Athora Lebensversicherung Aktiengesellschaft

Söhnleinstraße 8, 65201 Wiesbaden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 2145
Vorher
Berlinische Lebensversicherung AktiengesellschaftDelta Lloyd Lebensversicherung AktiengesellschaftAthene Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Eingetragen
20.3.2003
Branche
Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertreternManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit aktivem VersicherungsgeschäftMit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Gegenstand
im In- und Ausland ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb aller Arten der Lebensversicherung einschließlich Tontinen- und Kapitalisierungsgeschäfte und Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen nebst Zusatzversicherungen sowie von Geschäften, die im wirtschaftlichen Zusammenhang damit stehen, sowie darüber hinaus die Abwicklung des bereits eingestellten Versicherungsgeschäfts (Runoff).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Bettina Hoch
seit 4.2.2026
Vorstandsmitglied
Rachid Tahrioui
seit 7.5.2025
Prokura
Vorstandsmitglied
Nico Alexander Gast
seit 23.5.2024
Prokura
Stefan Kropp
seit 17.3.2023
Vorstandsmitglied
Kerstin Heike Rotter
seit 5.12.2022
Prokura
Stephan Mohr
seit 27.6.2018
Prokura
Sabine Hauschild
seit 16.8.2011
Prokura

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Athora Lebensversicherung Aktiengesellschaft

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

UNTERNEHMENSSTRUKTUR

VERWALTUNGSORGANE

Aufsichtsrat


Dr. Anders Malmström Vorsitzender (seit 28. November 2023)
Group Chief Financial Officer, Athora Holding Ltd., Hamilton, Bermuda


Dr. Christine Theodorovics Stv. Vorsitzende Beraterin Thalwil Schweiz


Dr. Manfred Puffer Mitglied des Aufsichtsrats Berater Meerbusch


Chantal Waight Mitglied des Aufsichtsrats (seit 29. August 2023)
Managing Director Group Risk Athora Holding Ltd., Hamilton, Bermuda


Thomas Doyle Mitglied des Aufsichtsrats Berater Landshut


Lukas Ziewer Mitglied des Aufsichtsrats (bis 31. Mai 2023)
Group Chief Risk Officer, Athora Holding Ltd., Hamilton, Bermuda


Eric Viet Vorsitzender (bis 20. November 2023)
Regional Chief Executive Officer, Athora Holding Ltd., Hamilton, Bermuda

Vorstand


Isabella Pfaller (Mitglied seit 29. August 2023)
Vorsitzende des Vorstands (seit September 2023)
Chief Executive Officer Wiesbaden


Outsourcing representative Athora GER actuarial function (Outsourcingbeauftragte Versicherungsmathematische Funktion)
Risikomanagement


Compliance - Complaints management, anti-money-laundering, data protection - (Compliance -Beschwerdemanagement, AntiGeldwäsche Management, Datenschutz)


IKS


Asset Liability Management (ALM)


BaFin relationship management (BaFin Kommunikationsmanagement)


Human Resources (Personal)


Audit (Wirtschaftsprüfung)


Bettina Hoch Mitglied des Vorstands Chief Financial Officer Wiesbaden


Outsourcing representative Athora GER - Risk management, Compliance, Internal Audit (Outsourcingbeauftragte - Risikomanagement, Interne Revision)


Accounting & Reporting (Rechnungswesen & Reporting) Financial planning & analysis -HGB and IFRS (Finanzplanung & Analyse - HGB und IFRS)


Tax administration (Steuern)


Actuarial /Reinsurance settlement (Aktuariat / Rückversicherung)


Investment Accounting & Investment Controlling (Kapitalanlagenbuchhaltung & Kapitalanlagencontrolling)


Stefan Kropp Mitglied des Vorstands Chief Operating Officer Wiesbaden


Business Organisation (Geschäftsorganisation)


Procurement (Einkauf)


Distribution Management (Verteilungsmanagement)


Business Continuity Management


Policy Administration and customer services (Policenverwaltung und Kundendienst)


Information Technology (IT)


Dr. Claudius Vievers (bis 31. August 2023)
Vorsitzender des Vorstands Chief Executive Officer Wiesbaden

LAGEBERICHT DER ATHORA LEBENSVERSICHERUNG AG

Bericht des Vorstandes

Wirtschaftliche Entwicklung


Nach dem turbulentem Jahr 2022, mit dem Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine und dessen wirtschaftliche Auswirkungen wie zum Beispiel dem starken Zins- und Inflationsanstieg, verlief das Jahr 2023 in weniger volatilen Bahnen. Gemäß Prognosen des Internationalen Wirtschaftsfonds (IWF) wird die Weltwirtschaft im Jahr 2023 trotz der Entwicklungen 2022 um 3% wachsen. Für Deutschland wird ein Wachstumsrückgang von 0,4% geschätzt, womit man im Euroraum, dessen Wachstum auf 3,0% prognostiziert wird, im unteren Bereich liegt.


Für die deutsche Wirtschaft werden als Gründe für den Rückgang die Schwäche zinsempfindlicher Sektoren, geringere Nachfrage durch Handelspartner und infolgedessen ein Rückgang der Industrieproduktion genannt. 2022 war die deutsche Wirtschaft noch um 1,8% gewachsen.


Die Inflation entwickelte sich in Deutschland, in der Eurozone sowie in weitestgehend allen großen Volkswirtschaften im Zuge der Konjunkturerholung zu einem wichtigen Thema. Auch bedingt durch die Folgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine stiegen die Energiepreise, was sich jedoch im 2. Halbjahr 2023 abschwächte. Zusätzlich verteuerten sich viele Produkte durch Materialknappheit und Lieferengpässe. Im Jahr 2022 stiegen die Preise durchschnittlich um fast 7%. Für 2023 liegen die Schätzungen bei 5,9%.


Die Inflationsentwicklung führt zu Debatten über die Zinspolitik der Notenbanken, von denen viele mittlerweile mit einer Welle von Zinserhöhungen reagiert haben. Der wichtigste Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) liegt aktuell bei 4,5% (2022: 2,5%). Bei seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 hat der EZB-Rat darauf verzichtet, die Leitzinsen weiter zu erhöhen. Die US-Notenbank Federal Reserve (Fed) verlängert ebenfalls ihre Zinspause. Der Leitzins blieb in den USA nun auf dem Stand Juli 2023, der sich seit März 2022 elfmal auf den höchsten Wert seit 2001 steigerte, in der Spanne von 5,25% bis 5,50% (2022: 4,45 bis 4,50%).

Lebensversicherungsmarkt


Laut vorliegenden vorläufigen Schätzungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) wird auch für 2023 durch das makroökonomische Umfeld mit einem Rückgang der Beitragseinnahmen für Lebensversicherungen einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds gerechnet. Während der Rückgang im Jahr 2022 noch bei 6% lag, belief sich der Rückgang für 2023 bei ca. 5,2%, was weiterhin auf die Entwicklung des Einmalbeitragsgeschäftes zurückzuführen ist.


Durch den Zinsanstieg im Jahr 2022 reduzierten sich die Marktwerte der festverzinslichen Anlagen und die Kapitalanlagen der Lebensversicherer wiesen stille Lasten von geschätzt 50 Mrd. Euro aus. In 2023 hat die EZB weitere Zinserhöhungen vorgenommen.


Die höheren Zinsen ermöglichen den Lebensversicherungen die schrittweise Auflösung der Zinszusatzreserve, die mögliche negative Auswirkungen auf das Ergebnis ausgleichen können. Bereits im Vorjahr sank das Volumen, diese Tendenz könnte sich auch im Geschäftsjahr fortsetzen.


Die gestiegenen Zinsen ermöglichen es den Lebensversicherern in der Neuanlage ihrer Kapitalanlagen wieder höhere Zinsen zu erwirtschaften als in den letzten Jahren. Dieser positive Effekt macht sich jedoch nicht sofort bemerkbar, da der Großteil der Kapitalanlagen der Lebensversicherer langfristig gebunden ist.


Das Risiko, dass gleichzeitig andere Kapitalanlagen durch die gestiegenen Zinsen attraktiver werden bzw. Kunden durch die gestiegene Inflation gezwungen werden, Versicherungen zu stornieren, war in Form einer überdurchschnittlichen Stornoquote im deutschen Markt nicht ersichtlich.


Die BaFin beobachtet systematisch, wie sich bei den Lebensversicherern Storno und Prämienfreistellungen entwickeln. Bei ausgewählten Unternehmen führt die BaFin quartalsweise eine Liquiditätsabfrage durch - angelehnt an die Liquiditätsabfrage der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA).


Die Solvenz der deutschen Lebensversicherer im Jahr 2022 hat sich ausweislich der im Laufe des Jahres 2023 vorgelegten SFCR-Berichte maßgeblich durch die Zinsentwicklung im Vergleich zu 2021 deutlich verbessert. Bei den meisten Versicherern sinken durch den Zinsanstieg die Barwerte der Passivseite stärker als die Marktwerte der festverzinslichen Anlagepapiere auf der Aktivseite, da die Vertragslaufzeiten der Versicherungsverträge länger sind als die Duration der Wertpapiere im Bestand sind. Die Anzahl von Lebensversicherungsunternehmen, die eine Quote von unter 100% auswiesen, ist von 8 im Jahr 2021 auf 1 im Jahr 2022 gesunken (ohne Berücksichtigung von Übergangsmaßnahmen).


Der Trend zur Erhöhung der Deklaration zur Überschussbeteiligung für 2024 im Vergleich zum Vorjahr setzt sich fort. Im Branchenschnitt dürfte sich die laufende Durchschnittsverzinsung von 2,26% auf 2,45% im Jahr 2024 erhöhen (Quelle: Assekurata).

Entwicklung der Athora Lebensversicherung AG


Die Athora Lebensversicherung AG schreibt seit 2010 kein aktives Neugeschäft mehr. Die ausgewiesenen Neugeschäftsbeiträge beinhalten ausschließlich Dynamikanpassungen sowie Einmalbeiträge des Konsortialgeschäfts.


Als Bestandversicherer liegt der Fokus der Gesellschaft auf einem ausgewogenen Kapitalanlagemanagement zur Erzielung attraktiver Renditen für die Versicherungsnehmer und Asset-Liability-Management (ALM) zur Risikobegrenzung sowie einer effizienten Portfolioabwicklung.


Die Athora Lebensversicherung AG hat im Jahr 2018 ihre Strategie geändert und aktiv die Solvenzbilanz gegen Zinsschwankungen abgesichert. Dieses Vorgehen erfolgte zunächst durch die Investition in Staatsanleihen, Hypotheken und die Nutzung von Derivaten. Als im Laufe des Jahres 2019 die Zinsen auch für Bundesanleihen für nahezu alle Laufzeiten im negativen Bereich waren, hat sich die Gesellschaft entschieden, zur Sicherung der Solvenzbilanz vor Zinsschwankungen, vermehrt Derivative einzusetzen. Im Ergebnis hat sich im Vorjahr gezeigt, dass die Solvenzposition und damit die ökonomische Position der Gesellschaft, sich bei deutlich fallenden Zinsen im Rahmen des jahrelangen Niedrigzinsumfeldes nachhaltig verbessert hat, auch ohne den Ansatz von Übergangsmaßnahmen. Eine weitere positive Konsequenz dieser Strategie war, dass größere Teile der Kapitalanlagen in Investments mit attraktivem Risiko-Rendite-Profil investiert werden konnten, sodass die Athora Lebensversicherung AG die Überschussbeteiligungen für Kunden entgegen den Markttrends erhöhen und halten konnte.


Im Jahr 2023 wurde die Strategische Asset Allocation der Athora Lebensversicherung AG auf Basis der Zinssteigerungen weiter optimiert und die zwischenzeitliche Zinsdelle zum Jahresende für weitere Anpassungen im Bereich langlaufender Anleihen genutzt. Die Abschreibungen des ALM-Fonds aus dem Jahr 2022 konnten in nennenswertem Umfang teilweise zu großen Teilen erneut zugeschrieben werden. Zusätzlich konnten die renditeorientierten Fonds (sogenannte Return-Seeking Fonds) wieder stille Reserven aufbauen. Die saldierten stillen Lasten reduzierten sich um knapp ein Drittel um mehr als 20%. Vorhandene stille Lasten ergeben sich insbesondere aus zinsinduzierten Entwicklungen der Wertpapiere sowie aus Derivatebewertungen im Rahmen der Fondsbewertung. Durch die optimierte Liquiditätssteuerung und -planung ergeben sich nach aktueller Planung keine negativen Einflüsse auf die Ergebnisse.


Durch die Erwirtschaftung eines Rohüberschusses von 43,5 Mio. Euro ergibt sich für das Geschäftsjahr eine Zuführung zur Rückstellung zur Beitragsrückerstattung (RfB) wieder ein Betrag von 24,4 Mio. Euro. Dadurch konnte auch der ungebundene Teil der RfB erneut auf 120,7 Mio. Euro gesteigert werden.


Die Athora Lebensversicherung AG kann, analog den Vorjahren, die laufende Überschussbeteiligung stabil auf einem Niveau von 3,0% halten. Auch 2024 wird ein Schlussüberschuss von 1,0% gewährt, so dass sich für die Versicherungskunden eine Gesamtverzinsung von 4,0% ergibt. Auch nachdem einige Versicherer für das Jahr 2024 ihre Überschussbeteiligung angehoben haben, zählt die Athora Lebensversicherung seit nunmehr 3 Jahren zu den Versicherungen mit der höchsten Gewinnbeteiligung in Deutschland [Handelsblatt - Artikel vom 5. Dezember 2023 zur Überschussbeteiligung 2024]. Dies unterstreicht erneut, dass der Versicherungsnehmer im Mittelpunkt der Geschäftstätigkeiten steht. Dies wird auch durch die positiven Entwicklungen im Beschwerdemanagement widerspiegelt.


Im Rahmen der kontinuierlichen Effizienzsteigerung in der Portfolioabwicklung wurden im Jahr 2023 weitere Outsourcing-sowie Automatisierungsprojekte umgesetzt.


Das Jahr 2023 war in der IT der Athora insbesondere durch die beiden Großprojekte IT-Outsourcing (ITO) und Integration eines neuen Portfolios geprägt. Die Outsourcingverträge mit dem strategischen Athora Partner Tata Consulting Services (TCS) des ITO wurden in einer sehr intensiven Transitionsphase umgesetzt, die notwendigen IT-Personalmaßnahmen wurden abgeschlossen und die neue IT-Organisation aufgesetzt. Das Projekt konnte erfolgreich abgeschlossen und in den Regelbetrieb für die Stabilisierungsphase übergeben werden. Hiermit wurden die strategischen Ziele im Bereich Kosteneinsparung sowie zur Risiko-Minimierung der mittelfristigen IT-Personalplanung erreicht. Weitere Projekte, in der Verantwortlichkeit der internationalen Athora-Gruppe, wurden unterstützt. Im Regelbetrieb konnte das hohe Sicherheitslevel insbesondere durch Weiterentwicklung von Data Loss Prevention (DLP), der Aktualisierung von Betriebs- und Sicherheitssystemen im Server-Bereich sowie der Umsetzung der Stufe 1. der Netzwerksegmentierung gehalten bzw. verbessert werden. Regulatorische Anforderungen zur Digitalen Rentenübersicht sind IT-seitig umgesetzt und in Betrieb genommen worden. Die notwendigen IT-Kontrollen und IT-Risikobetrachtungen wurden regelmäßig durchgeführt und interne Audits haben die Wirksamkeit des IT-Kontroll-Frameworks bestätigt.


Weitere wichtige Meilensteine innerhalb der Transformationsprojekte waren in 2023 zum einen die Einführung von Clearwater als gruppenweites Investment Accounting & Reportingsystem, verbunden mit einem Ausgliederungsvertrag mit der Athora Ireland Services, die den gruppenweiten Servicevertrag mit Clearwater geschlossen hat, sowie die Einführung eines neuen aktuariellen Modellierungssystem Risk Agility. Beide Systeme werden Anfang 2024 für die Erstellung des Jahresabschlusses bzw. für die Jahresendberechnungen der Solvenzquote genutzt.


Grundsätzlich befindet sich die Athora Lebensversicherung AG weiter in einem Transformationsprozess, der nicht nur höhere Effizienz für die unternehmerischen Abläufe vorsieht, sondern sich auch auf die Art und Weise wie die Athora Kollegen und Kolleginnen zusammenarbeiten, bezieht. So arbeiten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen immer stärker fachübergreifend zusammen und engagieren sich in internationalen Projekten der Athora Gruppe.


Neben der Optimierungen innerhalb der Kapitalanlagesteuerung sowie den Effizienzsteigerungen in den operativen Bereichen besteht der Fokus der deutschen Athora Gruppe auf strategischen Projekten zur Integration von neuen Versicherungsbeständen. In dem Zuge wurden auch Personalveränderungen innerhalb der Gruppe und auch der Athora Lebensversicherung AG vorgenommen.


Dr. Claudius Vievers ist zum 31. August 2023 aus dem Vorstand der Athora Lebensversicherung AG ausgeschieden. Zum gleichen Datum wurde Isabella Pfaller zur Vorsitzenden des Vorstandes der Gesellschaft bestellt. Ebenfalls erfolgten Änderungen im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsratsvorsitzende Eric Viet schied zum 17. November 2023 aus dem Aufsichtsrat aus. Sein Nachfolger Dr. Anders Malmström wurde am 28. November 2023 zum Vorsitzenden ernannt. Lukas Ziewer schied zum 31. Mai 2023 als Aufsichtsratsmitglied aus. Seit dem 29. August 2023 ist Chantal Waight ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrats. Die Zusammensetzung der Vorstände und Aufsichtsräte der Athora Lebensversicherung AG wird unter Verwaltungsorgane auf Seite 6 und 7 dieses Geschäftsberichtes ersichtlich.


Neben den Veränderungen innerhalb der Athora Lebensversicherung AG, gab es auch Änderungen innerhalb der Athora Deutschland Gruppe. Zum 13. September 2023 konnte Dr. Immo Querner als neuer Gruppen-Chief Executive Officer gewonnen werden. Am 29. August 2023 wurde Isabella Pfaller zum Group Financial Officer der Gruppe ernannt. Im Mai 2023 trat mit Dr. Larisa Angstenberger eine neue Chief Risk Officer in die Gruppe ein. Neben dieser Ernennung wurden bei Athora Deutschland Holding GmbH & Co. KG auch eine Head of Compliance und ein Head of Internal Audit eingestellt.


Die Gruppe arbeitet aktuell unter anderem an der Integration eines Bestandes in der Athora Deutschland. Zusammen mit dem Bestandsverkäufer werden in zahlreichen Projektgruppen die wesentlichen Schritte der Übertragung vorbereitet. Die Aktivitäten laufen zielorientiert und fokussiert, um so die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden im Jahr 2024 zu erhalten. In Summe wird Athora durch diesen Erwerb in Deutschland deutlich wachsen und plant nach unserer Einschätzung zu einem großen, etablierten Unternehmen zu werden, wovon alle Stakeholder der Gruppe profitieren würden.


Zwischen der Athora Lebensversicherung AG und der Athora Deutschland GmbH bestehen ein Beherrschungs- sowie ein Ergebnisabführungsvertrag. Beide wurden von der Aufsichtsbehörde BaFin genehmigt. Zudem gibt es Service-, Dienstleistungs- und Ausgliederungsverträge mit Unternehmen der Athora Deutschland Holding GmbH & Co. KG sowie mit weiteren Unternehmen der Athora Holding Limited, für die eine Kostenverrechnung erfolgt. Es besteht darüber hinaus eine Kostengarantievereinbarung zwischen der Athora Deutschland GmbH und der Athora Lebensversicherung AG. Durch diesen Vertrag wird die Athora Deutschland GmbH verpflichtet, entstehende Kostenverluste auszugleichen. Es besteht darüber hinaus eine Kostengarantievereinbarung zwischen der Athora Deutschland GmbH und der Athora Lebensversicherung AG. Durch diesen Vertrag wird die Athora Deutschland GmbH verpflichtet entstehende Kostenverluste auszugleichen. Dieser Verpflichtung ist die Athora Deutschland GmbH nachgekommen, wobei sich diese gegenüber dem Vorjahr kaum verändert hat.

Geschäftsverlauf der Athora Lebensversicherung AG

Beitragseinnahmen / Bestandsentwicklung / Neugeschäft


Die gebuchten Bruttobeiträge der Athora Lebensversicherung AG betragen 121.655.003 Euro (Vorjahr: 130.740.116 Euro). Der Rückgang um 6,9 % (Vorjahr: 11,0 %) ergibt sich aus dem fortschreitenden Rückgang der laufenden Beiträge um 8,8 %. Das Konsortialgeschäft blieb auf ähnlichem Niveau.


Der Rückgang steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie als Bestandsversicherer. Neugeschäft ergibt sich lediglich im Rahmen von Einmalbeiträgen aus dem Konsortialgeschäft sowie aus Dynamikerhöhungen, die vertraglich mit den Versicherungsnehmern vereinbart sind. Die gebuchten Einmalbeiträge erhöhten sich um 818.546 Euro auf 19.539.500 Euro. Erwartungsgemäß gingen die laufenden gebuchten Beiträge auf 102.115.503 Euro (Vorjahr: 112.019.163 Euro) zurück. Der gesamte Zugang gegen laufenden Beitrag für ein Jahr beträgt 1.794.844 Euro (Vorjahr: 2.082.283 Euro). Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Dynamikerhöhungen. Die verdienten Beiträge für eigene Rechnung reduzierten sich von 110.286.388 Euro im Vorjahr auf 103.095.779 Euro im Jahr 2023.


Im Bestand der Gesellschaft befanden sich Ende 2023 insgesamt 163.134 Versicherungsverträge (Vorjahr: 176.772 Versicherungsverträge). Der gesamte Abgang beträgt 14.457 Versicherungsverträge (Vorjahr: 14.558 Versicherungsverträge) mit einem laufenden Beitrag für ein Jahr in Höhe von 11.186.648 Euro (Vorjahr: 11.419.126 Euro) und einer Versicherungssumme von 453.283.591 Euro (Vorjahr: 443.936.268 Euro). Wesentlicher Abgangsgrund war, wie im Vorjahr auch, der Ablauf der Versicherung mit laufendem Beitrag für ein Jahr mit 7.944.711 Euro gefolgt von Rückkäufen mit 2.531.104 Euro laufenden Beitrag für ein Jahr. Wegen der Einstellung des aktiven Neugeschäfts beträgt die Beitragssumme des Neugeschäfts geringe 41.354.000 Euro (Vorjahr: 43.827.766 Euro). Die Stornoquote, gemessen als vorzeitiger Abgang gegen laufenden Beitrag, lag bei 2,89 % (Vorjahr: 2,65 %).

Versicherungstechnische Rückstellungen


Die Versicherungstechnischen Rückstellungen (Netto) verringerten sich um 4,3 % von 3.349.051.430 Euro auf 3.205.095.386 Euro im Geschäftsjahr. Hierbei ist insbesondere der Rückgang der Deckungsrückstellung (Netto) von 3.097.622.941 Euro auf 2.945.559.333 Euro zu nennen. Die Versicherungstechnischen Rückstellungen (Netto) im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird, sind von 430.513.166 Euro auf 476.091.205 Euro im Geschäftsjahr gestiegen.

Versicherungsleistungen


Die Bruttozahlungen für Versicherungsfälle verringerten sich um 0,9 % von 327.201.288 Euro (Vorjahr) auf 324.131.105 Euro im Jahr 2023. Die Zahlungen für Rückkaufswerte im Geschäftsjahr 2023 erreichten unter Berücksichtigung der Regulierungs-aufwendungen 41.745.096 Euro (Vorjahr: 43.291.545 Euro). Die Aufwendungen für Zahlungen für Versicherungsfälle ohne Rückkaufswerte, jedoch unter Berücksichtigung der zugehörigen Regulierungsaufwendungen, betragen 282.056.697 Euro (Vorjahr: 283.721.140 Euro). Dabei betrugen die Aufwendungen für Ablaufleistungen 199.306.319 Euro (Vorjahr: 204.527.767 Euro). Sie stellen in dieser Position, wie im Vorjahr, den größten Teil dar. Da im Vorjahr ausreichend versicherungs-technische Rückstellungen gebildet wurden, belasten Auszahlungen für Rückkäufe sowie Versicherungs- und Ablaufleistungen das Ergebnis des Geschäftsjahres nicht direkt erfolgswirksam. Die Aufwendungen für Todesfälle betrugen im Jahr 2023 12.341.366 Euro (Vorjahr: 10.751.084 Euro) und für Rentenleistungen 68.105.324 Euro (Vorjahr: 67.431.713 Euro).


Wie auch in den Vorjahren spielt das positive Risikoergebnis des Geschäftsjahres 2023 eine wesentliche Rolle für das Rohergebnis der Athora Lebensversicherung AG.

Aufwendungen für Abschluss und Verwaltung


Die Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb sanken um 8,8 % auf 7.501.414 Euro (Vorjahr: 8.221.323 Euro). Obwohl innerhalb des Versicherungsbestand kein aktiver Vertrieb mehr stattfindet, ergeben sich für Versicherungen mit Beitragsdynamik und Erhöhungsoptionen passiv anfallende Abschlussaufwendungen. Analog dem rückläufigen Versicherungsbestand haben diese Aufwendungen sich in Geschäftsjahr 2023 auf 579.749 Euro (Vorjahr: 623.969 Euro) verringert. Aufgrund der Einstellung des aktiven Neugeschäfts, im Rahmen der Geschäftsstrategie als Bestandsversicherer, ist die Abschlusskostenquote der Athora Lebensversicherung AG mit der entsprechenden Quote vertrieblich aktiver Lebensversicherer nicht vergleichbar. Die Abschlusskostenquote für das Jahr 2023 beträgt 1,4 % (Vorjahr: 1,4 %).


Die Verwaltungskostenquote beträgt 5,7 %, die sich leicht nur gegenüber dem Vorjahr (5,8 %) verringerte. Auf Basis des rückläufigen Versicherungsbestands sind die Aufwendungen für die Verwaltung des Versicherungsbetriebs im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Sie betrugen 6.921.666 Euro (Vorjahr: 7.597.354 Euro). Das ist ein Rückgang von 675.688 Euro oder 8,9 %. Dieser Rückgang war angesichts des Bestandsrückgangs zu erwarten. Er spiegelt aber auch die Maßnahmen zur Kostenreduzierung wider, die zur Optimierung von Verwaltungsprozessen umgesetzt wurden. Die erhaltenen Provisionen und Gewinnbeteiligungen, welche die Athora Lebensversicherung AG von verschiedenen Rückversicherungsunternehmen erhalten hat, betragen 1.787.731 Euro (Vorjahr: 2.214.848 Euro). Dieser Rückgang ergibt sich zum größten Teil aus der Rückversicherung von Berufsunfähigkeitsschäden.

Kapitalanlagen


Der Buchwert der Kapitalanlagen verringerte sich um 43.688.672 Euro auf 3.438.560.187 Euro (Vorjahr: 3.482.248.859 Euro).


Der wesentliche Teil der Kapitalanlagen ist in festverzinslichen Wertpapieren investiert, die im Direktbestand und in Spezialfonds angelegt wurden. Die Athora Lebensversicherung AG erwartet durch die Investitionen in Spezialfonds höhere Renditen und Erträge erzielen zu können. Insgesamt hat die Gesellschaft 2.714.958.136 Euro (Vorjahr: 2.728.676.459 Euro) in Spezialfonds und Geldmarktfonds investiert.


Im Laufe des Jahres 2023 wurden Investments in Spezial- und Geldmarktfonds von 265.299.990 Euro (Vorjahr: 1.207.732.817 Euro) und 15.871.861 Euro (Vorjahr: 757.884.490 Euro) in Inhaberpapiere vorgenommen. Zudem gab es Verkäufe bzw. -abgänge an Fondsanteilen von 152.167.081 Euro (Vorjahr: 1.191.357.965 Euro) und Inhaberpapieren von insgesamt 0 Euro (Vorjahr: 299.594.603 Euro).


Aufgrund des langfristigen Charakters der Lebensversicherung hat die Athora Lebensversicherung AG ausgewählte Kapitalanlagen der dauerhaften Vermögensanlage gewidmet. Diese Wertpapiere werden im Anlagevermögen ausgewiesen.


Der Marktwert von Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen betrug Ende 2023 476.091.205 Euro (Vorjahr: 430.513.166 Euro). Das entspricht einer Erhöhung zu Marktwerten bzw. einer Bestandserhöhung in Höhe von 45.578.039 Euro beziehungsweise 10,6 %.


Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand betrugen zum 31. Dezember 2023 33.157.609 Euro (Vorjahr: 20.097.715 Euro). Zusammen mit den Investitionen in Geldmarktfonds in Höhe von 147.216.176 Euro (Vorjahr: 300.020.534 Euro) stellen diese die direkt einsetzbare Liquiditätsreserve der Gesellschaft dar.


Die gesamten Erträge aus Kapitalanlagen für 2023 ergaben 85.067.742 Euro (Vorjahr: 224.136.855 Euro). Die laufenden Erträge aus Kapitalanlagen beliefen sich auf 16.683.407 Euro (Vorjahr: 163.965.735 Euro). Das Vorjahr war beeinflusst von hohen Dividendenausschüttungen aus den Spezialfonds, die 2023 nicht notwendig waren, da die Kapitalerträge hauptsächlich aus Zuschreibungen von Fondsanteilen generiert wurden.


Die Erträge aus Zuschreibungen in Höhe von 63.675.960 Euro (Vorjahr: 3.167.054 Euro) erfolgten aufgrund der Wertaufholungen von in der Vergangenheit abgeschriebenen Fondsanteilen.


Die Gewinne aus dem Abgang sind im Vergleich zum Vorjahr auf 4.708.375 Euro (Vorjahr: 63.675.960 Euro) aufgrund der geringeren Anteilsscheinrückgaben aus Spezialfonds deutlich gesunken.


Die Aufwendungen für Kapitalanlagen betrugen 2023 insgesamt 10.944.469 Euro (Vorjahr: 214.083.194 Euro). Das letzte Jahr wurde wesentlich beeinflusst durch Abschreibungen eines Spezialfonds von 203.138.724 Euro.


Die Aufwendungen für die Verwaltung der Kapitalanlagen, entstanden durch die Auslagerung des Kapitalanlagemanagements und der -verwaltung innerhalb der Athora Deutschland Gruppe zu marktüblichen Konditionen, stellen mit 7.396.891 Euro (Vorjahr: 8.759.012 Euro) einen weiteren Teil des Aufwandes dieser Position dar. Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen lagen bei 3.188.473 Euro (Vorjahr: 7.974.486).


Die laufende Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen der Athora Lebensversicherung AG beträgt 0,3 % (Vorjahr: 4,3 %). Die Nettoverzinsung der Gesellschaft ergibt insbesondere wegen der vorgenommenen Abschreibungen eines Spezialfonds 2,1 % (Vorjahr: 0,3 %). Die durchschnittliche Nettoverzinsung der letzten 3 Jahre veränderte sich auf 2,2 % (Vorjahr: 3,0 %).

Geschäftsergebnis und Jahresüberschuss


Der Rohüberschuss der Athora Lebensversicherung AG stieg im Jahr 2023 wieder auf 43.463.410 Euro an. (Vorjahr: -18.443.684 Euro). Nach dem negativen Kapitalanlageergebnis 2022, stellen das Zins- und Risikoergebnis 2023 wieder den größten Anteil am Rohüberschuss.


Der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) wurden 24.410.142 Euro zugeführt (Vorjahr: 0 Euro). Zugunsten der Kunden wurde der RfB 10.360.436 Euro entnommen (Vorjahr: 17.177.435 Euro), die als Überschussbeteiligung den Kunden der Athora Lebensversicherung AG zugeführt wurde. Die RfB beträgt zum Jahresende 2023 198.547.360 Euro (Vorjahr: 184.497.654 Euro). Zusätzlich erfolgten im Geschäftsjahr 6.053.268 Euro als Direktgutschriften.


Für das Geschäftsjahr 2023 zeigt die Gesellschaft ein positives Ergebnis mit 13.000.000 Euro (Vorjahr: negatives Ergebnis 23.740.491 Euro). Aufgrund des zwischen der Athora Lebensversicherung AG und der Athora Deutschland GmbH abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages, wird dieser Gewinn an die Muttergesellschaft überwiesen.


Die Athora Lebensversicherung AG verfügte zum 31. Dezember 2023 über laufende Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 33.157.609 Euro (Vorjahr: 20.097.715 Euro). Somit konnte die Gesellschaft im Berichtsjahr jederzeit die Liquidität gewährleisten und ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen.


Die Geschäftsentwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird als zufriedenstellend angesehen, was sich auch im Ergebnis im Besonderen im Vergleich zur Entwicklung zum Vorjahr widerspiegelt.

Entwicklung der Leistungsindikatoren

2023 2022
EUR EUR
Verdiente Beiträge 103.095.779 110.286.388
Rohüberschuss 43.463.410 (18.443.684)
Stille Reserven (288.702.455) (423.368.209)


Auch für das Geschäftsjahr 2023 gab es keine nicht finanziellen Leistungsindikatoren, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und die Lage der Gesellschaft von Bedeutung waren.


Die Gesellschaft hat neben den Leistungsindikatoren als Steuerungsgrößen Liquidität sowie Solvency II definiert.


In wöchentlichen Berichten wird mit der Berechnung des sogenannten Liquidity Coverage Ratio (LCR) die Gewährleistung aller Zahlungsverpflichten auch in verschiedenen Szenarien sichergestellt.


Neben den generellen Anforderungen aus Solvency II werden weiter umfangreiche Analysen durchgeführt und Maßnahmen abgeleitet, welche die Bedeckung der Gesellschaft langfristig verbessern. In diesem Zusammenhang wurde 2023 auch über mehrere Entwicklungsschritte ein optimiertes Berechnungsmodell mit Risk Agility eingeführt. Die Berechnung der Solvenzanforderung der Gesellschaft erfolgt auf Grundlage dieses Systems mit der Standardformel. Das Own Risk and Solvency Assessment (ORSA) ist ein zentrales Element des Risikomanagements und der Steuerung der Gesellschaft. Neben der Beurteilung der geschäftsbedingten Risiken und des sich hieraus ergebenden Gesamtsolvabilitätsbedarfs, sind die Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderung und die Bewertung der Risikotragfähigkeit fester Bestandteil des Risikomanagements.

Stellungnahme zum Prognosebericht des Vorjahres


Die Athora Lebensversicherung AG konnte weitestgehend alle prognostizierten Ziele für 2023 erreichen.

Die verdienten Beiträge sanken aufgrund Einstellung des Neugeschäfts planmäßig und lagen mit 103,1 Mio. Euro im Rahmen der geschätzten rund 105,0 Mio. Euro.

Der Rohüberschuss 2023 stieg wie Im Vorjahr mit über 30 Mio. Euro prognostiziert auf einen tatsächlichen Wert im Geschäftsjahr von 43,5 Mio. Euro.

Die stillen Lasten sind wie prognostiziert im Geschäftsjahr zurückgegangen.

Das Eigenkapital blieb unverändert bei 202,7 Mio. Euro.

Chancen und Risiken der künftigen Geschäftsentwicklung

Risikomanagementsystem

Enterprise Risk Management


Das gruppenweite Enterprise Risk Management Framework ist die Grundlage für das Risikomanagement in allen Bereichen des Unternehmens. Ziel ist es, das Management in die Lage zu versetzen, mit Unsicherheiten und den damit verbundenen Risiken und Chancen effektiv umzugehen, indem die Fähigkeit der Organisation zur Wertschöpfung verbessert wird, die zur Erfüllung der Unternehmensstrategie beiträgt.


Das Enterprise Risk Management Framework setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, wobei sich die einzelnen Bausteine gegenseitig beeinflussen:

Risk appetite and strategy Risk governance Risk culture Risk assessment and measurement Risk management and monitoring Risk reporting and insights Data and technology
Linkage to corporate strategy Board oversight and committees Risk organisation Risk identification, assessment and prioritisation Risk mitigation response and action plans Risk reporting Data quality and governance
Risk universe Group risk operating structure Risk competence Quantitative methods and modelling Testing, validation and assurance Business/ operational requirements Risk analytics
Risk appetite statements Roles and responsibilities Risk relationships Risk aggregation, correlation and concentration Monitoring Board and senior management requirements Technology enablement
Risk policies and risk opinions Risk motivation Scenario analysis and stress testing Projects and initiatives External requirements

Risikostrategie


Ziel der Risikostrategie ist es, die Unternehmensstrategie in einer Weise zu unterstützen, die auf den erklärten Risikoappetit der Gesellschaft ausgerichtet ist, nachhaltig ist und die Anforderungen der Stakeholder (z. B. Versicherungsnehmer, Aktionäre, Regulatoren und Mitarbeiter) berücksichtigt. Die Bewertung der Risikopräferenzen führt zu einem spezifischen Risikoprofil, das die Risiken widerspiegelt, die die Gesellschaft eingehen will und welche Risiken sie durch Risikominderungstechniken oder durch andere Managementmaßnahmen vermeiden möchte.

Risikoappetit


Der Risikoappetit definiert, in welchem Umfang das Unternehmen verschiedene Risiken bereit ist zu akzeptieren, um die Unternehmensziele zu erreichen. Der Risikoappetit für finanzielle Risiken wird in Form von Limiten definiert, Risikoappetit für nicht-finanzielle Risiken in Form von qualitativen Risikoappetit-Aussagen.

Risikoidentifikation


Die Gesellschaft ist bestrebt individuelle Risiken, die die Gesellschaft eingehen will, durch einen kontinuierlichen Zyklus aus Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung mit regelmäßigen Überprüfungen zu handhaben. Ein Ziel der Risikoidentifizierung ist die frühzeitige Erkennung von Risiken, Bedrohungen und Einschränkungen strategischer und geschäftlicher Ziele durch Interviews mit Vorstandsmitgliedern und Funktionsleitern, Workshops zur Risiko-Kontroll-Bewertung und Analysen von Vorfällen. Die Taxonomie, die zur Risikoidentifikation und Klassifizierung von Risiken verwendet wird, basiert auf dem Athora Group Risk Universe. Das Risiko-Universum umfasst alle wesentlichen Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein könnte, wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und mit der Risikostrategie des Unternehmens verknüpft. Die Angemessenheit des Risiko-Universums wird entsprechend fortlaufend sichergestellt.

Risikobewertung


Es gibt eine einheitliche Methodik für die Risikomessung der finanziellen Risiken bei Athora, die die Grundsätze festlegt, die für alle Aspekte der Berechnung und Meldung marktkonsistenter Informationen sowohl intern als auch extern gelten. Die Risikobewertung von nicht-finanziellen Risiken (z.B. operationelle und strategische Risiken) in bestehenden und neuen Geschäftsprozessen erfolgt durch eine Analyse von Wahrscheinlichkeit und Auswirkung und bildet die Grundlage für die Entwicklung geeigneter risikomindernder Maßnahmen und Kontrollen.

Risikosteuerung


Wenn eine Risikoexponierung innerhalb des Risikoappetits liegt, kann das Management das Risiko akzeptieren. Bei Überschreitungen von Limiten, über welche der Risikoappetit definiert wird, ist das Management verpflichtet, geeignete Maßnahmen im Sinne der jeweiligen Risikostrategie zu ergreifen. Diese Maßnahmen können das Akzeptieren dieses Risikos (z. B. wenn der Verstoß gering oder vorübergehend ist), die Steuerung und Begrenzung des Risikos (durch Verbesserung der Kontrollen oder Einführung neuer Kontrollen), die Übertragung des Risikos (durch Auslagerung an Dritte, Rückversicherung oder Absicherung des Risikos oder Versicherung gegen das Risiko) oder die Vermeidung des Risikos (Beendigung von Aktivitäten, die das Risiko verursachen) umfassen. Dabei werden der Nutzen der Maßnahmen (die Verringerung der Wahrscheinlichkeit und / oder der finanziellen oder Reputation-Auswirkungen des Risikos) und die Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigt.

Risikoüberwachung


Die Überwachung von Risiken umfasst sowohl laufende Aktivitäten als auch wiederkehrende Risikobewertungen.


Die Risikoverantwortlichen sind für die kontinuierliche Risikoüberwachung in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich verantwortlich, inklusive der Durchführung vereinbarter Risikominderungsmaßnahmen. Die Risikomanagementfunktion ist für die Überwachung der Umsetzung der vereinbarten Risikominderungsmaßnahmen oder Abhilfemaßnahmen im Fall von Kontrollschwächen in allen Geschäftsbereichen verantwortlich, um sicherzustellen dass das Gesamtrisikoprofil der Gesellschaft innerhalb des genehmigten Risikoappetits bleibt. Die Risikoüberwachung basiert auf einer breiten Palette von Berichten, die für finanzielle und nichtfinanzielle Risiken erstellt und von den Risikoverantwortlichen regelmäßig an die Risikomanagementfunktion weitergegeben werden.


Die Ergebnisse der Risikoidentifikation und -bewertung, wesentliche Risikoexponierungen, die Einschätzung der Wirksamkeit der Kontrollen und der Fortschritt bei der Umsetzung der Abhilfemaßnahmen werden vierteljährlich in Form des Risikoberichts durch die Risikofunktion dem Local Risk Committee vorgelegt und diskutiert. Das Local Risk Committee überwacht das Risikoprofil des Unternehmens im Vergleich zum Risikoappetit, die Wirksamkeit und Angemessenheit des internen Kontrollsystems sowie die Einhaltung der Risikostandards und -governance und entscheidet über erforderliche Maßnahmen, um Risiken zu mindern.


Zusätzlich erfolgt aufgrund ihrer Bedeutung die wöchentliche Überwachung der Asset Liability Management Risiken, das Hedging der Zinsänderungsrisiken, das der jeweiligen Marktsituation angepasst werden kann, und der Liquiditätsrisiken. Das erfolgt auf Basis der Berichte und Analysen, die einen Vergleich der Risikopositionen mit den Risikolimits liefern.

Risikoberichterstattung


Zur Bewertung, Steuerung und Überwachung der Risiken werden Risikoberichte erstellt, die die Auswirkungen der wichtigsten Markt- und versicherungstechnischen Risiken auf die Erträge und das regulatorische Kapital aufzeigen. Weitere Berichte liefern einen Überblick über das Kreditkonzentrationsrisiko, Gegenparteirisiko und das Liquiditätsrisiko im Anlageportfolio. Berichte über nichtfinanzielle Risiken liefern Transparenz über die wesentlichen Risiken, die die Erreichung der Geschäftsziele auf Unternehmensebene gefährden können, oder auch über neuentstehende Risiken, die sich zu Wesentlichen entwickeln können. Risikoberichte werden dem Local Risk Committee oder dem Gesamtvorstand oder dem Risikoausschuss des Aufsichtsrats vorgelegt.

Risk Governance


Risk Governance ist integraler Bestandteil des Governance-Systems im Unternehmen. Risk Governance umfasst Leit- und Richtlinien des Risikomanagements, klar definierte Verantwortlichkeiten, strukturierte Entscheidungsprozesse sowie Management Komitees zur Risikoüberwachung.


Die Leitlinien zu Enterprise Risk Management sowie zu Risikoappetit und Strategie bilden den Rahmen für die im Unternehmen etablierten Leitlinien und Richtlinien des Risikomanagements.


Eines der wesentlichen Elemente des Governance-Systems ist das Model der drei Verteidigungslinien, welches das operative Geschäft als erste Linie, die Kontrollfunktionen (die Risikomanagement-, Compliance- und Versicherungsmathematische Schlüsselfunktion) als zweite Linie und die interne Revision als dritte Linie definiert. Das Modell ist darauf ausgerichtet, ein effektives Risikomanagement zu gewährleisten, indem Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar definiert und Zuständigkeiten festgelegt werden. Alle drei Linien haben dasselbe Ziel: die Organisation bei der Erreichung ihrer strategischen Ziele durch ein effektives Management von Risiken zu unterstützen. Die Schlüsselfunktionen sind von Geschäftsfunktionen unabhängig, um eine objektive, faire und unabhängige Risikoüberwachung zu gewährleisten.

Risikokultur


Die Risikokultur ist die Gesamtheit der Werte, Verhaltensweisen und daraus resultierenden Maßnahmen, die den kollektiven Ansatz für das Risikomanagement und die Entscheidungsfindung der Gesellschaft prägen. Eine ausgeprägte Risikokultur fördert im Einklang mit dem Risikomanagement, Risiken effektiv und im Rahmen der festgelegten Risikobereitschaft zu steuern.


Das Verständnis und Bedeutung der Risikokultur und wie diese im gesamten Unternehmen entwickelt und gestärkt wird, basiert auf der Athora Group Definition eines umfassenden Rahmenwerks für die Risikokultur. Athora hat als Risikokultur-Treiber die Struktur der Organisation, Verantwortung und Entscheidungsfindung, die kollektive Kompetenz und Bewusstsein, Beziehungen, Kommunikation und Interaktion innerhalb des Unternehmens sowie Gründe für die Mitarbeitermotivation zum Risikomanagement identifiziert.


Die Risikomanagement Funktion führt verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Risikokultur wie Präsenz- und Online-Schulungen, regelmäßiger Austausch mit Risikoträgern aus den Fachbereichen und Umfragen durch.

Daten und Technologie


Unter Berücksichtigung der geschäftlichen Anforderungen und gesetzlichen Vorschriften verfolgt die Gesellschaft das Ziel, den Wert von Daten als Unternehmensressource zu maximieren sowie Technologie als Mittel zur Unterstützung effektiver Entscheidungsfindung und effizienter Prozesse zu nutzen. In Bezug auf das Risikomanagement umfasst dies, Vertrauen in und die Integrität von Risikodaten zu gewährleisten und modernste Technologien zur Unterstützung des Risikomanagementsystems einzusetzen, einschließlich der Datenerfassung und -bereitstellung und Tools für die Dokumentation und Analyse verschiedener Risiken.


Die Athora Richtlinie zu Datenverwaltung und Datenrisiken fördert sicherzustellen, dass Daten konzernweit sicher, angemessen und in Übereinstimmung mit allen relevanten Gesetzen und Vorschriften erfasst, verwendet und verwaltet werden. Die Richtlinie legt die Mindestanforderungen, Verantwortlichkeiten und Prinzipien für das Management von Datenrisiken fest und beschreibt, wie Athora die Anforderungen für das Datenmanagement, Datenqualitätsprozesse und -systeme und Data Governance umsetzt.

Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems im Geschäftsjahr und Ausblick


Regelmäßig werden im Rahmen der Überprüfung des Governance-Systems gem. § 23 Abs. 2 VAG Verbesserungsmöglichkeiten überprüft. So wurde im Jahr 2023 die Aufbauorganisation des Risikomanagements im Unternehmen weiter optimiert, insbesondere auch in Bezug auf eine potentielle Akquisition. Zudem wurden neue Gremien etabliert, um sicherzustellen, dass alle Risikokategorien durch eine angemessene Risikoidentifikation, -bewertung, -steuerung, und -überwachung sowie Berichterstattung in der ersten Verteidigungslinie abgedeckt sind.

Wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

a) Organisation des Internen Kontrollsystems (IKS)


Die Geschäftsleitung ist grundsätzlich für die Einrichtung, Weiterentwicklung, Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und für die Funktionsfähigkeit des effektiven Risikomanagementsystems und adäquater interner Kontrollen für Finanzberichterstattung und alle wesentlichen Geschäftsprozesse verantwortlich.


Die Gesellschaft hat ein internes Kontrollsystem etabliert, das die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften und Verwaltungsverfahren, die Wirksamkeit und Effizienz der Vorgänge sowie die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit finanzieller und nicht finanzieller Informationen gewährleistet.


Die Kontrollaktivitäten der Gesellschaft zielen insbesondere darauf ab, ein angemessenes Niveau an interner Kontrolle über die operative Tätigkeit und die Finanzberichterstattung sicherzustellen. Ziel ist es, die Zuverlässigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Qualität der internen und externen Berichterstattung sowie die Sicherung der Vermögenswerte zu gewährleisten. Die Grundsätze des Enterprise Risk Management Frameworks und des internen Kontrollsystems wurden in die zugrunde liegenden Richtlinien des gesamten Unternehmens eingebettet.


Die allgemeinen Grundsätze des internen Kontrollrahmens gelten für alle Fachbereiche.

Alle Fachbereiche verfügen über ein internes Kontrollsystem, um sicherzustellen, dass Vermögenswerte und Geschäftsunterlagen angemessen vor Verlust, Diebstahl, Änderung oder unbefugtem Zugriff geschützt sind;

Alle Fachbereiche verfügen über eine angemessene Aufgabentrennung. Sofern eine angemessene Trennung nicht erreicht werden kann, werden andere Kontrollen eingerichtet und dokumentiert;

Alle Fachbereiche verfügen über Business Continuity-Pläne mit einem regelmäßigen Aktualisierungsprozess; und

Die Geschäftsunterlagen werden in Übereinstimmung mit den Richtlinien zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen und den lokalen gesetzlichen Bestimmungen geführt.


Die Fachbereiche in der ersten Verteidigungslinie sind in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zuständig, strukturierte Prozessabläufe inklusive geeigneter Kontrollen zur adäquaten Risikominderung zu schaffen und an geänderte Abläufe und Rahmenbedingungen zeitnah anzupassen. Die Dokumentation ist für einen sachverständigen Dritten nachvollziehbar umzusetzen und muss für alle Mitarbeiter verfügbar sein. Die Risikomanagementfunktion und die Compliance-Funktion in der zweiten Verteidigungslinie sind für die unabhängige Beurteilung der Wirksamkeit der internen Kontrollen zuständig. Die interne Revision in der dritten Verteidigungslinie sorgt für die unabhängige und objektive Prüfung der ersten und zweiten Linie, einschließlich einer unabhängigen Bewertung der Angemessenheit, Wirksamkeit und Effektivität des Governance-, Risikomanagement- und internen Kontrollsystems und des Überwachungsprozesses.

b) Finanzberichterstattungsprozess


Das interne Kontrollsystem (IKS) zum Finanzberichterstattungsprozess ist in Anlehnung an das international anerkannte Rahmenwerk für interne Kontrollsysteme des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO Internal Control - Integrated Framework) sowie an den konzernweiten Ansatz der Athora Holding Ltd. aufgebaut.


Das IKS beinhaltet die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, um die Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung sicherzustellen. Für jeden einzelnen relevanten Prozess ist ein Verantwortlicher benannt, der für die Prozessdokumentation, die Identifizierung der prozess-inhärenten Risiken sowie für die Implementierung adäquater risikomindernder Kontrollen verantwortlich ist. Die Prozess-Verantwortlichen sorgen für die regelmäßige und zeitgerechte Durchführung der Kontrollen sowie für die Erstellung geeigneter Kontrolldokumentationen. In den Prozessen identifizierte Risiken und zur Risikominimierung implementierte Kontrollen sind sowohl in den einzelnen Prozessbeschreibungen als auch in der übergeordneten Risiko- und Kontrollmatrix enthalten.


Zur Sicherstellung der operationellen Funktionsfähigkeit der im Rahmen der Individuellen Datenverarbeitung (IDV) von den End Usern erstellten, gepflegten und verwendeten Applikationen / Systeme (EUCs) -die somit nicht im Verantwortungsbereich der IT liegen - ist ein Vorgehen konzipiert. Dieses Vorgehen umfasst ein konsistentes Kontrollrahmenwerk für alle im Scope befindlichen, von End Usern erstellten Applikationen und Systeme.


Ergänzend zu den oben dargestellten Kontrollmechanismen hat die Gesellschaft auch ein Datenqualitäts-Reporting implementiert. Dieses stuft die Gesellschaft in den erweiterten Kreis des IKS ein. Gemäß Artikel 82 der Rahmenrichtlinie 2009/138/EC stellt die Gesellschaft durch Ihr Datenqualitäts-Reporting sicher, dass durch die eingeführten internen Prozesse und Verfahren die Angemessenheit, die Vollständigkeit und die Exaktheit der, bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen verwendeten, Daten gewährleistet ist. Durch eine detaillierte Analyse sämtlicher relevanter (Sub-) Systeme wurden unternehmensweit die für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und der Solvenzbilanz relevanten Systeme identifiziert; und in Scope für das regelmäßige Datenqualitäts-Reporting genommen. Es wurden systemindividuelle Business Rules (Daten-Prüfparameter) definiert, und diese werden durch die Fachabteilung mindestens vierteljährlich über den gesamten Datenbestand des jeweiligen Systems geprüft und ggf. GAP-Analysen erstellt. Im übergreifenden Reporting werden neben den entsprechenden konsolidierten und aggregierten Datenauswertungen ebenso Kennzahlen über die Datenqualität errechnet und reportet. Das Datenqualitäts-Reporting erfolgt im vierteljährlichen Turnus an die versicherungsmathematische Funktion und an die für die Aufstellung der Solvenzbilanz wie auch für den HGB-Abschluss relevanten Mitarbeiter im Bereich Finanzen und Aktuariat.

Chancen und Risiken aus dem Versicherungsgeschäft

Risikoprofil


Die Risikostrategie von Athora gibt die Richtung für das angestrebte Risikoprofil vor und unterstützt gleichzeitig die Geschäftsstrategie. Im Rahmen der Risikostrategie werden Risikoappetit und Risikolimite festgelegt, um sicherzustellen, dass die Gesellschaft jederzeit eine Solvenz- und Liquiditätsposition aufrechterhält, die gewährleistet, dass kein realistisches Szenario zu einem Ausfall der Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern führt. Das Unternehmen steuert die Risiken zum Nutzen seiner Kunden und anderer Stakeholder. Die Gesellschaft ist strategischen, finanziellen und nicht-finanziellen Risiken ausgesetzt. Das Risikomanagement ist so konzipiert, dass diese Risiken effektiv und effizient im Einklang mit der Unternehmensstrategie gesteuert werden.


Die wichtigsten Risiken zum Jahresende 2023 sind Risiken aus alternativen Anlageformen (Aktienrisiko) und Spreadrisiken.

Finanzielle Risiken

a) Versicherungstechnische Risiken


Im Rahmen des versicherungstechnischen Risikos sind Sterblichkeits-, Langlebigkeits-, Invaliditäts-, Storno-, Kosten- und Katastrophenrisiken zu bewerten. Die Bewertung der Einzelrisiken erfolgt in Anlehnung an die Solvency II Standardformel. Unsere Rechnungsgrundlagen werden vom Verantwortlichen Aktuar laufend auf ihre Angemessenheit überprüft. Sie werden vom Verantwortlichen Aktuar als angemessen angesehen.

Sterblichkeit


Das Sterblichkeitsrisiko betrifft die Kapital-, Risiko- und Fondsgebundenen Produkte. Es ist entsprechend der Risikostrategie von geringer Bedeutung und wird mittels Rückversicherungsschutz an Rückversicherer mit hoher Bonität mitigiert, insbesondere durch einen mit der SwissRe abgeschlossenen Rückversicherungsvertrag. Im Geschäftsjahr 2023 gab es beim Sterblichkeitsrisiko für die Gesellschaft keine grundsätzlichen Änderungen.

Langlebigkeit


Das Langlebigkeitsrisiko betrifft alle Rentenversicherungsprodukte, von denen ein Teilbestand rückversichert ist. Demzufolge ist es von mittlerer Bedeutung und reduziert sich analog des Bestandsabbaus. Im Geschäftsjahr 2023 ist das Langlebigkeitsrisiko aufgrund der Zinsentwicklung nahezu unverändert.

Storno


Das relevante Stornorisiko der Gesellschaft ist das Risiko eines Rückgangs der Stornoquoten, da das Neugeschäft 2010 eingestellt wurde und sich demzufolge ein großer Anteil an Kapital- und Rentenversicherungen mit hohen Garantiezinsen im Bestand befindet. Das Stornorisiko ist stark zinssensitiv. Im Geschäftsjahr 2023 ist das Stornorisiko bei nahezu unverändertem Stornoverhalten aufgrund der Zinsbewegungen leicht gestiegen.

Invalidität/ Morbidität


Das Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko ist von mittlerer Bedeutung und wird gemäß Risikostrategie mittels Rückversicherungsschutz an Rückversicherer mit hoher Bonität mitigiert, insbesondere durch einen mit der SwissRe abgeschlossenen Rückversicherungsvertrag. Im Geschäftsjahr 2023 gab es beim Invaliditäts-/ Morbiditätsrisiko keine wesentliche Änderung.

Kosten


Das Kostenrisiko ist ein wesentlicher Risikofaktor, da durch die Einstellung des Neugeschäfts Fixkosten proportional einen stärkeren Einfluss auf die Erfolgs- und Ertragsgrößen nehmen. Die Athora Deutschland GmbH hat als Garantiegeberin, mit Vertrag vom 28. August 2017 mit der Athora Lebensversicherung AG als Garantiebegünstigte, eine Zahlungsgarantieerklärung zur Übernahme von Kostenverlusten abgeschlossen. Im Falle eines negativ ermittelten Ergebnisses, errechnet aus Abschlusskostenergebnis, Verwaltungskostenergebnis und sonstigem Ergebnis im Sinne der Nachweisung 213 für einen der Teilbestände, hat sich die Athora Deutschland GmbH dazu verpflichtet, den Verlust auszugleichen. Das Kostenrisiko ist von hoher Bedeutung, welches aufgrund der oben dargestellten Vertragsgestaltung vollständig mitigiert wurde. Im Geschäftsjahr 2023 ist das Kostenrisiko nahezu unverändert geblieben.

Katastrophe


Das Katastrophenrisiko ist von niedriger Bedeutung und wird gemäß Risikostrategie weitgehend reduziert, insbesondere durch einen mit der SwissRe abgeschlossenen Rückversicherungsvertrag. Im Geschäftsjahr 2023 gab es beim Katastrophenrisiko keine wesentliche Änderung.

Risikobewertung und -minderung


Die Gesellschaft bewertet, überwacht und kontrolliert das versicherungstechnische Risiko mit Hilfe verschiedener Methoden:

Die vierteljährliche Berichterstattung zeigt die Entwicklung der wichtigsten versicherungstechnischen Risiken auf, einschließlich einer vollständigen Zuordnung, die Abweichungen von den Erwartungen erläutert. Als Teil der Berichtserstattung erhält die Gesellschaft eine wöchentliche Übersicht der ALM Positionen.

Eine vierteljährliche Bewertung des Risikos gegenüber dem vorgegebenen Risikoappetit erfolgt durch das Local Risk Committee.

Untersuchungen zur Sterblichkeit, Langlebigkeit und zum Stornoverhalten werden regelmäßig durchgeführt und in den Berechnungen berücksichtigt.

Im Rahmen des ORSA werden Risiken unter gestressten Bedingungen durch eine Reihe von Stresstests und Szenarioberechnungen bewertet.


Wesentliches Werkzeug zur Risikominderung für das Sterblichkeits-, Invaliditäts-, Morbiditäts- und Katastrophenrisiko der Gesellschaft sind entsprechende Rückversicherungsverträge, wobei hohe Einzelrisiken mitversichert sind. Die Rückversicherungsverträge sind so gestaltet, dass der Rückversicherungsschutz über die gesamte Dauer der Bestandsabwicklung gilt. Zur Überwachung der dauerhaften Wirksamkeit des Rückversicherungsschutzes wird die Bonität der Rückversicherungspartner regelmäßig überwacht.


Die Einschätzung des versicherungstechnischen Risikos hat sich im Laufe des Jahres 2023 nicht geändert.

Risikokonzentration


Die auf dem Geschäftsgebiet der Gesellschaft bestehende geografische Konzentration der versicherten Risiken wird als unbedenklich erachtet - insbesondere vor dem Hintergrund des Diversifikationsgrades, der unterschiedlichen Leistungsmerkmale der angebotenen Produkte sowie des umfassenden Rückversicherungsschutzes.

b) Ausfallrisiken

Risiken aus dem Ausfall von Forderungen


Die fälligen Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an Versicherungsnehmer beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 2.110.440 Euro (Vorjahr: 3.561.236 Euro), davon waren 103.842 Euro (Vorjahr: 210.394 Euro) älter als 90 Tage.


Die durchschnittliche Ausfallquote der letzten drei Jahre beträgt 0,4 % (Vorjahr: 0,3 %).


Die Forderungen an Versicherungsvermittler bestehen in Höhe von 601.740 Euro (Vorjahr: 611.853 Euro). Aufgrund eines speziellen Vertrags zur Risikoabdeckung besteht die Möglichkeit, dass die Athora Deutschland GmbH einen Teil der Kosten aus dem Ausfall von Forderungen tragen muss.


Forderungsausfälle gegenüber Rückversicherern sind aufgrund der bestehenden Erfahrungen nicht zu erwarten. Die Athora Lebensversicherung AG arbeitet insbesondere mit den weltgrößten und bonitätsstärksten Partnern in diesem Bereich zusammen. Sie verfügen über folgende Ratings von Standard & Poor's bzw. Fitch (Athora Life Re Ltd.):

Münchener Rückversicherungsgesellschaft AG AA-
Scor SE A+
General Reinsurance AG AA+
Swiss Reinsurance Co. Ltd. AA-
Athora Life Re Ltd. A


Zum Bilanzstichtag bestehen in Höhe von 11.983.785 Euro (Vorjahr: 10.313.400 Euro) Forderungen gegenüber Rückversichern.


Die Anlagen in Private Debt Vermögenswerten tragen ein Risiko aufgrund der angespannten Rohstoffmärkte, der Lieferkettenproblematik sowie der inflationären Entwicklung mit sich.


Die Gesellschaft versucht dem durch angemessene Besicherung der jeweiligen Transaktionen entgegenzutreten.

Chancen und Risiken aus der Kapitalanlage

a) Allgemeine Wirtschaftsentwicklung und Entwicklung der Kapitalmärkte


Die wirtschaftlichen Entwicklungen sowie Entwicklungen der Kapitalmärkte wurden ausführlich auf den Seiten 8 bis 9 des Lageberichts ausgeführt.


Um den Wert von Kapitalanlagen bei Schwankungen der Finanzmärkte zu analysieren, werden folgende Szenarioanalysen regelmäßig durchgeführt:

Szenariobeschreibung Marktwertreduzierung EUR Prozentualer Rückgang Kapitalanlagen
Szenario 1 Aktien und Alternative Investments - 40% 163.955.888 4,5
Szenario 2 Immobilien -10% 44.108 0,0
Szenario 3 Hypotheken -10% 40.807.341 1,1


Unter Anwendung einer Zinsveränderung von 100 Basispunkten ergeben sich folgende Auswirkungen auf zinssensitive Wertpapiere.

Szenariobeschreibung Marktwertveränderung EUR Prozentuale Veränderung
Zinsrückgang Schock der Zinssätze um -100bp 323.000.000 8,8
Marktwert per Jahresende 2023 2.504.357.454
Zinsanstieg Schock der Zinssätze um +100bp (265.000.000) -7,2

b) Marktrisiken


Die Kapitalanlagen des Unternehmens werden nach dem Prinzip der unternehmerischen Vorsicht angelegt. Im Anlagekatalog sind zulässige Anlageklassen und Anlagegrundsätze enthalten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Marktrisiken aus der Anlagetätigkeit quantifizierbar und beherrschbar sind. Im Rahmen der Anlageplanung werden diese Vorgaben präzisiert. Dabei stellt die Gesellschaft insbesondere die dauerhafte Erfüllung der Solvenzkapitalanforderung, die dauerhafte Bedeckung der Verpflichtungen sowie eine Mindestverzinsung entsprechend der Garantieversprechen sicher.


Die wesentlichen Marktrisiken, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, werden im Folgenden dargestellt:

Zinsänderungsrisiko


Das Zinsänderungsrisiko entsteht, wenn sich die Marktwertänderungen aller zinssensitiven Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nicht ausgleichen. Für Lebensversicherungsgesellschaften besteht darüber hinaus das Risiko, dass die Kapitalerträge zur Finanzierung zukünftiger Zinsgarantien nicht ausreichen. Die Gesellschaft hat Verpflichtungen mit langlaufenden Garantien, sodass sie grundsätzlich dem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt ist. Entsprechend der Risikophilosophie hat die Gesellschaft seit 2019 im indirekten Bestand in ein umfangreiches Portfolio zur Absicherung gegen schwankende Zinsen investiert.


Aktuell erfolgt die Steuerung des Zinsrisiko im Rahmen der Stabilisierung der Solvenzbilanz mit Hilfe von indirekt gehaltenen Derivaten. Dieser Ansatz wird von einem umfangreichen Limitsystem flankiert, welches neben der Solvenzbilanz auch Liquidität und die HGB Bilanz schützt.

Aktienkursrisiko


Die Gesellschaft ist dem Aktienrisiko durch Investitionen in alternative Anlagen sowie strategischen Beteiligungen ausgesetzt, die ein aktienähnliches Verhalten aufweisen. Das Aktienrisiko ist im Jahr 2023 nahezu unverändert geblieben.

Immobilienrisiko


Das Immobilienrisiko ist im Jahr 2023 nahezu unverändert geblieben. Insgesamt ist das direkte Immobilienrisiko immateriell.

Spreadrisiko


Die Gesellschaft geht Spreadrisiken durch ihre Bestände an nichtstaatlichen festverzinslichen Anlagen, einschließlich Unternehmensanleihen, Private Debt und besicherten Darlehensverpflichtungen ein.


Das Wertpapierportfolio der Gesellschaft wird im Wesentlichen von Apollo verwaltet, einem weltweit führenden Unternehmen in der Beschaffung und Verwaltung von privaten Krediten. Der Appetit der Gesellschaft auf diese Risiken ist groß, da ihr Risiko-Ertrags-Profil als attraktiv angesehen wird und gut zu den langlaufenden, garantierten Lebensversicherungsverbindlichkeiten passt. Die Ertragskraft des Portfolios ist weiterhin auf einem sehr guten Niveau. Im Verlauf des Jahres 2023 wurde das Spreadrisiko leicht reduziert, verbleibt jedoch insgesamt auf einem hohen Niveau. Aufgrund der besonderen Bedeutung wird das Spreadrisiko intensiv überwacht und aktiv gesteuert.

Kontrahenten- und Kreditausfallrisiko


Die Gesellschaft steuert das Risiko aktiv:

Durch entsprechende Limitvorgaben wird sichergestellt, dass die Konzentrationsrisiken bei den Kapitalanlagen gesteuert werden. Diese Limite legen das maximale Exposure fest, dass die Gesellschaft in Abhängigkeit von der Bonität zu akzeptieren bereit ist.

Im Rahmen der eigenen Kreditrisikobewertung, die durch interne sowie externe unabhängige Analysen unterstützt wird, ist ein Ampel- und Frühwarnsystem für die Renten-Bestände der Gesellschaft im Direktbestand implementiert.


Für indirekte Bestände, gehalten in Luxemburger Investmentgesellschaften, erfolgt die Überwachung der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen und versicherungsspezifischen Anlagegrenzen seitens des Alternativen Investmentfonds Managers (AIFM), der wiederum der Kontrolle der Luxemburger Aufsichtsbehörde unterliegt. Im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Geschäftsführungssitzungen wird die Geschäftsführung u.a. über die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Anlagegrenzen unterrichtet.

Wertpapierart Buchwert (EUR) 31.12.2023 Rating
verbundene Unternehmen und Beteiligungen 110.000.000 A
Beteiligungen 32.602 N.R.
Investmentfonds 2.714.958.136 N.R.
Inhaberschuldverschreibungen 477.212.383 AA
Schuldscheindarlehen 25.556.355 A
12.295.043 AA
Namensschuldverschreibungen 55.000.000 A
15.000.000 AA
22.000.000 BBB
Darlehen und VZ auf Versicherungsscheine 1.541.850 N.R.
übrige Ausleihungen 4.627.468 N.R.
andere Kapitalanlagen 336.347 N.R.
FLV Fonds 476.091.205 N.R.
Summe 3.914.651.390


In der Position "Investmentfonds" sind insbesondere Spezialfonds in Luxemburg in Höhe von 2.567.310.211 Euro, Luxemburger Immobilienfonds in Höhe von 431.749 Euro, sowie andere Investment- und Geldmarktfonds in Höhe von 147.216.176 Euro enthalten.

Währungsrisiko


Der weit überwiegende Teil der Devisenanlagegeschäfte erfolgt in US-Dollar und teilweise in britischen Pfund. Diese Anlagen erfolgen in Spezialfonds, wobei das Währungsrisiko fast vollständig durch Devisenderivate abgesichert wird. Die Effektivität der Absicherung wird kontinuierlich überwacht, sodass die Gesellschaft keinem wesentlichen Währungsrisiko ausgesetzt ist.

Liquiditätsrisiko


Das Liquiditätsrisiko ist für jeden Lebensversicherer immanent und wird von der Gesellschaft aktiv gesteuert, sodass es zu keinem Kapitalbedarf führt.


Insgesamt hat die Gesellschaft einen geringen Appetit für das Liquiditätsrisiko und setzt daher strenge Limits in Bezug auf verfügbare Liquidität.


Die Gesellschaft bewertet, überwacht und steuert das Liquiditätsrisiko aktiv:

Die Gesellschaft kann aufgrund der Struktur eines Bestandsversicherers die Abläufe der Versicherungsleistungen sehr gut prognostizieren. Mögliche Schwankungen in der Versicherungstechnik werden durch den umfassenden Rückversicherungsschutz nahezu vollständig reduziert. In Summe ist der passivseitige Cash Flow sehr gut prognostizierbar.

Durch die Weiterentwicklung der Liquiditätsplanung, des Liquiditätsreportings sowie Liquiditätsstresse ist das Liquiditätsrisiko für die Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung.

Durch geeignete Szenarien wird regelmäßig bewertet, dass der gesamte Liquiditätsbedarf auch unter Extremszenarien gedeckt ist.

Risikobewertung und -minderung


Die Gesellschaft bewertet, überwacht und steuert das Marktrisiko aktiv:

Zur Steuerung der Marktrisiken finden neben der laufenden Überwachung durch die Fachbereiche regelmäßige Gremien- und Vorstandssitzungen zu Kapitalanlagen statt, in der die Strategische Asset Allokation, sowie Investitionen mit besonderem Risiko-Charakter oder Absicherungsmaßnahmen beschlossen werden.

Durch umfangreiche Absicherungsmaßnahmen mittels derivativer Finanzinstrumente, deren Effektivität in Abhängigkeit von den Marktgegebenheiten bis zu wöchentlich überprüft wird, wurden das Währungsrisiko vollständig sowie das ökonomische Zinsänderungsrisiko zum überwiegenden Teil gehedged. Die Gesellschaft setzt Derivate ausschließlich in den Spezialfonds zur Absicherung von Risiken (Hedging) bzw. zur effizienten Portfoliosteuerung ein. Die Wirksamkeit wird mittels eng definierter Limite überwacht.

Durch die Absicherung der Derivate mittels Collaterals wird das Ausfallrisiko der Kontrahenten minimiert. Für alle Derivatepositionen innerhalb der Fondsstrukturen gilt die kontinuierliche Überwachung und Bewertung der Derivate.

Anlagebeschränkungen, die die Risikobereitschaft der Gesellschaft widerspiegeln, sind im Investment Management Agreement mit Apollo Asset Management Europe dokumentiert.

Die vierteljährliche Berichterstattung zeigt die Entwicklung der Marktrisiken, einschließlich einer vollständigen Zuordnung, die jede Abweichung von den Erwartungen für diese Risiken erklärt. Diese Berichterstattung wird - in Abhängigkeit von den Marktgegebenheiten - durch häufigere Berichterstattung ergänzt.

Eine vollständige vierteljährliche Bewertung des Risikos gegenüber dem vorgegebenen Risikoappetit erfolgt durch das Local Risk Committee.

Im ORSA werden die Risiken unter gestressten Bedingungen durch eine Reihe von Stresstests und Szenarioberechnungen bewertet.


Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Änderungen in der Einschätzung der Marktrisiken der Gesellschaft.

Risikokonzentration


Die Kapitalanlagen der Gesellschaft weisen gemäß Prudent Person Principle ein ausreichendes Maß an Diversifikation auf, sowohl zwischen den Anlageklassen (Mischung), als auch innerhalb der Anlageklassen (Streuung über die Adressen), sodass eine übermäßige Anlagekonzentration vermieden wird. Durch die Mischung der Vermögensanlagen erfolgt ein Risikoausgleich zwischen den verschiedenen Anlagen. Zur Streuung werden risikoorientierte Limite aus der Bonität der jeweiligen Schuldner(gruppe) abgeleitet. Zur Begrenzung des Konzentrationsrisikos werden jene Emittenten besonders überwacht, die eine Konzentration von 5 % oder ein Rating unterhalb Investment Grade aufweisen. Des Weiteren wird die Bonität aller Emittenten regelmäßig kontrolliert.

c) Gegenparteiausfallrisiko


Die Gesellschaft ist in Bezug auf Rückversicherungsverträge, Bareinlagen sowie Ansprüchen aus Derivaten dem Gegenparteiausfallrisiko ausgesetzt.

Risikobewertung und -minderung


Die Gesellschaft bewertet, überwacht und steuert das Gegenparteiausfall-Risiko aktiv:

Die Gesellschaft nutzt Rückversicherer mit einem guten bis sehr guten Rating, sofern dieses möglich ist. Im Rahmen der konzerninternen Rückversicherung werden die Ansprüche der Gesellschaft unter anderem durch ein abgetretenes Wertpapierdepot in ausreichender Höhe besichert.

Bei Ansprüchen aus Derivaten, die nicht direkt gehalten werden, stellt die Gesellschaft sicher, dass in den Fondstrukturen jederzeit ein Collateral in ausreichender Höhe vorhanden ist.

Für Bareinlagen werden Banken mit gutem bis sehr gutem Rating ausgewählt. Zudem findet eine Risikostreuung über verschiedene Banken statt.


Die Beurteilung des Adressenausfallrisikos hat sich aufgrund der dargelegten Maßnahmen im Berichtszeitraum nicht verändert.

Risikokonzentration


Der konzerninterne Rückversicherungsvertrag, sowie die Forderungen aus Derivaten, stellen die bedeutendsten Gegenparteiausfallrisiken der Gesellschaft dar.

Prudent Person Principle


Das Prudent Person Principle fordert, dass Unternehmen nur in Vermögenswerte und Instrumente investieren, deren Risiken sie angemessen identifizieren, messen, überwachen, managen, kontrollieren und berichten können; sowie bei der Bewertung ihres gesamten Solvenzbedarfs angemessen berücksichtigen. Die Gesellschaft berücksichtigt diese Anforderungen bei jeder Investition in neue Vermögenswerte oder Instrumente.


Die Gesellschaft legt das Vermögen der Versicherungsnehmer nicht direkt an, sondern bedient sich im Wesentlichen einer Reihe von Kapitalanlagegesellschaften. Um den Anforderungen des Prudent Person Principles gerecht zu werden, sind mit allen Investmentmanagern angemessene Verträge abgeschlossen worden. Die Gesellschaft investiert im Wesentlichen in liquide und illiquide Anleihen, alternative Investments, strategische Beteiligungen und liquide Mittel. Diese Anlagen berücksichtigen die geltenden internen Risikorichtlinien. Die Gesellschaft identifiziert und misst die mit ihren Vermögensanlagen verbundenen Risiken durch regelmäßige Anlageberichte, die detaillierte Informationen über die der Anlage zugrundeliegenden Vermögenswerte, sowie deren Entwicklung enthalten. Die Gesellschaft steuert und kontrolliert Investitions-Risiken durch Risikoleitlinien, dokumentierte Prozesse und Vorgaben zum Risikoappetit. Die Gesellschaft ist bestrebt, ein angemessenes Maß an Vorsicht bei der Auswahl der zu haltenden Anlagen zu gewährleisten. Unterstützt wird dies durch eine Reihe von Richtlinien, die regelmäßig überprüft werden und dazu beitragen, Risikokonzentrationen oder eine übermäßige Risikokumulierung im gesamten Portfolio zu verhindern. In der Anlagestrategie wird dargelegt, wie Interessenkonflikte erkannt und gehandhabt werden, um sicherzustellen, dass die Anlagen im besten Interesse der Versicherungsnehmer und Begünstigten getätigt werden. Darüber hinaus hat die Gesellschaft ein Committee aus Aufsichtsräten sowie dem CRO der Gesellschaft gegründet. In seiner Funktion unterstützt das Committee den Vorstand bei Entscheidungen, welche Interessenkonflikte beinhalten könnten.


Die Gesellschaft überwacht die Vermögensanlagen und die Wertentwicklung durch verschiedene, regelmäßig tagende Gremien. Dazu gehören Vorstandssitzungen, Geschäftsführungssitzungen der luxemburgischen Investments, Local Investment Committees, Local Risk Committees sowie Local Finance and Capital Committees.


Die Geschäftsleitung legt die Anlagestrategie fest und ist für das Risikomanagement verantwortlich. Der Prozess wird über die genannten Gremien gesteuert, welche die Einhaltung der Richtlinien überwachen und mehrmals im Jahr in der Aufsichtsratssitzung Bericht erstatten.

Nicht finanzielle Risiken

Operationelle Risiken


Operationelle Risiken sind ein unvermeidlicher Bestandteil der täglichen Geschäftstätigkeit. Sie sind eine direkte Folge des Geschäftsbetriebs und können nicht diversifiziert oder vollständig abgeschwächt werden. Die Gesellschaft hat die Kategorien von Ereignissen für operationelle Risiken gemäß Risiko-Universum identifiziert. Die Gesellschaft steuert und überwacht aktiv ihr operationelles Risiko und der Vorstand hat keine Toleranz für Maßnahmen oder das Fehlen von Maßnahmen, die zu wesentlichen negativen Risikoereignissen führen könnten. Die Gesellschaft misst den operationellen Risiken eine hohe Bedeutung bei und strebt die Risikominimierung über verschiedene Maßnahmen an. So werden die operativen Abläufe durch umfassende Kontrollen im Rahmen des IKS in den jeweiligen Abteilungen unterlegt; zudem wird über verschiedene interne Gremien der Austausch zwischen den Fachabteilungen gestärkt, wodurch eine offene und transparente Unternehmens- und Risikokultur gefördert wird, die dazu beiträgt, operationelle sowie Compliance- und Rechtsrisiken frühzeitig zu erkennen und bei Eintreten von solchen Risiken diese sofort adressieren zu können. Die Gesellschaft wirkt Spitzen in der Belastung mit der Unterstützung externer Berater entgegen, um unter anderem auch von deren Branchen-Expertise zu profitieren und somit Risiken zu minimieren.


Alle identifizierbaren operationellen Risiken der Gesellschaft werden erfasst und regelmäßig hinsichtlich ihrer Entwicklung von den Risikoverantwortlichen aktualisiert. Notwendige Maßnahmen zur Reduzierung werden dokumentiert, terminiert und überwacht.


Die Gesellschaft misst der IT-Sicherheit eine große und wachsende Bedeutung zu, um auch möglichen Cybergefahren frühzeitig zu begegnen. Durch die kontinuierliche Verbesserung und Modernisierung des Client-Management-Systems wird die IT den wachsenden Anforderungen gerecht. Auf Basis einer vorausgegangenen, umfangreichen Analyse hat die Gesellschaft bis Ende 2023 die Ausgliederung geeigneter Teile der IT-Infrastruktur, was der BaFin entsprechend angezeigt wurde, abgeschlossen. Die jährlichen Reviews und die fortlaufende Überarbeitung der IT-Dokumentation (Notfallpläne, Notfallhandbuch der IT-Sicherheitsrichtlinien) erfolgen unter Risikogesichtspunkten. Die neu erkannten oder sich verändernden Risiken werden kontinuierlich in die gesamte Dokumentation eingearbeitet. Durch kontinuierliche Fortbildung der Mitarbeiter erfolgt eine Weiterentwicklung der gesamten IT-Architektur und der IT-Prozesse. Externe Reviews erweitern die kontinuierliche Entwicklung.


Im Jahr 2023 war die Anzahl und der Umfang der Projekte und kleineren Change Initiativen weiterhin recht hoch. Dementsprechend war der Bedarf an Ressourcen ebenfalls hoch. Bei den Projekten ging es hauptsächlich um das Hauptprogramm, der Integration eines Bestandes in der Athora Deutschland, sowie das Outsourcing der IT Funktion. Des Weiteren waren die Mitarbeiter der Athora an diversen Gruppeninitiativen beteiligt. Die Umsetzung einiger weniger regulatorischer Anforderung sowie kleinerer Effizienz-Maßnahmen standen ebenfalls auf dem Plan 2023. Dabei wurde die Auslastung der internen Ressourcen engmaschig kontrolliert und das Risiko der "Überlastung" durch den Einsatz externer Ressourcen ausgeglichen. Dies erklärt die verhältnismäßig hohen Projektkosten im Jahr 2023. Die Qualität und Pünktlichkeit der Projekte war zufriedenstellend, somit konnten der Großteil der Projekte in Time und guter Qualität geliefert werden. Einige Projekte wurden planmäßig in das Jahr 2024 übertragen.


Für den Umgang mit Betriebsstörungen existieren dokumentierte und getestete Maßnahmen in den Fachbereichen, um negative Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb zu minimieren. Die Verantwortung für die Steuerung dieser Maßnahmen liegt in den Fachabteilungen. Beim Eintritt eines Katastrophenfalls übernimmt der Krisenstab die Steuerung der übergeordneten Maßnahmen und koordiniert das Zusammenspiel der Fachbereichsnotfallpläne.


In diesem Zusammenhang hat sich die Gesellschaft am gruppenweiten Projekt für die Weiterentwicklung des Business Continuity und Desaster Recovery Managements beteiligt und wird die erweiterten Anforderungen fristgerecht umsetzen.


Zur Optimierung der Kostensituation des Unternehmens werden immer mehr Dienstleistungen durch Partner oder auch innerhalb der Athora Gruppe erbracht. Dies dient dazu die Kosten weiter zu variabilisieren und den Fixkostenblock zu reduzieren um somit der Entwicklung des Versicherungsbestandes Rechnung zu tragen. Zur Kontrolle der Outsourcing Partner wurde zum 01.10.2021 das Outsourcing Management als eigene Verantwortlichkeit im Bereich des COO angesiedelt. Die Funktion wurde weiter ausgebaut und mit den entsprechenden Aufgaben und Kompetenzen definiert. Die Outsourcing Richtlinie wurde dementsprechend überarbeitet und verabschiedet. Das operationelle Risiko, welches mit der Nutzung von Outsourcing zunimmt und dem die Gesellschaft eine hohe Bedeutung beimisst, wird durch die Risikomanagement Funktion und durch das Outsourcing Management bewertet, gesteuert und überwacht.


Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die Gesellschaft nur marginal betroffen, da weder Mitarbeiter noch Kooperationspartner von den Ereignissen unmittelbar betroffen waren. Auch die als Konsequenz entstehende Energieknappheit hatte keine Auswirkungen auf die Gesellschaft, obwohl diese Schritte unternahm, den Energiebedarf zu reduzieren. In Folge der im Jahr 2022 entstandenen Inflation erwartet die Gesellschaft weiter steigende Löhne und Gehälter, aber auch Anstieg in den Beschaffungspreisen. Die Planung der Gesellschaft hat dieses angemessen berücksichtigt. Dem potentiellen Preisanstieg begegnet die Gesellschaft durch weiter steigende Effizienz und Effektivität in den Prozessen sowie durch Nutzung strategischer Partner. Athora geht davon aus, dass die Inflation keine nennenswerten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wird, siehe hierzu auch die Ausführungen im Ausblick des Lageberichts, und die Erreichung unserer geplanten Ziele nicht beeinflussen wird.

Strategisches Risiko

Talentrisiko


Um das Abgangsrisiko von Schlüsselmitarbeitern und Potentialträgern sowie die Folgen der demographischen Entwicklung auch in unserer Mitarbeiterschaft und den damit verbundenen Verlust von Knowhow im Rahmen des laufenden Change Prozesses zu reduzieren, hat sich die Unternehmensführung auf verschiedene Pläne zur Mitarbeiterbindung und Mitarbeiterförderung in der gesamten Organisation geeinigt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Gesellschaft keine Schlüsselpersonen verliert und das Risiko des Verlustes von Knowhow auf die Höhe der Risikobereitschaft reduziert wird. Das Talentrisiko wird regelmäßig bewertet und überwacht. Darüber hinaus wird durch die Kooperation mit strategischen Partnern sichergestellt, dass qualifizierte Fachkräfte in allen relevanten Schlüsselfunktionen zur Verfügung stehen.

Compliance Risiko


Zum Compliance-Risiko zählen insbesondere die Gebiete Korruption, Bestechung und Geldwäsche, die bei Athora nicht geduldet werden (Null-Toleranz-Grenze) und Datenschutz, um den sicheren Umgang uns anvertrauter Daten zu gewährleisten. Regulatorische Anforderungen werden überwacht und in die Prozesse des Unternehmens integriert. Mitarbeiter und Führungskräfte sind verpflichtet, regelmäßig an Schulungen zum Verhaltenskodex zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zur Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes, in Präsenz oder mittels EDV-gestützter Lernprogramme teilzunehmen. Verpflichtende Tests helfen insbesondere bei Onlineformaten, die vermittelten Lerninhalte dauerhaft zu verankern.


Im Rahmen der Überwachung wird beurteilt, ob die eingesetzten Maßnahmen zur Minderung wesentlicher Compliance-Risiken angemessen und wirksam sind. Die Überwachung umfasst unter anderem Überprüfungen der definierten Rahmenkonzepte und eine Bewertung der Gestaltung und Wirksamkeit der implementierten Kontrollen. Interne Untersuchungen werden von der Compliance-Funktion durchgeführt, wenn ein Verdacht auf gesetzeswidrige Handlungen und/oder Fehlverhalten innerhalb des Unternehmens besteht oder dies behauptet wird. Für die Mitteilung von Verdachtsmeldungen haben wir ein umfassendes Hinweisgebersystem eingerichtet. Ferner sollen wesentliche Compliance-Risiken durch eine definierte Methodik identifiziert und gesteuert werden, festgelegte Rahmenkonzepte und Bewertung der Kontrollen überwacht sowie potenzielle Verstöße, die trotz geeigneter Maßnahmen auftreten können, untersucht werden. Ein weiteres Ziel ist es, das Compliance Management System (CMS) kontinuierlich zu verbessern, Verstöße zu beheben und abzustellen sowie regelmäßig an die entsprechenden Stellen zu berichten.


Die Compliance-Berichte werden Geschäftsleitung und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats bei Bedarf ad-hoc sowie halbjährlich vorgelegt. Die Berichterstattung umfasst beispielsweise Informationen über wesentliche Compliance-Risiken, risikomindernde Maßnahmen für diese Risiken, relevante Compliance-Verstöße sowie Aussagen zur Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Verfahren zur Einhaltung externer Vorgaben.

Nachtrag zum Risikolagebericht


Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine Entwicklungen ergeben, die sich in berichtenswerter Weise negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken können.

Zusammenfassung der Risikolage


Die Gesellschaft nutzt das Risikomanagement zur aktiven Unterstützung der Geschäftsstrategie und Sicherstellung, dass Geschäftsentscheidungen im Einklang mit dem Risikoappetit sind und damit Wert für alle Stakeholder schaffen.


Durch die Weiterentwicklung der Governance und Etablierung zahlreicher Gremien zur Steuerung von Athora hat sich die Gesellschaft zukunftsorientiert ausgerichtet.


Derzeit sind keine Entwicklungen absehbar, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bestandsgefährdend beeinflussen.


Die in diesem Bericht gemachten Aussagen und Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung stehen unter dem Vorbehalt, dass neben den hier aufgeführten Risiken bisher nicht prognostizierte schwerwiegende Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation auf den internationalen Finanzmärkten sowie Gesetzesänderungen einen erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und -ergebnisse haben können.


Athora geht davon aus, dass die Inflation keine nennenswerten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wird (siehe hierzu auch die Ausführungen im Ausblick des Lageberichts) und die Erreichung unserer geplanten Ziele nicht beeinflussen wird.

Prognosebericht

Wirtschaftliche Entwicklung


Nach dem die vergangenen zwei Jahre von Krisen, Kriegen, hohen Inflationsraten und steigenden Zinsen geprägt waren, wird für das Jahr 2024 zumindest für die Themen Inflation und Zinsen ein ruhigeres Jahr erwartet. Für das neue Geschäftsjahr erwartet der Internationale Währungsfonds (IWF) ein Weltwirtschaftswachstum von 2,9%, was vor allem mit den nach wie vor hohen jedoch rückläufigen Inflationsraten und der restriktiven Geldpolitik der Notenbanken begründet wird. Ebenso werden für die wichtigsten deutschen Handelspartner USA (1,5%), China (4,2%) und den Euroraum (1,2%) positive Wachstumsraten prognostiziert.


Für Deutschland wird nach dem Wachstumsrückgang im Jahr 2023 für 2024 wieder mit einem Anstieg von 0,8% gerechnet. Dabei steht den negativen Prognosen für die Bauwirtschaft und den Export eine positive Aussicht des privaten Konsums entgegen. Dabei ist die Entwicklung der Inflationsrate ein wichtiger Faktor. Man erwartet für das kommende Jahr mehr als eine Halbierung auf 2,7%.


Der Rückgang der Inflation dürfte auch Auswirkungen auf die Zinspolitik haben. Es wird prognostiziert, dass die Zentralbanken in den Industrieländern wie die US-Notenbank (Fed) und die Europäische Zentralbank (EZB) die Zinsen senken werden. Über den Zeitpunkt und den Umfang sind sich Analysten noch nicht einig.


Die geopolitische Lage kann jedoch noch Einfluss auf diese Entwicklungen nehmen. Dabei werden als potenzielle negative Einflüsse

ein möglicher aktiver Eintritt Irans in den Krieg im Nahen Osten zwischen Israel und der radikal-islamischen Hamas,

eine weitere Eskalation im Krieg zwischen Russland und der Ukraine,

eine Ausweitung der Spannungen zwischen Taiwan und China im Südchinesischen Meer in einen bewaffneten Konflikt,

eine weitere Legislaturperiode von Donald Trump als US-Präsident gesehen.

Lebensversicherungsmarkt


Die Lebensversicherungsbranche schaut vorsichtig optimistisch in das Jahr 2024. Zum einen ergibt sich die Hoffnung, dass mit den steigenden Zinsen auch die Lebensversicherungen attraktiver werden, zum anderen lässt die rückgängige Inflation die Realeinkommen stiegen. Zusätzlich erwartet man die seitens der Bundesregierung für 2024 angekündigte grundlegende Reform der privaten Altersversorgung. Eine Expertengruppe von Regierungsvertretern, Verbraucherschützern, Gewerkschaftern, Arbeitgebern, Versicherern und Fondsanbietern hat im Juli 2023 eine Empfehlung ausgesprochen. Danach sollen ergänzende Zulagen genutzt, zur Kostenreduzierung Produkt- und Bürokratieanforderungen vereinfacht, der Wettbewerb zwischen den Anbietern durch leichtere Wechsel gestärkt sowie mehr Kostentransparenz und unterschiedliche Angebote vergleichbarer gemacht werden. Es könnten künftig Produkte mit geringeren Garantien und dafür höheren Renditemöglichkeiten angeboten werden. Neben einem Versicherungsmodell sollen Kunden auch ein Altersvorsorgedepot wählen können, bei dem das Geld zum Beispiel in börsengehandelten Indexfonds (ETFs) angelegt wird. Das Finanzministerium möchte 2024 einen Gesetzesentwurf vorlegen. Nach der Zinswende 2022 wird für das Jahr 2025 mit einer Erhöhung des Garantiezinses von 0,25% auf 1,0% gerechnet. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung, die Entscheidung über eine Anpassung wird vom dem Bundesfinanzministerium im Jahr 2024 getroffen. Der EU-Rat und das EU-Parlament hat sich im Dezember 2023 vorläufig über Änderungen der Solvabilität-II-Richtlinie und der neuen Vorschriften über die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD) geeinigt.


Nach der technischen Ausarbeitung der finalen Änderungsrichtlinien sollte eine Umsetzung in nationales Recht im Jahr 2025 sowie das finale Inkrafttreten im Jahr 2026 als realistisch erscheinen.


Das Thema Nachhaltigkeit bleibt für Lebensversicherer auch im Jahr 2024 von hoher Bedeutung und wird einen Schwerpunkt setzen. Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive) tritt gestaffelt, abhängig von der Größe beziehungsweise von den Eigenschaften der Unternehmen, in Kraft. Der Nachhaltigkeitsbericht wird Teil des Lageberichts und muss umfangreiche Angaben enthalten, die auf die Auswirkungen der Tätigkeiten auf Nachhaltigkeitsaspekte eingehen sowie für das Verständnis der Auswirkungen der Nachhaltigkeitsaspekte auf Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens erforderlich sind.

Athora Lebensversicherung AG


Auch für das Jahr 2024 bleibt der Fokus der Gesellschaft auf dem ausgewogenen Kapitalanlagemanagement zur Renditesteuerung und Asset-Liability-Management (ALM) sowie eine effiziente Portfolioabwicklung. Die verdienten Beiträge, stillen Reserven sowie der Rohüberschuss bleiben die Hauptsteuerungsgrößen und damit die Leistungsindikatoren. Ergänzend bilden die Liquidität sowie Solvency II weitere Steuerungsgrößen.


Für das Jahr 2024 wird im Rahmen der internen Planung ein Rohüberschuss von leicht über 35.000.000 Euro angestrebt. Als Lebensversicherungsunternehmen mit abnehmendem Bestand, plant die Gesellschaft die Entwicklung der gebuchten Bruttobeiträge für das Jahr 2024 risikoorientiert vorsichtig unter Berücksichtigung konservativer Stornoannahmen. Dies wurde im Besonderen innerhalb der Liquiditätsplanung bzw. -szenarien beachtet. Auf Basis dieser vorsichtigen Annahmen, erwartet die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 verdiente Beiträge in Höhe von rund 97.000.000 Euro. Unter Berücksichtigung der Volatilität des Zinsumfelds plant die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2024 die stillen Lasten um etwas 65 Mio. Euro zurückzuführen.


Innerhalb der deutschen Gruppe bleiben Kostenreduzierungen ein dauerhaftes und wesentliches Thema, insbesondere bei einem Unternehmen dessen Versicherungsbestand aufgrund der Einstellung des aktiven Neugeschäfts kontinuierlich abnimmt. Vor diesem Hintergrund werden auch im Geschäftsjahr 2024 Kosten weiter variabilisiert, Prozesse optimiert und die Effizienz weiter erhöht. Daraufhin werden für die Athora Lebensversicherung AG im Jahr 2024 die Kostenverrechnungen aufgrund der strategischen Aktivitäten angepasst.


Die Risiken, die zu Abweichungen in Bezug auf die prognostizierte Geschäftsentwicklung führen können, bleiben außerordentliche Schadensereignisse, eine andauernde negative gesamtwirtschaftliche Entwicklung, weitere erhebliche geopolitische Auseinandersetzungen, Verwerfungen an den Kapitalmärkten, die zu ungeplanten Ausfällen führen sowie Verfehlungen in der operativen Umsetzung von angestrebten Integrations- und Effizienzsteigerungsprojekten.

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen


Die Athora Deutschland GmbH hielt zum 31. Dezember 2023 die Mehrheit am Grundkapital der Athora Lebensversicherung AG. Alleinige Gesellschafterin der Athora Deutschland GmbH ist die Athora Deutschland Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Wiesbaden, die wiederum per 31. Dezember 2023 im Mehrheitsbesitz der Athora Holding Ltd., Bermuda ist.


Durch den Abschluss eines Beherrschungsvertrages zwischen der Athora Deutschland GmbH und der Athora Lebensversicherung AG im Oktober 2015, der im Handelsregister eingetragen ist, erübrigt sich die Erstellung des nach § 312 Aktiengesetz (AktG) vorgeschriebenen Berichts über Beziehung zu verbundenen Unternehmen. Der im Jahr 2016 zwischen diesen beiden Gesellschaften ebenfalls abgeschlossene Ergebnisführungsvertrag wurde nach Genehmigung durch die BaFin im Handelsregister in Wiesbaden eingetragen, und ist somit seit dem Geschäftsjahr 2016 wirksam.

Sonstige Angaben


Die Athora Lebensversicherung AG ist Mitglied des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Berlin sowie Mitglied der Industrie und Handelskammer, Wiesbaden.

Dank an die Mitarbeiter


Alle Mitarbeiter der Athora Lebensversicherung AG sind seit dem 1. September 2017 in der Athora Deutschland Holding GmbH & Co. KG oder der Athora Deutschland Service GmbH beschäftigt. Als Vorstand der Athora Lebensversicherung AG sprechen wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr kollektives Engagement, für ihren großen Einsatz und die unermüdliche Arbeit, sowie für ihr Vertrauen in unsere Gesellschaft unseren ganz besonderen Dank aus.


Das letzte Jahr bot mit dem Eintritt vieler neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einige Veränderungen, jedoch auch die Perspektive, dass die strategischen Projekte weiterhin eine wichtige Rolle in der Unternehmensstrategie bleiben. Zu unseren gemeinsamen Erfolgen tragen weiterhin der offene und vertrauensvolle Dialog und die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat bei.

 

Wiesbaden, den 5. März 2024

Der Vorstand

Isabella Pfaller

Bettina Hoch

Stefan Kropp


Versicherungsarten


Im Berichtsjahr wurden folgende Versicherungsarten betrieben:

Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft

I. Kapitalversicherung


i. Hinterbliebenen-Versorgung Versicherung auf den Todesfall mit abgekürzter Beitragszahlung


ii. Alters- und Hinterbliebenen-Versorgung Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall


iii. Partner- und Ehegatten-Versicherung Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall für zwei verbundene Leben


iv. Kinder-Versorgung Versicherung des Versorgers mit festem Auszahlungstermin


v. Aussteuerversicherung mit Beitragsbefreiung bei Tod des Versorgers und Fälligkeit des Kapitals bei Heirat des Kindes


vi. Kapitalversicherung mit Mehrfachauszahlung mit Wiederaufstockung der Todesfallsumme


vii. Kapitalversicherung mit Wachstumsplan Versicherungen gemäß Ziffer 1.- 6. mit automatischer Erhöhung der Versicherungssumme


viii. Vermögensbildungsversicherung Versicherungen gemäß Ziffer 2., 3. und 6. nach dem Vermögensbildungsgesetz

II. Risikoversicherung


Risiko-Lebensversicherung mit Umtauschrecht

III. Rentenversicherung


i. Altersversorgung durch sofort beginnende oder aufgeschobene Leibrente


ii. Altersversorgung durch aufgeschobene Leibrente mit sofort beginnender Rentenzahlung im Pflegefall


iii. Hinterbliebenenversorgung durch zusätzliche Anwartschaft auf Hinterbliebenenrente

IV. Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

V. Pflegerenten-Versicherung

VI. Sonstige Lebensversicherungen


i. Fondsgebundene Lebensversicherung


ii. Fondsgebundene Rentenversicherung

VII. Kollektivversicherung


i. Firmen-, Verbands- und Vereinsgruppenversicherungen für die vorstehend genannten Versicherungsarten


ii. Bauspar-Risikoversicherung


iii. Restschuldversicherung

VIII. Zusatzversicherung


i. Unfall-Zusatzversicherung


ii. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung


iii. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung


iv. Risiko-Zusatzversicherung


v. Arbeitsunfähigkeits- Zusatzversicherung zur Restschuldversicherung in Verbindung mit einer Hauptversicherung

Übernommenes Versicherungsgeschäft


Die vorstehenden Versicherungsarten wurden auch im übernommenen Versicherungsgeschäft betrieben.

Bewegungen des Versicherungsbestandes im Geschäftsjahr 2023

Gesamtes selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
(nur Hauptversicherungen) (Haupt- und Zusatzversicherungen) (nur Hauptversicherungen)
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrage für ein Jahr in Einmalbeitrag in Versicherungssumme bzw 12fache Jahresrente in
TEUR TEUR TEUR
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 176.772 108.609 - 6.252.863
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang
a) eingelöste Versicherungsscheine 659 7 19.539 8.669
b) Erhöhungen der Versicherungssummen (ohne Position 2) - 1.668 - 54.869
2. Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile - 2 - 3.559
3. Übriger Zugang 160 119 - 2.951
4. Gesamter Zugang 819 1.796 19.539 70.048
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod, Berufsunfähigkeit etc. 2.457 416 - 45.442
2. Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung 9.838 7.947 - 304.443
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen 1.719 2.530 - 80.971
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang 443 295 - 22.427
5. Übriger Abgang - - - -
6. Gesamter Abgang 14.457 11.188 - 453.283
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 163.134 99.217 - 5.869.628
Einzelversicherungen
Kapitalversicherungen (einschl. Vermögensbildungsversicherungen) ohne Risikovers. und sonstige Lebensversicherungen Risikoversicherungen
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrage für ein Jahr in Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrage für ein Jahr in
TEUR TEUR
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 50.755 26.248 5.373 3.683
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang
a) eingelöste Versicherungsscheine - - - -
b) Erhöhungen der Versicherungssummen (ohne Position 2) - 257 - 99
2. Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile - 2 - -
3. Übriger Zugang 81 55 - 4
4. Gesamter Zugang 81 314 - 103
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod, Berufsunfähigkeit etc. 582 112 31 36
2. Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung 5.725 3.605 381 251
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen 274 358 71 81
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang 173 7 18 38
5. Übriger Abgang - - - -
6. Gesamter Abgang 6.754 4.082 501 406
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 44.082 22.480 4.872 3.380
Einzelversicherungen
Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- u. Pflegerenten-Versicherungen) ohne sonstige Lebensversicherungen Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- u. Pflegerenten-Versicherungen) ohne sonstige Lebensversicherungen
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrage für ein Jahr in
TEUR
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 43.009 32.972
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang
a) eingelöste Versicherungsscheine 38 -
b) Erhöhungen der Versicherungssummen (ohne Position 2) - 683
2. Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile - -
3. Übriger Zugang 73 23
4. Gesamter Zugang 111 706
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod, Berufsunfähigkeit etc. 557 129
2. Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung 1.396 1.712
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen 435 607
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang 53 120
5. Übriger Abgang - -
6. Gesamter Abgang 2.441 2.568
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 40.679 31.110
Einzelversicherungen
Sonstige Lebensversicherungen Kollektivversicherungen
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrage für ein Jahr in Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrage für ein Jahr in
TEUR TEUR
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 13.849 15.061 63.786 30.645
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang
a) eingelöste Versicherungsscheine - - 621 7
b) Erhöhungen der Versicherungssummen (ohne Position 2) - 344 - 285
2. Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile - - - -
3. Übriger Zugang 6 - - 37
4. Gesamter Zugang 6 344 621 329
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod, Berufsunfähigkeit etc. 29 31 1.258 108
2. Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung 459 543 1.877 1.836
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen 284 476 655 1.008
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang 1 7 198 123
5. Übriger Abgang - - - -
6. Gesamter Abgang 773 1.057 3.988 3.075
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 13.082 14.348 60.419 27.899
Einzelversicherungen
Gesamtes selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft Kapitalversicherungen (einschl. Vermögensbildungsversicherungen) ohne Risikovers. und sonstige Lebensversicherungen Risikoversicherungen
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw 12fache Jahresrente in Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme in Anzahl der Versicherungen Versicherungs-summe in
TEUR TEUR
1 Bestand 01.01. 176.772 6.252.863 50.755 1.001.823 5.373 267.740
davon beitragsfrei 82.088 1.316.274 25.936 188.410 290 3.696
2 Bestand 31.12. 163.134 5.869.628 44.082 871.717 4.872 245.438
davon beitragsfrei 77.548 1.284.222 23.037 170.444 248 3.190
Einzelversicherungen
Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- u. Pflegerenten-Versicherungen) ohne sonstige Lebensversicherungen Sonstige Lebensversicherungen Kollektivversicherungen
Anzahl der Versicherungen 12fache Jahresrente in Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme in Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente in
TEUR TEUR TEUR
1 Bestand 01.01. 43.009 2.463.986 13.849 454.020 63.786 2.065.294
davon beitragsfrei 15.178 384.414 3.880 44.064 36.804 695.690
2 Bestand 31.12. 40.679 2.357.368 13.082 433.984 60.419 1.961.121
davon beitragsfrei 14.623 376.777 3.739 43.517 35.901 690.294
Zusatzversicherungen insgesamt Unfall- Zusatzversicherungen Berufsunfähigkeits oder Invaliditäts-Zusatzversicherungen
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente in TEUR Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme in Anzahl der Versicherungen 12fache Jahresrente in
TEUR TEUR
1 Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 38.158 2.025.400 5.979 138.323 27.026 1.791.790
2 Bestand am Ende des Geschäftsjahres 34.047 1.889.065 5.054 116.515 24.602 1.688.123
Risiko- und Zeitrenten-Zusatzversicherungen Zusatzversicherungen
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente in Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente in
TEUR TEUR
1 Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 2.799 36.276 2.354 59.011
2 Bestand am Ende des Geschäftsjahres 2.111 27.811 2.280 56.616
Bewegungen des Bestandes an selbst abgeschlossenen Risikoversicherungen in der Kollektivversicherung
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrage für ein Jahr in Einmalbeitrag in Versicherungssumme bzw 12fache Jahresrente in
TEUR TEUR TEUR
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 1.131 919 - 52.021
davon beitragsfrei 186 - - 510
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang
a) eingelöste Versicherungsscheine - - - -
b) Erhöhungen der Versicherungssummen (ohne Position 2) - 27 - 600
2. Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile - - - 57
3. Übriger Zugang - 1 - -
4. Gesamter Zugang - 28 - 657
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod, Berufsunfähigkeit etc. - 3 - -
2. Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung 60 68 - 3.199
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie
Versicherungen 18 9 - 345
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang 2 3 - 62
5. Übriger Abgang - - - -
6. Gesamter Abgang 80 83 - 3.606
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 1.051 864 - 49.072
davon beitragsfrei 166 - - 439

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
A. Kapitalanlagen
I. Kapitalanlagen in
verbundenen
Unternehmen
und Beteiligungen
1. Ausleihungen an
verbundene
Unternehmen
110.000.000 110.000.000
2. Beteiligungen 32.602 32.602
110.032.602 110.032.602
II. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder
Aktien an
Investmentvermögen
und andere nicht
festverzinsliche
Wertpapiere
2.714.958.136 2.728.676.459
2. Inhaberschuld-
verschreibungen
und andere
festverzinsliche
Wertpapiere
477.212.383 486.393.640
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuld-
verschreibungen
92.000.000 112.000.000
b) Schuldscheinforderungen
und Darlehen
37.851.400 37.868.517
c) Darlehen und
Vorauszahlungen
auf Versicherungsscheine
1.541.850 1.597.187
d) übrige Ausleihungen 4.627.468 5.314.828
136.020.718 156.780.532
4. Andere Kapitalanlagen 336.347 365.625
3.328.527.585 3.372.216.257
3.438.560.187 3.482.248.859
B. Kapitalanlagen für
Rechnung und Risiko
von Inhabern von
Lebensversicherungspolicen
476.091.205 430.513.166
C. Forderungen
I. Forderungen aus
dem selbst
abgeschlossenen
Versicherungs-
geschäft an:
1. Versicherungsnehmer
a) fällige Ansprüche 2.110.673 3.561.236
b) noch nicht fällige
Ansprüche
229.520 246.272
2.340.193 3.807.508
2. Versicherungsvermittler 601.740 611.853
2.941.933 4.419.361
II. Abrechnungs-
forderungen aus dem
Rückversicherungs-
geschäft
11.983.785 10.313.400
davon: an verbundene
Unternehmen
7.392.207
(Vj. 8.544.507)
III. Sonstige Forderungen 20.596.765 120.051.351
davon: an verbundene
Unternehmen
11.388.767 35.522.483 134.784.112
(Vj. 107.565.545)
D. Sonstige
Vermögensgegenstände
I. Laufende Guthaben bei
Kreditinstituten,
Schecks und
Kassenbestand
33.157.609 20.097.715
II. Andere
Vermögensgegenstände
15.195.500 18.783.795
48.353.109 38.881.510
E. Rechnungsabgrenzungs-
posten
I. Abgegrenzte Zinsen
und Mieten
3.914.411 3.805.340
II. Sonstige
Rechnungs-
abgrenzungsposten
223.825 544.140
4.138.236 4.349.480
Summe der Aktiva 4.002.665.219 4.090.777.126


Die Zwischen- und Endsummen können Rundungsdifferenzen enthalten.

Passivseite

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 10.686.000 10.686.000
II. Kapitalrücklage 129.725.321 129.725.321
III. Gewinnrücklagen:
1. Gesetzliche Rücklage 588.839 588.839
2. andere Gewinnrücklagen 42.105.680 42.105.680
42.694.519 42.694.519
IV . Bilanzgewinn 19.634.153 19.634.153 19.634.153
davon Gewinnvortrag (Vj. 19.634.153) 202.739.993 202.739.993
Summe Eigenkapital 202.739.993 202.739.993
B. Nachrangige
Verbindlichkeiten
- -
I. Nachrangige
Verbindlichkeiten
30.000.000 30.000.000
C. Versicherungs-
technische
Rückstellungen
I. Beitragsüberträge
1. Bruttobetrag 12.028.607 13.264.361
2. davon ab: Anteil für
das in Rückdeckung
gegebene
Versicherungsgeschäft
- -
12.028.607 13.264.361
II. Deckungsrückstellung
1. Bruttobetrag 3.203.433.909 3.356.833.693
2. davon ab: Anteil für
das in Rückdeckung
gegebene
Versicherungsgeschäft
(257.874.576) (259.210.753)
2.945.559.333 3.097.622.941
III. Rückstellung für noch
nicht abgewickelte
Versicherungsfälle
1. Bruttobetrag 58.332.752 62.047.998
2. davon ab: Anteil für
das in Rückdeckung
gegebene
Versicherungsgeschäft
(9.372.665) (8.381.524)
48.960.087 53.666.474
IV. Rückstellung für
erfolgsabhängige
und erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattung
Bruttobetrag = Nettobetrag 198.547.360 184.497.654
3.205.095.386 3.349.051.430
D. Versicherungstechnische
Rückstellungen im Bereich
der Lebensversicherung
soweit das Anlagerisiko
von den Versicherungs-
nehmern getragen wird
I. Deckungsrückstellung
Bruttobetrag = Nettobetrag 398.289.970 360.877.372
II. Übrige
versicherungstechnische
Rückstellungen
Bruttobetrag = Nettobetrag 77.801.236 69.635.794
476.091.205 430.513.166
Übertrag: 3.913.926.585 4.012.304.589
E. Andere Rückstellungen
I. Rückstellungen für
Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
26.825.453 27.374.575
II. Steuerrückstellungen 176.119 223.754
III . Sonstige Rückstellungen 3.144.411 3.096.083
30.145.983 30.694.412
F. Andere Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus
dem selbst abgeschlossenen
Versicherungsgeschäft
gegenüber:
1. Versicherungsnehmern 36.799.450 37.882.818
2: Versichrungsvermittlern 3.385.222 2.956.302
40.184.672 40.839.120
II. Abrechnungs-
verbindlichkeiten aus
dem Rückversicherungs-
geschäft
Rückversicherungsgeschäft - 233.538
davon: gegenüber
verbundenen Unternehmen
-
(Vj. 0)
III. Sonstige Verbindlichkeiten 18.405.795 6.702.191
davon: aus Steuern 116.760
davon: an verbundene
Untenehmen:
(Vj. 214.475)
davon: an verbundene
Untenehmen:
2.234.406
(Vj. 3.009.561)
58.590.467 47.774.849
G. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Rechnungsabgrenzungsposten 2.184 3.276
Summe der Passiva 4.002.665.219 4.090.777.126


Die Zwischen- und Endsummen können Rundungsdifferenzen enthalten.

Bestätigungsvermerk des verantwortlichen Aktuars:


Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten C. II und D. I der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des 341f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 15. August 2023 zur Genehmigung vorgelegten Geschäftsplan berechnet worden.

 

Wiesbaden, den 5. März 2024

Verantwortlicher Aktuar: Dr. Igor Ronkin



Bestätigungsvermerk des Treuhänders:


Ich bestätige hiermit entsprechend 128 Absatz 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsgemäß sichergestellt sind.

 

Wiesbaden, den 5. März 2024

Treuhänder: Frank Arretz


Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

gesamtes Versicherungsgeschäft
2023 2022
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge für
eigene Rechnung
a) Gebuchte
Bruttobeiträge
121.655.003 130.740.116
b) Abgegebene
Rückversicherungsbeiträge
(19.794.979) 101.860.024 (19.733.280)
c) Veränderung der
Bruttobeitragsüberträge
1.235.755 1.189.427
d) Veränderung des
Anteils der Rückversicherer
an den Bruttobeitrags-
überträgen
- 1.235.755 (1.909.876)
103.095.779 110.286.388
2. Beiträge aus der
Brutto-Rückstellung f
ür Beitragsrückerstattung
4.386.355 4.508.961
3. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus
anderen Kapitalanlagen
16.683.407 163.965.735
davon: aus
verbundenen Unternehmen
4.627.326
(Vj. 1.467.068)
b) Erträge
aus Zuschreibungen
63.675.960 3.167.054
c) Gewinne aus
dem Abgang
von Kapitalanlagen
4.708.375 57.004.066
85.067.742 224.136.855
4. Nicht realisierte
Gewinne aus
Kapitalanlagen
63.452.696 1.957.094
5. Sonstige versicherungs-
technische Erträge
für eigene Rechnung
131.702 1.971
6. Aufwendungen für
Versicherungsfälle
für eigene Rechnung
a) Zahlungen für
Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag (324.131.105) (327.201.288)
bb) Anteil der
Rückversicherer
29.418.331 30.207.975
(294.712.774) (296.993.313)
b) Veränderung der
Rückstellung für
noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag 3.715.246 10.297.262
bb) Anteil der Rückversicherer 991.142 (1.826.194)
4.706.388 8.471.068
7. Veränderung der
übrigen versicherungs-
technischen
Netto-Rückstellungen
(290.006.387) (288.522.245)
a) Deckungsrückstellung
aa) Bruttobetrag 115.987.186 226.432.701
bb) Anteil der Rückversicherer (1.336.177) (3.716.652)
114.651.010 222.716.050
b) Sonstige
versicherungs-
technische
Netto-Rückstellungen
(12.552.081) 11.494.304
102.098.929 234.210.354
8. Aufwendungen für
die erfolgsabhängige
und erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattung
für eigene Rechnung
(24.410.142) -
9. Aufwendungen für den
Versicherungsbetrieb
für eigene Rechnung
a) Abschlussaufwendungen (579.749) (623.969)
b) Verwaltungsaufwendungen (6.921.666) (7.597.354)
c) davon ab: Erhaltene
Provisionen und
Gewinnbeteiligungen
aus dem in Rückdeckung
gegebenen
Versicherungsgeschäft
1.787.731 2.214.848
(5.713.684)
10. Aufwendungen
für Kapitalanlagen
(5.713.684) (6.006.474)
a) Aufwendungen für
die Verwaltung von
Kapitalanlagen,
Zinsaufwendungen
und Kapitalanlagen,
Zinsaufwendungen
und sonstige
Aufwendungen für
die Kapitalanlagen
(7.396.891) (8.759.012)
b) Abschreibungen
auf Kapitalanlagen
(359.105) (197.349.695)
c) Verluste aus dem
Abgang von Kapitalanlagen
(3.188.473) (7.974.486)
(10.944.469) (214.083.194)
11. Nicht realisierte
Verluste aus
Kapitalanlagen
(270.640) (78.144.134)
12. Sonstige
versicherungstechnische
Aufwendungen
für eigene Rechnung
(6.565.085) (5.643.543)
13. Versicherungstechnisches
Ergebnis für eigene Rechnung
20.322.797 (17.297.968)
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1. Sonstige Erträge 7.307.031 7.033.809
davon: Erträge
aus Abzinsung
18.313
(Vj. 3.980)
2. Sonstige Aufwendungen (13.943.576) (13.560.690)
davon: Aufwendungen
aus Aufzinsung
-
(Vj. 3.988)
(6.636.545) (6.526.881)
3. Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
13.686.252 (23.824.848)
4. Außerordentliche Aufwendungen (536.755) (536.755)
5. Außerordentliches Ergebnis (536.755) (536.755)
6. Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag
(149.497) 621.112
7. Sonstige Steuern - -
8. Erträge aus Verlustübernahme - 23.740.491
9. Auf Grund eines
Gewinnabführungsvertrages
abgeführte Gewinne
(13.000.000) -
10. Jahresüberschuss - -
11. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 19.634.153 19.634.153
12. Bilanzgewinn 19.634.153 19.634.153


Die Zwischen- und Endsummen können Rundungsdifferenzen enthalten.

ANHANG

Registerinformation


Die Gesellschaft ist unter der Firma Athora Lebensversicherung AG mit Sitz in Wiesbaden im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der Nummer HRB 2145 eingetragen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Angaben im Geschäftsbericht und Anhang erfolgen generell auf volle Euro. Mögliche Rundungsdifferenzen werden billigend in Kauf genommen.


Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) sowie nach den geltenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) aufgestellt.


Die Darlehen in den Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden gemäß § 341 b Abs. 1 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB nach den Vorschriften für das Anlagevermögen mit den Anschaffungskosten/Nennbeträgen bilanziert. Danach sind außerplanmäßige Abschreibungen nur dann durchzuführen, wenn es sich um dauerhafte Wertminderungen handelt. Bei den Darlehen in den Ausleihungen an verbundene Unternehmen lagen keine dauerhaften Wertminderungen vor, die durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt wurden.


Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen, übrige Ausleihungen und andere Kapitalanlagen wurden gemäß § 341b Abs. 1 i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 5 und Abs. 5 Satz 1 HGB nach den Vorschriften für das Anlagevermögen mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Danach sind außerplanmäßige Abschreibungen nur dann durchzuführen, wenn es sich um dauerhafte Wertminderungen handelt. Bei der Ermittlung des beizulegenden Werts wurden geplante Ausschüttungen berücksichtigt. Für Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere erfolgte die Bewertung grundsätzlich gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und 5 HGB nach den Vorschriften für die Bewertung des Umlaufvermögens mit den Anschaffungs-kosten bzw. dem niedrigeren Börsen- oder Marktwert am Bilanzstichtag.


Für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere und dem im Anlagevermögen befindliche Spezialfonds erfolgte die Bewertung gemäß § 341b Abs. 2 zweiter Halbsatz HGB i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 5 HGB nach den Vorschriften für das Anlagevermögen mit den fortgeführten Anschaffungskosten, da diese dazu bestimmt wurden dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Sich ergebende Agien und Disagien werden über die Restlaufzeit linear amortisiert.


Bei dauernder Wertminderung wird grundsätzlich auf den beizulegenden niedrigeren Zeitwert abgeschrieben. Das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB wird beachtet.


Zur Feststellung, ob eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vorliegt, wurde bei festverzinslichen Wertpapieren die Bonität des Emittenten geprüft und Ratingverschlechterung als Indikation für dauerhafte Wertminderung herangezogen. Die stillen Lasten wurden gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB nicht außerplanmäßig abgeschrieben, da diese im Wesentlichen zinsinduziert sind und nicht als dauerhaft eingeschätzt werden. Die Gesellschaft rechnet aufgrund der Bonität der Emittenten nicht mit Zahlungsausfällen.


Bei vorliegenden stillen Lasten von Renten-/ Misch-Spezialfondsanteilen wird eine Fondsdurchschau durchgeführt und ein Substanzwert berechnet, der entsprechend den Vorschriften als neuer Buchwert angesetzt wird. Beim Ansatz der Einzeltitel im Substanzwerte im Fonds werden Wertpapiere sowie Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere an Fonds entweder mit den Anschaffungskosten oder ihrem höheren Marktwert angesetzt. Voraussetzung ist, dass das Wertpapier aufgrund seiner Bonitätsverschlechterung nicht wertgemindert werden muss und ein niedrigerer beizulegender Zeitwert nur zinsinduziert ist. Derivate werden mit dem Marktwert angesetzt - etwaige kompensatorische Effekte aus innerhalb des Fonds abgesicherten Grundgeschäften werden berücksichtigt. Wenn Derivate in einer Sicherungsbeziehung stehen, werden sie in Verbindung mit dem Grundgeschäft wertmäßig angesetzt. Forderungen und Bankguthaben werden mit dem Nominalbetrag sowie Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.


Namensschuldverschreibungen wurden gemäß § 341c Abs. 1 HGB mit dem Nennwert abzüglich Tilgungen bewertet.


Der Ausweis der Schuldscheindarlehen, Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine sowie die übrigen Ausleihungen erfolgte zum Nennbetrag abzüglich Tilgungen.


Übrige Ausleihungen wurden gemäß § 341b Abs. 1 i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 5 HGB nach den Vorschriften für das Anlagevermögen mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Danach sind außerplanmäßige Abschreibungen nur dann durchzuführen, wenn es sich um dauerhafte Wertminderungen handelt.


Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen wurden grundsätzlich zu Rücknahmepreisen der Investmentanteile am Bewertungsstichtag bewertet.


Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft und die sonstigen Forderungen wurden grundsätzlich zum Nominalbetrag angesetzt. Erforderliche Wertberichtigungen wurden vorgenommen. Alle anderen Forderungen wurden mit dem Nominalbetrag angesetzt. Ein Ausweis unter den sonstigen Forderungen ergab sich aus der Verschmelzung der Athora Lebensversicherung AG (ehemals Delta Lloyd Leben) mit der Hamburger Lebensversicherung AG aus dem Jahr 2015. Es handelte sich hierbei um die Lebensversicherung Rückdeckung aus der Alterszusage, die mit ihrem Deckungskapital zuzüglich Gewinnanteilen bilanziert wurde.


Die Bewertung der Sonstigen Vermögensgegenstände und der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte zum Nennwert.


Die Gesellschaft ist Organgesellschaft einer bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft. Auf Ebene der Organgesellschaft werden keine aktiven und passiven latenten Steuern ausgewiesen.


Das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklage im Eigenkapital wurden zum Nennwert angesetzt. Die Nachrangigen Verbindlichkeiten wurden ebenfalls zum Nennwert angesetzt.


Die Beitragsüberträge für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft wurden für jede Versicherung entsprechend dem Beginnmonat und der Zahlungsweise individuell berechnet; dabei wurden die steuerlichen Bestimmungen über den Abzug von nicht übertragbaren Beitragsteilen berücksichtigt. Für das in Rückdeckung übernommene Versicherungsgeschäft richteten sich die Beitragsüberträge und alle anderen Rückstellungen nach den Abrechnungen des Erstversicherers.


Die Deckungsrückstellung, für die selbst abgeschlossenen Versicherungen wurde für jede Versicherung entsprechend ihrem Beginnmonat indviduell und prospektiv nach dem jeweiligen Geschäftsplan (beim Neubestand Tätigkeitsplan) berechnet. Dabei wurden die Kosten der laufenden Verwaltung implizit berücksichtigt. Bei beitragsfreien Versicherungen wurde eine Verwaltungskostenrückstellung entsprechend dem jeweiligen Geschäftsplan (beim Neubestand Tätigkeitsplan) gebildet. Die Deckungsrückstellung ist nach § 25 Abs. 2 RechVersV mindestens in Höhe des vertraglich oder gesetzlich garantierten Rückkaufwertes angesetzt worden.


Die rechnungsmäßigen Abschlussaufwendungen wurden jeweils nur insoweit verrechnet, als sich dadurch keine negativen Werte ergaben beziehungsweise die geschäfts- oder tätigkeitsplanmäßigen Werte der Deckungsrückstellung nicht unterschritten wurden. Die Teile der rechnungsmäßigen Abschlussaufwendungen, für die eine Verrechnung nicht möglich war, wurden als noch nicht fällige Ansprüche an Versicherungsnehmer aktiviert.


Die folgende Tabelle enthält die bei der Berechnung der Deckungsrückstellung verwendeten Ausscheideordnungen sowie die Zins- und Zillmersätze für insgesamt 98,8 % der gesamten Deckungsrückstellung zum 31. Dezember 2023.

Versicherungsart Anteil in % Ausscheideordnung Rechnungszins in % maximaler Zillmersatz
Kapitalversicherungen (ab 1970) 2,5 ST 1960/62 3,0 35 ‰
Vermögensbildungsversicherungen (vor 1987) 0,0 ST 1960/62 3,0 35 ‰
Gruppenkapitalversicherungen (ab 1970) 0,0 ST 1960/62 3,0 20 ‰
Kapitalversicherungen (ab 1987) 13,0 ST 1986 3,5 35 ‰
Vermögensbildungsversicherungen (ab 1987) 0,3 ST 1986 3,5 35 ‰
Gruppenkapitalversicherungen (ab 1987) 0,8 ST 1986 3,5 20 ‰
Kapitalversicherungen 0,4 ST 1986 4,0 2 % der Beitragsumme
Kapitalversicherungen (ab 1998) 5,9 DAV 1994 T 4,0 4 % der Beitragsumme
Kapitalversicherungen (ab 2000) 3,3 DAV 1994 T 3,25 4 % der Beitragsumme
Kapitalversicherungen (ab 2004) 2,1 DAV 1994 T 2,75 4 % der Beitragsumme
Kapitalversicherungen (ab 2007) 0,3 DAV 1994 T 2,25 4 % der Beitragsumme
Rentenversicherungen (vor 1990) 1,7 DAV 2004 R- Bestand/B20 4,0 35 ‰ 1)
Rentenversicherungen (ab 1990) 3,6 DAV 2004 R- Bestand/B20 4,0 35 % der Jahresrente
Rentenversicherungen (ab 1996) 16,5 DAV 2004 R- Bestand/B20 4,0 4 % der Beitragsumme
Rentenversicherungen (ab 2000) 17,9 DAV 2004 R- Bestand/B20 3,25 4 % der Beitragsumme
Rentenversicherungen (ab 2004) 4,3 DAV 2004 R- Bestand/B20 2,75 4 % der Beitragsumme
Rentenversicherungen (ab 2005) 3,0 DAV 2004 R 2,75 4 % der Beitragsumme
Rentenversicherungen (ab 2007) 3,5 DAV 2004 R 2,25 4 % der Beitragsumme
Rentenversicherungen im Konsortialgeschäft 7,5 DAV 2004 R- Bestand/B20 4,0 ---
Rentenversicherungen im Konsortialgeschäft 1,9 DAV 2004 R- Bestand/B20 3,25 ---
Rentenversicherungen im Konsortialgeschäft 0,9 DAV 2004 R- Bestand/B20 2,75 ---
Rentenversicherungen im Konsortialgeschäft 1,6 DAV 2004 R 2,25 ---
Rentenversicherungen im Konsortialgeschäft 0,9 DAV 2004 R 1,75 ---
Rentenversicherungen im Konsortialgeschäft 0,6 DAV 2004 R 1,25 ---
Rentenversicherungen im Konsortialgeschäft 1,8 DAV 2004 R 0,90 ---
Rentenversicherungen im Konsortialgeschäft 0,7 DAV 2004 R 0,25
Berufsunfähigkeitsversicherungen (ab 1992) 0,2 Verbandstafeln 1990 3,5 2 % der Jahresrente
Berufsunfähigkeitsversicherungen (ab 1999) 0,2 DAV 1997 I, TI, RI 4,0 4 % der Beitragsumme
Berufsunfähigkeitsversicherungen (ab 2000) 1,5 DAV 1997 I, TI, RI 3,25 4 % der Beitragsumme
Berufsunfähigkeitsversicherungen (ab 2004) 0,8 DAV 1997 I, TI, RI 2,75 4 % der Beitragsumme
Berufsunfähigkeitsversicherungen (ab 2007) 1,1 DAV 1997 I, TI, RI 2,25 4 % der Beitragsumme
98,8

1) der 12fachen Jahresrente bei sofort beginnenden Renten bzw. 17,5 ‰ bei aufgeschobenen Renten


Für die Rentenversicherungen, die bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, haben wir eine weitere Auffüllung der Deckungsrückstellung vorgenommen. Die Ermittlung des Auffüllbetrages erfolgte auf Basis der DAV-Richtlinie "Überschussbeteiligung und Reservierung von Rentenversicherungen des Bestandes". Die zum Jahresende in die Bilanz eingestellte Deckungsrückstellung entspricht dem um neunzehn Zwanzigstel linear interpolierten Wert zwischen der Deckungsrückstellung auf Basis der Tafel DAV 2004 R-Bestand und der auf Basis der Tafel DAV 2004 R-B20. Die Deckungsrückstellung der Versicherungen mit Berufsunfähigkeitsrisiko wurde entsprechend der diesbezüglichen DAV-Ausarbeitung vom 8. Dezember 1998 an die 97er BU-Rechnungsgrundlagen der DAV angepasst.


Bei der Bestimmung der nach der 2018 eingeführten "Korridormethode" zu erwartenden Erträge der Vermögenswerte gemäß § 341f Abs. 2 HGB auf Basis des § 5 Abs. 3 DeckRV ergab sich ein Referenzzins von 1,57% (Vorjahr: 1,57%). Zur Berechnung der Deckungsrückstellung im Neubestand wurde entsprechend der DeckRV in den nächsten fünfzehn Jahren das Minimum aus dem Referenzzins und dem maßgeblichen Rechnungszins, für den Zeitraum nach Ablauf der fünfzehn Jahre der maßgebliche Rechnungszins verwendet. Beim aktuellen Zinsniveau erfordert die DeckRV die Stellung einer Zinszusatzreserve für die Tarifgenerationen mit einem Rechnungszins von 1,75, 2,25, 2,75, 3,0, 3,25, 3,5 und 4,0 %.


Für den Altbestand hat die Gesellschaft geschäftsplanmäßig nach demselben Verfahren ebenfalls eine Zinszusatzreserve gebildet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde der Aufbau einer Zinszusatzreserve als Teil der Deckungsrückstellung planmäßig fortgesetzt. Der dabei zugrunde gelegte Referenzzins gemäß § 5 Abs. 3 DeckRV für den Neubestand betrug 1,57% (Vorjahr: 1,57%) und für den Altbestand 1,57% (Vorjahr: 1,57%). Insgesamt wurde für den Alt- und Neubestand eine Zinszusatzreserve in Höhe von 407.896.696 Euro (Vorjahr: 436.493.693 Euro) innerhalb der Deckungsrückstellung gebildet. Dies entspricht einer Auflösung der Zinszusatzreserve in Höhe von 28.596.997 Euro im abgelaufenen Geschäftsjahr.


Für Rentenversicherungen, für die bereits im Rahmen der Rentenneubewertung zusätzlich Reserven unter Ansatz von vorsichtigen Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten gestellt wurden, wurden auch bei der Berechnung der Zinszusatzreserve Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten in analoger Weise berücksichtigt. Die Berechnung der Deckungsrückstellung für die Überschussbeteiligung wurde jeweils entsprechend dem Verfahren bei der zugehörigen Hauptversicherung durchgeführt.


Die Mittel für die Schlussgewinnanteile der Folgejahre sind so bemessen, dass sich für jede Versicherung der Teil des zu ihrem regulären Fälligkeitszeitpunkt vorgesehenen Schlussgewinnanteils ergibt, der dem Verhältnis der abgelaufenen Versicherungsdauer zur gesamten Versicherungsdauer entspricht, unter Berücksichtigung von Storno und Tod abgezinst mit einem Zinssatz in Höhe von 0,0 % (Vorjahr: 0,0 %). Bei Versicherungen, auf die das bis zum Inkrafttreten des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum Versicherungsaufsichtsgesetz geltende Recht anzuwenden ist, wird entsprechend den genehmigten Geschäftsplänen mit 6,0 % abgezinst und ein Sockelabzug in Ansatz gebracht. Die versicherungsmathematische Berechnung des Schlussüberschussanteilfonds erfolgt einzelvertraglich und prospektiv.


Der unter der Deckungsrückstellung ausgewiesene Wert für den Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft ist anteilig analog den vorher aufgeführten Bilanzierungsgrundsätzen für die Deckungsrückstellung berechnet.


Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird durch Einzelfeststellung ermittelt und enthält auch die pauschal ermittelten Beiträge für die Schadenregulierung in der steuerlich zulässigen Höhe.


Für die nach Abschluss der Einzelerfassung noch zu erwartenden Spätschäden wird eine Pauschalreserve gebildet. Die Anteile für die in Rückdeckung gegebenen Versicherungen wurden in Einzelberechnungen vertragsgemäß ermittelt. Die Rückstellung für Regulierungsaufwendungen wurde gemäß dem koordinierten Ländererlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen vom 22. Februar 1973 ermittelt. Aus der zum 31. Dezember 2022 gebildeten Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurde im Geschäftsjahr 2023 ein Nettoabwicklungsergebnis in Höhe von 11.210.122 Euro (Vorjahr: 24.710.214 Euro) erzielt, was im Wesentlichen auf der Entwicklung der Spätschäden-Renten sowie der Renten-BUZ basiert.


Das Konsortialgeschäft wird nach den Vorgaben des jeweiligen Konsortialführers bilanziert.


Die Deckungsrückstellung für Lebensversicherungen, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird, wird individuell und retrospektiv ermittelt, indem die eingegangenen Beiträge nach Abzug von Risiko- und Kostenanteilen gutgeschrieben werden. Sie wird in Anteilseinheiten geführt und grundsätzlich am Jahresschluss zum Zeitwert passiviert.


Die Pensionsrückstellungen wurden mit einem prognostizierten durchschnittlichen Marktzins (10-Jahres Durchschnitt) in Höhe von 1,83 % (Vorjahr: 1,78 %) abgezinst, der sich bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser Jahresendzins entspricht dem zum 31. Dezember 2023 von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz für eine Restlaufzeit von 15 Jahren. Als Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Es wurden ein Rententrend von "DynP" (Vorjahr: 1,0 % und 2,0 %) und ein Einkommenstrend von "DynA" (Vorjahr: 0 %) der Berechnung zu Grunde gelegt. Die Bewertung der Verpflichtung wurde nach dem "Projected Unit Credit" Verfahren durchgeführt. Bewertet werden die zukünftigen abgezinsten Leistungen, soweit sie zum Bewertungsstichtag erdient sind. Aufgrund der Änderungen der handelsrechtlichen Abzinsungsvorschriften von 7 auf 10 Jahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 493.259 Euro, der einer laufenden Ausschüttungssperre unterliegt.


In der Bilanzposition Pensionsrückstellungen sind nach § 246 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB die Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, mit diesen Altersvorsorgeverpflichtungen verrechnet auszuweisen. Bei Rückstellungen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt, ergibt sich der Wertansatz gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB aus dem Maximum von Mindestleistung und dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung.


Umbewertungen im Geschäftsjahr aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BilMoG) führten zu folgendem außerordentlichen Aufwand:

2023 2022
Außerordentliche Aufwendungen EUR EUR
Aufwand Zuführung BilMog 536.755 536.755


Die Steuerrückstellung betrifft im Wesentlichen Körperschafts- und Gewerbesteuer früherer Jahre und wird zum Erfüllungsbetrag bilanziert.


Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen richtet sich nach der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.


Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.


Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.


Durch die Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluss der Athora Holding Ltd., Bermuda, wurden einzelne Buchungsschlusstermine zeitlich nach vorne verlegt und die Zahlungsvorgänge wurden über die sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie über sonstige Vermögensgegenstände abgegrenzt. Es ergeben sich dadurch keine nennenswerten Einflüsse auf die Darstellung der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage.


Alle Bestände in fremden Währungen außerhalb des Euroraumes wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum 29. Dezember 2023, dem letzten Bankentag des Jahres 2023, angesetzt. Erträge und Aufwendungen sind zum Tageskurs in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Erläuterung zur Jahresbilanz

Aktiva

1. Entwicklung der Aktivposten A I bis II im Geschäftsjahr 2023

Bilanzwerte Vorjahr Anteil in Zugänge Umbuchungen Abgänge Zuschreibungen
TEUR % TEUR TEUR TEUR TEUR
A I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 110.000 3,16 30.000 - (30.000) 0
2. Beteiligungen 33 - 0 - - 0
Summe A I. 110.033 3,16 30.000 - (30.000) 0
A II. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 2.728.676 78,36 265.300 - (342.335) 63.676
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 486.394 13,97 0 - (9.181) 0
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 112.000 3,22 0 - (20.000) 0
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 37.869 1,09 0 - (17) 0
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 1.597 0,05 0 (55) 0
d) übrige Ausleihungen 5.315 0,15 0 - (687) 0
4. Andere Kapitalanlagen 366 0,01 0 - (29) 0
Summe A II. 3.372.216 96,84 265.300 - (372.306) 63.676
Summe A I. - A II. 3.482.249 100,00 295.300 - (402.306) 63.676
Insgesamt 3.482.249 100,00 295.300 - (402.306) 63.676
Abschreibungen Bilanzwerte Geschäftsjahr Anteil in
TEUR TEUR %
A I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen - 110.000 3,20
2. Beteiligungen - 33 -
Summe A I. - 110.033 3,20
A II. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (359) 2.714.958 78,96
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere - 477.212 13,88
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen - 92.000 2,68
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen - 37.851 1,10
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine - 1.542 0,04
d) übrige Ausleihungen - 4.627 0,13
4. Andere Kapitalanlagen - 336 0,01
Summe A II. (359) 3.328.528 96,80
Summe A I. - A II. (359) 3.438.560 100,00
Insgesamt (359) 3.438.560 100,00


Die Zwischen- und Endsummen können Rundungsdifferenzen enthalten.

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Wertpapiername Buchwert Zeitwert Stille Last Stille Reserve
EUR EUR EUR EUR
Pembroke, Bermuda, Funding Agreement FA6 80.000.000 80.000.000 - -
AHL Loan Facility Agreement 30.000.000 30.000.000 - -
Insgesamt 110.000.000 110.000.000 - -


Es handelt sich um Namensschuldverschreibungen, die gemäß § 341c HGB zum Nennwert bilanziert werden.

3. Beteiligungen

Wertpapiername Buchwert EUR Zeitwert EUR Anteil in % Eigenkapital in EUR¹ Jahresergebnis in EUR¹
Protektor Lebensversicherung AG, Berlin 32.602 32.602 0,4 7.855.773 1.523

1 Angaben gemäß Geschäftsbericht 2022 der Protektor AG

Zu A. II. Sonstige Kapitalanlagen

1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Bezeichnung/WP Name Buchwert Marktwert Stille Reserve Stille Last Ausschüttung
EUR EUR EUR EUR EUR
Athora Lux Invest - Alternatives Investment 249.888.572 260.998.631 11.110.059 - -
Athora Lux Invest - Credit Solution 54.000.000 55.560.836 1.560.836 -
Athora Lux Invest - Multi Credit Strategy 303.117.662 303.117.663 1 - -
Athora Lux Invest - Loan Origination 543.687.997 586.697.046 43.009.049 - -
Athora Lux Invest - Duration Fund 1.416.212.466 1.248.583.447 - 167.629.019 -
Athora Lux Invest - Volatility Adjustment Fund strategic 403.514 403.513 - 1 -
Amundi Cash Corp. 147.216.176 149.955.325 2.739.149 - -
HausInvest Inhaber-Anteile und Gamax FCP 431.749 441.078 9.328
Insgesamt 2.714.958.136 2.605.757.538 58.428.422 167.629.020 0


Im Geschäftsjahr 2023 gab es Neuinvestitionen in die Compartments des Athora Lux Investment Fund von 95.300.000 Euro. Während der Amundi Cash Corp. Fund dem Umlagevermögen gewidmet ist, sind sämtliche anderen genannten Positionen dem Anlagevermögen zugeordnet und unterliegen damit dem gemilderten Niederstwertprinzip.


Ziel ist es, durch die Fonds hinreichend laufende Kapitalerträge zu erwirtschaften bzw. die Solvenzquote zu steuern.


Auf Anteile an Investmentvermögen erfolgten Zuschreibungen von 63.675.960 Euro und Abschreibungen von 359.105 Euro.

2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Land Buchwert Zeitwert Stille Reserve Stille Last
EUR EUR EUR EUR
Frankreich 145.468.763 95.201.450 - 50.267.313
Deutschland 124.956.517 75.999.680 - 48.956.837
Belgien 123.379.044 84.183.565 - 39.195.479
Österreich 83.408.059 48.690.160 - 34.717.899
Insgesamt 477.212.383 304.074.855 - 173.137.528


Die Reduzierung der Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere im Geschäftsjahr von 486.393.640 Euro auf 477.212.383 Euro steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Ablauf einer Anleihe im Laufe des Jahres 2023. Gemäß § 341b Abs. 2 i.v.m. § 253 Abs. 3 HGB wurden im Geschäftsjahr keine Abschreibungen auf Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere vorgenommen (Vorjahr: 0 Euro).

3. Andere Kapitalanlagen


Es handelt sich vorwiegend um Minderheitenanteile an Immobilien KG's. Bei den anderen Kapitalanlagen gab es keine Abschreibungen (Vorjahr: 126.635 Euro).

Zeitwertangaben gemäß § 54 RechVersV

2023
Buchwert Zeitwert Stille Reserve Stille Last
TEUR TEUR TEUR TEUR
A I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 110.000 110.000 - -
2. Beteiligungen 33 33 - -
Summe A I. 110.033 110.033 - -
A II. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 2.714.958 2.605.758 58.428 167.629
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 477.212 304.075 - 173.138
3. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschreibungen 92.000 87.298 - 4.702
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 37.851 35.826 157 2.183
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 1.542 1.921 379 -
d) übrige Ausleihungen 4.627 4.612 2 17
4. Andere Kapitalanlagen 336 336 - -
Summe A II. 3.328.528 3.039.825 58.966 347.669
Summe A I. - A II. 3.438.560 3.149.858 58.966 347.669
2022
Buchwert Zeitwert Stille Reserve Stille Last
TEUR TEUR TEUR TEUR
A I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 110.000 110.959 981 22
2. Beteiligungen 33 33 - -
Summe A I. 110.033 110.992 981 22
A II. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 2.728.676 2.499.075 785 230.387
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 486.394 301.004 - 185.390
3. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschreibungen 112.000 105.189 - 6.811
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 37.869 35.166 148 2.850
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 1.597 1.896 299 -
d) übrige Ausleihungen 5.315 5.194 - 121
4. Andere Kapitalanlagen 366 365 - -
Summe A II. 3.372.216 2.947.889 1.232 425.559
Summe A I. - A II. 3.482.249 3.058.880 2.214 425.582


Die Zwischen- und Endsummen können Rundungsdifferenzen enthalten.


Die Offenlegung von Zeitwerten der zu Anschaffungskosten bilanzierten Kapitalanlagen erfolgt gemäß den Vorschriften § 54 ff RechVersV.


Bei Beteiligungen wurde als Zeitwert der Buchwert herangezogen.


Für die Zeitwertermittlung von Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere war grundsätzlich der Börsenkurs bzw. der Rücknahmepreis zum Jahresultimo maßgebend.


Die Zeitwertermittlung der Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen erfolgte auf Grundlage unterschiedlicher Zinsstrukturkurven unter Berücksichtigung der Restlaufzeit und der Bonität, nach einem finanzmathematischen Bewertungsverfahren.


Für die Zeitwertermittlung von Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere war grundsätzlich der Börsenkurs zum Jahresultimo maßgebend.


Für den Zeitwert der Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine wurde ab dem Geschäftsjahr 2018 der Gesamtbestand der Policendarlehen im Portfolio anhand der mittleren Restlaufzeit linear ausgerollt, es wurde für die Verzinsung die aktuelle Durchschnittsverzinsung des Gesamtbestandes der Policendarlehen unterstellt und die sich so ergebenden Cash-Flows wurden mit der EIOPA Kurve für den risikolosen Zins entsprechend diskontiert.


Bei den übrigen Ausleihungen ergab sich der Zeitwert aus dem Bewertungskurs laut Mitteilung des Sicherungsfonds zum 31. Oktober 2023.


Die Zeitwertermittlung der anderen Kapitalanlagen erfolgt nach dem Ertragswertverfahren des Emittenten sowie durch externe Kursinformationen.


Die Gesamtsumme der Buchwerte der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen betrug 3.438.560.187 Euro, (Vorjahr: 3.482.248.858 Euro), der Zeitwert dieser Kapitalanlagen betrug 3.058.880.650 Euro (Vorjahr: 3.058.880.290 Euro), so dass sich stille Lasten (netto) von 288.702.455 Euro (Vorjahr: stille Lasten 423.368.209 Euro) ergaben.


Die Ermittlung, Festlegung und Zuteilung der Bewertungsreserven zu der Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer ist im Kapitel Überschussbeteiligung für das Jahr 2023 "Beteiligung an den Bewertungsreserven" erläutert.


Der Zeitwert der zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesenen Kapitalanlagen gemäß § 55 RechVersV und § 56 RechVersV betrug 3.062.559.668 Euro (Vorjahr: 2.953.691.636 Euro).


Der Zeitwert zu Nennwert ausgewiesener Namensschuldverschreibungen gemäß § 55 und § 56 RechVersV betrug 87.298.064 Euro (Vorjahr: 105.188.653 Euro).


In den Buchwerten der Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sowie Schuldscheinforderungen und Darlehen sind folgende Werte enthalten, die wie Anlagevermögen gemäß § 341b Abs. 2 zweiten Halbsatz HGB bilanziert wurden:

Bilanzposition 31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 2.567.310.211 2.428.224.176
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 477.212.383 486.393.640
Schuldscheinforderungen und Darlehen 37.851.400 37.868.517
Insgesamt 3.082.373.994 2.952.486.333


Nachfolgend dargestellt die Angabe gemäß § 285 Nr. 18 HGB:

Bilanzposition Buchwert Zeitwert Unterlassene Abschreibungen
EUR EUR EUR
Schuldscheinforderungen und Darlehen 37.851.400 35.825.742 2.182.985
Inhaberschuldverschreibungen 477.212.383 304.074.855 173.137.528
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.416.212.466 1.248.583.447 167.629.019
Namensschuldverschreibungen 92.000.000 87.298.064 4.701.936
Übrige Ausleihungen 4.627.468 4.612.067 17.132
Insgesamt 2.027.903.717 1.680.394.175 347.668.600


Nach Bonitätsprüfungen der Emittenten sowie die Entwicklungen von Ratings der festverzinslichen Anlagen wurde eine dauerhafte Wertminderung ausgeschlossen.


Auch bei nicht festverzinslichen Anlagen wurden die stillen Lasten als zinsinduziert und somit als nicht dauerhaft angesehen.

Zu A. II Strukturierte Kapitalanlagen im Direktbestand


Die Athora Lebensversicherung AG investiert in einfach strukturierte Produkte. Diese einfach strukturierten Produkte sind überwiegend integriert in Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie in Schuldscheinforderungen und Darlehen.

Buchwert Zeitwert
EUR EUR
Strukturen mit Zinsrisiko 140.000.000 137.434.200
Strukturen mit sonstigen Risiken 37.851.398 35.825.742
Summe 177.851.398 173.259.942
Bilanzposition Buchwert Zeitwert
EUR EUR
Namensschuldverschreibungen 92.000.000 87.298.064
Schuldscheinforderungen und Darlehen 37.851.400 35.825.742
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 477.212.383 304.074.855
Summe 607.063.783 427.198.661

Zu B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen

Fondsbezeichnung Anzahl der Anteileinheiten 2023
EUR
ALLIANZ EURO RENTEN A EUR 49.433,0000 2.553.214,45
ALLIANZ INT RENTENFDS -A- EUR 40.345,0000 1.718.293,55
BGF EM A2 USD 3.191,0000 108.667,27
BGF ESG MULTI-ASSET A2 EUR 19.310,0000 357.041,90
BGF EUROPEAN A2 EUR 7.735,0000 1.359.039,50
BGF GLOBAL ALLOC A2 EUR HGD 21.553,0000 897.897,98
BGF US FLEX EQ A2 USD 379.681,1400 20.554.321,99
BGF WORLD MINING A2 EUR 2.673,0000 152.708,49
CARMIGNAC INVESTISMNT A EURACC 2.570,0000 4.480.075,40
CONCENTRA - A - EUR 173.068,0000 23.258.608,52
CREACON DYNAMIK 39.290,1500 6.711.543,83
CREACON WACHSTUM 2.192,1600 261.481,30
CT LUX AMERICAN SEL 1U USD 121.780,0000 752.611,42
DWS ESG AKKUMULA LC 75.486,0000 136.281.669,54
DWS ESG EURO MONEY MARKET FUND 16.870,0000 1.699.652,50
DWS ESG TOP WORLD 344.648,0000 57.180.549,68
DWS EUROZONE BONDS FLEXIBLE LD 178.119,7100 5.425.526,37
FF - EM EMEA A-ACC-EUR 11.890,0000 162.774,10
FF - EM EMEA SP A-ACCEURO 11.731,0000 19,90
FF - GERMANY A-EUR-DIS 4.904,0000 308.510,64
FF - SUSTJAPANEQ A-JPY 198.311,0000 381.196,54
FF-FID TRGT(TM)2025 A-ACC-EUR 19.016,0000 316.236,08
FF-FID TRGT(TM)2030 A-ACC-EUR 13.504,0000 257.521,28
FF-FID TRGT(TM)2035 A-ACC-EUR 5.193,0000 225.064,62
FF-FID TRGT(TM)2040 A-ACC-EUR 3.202,0000 146.075,24
GFB FLEXIBEL 27.076,7300 3.725.487,87
GFP DYNAMISCH FUND 191.222,5300 32.148.331,31
GFP RENDITEORIENTIERT 8.982,6600 706.037,26
GLO INF LINKED BD A ACC EUR 6.197,0000 178.640,92
HAUSINVEST 23.608,2800 1.032.154,00
INVESCO EURO CORE AKTNFD 2.501,0000 443.802,45
INVESCOGLOHLTHCAREINNAADUSD 3.668,0000 595.809,34
JPM EM MKTS EQUITY A DIS USD 45.817,0000 1.616.655,95
JPM EU SMCAP A DIS EUR 51.020,0000 4.232.619,20
JPM US BOND A ACC USD 2.510,0000 538.207,60
JPM US SMCAP GTH A DIS USD 1.020,0000 254.584,62
JPM US TECHNOLOGY A DIS USD 13.421,0000 553.965,44
METZLER EURO CORP SUST AI 4.849,4300 567.917,11
METZLER EUROPEAN EQ SUST A 2.120,2000 330.370,13
METZLER EUROPEAN GROWTH SUST A 5.267,5100 1.290.276,67
METZLER EUROPEANSMLRCOMPSUST A 2.612,2500 890.071,34
METZLER GERMAN SMALCOMPSUST A 2.082,1100 359.912,79
METZLER GLOBAL EQUT SUST CL A 95.388,6100 11.876.835,47
METZLER GLOBAL GROWTH SUST 53.781,6700 15.920.448,88
MSIF EURO CORP BD FD A EUR A 646,0000 32.752,20
NOMURA ASIA PACIFIC FONDS 20.646,0000 2.810.333,52
NORDEA1 ERPN HY BD AP EUR 1.848,0000 26.766,06
PICTET-QUESTEUSUSTEQS-P EUR 4.210,0000 1.557.279,00
PREMIUM PORTFOLIO 100 FUND 141.990,7200 15.722.632,65
PREMIUM PORTFOLIO 100 HLV FUND 1.448,1400 159.570,90
PREMIUM PORTFOLIO 25 FUND 580.929,2400 34.460.722,28
PREMIUM PORTFOLIO 25 HLV FUND 20.420,8000 1.209.728,40
PREMIUM PORTFOLIO 75 FUND 138.725,5000 11.256.187,44
PREMIUM PORTFOLIO 75 HLV FUND 1.475,5100 118.866,97
RAIFFEISEN KAPITALANLAGE-GESELLSCHAFT M.B.H. - RAI 39,0000 0,00
SAURENGLOBALSTABLEGROWTHA 47.996,0000 1.524.832,92
SAURENNACHHALTIGWACHSTUMACAP 139.440,0000 3.371.659,20
SISF EURO LIQUIDITY A ACC EUR 1.591,0000 189.835,10
SR (LUX) DACHFONDS WACHSTUM A 82.492,0000 1.643.240,64
SUNSHINE GLOBAL BALANCED PORTFOLIO FUND 3.395,5000 390.108,63
SUNSHINE GLOBAL BOND PORTFOLIO - SUNSHINE GLOBAL B 4.686,4700 338.269,42
SUNSHINE GLOBAL GROWTH PORTFOLIO FUND 81.856,0600 10.394.900,58
SYDBANKVERMOEGENSVERDYN(A) 82.080,0000 4.887.043,20
SYDBANKVERMOEGENSVERKLA(A) 113.150,0000 4.920.893,50
TEMP GL CLIM CHNG A(YDIS) EUR 174.548,0000 5.285.313,44
TEMPLETON EM MKTS A YDIS USD 43.568,0000 1.591.710,55
TEMPLETON GL BOND A MDIS USD 53.730,0000 582.520,72
TEMPLETON GTH EURO A ACC EUR 1.188.174,0000 24.416.975,70
WARBURG INV RESP EUROP EQ B 88.527,0100 4.507.795,35
X EUR CORP SRI PAB UCITS ETF1D 831,0000 116.505,45
X MSCI EUROPE ESG 8.890,0000 247.179,34
X MSCI WORLD ESG 46.342,0000 1.515.151,69
Zeitwert/Bilanzwert 31.12.2023 476.091.205,29

Zu C. III. Sonstige Forderungen


Die Reduzierung der sonstigen Forderungen resultiert unter anderem aus dem Wegfall von Dividendenforderungen an die Athora Fonds.

Zu D. II. Andere Vermögensgegenstände


Hier werden vorausgezahlte Versicherungsleistungen an unsere Versicherungsnehmer erfasst, die bereits Ende 2023 ausgezahlt wurden, die aber das Jahr 2024 betreffen.

Zu E. II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten


Diese Bilanzposition enthält vorausgezahlte Verwaltungskosten mit 16.943 Euro (Vorjahr: 339.020 Euro) und Pensionen in Höhe von 206.882 Euro (Vorjahr: 205.119 Euro).

Passiva

Zu A. Eigenkapital

31.12.2023 Veränderung 31.12.2022
EUR EUR EUR
I. Gezeichnetes Kapital 10.686.000 - 10.686.000
II. Kapitalrücklage 129.725.321 - 129.725.321
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 588.839 - 588.839
2. andere Gewinnrücklagen 42.105.680 - 42.105.680
IV. Bilanzgewinn 19.634.153 - 19.634.153
davon Gewinnvortrag 19.634.153 EUR
202.739.993 - 202.739.993


Das gezeichnete Kapital beträgt 10.686.000 Euro. Das Grundkapital besteht aus 418.000 auf den Namen lautenden voll eingezahlten Stückaktien. Der Nominalwert beträgt 25,56 Euro pro Aktie. Die Athora Deutschland GmbH, Wiesbaden, ist mit 100 % am Grundkapital beteiligt. Der Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 19.634.153 Euro wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Zu B. Nachrangige Verbindlichkeiten


Seit 2019 besteht zwischen der Athora Lebensversicherung AG ein gruppeninternes Nachrangdarlehen in Höhe von 30.000.000 Euro mit einer Gesellschaft der europäischen Athora Gruppe.

Zu C. IV. Rückstellungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
Stand am 1 Januar 184.497.654 201.675.089
Entnahme für Gewinnanteile: 10.360.436 17.177.435
174.137.217 184.497.654
Zuführung aus dem Überschuss des laufenden Geschäftsjahres: 24.410.142 -
Stand am Bilanzstichtag: 198.547.360 184.497.654
Von der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entfallen auf:
- bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte laufende Gewinnanteile: 9.569.212 10.151.036
- bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Schlussgewinnanteile: 3.797.774 3.849.167
- den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der zur Finanzierung von Schlussüberschussanteilen zurückgestellt wird: 64.523.760 64.657.499
- den ungebundenen Teil: 120.656.614 105.839.951


Die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer und die Gewinnanteilssätze sind in den weiteren Angaben zum Anhang erläutert.

Zu E. I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen


Die Höhe der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beträgt zum Ende des Geschäftsjahres 26.825.453 Euro (Vorjahr: 27.374.575 Euro).


Nach § 246 Abs. 2 HGB wurde das zum Zeitwert bewertete Deckungsvermögen, das ausschließlich der Erfüllung von Pensionsrückstellungen dient, mit diesen verrechnet. Entsprechend gilt dies für die aus den Vermögensgegenständen und den Schulden erwachsenden Aufwendungen und Erträgen. Dieses Deckungsvermögen besteht aus verpfändeten Rückdeckungsversicherungen. Die Höhe der Rückdeckungsversicherung wurde dabei gemäß den Vorschriften über wertpapiergebundene Zusagen der korrespondierenden Altersversorgungsverpflichtungen zugeschrieben.


Die Entwicklung dieser Posten stellt sich wie folgt dar:

Posten 31.12.2022 Zugang Abgang Übertragung 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR
Deckungsvermögen 2.140.397 1.614 247.184 0 1.894.827
Durch Rückdeckungsversicherung finanzierte Pensionsrückstellungen 2.140.397 1.614 247.184 0 1.894.827
Saldo 0 0 0 0 0


Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen entspricht dem versicherungsmathematischen Aktivwert der historischen Anschaffungskosten. Im Zuge des Betriebsübergangs in die Athora Deutschland Service GmbH sind auch Pensionsverpflichtungen und die zugehörigen Rückdeckungsversicherungen übertragen worden. Der Aktivwert aus nicht kongruenten Rückdeckungsversicherungen betrifft das Deckungskapital und aufgelaufene Gewinne für von der Athora Lebensversicherung AG bei sich selbst abgeschlossenen Rückdeckungsverträgen für die Altersversorgung von eigenen ehemaligen Mitarbeitern und wird im Geschäftsjahr unter den sonstigen Forderungen ausgewiesen. Der Aktivwert von verpfändeten, kongruent rückgedeckten Versorgungszusagen wird mit den entsprechenden Pensionsverpflichtungen auf der Passivseite verrechnet.


Den Aufwendungen für rückgedeckte Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.614 Euro (Vorjahr: 4.641 Euro) standen Erträge in gleicher Höhe aus dem Aktivwert gegenüber.


Aufgrund der geänderten Bewertungsmethode nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde das Wahlrecht der Verteilung der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen auf die nächsten 15 Jahre ausgeübt. Danach ergibt sich ein jährlicher Zuführungsbetrag in Höhe von mindestens 469.111 Euro.


Der im Geschäftsjahr 2023 noch nicht erfasste Unterschiedsbetrag in Höhe von 469.111 Euro wird in den folgenden Jahren bis zum 31. Dezember 2024 zugeführt.

Zu E. II. Steuerrückstellungen

31.12.2023 31.12.2022
Es handelt sich um Rückstellungen für: EUR EUR
Körperschaftsteuer laufendes Jahr 176.119 223.754
Insgesamt 176.119 223.754

Zu E. III. Sonstige Rückstellungen

31.12.2023 31.12.2022
Es handelt sich um Rückstellungen für: EUR EUR
Bonifikationen, Tantiemen, Abfindungen 1.160.956 1.090.086
Prozessrisiken 932.898 942.149
Sonstige 614.912 458.475
Ausgleichsanspruch Vermittler 229.511 267.089
Lieferanten 182.562 311.033
Urlaub 23.573 27.250
Insgesamt 3.144.411 3.096.083

Zu F. Andere Verbindlichkeiten


In den Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern sind insgesamt 29.787.424 Euro (Vorjahr: 30.928.587 Euro) für verzinslich angesammelte Gewinnanteile enthalten. Die Beitragsdepots betragen 51.378 Euro (Vorjahr: 59.723 Euro).


Im Geschäftsjahr sind Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft in Höhe von 0 Euro (Vorjahr: 233.538 Euro) vorhanden.

31.12.2023 31.12.2022
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind ausgewiesen: EUR EUR
Verbindlichkeiten aus dem Ergebnisabführungsvertrag 13.000.000 -
Anzahlungen auf Versicherungsverträge 3.038.254 3.471.021
Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen 2.234.406 3.009.561
Noch abzuführende Gehaltsabzüge und Steuern 116.135 214.475
Sonstiges 17.000 7.135
Insgesamt 18.405.795 6.702.191


Mit Ausnahme der verzinslich angesammelten Gewinnanteile liegen keine Verbindlichkeiten von mehr als fünf Jahren vor. Es sind keine Verbindlichkeiten vorhanden, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Es gibt für die nächsten 2 Jahre 300.953 Euro Verpflichtungen aus Wartungs- und Dienstleistungsverträgen. Hier gehen wir von einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit aus. Es gibt darüber hieraus keine finanziellen Verpflichtungen grösser als 2 Jahre. Die Aufwendungen sind in der Finanzplanung der Folgejahre in voller Höhe berücksichtigt.


Die Gesellschaft ist gemäß §§ 223 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs- Verordnung (Leben) jährliche Beiträge von maximal 0,2 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellung, bis ein Sicherungsvermögen von 1 % der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen aufgebaut ist. Die zukünftigen Verpflichtungen hieraus betragen für die Gesellschaft 554.170 Euro.


Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 % der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht einer maximalen Verpflichtung von 3.681.187 Euro.


Zusätzlich hat sich die Gesellschaft verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1 % der Summe der versicherungstechnischen Netto Rückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die maximal mögliche Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 32.201.530 Euro.


Die Eintrittswahrscheinlichkeit hierfür wird aus der Erfahrung der Historie und entsprechenden Erwartungen für die Zukunft als eher unwahrscheinlich gesehen.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zu I. 1. a) Gebuchte Bruttobeiträge

2023 2022
EUR EUR
Einzelversicherungen
Laufende Beiträge 74.073.134 81.264.372
Einmalbeiträge 1.801.099 4.456.783
75.874.233 85.721.155
Kollektivversicherungen
Laufende Beiträge 28.042.369 30.754.791
Einmalbeiträge 17.738.401 14.264.171
45.780.770 45.018.962
Laufende Beiträge 102.115.503 112.019.163
Einmalbeiträge 19.539.500 18.720.954
Insgesamt 121.655.003 130.740.116


In den gebuchten Beiträgen des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts sind 14.795.610 Euro (Vorjahr: 15.526.972 Euro) Beiträge im Rahmen von Verträgen enthalten, bei denen das Kapitalanlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird. Die Beiträge betreffen überwiegend Verträge mit Gewinnbeteiligung.


Der Anteil von Beiträgen, die das Ausland betreffen, liegt bei 1 %.

Zu I. 1. b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge


Die Aufwendungen für abgegebene Rückversicherungsbeiträge blieben auf nahezu unverändertem Niveau bei 19.794.979 Euro zurück (Vorjahr: 19.733.280 Euro). Bereinigt um Einmaleffekte aus 2022 sind die Rückversicherungsbeiträge durch den natürlichen Abbau des rückversicherten Bestands erneut gesunken.

Zu I. 3. Erträge aus Kapitalanlagen

2023 2022
EUR EUR
Die Erträge aus Kapitalanlagen beliefen sich auf: 85.067.742 224.136.855
davon: Erträge aus Beteiligungen - -
davon: Erträge aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4.627.326 1.467.068
davon: Erträge aus Investmentzertifikaten 68.379.034 180.688.823
davon: aus Zuschreibung 63.675.960 3.162.431
davon: aus Abgang 4.696.225 31.749.148
davon: Erträge aus Inhaberschuldverschreibungen 6.500.491 9.785.530
davon: aus Abgang - 698.141
davon: Erträge aus Hypotheken - 358.757
davon: aus Zuschreibung - -
davon: Erträge aus Namensschuldverschreibungen 3.091.596 4.107.537
davon: aus Abgang - 881.600
davon: Erträge aus Schuldscheinforderungen 1.299.791 26.996.035
davon: aus Abgang - 23.659.388
davon: Erträge aus Policendarlehen 54.085 64.270
davon: Erträge aus übrigen Ausleihungen - -
davon: aus Abgang - -
davon: Erträge aus anderen Kapitalanlagen 12.150 306.186
davon: aus Zuschreibung - 4.623
davon: aus Abgang 12.150 15.788
davon: Erträge aus FLV 1.103.269 362.649

Zu I. 7. Veränderungen der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen


Der in der Bilanz unter der Deckungsrückstellung unter "Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft" ausgewiesene Wert ist anteilig analog den vorher aufgeführten Bilanzierungsgrundsätzen für die Deckungsrückstellung berechnet und in der Position "Veränderungen der übrigen versicherungstechnischen Netto Rückstellungen" berücksichtigt.

Zu I. 8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung für eigene Rechnung

2023 2022
EUR EUR
Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung für eigene Rechnung 24.410.142 0

Zu I. 10.a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlage


Die Position beinhaltet im Wesentlichen die Vergütungen für die Auslagerung der Kapitalanlagemanagementfunktion zu der deutschen Konzernmutter Athora Deutschland Holding GmbH & Co. KG.

2023 2022
EUR EUR
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 7.396.891 8.759.012
davon: Aufwendungen für Fondsgebundene Lebensversicherungen 1.364.000 1.233.000

Zu I. 10. b) Abschreibungen von Kapitalanlagen


Die Abschreibung erfolgte auf einen Spezialfonds "Athora Lux Invest S. C. Sp. Volatility Adjustment".

Zu I. 10. c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen


Die Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von Anteilen an Investmentvermögen in Höhe von 3.185.928 Euro.

Zu I. 12.) Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung


In der Position "sonstige versicherungstechnische Aufwendungen" ist der größte Teil der Direktgutschrift beinhaltet, wobei diese für das Geschäftsjahr 2023 5.297.593 Euro (Vorjahr: 4.274.444 Euro) betrug.

Zu II. 1. Sonstige Erträge

2023 2022
EUR EUR
Aus erbrachten Dienstleistungen nicht verbundene Unternehmen (2.066.917) (2.646.496)
aus erbrachten Dienstleistungen verbundene Unternehmen (3.884.732) (3.345.860)
Zinserträge (811.078) (318.517)
davon aus der Abzinsung von Rückstellungen (18.313) (3.980)
Sonstige Erträge (544.304) (722.937)
Insgesamt (7.307.031) (7.033.809)


Die Erträge aus erbrachten Dienstleistungen von verbundenen Unternehmen basieren im Wesentlichen aus Erträgen im Zusammenhang mit der Zahlungsgarantieerklärung mit der Athora Deutschland GmbH.

Zu II. 2. Sonstige Aufwendungen

2023 2022
EUR EUR
Aufwendungen für das Unternehmen als Ganzes 8.800.414 8.088.681
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.376.440 3.106.597
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen - 3.988
Aufwendungen für erbrachte Dienstleistungen nicht verbundene Unternehmen 1.786.693 1.373.946
Aufwendungen für erbrachte Dienstleistungen verbundenen Unternehmen 955.544 991.307
Sonstige Aufwendungen 24.485 158
davon aus der Währungsumrechnung - -
Insgesamt 13.943.576 13.560.690

Zu II. 4. Außerordentliche Aufwendungen


Durch die Umstellung auf das BilMoG zum 1. Januar 2010 entstand im Geschäftsjahr 2023 ein außerordentlicher Aufwand von 536.755 Euro. Dieser Betrag resultiert aus der geänderten Bewertungsmethode nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB. Das Wahlrecht der Verteilung der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen auf die nächsten 15 Jahre wurde ausgeübt.

Zu II. 6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

2023 2022
EUR EUR
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 179.303 (461.169)
Gewerbesteuer (29.806) (163.428)
Sonstige Ertragssteuer - ausländische Quellensteuer - 3.485
Insgesamt 149.497 (621.112)


Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrafen vorherige Jahre. Die Gesellschaft befindet sich im Zustand einer ertragsteuerlichen Organschaft, weshalb keine Steuern vom Einkommen und vom Ertrag auf dieser Ebene anfallen.

Zu II. 8. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne


Im Jahr 2016 wurde mit der Muttergesellschaft Athora Deutschland GmbH, Wiesbaden, neben dem bereits existierenden Beherrschungsvertrag ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Dieser wurde von der BaFin genehmigt, im Handelsregister eingetragen und ist rückwirkend zum 1. Januar 2016 gültig. Deshalb können nach der Hauptversammlung 13.000.000 Euro an die Muttergesellschaft abgeführt werden.

Rückversicherungssaldo


Der Saldo aus dem Rückversicherungsgeschäft gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b RechVersV beläuft sich auf:

2023 2022
Position / Anteil der Rückversicherer EUR EUR
Abgegebene Rückversicherungsbeiträge 19.794.979 19.733.280
Veränderung der Beitragsüberträge - 1.909.876
Zahlungen für Versicherungsfälle (29.418.331) (30.207.975)
Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (991.142) 1.826.194
Erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft (1.787.731) (2.214.848)
Veränderung der Deckungsrückstellung 1.336.177 3.716.652
Depotzinsen 56.118 50.728
Insgesamt (11.009.930) (5.186.093)


Das positive Rückversicherungsergebnis ist zu einem hohen Anteil auf den im Jahr 2018 abgeschlossenen Quotenrückversicherungsvertrag für den Bestand der ehemaligen Hamburger Lebensversicherung AG zurückzuführen. Unter anderem übernimmt der Rückversicherer nach diesem Vertrag die garantierte Verzinsung der zedierten Rückstellung, was regelmäßig zu positiven Rückversicherungsergebnissen führt. Das Ergebnis aus diesem Vertrag lag im Jahr 2023 bei 6.263.433 Euro und wird auch in den kommenden Jahren in ähnlicher Höhe erwartet. Der Anstieg des gesamtem Ergebnisses ist auf die jährliche Schwankung der Schadenreserve sowie einen Anstieg der Rückversicherungsleistungen für Todesfälle und Berufsunfähigkeit im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen.

Sonstige Angaben

Auswirkungen auf Pillar II


Zur Modernisierung des internationalen Steuerrechts haben als 138 Länder auf die von der G20 und der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) initiierten sogenannten "Zwei-Säulen-Lösung" geeinigt, die eine umfassende Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung für große multinational tätige Konzerne vorsieht. Die Umsetzung der Säule I (Zuordnung internationaler Besteuerungsrechte für multinationale (Größt-)Konzerne) wird derzeit noch verhandelt und wird in naher Zukunft in Kraft treten.


Mit der sogenannten Säule II (Pillar Two) sieht die OECD die Einführung einer globalen effektiven Mindeststeuer in Höhe von 15 % vor. Hierzu hat die Europäische Kommission eine Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Umsetzung dieses Mindeststeuerbetrags in der EU vorgeschlagen. Die EU-Mitgliedstaaten haben am 15. Dezember 2022 einstimmig dem Richtlinienentwurf zugestimmt. Die Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2023 in nationales Recht umzusetzen.


Das deutsche Mindeststeuersatzgesetz 2024, dass die deutsche Umsetzung dieser EU-Richtlinie darstellt und Ende Dezember 2023verabschiedet worden ist, stellt sicher, dass multinationale Konzerne und inländische Konzerne mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. € Unternehmenssteuern auf ihre Gewinne zu einem effektiven Steuersatz von mindestens 15 % zahlen.


Durch die im Handelsgesetzbuch - in Anlehnung an die internationalen Rechnungslegungsstandards- verpflichtenden Ausnahme zur Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes oder entsprechender ausländischer Steuergesetze ergeben wird, besteht für die ALV eine Informationsverpflichtung darüber zu berichten.


Die Gesellschaft hat seine Unternehmensstruktur im Lichte der Einführung der Regeln des Säule-Zwei-Modells in verschiedenen Rechtsordnungen überprüft. Da der effektive Steuersatz der Gruppe in allen Ländern, in denen sie tätig ist, deutlich über 15 % liegt, wird erwartet, dass die Gesellschaft bzw. die deutsche Athora Gruppe nicht einer nationalen Ergänzungssteuer der zweiten Säule unterliegt. Die Gesellschaft hat Ihren Unternehmenssitz in Wiesbaden und ist operativ in Deutschland tätig, dementsprechend beträgt der derzeitige Unternehmenssteuersatz 31,72%.


Die Rechtsvorschriften enthalten eine Reihe von Ausnahmen und Safe-Harbor-Regeln, von denen Athora Deutschland erwartet, dass sie in Anspruch genommen werden können. Die OECD-Regeln beinhalten insbesondere eine Befreiung von Beteiligungen, die Vermeidung einer Doppelbesteuerung von konzerninternen Dividenden und einen Ausschluss für Investmentgesellschaften wie Fonds und Personengesellschaften.


Aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen umfasst die Unternehmensstruktur der Gesellschaft u. A. Fonds-Beteiligungen in Luxemburg, die in Luxemburg steuerbefreit sind, deren Erträge der deutschen Steuer unterliegen. Daher würden solche Mittel nicht in den Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften fallen.


Darüber hinaus wird erwartet, dass die Auswirkungen aus ausländischen Beteiligungen gering sind.

Personalaufwand

2023 2022
EUR EUR
Löhne & Gehälter 879.335 900.143
Soziale Abgaben 12.469 10.835
Aufwand für Altersversorgung und Unterstützung 1.084.055 658.697


Die Löhne und Gehälter beinhalten alle Vorstandszahlungen der aktiven Vorstände.


Angaben zu Provisionen und sonstigen Bezügen der Versicherungsvertreter für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft sind im 14. Jahr ohne Neugeschäft als Bestandsversicherer unerheblich.

Honorar des Abschlussprüfers

Das Gesamthonorar inklusive Auslagen betrug: 2023
EUR
Abschlussprüferleistungen 474.480
davon für Vorjahre 87.680 EUR
Andere Bestätigungsleistungen 17.000
Sonstige Leistungen 49.000
Insgesamt 540.480


Die sonstigen Leistungen betreffen prüferische Tätigkeiten in Bezug auf die Würdigung von Leitlinien zur Rechnungslegung.


Eine Aufschlüsselung des Abschlussprüferhonorars erfolgt für die Athora Lebensversicherung AG gemäß § 285 Nr. 17 HGB.

Konzernstruktur


Die Athora Deutschland GmbH, Wiesbaden, ist mit 100 % am Grundkapital der Athora Lebensversicherung AG beteiligt. Diese Mehrheitsbeteiligung ist der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 4 AktG angezeigt worden. Die Athora Lebensversicherung AG wird in den Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Athora Holding Ltd., Bermuda, (kleinster und größter Konsolidierungskreis), einbezogen. Die Geschäftsberichte werden über die Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Der Jahresabschluss und Lagebericht der Athora Lebensversicherung AG wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Einbeziehung in befreienden Konzernabschluss gemäß § 292 HGB


Alleinige Gesellschafterin der Athora Lebensversicherung AG ist die Athora Deutschland GmbH mit Sitz in Wiesbaden, die wiederum im Mehrheitsbesitz der Athora Deutschland Holding GmbH & Co. KG, Wiesbaden, ist, die wiederrum im Mehrheitsbesitz der Athora Holding Ltd., Bermuda, ist. Die Athora Deutschland GmbH, Wiesbaden, gehört unmittelbar zu 100 % der Athora Deutschland Holding GmbH & Co. KG, Wiesbaden. Die Athora Holding Ltd., Bermuda, hält mittelbar eine hundertprozentige Beteiligung an unserer Gesellschaft. Der Jahresabschluss der Athora Deutschland GmbH, Wiesbaden, und die Jahresabschlüsse ihrer Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der Athora Holding Ltd., Bermuda, einbezogen. Es handelt sich hierbei um den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen, in den unsere Gesellschaft einbezogen ist. Die Athora Deutschland Holding GmbH & Co. KG, Wiesbaden, wird einschließlich ihrer Tochterunternehmen, zu denen auch unsere Gesellschaft gehört, in den Konzernabschluss der Athora Holding Ltd., Bermuda, einbezogen. In Anwendung des § 292 HGB ist die Athora Deutschland GmbH, Wiesbaden, Athora Deutschland Holding GmbH & Co. KG, Wiesbaden, und die Athora Lebensversicherung AG, Wiesbaden, daher von der Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses und eines eigenen Konzernlageberichtes befreit. Der befreiende Konzernabschluss wird nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (EU ratifizierte Version) erstellt und berücksichtigt somit die entsprechenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden alle einheitlich nach den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des Athora Holding Ltd, Bermuda, Konzerns erstellt. Die im Konzernabschluss angewendeten und gemäß § 292 HGB zu berichtenden Konsolidierungsmethoden sind nachfolgend aufgeführt:

Konsolidierungsgrundsätze im befreienden Konzernabschluss


Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Athora Holding Ltd., Bermuda, wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Die wesentlichen Unterschiede liegen dabei für den Konzern innerhalb der Athora Deutschland Holding GmbH & Co.KG

in den Kapitalanlagen, die zum größten Teil mit Marktwerten in der Bilanz angesetzt und deren Wertänderungen die Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt werden

in den Pensionen, deren Verpflichtungen mit dem aktuellen risikofreien Zins zum Jahresende abgezinst werden

in Vertragsverpflichtungen, die gemäß IFRS 16 in den Anlagen sowie mit ihren Finanzverpflichtungen auf der Passivseite bilanziert werden

in den versicherungstechnischen Reserven, welche zum 31.12.2023 erstmalig gemäß IFRS 17 bilanziert werden. Die wesentlichsten Unterschiede zur Bilanzierung unter HGB sind:

die Berechnung der Reserven erfolgt nicht einzelvertraglich, sondern auf Basis eines verdichteten Bestands in einem aktuariellen Modell

die Diskontierung im Modell erfolgt nicht mit dem vertragsindividuellen Rechnungszins, sondern mit einer der Struktur des Bestands angemessenen Zinskurve, basierend auf Marktzinssätzen zum Bewertungsstichtag

die Bilanzierung eines zusätzlichen "Risk Adjustments" zur Erfassung nicht-finanzieller Risiken

die Bilanzierung einer "Contractual Service Margin", die die erwarteten zukünftigen Gewinne enthält, und über die Zeit über die GuV aufgelöst wird.


Die aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen entstehenden temporären Differenzen zwischen den IFRS Wertansätzen und steuerlichen Wertansätzen werden, soweit sich insgesamt eine Steuerbelastung ergibt, als passive latente Steuern, bzw. soweit sich insgesamt eine Steuerentlastung ergibt, als aktive latente Steuern, angesetzt.

Geschäfte mit nahestehenden Personen


Die Athora Deutschland GmbH als Garantiegeberin hat mit Vertrag vom 28. August 2017 mit der Athora Lebensversicherung AG als Garantiebegünstigte eine Zahlungsgarantieerklärung zur Übernahme von Kostenverlusten abgeschlossen, wobei im Geschäftsjahr die Athora Lebensversicherung AG im Rahmen des genannten Vertrages der Athora Deutschland GmbH einen Betrag zum Ausgleich des Kostenverlustes gemäß der Zahlungsgarantie in Rechnung gestellt hat. Darüber hinaus gab es keine Geschäfte mit verbundenen Unternehmen zu marktunüblichen Konditionen.

Organe


Die Mitglieder des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2023 sind Dr. Anders Malström (Vorsitzender), Dr. Christine Theodorovics (stellvertrende Vorsitzende), Dr. Manfred Puffer, Chantal Waight und Thomas Doyle. Die Mitglieder des Vorstands sind Isabella Pfaller (CEO), Bettina Hoch (CFO) und Stefan Kropp (COO).

Gesamtbezüge des Aufsichtsrates und gewährte Kredite


Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen 119.750 Euro (Vorjahr: 59.750 Euro).


Kredite, Vorschüsse sowie Haftungsverhältnisse mit oder an Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Aufsichtsrats bestanden zum 31. Dezember 2023 nicht.

Vorgänge nach dem Geschäftsjahresende


Wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Athora Lebensversicherung AG sind nach dem Geschäftsjahresende nicht eingetreten.

Sonstiges


Der Geschäftsverlauf unserer Gesellschaft war in den ersten beiden Monaten mit seiner Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage insgesamt planmäßig.

Mitarbeiter


Bei den Mitarbeitern handelt es sich zum 31. Dezember 2023 um drei Vorstandsmitglieder der Gesellschaft.

Ergebnisverwendungsvorschlag


Aufgrund des im Jahr 2016 geschlossenen Gewinnabführungsvertrages mit der Athora Deutschland GmbH, Wiesbaden, werden nach der Hauptversammlung 13.000.000,00 Euro an die Muttergesellschaft abgeführt.


Der Hauptversammlung steht ein Bilanzgewinn von 19.634.152,85 Euro zur Verfügung. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 19.634.152,85 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Wiesbaden, den 5. März 2024

Der Vorstand

Isabella Pfaller

Bettina Hoch

Stefan Kropp


BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Athora Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Wiesbaden

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile


Wir haben den Jahresabschluss der Athora Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Wiesbaden - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Athora Lebensversicherung Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotene Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses


Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.


Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

Bestimmung des beizulegenden Wertes bei Investmentanteilen in Rentenspezialfonds sowie bei festverzinslichen Schuldtiteln des Anlagevermögens

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt


Für die Investmentanteile in Rentenspezialfonds sowie bei festverzinslichen Schuldtiteln des Anlagevermögens sind Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen vorzunehmen. Bei der Beurteilung, ob und in welchem Umfang bei diesen Kapitalanlagen eine Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft anzusehen ist und der daraus folgenden Bestimmung des beizulegenden Wertes, bestehen Ermessensspielräume für den Vorstand der Gesellschaft. Liegen Gründe für den Wegfall der Dauerhaftigkeit von vorgenommenen Wertminderungen vor, besteht ein Zuschreibungsgebot unter Berücksichtigung der Anschaffungskostenobergrenze.


Zum Bilanzstichtag bestehen stille Lasten in erheblichem Umfang bei Investmentanteilen in Rentenspezialfonds sowie bei festverzinslichen Schuldtiteln des Anlagevermögens. Vor diesem Hintergrund besteht das Risiko, dass voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen und deren Wegfall nicht erkannt werden bzw. dass das hierbei bestehende Ermessen bei der Bestimmung des beizulegenden Wertes nicht sachgerecht ausgeübt wird und in der Folge erforderliche Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert bzw. notwendige Zuschreibungen unterbleiben, respektive in falscher Höhe vorgenommen werden. Aus diesem Grund betrachten wir die Bestimmung des beizulegenden Wertes bei Investmentanteilen in Rentenspezialfonds sowie bei festverzinslichen Schuldtiteln des Anlagevermögens als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen


Wir haben uns im Rahmen unserer Prüfung mit dem Prozess zur Bestimmung des beizulegenden Wertes bei Investmentanteilen in Rentenspezialfonds sowie bei festverzinslichen Schuldtiteln des Anlagevermögens befasst. In diesem Zusammenhang haben wir die Ausgestaltung der eingerichteten Verfahren dahingehend beurteilt, ob sie methodisch geeignet sind den beizulegenden Wert zu ermitteln und systematisch angewandt werden. Diesbezüglich eingerichtete Kontrollen haben wir auf Angemessenheit und Wirksamkeit hin geprüft.


Ferner haben wir auf Basis der von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft angefertigten Auswertungen und Analysen beurteilt, ob die Bestimmung des beizulegenden Wertes und die damit verbundene Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zur Dauerhaftigkeit und zum Umfang von Wertminderungen bzw. zu deren Wegfall zutreffend ist.


Bei Investmentanteilen an Rentenspezialfonds, die zum Bilanzstichtag stille Lasten aufwiesen, haben wir uns davon überzeugt, dass die erforderliche Durchschau auf Einzeltitelebene und die damit verbundene Bestimmung des beizulegenden Wertes sachgerecht vorgenommen wurde und hierauf basierend sachgerechte Ab- bzw. Zuschreibungen vorgenommen wurden.


Bei festverzinslichen Schuldtiteln des Anlagevermögens haben wir untersucht, ob bei diesen Anlagen Zahlungsausfälle oder wesentliche Verschlechterungen der Bonität der Emittenten eingetreten bzw. weggefallen sind und ob hierauf basierend sachgerechte Ab- bzw. Zuschreibungen vorgenommen wurden.


Sofern seitens der Gesellschaft vorliegende stille Lasten als nur vorübergehend eingestuft wurden, haben wir zur Beurteilung der Halteabsicht und -fähigkeit dieser Anlagen die Liquiditätsplanung der Gesellschaft nachvollzogen und uns von mit dem Sachverhalt betrauten Mitarbeitenden erläutern lassen.


Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Bestimmung voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen bei Investmentanteilen in Rentenspezialfonds sowie bei festverzinslichen Schuldtiteln des Anlagevermögens ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben:


Die Angaben zur Bestimmung des beizulegenden Wertes bei Investmentanteilen in Rentenspezialfonds sowie festverzinslicher Schuldtitel des Anlagevermögens sind im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs enthalten.

Bewertung der Brutto-Deckungsrückstellung unter Berücksichtigung der gegenüber den Versicherten eingegangenen Zinssatzverpflichtungen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt


Die Ermittlung der Brutto-Deckungsrückstellung erfolgt unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen ganz überwiegend auf Basis der prospektiven Methode und enthält verschiedene Annahmen zur Biometrie (unter anderem Sterblichkeit bzw. Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit), zur Ausübung von Versicherungsnehmeroptionen (Storno- und Kapitalwahlquoten) sowie zu den Kosten und zur Verzinsung der versicherungstechnischen Verpflichtungen. Die Ermittlung dieser Rechnungsgrundlagen erfolgt tarifabhängig teils automatisiert in den Bestandsführungssystemen, teils in nachgelagerten Berechnungen im Rahmen der Abschlusserstellung.


Die Rechnungsgrundlagen basieren zum einen auf den tariflichen Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation und zum anderen auf aktuellen Rechnungsgrundlagen. Sie ergeben sich zum Teil aus gesetzlichen Vorschriften (z.B. der Referenzzinssatz gemäß der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellung) oder aus Veröffentlichungen der Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV). Außerdem fließen unternehmensindividuell abgeleitete Annahmen auf der Basis von Erfahrungswerten unter Berücksichtigung von aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen ein, wie z.B. Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten oder Annahmen. Diese Annahmen werden in der Regel mit mathematischen Methoden aus historischen Daten abgeleitet, teilweise unter Berücksichtigung langfristiger Annahmen nach den Vorschlägen der DAV.


Versicherungstechnische Rückstellungen sind auch insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei sind die im Interesse der Versicherten erlassenen aufsichtsrechtlichen Vorschriften über die bei der Berechnung der Rückstellungen zu verwendenden Rechnungsgrundlagen einschließlich des dafür anzusetzenden Rechnungszinsfußes und die Zuweisung bestimmter Kapitalerträge zu den Rückstellungen zu berücksichtigen.


Insbesondere sind bei der Bildung der Brutto-Deckungsrückstellung auch gegenüber den Versicherten eingegangene Zinssatzverpflichtungen zu berücksichtigen, sofern die derzeitigen oder zu erwartenden Erträge der Vermögenswerte für die Deckung dieser Verpflichtungen nicht ausreichen. Dies führt als Teil der Brutto-Deckungsrückstellung zur Bildung einer Zinszusatzrückstellung, die die Zinszusatzreserve (Neubestand) und die Zinsverstärkung (Altbestand) umfasst.


Bei der Ermittlung der Zinszusatzrückstellung werden Wahlrechte des Schreibens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) "Erläuterungen zur Berechnung der Zinszusatzreserve für den Neubestand und der Dotierung der Zinsverstärkung für den Altbestand" vom 5. Oktober 2016 ausgeübt. In diesem Zusammenhang werden Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten angesetzt, bei deren Festlegung Ermessensspielräume bestehen. Hier wirken sich insbesondere Annahmen über das künftige Verhalten der Versicherungsnehmer aus. Außerdem werden für bestimmte Kapitallebensversicherungen biometrische Rechnungsgrundlagen mit reduzierten Sicherheitszuschlägen verwendet, die ebenfalls Ermessensspielräume beinhalten.


Aufgrund der Schätzvorgänge und der damit verbundenen Ermessensspielräume sowie aufgrund der Höhe der Brutto-Deckungsrückstellung besteht das Risiko, dass die Bewertung nicht in Einklang mit den Rechnungslegungsvorgaben steht. Aus diesem Grund haben wir diesen Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.

Prüferisches Vorgehen


Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Prozesse zur Ermittlung der Brutto-Deckungsrückstellung (einschließlich der Zinszusatzrückstellung) aufgenommen und die in diesen Prozessen implementierten Kontrollen auf ihre Wirksamkeit zur Sicherstellung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Versicherungsbestandes getestet.


Darüber hinaus haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. Durch eine Hochrechnung der Brutto Deckungsrückstellung auf Basis der Gewinnzerlegungen der vergangenen Jahre und der aktuellen Bestandsentwicklung haben wir eine eigene Erwartungshaltung formuliert und diese mit den gebuchten Werten verglichen. Des Weiteren haben wir für ausgewählte Teilbestände bzw. Verträge die tarifliche Brutto-Deckungsrückstellung und die Zinszusatzrückstellung nachgerechnet. Zusätzlich haben wir Kennzahlen- und Zeitreihenanalysen durchgeführt und die Entwicklung der Brutto-Deckungsrückstellung insgesamt sowie für Teilbestände oder Teilkomponenten im Zeitablauf gewürdigt.


Wir haben die Herleitung der Rechnungsgrundlagen auf Basis der historischen und aktuellen Bestandsentwicklung, der Gewinnzerlegung der vergangenen Jahre sowie das erwartete zukünftige Verhalten der Versicherungsnehmer einer Analyse unterzogen. Hierfür haben wir insbesondere auch die Empfehlungen und Veröffentlichungen der DAV und der BaFin herangezogen.


Zusätzlich haben wir untersucht, ob die Brutto-Deckungsrückstellung einschließlich der Zinszusatzrückstellung gemäß den genehmigten Geschäftsplänen bzw. den Mitteilungen nach § 143 VAG und unter Beachtung der sonstigen aufsichtsrechtlichen Vorschriften gebildet wurde.


Ferner haben wir den zum Berichtszeitpunkt im Entwurf vorgelegten Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars und auch die Ergebnisse der jährlichen BaFin-Prognoserechnung daraufhin analysiert, ob bei der Bewertung der Brutto-Deckungsrückstellung alle Risiken im Hinblick auf die Angemessenheit der Rechnungsgrundlagen und die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge berücksichtigt wurden. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir eigene Versicherungsmathematiker eingesetzt.


Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Bewertung der Brutto-Deckungsrückstellung unter Berücksichtigung der gegenüber den Versicherten eingegangenen Zinssatzverpflichtungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben


Die Angaben zur Bewertung der Brutto-Deckungsrückstellung sind im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden" sowie in den Erläuterungen zur Bilanz im Anhang enthalten.

Sonstige Informationen


Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrates verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Bericht des Aufsichtsrates sowie die zu Beginn des Geschäftsberichtes dargestellte Auflistung der Verwaltungsorgane (Aufsichtsrat und Vorstand) und Unternehmensstruktur, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.


Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.


Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht


Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.


Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.


Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer-kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.


Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.


Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO


Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 21. August 2023 vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der Athora Lebensversicherung Aktiengesellschaft tätig.


Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.


Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Jahresabschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:

aufsichtsrechtlich geforderte Bestätigungsleistungen und

Bestätigungsleistungen zu gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an Dritte sowie

Projektbegleitende Prüfungstätigkeiten in Bezug auf die Würdigung von Leitlinien zur Rechnungslegung

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer


Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Martin Gehringer.

 

Eschborn/Frankfurt am Main, 18. März 2024

Ernst & Young GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Martin Gehringer
Wirtschaftsprüfer

Jochen Spengler
Wirtschaftsprüfer


BERICHT DES AUFSICHTSRATS


Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres über die wesentlichen Geschäftsvorgänge, die Lage und die Entwicklung der Gesellschaft sowie über grundlegende Fragen der Unternehmensplanung, die Risikosituation, das Risikomanagement, das Interne Kontrollsystem und die Compliance durch mündliche und schriftliche Berichte regelmäßig, zeitnah und umfassend unterrichten lassen.


Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden in vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen erörtert. Dabei hat der Vorstand über das Erreichen der geplanten Ziele für das laufende Geschäftsjahr und über die Planung für die künftige Periode berichtet. Auf dieser Grundlage hat der Aufsichtsrat den Vorstand der Gesellschaft laufend überwacht und war in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung stets eingebunden.


Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende haben in zahlreichen Einzelgesprächen mit dem Vorstand geschäftspolitische Fragen sowie die tagesaktuelle Lage und die Entwicklung der Gesellschaft behandelt.


Schwerpunkte der Beratung des Aufsichtsrates waren die Neuausrichtung der Athora Lebensversicherung AG im Rahmen der Strategie als Bestandsverwalter sowie die Optimierung von Prozessen zur Kostenreduzierung. Bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats sind keine Interessenkonflikte aufgetreten.


In der Bilanzsitzung hat der Verantwortliche Aktuar dem Aufsichtsrat die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung dargestellt. Aufgrund seiner Untersuchungsergebnisse hat er eine uneingeschränkte versicherungsmathematische Bestätigung gemäß § 141 Abs. 5 Nr. 2 VAG abgegeben. Den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars und seine Ausführungen in der Bilanzsitzung hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.


Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist von der Ernst & Young GmbH Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/ Frankfurt am Main, unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes der Gesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Prüfungsbericht wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrats ausgehändigt. Der Aufsichtsrat hat von dem Ergebnis der Prüfung zustimmend Kenntnis genommen. In der Bilanzsitzung war der Abschlussprüfer bei der Besprechung des Jahresabschlusses anwesend, hat über die Durchführung der Prüfung berichtet und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des Aufsichtsrats sind Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist. Auf Grund des Beherrschungsvertrages zwischen der Athora Deutschland GmbH und der Athora Lebensversicherung AG ist ein Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG nicht erforderlich.


Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeitern der Unternehmen der Athora Deutschland Gruppe sowie dem Betriebsrat für die im Berichtsjahr erfolgreich geleistete Arbeit.

 

Wiesbaden, den 21. März 2024

Für den Aufsichtsrat

Dr. Anders Malmström

Thomas Doyle

Dr. Manfred Puffer

Dr. Christine Theodorovics

Chantal Waight

Todd Solash


ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG FÜR DAS JAHR 2024

Inhalt


1. Altbestand


2. Neubestand


3. Bestand der ehemaligen Assecura Lebensversicherung


4. Bestand der ehemaligen General Accident Lebensversicherung


5. Bestand der ehemaligen Hamburger Lebensversicherung


6. Verzinsliche Ansammlung von Überschussanteilen


7. Abgrenzung


8. Direktgutschrift


9. Beteiligung an Bewertungsreserven


Den gewinnberechtigten Versicherungsverträgen werden 2024 folgende Gewinnanteile zugewiesen (im Vorjahr abweichende Sätze sind in Klammern [ ] genannt):

1. Altbestand

Versicherungen nach vom BAV genehmigten Tarifen (gemäß der bis zum 28.07.1994 gültigen Fassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes)

1.1 Gewinnpläne K (Kapitalversicherungen), VB (Vermögensbildungsversicherungen) und ST (Gruppenkapitalversicherungen)

Bargewinnanteil


Der Bargewinnanteil besteht aus einem Zinsgewinnanteil in Prozent des Deckungskapitals, bei beitragspflichtigen sowie durch Ablauf der Beitragszahlungsdauer beitragsfreien Versicherungen zusätzlich aus einem Risikogewinnanteil in Prozent des Risikobeitrags und bei beitragspflichtigen Versicherungen außerdem aus einem Zusatzgewinnanteil (Grundgewinnanteil) in Promille der Versicherungssumme; er wird ggf. vermindert um einen Anteil für die Deckung der Beitragsfreiheit im Pflegefall (siehe unten). Der Bargewinnanteil wird als Einmalbeitrag zur Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet (Bonus), sofern keine andere Verwendung vereinbart ist. Der Bonus ist als beitragsfreie Versicherung wiederum gewinnberechtigt.

Schlussgewinnanteil (für beitragspflichtige Versicherungen)


Ein im Jahre 2024 infolge der geschäftsplanmäßigen oder bedingungsmäßigen Anspruchsvoraussetzungen fällig werdender Schlussgewinnanteil bemisst sich für jedes beitragspflichtige Versicherungsjahr in Promille des Deckungskapitals zum Zeitpunkt der Fälligkeit. Bei den Tarifen mit Wachstumsplan wird die Anzahl der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre den jeweiligen Erhöhungen entsprechend reduziert.

Mindesttodesfallbonus


Der Mindesttodesfallbonus wird in Prozent der Versicherungssumme festgesetzt; bereits zugeteilte Gewinnanteile sowie der bei Tod fällig werdende Schlussgewinnanteil werden hierauf angerechnet.

Beitragsbefreiung im Pflegefall (gilt - sofern vereinbart - für Versicherungen nach Gewinnplan K87)


Wird die versicherte Person im Jahre 2024 pflegebedürftig, so entfällt die weitere Beitragszahlung während der Dauer der Pflegebedürftigkeit. Die Beiträge für diese Leistung werden vorab den Bargewinnanteilen entnommen.

Gewinnsätze

Gewinnplan Zinsgewinnanteil Risikogewinnanteil Zusatzgewinnanteil Schlussgewinnanteil für das
jeweilige Versicherungsjahr
Männer Frauen
K 70 -% 40% 55% 0‰ bis 2002 2,00‰
2003-2004 1,00‰
2005-2009 0,80‰
2010-2020 0,00‰
ab 2021 10,00‰
K 87, ST 87 -% 35% 35% 0‰ bis 2002 1,20‰
2003-2004 0,60‰
2005-2009 0,48‰
2010-2020 0,00‰
ab 2021 5,00‰
VW 70 -% 40% 55% 0‰ bis 2002 0,00‰
2003-2004 0,00‰
2005-2009 0,00‰
ab 2010 0,00‰
VB 87 -% 35% 35% 0‰ bis 2002 0,00‰
2003-2004 0,00‰
2005-2009 0,00‰
ab 2010 0,00‰
ST 70 -% 40% 55% 0‰ bis 2002 3,60‰
2003-2004 2,40‰
2005-2009 2,16‰
2010-2020 0,00‰
ab 2021 10,00‰
Gewinnplan Mindesttodesfallbonus
K 70 10%
K 87, ST 87 10%
VW 70 10%
VB 87 10%
ST 70 10%

1.2 Gewinnpläne Renten (Leibrentenversicherungen)

Gewinnsätze während der Aufschubzeit


Der Bargewinnanteil besteht aus einem Zinsgewinnanteil in Prozent des Deckungskapitals sowie bei beitragspflichtigen Versicherungen außerdem aus einem Zusatzgewinnanteil in Prozent der jährlichen Rente. Er wird als Einmalbeitrag zur Erhöhung der Rente verwendet (Bonusrente), sofern keine andere Verwendung vereinbart ist. Die Bonusrente ist als beitragsfreie Versicherung ebenfalls gewinnberechtigt.


Zusätzlich zum jährlichen Gewinnanteil (Bargewinnanteil) wird ein Sondergewinn gewährt. Der Sondergewinn wird zur Finanzierung der aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung erforderlichen Auffüllung der Deckungsrückstellung verwendet. Soweit nicht zur Finanzierung benötigt, wird der Sondergewinn dem Bargewinnanteil entsprechend verwendet. Bezüglich der Zusammensetzung gelten für den Sondergewinn die Bestimmungen des Bargewinnanteiles. Der Sondergewinn wird verzinslich angesammelt und wird, falls der Vertrag während der Aufschubzeit endet, ausgezahlt.

Gewinnplan Zinsgewinnanteil Zusatzgewinnanteil
Bargewinn Sondergewinn Bargewinn Sondergewinn
Renten 57 -% -% - -
Renten 90 -% -% -% -%

Gewinnsätze während der Rentenbezugszeit


a) Versicherungen mit jährlicher Rentenerhöhung:

Der jährliche Steigerungssatz beträgt 0 % [0,10 %]. Davon entfallen 0 % [0,10 %] auf die Beteiligung an Bewertungsreserven (vgl. Ziffer 9).


b) Versicherungen mit Rentenzuschlag:

Die Versicherungen erhalten mit jeder Rentenzahlung einen Zuschlag, der sich wie folgt bemisst:

Gewinnplan Renten 57


Der Zuschlag beträgt (66-x) % der Rente. Davon entfallen 1,0 % auf die Beteiligung an Bewertungsreserven (vgl. Ziffer 9). x ist das rechnungsmäßige Alter der versicherten Person zu Beginn der Rentenzahlungszeit. Negative Gewinnsätze werden ausgenullt.

Gewinnplan Renten 90


Der Zuschlag zur monatlichen Rente beträgt 0,005 % des anrechnungsfähigen Einmalbeitrags bzw. des anrechnungsfähigen Deckungskapitals bei Beginn der Rentenzahlungszeit. Davon entfallen 0,005 % auf die Beteiligung an Bewertungsreserven (vgl. Ziffer 9).

1.3 Gewinnplan PRV (Pflegerentenversicherungen)


Die Gewinnanteile betragen 0 % des Deckungskapitals. Zwecks Beteiligung an den Bewertungsreserven gilt während der Rentenbezugszeit ein um 0 % [0,10 %] höherer Gewinnsatz (vgl. Ziffer 9).

1.4 Gewinnpläne Risiko (Risikoversicherungen)


a) Versicherungen mit Todesfallbonus


Bei Tod des Versicherten wird die Versicherungsleistung um einen Todesfallbonus in Prozent der jeweiligen Versicherungssumme erhöht.


b) Versicherungen mit Gewinnverrechnung


Der Gewinnanteil bemisst sich in Prozent des gewinnberechtigten Beitrags.


c) Versicherungen mit Schlusszahlung


Eine im Jahre 2024 infolge der geschäftsplanmäßigen oder bedingungsmäßigen Anspruchsvoraussetzungen fällig werdende Schlusszahlung bemisst sich in Prozent der Summe der gewinnberechtigten Beiträge.

Gewinnsätze

Gewinnplan Todesfallbonus Gewinnverrechnung Schlusszahlung
Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
R 70 80% 100% 45% 55% 65% 80%
R 87 50% 35% -

1.5 Gewinnplan BUV (Berufsunfähigkeitsversicherungen)


Eine im Jahre 2024 infolge der geschäftsplanmäßigen oder bedingungsmäßigen Anspruchsvoraussetzungen fällig werdende Schlusszahlung beträgt bei Tod des Versicherten oder bei Ablauf der Versicherung der Summe der gewinnberechtigten Jahresbeiträge. Bei Rückkauf der Versicherung oder bei Beginn der Rentenzahlung werden 50 % dieses Betrags gewährt.

Alter bei Ablauf der Versicherung Männer Frauen
bis 50 60% 90%
51 -55 60% 80%
56 - 65 45% 60%


Während der Zeit der Rentenzahlung beträgt der jährliche Gewinnanteil 0 % der jeweiligen Berufsunfähigkeitsrente.

1.6 Gewinnpläne BUZ (Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen)

Gewinnplan BUZ 67


Eine im Jahre 2023 infolge der geschäftsplanmäßigen oder bedingungsmäßigen Anspruchsvoraussetzungen fällig werdende Schlusszahlung beträgt


für Versicherungsjahre vor 1990 40 %


für die Versicherungsjahre 1990 bis 1994 52 %


der jeweiligen gewinnberechtigten Jahresbeiträge. Für Versicherungsjahre ab 1995 gelten folgende Gewinnsätze:

Alter bei Ablauf der Versicherung Männer Frauen
bis 50 60% 90%
51 -55 60% 80%
56 - 60 45% 60%
61 - 65 25%


Während der Zeit einer Beitragsbefreiung wegen Berufsunfähigkeit wird die gleiche Gewinnbeteiligung gewährt. Die Schlusszahlung wird bei Erlöschen der Zusatzversicherung sowie bei Beginn einer Berufsunfähigkeitsrente fällig.


Während der Zeit der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wird ein jährlicher Zinsgewinnanteil in Höhe von 0 % des maßgeblichen Deckungskapitals gewährt. Er wird zur Erhöhung der Rente verwendet.

Gewinnplan BUZ 92


Es wird ein laufender Gewinnanteil in Prozent des gewinnberechtigten Jahresbeitrags gewährt, der mit den Beiträgen verrechnet wird. Darüber hinaus wird im Jahre 2024 nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres bei Erlöschen der Zusatzversicherung sowie bei Eintritt der Berufsunfähigkeit eine Schlusszahlung in Prozent der gezahlten Jahresbeiträge gewährt.

Gewinnsätze

Laufender Gewinnanteil 15%
Schlusszahlung 10%


Bei Tarif BUZL wird bei Eintritt der Berufsunfähigkeit keine Schlusszahlung fällig. Während der Zeit der Berufsunfähigkeit wird ein jährlicher Zinsgewinnanteil in Höhe von 0 % des maßgeblichen Deckungskapitals gewährt. Er wird zur Erhöhung der Rentenzahlung verwendet; ist lediglich die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit versichert, erfolgt eine verzinsliche Ansammlung.

2 Neubestand

Versicherungen auf der Grundlage der seit dem 29.07.1994 gültigen Fassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

2.1 Gewinnpläne A (Kapitalversicherungen)


Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den Gewinnplänen der Ziffer 1.1. Die Beitragsbefreiung im Pflegefall gilt - sofern vereinbart - für Versicherungen nach den Gewinnplänen A1, A4, A7, A11, A14, A15 und A18.

Gewinnsätze

Gewinnplan Zinsgewinnanteil Risikogewinnnteil Zusatzgewinnnteil
A1 -% 35% 0‰
A2, A4 -% 35% 0‰
A3 -% 35% 0‰
A7, A8 -% 25% 0‰
A11, A12 -% 25% 0‰
A14 -% 25% 0‰
A15, A16 0,25% 25% 0‰
A18, A19, A21 0,75% 25% 0‰
Schlussgewinnanteil 1) für das jeweilige Versicherungsjahr Mindesttodesallbonus
bis 2002 0,6+ n·0,04‰ 10%
2003-2009 0,3+ n·0,02‰
2010-2020 0,0‰
ab 2021 1,8+n·0,12‰
bis 2002 0,0‰ 10%
2003-2009 0,0‰
ab 2010 0,0‰
bis 2002 1,2‰ 10%
2003-2009 0,6‰ 2010-2020
0,0 ‰ ab 2021 5,0
bis 2002 0,0‰ 10%
2003-2009 0,0‰
ab 2010 0,0‰
bis 2002 2,4+ n·0,16‰ 10%
2003-2009 1,2+ n·0,08‰ 2010-2020
0,0 ab 2021
2,7+n·0,18
bis 2002 3,36+ n·0,16‰ 10%
2003-2009 1,68+ n·0,08‰
2010-2020 0,0‰ ab
2021 3,78+n·0,18‰
bis 2009 1,2+ n·0,08‰ 10%
2010-2020 0,0‰ ab
2021 3,6+n·0,24‰
bis 2009 1,2+ n·0,08‰ ab 2021 10%
2010-2020 0,0‰
3,6+n·0,24

1) Mit n wird die Versicherungsdauer in Jahren bezeichnet.


Bei Risikozusatzversicherungen (Gewinnpläne A5, A9, A13, A17 und A20) gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den Gewinnplänen der Ziffer 1.4. Es wird ein Todesfallbonus in Höhe von 50 % (Gewinnplan A5) bzw. 35 % (Gewinnpläne A9, A13, A17 und A20) der jeweiligen Versicherungssumme gewährt.

2.2 Gewinnpläne B (Risikoversicherungen)


Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den Gewinnplänen der Ziffer 1.4.

Gewinnsätze

Gewinnplan Todesfallbonus Gewinnverrechnung
Männer Frauen
B1 50% 50% 35%
B3 -% -% -%
B4 -% -% 40%
B12, B14 1) 35% 35% 25%
B18 -% -% 10%
B20 120% 120% 55%
B21, B22, B26, B27 1) 65% 65% 40%
B23, B28 1) 35% 35% 25%
B25, B29 35% 35% 25%
B30, B31 65% 65% 40%
B32 35% 35% 25%

1) Wird die versicherte Person im Jahr 2024 pflegebedürftig, so entfällt die weitere Beitragszahlung während der Dauer der Pflegebedürftigkeit.

2.3 Gewinnpläne C (Rentenversicherungen)

Gewinnsätze während der Aufschubzeit


Der Bargewinnanteil besteht aus einem Zinsgewinnanteil in Prozent des Deckungskapitals sowie bei beitragspflichtigen Versicherungen außerdem aus einem Zusatzgewinnanteil in Prozent der jährlichen Rente. Er wird als Einmalbeitrag zur Erhöhung der Rente verwendet (Bonusrente), sofern keine andere Verwendung vereinbart ist. Die Bonusrente ist als beitragsfreie Versicherung ebenfalls gewinnberechtigt.


Zusätzlich zum vertraglich vereinbarten jährlichen Gewinnanteil (Bargewinnanteil) wird ein Sondergewinn gewährt. Der Sondergewinn wird zur Finanzierung der aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung erforderlichen Auffüllung der Deckungsrückstellung verwendet. Soweit nicht zur Finanzierung benötigt, wird der Sondergewinn dem Bargewinnanteil entsprechend verwendet. Bezüglich der Zusammensetzung gelten für den Sondergewinn die Bestimmungen des Bargewinnanteiles. Der Sondergewinn wird verzinslich angesammelt und wird, falls der Vertrag während der Aufschubzeit endet, ausgezahlt.


Ein im Jahre 2024 infolge bedingungsmäßiger Anspruchsvoraussetzungen fällig werdender Schlussgewinnanteil bemisst sich für jedes beitragspflichtige Versicherungsjahr in Promille des Deckungskapitals zum Zeitpunkt der Fälligkeit. Bei den Tarifen mit Wachstumsplan wird die Anzahl der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre den jeweiligen Erhöhungen entsprechend reduziert.

Gewinnplan Zinsgewinnanteil Zusatzgewinnanteil
Bargewinn Sondergewinn Bargewinn Sondergewinn
C1, C3, C6, C10, C12, C14 -% -% -% -%
C17 -% -% -% -%
C21 -% 0,25% -% -%
C19, C20 -% 0,25% -% -%
C23- C26 0,25% -% -% -%
C27- C30, C32- C39 0,75% -% -% -%
Gewinnplan Schlussgewinnanteil 1) für das jeweilige Versicherungsjahr
C1, C3, C6, C10, C12, C14 -%
C17 -%
C21 -%
C19, C20 bis 2020 0,0
ab 2021 3 ,6+n.0,24
C23- C26 bis 2009 1,2+ n·0,08
2010-2020 0,0
ab 2021 3,6+n·0,24
C27- C30, C32- C39 bis 2009 1,2+ n·0,08
2010-2020 0,00
ab 2021 3,6+n·0,24

1) Mit n wird die Aufschubzeit in Jahren bezeichnet.

Gewinnsätze während der Rentenbezugszeit

a) Versicherungen mit jährlicher Rentenerhöhung:

Gewinnplan Jährlicher Steigerungssatz
C1, C3, C6, C10, C12, C14, C17, C19- C21 0,00% 1)
[0,10%]
C23 - C26 0,25% 1)
[0,35%]
C27 - C30, C32 - C39 0,75% 1)
[0,85%]
C40, C41 1,25% 1)
[1,35%]

1) hiervon entfallen 0 % [0,10 %] auf die Beteiligung an Bewertungsreserven (vgl. Ziffer 9).

b) Versicherungen mit Rentenzuschlag:


Der Zuschlag zur monatlichen Rente bemisst sich in Prozent des anrechnungsfähigen Einmalbeitrags bzw. des anrechnungsfähigen Deckungskapitals bei Beginn der Rentenzahlungszeit.

Gewinnplan Rentenzuschlag
C1, C3, C6, C10, C12, C14, C19, C20 0,005% 1)
C23 - C26 0,020% 1)
C27 - C30, C32 - C39 0,050% 1)
C40, C41 0,080% 1)

1) Hiervon entfallen 0,005 % auf die Beteiligung an Bewertungsreserven (vgl. Ziffer 9). c) Versicherungen mit teildynamischer Rente:


Bei den Versicherungen mit teildynamischer Rente werden die Gewinnverwendungen jährliche Erhöhung und Rentenzuschlag kombiniert.

Gewinnplan Jährliche Erhöhung Rentenzuschlag
Sofort beginnende Renten Aufgeschobene Renten
C19, C20 -% 0,005% 1) 0,005% 1)
C23 - C26 0,25% 0,005% 1) 0,005% 1)
C27 - C30, C32 - C39 0,75% 0,005% 1) 0,005% 1)
C40, C41 1,25% 0,005% 1) 0,005% 1)

1) Hiervon entfallen 0,005 % auf die Beteiligung an Bewertungsreserven (vgl. Ziffer 9).


Bei Risikozusatzversicherungen (Gewinnpläne C4, C7, C8, C15, C22 und C31) gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den Gewinnplänen der Ziffer 1.4. Es wird ein Todesfallbonus in Höhe von 50 % (Gewinnpläne C4 und C7) bzw. 35 % (Gewinnpläne C8, C15, C22 und C31) der jeweiligen Versicherungssumme gewährt.

2.4 Gewinnpläne D (Berufsunfähigkeits(-Zusatz)versicherungen, Erwerbsunfähigkeits(-Zusatz)versicherungen)


Für die Gewinnpläne D gelten die gleichen Bestimmungen wie für den Gewinnplan BUZ 92 unter Ziffer 1.6. Bei Versicherungen mit Invaliditätsbonus wird hiervon abweichend im Leistungsfall die Versicherungsleistung erhöht. Der Invaliditätsbonus bemisst sich in Prozent der garantierten Leistungssumme.

Gewinnsätze

Gewinnplan Laufender Gewinnanteil Schlusszahlung Invaliditätsbonus
D1 15% 10% -
D2 20% - -
D4 1) 20% - 25%
D5 25% - 35%
D6 1) 20% - 25%
D7 25% - 35%
D8 1) 35% - 50%
D9 40% - 65%
D10 1) 25% - 35%
D11 30% - 40%
D12 1) 25% - 35%
D13 30% - 40%
D14 1) 35% - 50%
D15 40% - 65%
D16-D19 1) 25% - 35%
D20-D23 30% - 40%
D24-D27 1) 20% - 25%
D28-D29 1) 20% - 25%
D30 1) 30% - 40%
D31-D34 1) 20% - 25%
D35-D36 1) 20% - 25%
D37 1) 30% - 40%
D38-D41 1) 30% - 40%
D42 1) 20% - 25%
D46-D48 1) 30% - 40%
D49-D51 1) 20% - 25%
D52 1) 20% - 25%
D54-D56 1) 40% - 65%
D57-D59 1) 35% - 50%
D61 1) 20% - 25%

1) Die Versicherten dieser Gewinnpläne können im Jahre 2024 den Präventionsservice zur psycho-sozialen Beratung nicht in Anspruch nehmen.


Während der Zeit der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit wird ein jährlicher Zinsgewinnanteil in Höhe von 0 % (Gewinnpläne D1-D30), 0,25% (Gewinnpläne D31-D42) bzw. 0,75 % (Gewinnpläne D46-D61) des maßgeblichen Deckungskapitals gewährt. Er wird je nach Vereinbarung zur Erhöhung der Rentenzahlung verwendet oder verzinslich angesammelt.

2.5 Gewinnpläne E (Pflegerentenversicherungen)


Der Bargewinnanteil besteht aus einem Zinsgewinnanteil in Prozent des Deckungskapitals. Während der Anwartschaft auf Pflegerente vor Eintritt des Pflegefalls besteht er außerdem aus einem Risikogewinnanteil in Prozent des Risikobeitrages. Der Bargewinnanteil wird als Einmalbeitrag zur Erhöhung der Pflegerente verwendet (Bonusrente), sofern keine andere Verwendung beitragsfreie Versicherung ebenfalls gewinnberechtigt.

Gewinnsätze

Gewinnplan Zinsgewinnanteil Risikogewinnanteil
E1, E2 0,75 % 1) 20%

1) Zwecks Beteiligung an den Bewertungsreserven gilt während der Rentenbezugszeit ein um 0 % [0,10 %] höherer Gewinnsatz (vgl. Ziffer 9).

2.6 Gewinnpläne F (Fondsgebundene Lebensversicherungen)


Der Bargewinnanteil besteht aus einem Risikogewinnanteil in Prozent des Risikobeitrages, einem Fondsgewinnanteil in Promille des Fondsguthabens sowie bei beitragspflichtigen Verträgen zusätzlich aus einem Zusatzgewinnanteil in Prozent des Beitrags. Der Bargewinnanteil wird zur Anlage in den zugrundeliegenden Fonds verwendet.

Gewinnsätze

Gewinnplan Risikogewinnanteil Zusatzgewinnanteil Fondsgewinnanteil
F3, F13 25% - 0,0‰
F4, F7, F8, F16 25% - 1,5‰
F5 25% 2% 2,5‰
F6 25% - 2,5‰
F9, F12, F17 - - 1,5‰
F11, F20 - - 0,0‰
F18, F19, F23, F24, F26, F27, F29, F30 - - 2,5‰
F22, F25, F28 25% - 2,5‰


Wird die versicherte Person im Jahre 2024 pflegebedürftig, so entfällt die weitere Beitragszahlung während der Dauer der Pflegebedürftigkeit (gilt nur für die Gewinnpläne F3 - F8, F13 und F16).

2.7 Fondsgebundene Gewinnanlage


Bei den Versicherungen der Gewinnpläne A1, A4, A7, A11, A14, A15, A18, A21, B12, B14, B20-B23, B25-B32, C6, C10, C12, C14, C16, C17, C19-C21, C23-C30, C32-C39, D4, D6, D8, D10, D12, D14, D16-D19, D24-D42, D46-D52, D54-D59 und D61 kann die Fondsgebundene Gewinnanlage vereinbart werden. In diesem Fall werden die vertraglich vereinbarten Gewinnanteile in einem Investmentfonds kumuliert.

Gewinnsätze

3 Bestand der ehemaligen Assecura Lebensversicherung

3.1 Kapital- und Gruppenkapitalversicherungen


Soweit nicht abweichend vermerkt, gelten die Bestimmungen der Ziffer 1.1. Die Einteilung in Alt- und Neubestand entspricht den Ziffern 1 und 2 dieser Deklaration.

Gewinnplan Zinsgewinn -anteil Risikogewinnanteil Zusatzgewinnanteil Schlussgewinnanteil für das jeweilige Versicherungsjahr Mindesttodesfallbonus
Tarife K1, K2, K3, K4, K6, K7, FK1, FK 2, FK6 (Alt- und Zwischen bestand) -% 35% - 1988 3,750‰ -
1989-1992 4,250‰
1993-1997 3,625‰
1998 2,500‰
1999-2010 2,000‰
2011-2020 0,000‰
ab 2021 5,000‰
Tarife K2.., K3.., K4.., UK2 (Neubestand) -% 25% - bis 2010 0,000‰ -
ab 2011 0,000‰

3.2 Risiko- und Gruppenrisiko-(Zusatz)versicherungen


Soweit nicht abweichend vermerkt, gelten die Bestimmungen der Ziffer 1.4. Die Einteilung in Alt- und Neubestand entspricht den Ziffern 1 und 2 dieser Deklaration.

Gewinnsätze

Gewinnplan Todesfallbonus Gewinnverrechnung
Tarife R1c, R3c, FR1a (Altbestand) - 40%
Tarife R1a, R1d, R3a, R3d, RZa, RZb, RZd (Altbestand) - 30%
Tarife R2a.., R2b.., R2c.., R2d.., R3a.., R3b.., R3c.., R3d.. (Neubestand) 40% 30%
Tarife RZa, RZb, RZd (Neubestand) - 30%

3.3 Renten- und Gruppenrentenversicherungen


Soweit nicht abweichend vermerkt, gelten die Bestimmungen der Ziffer 1.2 (Altbestand) bzw. 2.3 (Neubestand). Die Einteilung in Alt- und Neubestand entspricht den Ziffern 1 und 2 dieser Deklaration.

Gewinnsätze während der Aufschubzeit

Gewinnplan Zinsgewinnanteil Zusatzgewinnanteil
Bargewinn Sondergewinn
Tarife P1, P2, P3, PA1, PA2, PA3, H1, H2 (Altbestand) -% -% -
Tarif FP3 (Neubestand) -% -% -

Gewinnsätze während der Rentenbezugszeit

Gewinnplan Jährlicher Steigerungssatz
Tarife P1, P2, P3, PA1, PA2, PA3, H1, H2 (Altbestand) 0% 1)
[0,10%]
Tarif FP3 (Neubestand) 0% 1)
[0,10%]

1) hiervon entfallen 0 % [0,10 %] auf die Beteiligung an Bewertungsreserven (vgl. Ziffer 9).


Bei Versicherungen mit Rentenzuschlag werden die Zinsüberschüsse nach einem versicherungsmathematischen Verfahren über die gesamte Rentenbezugszeit verteilt und in eine nivellierte Bonusrente umgerechnet. Die Höhe des Rentenzuschlages wird vertragsindividuell unter Berücksichtigung des jeweils vorhandenen Rentenzuschlagsfonds berechnet.

3.4 Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen


Soweit nicht abweichend vermerkt, gelten die Bestimmungen der Ziffer 2.4.

Gewinnsätze

Gewinnplan Laufender Gewinnanteil Schlusszahlung Invaliditätsbonus
Tarife B, BR, BR+ (Abschlüsse bis 30.06.1993) 20% 1) - 25%
Tarife B.., BR.., BR+.. (Abschlüsse ab 01.07.1993) 15% 1) - 17%

1) Bei Tarif BR+ wird 5 v.H. zurückbehalten, verzinslich angesammelt und nur bei Ablauf, Tod, Rückkauf oder Eintritt der Berufsunfähigkeit vor Beginn des vorletzten Jahres der Versicherungsdauer ausgeschüttet. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit im letzten oder vorletzten Jahr der Versicherungsdauer entfällt dieser Anteil.


Während der Zeit der Berufsunfähigkeit wird ein jährlicher Zinsgewinnanteil in Höhe von 0 % des maßgeblichen Deckungskapitals gewährt.


Er wird zur Erhöhung der Rentenzahlung verwendet; ist lediglich die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit versichert, erfolgt eine verzinsliche Ansammlung.

4. Bestand der ehemaligen General Accident Lebensversicherung

4.1 Kapital-, Gruppenkapital- und Vermögensbildungsversicherungen


Soweit nicht abweichend vermerkt, gelten die Bestimmungen der Ziffer 1.1.

Gewinnsätze

Gewinnplan Zinsgewinnanteil Risikogewinnanteil Zusatzgewinnanteil Schlussgewinnanteil für das jeweilige Versicherungsjahr
Männer Frauen
Kapitalversicherungen abgeschlossen bis 30.09.1947 -% 40% 55% 0‰ 1962-1985
1986-1987
1988-1990
1991-2000
2001-2010
2011-2020
ab 2021
01.10.1947 31.12.1957 -% 40% 55% 0‰ 1962-1985
1986-1987
1988-1990
1991-2000
2001-2010
2011-2020
2021
01.01.1958 31.07.1971 -% 40% 55% 0‰ 1962-1985
1986-1987
1988-1990
1991-2000
2001-2010
2011-2020
ab 2021
01.08.1971 30.09.1980 -% 40% 55% 0‰ 1971-1985
1986-1987
1988-1990
1991-2000
2001-2010
2011-2020
2021
01.10.1980 31.07.1987 -% 40% 55% 0‰ 1980-1985
1986-1987
1988-1990
1991-2000
2001-2010
2011-2020
ab 2021
ab 01.08.1987 -% 35% 35% 0‰ 1987-1990
1991-2000
2001-2010
2011-2020
2021
Gruppenkapital-versicherungen abgeschlossen bis 31.12.1981 -% 40% 55% 0‰ 1962-1985
1986-1990
1991-2000
2001-2010
2011-2020
ab 2021
01.01.1982 30.06.1990 -% 40% 55% 0‰ 1982-1985
1986-1987
1988-1990
1991-2000
2001-2010
2011-2020
2021
ab 01.07.1990 -% 35% 35% 0‰ 1990-2000
2001-2010
2011-2020
ab 2021
Vermögens bildungs-versicherungen ab 01.08.1987 -% 35% 35% 0‰ 1987-1990
1991-2000
2001-2010
2011-2020
ab 2021
Gewinnplan Schlussgewinnanteil für das jeweilige Versicherungsjahr Mindesttodesfallbonus
Kapitalversicherungen abgeschlossen bis 30.09.1947 0,770 ‰ -
2,695 ‰
2,310 ‰
4,235 ‰
3,080 ‰
0,000 ‰
10,000 ‰
01.10.1947 31.12.1957 1,7325 ‰ -
3,6575 ‰
3,2725 ‰
5,1975 ‰
3,080 ‰
0,000 ‰ ab
10,000 ‰
01.01.1958 31.07.1971 0,770 ‰ -
2,695 ‰
2,310 ‰
4,235 ‰
3,080 ‰
0,000 ‰
10,000 ‰
01.08.1971 30.09.1980 0,275 ‰ -
1,650 ‰
1,375 ‰
2,750 ‰
1,925 ‰
0,000 ‰ ab
10,000 ‰
01.10.1980 31.07.1987 0,275 ‰ 10%
1,650 ‰
1,375 ‰
2,750 ‰
1,925 ‰
0,000 ‰
10,000 ‰
ab 01.08.1987 1,375 ‰ 10%
2,750 ‰
1,925 ‰
0,000 ‰ ab
5,000 ‰
Gruppenkapital-versicherungen abgeschlossen bis 31.12.1981 0,385 ‰ -
2,310 ‰
4,235 ‰
3,080 ‰
0,000 ‰
10,000 ‰
01.01.1982 30.06.1990 0,06875 ‰ 10%
1,44375 ‰
1,375 ‰
2,750 ‰
1,925 ‰
0,000 ‰ ab
10,000 ‰
ab 01.07.1990 2,750 ‰ 10 %
1,925 ‰
0,000 ‰
5,000 ‰
Vermögens bildungs-versicherungen ab 01.08.1987 1,375 ‰ 10%
2,750 ‰
1,925 ‰
0,000 ‰
5,000 ‰

4.1 Risiko-(Zusatz)versicherungen


Soweit nicht abweichend vermerkt, gelten die Bestimmungen der Ziffer 1.4.

Gewinnsätze

Gewinnplan Todesfallbonus Gewinnverrechnung
Risikoversicherungen abgeschlossen bis 30.09.1990 80% Männer 40%
Frauen 57%
ab 01.10.1990 100% 50%
Risikozusatzversicherungen - 40%

4.2 Rentenversicherungen


Soweit nicht abweichend vermerkt, gelten die Bestimmungen der Ziffer 1.2.

Gewinnsätze während der Aufschubzeit

Gewinnplan Zinsgewinnanteil Zusatzgewinnanteil
Bargewinn Sondergewinn
Rentenversicherungen abgeschlossen bis 31.12.1957 -% -% -
01.01.1958-30.06.1997 -% -% -
ab 01.07.1997 -% -% -
Abrechnungsverband Röchling- Burbach -% -% -

Gewinnsätze während der Rentenbezugszeit

Gewinnplan Jährlicher Steigerungssatz
Rentenversicherungen abgeschlossen bis 31.12.1957 0% 1)
[0,10%]
01.01.1958-30.06.1997 0% 1)
[0,10%]
ab 01.07.1997 0% 1)
[0,10%]
Abrechnungsverband Röchling- Burbach 0% 1)
[0,10%]

1) Hiervon entfallen 0 % [0,10 %] auf die Beteiligung an Bewertungsreserven (vgl. Ziffer 9).


Bei Versicherungen mit Rentenzuschlag werden die Zinsüberschüsse nach einem versicherungsmathematischen Verfahren über die gesamte Rentenbezugszeit verteilt und in eine nivellierte Bonusrente umgerechnet. Die Höhe des Rentenzuschlages wird vertragsindividuell unter Berücksichtigung des jeweils vorhandenen Rentenzuschlagsfonds berechnet.

4.3 Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen


Soweit nicht abweichend vermerkt, gelten die Bestimmungen der Ziffer 2.4.

Gewinnsätze

Gewinnplan Laufender Gewinnanteil Schlusszahlung Invaliditätsbonus
Berufsunfähigkeitsversicherungen abgeschlossen bis 30.06.1993 Männer 15% 0 -%
Frauen 30%
ab 01.07.1993 0 0 25%
BUZ zu Renten 25% 1) 0 33%

1) Bei Tarif BR+ wird 5 v.H. zurückbehalten, verzinslich angesammelt und nur bei Ablauf, Tod, Rückkauf oder Eintritt der Berufsunfähigkeit vor Beginn des vorletzten Jahres der Versicherungsdauer ausgeschüttet. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit im letzten oder vorletzten Jahr der Versicherungsdauer entfällt dieser Anteil.


Während der Zeit der Berufsunfähigkeit wird ein jährlicher Zinsgewinnanteil in Höhe von 0 % des maßgeblichen Deckungskapitals gewährt. Er wird zur Erhöhung der Rentenzahlung verwendet; ist lediglich die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit versichert, erfolgt eine verzinsliche Ansammlung.

5. Bestand der ehemaligen Hamburger Lebensversicherung

5.1 Gewinnpläne A (Kapitalversicherungen)


Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den Gewinnplänen der Ziffer 1.1. Die Beitragsbefreiung im Pflegefall gilt - sofern vereinbart - für Versicherungen nach den Gewinnplänen A4, A7, A11, A14, A15 und A18.

Gewinnsätze

Gewinnplan Zinsgewinnanteil Risikogewinnanteil Zusatzgewinnanteil Schlussgewinnanteil 1) für das jeweilige Versicherungsjahr
A4 -% 35% 0‰ bis 2002 0,00
2003-2005 0,00
2006-2012 0,00
ab 2013 0,00
A7, A8 -% 25% 0‰ bis 2002 0,00
2003-2005 0,00
2006-2012 0,00
ab 2013 0,00
A11, A12 -% 25% 0‰ bis 2002 2,40+ n·0,16
2003-2005 1,20+ n·0,08
2006-2012 1,32+ n·0,088
2013-2020 0,00
ab 2021 2,70+ n·0,18
A14 -% 25% 0‰ bis 2005 1,68+ n·0,08
2006-2012 1,848+ n·0,088
2013-2020 0,00
ab 2021 3,78+ n·0,18
A15, A16 0,25% 25% 0‰ bis 2005 1,20+ n·0,08
2006-2012 1,32+ n·0,088
2013-2020 0,00
ab 2021 3,60+ n·0,24
A18, A21 0,75% 25% 0‰ bis 2012 1,32+ n·0,088
2013-2020 0,00
ab 2021 3,60+ n·0,24
Gewinnplan Mindesttodesfallbonus
A4 10%
A7, A8 10%
A11, A12 10%
A14 10%
A15, A16 10%
A18, A21 10%

1) Mit n wird die Versicherungsdauer in Jahren bezeichnet.


Bei Risikozusatzversicherungen (Gewinnpläne A5, A9, A13 und A17) gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den Gewinnplänen der Ziffer 1.4. Es wird ein Todesfallbonus in Höhe von 50 % (Gewinnplan A5) bzw. 35 % (Gewinnpläne A9, A13 und A17) der jeweiligen Versicherungssumme gewährt.

5.2 Gewinnpläne B (Risikoversicherungen)


Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den Gewinnplänen der Ziffer 1.4.

Gewinnsätze

Gewinnplan Todesfallbonus Gewinnverrechnung
B12, B14 1) 35% 25%
B21, B22, B26 1) 65% 40%
B23 1) 35% 25%
B30 65% 40%
B32 35% 25%

1) Wird die versicherte Person im Jahre 2024 pflegebedürftig, so entfällt die weitere Beitragszahlung während der Dauer der Pflegebedürftigkeit.

5.3 Gewinnpläne C (Rentenversicherungen)


Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den Gewinnplänen der Ziffer 2.3.

Gewinnsätze während der Aufschubzeit

Gewinnplan Zinsgewinnanteil Zusatzgewinnanteil
Bargewinn Sondergewinn Bargewinn Sondergewinn
C3, C6, C10, C12, C14 -% -% -% -%
C19, C20 -% 0.25% -% -%
C23, C24 0,25% - -% -
C27, C28, C32, C33, C36- C39 0,75% - -% -
Gewinnplan Schlussgewinnanteil 1) für das jeweilige Versicherungsjahr
C3, C6, C10, C12, C14 -
C19, C20 bis 2020 0,00
ab 2021 3,60+ n·0,24
C23, C24 bis 2005 1,20+ n·0,08
2006-2012 1,32+ n·0,088
2013-2020 0,00
ab 2021 3,60+ n·0,24
C27, C28, C32, C33, C36- C39 bis 2012 1,32+ n·0,088
2013-2020 0,00
ab 2021 3,60+ n·0,24

1) Mit n wird die Aufschubzeit in Jahren bezeichnet.

Gewinnsätze während der Rentenbezugszeit

a) Versicherungen mit jährlicher Rentenerhöhung:

Gewinnplan Jährlicher Steigerungssatz
C3, C6, C10, C12, C14, C19, C20 0,00% 1)
[0,05%]
C23, C24 0,25% 1)
[0,30%]
C27, C28, C32-39 0,75% 1)
[0,80%]
C40 1,25% 1)
[1,30%]

1) Hiervon entfallen 0 % [0,05 %] auf die Beteiligung an Bewertungsreserven (vgl. Ziffer 9).

b) Versicherungen mit Rentenzuschlag:

Gewinnplan Rentenzuschlag
C3, C6, C10, C12, C14, C19, C20 0,003% 1)
C23, C24 0,018% 1)
C27, C28, C32-39 0,048% 1)
C40 0,078% 1)

1) Hiervon entfallen 0,003 % auf die Beteiligung an Bewertungsreserven (vgl. Ziffer 9).

c) Versicherungen mit teildynamischer Rente:

Gewinnplan Jährliche Erhöhung Rentenzuschlag
C19, C20 -% 0,003% 1)
C23, C24 0,25% 0,003% 1)
C27, C28, C32-39 0,75% 0,003% 1)
C40 1,25% 0,003% 1)

1) Hiervon entfallen 0,003 % auf die Beteiligung an Bewertungsreserven (vgl. Ziffer 9).


Bei Risikozusatzversicherungen (Gewinnpläne C8, C15 und C22) gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den Gewinnplänen der Ziffer 1.4. Es wird ein Todesfallbonus in Höhe von 35 % der jeweiligen Versicherungssumme gewährt.

Gewinnsätze

5.4 Gewinnpläne D (Berufsunfähigkeits(-Zusatz)versicherungen, Erwerbsunfähigkeits (-Zusatz)versicherungen)


Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den Gewinnplänen der Ziffer 2.4.

Gewinnplan Gewinnverrechnung Schlusszahlung Invaliditätsbonus
D1 15% 10% -
D2 20% - -
D4 1) 20% - 25%
D5 25% - 35%
D6 1) 20% - 25%
D7 25% - 35%
D10 1) 25% - 35%
D11 30% - 40%
D12 1) 25% - 35%
D13 30% - 40%
D20-D23 30% - 40%
D38-D41 1) 30% - 40%
D44 1) 30% - 40%
D46-D48 1) 30% - 40%
D54-D56 1) 40% - 65%

1) Die Versicherten dieser Gewinnpläne können im Jahre 2024 den Präventionsservice zur psycho-sozialen Beratung nicht in Anspruch nehmen.


Bei Tarif BUZL wird bei Eintritt der Berufsunfähigkeit keine Schlusszahlung fällig.


Während der Zeit der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit wird ein jährlicher Zinsgewinnanteil in Höhe von 0 % (Gewinnpläne D1-D23), 025% (Gewinnpläne D38-D44) bzw. 0,75 % (Gewinnpläne D46-D56) des maßgeblichen Deckungskapitals gewährt. Er wird je nach Vereinbarung zur Erhöhung Gewinnsätze der Rentenzahlung verwendet oder verzinslich angesammelt.

5.5 Gewinnpläne F (Fondsgebundene Lebensversicherungen)


Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den Gewinnplänen der Ziffer 2.6.

Gewinnplan Risikogewinnanteil Zusatzgewinnanteil Fondsgewinnanteil
F4, F16 1) 25% - 1,5‰
F17, F18 - - 1,5‰

1) Wird die versicherte Person im Jahre 2024 pflegebedürftig, so entfällt die weitere Beitragszahlung während der Dauer der Pflegebedürftigkeit.

5.6 Fondsgebundene Gewinnanlage


Bei den Versicherungen der Gewinnpläne A4, A7, A11, A14, A15, A18, A21, B12, B14, B21-B23, B26-B28, B30-B32, C6, C10, C12, C14, C19, C20, C23, C24, C27, C28, C32, C33, C36-C39, D4, D6, D10, D12, D38-D43, D46-D48 und D54-D59 kann die Fondsgebundene Gewinnanlage vereinbart werden. In diesem Fall werden die vertraglich vereinbarten Gewinnanteile in einem Investmentfonds kumuliert.

6. Verzinsliche Ansammlung von Überschussanteilen


Versicherungen, deren Überschussanteile verzinslich angesammelt werden, erhalten neben dem garantierten Rechnungszins einen Ansammlungsüberschussanteil in Höhe des jeweiligen Zinsgewinnanteils.

7. Abgrenzung


Den gewinnberechtigten Versicherungsverträgen werden im Kalenderjahr 2024 die oben genannten Gewinnanteile zugewiesen. Soweit der Versicherungsstichtag nicht mit dem Kalenderjahresbeginn übereinstimmt, gelten für Gewinnanteile, die vor dem Stichtag in 2024 zugeteilt werden, die Vorjahresgewinnsätze anteilig. Für die übrigen Gewinnanteile, die im Kalenderjahr 2024 zugewiesen werden, gelten in diesem Fall die voranstehenden Gewinnsätze anteilig.

8. Direktgutschrift


Die gewinnberechtigten kapitalbildenden Versicherungen erhalten eine Direktgutschrift in Prozent des maßgebenden Guthabens der Versicherungsnehmer. Sie beträgt


3,25 % bei Tarifen mit einem Rechnungszins von 1,75 %,


2,75 % bei Tarifen mit einem Rechnungszins von 2,25 %,


2,25 % bei Tarifen mit einem Rechnungszins von 2,75 %,


2,00 % bei Tarifen mit einem Rechnungszins von 3,00 %,


1,75 % bei Tarifen mit einem Rechnungszins von 3,25 %,


1,50 % bei Tarifen mit einem Rechnungszins von 3,50 %,


1,00 % bei Tarifen mit einem Rechnungszins von 4,00 %.


Die Direktgutschrift beläuft sich jedoch maximal auf einen Betrag in Höhe des Zinsgewinnes gemäß oben stehender Deklaration. Die Direktgutschrift wird auf die Überschussbeteiligung angerechnet.

9. Beteiligung an Bewertungsreserven


Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, kurzfristige Ausschläge am Kapitalmarkt auszugleichen. Die Versicherungsverträge werden nach einem verursachungsorientierten Verfahren an den Bewertungsreserven beteiligt (§ 153 VVG, § 139 VAG).


Die Bewertungsreserven im Sinne von § 153 VVG und § 139 VAG und deren Zuordnung auf die anspruchsberechtigten Verträge werden jährlich zum 31.12. neu ermittelt (Bewertungsstichtag). Soweit die Bewertungsreserven auf anspruchsberechtigte Versicherungsverträge entfallen, werden sie diesen Verträgen zur Hälfte zugeordnet. Die Zuordnung auf den einzelnen Vertrag erfolgt dabei nach Maßgabe der Höhe des Deckungskapitals und der Dauer, in der es vorlag. Sofern an einzelnen Bewertungsstichtagen keine Bewertungsreserven vorhanden waren, bleiben hierbei Zeiten unberücksichtigt, die vor diesen Stichtagen lagen.


Anspruchsberechtigt sind die Hauptversicherungen gemäß Ziffern 1.1, 1.2, 1.3, 2.1, 2.3, 2.5, 3.1, 3.3, 4.1, 4.3, 5.1 und 5.3 dieser Deklaration.


Der zugeordnete Teil der Bewertungsreserven wird bei Beendigung der Ansparphase ausgezahlt. Bei aufgeschobenen Rentenversicherungen und Pflegerentenversicherungen wird - sofern sie in den Rentenbezug übergehen - der zugeordnete Teil bei Rentenbeginn verrentet.


In der Rentenbezugszeit werden (Pflege-) Rentenversicherungen über eine angemessen erhöhte laufende Überschussbeteiligung an Bewertungsreserven beteiligt. Abweichend vom zweiten Absatz ist hierfür der Stand der Bewertungsreserven zum Quartalsende vor Deklaration maßgeblich.


Buchhalterisch erfolgt die Auszahlung bzw. Verrentung in Form einer Direktgutschrift.

 

Wiesbaden, den 5. März 2024

Der Vorstand

Isabella Pfaller

Bettina Hoch

Stefan Kropp


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