Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 15075
Vorher
LORENZ Datensysteme GmbHLORENZ Life Sciences GmbH
Eingetragen
22.10.1975
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Der Erwerb sowie die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes.

Historie

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Management

NameRolle
Heinz-Jürgen Lorenz
seit 16.12.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (6)

NameAnteil
M****** G******
20.00%
W******* W*****
20.00%
B***** B******** L*****
15.00%

Gesellschafter

6 Gesellschafter

GmbH-Struktur

5 von 6 angezeigt

M****** G******
41.000 €
20.00%
W******* W*****
41.000 €
20.00%
B***** L*****
30.750 €
15.00%
H*********** L*****
30.750 €
15.00%
N***** L*****
30.750 €
15.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

LORENZ Immobilien GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

271818,00

283988,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

186,30

149,22

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

147765,25

136211,63

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

419769,55

420348,85



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

205000,00

205000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

63,83

0,18

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

136235,31

136063,65

B. Rückstellungen

1932,71

2836,91

C. Verbindlichkeiten

76537,70

76448,11

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

419769,55

420348,85

ANHANG für das Geschäftsjahr 2019

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu €800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wieder-beschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pau­schalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Name, Vorname

Tätigkeit/ausgeübter Beruf

Lorenz, Heinz-Jürgen

Geschäftsführer / Kaufmann

Gock, Rainer

Geschäftsführer / Kaufmann

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Frankfurt am Main, den 29. April 2020

gez. Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. April 2020

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