Hundeschule-Meinholz LimitedLiquidiert
Meinholz 1, 38527 Meine, DEUStammdaten
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Konzern- und Jahresabschlüsse
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Hundeschule-Meinholz LimitedMeineJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAKTIVA
Anhang zum 31. Dezember 2013A. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Von dem Wahlrecht gem. Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit entgeltlich erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über maximal fünf Jahre oder die längere vertragliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das mit BilMoG neu geschaffene Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen. Forschungs- und Entwicklungskosten werden daher in voller Höhe als Aufwand gebucht. Entgeltliche erworbene Geschäfts- und Firmenwerte werden aktiviert und entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer, in der Regel aber nicht mehr als 5 Jahre, linear abgeschrieben. Aktivierte Wettbewerbsverbote werden ebenfalls über die vereinbarte Laufzeit abgeschrieben. Im Fall der begründeten Abweichung wird auf den gesonderten Hinweis gem. § 285 Nr. 13 HGB verwiesen. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen gemäß der wirtschaftlichen Nutzungsdauer nach der linearen oder degressiven Abschreibungsmethode. Zugänge von beweglichen Anlagegegenständen werden zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis einschließlich 150,00 € und von insgesamt untergeordneter Bedeutung werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Soweit der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens unter dem Wert liegt, der ihnen am Abschluss-Stichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten, bei dauerhafter Wertminderung ggf. vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Ausleihungen werden, falls erforderlich, unter Abzinsung auf den Barwert bewertet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten unter Anwendung der gleitenden Durchschnittskostenmethode bei Waren und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen bzw. zu Herstellungskosten bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Zusätzlich werden für Alters-, Nutzungs,- Gängigkeits- und Reichweitenrisiken sowie andere wertmindernde Einflüsse entsprechende Wertabschläge vorgenommen. In den Herstellungskosten sind keine Fremdkapitalzinsen enthalten. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Erkennbaren Risiken wird durch entsprechende Einzelabschreibungen Rechnung getragen. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und werden somit nicht abgezinst. Soweit temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen bestehen, wird ein Posten für latente Steuern nicht gebildet. Die Gesellschaft macht insofern von den größenabhängigen Ansatz- und Ausweiserleichterungen gem. § 274a Nr. 5 HGB Gebrauch. Die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen werden unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2005 G Prof. Dr. Klaus Heubeck) mit dem anhand des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelten Erfüllungsbetrag bewertet. Danach werden sowohl die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Für die Abzinsung wird der jeweilige von der Deutschen Bundesbank ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren zu Grunde gelegt. Bis zum 31. Dezember 2009 wurde der steuerlich zulässige Zinssatz in Höhe von 6% verwendet. Für 2010 ist ein Zinssatz von 5,25 % zugrunde zu legen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Diese werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. C. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung I. Weitere Angaben zur Bilanz 1.) Eigenkapital Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres vom 01.01.2013 - 31.12.2013 beträgt 1.440,11 €. Auf Beschluss der Gesellschafterversammlung wird dieser in voller Höhe mit Verlustvorträgen aus Vorjahren in Höhe von 64.847,34 € verrechnet und sodann auf neue Rechnung vorgetragen. Ausschüttungen werden nicht vorgenommen. Rücklagen bleiben unverändert. Ausschüttungsgesperrte Beträge bestehen zum Abschlussstichtag nicht. II. Weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung - Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen aus der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sind nicht angefallen. - Es liegen keine Sachverhalte vor, die zu einer Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB führen. - Aufgrund des Verlustvortrages ergeben sich weder Körperschaftsteuern noch Gewerbesteuern. - Aufgrund des nicht durch Eigenkapital gedeckten Verlustvortrages kann eine Überschuldung vorliegen. D. Sonstige Angaben 1.) Angaben gem. § 285 Nr. 11a HGB zu Unternehmen bei denen die Gesellschaft unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag nicht unbeschränkt haftende Gesellschafterin eines anderen Unternehmens. 2.) Angaben zu Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftungsverhältnissen nach § 251 HGB Zum Jahresabschlussstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten und/oder Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB. Angaben nach § 285 Nr. 27 HGB entfallen daher. 3.) Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane gem. § 285 S. 1 Nr. 10 HGB Geschäftsführer
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte durch Brigitte Holland geführt. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Gegenüber den Geschäftsführern/ dem Aufsichtsrat bestehen die nachfolgenden Rechte:
4.) Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG/ § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Der Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 02.09.2014 festgestellt. Unterschrift der Geschäftsleitung
Meinholz, den 02.09.2014 Die Geschäftsführerin gez. Brigitte Holland
Meine, den 02. September 2014 gez. Brigitte Holland Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02.09.2014 |
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