Fenestra GmbH
Wernigerode
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2010
Bilanz
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AKTIVA
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31.12.2010
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
ANLAGEVERMÖGEN |
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60.083,27 |
| I.
Sachanlagen |
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53.766,79 |
| II.
Finanzanlagen |
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6.316,48 |
| B.
UMLAUFVERMÖGEN |
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127.176,67 |
| I.
Vorräte |
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437,72 |
II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
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31.080,79 |
III.
Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
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95.658,16 |
| C.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN |
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3.105,60 |
| SUMME
Aktiva |
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190.365,54 |
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PASSIVA
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31.12.2010
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
EIGENKAPITAL |
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113.210,80 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
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38.346,89 |
| II.
Gewinn- und Verlustvortrag |
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94.242,65 |
| III.
Jahresüberschuss |
|
0,00 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
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-19.378,74 |
| V.
buchmäßiges Eigenkapital |
|
113.210,80 |
| B.
RÜCKSTELLUNGEN |
|
50.668,48 |
| C.
VERBINDLICHKEITEN |
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26.486,26 |
| SUMME
Passiva |
|
190.365,54 |
Feststellung des
Jahresabschlusses
ALLGEMEINE ANGABEN
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember
2010 der Firma Fenestra GmbH wurden die Vorschiften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewandt und
die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung beachtet.
Aufgrund der erstmaligen Anwendung des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes kommt es zu einer
Durchbrechung der Darstellungs- und Methodenstetigkeit.
Eine Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs.
8 S. 2 EGHGB nicht vorgenommen.
Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf
die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein
außerordentliches Ergebnis in Höhe von - 659,00
EUR bilanziert.
ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und der
Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden angewandt:
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden
entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach
ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich der Abschreibung
angesetzt.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bewertet.
Kundenforderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet. Einzelwertberichtigungen waren nicht vorzunehmen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Aufwendungen, die wirtschaftlich in nachfolgende
Abrechnungszeiträume fallen, sind als aktive
Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu
erwartenden Ausgaben.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
SONSTIGE ANGABEN
Die Fenestra GmbH begann ihre geschäftliche
Tätigkeit mit dem 01.01.1991. Die Eintragung im
Handelsregister Stendal erfolgte unter der Nummer HRB
104296.
Geschäftsführer:
- Eberhard Kula
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten durch fremde
Rechte abgesichert 4.196,57 €
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Rückstellung für Pensionsverpflichtungen
43.295,41 €
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