Metallschleiferei Milz GmbHLiquidiert

Blumenstraße 6, 73494 Rosenberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 510044
Eingetragen
6.12.1977
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Betrieb einer Metallschleiferei. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen sowie die Geschäftsführung solcher Unternehmen übernehmen; sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Metallschleiferei Milz GmbH

Rosenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 7.268,00 15.632,00
I. Sachanlagen 7.268,00 15.632,00
B. Umlaufvermögen 50.805,51 35.965,00
I. Vorräte 1.144,58 1.115,41
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 44.997,77 30.942,35
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.663,16 3.907,24
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.533,00 584,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 63.606,51 52.181,00

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 46.111,30 38.221,86
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 12.657,27 24.019,37
III. Jahresüberschuss 7.889,44 -11.362,10
B. Rückstellungen 2.350,00 2.350,00
C. Verbindlichkeiten 15.145,21 11.609,14
Bilanzsumme, Summe Passiva 63.606,51 52.181,00

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
  
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  

I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
  

C. Angaben zu Bilanzposten
  

I. Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
III. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG)
IV. Rechnungsabgrenzungsposten (§ 268 Abs. 6 HGB)
V. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)
VI. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
VII. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme
  

D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
  

E. Sonstige Angaben
  

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)
II. Gewinnverwendung


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 liegen die Vorschriften des
 Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden
 Vorschriften für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgeschaften i.S.v. § 264a HGB
 sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde.

2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den
 Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
 Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der
 entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und
 Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
 gegliedert.

5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb
 dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der
 Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter der Position
 "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten
 worden.

8. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
 Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss
 vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
 und Ertragslage.

9. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267
 HGB, da zum Abschlussstichtag 31.12.2010 mindestens zwei Kriterien die Grenzen von
 § 267 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilMoG nicht überschreiten.

Größenabhängige Erleichterungen (§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden grundsätzlich in Anspruch genommen.

10. Die Anwendung der geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
 (BilMoG) erfolgt ab dem 1. Januar 2010. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen wird nicht
 durchgeführt, da gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit
 und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten
 sind.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
 Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich
 nichts Anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
 Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund für die Rückstellungen entfallen ist. Die
 Auflösung von Rückstellungen aufgrund der Änderungen des BilMoG war nicht
 vorzunehmen.

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB
 gebildet.

5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
 HGB im Anhang angegeben.

6. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen
 Bestimmungen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
 Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem
 stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
 bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
 Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
 Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
 sind.

5. Das Bewertungswahlrecht nach § 240 Abs. 3  HGB Vermögensgegenstände des
 Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bei nachrangiger Bedeutung für
 das Unternehmen und geringen Veränderungen hinsichtlich Menge, Wert und
 Zusammensetzung mit einem Festwert anzusetzen wurde nicht ausgeübt.

6. Das Bewertungswahlrecht nach § 240 Abs. 4  HGB gleichartige Vermögensgegenstände
 des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche
 Vermögensgegenstände und Schulden zu einer Gruppe zusammenzufassen und mit dem
 gewogenen Durchschnittswert zu bewerten wurde nicht ausgeübt.

7. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
 Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
 Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

8. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

9. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:

a. Sachanlagevermögen

 Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Der Abschreibungszeitraum bei abnutzbaren Vermögensgegenständen entspricht der voraussichtlichen Nutzungsdauer gemäß § 253 Abs. 3 HGB. Abschreibungen werden grundsätzlich linear/degressiv vorgenommen. Der Übergang zur linearen Methode erfolgt in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Soweit der aufgrund dauerhafter Wertminderung beizulegende Wert von Vermögensgegenständen unter den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten liegt, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf diesen Wert durchgeführt. Die in Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

b. Vorräte

 Die Bewertung der Vorräte erfolgt nach dem Verbrauchsfolgeverfahren First-In-First-Out. Für Bestandsrisiken wie Lagerdauer, geminderte Verwertbarkeit und gesunkene Wiederbeschaffungskosten werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung erfolgt verlustfrei, das heißt es werden bei der retrograden Bewertung von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten sowie einen angemessenen Gewinn vorgenommen.

 Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

c. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände

 Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen auf ausfallgefährdete Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. 1% ausreichend Rechnung getragen.

d. Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen

 Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

e. Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten

 Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert in Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw. des Kassenbuchs zum Stichtag angesetzt.

f. Gezeichnete Kapital

 Das gezeichnete Kapital in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftvertrag und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

g. Rückstellungen

 Die Rückstellungen (Rückstellungen für Pensionen, Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) sind mit dem nach kaufmännischer Beurteilung vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt; Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme sind berücksichtigt. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

h. Verbindlichkeiten

 Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in der Bilanz dargestellt.

Eine Offenlegung des Anlagespiegels erfolgt nicht.

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
  

 
 
davon mit einer Restlaufzeit
 
Gesamtbetrag
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
 
EUR
EUR
EUR
Gesamt
44.997,77
41.753,21
3.244,56
Vorjahr
30.942,35
27.302,80
3.639,55



III. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB,
 § 42 Abs. 3 GmbHG)

Die Gesellschaft hat gegenüber den Gesellschaftern Forderungen in Höhe von EUR 5.876,78 (Vorjahr TEUR 4.321,13) und Verbindlichkeiten aus erhaltenen Darlehen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr TEUR 0,0).

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt nicht. Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind in der Bilanz unter Aktiva B.II.4 und Passiva C.8 enthalten.

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)

Der in den Bilanzgewinn einbezogene Gewinnvortrag entwickelte sich wie folgt:
  

 
 
EUR
1. Januar 2009
 
24.019,37
Jahresfehlbetrag
2009
-11.362,10
1. Januar 2010
 
12.657,27



V. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)

Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert dargestellt.
  

 
 
davon mit einer Restlaufzeit von
davon gesichert
 
Gesamt- betrag
bis 1 Jahr
über 1 - 5 Jahre
über 5 Jahre
Art und Form der Sicherheit
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Gesamt
15.145,21
15.145,21
0,00
0,00
0,00
(Vorjahr)
11.609,14
11.609,14
0,00
0,00
0,00



VI. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und Einschätzung des Risikos der
 Inanspruchnahme

 Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

  Gewährleistungsverpflichtungen bestehen in Höhe der gesetzlichen Verpflichtungen.

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Johannes Köder geführt. Der Geschäftsführer ist uneingeschränkt einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge während des Geschäftsjahres erfolgt gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht.

II. Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung hat der Gesellschafterversammlung am 13.02.2012 vorgeschlagen, den zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresübschuss in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.






Rosenberg-Hohenberg, den 13.02.2012




gez. Johannes Köder
  (Geschäftsführer)


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.02.2012 festgestellt.

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