| 264 Abs. 2 |
S. 2: |
Der Jahresabschluß
vermittelt nach unserer Überzeugung unter
Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- , Finanz - und Ertragslage
der Kapitalgesellschaft. |
| 265 Abs. 2 |
S. 3: |
Eine Anspannung der
Vorjahreszahlen zum Zwecke der Vergleichbarkeit war
nicht erforderlich. Eine Mehrfachgliederung des
Jahresabschlusses ist nicht erforderlich. |
| 265 Abs. 7 |
S. 2: |
Posten der Bilanz sowie
der Gewinn- und Verlustrechnung wurden nicht
zusammengefaßt; die Erläuterung
zusammengefaßter Posten im Anhang
entfällt. |
| 268 Abs. 4 |
S. 2: |
Vermögensgegenstände, die erst nach dem
Abschlußstichtag rechtlich entstanden sind,
sind in Posten "sonstige
Vermögensgegenstände" nicht enthalten. |
| 268 Abs. 5 |
S. 3: |
Unter dem Posten
"Verbindlichkeiten" sind Verbindlichkeiten, die erst
nach dem Abschlußstichtag rechtlich entstehen,
nicht enthalten. |
| 269 S.1 |
: |
Aufwendungen für
die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebes und
dessen Erweiterung wurden nicht aktiviert. |
| 274 Abs. 2 |
S. 2: |
Wegen der Identität
von Handels- und Steuerbilanz sind keine
Steuerabgrenzungen vorzunehmen. |
| 277 Abs. 4 |
: |
Außerordentliche
Erträge sind nicht entstanden. |
| 280 Abs. 3 |
: |
Es wurden keine
Zuschreibungen gemäß § 280 Abs.2 HGB
aus steuerlichen Gründen unterlassen. |
| HGB, § : |
|
|
| 265 Abs. 3 |
S. 1: |
Die Bilanz enthält
keine Vermögensgegenstände oder Schulden,
die unter mehrere Bilanzposten fallen und deren
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten aus
Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit
des Jahresabschlusses anzugeben wäre. |
| 268 Abs. 7 |
: |
Es bestehen keine
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB. |
| 273 Abs.1 |
: |
Sonderposten mit
Rücklageanteilen wurden nicht gebildet. |
| 277 Abs. 3 |
S. 1: |
Außerplanmäßige handelsrechtliche
Abschreibungen auf Anlagen und Abschreibungen zur
Vermeidung zukünftiger Wertänderungen bei
Wertschwankungen unterliegenden Gegenständen des
Umlaufvermögens wurden nicht vorgenommen. |
| 281 Abs.1 |
S. 2: |
Steuerliche
Sonderabschreibungen wurden an
Vermögensgegenständen nicht vorgenommen;
entsprechende Einstellung in den Sonderposten mit
Rücklageanteilen erfolgten nicht. |
| 281 Abs. 2 |
: |
Es wurden im
Geschäftsjahr ausschließlich aufgrund
steuerrechtlicher Vorschriften Abschreibungen in
folgender Höhe vorgenommen: |
| |
für
Anlagevermögen: |
EUR 3.579,22 |
| |
für
Umlaufvermögen: |
EUR NULL |
| 284 Abs. 2 |
Nr. 1: |
Es wurden die gesetzlich
vorgeschriebenen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt. Diesbezügliche
Wahlrechte wurden nicht ausgeübt. |
| |
Nr. 2: |
Der Jahresabschluß
enthält keine Posten, denen Beträge
zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten. |
| |
Nr. 3: |
Von den gesetzlichen
vorgesehenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurde nicht abgewichen. |
|
Nr. 4: |
Die Bewertung gem.
§§ 240 Abs.4, 256 Satz 1 weist im Vergleich
zur Bewertung auf der Grundlage des letzten vor dem
Abschlußstichtag bekannten Börsenkurses
oder Marktpreises keinen erheblichen Unterschied
auf. |
| |
Nr. 5: |
Fremdkapitalzinsen
wurden nicht in die Herstellungskosten
einbezogen. |
| 285 |
Nr. 1: |
Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten enthält Verbindlichkeiten
i.H.von EUR 0 mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren. |
| |
Nr. 3: |
Es bestehen keine
sonstigen finanziellen Verpflichtungen, deren Angabe
für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung
ist und nicht in der Bilanz oder gem. § 251
unter derselben ausgewiesen wurden. |
| |
Nr. 4: |
Entfällt für
kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften
i.S.v.§ 267 HGB. |
|
Nr. 5: |
Das Jahresergebnis wurde
nicht durch die Vornahme oder Beibehaltung
steuerlicher Abschreibungen gem. §§ 254,
280 Abs.2 oder Bildung von Sonderposten nach §
273 HGB beeinflußt; mit erheblichen
künftigen Belastungen aus solchen Bewertungen
ist ebenfalls nicht zu rechnen. |
| |
Nr. 6: |
Die Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag belasten das Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wie
folgt: |
| |
Gewerbeertragsteuer: |
EUR NULL |
| |
Körperschaftsteuer: |
EUR NULL |
| |
Nr. 7: |
Die durchschnittliche
Zahl der während des Geschäftsjahres
beschäftigten Arbeitnehmer wird wie folgt
ausgewiesen. |
| |
Arbeiter: |
Null |
| |
Angestellte: |
Eins |
| |
Lehrling: |
Null |
| |
Nr. 8: |
Es wurde das
Gesamtkostenverfahren angewandt. |
| |
Nr. 9: |
befreit |
| |
Nr. 10: |
Zum
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Johannes Reichert bestellt. |
| |
Nr. 11: |
Die Kapitalgesellschaft
besitzt an keinen Unternehmen mindestens den
fünften Teil der Anteile. |
| |
Nr. 12: |
Die sonstigen
Rückstellungen wurden in den Erläuterungen
zum Jahresabschluß gesondert ausgewiesen. |
| 285 |
Nr. 13: |
Es erfolgte keine
Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwertes
gem. § 255 Abs. 3 HGB. |
| |
Nr. 14: |
Das Unternehmen ist kein
Konzernunternehmen. |
| 286 |
: |
Gründe, die ein
Unterlassen von Angeben rechtfertigen, liegen nicht
vor. |