Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Autohaus - Dietz GmbH
Chausseestraße 4, 15745 Wildau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Svitlana Dietz seit 18.11.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus - Dietz GmbHWildauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitVon der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. II. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben. 3. FinanzanlagenEs sind keine Finanzanlagen vorhanden. 4. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Vom Wahlrecht der Aktivierung von Finanzierungskosten während der Herstellungsphase wurde Gebrauch gemacht. Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt. In den Vorräten sind aktivierte Eigenleistungen berücksichtigt. 5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. VermögensgegenständeDie Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 6. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 7. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 8. PensionsrückstellungenPensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf Basis eines Zinsfußes von 1,74 % bilanziert. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor. Als Rententrend wurden 1,50% p.a. Steigerung angenommen. Als biometrische Grundlage wurden die Sterbetafeln nach Prof. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018G" verwendet. Zur Erfüllung der bilanzierten Altersvorsorgeverpflichtungen ( Pensionszusagen ) wurden von der Autohaus Dietz GmbH so genannte Rückdeckversicherungen abgeschlossen. Aufgrund der Verpfändung an die Versorgungsberechtigten waren diese Vermögenswerte nach § 246 Abs. 2 Satz HGB mit den Altersvorsorgeverpflichtungen ( Pensionszusagen ) zu verrechnen. Die Anschaffungskosten dieser Rückdeckversicherungen betragen 104.872,09,-€. Dieser Betrag entspricht dem beizulegendem Zeitwert. Der Erfüllungsbetrag der Altersvorsorgeverpflichtungen ( Pensionszusagen ) beträgt brutto 711.994,-€ unter Berücksichtigung einer Abzinsung mit einem 10-Jahres-Durchschnittszins. Nach Verrechnung mit den verpfändeten Rückdeckversicherungen zur Absicherung der Pensionszusagen werden netto 607.122,-€ als Verpflichtung bilanziert. Die laufende Zuführung zu den Altersvorsorgeverpflichtungen ( Pensionszusagen ) betragen im Jahr 2023 insgesamt 12.650,00,-€ und teilen sich wie folgt auf: - 12.727,00,-€ beträgt der Aufwand aus der Zuführung durch Verzinsung. - 77,00,-€ beträgt der Ertrag aus sonstiger Veränderungen der Berechnungsgrundlagen zu den Altersvorsorgeverpflichtungen, z.Bsp. aus der Abzinsung, Änderung des Rechnungszinssatzes, Änderung der Lebenserwartung usw… ( Pensionszusagen ) und 5.000,00,-€ beträgt der Ertrag aus der Verzinsung der Rückdeckversicherungen. Der steuerliche Wert der Pensionsrückstellungen bemisst sich nach § 6a EstG unter Anwendung eines fixen Abzingssatzes von 6,00% p.a. Dadurch ergeben sich in der Ertragsteuerbilanz lediglich Pensionsrückstellungen in Höhe von nur 398.025,-€. Dem steht eine handelsrechtliche Pensionsrückstellung in Höhe von 711.994,-€ gegenüber. Die periodische Differenz zwischen Handes,- und Steuerbilanz beträgt mithin 313.969,-€ und führt in Zukunft zu steuerlich höheren abziehbaren Betriebsausgaben von vorgenannten 313.969,-€. Der sich ergebende aktive latente Steuerertrag beträgt 88.146,79,-€. Vom Aktivierungswahlrecht wurde nach § 274 HGB jedoch kein Gebrauch gemacht. Der Wert, der nach Art. 28 Abs. 3 EGHGB nicht bilanzierten Anwartschaften aus Pensionszusagen, die vor dem 01.01.1987 erteilt wurden, beträgt EUR 0,00. Der Rückstellungsbetrag bei einer Abzinsung mit einem 7-Jahres-Durchschnittszins ergibt 718.982,-€. Die Differenz zwischen der Pensionsrückstellung nach Maßgabe eines 7-Jahres-Durchschnittszins und eines 10-Jahres-Durchschnittszins beträgt mithin = 6.988,-€. Insoweit besteht eine Ausschüttungssperre. Insoweit besteht nach § 253 Abs. 6 HGB eine Ausschüttungssperre, da die Rückstellung nach dem 10-Jahres-Durchschnittszins bemessen wurde. IV. WährungsumrechnungIm Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. V. BetriebsaufspaltungDamit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten: Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte Anlagevermögen ist Eigentum der Gesellschafterin der Chausseestraße 4 GmbH & Co. KG. Steuerrechtlich besteht deshalb eine so genannte Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als so genanntes Betriebsunternehmen und der Chausseestraße 4 GmbH & Co. KG als so genannte Besitzgesellschaft. Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organtochter und der Chausseestraße 4 GmbH & Co. KG als Organträger (= Umsatzsteuerschuldner) bis zum 23.04.2021 und wieder ab dem 18.11.2022. Das Finanzamt hat zur Vereinfachung des Verfahrens eine Billigkeitsregelung nach § 163 AO angeboten, durchgehend von einer umsatzsteuerlichen Organschaft auszugehen, um nur eine Umsatzsteuererklärung abgeben zu müssen. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzSoweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen. Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Die Gliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Forderungsspiegel ersichtlich. Durch die Inanspruchnahme steuerrechtlicher Sondervorschriften bei der Bewertung von Posten des Umlaufvermögens wurde das Jahresergebnis wie folgt beeinflusst:
In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden in folgendem Umfang Fremdkapitalzinsen einbezogen:
Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Auf die Ausführungen unter Punkt III Nr. 8 des Anhangs wird verwiesen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie in dem unter dem Gliederungspunkt I des Anhangs dargestellten Rückstellungsspiegel zusammen: Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Verbindlichkeiten ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. C. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und VerlustrechnungIn den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB in Höhe von EUR 0,00 enthalten. In den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" sind Aufwendungen in Höhe von EUR 0,00 für die Einstellung in den Sonderposten enthalten. Auf periodenfremde Erträge entfallen EUR 0,00. In den "Sonstigen betrieblichen Erträgen" sind Erträge in Höhe von EUR 0,00 für die Auflösung des Sonderpostens enthalten. Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen sind nicht angefallen. In der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" sind für Altersversorgung EUR 12.003,16 enthalten. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in Höhe von
D. Sonstige AngabenAm Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:
Das Unternehmen ist mit mindestens 1/5 an folgenden Unternehmen beteiligt:
E. Ergänzende Angaben(1) Geschäftsführer
(2) Aufsichtsrat / Beirat Nicht gebildet. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge und der Bezüge des Aufsichtsrates wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Forderungen aus Vorschüssen und Krediten bestanden am Bilanzstichtag gegenüber folgenden Organmitgliedern:
F. ErgebnisverwendungDie Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis
wie folgt zu verwenden:
Der Jahresabschluss wurde vor Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt. G. Forderungsspiegel
H. Rücklagenspiegel
I. RückstellungsspiegelJ.
K. Verbindlichkeitenspiegel
L. HaftungsverhältnisseAm Abschlussstichtag bestanden folgende in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB:
Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.3.2025. |
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