Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 712407
Vorher
Gameforge Operations GmbH
Eingetragen
28.7.2011
Branche
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenTätigkeiten von WerbeagenturenVerlegen von Zeitschriften
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Der Betrieb einer Agentur für Marketing, Mediaplanung und den Einkauf und die Vermarktung von Werbeflächen sowie die Vermittlung von Marketing- und Werbeleistungen Dritter.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Palado GmbH

Karlsruhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

0 0 112 112

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0 0 112 112

II. Sachanlagen

0 0 0 0

III. Finanzanlagen

0 0 0 0

B. Umlaufvermögen

1472768,33 1472768,33 1374765,03 1374765,03

I. Vorräte

0 0 0 0

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1472768,33 1472768,33 1374765,03 1374765,03

III. Wertpapiere

0 0 0 0

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

118875,73 118875,73 686471,59 686471,59

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0 0 29800 29800

Summe Aktiva

1472768,33 1472768,33 1404677,03 1404677,03



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

25000 25000 25000 25000

I. Gezeichnetes Kapital

25000 25000 25000 25000

II. Kapitalrücklage

0 0 0 0

III. Gewinnrücklagen

0 0 0 0

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

0 0 0 0

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

0 0 0 0

B. Rückstellungen

56000 56000 19100 19100

C. Verbindlichkeiten

1391768,33 1391768,33 1360577,03 1360577,03

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0 0 0 0

Summe Passiva

1472768,33 1472768,33 1404677,03 1404677,03

Anhang

1.

Allgemeine Angaben

Die Palado GmbH hat ihren Sitz in Karlsruhe und wird beim Amtsgericht Mannheim unter der Handelsregisternummer HRB 712407 geführt.

Für den Jahresabschluss der Gesellschaft finden die Rechnungslegungsvorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften Anwendung. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 HGB. Von den vorgesehenen größenabhängigen Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 S. 3, § 274a, § 276, § 288 Abs. 1 HGB haben wir Gebrauch gemacht. Ein Lagebericht wurde gem. § 264 Abs. S. 4 i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB nicht erstellt. Die Gliederung der Bilanz entspricht der Vorschrift § 266 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren i. S. d. § 275 HGB aufgestellt.

1.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert. Die Abschreibung erfolgt zeitanteilig nach der linearen Methode.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bilanziert. Allen risikobehafteten Posten ist durch Bildung einer angemessenen Einzelwertberichtigung Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwenigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen unter Einbeziehung zu erwartender künftiger Preis- und Kostenänderungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 HGB abgezinst.

Die im Jahresabschluss enthaltenen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden gem. § 256a Satz 1 HGB mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Entsprechend den Regelungen des § 256a Satz 2 HGB wurde bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht angewandt.

1.

Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 797 (VJ: 345 TEUR) resultieren aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 485 VJ: TEUR 345) sowie Verrechnungskonten (TEUR 312, VJ: TEUR 0).

Die Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von TEUR 355 (VJ: 216) resultieren aus Verrechnungskonten.

Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt EUR 25.000,-.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 9 (VJ: 549) bestehen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 9, VJ: TEUR 2) sowie Verrechnungskonten (TEUR 0, VJ: TEUR 547).

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von TEUR 454 (VJ: 518) resultieren aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 361, VJ: TEUR 286), der Gewinnabführung (TEUR 77, VJ: 116) sowie Verrechnungskonten (TEUR 15, VJ: TEUR 116).

Alle Verbindlichkeiten sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig und unbesichert.

1.

Nachtragsbericht

Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2019 sind bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Lage der Gesellschaft eingetreten.

1.

Zusätzliche Angaben

Geschäftsführung

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren Geschäftsführer der Gesellschaft:

Alexander Rösner, Karlsruhe

Sonstiges

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag keine.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Gameforge AG, Karlsruhe, (kleinster Kreis von Unternehmen) und in den Konzernabschluss der Rösner Holding GmbH, Karlsruhe, (größter Kreis von Unternehmen) einbezogen.

Karlsruhe, den 05. Juni 2020

____________________

Alexander Rösner

 

Karlsruhe, den 05. Juni 2020

gez. Rösner

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26. Juni 2020

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