Auto Storm
GmbH & Co. KG
Landau a.d.
Isar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.833,00 |
45.343,00 |
| I.
Sachanlagen |
24.833,00 |
45.343,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.194.324,73 |
4.165.912,68 |
| I.
Vorräte |
3.043.513,06 |
2.707.166,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
893.895,38 |
1.306.013,62 |
| davon
gegen Gesellschafter |
5.000,00 |
|
| davon
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen
Kommanditisten |
1.000,00 |
1.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
256.916,29 |
152.732,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.425,43 |
3.425,43 |
| Aktiva |
4.222.583,16 |
4.214.681,11 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
855.847,67 |
95.809,05 |
| I.
Kapitalanteile |
1.000,00 |
1.000,00 |
| 1.
Kapitalanteile Kommanditisten |
1.000,00 |
1.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
854.847,67 |
|
| III.
Bilanzgewinn/Bilanzverlust |
|
94.809,05 |
| B.
Rückstellungen |
47.650,52 |
54.570,37 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.319.084,97 |
4.064.301,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.338.245,64 |
3.083.462,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
980.839,33 |
980.839,33 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
2.779.745,35 |
2.804.862,94 |
| Summe
Passiva |
4.222.583,16 |
4.214.681,11 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Auto Storm GmbH & Co. KG
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Bei der Firma Auto Storm GmbH & Co. KG, mit Sitz
in Landau a.d. Isar, handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma Auto Storm GmbH &
Co. KG wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßen Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände im Geschäftsjahr linear
vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
Warenvorräte sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kredit-, Forderungsausfall- und
Zinsverlustrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf
den Forderungsbestand berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Das Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten,
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Höhe der Rückstellungen wurde nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ermittelt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern betreffen ausschließlich das
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Alexander Storm (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.02.2025
festgestellt.
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