Copperhead
GmbH
Schwarzenbruck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
571,04 |
355,56 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
427,50 |
303,05 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
143,54 |
52,51 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
144.055,24 |
142.458,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
144.626,28 |
142.814,79 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
169.619,83 |
168.022,82 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
144.055,24 |
142.458,23 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
143.626,28 |
140.814,79 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
27,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
144.626,28 |
142.814,79 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
Allgemeine Angaben
Dem Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegen die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, die
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die
Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu Grunde.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Die der
Größenklasse entsprechenden
Aufstellungserleichterungen wurden teilweise in Anspruch
genommen.
Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind nach
den Vorschriften des 3. Buches des HGB aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt, so dass ggf. eine Durchbrechung der
Darstellungs- und Methodenstetigkeit erfolgt. Eine
Anpassung der Vorjahresbeträge erfolgte
diesbezüglich nicht.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Das Prinzip der
Darstellungsstetigkeit wurde grundsätzlich beachtet.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 252-256a HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften erstellt.
Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr
grundsätzlich unverändert - unter Beachtung der
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes -
angewandt.
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell
überschuldet. Der Gesellschafter hat bezüglich
seiner Forderung über 144 TEUR den Rangrücktritt
erklärt.
Angaben zur Bilanz
UMLAUFVERMÖGEN
sonstige Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten angesetzt.
Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
mussten keine vorgenommen werden. Die Restlaufzeit
beträgt generell bis zu einem Jahr
Kassenbestand
ist zum Nennwert angesetzt.
NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG
resultiert aus dem rechnerischen Überschuss der
Schulden über die Vermögensgegenstände und
Rechnungsabgrenzungsposten.
EIGENKAPITAL
das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt
BILANZVERLUST
Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe
von 168 TEUR enthalten.
RÜCKSTELLUNGEN
wurden in Höhe der voraussichtlichen
Verpflichtungen zum notwendigen Erfüllungsbetrag bzw.
Barwert nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung dotiert und berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Sie
enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für
Jahresabschlusskosten.
VERBINDLICHKEITEN
sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
sonstige Verbindlichkeiten
betreffen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern mit 144 (Vj. 141) TEUR. Diese
Verbindlichkeiten sind mit Rangrücktritt belegt und
haben eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf
Jahren.
Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Zum alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer ist unverändert Nikolaus
Graf Praschma bestellt.
Schwarzenbruck, den 29.11.2011
gez. Nikolaus Graf Praschma
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am
29.11.2011
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