Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 29391
Eingetragen
6.11.1997
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Maschinen für die additive Fertigung
Gegenstand
die Entwicklung, die Produktion sowie der Vertrieb von Software;

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hans Erkelenz
seit 9.6.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Sandvik Finance B.V.NLD
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
50000
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

CGTech Deutschland GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

3,00

3,00

II. Sachanlagen

1.825,00

3.084,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

4.474,54

5.775,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.014.751,39

612.302,92

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.386.161,30

1.346.592,67

C. Rechnungsabgrenzungsposten

356.972,99

326.161,61

Summe Aktiva

2.764.188,22

2.293.919,20



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Rücklage

437.890,90

437.890,90

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

192.812,00

171.782,00

C. Verbindlichkeiten

1.136.531,00

610.796,81

D. Rechnungsabgrenzungsposten

971.389,73

1.047.884,90

Summe Passiva

2.764.188,22

2.293.919,20

ANHANG


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 werden grundsätzlich erstmals zum 01.01.2010 angewendet (Art. 66 Abs. 3 S. 6 EGHGB). Aus der erstmaligen Anwendung der Vorschriften haben sich auf die Vermögensgegenstände und Schulden der Gesellschaft keine Änderungen ergeben (Art. 67 EGHGB).

Die Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ab dem Jahr 2016 wurden beachtet.

Die Vorschriften des Ersten bis Fünften Unterabschnitts des Handelsgesetzbuches sind auf die Gesellschaft anzuwenden. Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, da die Umsatzerlöse den Betrag von 12.000.000,00 € nicht übersteigen, weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt werden und die Bilanzsumme den Betrag von 6.000.000,00 € nicht übersteigt.

Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt. Entsprechend der Vorschrift des § 265 (2) HGB sind Vorjahreswerte ausgewiesen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Die Bilanzierungs- und Bewertungsstetigkeit wurde beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird im Berichtsjahr nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Mit notariellem Ergebnisabführungsvertrag vom 11. November 2021 vor Notar Dr. Christoph Neuhaus, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Köln HRB 29391 am 17.11.2021 wurde ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Sandvik Holding GmbH geschlossen. Es liegt eine Körperschaft- und Gewerbesteuerliche Organschaft vor.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend erläutert.

Es liegen keine Umstände vor, die dazu führen, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln würde.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Ansatzwahlrechte

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe von 192.812,00 € nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken.

Steuerrückstellungen zur Körperschaft - und Gewerbesteuer waren aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags nicht zu bilden.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Rahmen der Bestimmungen des § 250 (1) HGB in Höhe von 356.972,99 € auf der Aktivseite der Bilanz gebildet.

Auf der Passivseite der Bilanz wurde ein Rechnungsabgrenzungsposten gem. § 250 (2) HGB in Höhe von 971.389,73 € gebildet. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die passive Rechnungsabgrenzung von Erlösen aus Softwarewartungsverträgen mit einer Laufzeit von einem Jahr. Die Gebühren wurden bei Abschluss des Wartungsvertrags berechnet und entsprechend der auf das Folgejahr entfallenden Laufzeit, wurde eine zeitanteilige Erlösabgrenzung vorgenommen.

2. Bewertungswahlrechte

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten vermindert um lineare, planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um die lineare bzw. degressive Abschreibung bei einer Nutzungsdauer zwischen 3 und 15 Jahren angesetzt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis 800,00 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Regelung nach § 6 (2a) EStG zum Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten zwischen 150,00 - 1.000,00 € liegen wurden beachtet.

Die Abschreibung von Neuzugängen bei Computer Hardware und Software wurde im Jahr 2022 mit einem Jahr gem. der Änderungen mit BMF-Schreiben v. 26.2.2021 (IV C 3 - S 2190/21/10002 :013) angesetzt.

Die nach steuerlichen Vorschriften (§ 7 EStG) vorgenommenen Abschreibungen des Anlagevermögens betragen im Berichtsjahr 4.965,94 € und nach § 6 (2) + (2a) EStG 410,92 €.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren lt. Angaben der Geschäftsführung pauschale Wertberichtigungen in Höhe von 42.730,00 € und Einzelwertberichtigungen in Höhe von 9.150,00 € zu bilden. Die Pauschalwertberichtigung wurde von den zum Bilanzstichtag noch offenstehenden Nettoforderungen mit 5 %, aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre, gebildet.

Weitere Abschreibungen auf Umlaufvermögen wurden nicht vorgenommen.

Steuererstattungsansprüche zur Gewerbesteuer und zur Körperschaftsteuer/ Solidaritätszuschlag waren aufgrund des abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags nicht vorhanden.

III. Angaben zur Bilanz

Darlehensforderungen in Form von sonstigen Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern bestanden nicht zum Bilanzstichtag.

Das ausgewiesene Gezeichnete Kapital stimmt mit den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen überein.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Zum Bilanzstichtag existieren Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in folgender Höhe.

Sandvik Holding GmbH 1.033.882,16 €

1.033.882,16 €

Zum Bilanzstichtag existieren Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in folgender Höhe

Sandvik Tooling Deutschland GmbH 974,02 €

974,02 €

Die Bilanz wurde nicht unter der Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. (§ 268 (1) S. 2. HGB)

Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagengegenstände im Geschäftsjahr ist in einer Anlage in Form eines Bruttoanlagespiegels dargestellt.

IV. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung durch den Fremdgeschäftsführer Herrn Hans Erkelenz. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Sonstige Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB in Form von Pfandrechten und Sicherheiten (Buchungen unter dem Strich) bestanden aus Leasing und Mietverträgen, jedoch wurden die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 i.V.m. § 285 Nr. 3 HGB in Anspruch genommen.

Bürgschaftsverpflichtungen waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

Weitere Darstellungen und Erläuterungen zu einzelnen, wesentlichen Sachverhalten sind nicht erforderlich, da zum Bilanzstichtag keine zur Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlichen Entwicklungen oder Ereignisse vorliegen.

Die durchschnittliche Anzahl der im Jahr 2023 beschäftigten Arbeitnehmer belief sich auf 17 Personen, davon 2 Aushilfen

15 Kaufmännische Angestellte


V. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag sind nicht zu vermerken.

VI. Aufstellungsvermerk zum Jahresabschluss 2023 i. S. des § 245 HGB

Der Jahresabschluss 2023 wurde heute aufgestellt und von mir wie folgt unterzeichnet:

Köln, den 11. Januar 2024

Hans Erkelenz

(Geschäftsführer)

 

Köln, den 11. Januar 2024

Hans Erkelenz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11. Januar 2024

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