B.K. Fast-Food GmbH
Am Seefeld 22, 82234 Weßling, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Boris Franz Joseph Kemeter seit 4.9.2007 | Geschäftsführer |
Bernhard Kemeter seit 31.10.2001 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 25.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
B.K. Fast-Food GmbHWeßlingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BILANZ
ANHANGAngaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung gem. den Vorschriften des HGB: Die Gliederung des Jahresabschlusses auf den 31.12.15 erfolgte nach den Vorschriften des HGB III. Buch. Die Bewertung richtet sich nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Beachtung der §§ 252 ff, 266 ff, 279 ff und 284 HGB. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 HGB) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Die Nutzungsdauern werden entsprechend den steuerlichen AfA-Tabellen festgelegt. In 2015 wurde von dem Wahlrecht der Bildung eines jahrgangsbezogenen Sammelpostens gem. § 6 (2) EStG Gebrauch gemacht. Da der Posten von untergeordneter Bedeutung ist, wurde der Sammelposten in die Handelsbilanz übernommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten sind Rückstellungen gebildet worden, die zurückzustellenden Beträge wurden gem. § 253 (1) HGB mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag, der sich nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ergibt, bemessen.
82234 Weßling, den 16. Dezember 2016 gez. Bernd Kemeter Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.12.2016 |
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