RedShield IT GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans Erkelenz seit 9.6.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Sandvik Finance B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CGTech Deutschland GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009
werden grundsätzlich erstmals zum 01.01.2010
angewendet (Art. 66 Abs. 3 S. 6 EGHGB). Aus der erstmaligen
Anwendung der Vorschriften haben sich auf die
Vermögensgegenstände und Schulden der
Gesellschaft keine Änderungen ergeben (Art. 67 EGHGB).
Die Vorschriften des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ab dem
Jahr 2016 wurden beachtet.
Die Vorschriften des Ersten bis Fünften
Unterabschnitts des Handelsgesetzbuches sind auf die
Gesellschaft anzuwenden. Es handelt sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, da
die Umsatzerlöse den Betrag von 12.000.000,00 €
nicht übersteigen, weniger als 50 Mitarbeiter
beschäftigt werden und die Bilanzsumme den Betrag von
6.000.000,00 € nicht übersteigt.
Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt.
Entsprechend der Vorschrift des § 265 (2) HGB sind
Vorjahreswerte ausgewiesen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Die
Bilanzierungs- und Bewertungsstetigkeit wurde beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird im Berichtsjahr
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Mit notariellem Ergebnisabführungsvertrag vom 11.
November 2021 vor Notar Dr. Christoph Neuhaus, eingetragen
im Handelsregister des Amtsgericht Köln HRB 29391 am
17.11.2021 wurde ein Ergebnisabführungsvertrag mit der
Sandvik Holding GmbH geschlossen. Es liegt eine
Körperschaft- und Gewerbesteuerliche Organschaft vor.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen
des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform
aufgestellt. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den
Posten der Passivseite verrechnet. Das Anlage- und
Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die
Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten sind in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
erläutert.
Es liegen keine Umstände vor, die dazu führen,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
kein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage vermitteln würde.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Ansatzwahlrechte
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Sinne
des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe von
192.812,00 € nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB
gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken.
Steuerrückstellungen zur Körperschaft - und
Gewerbesteuer waren aufgrund des
Ergebnisabführungsvertrags nicht zu bilden.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 (1) HGB in Höhe von
356.972,99 € auf der Aktivseite der Bilanz gebildet.
Auf der Passivseite der Bilanz wurde ein
Rechnungsabgrenzungsposten gem. § 250 (2) HGB in
Höhe von 971.389,73 € gebildet. Der
Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die passive
Rechnungsabgrenzung von Erlösen aus
Softwarewartungsverträgen mit einer Laufzeit von einem
Jahr. Die Gebühren wurden bei Abschluss des
Wartungsvertrags berechnet und entsprechend der auf das
Folgejahr entfallenden Laufzeit, wurde eine zeitanteilige
Erlösabgrenzung vorgenommen.
2. Bewertungswahlrechte
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten vermindert um lineare,
planmäßige Abschreibungen angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten,
vermindert um die lineare bzw. degressive Abschreibung bei
einer Nutzungsdauer zwischen 3 und 15 Jahren angesetzt. Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis 800,00 €
werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Regelung nach
§ 6 (2a) EStG zum Sammelposten für geringwertige
Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten zwischen
150,00 - 1.000,00 € liegen wurden beachtet.
Die Abschreibung von Neuzugängen bei Computer
Hardware und Software wurde im Jahr 2022 mit einem Jahr
gem. der Änderungen mit BMF-Schreiben v. 26.2.2021 (IV
C 3 - S 2190/21/10002 :013) angesetzt.
Die nach steuerlichen Vorschriften (§ 7 EStG)
vorgenommenen Abschreibungen des Anlagevermögens
betragen im Berichtsjahr 4.965,94 € und nach § 6
(2) + (2a) EStG 410,92 €.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren
lt. Angaben der Geschäftsführung pauschale
Wertberichtigungen in Höhe von 42.730,00 € und
Einzelwertberichtigungen in Höhe von 9.150,00 €
zu bilden. Die Pauschalwertberichtigung wurde von den zum
Bilanzstichtag noch offenstehenden Nettoforderungen mit 5
%, aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre, gebildet.
Weitere Abschreibungen auf Umlaufvermögen wurden
nicht vorgenommen.
Steuererstattungsansprüche zur Gewerbesteuer und
zur Körperschaftsteuer/ Solidaritätszuschlag
waren aufgrund des abgeschlossenen
Ergebnisabführungsvertrags nicht vorhanden.
III. Angaben zur Bilanz
Darlehensforderungen in Form von sonstigen Ausleihungen
gegenüber Gesellschaftern bestanden nicht zum
Bilanzstichtag.
Das ausgewiesene Gezeichnete Kapital stimmt mit den
gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen überein.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Zum Bilanzstichtag existieren Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen in folgender
Höhe.
Sandvik Holding GmbH 1.033.882,16 €
1.033.882,16 €
Zum Bilanzstichtag existieren Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen in folgender Höhe
Sandvik Tooling Deutschland GmbH 974,02 €
974,02 €
Die Bilanz wurde nicht unter der Berücksichtigung
der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. (§
268 (1) S. 2. HGB)
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagengegenstände im Geschäftsjahr ist in einer
Anlage in Form eines Bruttoanlagespiegels dargestellt.
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung durch den
Fremdgeschäftsführer Herrn Hans Erkelenz. Der
Geschäftsführer ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Sonstige Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
in Form von Pfandrechten und Sicherheiten (Buchungen unter
dem Strich) bestanden aus Leasing und Mietverträgen,
jedoch wurden die größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 i.V.m. § 285 Nr. 3 HGB
in Anspruch genommen.
Bürgschaftsverpflichtungen waren zum Bilanzstichtag
nicht vorhanden.
Weitere Darstellungen und Erläuterungen zu
einzelnen, wesentlichen Sachverhalten sind nicht
erforderlich, da zum Bilanzstichtag keine zur Beurteilung
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft wesentlichen Entwicklungen oder Ereignisse
vorliegen.
Die durchschnittliche Anzahl der im Jahr 2023
beschäftigten Arbeitnehmer belief sich auf 17
Personen, davon 2 Aushilfen
15 Kaufmännische Angestellte
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Bilanzstichtag sind nicht zu vermerken.
VI. Aufstellungsvermerk zum Jahresabschluss 2023 i. S.
des § 245 HGB
Der Jahresabschluss 2023 wurde heute aufgestellt und von
mir wie folgt unterzeichnet:
Köln, den 11. Januar 2024
Hans Erkelenz
(Geschäftsführer)
Köln, den 11. Januar 2024 Hans Erkelenz Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11. Januar 2024 |
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