicklung des Anlagevermögens ist der Bilanz
zu entnehmen. Die
Abschreibungen des
Berichtsjahres belaufen sich auf 7.974,00 Euro und
die
Abschreibungen des
Vorjahres auf 11.741,41 Euro.
2.
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr und
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 264.463,30 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 125.600,07 Euro.
Soweit erforderlich sind die
Forderungen aus
Lieferungen und
Leistungen und aus
Sonstigen Vermögensgegenständen einzel-
und pauschalwertberichtigt worden.
3.
Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3
GmbHG zu berichten sind, bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 256,73 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 256,73 Euro.
4.
Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
5.
Ausleihungen und Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen bestehen sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
Passiva
1. Die
Bilanz weist im
Berichtsjahr ein
Eigenkapital ( Gezeichnetes Kapital,
Kapitalrücklage und Bilanzgewinn ) in Höhe von
81.299,10 Euro und im
Vorjahr ein
Eigenkapital (Gezeichnetes Kapital,
Kapitalrücklage und Bilanzgewinn ) in Höhe von
75.829,33 Euro aus.
2. Die
Rückstellungen gemäß § 249 Abs.
1 Satz 1 HGBumfassen
Steuerrückstellungen in Höhe von 9.559,00
Euro ( Vj. 19.803,82 Euro ),
Rückstellungen für Personalkosten in
Höhe von 0,00 Euro ( Vj. 23.512,00 Euro ), und
Rückstellungen für Abschluss und
Prüfung in Höhe von 2.500,00 Euro ( Vj.
5.500,00 Euro ).
Alle Rückstellungen sind von
kurzfristiger Natur.
3.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 419.324,31 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 242.798,92 Euro.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren bestehen sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
4.
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3
GmbHG zu berichten sind, bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
5.
Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
6.
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
D. Sonstige Angaben
1.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268
Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB
oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind
und deren Angaben für die
Beurteilung der Finanzlage von
besonderer Bedeutung sind, sind sowohl im
Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht bekannt.
3. Der
Geschäftsführung gehören in 2021
folgende Personen an:
Herr Andreas Groh
Herr Bernd Hümmer
4.
Vorschüsse und Kredite an
Mitglieder der Verwaltungs-,
Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane sowie
zugunsten dieser Personen eingegangene
Haftungsverhältnisse, bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 256,73 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 256,73 Euro .
5. Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 4,00
Mitarbeiter beschäftigt.
V. Unterzeichnung der Geschäftsführer
Hallstadt, den 21.03.2022
( Andreas Groh ) ( Bernd Hümmer )
Geschäftsführer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.03.2022 festgestellt.
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