Athora Lebensversicherung
Aktiengesellschaft
Wiesbaden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
UNTERNEHMENSSTRUKTUR
VERWALTUNGSORGANE
Aufsichtsrat
Dr. Anders Malmström Vorsitzender (seit 28.
November 2023)
Group Chief Financial Officer, Athora Holding Ltd.,
Hamilton, Bermuda
Dr. Christine Theodorovics Stv. Vorsitzende Beraterin
Thalwil Schweiz
Dr. Manfred Puffer Mitglied des Aufsichtsrats Berater
Meerbusch
Chantal Waight Mitglied des Aufsichtsrats (seit 29.
August 2023)
Managing Director Group Risk Athora Holding Ltd.,
Hamilton, Bermuda
Thomas Doyle Mitglied des Aufsichtsrats Berater
Landshut
Lukas Ziewer Mitglied des Aufsichtsrats (bis 31. Mai
2023)
Group Chief Risk Officer, Athora Holding Ltd.,
Hamilton, Bermuda
Eric Viet Vorsitzender (bis 20. November 2023)
Regional Chief Executive Officer, Athora Holding
Ltd., Hamilton, Bermuda
Vorstand
Isabella Pfaller (Mitglied seit 29. August 2023)
Vorsitzende des Vorstands (seit September 2023)
Chief Executive Officer Wiesbaden
Outsourcing representative Athora GER actuarial
function (Outsourcingbeauftragte Versicherungsmathematische
Funktion)
Risikomanagement
Compliance - Complaints management,
anti-money-laundering, data protection - (Compliance
-Beschwerdemanagement, AntiGeldwäsche Management,
Datenschutz)
IKS
Asset Liability Management (ALM)
BaFin relationship management (BaFin
Kommunikationsmanagement)
Human Resources (Personal)
Audit (Wirtschaftsprüfung)
Bettina Hoch Mitglied des Vorstands Chief Financial
Officer Wiesbaden
Outsourcing representative Athora GER - Risk
management, Compliance, Internal Audit
(Outsourcingbeauftragte - Risikomanagement, Interne
Revision)
Accounting & Reporting (Rechnungswesen &
Reporting) Financial planning & analysis -HGB and IFRS
(Finanzplanung & Analyse - HGB und IFRS)
Tax administration (Steuern)
Actuarial /Reinsurance settlement (Aktuariat /
Rückversicherung)
Investment Accounting & Investment Controlling
(Kapitalanlagenbuchhaltung & Kapitalanlagencontrolling)
Stefan Kropp Mitglied des Vorstands Chief Operating
Officer Wiesbaden
Business Organisation (Geschäftsorganisation)
Procurement (Einkauf)
Distribution Management (Verteilungsmanagement)
Business Continuity Management
Policy Administration and customer services
(Policenverwaltung und Kundendienst)
Information Technology (IT)
Dr. Claudius Vievers (bis 31. August 2023)
Vorsitzender des Vorstands Chief Executive Officer
Wiesbaden
LAGEBERICHT DER ATHORA LEBENSVERSICHERUNG AG
Bericht des Vorstandes
Wirtschaftliche Entwicklung
Nach dem turbulentem Jahr 2022, mit dem Beginn des
russischen Angriffskrieges in der Ukraine und dessen
wirtschaftliche Auswirkungen wie zum Beispiel dem starken
Zins- und Inflationsanstieg, verlief das Jahr 2023 in
weniger volatilen Bahnen. Gemäß Prognosen des
Internationalen Wirtschaftsfonds (IWF) wird die
Weltwirtschaft im Jahr 2023 trotz der Entwicklungen 2022 um
3% wachsen. Für Deutschland wird ein
Wachstumsrückgang von 0,4% geschätzt, womit man
im Euroraum, dessen Wachstum auf 3,0% prognostiziert wird,
im unteren Bereich liegt.
Für die deutsche Wirtschaft werden als
Gründe für den Rückgang die Schwäche
zinsempfindlicher Sektoren, geringere Nachfrage durch
Handelspartner und infolgedessen ein Rückgang der
Industrieproduktion genannt. 2022 war die deutsche
Wirtschaft noch um 1,8% gewachsen.
Die Inflation entwickelte sich in Deutschland, in der
Eurozone sowie in weitestgehend allen großen
Volkswirtschaften im Zuge der Konjunkturerholung zu einem
wichtigen Thema. Auch bedingt durch die Folgen des
russischen Angriffskriegs in der Ukraine stiegen die
Energiepreise, was sich jedoch im 2. Halbjahr 2023
abschwächte. Zusätzlich verteuerten sich viele
Produkte durch Materialknappheit und Lieferengpässe.
Im Jahr 2022 stiegen die Preise durchschnittlich um fast
7%. Für 2023 liegen die Schätzungen bei 5,9%.
Die Inflationsentwicklung führt zu Debatten
über die Zinspolitik der Notenbanken, von denen viele
mittlerweile mit einer Welle von Zinserhöhungen
reagiert haben. Der wichtigste Leitzinssatz der
Europäischen Zentralbank (EZB) liegt aktuell bei 4,5%
(2022: 2,5%). Bei seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 hat
der EZB-Rat darauf verzichtet, die Leitzinsen weiter zu
erhöhen. Die US-Notenbank Federal Reserve (Fed)
verlängert ebenfalls ihre Zinspause. Der Leitzins
blieb in den USA nun auf dem Stand Juli 2023, der sich seit
März 2022 elfmal auf den höchsten Wert seit 2001
steigerte, in der Spanne von 5,25% bis 5,50% (2022: 4,45
bis 4,50%).
Lebensversicherungsmarkt
Laut vorliegenden vorläufigen Schätzungen
des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft
e.V. (GDV) wird auch für 2023 durch das
makroökonomische Umfeld mit einem Rückgang der
Beitragseinnahmen für Lebensversicherungen
einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds
gerechnet. Während der Rückgang im Jahr 2022 noch
bei 6% lag, belief sich der Rückgang für 2023 bei
ca. 5,2%, was weiterhin auf die Entwicklung des
Einmalbeitragsgeschäftes zurückzuführen ist.
Durch den Zinsanstieg im Jahr 2022 reduzierten sich
die Marktwerte der festverzinslichen Anlagen und die
Kapitalanlagen der Lebensversicherer wiesen stille Lasten
von geschätzt 50 Mrd. Euro aus. In 2023 hat die EZB
weitere Zinserhöhungen vorgenommen.
Die höheren Zinsen ermöglichen den
Lebensversicherungen die schrittweise Auflösung der
Zinszusatzreserve, die mögliche negative Auswirkungen
auf das Ergebnis ausgleichen können. Bereits im
Vorjahr sank das Volumen, diese Tendenz könnte sich
auch im Geschäftsjahr fortsetzen.
Die gestiegenen Zinsen ermöglichen es den
Lebensversicherern in der Neuanlage ihrer Kapitalanlagen
wieder höhere Zinsen zu erwirtschaften als in den
letzten Jahren. Dieser positive Effekt macht sich jedoch
nicht sofort bemerkbar, da der Großteil der
Kapitalanlagen der Lebensversicherer langfristig gebunden
ist.
Das Risiko, dass gleichzeitig andere Kapitalanlagen
durch die gestiegenen Zinsen attraktiver werden bzw. Kunden
durch die gestiegene Inflation gezwungen werden,
Versicherungen zu stornieren, war in Form einer
überdurchschnittlichen Stornoquote im deutschen Markt
nicht ersichtlich.
Die BaFin beobachtet systematisch, wie sich bei den
Lebensversicherern Storno und Prämienfreistellungen
entwickeln. Bei ausgewählten Unternehmen führt
die BaFin quartalsweise eine Liquiditätsabfrage durch
- angelehnt an die Liquiditätsabfrage der
Europäischen Aufsichtsbehörde für das
Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
(EIOPA).
Die Solvenz der deutschen Lebensversicherer im Jahr
2022 hat sich ausweislich der im Laufe des Jahres 2023
vorgelegten SFCR-Berichte maßgeblich durch die
Zinsentwicklung im Vergleich zu 2021 deutlich verbessert.
Bei den meisten Versicherern sinken durch den Zinsanstieg
die Barwerte der Passivseite stärker als die
Marktwerte der festverzinslichen Anlagepapiere auf der
Aktivseite, da die Vertragslaufzeiten der
Versicherungsverträge länger sind als die
Duration der Wertpapiere im Bestand sind. Die Anzahl von
Lebensversicherungsunternehmen, die eine Quote von unter
100% auswiesen, ist von 8 im Jahr 2021 auf 1 im Jahr 2022
gesunken (ohne Berücksichtigung von
Übergangsmaßnahmen).
Der Trend zur Erhöhung der Deklaration zur
Überschussbeteiligung für 2024 im Vergleich zum
Vorjahr setzt sich fort. Im Branchenschnitt dürfte
sich die laufende Durchschnittsverzinsung von 2,26% auf
2,45% im Jahr 2024 erhöhen (Quelle: Assekurata).
Entwicklung der Athora
Lebensversicherung AG
Die Athora Lebensversicherung AG schreibt seit 2010
kein aktives Neugeschäft mehr. Die ausgewiesenen
Neugeschäftsbeiträge beinhalten
ausschließlich Dynamikanpassungen sowie
Einmalbeiträge des Konsortialgeschäfts.
Als Bestandversicherer liegt der Fokus der
Gesellschaft auf einem ausgewogenen Kapitalanlagemanagement
zur Erzielung attraktiver Renditen für die
Versicherungsnehmer und Asset-Liability-Management (ALM)
zur Risikobegrenzung sowie einer effizienten
Portfolioabwicklung.
Die Athora Lebensversicherung AG hat im Jahr 2018
ihre Strategie geändert und aktiv die Solvenzbilanz
gegen Zinsschwankungen abgesichert. Dieses Vorgehen
erfolgte zunächst durch die Investition in
Staatsanleihen, Hypotheken und die Nutzung von Derivaten.
Als im Laufe des Jahres 2019 die Zinsen auch für
Bundesanleihen für nahezu alle Laufzeiten im negativen
Bereich waren, hat sich die Gesellschaft entschieden, zur
Sicherung der Solvenzbilanz vor Zinsschwankungen, vermehrt
Derivative einzusetzen. Im Ergebnis hat sich im Vorjahr
gezeigt, dass die Solvenzposition und damit die
ökonomische Position der Gesellschaft, sich bei
deutlich fallenden Zinsen im Rahmen des jahrelangen
Niedrigzinsumfeldes nachhaltig verbessert hat, auch ohne
den Ansatz von Übergangsmaßnahmen. Eine weitere
positive Konsequenz dieser Strategie war, dass
größere Teile der Kapitalanlagen in Investments
mit attraktivem Risiko-Rendite-Profil investiert werden
konnten, sodass die Athora Lebensversicherung AG die
Überschussbeteiligungen für Kunden entgegen den
Markttrends erhöhen und halten konnte.
Im Jahr 2023 wurde die Strategische Asset Allocation
der Athora Lebensversicherung AG auf Basis der
Zinssteigerungen weiter optimiert und die zwischenzeitliche
Zinsdelle zum Jahresende für weitere Anpassungen im
Bereich langlaufender Anleihen genutzt. Die Abschreibungen
des ALM-Fonds aus dem Jahr 2022 konnten in nennenswertem
Umfang teilweise zu großen Teilen erneut
zugeschrieben werden. Zusätzlich konnten die
renditeorientierten Fonds (sogenannte Return-Seeking Fonds)
wieder stille Reserven aufbauen. Die saldierten stillen
Lasten reduzierten sich um knapp ein Drittel um mehr als
20%. Vorhandene stille Lasten ergeben sich insbesondere aus
zinsinduzierten Entwicklungen der Wertpapiere sowie aus
Derivatebewertungen im Rahmen der Fondsbewertung. Durch die
optimierte Liquiditätssteuerung und -planung ergeben
sich nach aktueller Planung keine negativen Einflüsse
auf die Ergebnisse.
Durch die Erwirtschaftung eines Rohüberschusses
von 43,5 Mio. Euro ergibt sich für das
Geschäftsjahr eine Zuführung zur
Rückstellung zur Beitragsrückerstattung (RfB)
wieder ein Betrag von 24,4 Mio. Euro. Dadurch konnte auch
der ungebundene Teil der RfB erneut auf 120,7 Mio. Euro
gesteigert werden.
Die Athora Lebensversicherung AG kann, analog den
Vorjahren, die laufende Überschussbeteiligung stabil
auf einem Niveau von 3,0% halten. Auch 2024 wird ein
Schlussüberschuss von 1,0% gewährt, so dass sich
für die Versicherungskunden eine Gesamtverzinsung von
4,0% ergibt. Auch nachdem einige Versicherer für das
Jahr 2024 ihre Überschussbeteiligung angehoben haben,
zählt die Athora Lebensversicherung seit nunmehr 3
Jahren zu den Versicherungen mit der höchsten
Gewinnbeteiligung in Deutschland [Handelsblatt - Artikel
vom 5. Dezember 2023 zur Überschussbeteiligung 2024].
Dies unterstreicht erneut, dass der Versicherungsnehmer im
Mittelpunkt der Geschäftstätigkeiten steht. Dies
wird auch durch die positiven Entwicklungen im
Beschwerdemanagement widerspiegelt.
Im Rahmen der kontinuierlichen Effizienzsteigerung in
der Portfolioabwicklung wurden im Jahr 2023 weitere
Outsourcing-sowie Automatisierungsprojekte umgesetzt.
Das Jahr 2023 war in der IT der Athora insbesondere
durch die beiden Großprojekte IT-Outsourcing (ITO)
und Integration eines neuen Portfolios geprägt. Die
Outsourcingverträge mit dem strategischen Athora
Partner Tata Consulting Services (TCS) des ITO wurden in
einer sehr intensiven Transitionsphase umgesetzt, die
notwendigen IT-Personalmaßnahmen wurden abgeschlossen
und die neue IT-Organisation aufgesetzt. Das Projekt konnte
erfolgreich abgeschlossen und in den Regelbetrieb für
die Stabilisierungsphase übergeben werden. Hiermit
wurden die strategischen Ziele im Bereich Kosteneinsparung
sowie zur Risiko-Minimierung der mittelfristigen
IT-Personalplanung erreicht. Weitere Projekte, in der
Verantwortlichkeit der internationalen Athora-Gruppe,
wurden unterstützt. Im Regelbetrieb konnte das hohe
Sicherheitslevel insbesondere durch Weiterentwicklung von
Data Loss Prevention (DLP), der Aktualisierung von
Betriebs- und Sicherheitssystemen im Server-Bereich sowie
der Umsetzung der Stufe 1. der Netzwerksegmentierung
gehalten bzw. verbessert werden. Regulatorische
Anforderungen zur Digitalen Rentenübersicht sind
IT-seitig umgesetzt und in Betrieb genommen worden. Die
notwendigen IT-Kontrollen und IT-Risikobetrachtungen wurden
regelmäßig durchgeführt und interne Audits
haben die Wirksamkeit des IT-Kontroll-Frameworks
bestätigt.
Weitere wichtige Meilensteine innerhalb der
Transformationsprojekte waren in 2023 zum einen die
Einführung von Clearwater als gruppenweites Investment
Accounting & Reportingsystem, verbunden mit einem
Ausgliederungsvertrag mit der Athora Ireland Services, die
den gruppenweiten Servicevertrag mit Clearwater geschlossen
hat, sowie die Einführung eines neuen aktuariellen
Modellierungssystem Risk Agility. Beide Systeme werden
Anfang 2024 für die Erstellung des Jahresabschlusses
bzw. für die Jahresendberechnungen der Solvenzquote
genutzt.
Grundsätzlich befindet sich die Athora
Lebensversicherung AG weiter in einem
Transformationsprozess, der nicht nur höhere Effizienz
für die unternehmerischen Abläufe vorsieht,
sondern sich auch auf die Art und Weise wie die Athora
Kollegen und Kolleginnen zusammenarbeiten, bezieht. So
arbeiten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen immer
stärker fachübergreifend zusammen und engagieren
sich in internationalen Projekten der Athora Gruppe.
Neben der Optimierungen innerhalb der
Kapitalanlagesteuerung sowie den Effizienzsteigerungen in
den operativen Bereichen besteht der Fokus der deutschen
Athora Gruppe auf strategischen Projekten zur Integration
von neuen Versicherungsbeständen. In dem Zuge wurden
auch Personalveränderungen innerhalb der Gruppe und
auch der Athora Lebensversicherung AG vorgenommen.
Dr. Claudius Vievers ist zum 31. August 2023 aus dem
Vorstand der Athora Lebensversicherung AG ausgeschieden.
Zum gleichen Datum wurde Isabella Pfaller zur Vorsitzenden
des Vorstandes der Gesellschaft bestellt. Ebenfalls
erfolgten Änderungen im Aufsichtsrat. Der
Aufsichtsratsvorsitzende Eric Viet schied zum 17. November
2023 aus dem Aufsichtsrat aus. Sein Nachfolger Dr. Anders
Malmström wurde am 28. November 2023 zum Vorsitzenden
ernannt. Lukas Ziewer schied zum 31. Mai 2023 als
Aufsichtsratsmitglied aus. Seit dem 29. August 2023 ist
Chantal Waight ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrats. Die
Zusammensetzung der Vorstände und Aufsichtsräte
der Athora Lebensversicherung AG wird unter
Verwaltungsorgane auf Seite 6 und 7 dieses
Geschäftsberichtes ersichtlich.
Neben den Veränderungen innerhalb der Athora
Lebensversicherung AG, gab es auch Änderungen
innerhalb der Athora Deutschland Gruppe. Zum 13. September
2023 konnte Dr. Immo Querner als neuer Gruppen-Chief
Executive Officer gewonnen werden. Am 29. August 2023 wurde
Isabella Pfaller zum Group Financial Officer der Gruppe
ernannt. Im Mai 2023 trat mit Dr. Larisa Angstenberger eine
neue Chief Risk Officer in die Gruppe ein. Neben dieser
Ernennung wurden bei Athora Deutschland Holding GmbH &
Co. KG auch eine Head of Compliance und ein Head of
Internal Audit eingestellt.
Die Gruppe arbeitet aktuell unter anderem an der
Integration eines Bestandes in der Athora Deutschland.
Zusammen mit dem Bestandsverkäufer werden in
zahlreichen Projektgruppen die wesentlichen Schritte der
Übertragung vorbereitet. Die Aktivitäten laufen
zielorientiert und fokussiert, um so die Genehmigung durch
die Aufsichtsbehörden im Jahr 2024 zu erhalten. In
Summe wird Athora durch diesen Erwerb in Deutschland
deutlich wachsen und plant nach unserer Einschätzung
zu einem großen, etablierten Unternehmen zu werden,
wovon alle Stakeholder der Gruppe profitieren würden.
Zwischen der Athora Lebensversicherung AG und der
Athora Deutschland GmbH bestehen ein Beherrschungs- sowie
ein Ergebnisabführungsvertrag. Beide wurden von der
Aufsichtsbehörde BaFin genehmigt. Zudem gibt es
Service-, Dienstleistungs- und Ausgliederungsverträge
mit Unternehmen der Athora Deutschland Holding GmbH &
Co. KG sowie mit weiteren Unternehmen der Athora Holding
Limited, für die eine Kostenverrechnung erfolgt. Es
besteht darüber hinaus eine Kostengarantievereinbarung
zwischen der Athora Deutschland GmbH und der Athora
Lebensversicherung AG. Durch diesen Vertrag wird die Athora
Deutschland GmbH verpflichtet, entstehende Kostenverluste
auszugleichen. Es besteht darüber hinaus eine
Kostengarantievereinbarung zwischen der Athora Deutschland
GmbH und der Athora Lebensversicherung AG. Durch diesen
Vertrag wird die Athora Deutschland GmbH verpflichtet
entstehende Kostenverluste auszugleichen. Dieser
Verpflichtung ist die Athora Deutschland GmbH nachgekommen,
wobei sich diese gegenüber dem Vorjahr kaum
verändert hat.
Geschäftsverlauf der Athora
Lebensversicherung AG
Beitragseinnahmen / Bestandsentwicklung
/ Neugeschäft
Die gebuchten Bruttobeiträge der Athora
Lebensversicherung AG betragen 121.655.003 Euro (Vorjahr:
130.740.116 Euro). Der Rückgang um 6,9 % (Vorjahr:
11,0 %) ergibt sich aus dem fortschreitenden Rückgang
der laufenden Beiträge um 8,8 %. Das
Konsortialgeschäft blieb auf ähnlichem Niveau.
Der Rückgang steht im Einklang mit der
Geschäftsstrategie als Bestandsversicherer.
Neugeschäft ergibt sich lediglich im Rahmen von
Einmalbeiträgen aus dem Konsortialgeschäft sowie
aus Dynamikerhöhungen, die vertraglich mit den
Versicherungsnehmern vereinbart sind. Die gebuchten
Einmalbeiträge erhöhten sich um 818.546 Euro auf
19.539.500 Euro. Erwartungsgemäß gingen die
laufenden gebuchten Beiträge auf 102.115.503 Euro
(Vorjahr: 112.019.163 Euro) zurück. Der gesamte Zugang
gegen laufenden Beitrag für ein Jahr beträgt
1.794.844 Euro (Vorjahr: 2.082.283 Euro). Im Wesentlichen
handelt es sich hierbei um Dynamikerhöhungen. Die
verdienten Beiträge für eigene Rechnung
reduzierten sich von 110.286.388 Euro im Vorjahr auf
103.095.779 Euro im Jahr 2023.
Im Bestand der Gesellschaft befanden sich Ende 2023
insgesamt 163.134 Versicherungsverträge (Vorjahr:
176.772 Versicherungsverträge). Der gesamte Abgang
beträgt 14.457 Versicherungsverträge (Vorjahr:
14.558 Versicherungsverträge) mit einem laufenden
Beitrag für ein Jahr in Höhe von 11.186.648 Euro
(Vorjahr: 11.419.126 Euro) und einer Versicherungssumme von
453.283.591 Euro (Vorjahr: 443.936.268 Euro). Wesentlicher
Abgangsgrund war, wie im Vorjahr auch, der Ablauf der
Versicherung mit laufendem Beitrag für ein Jahr mit
7.944.711 Euro gefolgt von Rückkäufen mit
2.531.104 Euro laufenden Beitrag für ein Jahr. Wegen
der Einstellung des aktiven Neugeschäfts beträgt
die Beitragssumme des Neugeschäfts geringe 41.354.000
Euro (Vorjahr: 43.827.766 Euro). Die Stornoquote, gemessen
als vorzeitiger Abgang gegen laufenden Beitrag, lag bei
2,89 % (Vorjahr: 2,65 %).
Versicherungstechnische
Rückstellungen
Die Versicherungstechnischen Rückstellungen
(Netto) verringerten sich um 4,3 % von 3.349.051.430 Euro
auf 3.205.095.386 Euro im Geschäftsjahr. Hierbei ist
insbesondere der Rückgang der
Deckungsrückstellung (Netto) von 3.097.622.941 Euro
auf 2.945.559.333 Euro zu nennen. Die
Versicherungstechnischen Rückstellungen (Netto) im
Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von
den Versicherungsnehmern getragen wird, sind von
430.513.166 Euro auf 476.091.205 Euro im Geschäftsjahr
gestiegen.
Versicherungsleistungen
Die Bruttozahlungen für Versicherungsfälle
verringerten sich um 0,9 % von 327.201.288 Euro (Vorjahr)
auf 324.131.105 Euro im Jahr 2023. Die Zahlungen für
Rückkaufswerte im Geschäftsjahr 2023 erreichten
unter Berücksichtigung der Regulierungs-aufwendungen
41.745.096 Euro (Vorjahr: 43.291.545 Euro). Die
Aufwendungen für Zahlungen für
Versicherungsfälle ohne Rückkaufswerte, jedoch
unter Berücksichtigung der zugehörigen
Regulierungsaufwendungen, betragen 282.056.697 Euro
(Vorjahr: 283.721.140 Euro). Dabei betrugen die
Aufwendungen für Ablaufleistungen 199.306.319 Euro
(Vorjahr: 204.527.767 Euro). Sie stellen in dieser
Position, wie im Vorjahr, den größten Teil dar.
Da im Vorjahr ausreichend versicherungs-technische
Rückstellungen gebildet wurden, belasten Auszahlungen
für Rückkäufe sowie Versicherungs- und
Ablaufleistungen das Ergebnis des Geschäftsjahres
nicht direkt erfolgswirksam. Die Aufwendungen für
Todesfälle betrugen im Jahr 2023 12.341.366 Euro
(Vorjahr: 10.751.084 Euro) und für Rentenleistungen
68.105.324 Euro (Vorjahr: 67.431.713 Euro).
Wie auch in den Vorjahren spielt das positive
Risikoergebnis des Geschäftsjahres 2023 eine
wesentliche Rolle für das Rohergebnis der Athora
Lebensversicherung AG.
Aufwendungen für Abschluss und
Verwaltung
Die Bruttoaufwendungen für den
Versicherungsbetrieb sanken um 8,8 % auf 7.501.414 Euro
(Vorjahr: 8.221.323 Euro). Obwohl innerhalb des
Versicherungsbestand kein aktiver Vertrieb mehr
stattfindet, ergeben sich für Versicherungen mit
Beitragsdynamik und Erhöhungsoptionen passiv
anfallende Abschlussaufwendungen. Analog dem
rückläufigen Versicherungsbestand haben diese
Aufwendungen sich in Geschäftsjahr 2023 auf 579.749
Euro (Vorjahr: 623.969 Euro) verringert. Aufgrund der
Einstellung des aktiven Neugeschäfts, im Rahmen der
Geschäftsstrategie als Bestandsversicherer, ist die
Abschlusskostenquote der Athora Lebensversicherung AG mit
der entsprechenden Quote vertrieblich aktiver
Lebensversicherer nicht vergleichbar. Die
Abschlusskostenquote für das Jahr 2023 beträgt
1,4 % (Vorjahr: 1,4 %).
Die Verwaltungskostenquote beträgt 5,7 %, die
sich leicht nur gegenüber dem Vorjahr (5,8 %)
verringerte. Auf Basis des rückläufigen
Versicherungsbestands sind die Aufwendungen für die
Verwaltung des Versicherungsbetriebs im Vergleich zum
Vorjahr gesunken. Sie betrugen 6.921.666 Euro (Vorjahr:
7.597.354 Euro). Das ist ein Rückgang von 675.688 Euro
oder 8,9 %. Dieser Rückgang war angesichts des
Bestandsrückgangs zu erwarten. Er spiegelt aber auch
die Maßnahmen zur Kostenreduzierung wider, die zur
Optimierung von Verwaltungsprozessen umgesetzt wurden. Die
erhaltenen Provisionen und Gewinnbeteiligungen, welche die
Athora Lebensversicherung AG von verschiedenen
Rückversicherungsunternehmen erhalten hat, betragen
1.787.731 Euro (Vorjahr: 2.214.848 Euro). Dieser
Rückgang ergibt sich zum größten Teil aus
der Rückversicherung von
Berufsunfähigkeitsschäden.
Kapitalanlagen
Der Buchwert der Kapitalanlagen verringerte sich um
43.688.672 Euro auf 3.438.560.187 Euro (Vorjahr:
3.482.248.859 Euro).
Der wesentliche Teil der Kapitalanlagen ist in
festverzinslichen Wertpapieren investiert, die im
Direktbestand und in Spezialfonds angelegt wurden. Die
Athora Lebensversicherung AG erwartet durch die
Investitionen in Spezialfonds höhere Renditen und
Erträge erzielen zu können. Insgesamt hat die
Gesellschaft 2.714.958.136 Euro (Vorjahr: 2.728.676.459
Euro) in Spezialfonds und Geldmarktfonds investiert.
Im Laufe des Jahres 2023 wurden Investments in
Spezial- und Geldmarktfonds von 265.299.990 Euro (Vorjahr:
1.207.732.817 Euro) und 15.871.861 Euro (Vorjahr:
757.884.490 Euro) in Inhaberpapiere vorgenommen. Zudem gab
es Verkäufe bzw. -abgänge an Fondsanteilen von
152.167.081 Euro (Vorjahr: 1.191.357.965 Euro) und
Inhaberpapieren von insgesamt 0 Euro (Vorjahr: 299.594.603
Euro).
Aufgrund des langfristigen Charakters der
Lebensversicherung hat die Athora Lebensversicherung AG
ausgewählte Kapitalanlagen der dauerhaften
Vermögensanlage gewidmet. Diese Wertpapiere werden im
Anlagevermögen ausgewiesen.
Der Marktwert von Kapitalanlagen für Rechnung
und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen
betrug Ende 2023 476.091.205 Euro (Vorjahr: 430.513.166
Euro). Das entspricht einer Erhöhung zu Marktwerten
bzw. einer Bestandserhöhung in Höhe von
45.578.039 Euro beziehungsweise 10,6 %.
Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks
und Kassenbestand betrugen zum 31. Dezember 2023 33.157.609
Euro (Vorjahr: 20.097.715 Euro). Zusammen mit den
Investitionen in Geldmarktfonds in Höhe von
147.216.176 Euro (Vorjahr: 300.020.534 Euro) stellen diese
die direkt einsetzbare Liquiditätsreserve der
Gesellschaft dar.
Die gesamten Erträge aus Kapitalanlagen für
2023 ergaben 85.067.742 Euro (Vorjahr: 224.136.855 Euro).
Die laufenden Erträge aus Kapitalanlagen beliefen sich
auf 16.683.407 Euro (Vorjahr: 163.965.735 Euro). Das
Vorjahr war beeinflusst von hohen
Dividendenausschüttungen aus den Spezialfonds, die
2023 nicht notwendig waren, da die Kapitalerträge
hauptsächlich aus Zuschreibungen von Fondsanteilen
generiert wurden.
Die Erträge aus Zuschreibungen in Höhe von
63.675.960 Euro (Vorjahr: 3.167.054 Euro) erfolgten
aufgrund der Wertaufholungen von in der Vergangenheit
abgeschriebenen Fondsanteilen.
Die Gewinne aus dem Abgang sind im Vergleich zum
Vorjahr auf 4.708.375 Euro (Vorjahr: 63.675.960 Euro)
aufgrund der geringeren Anteilsscheinrückgaben aus
Spezialfonds deutlich gesunken.
Die Aufwendungen für Kapitalanlagen betrugen
2023 insgesamt 10.944.469 Euro (Vorjahr: 214.083.194 Euro).
Das letzte Jahr wurde wesentlich beeinflusst durch
Abschreibungen eines Spezialfonds von 203.138.724 Euro.
Die Aufwendungen für die Verwaltung der
Kapitalanlagen, entstanden durch die Auslagerung des
Kapitalanlagemanagements und der -verwaltung innerhalb der
Athora Deutschland Gruppe zu marktüblichen
Konditionen, stellen mit 7.396.891 Euro (Vorjahr: 8.759.012
Euro) einen weiteren Teil des Aufwandes dieser Position
dar. Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen lagen bei
3.188.473 Euro (Vorjahr: 7.974.486).
Die laufende Durchschnittsverzinsung der
Kapitalanlagen der Athora Lebensversicherung AG
beträgt 0,3 % (Vorjahr: 4,3 %). Die Nettoverzinsung
der Gesellschaft ergibt insbesondere wegen der
vorgenommenen Abschreibungen eines Spezialfonds 2,1 %
(Vorjahr: 0,3 %). Die durchschnittliche Nettoverzinsung der
letzten 3 Jahre veränderte sich auf 2,2 % (Vorjahr:
3,0 %).
Geschäftsergebnis und
Jahresüberschuss
Der Rohüberschuss der Athora Lebensversicherung
AG stieg im Jahr 2023 wieder auf 43.463.410 Euro an.
(Vorjahr: -18.443.684 Euro). Nach dem negativen
Kapitalanlageergebnis 2022, stellen das Zins- und
Risikoergebnis 2023 wieder den größten Anteil am
Rohüberschuss.
Der Rückstellung für
Beitragsrückerstattung (RfB) wurden 24.410.142 Euro
zugeführt (Vorjahr: 0 Euro). Zugunsten der Kunden
wurde der RfB 10.360.436 Euro entnommen (Vorjahr:
17.177.435 Euro), die als Überschussbeteiligung den
Kunden der Athora Lebensversicherung AG zugeführt
wurde. Die RfB beträgt zum Jahresende 2023 198.547.360
Euro (Vorjahr: 184.497.654 Euro). Zusätzlich erfolgten
im Geschäftsjahr 6.053.268 Euro als
Direktgutschriften.
Für das Geschäftsjahr 2023 zeigt die
Gesellschaft ein positives Ergebnis mit 13.000.000 Euro
(Vorjahr: negatives Ergebnis 23.740.491 Euro). Aufgrund des
zwischen der Athora Lebensversicherung AG und der Athora
Deutschland GmbH abgeschlossenen
Ergebnisabführungsvertrages, wird dieser Gewinn an die
Muttergesellschaft überwiesen.
Die Athora Lebensversicherung AG verfügte zum
31. Dezember 2023 über laufende Guthaben bei
Kreditinstituten in Höhe von 33.157.609 Euro (Vorjahr:
20.097.715 Euro). Somit konnte die Gesellschaft im
Berichtsjahr jederzeit die Liquidität
gewährleisten und ihre Zahlungsverpflichtungen
erfüllen.
Die Geschäftsentwicklung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wird als zufriedenstellend
angesehen, was sich auch im Ergebnis im Besonderen im
Vergleich zur Entwicklung zum Vorjahr widerspiegelt.
Entwicklung der
Leistungsindikatoren
|
2023 |
2022 |
|
EUR |
EUR |
| Verdiente
Beiträge |
103.095.779 |
110.286.388 |
| Rohüberschuss |
43.463.410 |
(18.443.684) |
| Stille Reserven |
(288.702.455) |
(423.368.209) |
Auch für das Geschäftsjahr 2023 gab es
keine nicht finanziellen Leistungsindikatoren, die für
das Verständnis des Geschäftsverlaufs und die
Lage der Gesellschaft von Bedeutung waren.
Die Gesellschaft hat neben den Leistungsindikatoren
als Steuerungsgrößen Liquidität sowie
Solvency II definiert.
In wöchentlichen Berichten wird mit der
Berechnung des sogenannten Liquidity Coverage Ratio (LCR)
die Gewährleistung aller Zahlungsverpflichten auch in
verschiedenen Szenarien sichergestellt.
Neben den generellen Anforderungen aus Solvency II
werden weiter umfangreiche Analysen durchgeführt und
Maßnahmen abgeleitet, welche die Bedeckung der
Gesellschaft langfristig verbessern. In diesem Zusammenhang
wurde 2023 auch über mehrere Entwicklungsschritte ein
optimiertes Berechnungsmodell mit Risk Agility
eingeführt. Die Berechnung der Solvenzanforderung der
Gesellschaft erfolgt auf Grundlage dieses Systems mit der
Standardformel. Das Own Risk and Solvency Assessment (ORSA)
ist ein zentrales Element des Risikomanagements und der
Steuerung der Gesellschaft. Neben der Beurteilung der
geschäftsbedingten Risiken und des sich hieraus
ergebenden Gesamtsolvabilitätsbedarfs, sind die
Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderung
und die Bewertung der Risikotragfähigkeit fester
Bestandteil des Risikomanagements.
Stellungnahme zum Prognosebericht des
Vorjahres
Die Athora Lebensversicherung AG konnte weitestgehend
alle prognostizierten Ziele für 2023 erreichen.
| ― |
Die verdienten Beiträge
sanken aufgrund Einstellung des Neugeschäfts
planmäßig und lagen mit 103,1 Mio. Euro im
Rahmen der geschätzten rund 105,0 Mio. Euro.
|
| ― |
Der Rohüberschuss 2023
stieg wie Im Vorjahr mit über 30 Mio. Euro
prognostiziert auf einen tatsächlichen Wert im
Geschäftsjahr von 43,5 Mio. Euro.
|
| ― |
Die stillen Lasten sind wie
prognostiziert im Geschäftsjahr
zurückgegangen.
|
| ― |
Das Eigenkapital blieb
unverändert bei 202,7 Mio. Euro.
|
Chancen und Risiken der künftigen
Geschäftsentwicklung
Risikomanagementsystem
Enterprise Risk Management
Das gruppenweite Enterprise Risk Management Framework
ist die Grundlage für das Risikomanagement in allen
Bereichen des Unternehmens. Ziel ist es, das Management in
die Lage zu versetzen, mit Unsicherheiten und den damit
verbundenen Risiken und Chancen effektiv umzugehen, indem
die Fähigkeit der Organisation zur Wertschöpfung
verbessert wird, die zur Erfüllung der
Unternehmensstrategie beiträgt.
Das Enterprise Risk Management Framework setzt sich
aus mehreren Komponenten zusammen, wobei sich die einzelnen
Bausteine gegenseitig beeinflussen:
| Risk appetite and
strategy |
Risk governance |
Risk culture |
Risk assessment and
measurement |
Risk management and
monitoring |
Risk reporting and
insights |
Data and
technology |
| Linkage to corporate
strategy |
Board oversight and
committees |
Risk organisation |
Risk identification,
assessment and prioritisation |
Risk mitigation
response and action plans |
Risk reporting |
Data quality and
governance |
| Risk universe |
Group risk operating
structure |
Risk competence |
Quantitative methods
and modelling |
Testing, validation and
assurance |
Business/ operational
requirements |
Risk analytics |
| Risk appetite
statements |
Roles and
responsibilities |
Risk relationships |
Risk aggregation,
correlation and concentration |
Monitoring |
Board and senior
management requirements |
Technology
enablement |
|
Risk policies and risk
opinions |
Risk motivation |
Scenario analysis and
stress testing |
Projects and
initiatives |
External
requirements |
|
Risikostrategie
Ziel der Risikostrategie ist es, die
Unternehmensstrategie in einer Weise zu unterstützen,
die auf den erklärten Risikoappetit der Gesellschaft
ausgerichtet ist, nachhaltig ist und die Anforderungen der
Stakeholder (z. B. Versicherungsnehmer, Aktionäre,
Regulatoren und Mitarbeiter) berücksichtigt. Die
Bewertung der Risikopräferenzen führt zu einem
spezifischen Risikoprofil, das die Risiken widerspiegelt,
die die Gesellschaft eingehen will und welche Risiken sie
durch Risikominderungstechniken oder durch andere
Managementmaßnahmen vermeiden möchte.
Risikoappetit
Der Risikoappetit definiert, in welchem Umfang das
Unternehmen verschiedene Risiken bereit ist zu akzeptieren,
um die Unternehmensziele zu erreichen. Der Risikoappetit
für finanzielle Risiken wird in Form von Limiten
definiert, Risikoappetit für nicht-finanzielle Risiken
in Form von qualitativen Risikoappetit-Aussagen.
Risikoidentifikation
Die Gesellschaft ist bestrebt individuelle Risiken,
die die Gesellschaft eingehen will, durch einen
kontinuierlichen Zyklus aus Identifizierung, Bewertung,
Steuerung und Überwachung mit regelmäßigen
Überprüfungen zu handhaben. Ein Ziel der
Risikoidentifizierung ist die frühzeitige Erkennung
von Risiken, Bedrohungen und Einschränkungen
strategischer und geschäftlicher Ziele durch
Interviews mit Vorstandsmitgliedern und Funktionsleitern,
Workshops zur Risiko-Kontroll-Bewertung und Analysen von
Vorfällen. Die Taxonomie, die zur Risikoidentifikation
und Klassifizierung von Risiken verwendet wird, basiert auf
dem Athora Group Risk Universe. Das Risiko-Universum
umfasst alle wesentlichen Risiken, denen das Unternehmen
ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein könnte, wird
regelmäßig überprüft, aktualisiert und
mit der Risikostrategie des Unternehmens verknüpft.
Die Angemessenheit des Risiko-Universums wird entsprechend
fortlaufend sichergestellt.
Risikobewertung
Es gibt eine einheitliche Methodik für die
Risikomessung der finanziellen Risiken bei Athora, die die
Grundsätze festlegt, die für alle Aspekte der
Berechnung und Meldung marktkonsistenter Informationen
sowohl intern als auch extern gelten. Die Risikobewertung
von nicht-finanziellen Risiken (z.B. operationelle und
strategische Risiken) in bestehenden und neuen
Geschäftsprozessen erfolgt durch eine Analyse von
Wahrscheinlichkeit und Auswirkung und bildet die Grundlage
für die Entwicklung geeigneter risikomindernder
Maßnahmen und Kontrollen.
Risikosteuerung
Wenn eine Risikoexponierung innerhalb des
Risikoappetits liegt, kann das Management das Risiko
akzeptieren. Bei Überschreitungen von Limiten,
über welche der Risikoappetit definiert wird, ist das
Management verpflichtet, geeignete Maßnahmen im Sinne
der jeweiligen Risikostrategie zu ergreifen. Diese
Maßnahmen können das Akzeptieren dieses Risikos
(z. B. wenn der Verstoß gering oder
vorübergehend ist), die Steuerung und Begrenzung des
Risikos (durch Verbesserung der Kontrollen oder
Einführung neuer Kontrollen), die Übertragung des
Risikos (durch Auslagerung an Dritte, Rückversicherung
oder Absicherung des Risikos oder Versicherung gegen das
Risiko) oder die Vermeidung des Risikos (Beendigung von
Aktivitäten, die das Risiko verursachen) umfassen.
Dabei werden der Nutzen der Maßnahmen (die
Verringerung der Wahrscheinlichkeit und / oder der
finanziellen oder Reputation-Auswirkungen des Risikos) und
die Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen
berücksichtigt.
Risikoüberwachung
Die Überwachung von Risiken umfasst sowohl
laufende Aktivitäten als auch wiederkehrende
Risikobewertungen.
Die Risikoverantwortlichen sind für die
kontinuierliche Risikoüberwachung in ihrem jeweiligen
Geschäftsbereich verantwortlich, inklusive der
Durchführung vereinbarter
Risikominderungsmaßnahmen. Die
Risikomanagementfunktion ist für die Überwachung
der Umsetzung der vereinbarten
Risikominderungsmaßnahmen oder Abhilfemaßnahmen
im Fall von Kontrollschwächen in allen
Geschäftsbereichen verantwortlich, um sicherzustellen
dass das Gesamtrisikoprofil der Gesellschaft innerhalb des
genehmigten Risikoappetits bleibt. Die
Risikoüberwachung basiert auf einer breiten Palette
von Berichten, die für finanzielle und
nichtfinanzielle Risiken erstellt und von den
Risikoverantwortlichen regelmäßig an die
Risikomanagementfunktion weitergegeben werden.
Die Ergebnisse der Risikoidentifikation und
-bewertung, wesentliche Risikoexponierungen, die
Einschätzung der Wirksamkeit der Kontrollen und der
Fortschritt bei der Umsetzung der Abhilfemaßnahmen
werden vierteljährlich in Form des Risikoberichts
durch die Risikofunktion dem Local Risk Committee vorgelegt
und diskutiert. Das Local Risk Committee überwacht das
Risikoprofil des Unternehmens im Vergleich zum
Risikoappetit, die Wirksamkeit und Angemessenheit des
internen Kontrollsystems sowie die Einhaltung der
Risikostandards und -governance und entscheidet über
erforderliche Maßnahmen, um Risiken zu mindern.
Zusätzlich erfolgt aufgrund ihrer Bedeutung die
wöchentliche Überwachung der Asset Liability
Management Risiken, das Hedging der
Zinsänderungsrisiken, das der jeweiligen
Marktsituation angepasst werden kann, und der
Liquiditätsrisiken. Das erfolgt auf Basis der Berichte
und Analysen, die einen Vergleich der Risikopositionen mit
den Risikolimits liefern.
Risikoberichterstattung
Zur Bewertung, Steuerung und Überwachung der
Risiken werden Risikoberichte erstellt, die die
Auswirkungen der wichtigsten Markt- und
versicherungstechnischen Risiken auf die Erträge und
das regulatorische Kapital aufzeigen. Weitere Berichte
liefern einen Überblick über das
Kreditkonzentrationsrisiko, Gegenparteirisiko und das
Liquiditätsrisiko im Anlageportfolio. Berichte
über nichtfinanzielle Risiken liefern Transparenz
über die wesentlichen Risiken, die die Erreichung der
Geschäftsziele auf Unternehmensebene gefährden
können, oder auch über neuentstehende Risiken,
die sich zu Wesentlichen entwickeln können.
Risikoberichte werden dem Local Risk Committee oder dem
Gesamtvorstand oder dem Risikoausschuss des Aufsichtsrats
vorgelegt.
Risk Governance
Risk Governance ist integraler Bestandteil des
Governance-Systems im Unternehmen. Risk Governance umfasst
Leit- und Richtlinien des Risikomanagements, klar
definierte Verantwortlichkeiten, strukturierte
Entscheidungsprozesse sowie Management Komitees zur
Risikoüberwachung.
Die Leitlinien zu Enterprise Risk Management sowie zu
Risikoappetit und Strategie bilden den Rahmen für die
im Unternehmen etablierten Leitlinien und Richtlinien des
Risikomanagements.
Eines der wesentlichen Elemente des
Governance-Systems ist das Model der drei
Verteidigungslinien, welches das operative Geschäft
als erste Linie, die Kontrollfunktionen (die
Risikomanagement-, Compliance- und
Versicherungsmathematische Schlüsselfunktion) als
zweite Linie und die interne Revision als dritte Linie
definiert. Das Modell ist darauf ausgerichtet, ein
effektives Risikomanagement zu gewährleisten, indem
Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar definiert und
Zuständigkeiten festgelegt werden. Alle drei Linien
haben dasselbe Ziel: die Organisation bei der Erreichung
ihrer strategischen Ziele durch ein effektives Management
von Risiken zu unterstützen. Die
Schlüsselfunktionen sind von Geschäftsfunktionen
unabhängig, um eine objektive, faire und
unabhängige Risikoüberwachung zu
gewährleisten.
Risikokultur
Die Risikokultur ist die Gesamtheit der Werte,
Verhaltensweisen und daraus resultierenden Maßnahmen,
die den kollektiven Ansatz für das Risikomanagement
und die Entscheidungsfindung der Gesellschaft prägen.
Eine ausgeprägte Risikokultur fördert im Einklang
mit dem Risikomanagement, Risiken effektiv und im Rahmen
der festgelegten Risikobereitschaft zu steuern.
Das Verständnis und Bedeutung der Risikokultur
und wie diese im gesamten Unternehmen entwickelt und
gestärkt wird, basiert auf der Athora Group Definition
eines umfassenden Rahmenwerks für die Risikokultur.
Athora hat als Risikokultur-Treiber die Struktur der
Organisation, Verantwortung und Entscheidungsfindung, die
kollektive Kompetenz und Bewusstsein, Beziehungen,
Kommunikation und Interaktion innerhalb des Unternehmens
sowie Gründe für die Mitarbeitermotivation zum
Risikomanagement identifiziert.
Die Risikomanagement Funktion führt verschiedene
Maßnahmen zur Stärkung der Risikokultur wie
Präsenz- und Online-Schulungen,
regelmäßiger Austausch mit Risikoträgern
aus den Fachbereichen und Umfragen durch.
Daten und Technologie
Unter Berücksichtigung der geschäftlichen
Anforderungen und gesetzlichen Vorschriften verfolgt die
Gesellschaft das Ziel, den Wert von Daten als
Unternehmensressource zu maximieren sowie Technologie als
Mittel zur Unterstützung effektiver
Entscheidungsfindung und effizienter Prozesse zu nutzen. In
Bezug auf das Risikomanagement umfasst dies, Vertrauen in
und die Integrität von Risikodaten zu
gewährleisten und modernste Technologien zur
Unterstützung des Risikomanagementsystems einzusetzen,
einschließlich der Datenerfassung und -bereitstellung
und Tools für die Dokumentation und Analyse
verschiedener Risiken.
Die Athora Richtlinie zu Datenverwaltung und
Datenrisiken fördert sicherzustellen, dass Daten
konzernweit sicher, angemessen und in Übereinstimmung
mit allen relevanten Gesetzen und Vorschriften erfasst,
verwendet und verwaltet werden. Die Richtlinie legt die
Mindestanforderungen, Verantwortlichkeiten und Prinzipien
für das Management von Datenrisiken fest und
beschreibt, wie Athora die Anforderungen für das
Datenmanagement, Datenqualitätsprozesse und -systeme
und Data Governance umsetzt.
Weiterentwicklung des
Risikomanagementsystems im Geschäftsjahr und
Ausblick
Regelmäßig werden im Rahmen der
Überprüfung des Governance-Systems gem. § 23
Abs. 2 VAG Verbesserungsmöglichkeiten
überprüft. So wurde im Jahr 2023 die
Aufbauorganisation des Risikomanagements im Unternehmen
weiter optimiert, insbesondere auch in Bezug auf eine
potentielle Akquisition. Zudem wurden neue Gremien
etabliert, um sicherzustellen, dass alle Risikokategorien
durch eine angemessene Risikoidentifikation, -bewertung,
-steuerung, und -überwachung sowie Berichterstattung
in der ersten Verteidigungslinie abgedeckt sind.
Wesentliche Merkmale des Internen
Kontroll- und Risikomanagementsystems
a) Organisation des Internen
Kontrollsystems (IKS)
Die Geschäftsleitung ist grundsätzlich
für die Einrichtung, Weiterentwicklung, Anpassung an
geänderte Rahmenbedingungen und für die
Funktionsfähigkeit des effektiven
Risikomanagementsystems und adäquater interner
Kontrollen für Finanzberichterstattung und alle
wesentlichen Geschäftsprozesse verantwortlich.
Die Gesellschaft hat ein internes Kontrollsystem
etabliert, das die Einhaltung der geltenden Gesetze,
Vorschriften und Verwaltungsverfahren, die Wirksamkeit und
Effizienz der Vorgänge sowie die Verfügbarkeit
und Zuverlässigkeit finanzieller und nicht
finanzieller Informationen gewährleistet.
Die Kontrollaktivitäten der Gesellschaft zielen
insbesondere darauf ab, ein angemessenes Niveau an interner
Kontrolle über die operative Tätigkeit und die
Finanzberichterstattung sicherzustellen. Ziel ist es, die
Zuverlässigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit,
Aktualität und Qualität der internen und externen
Berichterstattung sowie die Sicherung der
Vermögenswerte zu gewährleisten. Die
Grundsätze des Enterprise Risk Management Frameworks
und des internen Kontrollsystems wurden in die zugrunde
liegenden Richtlinien des gesamten Unternehmens
eingebettet.
Die allgemeinen Grundsätze des internen
Kontrollrahmens gelten für alle Fachbereiche.
| ― |
Alle Fachbereiche verfügen
über ein internes Kontrollsystem, um
sicherzustellen, dass Vermögenswerte und
Geschäftsunterlagen angemessen vor Verlust,
Diebstahl, Änderung oder unbefugtem Zugriff
geschützt sind;
|
| ― |
Alle Fachbereiche verfügen
über eine angemessene Aufgabentrennung. Sofern
eine angemessene Trennung nicht erreicht werden kann,
werden andere Kontrollen eingerichtet und
dokumentiert;
|
| ― |
Alle Fachbereiche verfügen
über Business Continuity-Pläne mit einem
regelmäßigen Aktualisierungsprozess;
und
|
| ― |
Die Geschäftsunterlagen
werden in Übereinstimmung mit den Richtlinien
zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen und den
lokalen gesetzlichen Bestimmungen geführt.
|
Die Fachbereiche in der ersten Verteidigungslinie
sind in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich
zuständig, strukturierte Prozessabläufe inklusive
geeigneter Kontrollen zur adäquaten Risikominderung zu
schaffen und an geänderte Abläufe und
Rahmenbedingungen zeitnah anzupassen. Die Dokumentation ist
für einen sachverständigen Dritten
nachvollziehbar umzusetzen und muss für alle
Mitarbeiter verfügbar sein. Die
Risikomanagementfunktion und die Compliance-Funktion in der
zweiten Verteidigungslinie sind für die
unabhängige Beurteilung der Wirksamkeit der internen
Kontrollen zuständig. Die interne Revision in der
dritten Verteidigungslinie sorgt für die
unabhängige und objektive Prüfung der ersten und
zweiten Linie, einschließlich einer unabhängigen
Bewertung der Angemessenheit, Wirksamkeit und
Effektivität des Governance-, Risikomanagement- und
internen Kontrollsystems und des
Überwachungsprozesses.
b) Finanzberichterstattungsprozess
Das interne Kontrollsystem (IKS) zum
Finanzberichterstattungsprozess ist in Anlehnung an das
international anerkannte Rahmenwerk für interne
Kontrollsysteme des Committee of Sponsoring Organizations
of the Treadway Commission (COSO Internal Control -
Integrated Framework) sowie an den konzernweiten Ansatz der
Athora Holding Ltd. aufgebaut.
Das IKS beinhaltet die Grundsätze, Verfahren und
Maßnahmen, um die Ordnungsmäßigkeit der
Finanzberichterstattung sicherzustellen. Für jeden
einzelnen relevanten Prozess ist ein Verantwortlicher
benannt, der für die Prozessdokumentation, die
Identifizierung der prozess-inhärenten Risiken sowie
für die Implementierung adäquater
risikomindernder Kontrollen verantwortlich ist. Die
Prozess-Verantwortlichen sorgen für die
regelmäßige und zeitgerechte Durchführung
der Kontrollen sowie für die Erstellung geeigneter
Kontrolldokumentationen. In den Prozessen identifizierte
Risiken und zur Risikominimierung implementierte Kontrollen
sind sowohl in den einzelnen Prozessbeschreibungen als auch
in der übergeordneten Risiko- und Kontrollmatrix
enthalten.
Zur Sicherstellung der operationellen
Funktionsfähigkeit der im Rahmen der Individuellen
Datenverarbeitung (IDV) von den End Usern erstellten,
gepflegten und verwendeten Applikationen / Systeme (EUCs)
-die somit nicht im Verantwortungsbereich der IT liegen -
ist ein Vorgehen konzipiert. Dieses Vorgehen umfasst ein
konsistentes Kontrollrahmenwerk für alle im Scope
befindlichen, von End Usern erstellten Applikationen und
Systeme.
Ergänzend zu den oben dargestellten
Kontrollmechanismen hat die Gesellschaft auch ein
Datenqualitäts-Reporting implementiert. Dieses stuft
die Gesellschaft in den erweiterten Kreis des IKS ein.
Gemäß Artikel 82 der Rahmenrichtlinie
2009/138/EC stellt die Gesellschaft durch Ihr
Datenqualitäts-Reporting sicher, dass durch die
eingeführten internen Prozesse und Verfahren die
Angemessenheit, die Vollständigkeit und die Exaktheit
der, bei der Berechnung der versicherungstechnischen
Rückstellungen verwendeten, Daten gewährleistet
ist. Durch eine detaillierte Analyse sämtlicher
relevanter (Sub-) Systeme wurden unternehmensweit die
für die Berechnung der versicherungstechnischen
Rückstellungen und der Solvenzbilanz relevanten
Systeme identifiziert; und in Scope für das
regelmäßige Datenqualitäts-Reporting
genommen. Es wurden systemindividuelle Business Rules
(Daten-Prüfparameter) definiert, und diese werden
durch die Fachabteilung mindestens vierteljährlich
über den gesamten Datenbestand des jeweiligen Systems
geprüft und ggf. GAP-Analysen erstellt. Im
übergreifenden Reporting werden neben den
entsprechenden konsolidierten und aggregierten
Datenauswertungen ebenso Kennzahlen über die
Datenqualität errechnet und reportet. Das
Datenqualitäts-Reporting erfolgt im
vierteljährlichen Turnus an die
versicherungsmathematische Funktion und an die für die
Aufstellung der Solvenzbilanz wie auch für den
HGB-Abschluss relevanten Mitarbeiter im Bereich Finanzen
und Aktuariat.
Chancen und Risiken aus dem
Versicherungsgeschäft
Risikoprofil
Die Risikostrategie von Athora gibt die Richtung
für das angestrebte Risikoprofil vor und
unterstützt gleichzeitig die Geschäftsstrategie.
Im Rahmen der Risikostrategie werden Risikoappetit und
Risikolimite festgelegt, um sicherzustellen, dass die
Gesellschaft jederzeit eine Solvenz- und
Liquiditätsposition aufrechterhält, die
gewährleistet, dass kein realistisches Szenario zu
einem Ausfall der Verpflichtungen gegenüber den
Versicherungsnehmern führt. Das Unternehmen steuert
die Risiken zum Nutzen seiner Kunden und anderer
Stakeholder. Die Gesellschaft ist strategischen,
finanziellen und nicht-finanziellen Risiken ausgesetzt. Das
Risikomanagement ist so konzipiert, dass diese Risiken
effektiv und effizient im Einklang mit der
Unternehmensstrategie gesteuert werden.
Die wichtigsten Risiken zum Jahresende 2023 sind
Risiken aus alternativen Anlageformen (Aktienrisiko) und
Spreadrisiken.
Finanzielle Risiken
a) Versicherungstechnische Risiken
Im Rahmen des versicherungstechnischen Risikos sind
Sterblichkeits-, Langlebigkeits-, Invaliditäts-,
Storno-, Kosten- und Katastrophenrisiken zu bewerten. Die
Bewertung der Einzelrisiken erfolgt in Anlehnung an die
Solvency II Standardformel. Unsere Rechnungsgrundlagen
werden vom Verantwortlichen Aktuar laufend auf ihre
Angemessenheit überprüft. Sie werden vom
Verantwortlichen Aktuar als angemessen angesehen.
Sterblichkeit
Das Sterblichkeitsrisiko betrifft die Kapital-,
Risiko- und Fondsgebundenen Produkte. Es ist entsprechend
der Risikostrategie von geringer Bedeutung und wird mittels
Rückversicherungsschutz an Rückversicherer mit
hoher Bonität mitigiert, insbesondere durch einen mit
der SwissRe abgeschlossenen Rückversicherungsvertrag.
Im Geschäftsjahr 2023 gab es beim Sterblichkeitsrisiko
für die Gesellschaft keine grundsätzlichen
Änderungen.
Langlebigkeit
Das Langlebigkeitsrisiko betrifft alle
Rentenversicherungsprodukte, von denen ein Teilbestand
rückversichert ist. Demzufolge ist es von mittlerer
Bedeutung und reduziert sich analog des Bestandsabbaus. Im
Geschäftsjahr 2023 ist das Langlebigkeitsrisiko
aufgrund der Zinsentwicklung nahezu unverändert.
Storno
Das relevante Stornorisiko der Gesellschaft ist das
Risiko eines Rückgangs der Stornoquoten, da das
Neugeschäft 2010 eingestellt wurde und sich demzufolge
ein großer Anteil an Kapital- und
Rentenversicherungen mit hohen Garantiezinsen im Bestand
befindet. Das Stornorisiko ist stark zinssensitiv. Im
Geschäftsjahr 2023 ist das Stornorisiko bei nahezu
unverändertem Stornoverhalten aufgrund der
Zinsbewegungen leicht gestiegen.
Invalidität/ Morbidität
Das Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko ist von
mittlerer Bedeutung und wird gemäß
Risikostrategie mittels Rückversicherungsschutz an
Rückversicherer mit hoher Bonität mitigiert,
insbesondere durch einen mit der SwissRe abgeschlossenen
Rückversicherungsvertrag. Im Geschäftsjahr 2023
gab es beim Invaliditäts-/ Morbiditätsrisiko
keine wesentliche Änderung.
Kosten
Das Kostenrisiko ist ein wesentlicher Risikofaktor,
da durch die Einstellung des Neugeschäfts Fixkosten
proportional einen stärkeren Einfluss auf die Erfolgs-
und Ertragsgrößen nehmen. Die Athora Deutschland
GmbH hat als Garantiegeberin, mit Vertrag vom 28. August
2017 mit der Athora Lebensversicherung AG als
Garantiebegünstigte, eine
Zahlungsgarantieerklärung zur Übernahme von
Kostenverlusten abgeschlossen. Im Falle eines negativ
ermittelten Ergebnisses, errechnet aus
Abschlusskostenergebnis, Verwaltungskostenergebnis und
sonstigem Ergebnis im Sinne der Nachweisung 213 für
einen der Teilbestände, hat sich die Athora
Deutschland GmbH dazu verpflichtet, den Verlust
auszugleichen. Das Kostenrisiko ist von hoher Bedeutung,
welches aufgrund der oben dargestellten Vertragsgestaltung
vollständig mitigiert wurde. Im Geschäftsjahr
2023 ist das Kostenrisiko nahezu unverändert
geblieben.
Katastrophe
Das Katastrophenrisiko ist von niedriger Bedeutung
und wird gemäß Risikostrategie weitgehend
reduziert, insbesondere durch einen mit der SwissRe
abgeschlossenen Rückversicherungsvertrag. Im
Geschäftsjahr 2023 gab es beim Katastrophenrisiko
keine wesentliche Änderung.
Risikobewertung und -minderung
Die Gesellschaft bewertet, überwacht und
kontrolliert das versicherungstechnische Risiko mit Hilfe
verschiedener Methoden:
| ― |
Die vierteljährliche
Berichterstattung zeigt die Entwicklung der
wichtigsten versicherungstechnischen Risiken auf,
einschließlich einer vollständigen
Zuordnung, die Abweichungen von den Erwartungen
erläutert. Als Teil der Berichtserstattung
erhält die Gesellschaft eine wöchentliche
Übersicht der ALM Positionen.
|
| ― |
Eine vierteljährliche
Bewertung des Risikos gegenüber dem vorgegebenen
Risikoappetit erfolgt durch das Local Risk
Committee.
|
| ― |
Untersuchungen zur
Sterblichkeit, Langlebigkeit und zum Stornoverhalten
werden regelmäßig durchgeführt und in
den Berechnungen berücksichtigt.
|
| ― |
Im Rahmen des ORSA werden
Risiken unter gestressten Bedingungen durch eine
Reihe von Stresstests und Szenarioberechnungen
bewertet.
|
Wesentliches Werkzeug zur Risikominderung für
das Sterblichkeits-, Invaliditäts-, Morbiditäts-
und Katastrophenrisiko der Gesellschaft sind entsprechende
Rückversicherungsverträge, wobei hohe
Einzelrisiken mitversichert sind. Die
Rückversicherungsverträge sind so gestaltet, dass
der Rückversicherungsschutz über die gesamte
Dauer der Bestandsabwicklung gilt. Zur Überwachung der
dauerhaften Wirksamkeit des Rückversicherungsschutzes
wird die Bonität der Rückversicherungspartner
regelmäßig überwacht.
Die Einschätzung des versicherungstechnischen
Risikos hat sich im Laufe des Jahres 2023 nicht
geändert.
Risikokonzentration
Die auf dem Geschäftsgebiet der Gesellschaft
bestehende geografische Konzentration der versicherten
Risiken wird als unbedenklich erachtet - insbesondere vor
dem Hintergrund des Diversifikationsgrades, der
unterschiedlichen Leistungsmerkmale der angebotenen
Produkte sowie des umfassenden
Rückversicherungsschutzes.
b) Ausfallrisiken
Risiken aus dem Ausfall von
Forderungen
Die fälligen Forderungen aus dem selbst
abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an
Versicherungsnehmer beliefen sich zum Bilanzstichtag auf
2.110.440 Euro (Vorjahr: 3.561.236 Euro), davon waren
103.842 Euro (Vorjahr: 210.394 Euro) älter als 90
Tage.
Die durchschnittliche Ausfallquote der letzten drei
Jahre beträgt 0,4 % (Vorjahr: 0,3 %).
Die Forderungen an Versicherungsvermittler bestehen
in Höhe von 601.740 Euro (Vorjahr: 611.853 Euro).
Aufgrund eines speziellen Vertrags zur Risikoabdeckung
besteht die Möglichkeit, dass die Athora Deutschland
GmbH einen Teil der Kosten aus dem Ausfall von Forderungen
tragen muss.
Forderungsausfälle gegenüber
Rückversicherern sind aufgrund der bestehenden
Erfahrungen nicht zu erwarten. Die Athora
Lebensversicherung AG arbeitet insbesondere mit den
weltgrößten und bonitätsstärksten
Partnern in diesem Bereich zusammen. Sie verfügen
über folgende Ratings von Standard & Poor's bzw.
Fitch (Athora Life Re Ltd.):
| Münchener
Rückversicherungsgesellschaft AG |
AA- |
| Scor SE |
A+ |
| General Reinsurance
AG |
AA+ |
| Swiss Reinsurance Co.
Ltd. |
AA- |
| Athora Life Re Ltd. |
A |
Zum Bilanzstichtag bestehen in Höhe von
11.983.785 Euro (Vorjahr: 10.313.400 Euro) Forderungen
gegenüber Rückversichern.
Die Anlagen in Private Debt Vermögenswerten
tragen ein Risiko aufgrund der angespannten
Rohstoffmärkte, der Lieferkettenproblematik sowie der
inflationären Entwicklung mit sich.
Die Gesellschaft versucht dem durch angemessene
Besicherung der jeweiligen Transaktionen entgegenzutreten.
Chancen und Risiken aus der
Kapitalanlage
a) Allgemeine Wirtschaftsentwicklung
und Entwicklung der Kapitalmärkte
Die wirtschaftlichen Entwicklungen sowie
Entwicklungen der Kapitalmärkte wurden
ausführlich auf den Seiten 8 bis 9 des Lageberichts
ausgeführt.
Um den Wert von Kapitalanlagen bei Schwankungen der
Finanzmärkte zu analysieren, werden folgende
Szenarioanalysen regelmäßig durchgeführt:
|
Szenariobeschreibung |
Marktwertreduzierung
EUR |
Prozentualer
Rückgang Kapitalanlagen |
| Szenario 1 |
Aktien und Alternative
Investments - 40% |
163.955.888 |
4,5 |
| Szenario 2 |
Immobilien -10% |
44.108 |
0,0 |
| Szenario 3 |
Hypotheken -10% |
40.807.341 |
1,1 |
Unter Anwendung einer Zinsveränderung von 100
Basispunkten ergeben sich folgende Auswirkungen auf
zinssensitive Wertpapiere.
|
Szenariobeschreibung |
Marktwertveränderung EUR |
Prozentuale
Veränderung |
| Zinsrückgang |
Schock der
Zinssätze um -100bp |
323.000.000 |
8,8 |
| Marktwert |
per Jahresende
2023 |
2.504.357.454 |
|
| Zinsanstieg |
Schock der
Zinssätze um +100bp |
(265.000.000) |
-7,2 |
b) Marktrisiken
Die Kapitalanlagen des Unternehmens werden nach dem
Prinzip der unternehmerischen Vorsicht angelegt. Im
Anlagekatalog sind zulässige Anlageklassen und
Anlagegrundsätze enthalten. Dadurch wird
sichergestellt, dass die Marktrisiken aus der
Anlagetätigkeit quantifizierbar und beherrschbar sind.
Im Rahmen der Anlageplanung werden diese Vorgaben
präzisiert. Dabei stellt die Gesellschaft insbesondere
die dauerhafte Erfüllung der
Solvenzkapitalanforderung, die dauerhafte Bedeckung der
Verpflichtungen sowie eine Mindestverzinsung entsprechend
der Garantieversprechen sicher.
Die wesentlichen Marktrisiken, denen die Gesellschaft
ausgesetzt ist, werden im Folgenden dargestellt:
Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko entsteht, wenn sich die
Marktwertänderungen aller zinssensitiven
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nicht
ausgleichen. Für Lebensversicherungsgesellschaften
besteht darüber hinaus das Risiko, dass die
Kapitalerträge zur Finanzierung zukünftiger
Zinsgarantien nicht ausreichen. Die Gesellschaft hat
Verpflichtungen mit langlaufenden Garantien, sodass sie
grundsätzlich dem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt
ist. Entsprechend der Risikophilosophie hat die
Gesellschaft seit 2019 im indirekten Bestand in ein
umfangreiches Portfolio zur Absicherung gegen schwankende
Zinsen investiert.
Aktuell erfolgt die Steuerung des Zinsrisiko im
Rahmen der Stabilisierung der Solvenzbilanz mit Hilfe von
indirekt gehaltenen Derivaten. Dieser Ansatz wird von einem
umfangreichen Limitsystem flankiert, welches neben der
Solvenzbilanz auch Liquidität und die HGB Bilanz
schützt.
Aktienkursrisiko
Die Gesellschaft ist dem Aktienrisiko durch
Investitionen in alternative Anlagen sowie strategischen
Beteiligungen ausgesetzt, die ein aktienähnliches
Verhalten aufweisen. Das Aktienrisiko ist im Jahr 2023
nahezu unverändert geblieben.
Immobilienrisiko
Das Immobilienrisiko ist im Jahr 2023 nahezu
unverändert geblieben. Insgesamt ist das direkte
Immobilienrisiko immateriell.
Spreadrisiko
Die Gesellschaft geht Spreadrisiken durch ihre
Bestände an nichtstaatlichen festverzinslichen
Anlagen, einschließlich Unternehmensanleihen, Private
Debt und besicherten Darlehensverpflichtungen ein.
Das Wertpapierportfolio der Gesellschaft wird im
Wesentlichen von Apollo verwaltet, einem weltweit
führenden Unternehmen in der Beschaffung und
Verwaltung von privaten Krediten. Der Appetit der
Gesellschaft auf diese Risiken ist groß, da ihr
Risiko-Ertrags-Profil als attraktiv angesehen wird und gut
zu den langlaufenden, garantierten
Lebensversicherungsverbindlichkeiten passt. Die
Ertragskraft des Portfolios ist weiterhin auf einem sehr
guten Niveau. Im Verlauf des Jahres 2023 wurde das
Spreadrisiko leicht reduziert, verbleibt jedoch insgesamt
auf einem hohen Niveau. Aufgrund der besonderen Bedeutung
wird das Spreadrisiko intensiv überwacht und aktiv
gesteuert.
Kontrahenten- und
Kreditausfallrisiko
Die Gesellschaft steuert das Risiko aktiv:
| ― |
Durch entsprechende
Limitvorgaben wird sichergestellt, dass die
Konzentrationsrisiken bei den Kapitalanlagen
gesteuert werden. Diese Limite legen das maximale
Exposure fest, dass die Gesellschaft in
Abhängigkeit von der Bonität zu akzeptieren
bereit ist.
|
| ― |
Im Rahmen der eigenen
Kreditrisikobewertung, die durch interne sowie
externe unabhängige Analysen unterstützt
wird, ist ein Ampel- und Frühwarnsystem für
die Renten-Bestände der Gesellschaft im
Direktbestand implementiert.
|
Für indirekte Bestände, gehalten in
Luxemburger Investmentgesellschaften, erfolgt die
Überwachung der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen
und versicherungsspezifischen Anlagegrenzen seitens des
Alternativen Investmentfonds Managers (AIFM), der wiederum
der Kontrolle der Luxemburger Aufsichtsbehörde
unterliegt. Im Rahmen von regelmäßig
stattfindenden Geschäftsführungssitzungen wird
die Geschäftsführung u.a. über die
Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und
Anlagegrenzen unterrichtet.
| Wertpapierart |
Buchwert (EUR)
31.12.2023 |
Rating |
| verbundene Unternehmen
und Beteiligungen |
110.000.000 |
A |
| Beteiligungen |
32.602 |
N.R. |
| Investmentfonds |
2.714.958.136 |
N.R. |
|
Inhaberschuldverschreibungen |
477.212.383 |
AA |
|
Schuldscheindarlehen |
25.556.355 |
A |
|
12.295.043 |
AA |
|
Namensschuldverschreibungen |
55.000.000 |
A |
|
15.000.000 |
AA |
|
22.000.000 |
BBB |
| Darlehen und VZ auf
Versicherungsscheine |
1.541.850 |
N.R. |
| übrige
Ausleihungen |
4.627.468 |
N.R. |
| andere
Kapitalanlagen |
336.347 |
N.R. |
| FLV Fonds |
476.091.205 |
N.R. |
| Summe |
3.914.651.390 |
|
In der Position "Investmentfonds" sind insbesondere
Spezialfonds in Luxemburg in Höhe von 2.567.310.211
Euro, Luxemburger Immobilienfonds in Höhe von 431.749
Euro, sowie andere Investment- und Geldmarktfonds in
Höhe von 147.216.176 Euro enthalten.
Währungsrisiko
Der weit überwiegende Teil der
Devisenanlagegeschäfte erfolgt in US-Dollar und
teilweise in britischen Pfund. Diese Anlagen erfolgen in
Spezialfonds, wobei das Währungsrisiko fast
vollständig durch Devisenderivate abgesichert wird.
Die Effektivität der Absicherung wird kontinuierlich
überwacht, sodass die Gesellschaft keinem wesentlichen
Währungsrisiko ausgesetzt ist.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko ist für jeden
Lebensversicherer immanent und wird von der Gesellschaft
aktiv gesteuert, sodass es zu keinem Kapitalbedarf
führt.
Insgesamt hat die Gesellschaft einen geringen Appetit
für das Liquiditätsrisiko und setzt daher strenge
Limits in Bezug auf verfügbare Liquidität.
Die Gesellschaft bewertet, überwacht und steuert
das Liquiditätsrisiko aktiv:
| ― |
Die Gesellschaft kann aufgrund
der Struktur eines Bestandsversicherers die
Abläufe der Versicherungsleistungen sehr gut
prognostizieren. Mögliche Schwankungen in der
Versicherungstechnik werden durch den umfassenden
Rückversicherungsschutz nahezu vollständig
reduziert. In Summe ist der passivseitige Cash Flow
sehr gut prognostizierbar.
|
| ― |
Durch die Weiterentwicklung der
Liquiditätsplanung, des
Liquiditätsreportings sowie
Liquiditätsstresse ist das
Liquiditätsrisiko für die Gesellschaft von
untergeordneter Bedeutung.
|
| ― |
Durch geeignete Szenarien wird
regelmäßig bewertet, dass der gesamte
Liquiditätsbedarf auch unter Extremszenarien
gedeckt ist.
|
Risikobewertung und -minderung
Die Gesellschaft bewertet, überwacht und steuert
das Marktrisiko aktiv:
| ― |
Zur Steuerung der Marktrisiken
finden neben der laufenden Überwachung durch die
Fachbereiche regelmäßige Gremien- und
Vorstandssitzungen zu Kapitalanlagen statt, in der
die Strategische Asset Allokation, sowie
Investitionen mit besonderem Risiko-Charakter oder
Absicherungsmaßnahmen beschlossen werden.
|
| ― |
Durch umfangreiche
Absicherungsmaßnahmen mittels derivativer
Finanzinstrumente, deren Effektivität in
Abhängigkeit von den Marktgegebenheiten bis zu
wöchentlich überprüft wird, wurden das
Währungsrisiko vollständig sowie das
ökonomische Zinsänderungsrisiko zum
überwiegenden Teil gehedged. Die Gesellschaft
setzt Derivate ausschließlich in den
Spezialfonds zur Absicherung von Risiken (Hedging)
bzw. zur effizienten Portfoliosteuerung ein. Die
Wirksamkeit wird mittels eng definierter Limite
überwacht.
|
| ― |
Durch die Absicherung der
Derivate mittels Collaterals wird das Ausfallrisiko
der Kontrahenten minimiert. Für alle
Derivatepositionen innerhalb der Fondsstrukturen gilt
die kontinuierliche Überwachung und Bewertung
der Derivate.
|
| ― |
Anlagebeschränkungen, die
die Risikobereitschaft der Gesellschaft
widerspiegeln, sind im Investment Management
Agreement mit Apollo Asset Management Europe
dokumentiert.
|
| ― |
Die vierteljährliche
Berichterstattung zeigt die Entwicklung der
Marktrisiken, einschließlich einer
vollständigen Zuordnung, die jede Abweichung von
den Erwartungen für diese Risiken erklärt.
Diese Berichterstattung wird - in Abhängigkeit
von den Marktgegebenheiten - durch häufigere
Berichterstattung ergänzt.
|
| ― |
Eine vollständige
vierteljährliche Bewertung des Risikos
gegenüber dem vorgegebenen Risikoappetit erfolgt
durch das Local Risk Committee.
|
| ― |
Im ORSA werden die Risiken unter
gestressten Bedingungen durch eine Reihe von
Stresstests und Szenarioberechnungen bewertet.
|
Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen
Änderungen in der Einschätzung der Marktrisiken
der Gesellschaft.
Risikokonzentration
Die Kapitalanlagen der Gesellschaft weisen
gemäß Prudent Person Principle ein ausreichendes
Maß an Diversifikation auf, sowohl zwischen den
Anlageklassen (Mischung), als auch innerhalb der
Anlageklassen (Streuung über die Adressen), sodass
eine übermäßige Anlagekonzentration
vermieden wird. Durch die Mischung der
Vermögensanlagen erfolgt ein Risikoausgleich zwischen
den verschiedenen Anlagen. Zur Streuung werden
risikoorientierte Limite aus der Bonität der
jeweiligen Schuldner(gruppe) abgeleitet. Zur Begrenzung des
Konzentrationsrisikos werden jene Emittenten besonders
überwacht, die eine Konzentration von 5 % oder ein
Rating unterhalb Investment Grade aufweisen. Des Weiteren
wird die Bonität aller Emittenten
regelmäßig kontrolliert.
c) Gegenparteiausfallrisiko
Die Gesellschaft ist in Bezug auf
Rückversicherungsverträge, Bareinlagen sowie
Ansprüchen aus Derivaten dem Gegenparteiausfallrisiko
ausgesetzt.
Risikobewertung und -minderung
Die Gesellschaft bewertet, überwacht und steuert
das Gegenparteiausfall-Risiko aktiv:
| ― |
Die Gesellschaft nutzt
Rückversicherer mit einem guten bis sehr guten
Rating, sofern dieses möglich ist. Im Rahmen der
konzerninternen Rückversicherung werden die
Ansprüche der Gesellschaft unter anderem durch
ein abgetretenes Wertpapierdepot in ausreichender
Höhe besichert.
|
| ― |
Bei Ansprüchen aus
Derivaten, die nicht direkt gehalten werden, stellt
die Gesellschaft sicher, dass in den Fondstrukturen
jederzeit ein Collateral in ausreichender Höhe
vorhanden ist.
|
| ― |
Für Bareinlagen werden
Banken mit gutem bis sehr gutem Rating
ausgewählt. Zudem findet eine Risikostreuung
über verschiedene Banken statt.
|
Die Beurteilung des Adressenausfallrisikos hat sich
aufgrund der dargelegten Maßnahmen im
Berichtszeitraum nicht verändert.
Risikokonzentration
Der konzerninterne Rückversicherungsvertrag,
sowie die Forderungen aus Derivaten, stellen die
bedeutendsten Gegenparteiausfallrisiken der Gesellschaft
dar.
Prudent Person Principle
Das Prudent Person Principle fordert, dass
Unternehmen nur in Vermögenswerte und Instrumente
investieren, deren Risiken sie angemessen identifizieren,
messen, überwachen, managen, kontrollieren und
berichten können; sowie bei der Bewertung ihres
gesamten Solvenzbedarfs angemessen berücksichtigen.
Die Gesellschaft berücksichtigt diese Anforderungen
bei jeder Investition in neue Vermögenswerte oder
Instrumente.
Die Gesellschaft legt das Vermögen der
Versicherungsnehmer nicht direkt an, sondern bedient sich
im Wesentlichen einer Reihe von
Kapitalanlagegesellschaften. Um den Anforderungen des
Prudent Person Principles gerecht zu werden, sind mit allen
Investmentmanagern angemessene Verträge abgeschlossen
worden. Die Gesellschaft investiert im Wesentlichen in
liquide und illiquide Anleihen, alternative Investments,
strategische Beteiligungen und liquide Mittel. Diese
Anlagen berücksichtigen die geltenden internen
Risikorichtlinien. Die Gesellschaft identifiziert und misst
die mit ihren Vermögensanlagen verbundenen Risiken
durch regelmäßige Anlageberichte, die
detaillierte Informationen über die der Anlage
zugrundeliegenden Vermögenswerte, sowie deren
Entwicklung enthalten. Die Gesellschaft steuert und
kontrolliert Investitions-Risiken durch Risikoleitlinien,
dokumentierte Prozesse und Vorgaben zum Risikoappetit. Die
Gesellschaft ist bestrebt, ein angemessenes Maß an
Vorsicht bei der Auswahl der zu haltenden Anlagen zu
gewährleisten. Unterstützt wird dies durch eine
Reihe von Richtlinien, die regelmäßig
überprüft werden und dazu beitragen,
Risikokonzentrationen oder eine übermäßige
Risikokumulierung im gesamten Portfolio zu verhindern. In
der Anlagestrategie wird dargelegt, wie Interessenkonflikte
erkannt und gehandhabt werden, um sicherzustellen, dass die
Anlagen im besten Interesse der Versicherungsnehmer und
Begünstigten getätigt werden. Darüber hinaus
hat die Gesellschaft ein Committee aus Aufsichtsräten
sowie dem CRO der Gesellschaft gegründet. In seiner
Funktion unterstützt das Committee den Vorstand bei
Entscheidungen, welche Interessenkonflikte beinhalten
könnten.
Die Gesellschaft überwacht die
Vermögensanlagen und die Wertentwicklung durch
verschiedene, regelmäßig tagende Gremien. Dazu
gehören Vorstandssitzungen,
Geschäftsführungssitzungen der luxemburgischen
Investments, Local Investment Committees, Local Risk
Committees sowie Local Finance and Capital Committees.
Die Geschäftsleitung legt die Anlagestrategie
fest und ist für das Risikomanagement verantwortlich.
Der Prozess wird über die genannten Gremien gesteuert,
welche die Einhaltung der Richtlinien überwachen und
mehrmals im Jahr in der Aufsichtsratssitzung Bericht
erstatten.
Nicht finanzielle Risiken
Operationelle Risiken
Operationelle Risiken sind ein unvermeidlicher
Bestandteil der täglichen
Geschäftstätigkeit. Sie sind eine direkte Folge
des Geschäftsbetriebs und können nicht
diversifiziert oder vollständig abgeschwächt
werden. Die Gesellschaft hat die Kategorien von Ereignissen
für operationelle Risiken gemäß
Risiko-Universum identifiziert. Die Gesellschaft steuert
und überwacht aktiv ihr operationelles Risiko und der
Vorstand hat keine Toleranz für Maßnahmen oder
das Fehlen von Maßnahmen, die zu wesentlichen
negativen Risikoereignissen führen könnten. Die
Gesellschaft misst den operationellen Risiken eine hohe
Bedeutung bei und strebt die Risikominimierung über
verschiedene Maßnahmen an. So werden die operativen
Abläufe durch umfassende Kontrollen im Rahmen des IKS
in den jeweiligen Abteilungen unterlegt; zudem wird
über verschiedene interne Gremien der Austausch
zwischen den Fachabteilungen gestärkt, wodurch eine
offene und transparente Unternehmens- und Risikokultur
gefördert wird, die dazu beiträgt, operationelle
sowie Compliance- und Rechtsrisiken frühzeitig zu
erkennen und bei Eintreten von solchen Risiken diese sofort
adressieren zu können. Die Gesellschaft wirkt Spitzen
in der Belastung mit der Unterstützung externer
Berater entgegen, um unter anderem auch von deren
Branchen-Expertise zu profitieren und somit Risiken zu
minimieren.
Alle identifizierbaren operationellen Risiken der
Gesellschaft werden erfasst und regelmäßig
hinsichtlich ihrer Entwicklung von den
Risikoverantwortlichen aktualisiert. Notwendige
Maßnahmen zur Reduzierung werden dokumentiert,
terminiert und überwacht.
Die Gesellschaft misst der IT-Sicherheit eine
große und wachsende Bedeutung zu, um auch
möglichen Cybergefahren frühzeitig zu begegnen.
Durch die kontinuierliche Verbesserung und Modernisierung
des Client-Management-Systems wird die IT den wachsenden
Anforderungen gerecht. Auf Basis einer vorausgegangenen,
umfangreichen Analyse hat die Gesellschaft bis Ende 2023
die Ausgliederung geeigneter Teile der IT-Infrastruktur,
was der BaFin entsprechend angezeigt wurde, abgeschlossen.
Die jährlichen Reviews und die fortlaufende
Überarbeitung der IT-Dokumentation (Notfallpläne,
Notfallhandbuch der IT-Sicherheitsrichtlinien) erfolgen
unter Risikogesichtspunkten. Die neu erkannten oder sich
verändernden Risiken werden kontinuierlich in die
gesamte Dokumentation eingearbeitet. Durch kontinuierliche
Fortbildung der Mitarbeiter erfolgt eine Weiterentwicklung
der gesamten IT-Architektur und der IT-Prozesse. Externe
Reviews erweitern die kontinuierliche Entwicklung.
Im Jahr 2023 war die Anzahl und der Umfang der
Projekte und kleineren Change Initiativen weiterhin recht
hoch. Dementsprechend war der Bedarf an Ressourcen
ebenfalls hoch. Bei den Projekten ging es
hauptsächlich um das Hauptprogramm, der Integration
eines Bestandes in der Athora Deutschland, sowie das
Outsourcing der IT Funktion. Des Weiteren waren die
Mitarbeiter der Athora an diversen Gruppeninitiativen
beteiligt. Die Umsetzung einiger weniger regulatorischer
Anforderung sowie kleinerer Effizienz-Maßnahmen
standen ebenfalls auf dem Plan 2023. Dabei wurde die
Auslastung der internen Ressourcen engmaschig kontrolliert
und das Risiko der "Überlastung" durch den Einsatz
externer Ressourcen ausgeglichen. Dies erklärt die
verhältnismäßig hohen Projektkosten im Jahr
2023. Die Qualität und Pünktlichkeit der Projekte
war zufriedenstellend, somit konnten der Großteil der
Projekte in Time und guter Qualität geliefert werden.
Einige Projekte wurden planmäßig in das Jahr
2024 übertragen.
Für den Umgang mit Betriebsstörungen
existieren dokumentierte und getestete Maßnahmen in
den Fachbereichen, um negative Auswirkungen auf den
Geschäftsbetrieb zu minimieren. Die Verantwortung
für die Steuerung dieser Maßnahmen liegt in den
Fachabteilungen. Beim Eintritt eines Katastrophenfalls
übernimmt der Krisenstab die Steuerung der
übergeordneten Maßnahmen und koordiniert das
Zusammenspiel der Fachbereichsnotfallpläne.
In diesem Zusammenhang hat sich die Gesellschaft am
gruppenweiten Projekt für die Weiterentwicklung des
Business Continuity und Desaster Recovery Managements
beteiligt und wird die erweiterten Anforderungen
fristgerecht umsetzen.
Zur Optimierung der Kostensituation des Unternehmens
werden immer mehr Dienstleistungen durch Partner oder auch
innerhalb der Athora Gruppe erbracht. Dies dient dazu die
Kosten weiter zu variabilisieren und den Fixkostenblock zu
reduzieren um somit der Entwicklung des
Versicherungsbestandes Rechnung zu tragen. Zur Kontrolle
der Outsourcing Partner wurde zum 01.10.2021 das
Outsourcing Management als eigene Verantwortlichkeit im
Bereich des COO angesiedelt. Die Funktion wurde weiter
ausgebaut und mit den entsprechenden Aufgaben und
Kompetenzen definiert. Die Outsourcing Richtlinie wurde
dementsprechend überarbeitet und verabschiedet. Das
operationelle Risiko, welches mit der Nutzung von
Outsourcing zunimmt und dem die Gesellschaft eine hohe
Bedeutung beimisst, wird durch die Risikomanagement
Funktion und durch das Outsourcing Management bewertet,
gesteuert und überwacht.
Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die
Gesellschaft nur marginal betroffen, da weder Mitarbeiter
noch Kooperationspartner von den Ereignissen unmittelbar
betroffen waren. Auch die als Konsequenz entstehende
Energieknappheit hatte keine Auswirkungen auf die
Gesellschaft, obwohl diese Schritte unternahm, den
Energiebedarf zu reduzieren. In Folge der im Jahr 2022
entstandenen Inflation erwartet die Gesellschaft weiter
steigende Löhne und Gehälter, aber auch Anstieg
in den Beschaffungspreisen. Die Planung der Gesellschaft
hat dieses angemessen berücksichtigt. Dem potentiellen
Preisanstieg begegnet die Gesellschaft durch weiter
steigende Effizienz und Effektivität in den Prozessen
sowie durch Nutzung strategischer Partner. Athora geht
davon aus, dass die Inflation keine nennenswerten
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage haben wird, siehe hierzu auch die
Ausführungen im Ausblick des Lageberichts, und die
Erreichung unserer geplanten Ziele nicht beeinflussen wird.
Strategisches Risiko
Talentrisiko
Um das Abgangsrisiko von Schlüsselmitarbeitern
und Potentialträgern sowie die Folgen der
demographischen Entwicklung auch in unserer
Mitarbeiterschaft und den damit verbundenen Verlust von
Knowhow im Rahmen des laufenden Change Prozesses zu
reduzieren, hat sich die Unternehmensführung auf
verschiedene Pläne zur Mitarbeiterbindung und
Mitarbeiterförderung in der gesamten Organisation
geeinigt. Damit soll sichergestellt werden, dass die
Gesellschaft keine Schlüsselpersonen verliert und das
Risiko des Verlustes von Knowhow auf die Höhe der
Risikobereitschaft reduziert wird. Das Talentrisiko wird
regelmäßig bewertet und überwacht.
Darüber hinaus wird durch die Kooperation mit
strategischen Partnern sichergestellt, dass qualifizierte
Fachkräfte in allen relevanten
Schlüsselfunktionen zur Verfügung stehen.
Compliance Risiko
Zum Compliance-Risiko zählen insbesondere die
Gebiete Korruption, Bestechung und Geldwäsche, die bei
Athora nicht geduldet werden (Null-Toleranz-Grenze) und
Datenschutz, um den sicheren Umgang uns anvertrauter Daten
zu gewährleisten. Regulatorische Anforderungen werden
überwacht und in die Prozesse des Unternehmens
integriert. Mitarbeiter und Führungskräfte sind
verpflichtet, regelmäßig an Schulungen zum
Verhaltenskodex zur Vermeidung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung, zur Einhaltung der Vorgaben des
Datenschutzes, in Präsenz oder mittels
EDV-gestützter Lernprogramme teilzunehmen.
Verpflichtende Tests helfen insbesondere bei
Onlineformaten, die vermittelten Lerninhalte dauerhaft zu
verankern.
Im Rahmen der Überwachung wird beurteilt, ob die
eingesetzten Maßnahmen zur Minderung wesentlicher
Compliance-Risiken angemessen und wirksam sind. Die
Überwachung umfasst unter anderem
Überprüfungen der definierten Rahmenkonzepte und
eine Bewertung der Gestaltung und Wirksamkeit der
implementierten Kontrollen. Interne Untersuchungen werden
von der Compliance-Funktion durchgeführt, wenn ein
Verdacht auf gesetzeswidrige Handlungen und/oder
Fehlverhalten innerhalb des Unternehmens besteht oder dies
behauptet wird. Für die Mitteilung von
Verdachtsmeldungen haben wir ein umfassendes
Hinweisgebersystem eingerichtet. Ferner sollen wesentliche
Compliance-Risiken durch eine definierte Methodik
identifiziert und gesteuert werden, festgelegte
Rahmenkonzepte und Bewertung der Kontrollen überwacht
sowie potenzielle Verstöße, die trotz geeigneter
Maßnahmen auftreten können, untersucht werden.
Ein weiteres Ziel ist es, das Compliance Management System
(CMS) kontinuierlich zu verbessern, Verstöße zu
beheben und abzustellen sowie regelmäßig an die
entsprechenden Stellen zu berichten.
Die Compliance-Berichte werden Geschäftsleitung
und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats bei Bedarf
ad-hoc sowie halbjährlich vorgelegt. Die
Berichterstattung umfasst beispielsweise Informationen
über wesentliche Compliance-Risiken, risikomindernde
Maßnahmen für diese Risiken, relevante
Compliance-Verstöße sowie Aussagen zur
Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Verfahren
zur Einhaltung externer Vorgaben.
Nachtrag zum Risikolagebericht
Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine
Entwicklungen ergeben, die sich in berichtenswerter Weise
negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
auswirken können.
Zusammenfassung der Risikolage
Die Gesellschaft nutzt das Risikomanagement zur
aktiven Unterstützung der Geschäftsstrategie und
Sicherstellung, dass Geschäftsentscheidungen im
Einklang mit dem Risikoappetit sind und damit Wert für
alle Stakeholder schaffen.
Durch die Weiterentwicklung der Governance und
Etablierung zahlreicher Gremien zur Steuerung von Athora
hat sich die Gesellschaft zukunftsorientiert ausgerichtet.
Derzeit sind keine Entwicklungen absehbar, die die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
bestandsgefährdend beeinflussen.
Die in diesem Bericht gemachten Aussagen und
Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung
stehen unter dem Vorbehalt, dass neben den hier
aufgeführten Risiken bisher nicht prognostizierte
schwerwiegende Veränderungen der allgemeinen
wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation auf den
internationalen Finanzmärkten sowie
Gesetzesänderungen einen erheblichen Einfluss auf die
Geschäftstätigkeit und -ergebnisse haben
können.
Athora geht davon aus, dass die Inflation keine
nennenswerten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage haben wird (siehe hierzu auch die
Ausführungen im Ausblick des Lageberichts) und die
Erreichung unserer geplanten Ziele nicht beeinflussen wird.
Prognosebericht
Wirtschaftliche Entwicklung
Nach dem die vergangenen zwei Jahre von Krisen,
Kriegen, hohen Inflationsraten und steigenden Zinsen
geprägt waren, wird für das Jahr 2024 zumindest
für die Themen Inflation und Zinsen ein ruhigeres Jahr
erwartet. Für das neue Geschäftsjahr erwartet der
Internationale Währungsfonds (IWF) ein
Weltwirtschaftswachstum von 2,9%, was vor allem mit den
nach wie vor hohen jedoch rückläufigen
Inflationsraten und der restriktiven Geldpolitik der
Notenbanken begründet wird. Ebenso werden für die
wichtigsten deutschen Handelspartner USA (1,5%), China
(4,2%) und den Euroraum (1,2%) positive Wachstumsraten
prognostiziert.
Für Deutschland wird nach dem
Wachstumsrückgang im Jahr 2023 für 2024 wieder
mit einem Anstieg von 0,8% gerechnet. Dabei steht den
negativen Prognosen für die Bauwirtschaft und den
Export eine positive Aussicht des privaten Konsums
entgegen. Dabei ist die Entwicklung der Inflationsrate ein
wichtiger Faktor. Man erwartet für das kommende Jahr
mehr als eine Halbierung auf 2,7%.
Der Rückgang der Inflation dürfte auch
Auswirkungen auf die Zinspolitik haben. Es wird
prognostiziert, dass die Zentralbanken in den
Industrieländern wie die US-Notenbank (Fed) und die
Europäische Zentralbank (EZB) die Zinsen senken
werden. Über den Zeitpunkt und den Umfang sind sich
Analysten noch nicht einig.
Die geopolitische Lage kann jedoch noch Einfluss auf
diese Entwicklungen nehmen. Dabei werden als potenzielle
negative Einflüsse
| ― |
ein möglicher aktiver
Eintritt Irans in den Krieg im Nahen Osten zwischen
Israel und der radikal-islamischen Hamas,
|
| ― |
eine weitere Eskalation im Krieg
zwischen Russland und der Ukraine,
|
| ― |
eine Ausweitung der Spannungen
zwischen Taiwan und China im Südchinesischen
Meer in einen bewaffneten Konflikt,
|
| ― |
eine weitere Legislaturperiode
von Donald Trump als US-Präsident gesehen.
|
Lebensversicherungsmarkt
Die Lebensversicherungsbranche schaut vorsichtig
optimistisch in das Jahr 2024. Zum einen ergibt sich die
Hoffnung, dass mit den steigenden Zinsen auch die
Lebensversicherungen attraktiver werden, zum anderen
lässt die rückgängige Inflation die
Realeinkommen stiegen. Zusätzlich erwartet man die
seitens der Bundesregierung für 2024 angekündigte
grundlegende Reform der privaten Altersversorgung. Eine
Expertengruppe von Regierungsvertretern,
Verbraucherschützern, Gewerkschaftern, Arbeitgebern,
Versicherern und Fondsanbietern hat im Juli 2023 eine
Empfehlung ausgesprochen. Danach sollen ergänzende
Zulagen genutzt, zur Kostenreduzierung Produkt- und
Bürokratieanforderungen vereinfacht, der Wettbewerb
zwischen den Anbietern durch leichtere Wechsel
gestärkt sowie mehr Kostentransparenz und
unterschiedliche Angebote vergleichbarer gemacht werden. Es
könnten künftig Produkte mit geringeren Garantien
und dafür höheren Renditemöglichkeiten
angeboten werden. Neben einem Versicherungsmodell sollen
Kunden auch ein Altersvorsorgedepot wählen
können, bei dem das Geld zum Beispiel in
börsengehandelten Indexfonds (ETFs) angelegt wird. Das
Finanzministerium möchte 2024 einen Gesetzesentwurf
vorlegen. Nach der Zinswende 2022 wird für das Jahr
2025 mit einer Erhöhung des Garantiezinses von 0,25%
auf 1,0% gerechnet. Der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die
Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung, die
Entscheidung über eine Anpassung wird vom dem
Bundesfinanzministerium im Jahr 2024 getroffen. Der EU-Rat
und das EU-Parlament hat sich im Dezember 2023
vorläufig über Änderungen der
Solvabilität-II-Richtlinie und der neuen Vorschriften
über die Sanierung und Abwicklung von
Versicherungsunternehmen (IRRD) geeinigt.
Nach der technischen Ausarbeitung der finalen
Änderungsrichtlinien sollte eine Umsetzung in
nationales Recht im Jahr 2025 sowie das finale
Inkrafttreten im Jahr 2026 als realistisch erscheinen.
Das Thema Nachhaltigkeit bleibt für
Lebensversicherer auch im Jahr 2024 von hoher Bedeutung und
wird einen Schwerpunkt setzen. Die neue
Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability
Reporting Directive) tritt gestaffelt, abhängig von
der Größe beziehungsweise von den Eigenschaften
der Unternehmen, in Kraft. Der Nachhaltigkeitsbericht wird
Teil des Lageberichts und muss umfangreiche Angaben
enthalten, die auf die Auswirkungen der Tätigkeiten
auf Nachhaltigkeitsaspekte eingehen sowie für das
Verständnis der Auswirkungen der
Nachhaltigkeitsaspekte auf Geschäftsverlauf,
Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens
erforderlich sind.
Athora Lebensversicherung AG
Auch für das Jahr 2024 bleibt der Fokus der
Gesellschaft auf dem ausgewogenen Kapitalanlagemanagement
zur Renditesteuerung und Asset-Liability-Management (ALM)
sowie eine effiziente Portfolioabwicklung. Die verdienten
Beiträge, stillen Reserven sowie der
Rohüberschuss bleiben die
Hauptsteuerungsgrößen und damit die
Leistungsindikatoren. Ergänzend bilden die
Liquidität sowie Solvency II weitere
Steuerungsgrößen.
Für das Jahr 2024 wird im Rahmen der internen
Planung ein Rohüberschuss von leicht über
35.000.000 Euro angestrebt. Als
Lebensversicherungsunternehmen mit abnehmendem Bestand,
plant die Gesellschaft die Entwicklung der gebuchten
Bruttobeiträge für das Jahr 2024 risikoorientiert
vorsichtig unter Berücksichtigung konservativer
Stornoannahmen. Dies wurde im Besonderen innerhalb der
Liquiditätsplanung bzw. -szenarien beachtet. Auf Basis
dieser vorsichtigen Annahmen, erwartet die Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2024 verdiente
Beiträge in Höhe von rund 97.000.000 Euro. Unter
Berücksichtigung der Volatilität des Zinsumfelds
plant die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2024 die
stillen Lasten um etwas 65 Mio. Euro
zurückzuführen.
Innerhalb der deutschen Gruppe bleiben
Kostenreduzierungen ein dauerhaftes und wesentliches Thema,
insbesondere bei einem Unternehmen dessen
Versicherungsbestand aufgrund der Einstellung des aktiven
Neugeschäfts kontinuierlich abnimmt. Vor diesem
Hintergrund werden auch im Geschäftsjahr 2024 Kosten
weiter variabilisiert, Prozesse optimiert und die Effizienz
weiter erhöht. Daraufhin werden für die Athora
Lebensversicherung AG im Jahr 2024 die Kostenverrechnungen
aufgrund der strategischen Aktivitäten angepasst.
Die Risiken, die zu Abweichungen in Bezug auf die
prognostizierte Geschäftsentwicklung führen
können, bleiben außerordentliche
Schadensereignisse, eine andauernde negative
gesamtwirtschaftliche Entwicklung, weitere erhebliche
geopolitische Auseinandersetzungen, Verwerfungen an den
Kapitalmärkten, die zu ungeplanten Ausfällen
führen sowie Verfehlungen in der operativen Umsetzung
von angestrebten Integrations- und
Effizienzsteigerungsprojekten.
Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen
Die Athora Deutschland GmbH hielt zum 31. Dezember
2023 die Mehrheit am Grundkapital der Athora
Lebensversicherung AG. Alleinige Gesellschafterin der
Athora Deutschland GmbH ist die Athora Deutschland Holding
GmbH & Co. KG mit Sitz in Wiesbaden, die wiederum per
31. Dezember 2023 im Mehrheitsbesitz der Athora Holding
Ltd., Bermuda ist.
Durch den Abschluss eines Beherrschungsvertrages
zwischen der Athora Deutschland GmbH und der Athora
Lebensversicherung AG im Oktober 2015, der im
Handelsregister eingetragen ist, erübrigt sich die
Erstellung des nach § 312 Aktiengesetz (AktG)
vorgeschriebenen Berichts über Beziehung zu
verbundenen Unternehmen. Der im Jahr 2016 zwischen diesen
beiden Gesellschaften ebenfalls abgeschlossene
Ergebnisführungsvertrag wurde nach Genehmigung durch
die BaFin im Handelsregister in Wiesbaden eingetragen, und
ist somit seit dem Geschäftsjahr 2016 wirksam.
Sonstige Angaben
Die Athora Lebensversicherung AG ist Mitglied des
Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
(GDV), Berlin sowie Mitglied der Industrie und
Handelskammer, Wiesbaden.
Dank an die Mitarbeiter
Alle Mitarbeiter der Athora Lebensversicherung AG
sind seit dem 1. September 2017 in der Athora Deutschland
Holding GmbH & Co. KG oder der Athora Deutschland
Service GmbH beschäftigt. Als Vorstand der Athora
Lebensversicherung AG sprechen wir allen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern für ihr kollektives Engagement,
für ihren großen Einsatz und die
unermüdliche Arbeit, sowie für ihr Vertrauen in
unsere Gesellschaft unseren ganz besonderen Dank aus.
Das letzte Jahr bot mit dem Eintritt vieler neuer
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einige Veränderungen,
jedoch auch die Perspektive, dass die strategischen
Projekte weiterhin eine wichtige Rolle in der
Unternehmensstrategie bleiben. Zu unseren gemeinsamen
Erfolgen tragen weiterhin der offene und vertrauensvolle
Dialog und die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen
Geschäftsleitung und Betriebsrat bei.
Wiesbaden, den 5. März
2024
Der
Vorstand
Isabella
Pfaller
Bettina
Hoch
Stefan
Kropp
Versicherungsarten
Im Berichtsjahr wurden folgende Versicherungsarten
betrieben:
Selbst abgeschlossenes
Versicherungsgeschäft
I. Kapitalversicherung
i. Hinterbliebenen-Versorgung Versicherung auf den
Todesfall mit abgekürzter Beitragszahlung
ii. Alters- und Hinterbliebenen-Versorgung
Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall
iii. Partner- und Ehegatten-Versicherung Versicherung
auf den Todes- und Erlebensfall für zwei verbundene
Leben
iv. Kinder-Versorgung Versicherung des Versorgers mit
festem Auszahlungstermin
v. Aussteuerversicherung mit Beitragsbefreiung bei
Tod des Versorgers und Fälligkeit des Kapitals bei
Heirat des Kindes
vi. Kapitalversicherung mit Mehrfachauszahlung mit
Wiederaufstockung der Todesfallsumme
vii. Kapitalversicherung mit Wachstumsplan
Versicherungen gemäß Ziffer 1.- 6. mit
automatischer Erhöhung der Versicherungssumme
viii. Vermögensbildungsversicherung
Versicherungen gemäß Ziffer 2., 3. und 6. nach
dem Vermögensbildungsgesetz
II. Risikoversicherung
Risiko-Lebensversicherung mit Umtauschrecht
III. Rentenversicherung
i. Altersversorgung durch sofort beginnende oder
aufgeschobene Leibrente
ii. Altersversorgung durch aufgeschobene Leibrente
mit sofort beginnender Rentenzahlung im Pflegefall
iii. Hinterbliebenenversorgung durch zusätzliche
Anwartschaft auf Hinterbliebenenrente
IV. Berufs- und
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
V. Pflegerenten-Versicherung
VI. Sonstige Lebensversicherungen
i. Fondsgebundene Lebensversicherung
ii. Fondsgebundene Rentenversicherung
VII. Kollektivversicherung
i. Firmen-, Verbands- und
Vereinsgruppenversicherungen für die vorstehend
genannten Versicherungsarten
ii. Bauspar-Risikoversicherung
iii. Restschuldversicherung
VIII. Zusatzversicherung
i. Unfall-Zusatzversicherung
ii. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
iii. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung
iv. Risiko-Zusatzversicherung
v. Arbeitsunfähigkeits- Zusatzversicherung zur
Restschuldversicherung in Verbindung mit einer
Hauptversicherung
Übernommenes
Versicherungsgeschäft
Die vorstehenden Versicherungsarten wurden auch im
übernommenen Versicherungsgeschäft betrieben.
Bewegungen des Versicherungsbestandes
im Geschäftsjahr 2023
|
Gesamtes
selbst abgeschlossenes
Versicherungsgeschäft |
|
(nur
Hauptversicherungen) |
(Haupt-
und Zusatzversicherungen) |
(nur
Hauptversicherungen) |
|
Anzahl der
Versicherungen |
Lfd. Beitrage für
ein Jahr in |
Einmalbeitrag in |
Versicherungssumme bzw
12fache Jahresrente in |
|
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| I. Bestand am Anfang des
Geschäftsjahres |
176.772 |
108.609 |
- |
6.252.863 |
| II. Zugang während
des Geschäftsjahres |
|
|
|
|
| 1. Neuzugang |
|
|
|
|
| a) eingelöste
Versicherungsscheine |
659 |
7 |
19.539 |
8.669 |
| b) Erhöhungen der
Versicherungssummen (ohne Position 2) |
- |
1.668 |
- |
54.869 |
| 2. Erhöhungen der
Versicherungssummen durch Überschussanteile |
- |
2 |
- |
3.559 |
| 3. Übriger
Zugang |
160 |
119 |
- |
2.951 |
| 4. Gesamter Zugang |
819 |
1.796 |
19.539 |
70.048 |
| III. Abgang während
des Geschäftsjahres |
|
|
|
|
| 1. Tod,
Berufsunfähigkeit etc. |
2.457 |
416 |
- |
45.442 |
| 2. Ablauf der
Versicherung/Beitragszahlung |
9.838 |
7.947 |
- |
304.443 |
| 3. Rückkauf und
Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen |
1.719 |
2.530 |
- |
80.971 |
| 4. Sonstiger vorzeitiger
Abgang |
443 |
295 |
- |
22.427 |
| 5. Übriger
Abgang |
- |
- |
- |
- |
| 6. Gesamter Abgang |
14.457 |
11.188 |
- |
453.283 |
| IV. Bestand am Ende des
Geschäftsjahres |
163.134 |
99.217 |
- |
5.869.628 |
|
Einzelversicherungen |
|
Kapitalversicherungen (einschl.
Vermögensbildungsversicherungen) ohne
Risikovers. und sonstige Lebensversicherungen |
Risikoversicherungen |
|
Anzahl der
Versicherungen |
Lfd. Beitrage für
ein Jahr in |
Anzahl der
Versicherungen |
Lfd. Beitrage für
ein Jahr in |
|
|
TEUR |
|
TEUR |
| I. Bestand am Anfang des
Geschäftsjahres |
50.755 |
26.248 |
5.373 |
3.683 |
| II. Zugang während
des Geschäftsjahres |
|
|
|
|
| 1. Neuzugang |
|
|
|
|
| a) eingelöste
Versicherungsscheine |
- |
- |
- |
- |
| b) Erhöhungen der
Versicherungssummen (ohne Position 2) |
- |
257 |
- |
99 |
| 2. Erhöhungen der
Versicherungssummen durch Überschussanteile |
- |
2 |
- |
- |
| 3. Übriger
Zugang |
81 |
55 |
- |
4 |
| 4. Gesamter Zugang |
81 |
314 |
- |
103 |
| III. Abgang während
des Geschäftsjahres |
|
|
|
|
| 1. Tod,
Berufsunfähigkeit etc. |
582 |
112 |
31 |
36 |
| 2. Ablauf der
Versicherung/Beitragszahlung |
5.725 |
3.605 |
381 |
251 |
| 3. Rückkauf und
Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen |
274 |
358 |
71 |
81 |
| 4. Sonstiger vorzeitiger
Abgang |
173 |
7 |
18 |
38 |
| 5. Übriger
Abgang |
- |
- |
- |
- |
| 6. Gesamter Abgang |
6.754 |
4.082 |
501 |
406 |
| IV. Bestand am Ende des
Geschäftsjahres |
44.082 |
22.480 |
4.872 |
3.380 |
|
Einzelversicherungen |
|
Rentenversicherungen
(einschl. Berufsunfähigkeits- u.
Pflegerenten-Versicherungen) ohne sonstige
Lebensversicherungen |
Rentenversicherungen
(einschl. Berufsunfähigkeits- u.
Pflegerenten-Versicherungen) ohne sonstige
Lebensversicherungen |
|
Anzahl der
Versicherungen |
Lfd. Beitrage für
ein Jahr in |
|
|
TEUR |
| I. Bestand am Anfang des
Geschäftsjahres |
43.009 |
32.972 |
| II. Zugang während
des Geschäftsjahres |
|
|
| 1. Neuzugang |
|
|
| a) eingelöste
Versicherungsscheine |
38 |
- |
| b) Erhöhungen der
Versicherungssummen (ohne Position 2) |
- |
683 |
| 2. Erhöhungen der
Versicherungssummen durch Überschussanteile |
- |
- |
| 3. Übriger
Zugang |
73 |
23 |
| 4. Gesamter Zugang |
111 |
706 |
| III. Abgang während
des Geschäftsjahres |
|
|
| 1. Tod,
Berufsunfähigkeit etc. |
557 |
129 |
| 2. Ablauf der
Versicherung/Beitragszahlung |
1.396 |
1.712 |
| 3. Rückkauf und
Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen |
435 |
607 |
| 4. Sonstiger vorzeitiger
Abgang |
53 |
120 |
| 5. Übriger
Abgang |
- |
- |
| 6. Gesamter Abgang |
2.441 |
2.568 |
| IV. Bestand am Ende des
Geschäftsjahres |
40.679 |
31.110 |
|
Einzelversicherungen |
|
|
|
Sonstige
Lebensversicherungen |
Kollektivversicherungen |
|
Anzahl der
Versicherungen |
Lfd. Beitrage für
ein Jahr in |
Anzahl der
Versicherungen |
Lfd. Beitrage für
ein Jahr in |
|
|
TEUR |
|
TEUR |
| I. Bestand am Anfang des
Geschäftsjahres |
13.849 |
15.061 |
63.786 |
30.645 |
| II. Zugang während
des Geschäftsjahres |
|
|
|
|
| 1. Neuzugang |
|
|
|
|
| a) eingelöste
Versicherungsscheine |
- |
- |
621 |
7 |
| b) Erhöhungen der
Versicherungssummen (ohne Position 2) |
- |
344 |
- |
285 |
| 2. Erhöhungen der
Versicherungssummen durch Überschussanteile |
- |
- |
- |
- |
| 3. Übriger
Zugang |
6 |
- |
- |
37 |
| 4. Gesamter Zugang |
6 |
344 |
621 |
329 |
| III. Abgang während
des Geschäftsjahres |
|
|
|
|
| 1. Tod,
Berufsunfähigkeit etc. |
29 |
31 |
1.258 |
108 |
| 2. Ablauf der
Versicherung/Beitragszahlung |
459 |
543 |
1.877 |
1.836 |
| 3. Rückkauf und
Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen |
284 |
476 |
655 |
1.008 |
| 4. Sonstiger vorzeitiger
Abgang |
1 |
7 |
198 |
123 |
| 5. Übriger
Abgang |
- |
- |
- |
- |
| 6. Gesamter Abgang |
773 |
1.057 |
3.988 |
3.075 |
| IV. Bestand am Ende des
Geschäftsjahres |
13.082 |
14.348 |
60.419 |
27.899 |
|
|
Einzelversicherungen |
|
Gesamtes
selbst abgeschlossenes
Versicherungsgeschäft |
Kapitalversicherungen (einschl.
Vermögensbildungsversicherungen) ohne
Risikovers. und sonstige Lebensversicherungen |
Risikoversicherungen |
|
Anzahl der
Versicherungen |
Versicherungssumme bzw
12fache Jahresrente in |
Anzahl der
Versicherungen |
Versicherungssumme
in |
Anzahl der
Versicherungen |
Versicherungs-summe
in |
|
|
|
|
TEUR |
|
TEUR |
| 1 Bestand 01.01. |
176.772 |
6.252.863 |
50.755 |
1.001.823 |
5.373 |
267.740 |
| davon beitragsfrei |
82.088 |
1.316.274 |
25.936 |
188.410 |
290 |
3.696 |
| 2 Bestand 31.12. |
163.134 |
5.869.628 |
44.082 |
871.717 |
4.872 |
245.438 |
| davon beitragsfrei |
77.548 |
1.284.222 |
23.037 |
170.444 |
248 |
3.190 |
|
Einzelversicherungen |
|
|
|
Rentenversicherungen (einschl.
Berufsunfähigkeits- u.
Pflegerenten-Versicherungen) ohne sonstige
Lebensversicherungen |
Sonstige
Lebensversicherungen |
Kollektivversicherungen |
|
Anzahl der
Versicherungen |
12fache Jahresrente
in |
Anzahl der
Versicherungen |
Versicherungssumme
in |
Anzahl der
Versicherungen |
Versicherungssumme bzw.
12fache Jahresrente in |
|
|
TEUR |
|
TEUR |
|
TEUR |
| 1 Bestand 01.01. |
43.009 |
2.463.986 |
13.849 |
454.020 |
63.786 |
2.065.294 |
| davon beitragsfrei |
15.178 |
384.414 |
3.880 |
44.064 |
36.804 |
695.690 |
| 2 Bestand 31.12. |
40.679 |
2.357.368 |
13.082 |
433.984 |
60.419 |
1.961.121 |
| davon beitragsfrei |
14.623 |
376.777 |
3.739 |
43.517 |
35.901 |
690.294 |
|
Zusatzversicherungen insgesamt |
Unfall-
Zusatzversicherungen |
Berufsunfähigkeits oder
Invaliditäts-Zusatzversicherungen |
|
Anzahl der
Versicherungen |
Versicherungssumme bzw.
12fache Jahresrente in TEUR |
Anzahl der
Versicherungen |
Versicherungssumme
in |
Anzahl der
Versicherungen |
12fache Jahresrente
in |
|
|
|
|
TEUR |
|
TEUR |
| 1 Bestand am Anfang des
Geschäftsjahres |
38.158 |
2.025.400 |
5.979 |
138.323 |
27.026 |
1.791.790 |
| 2 Bestand am Ende des
Geschäftsjahres |
34.047 |
1.889.065 |
5.054 |
116.515 |
24.602 |
1.688.123 |
|
Risiko-
und Zeitrenten-Zusatzversicherungen |
Zusatzversicherungen |
|
Anzahl der
Versicherungen |
Versicherungssumme bzw.
12fache Jahresrente in |
Anzahl der
Versicherungen |
Versicherungssumme bzw.
12fache Jahresrente in |
|
|
TEUR |
|
TEUR |
| 1 Bestand am Anfang des
Geschäftsjahres |
2.799 |
36.276 |
2.354 |
59.011 |
| 2 Bestand am Ende des
Geschäftsjahres |
2.111 |
27.811 |
2.280 |
56.616 |
|
Bewegungen
des Bestandes an selbst abgeschlossenen
Risikoversicherungen in der
Kollektivversicherung |
|
Anzahl der
Versicherungen |
Lfd. Beitrage für
ein Jahr in |
Einmalbeitrag in |
Versicherungssumme bzw
12fache Jahresrente in |
|
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| I. Bestand am Anfang des
Geschäftsjahres |
1.131 |
919 |
- |
52.021 |
| davon beitragsfrei |
186 |
- |
- |
510 |
| II. Zugang während
des Geschäftsjahres |
|
|
|
|
| 1. Neuzugang |
|
|
|
|
| a) eingelöste
Versicherungsscheine |
- |
- |
- |
- |
| b) Erhöhungen der
Versicherungssummen (ohne Position 2) |
- |
27 |
- |
600 |
| 2. Erhöhungen der
Versicherungssummen durch Überschussanteile |
- |
- |
- |
57 |
| 3. Übriger
Zugang |
- |
1 |
- |
- |
| 4. Gesamter Zugang |
- |
28 |
- |
657 |
| III. Abgang während
des Geschäftsjahres |
|
|
|
|
| 1. Tod,
Berufsunfähigkeit etc. |
- |
3 |
- |
- |
| 2. Ablauf der
Versicherung/Beitragszahlung |
60 |
68 |
- |
3.199 |
| 3. Rückkauf und
Umwandlung in beitragsfreie |
|
|
|
|
| Versicherungen |
18 |
9 |
- |
345 |
| 4. Sonstiger vorzeitiger
Abgang |
2 |
3 |
- |
62 |
| 5. Übriger
Abgang |
- |
- |
- |
- |
| 6. Gesamter Abgang |
80 |
83 |
- |
3.606 |
| IV. Bestand am Ende des
Geschäftsjahres |
1.051 |
864 |
- |
49.072 |
| davon beitragsfrei |
166 |
- |
- |
439 |
Jahresbilanz zum
31. Dezember 2023
Aktivseite
|
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| A. Kapitalanlagen |
|
|
|
|
|
|
I. Kapitalanlagen in
verbundenen
Unternehmen
und Beteiligungen |
|
|
|
|
|
|
1. Ausleihungen an
verbundene
Unternehmen |
|
|
110.000.000 |
|
|
110.000.000 |
| 2. Beteiligungen |
|
|
32.602 |
|
|
32.602 |
|
|
|
|
110.032.602 |
|
110.032.602 |
| II. Sonstige
Kapitalanlagen |
|
|
|
|
|
|
1. Aktien, Anteile oder
Aktien an
Investmentvermögen
und andere nicht
festverzinsliche
Wertpapiere |
|
|
2.714.958.136 |
|
|
2.728.676.459 |
2. Inhaberschuld-
verschreibungen
und andere
festverzinsliche
Wertpapiere |
|
|
477.212.383 |
|
|
486.393.640 |
| 3. Sonstige
Ausleihungen |
|
|
|
|
|
|
a) Namensschuld-
verschreibungen |
|
92.000.000 |
|
|
|
112.000.000 |
b)
Schuldscheinforderungen
und Darlehen |
|
37.851.400 |
|
|
|
37.868.517 |
c) Darlehen und
Vorauszahlungen
auf Versicherungsscheine |
|
1.541.850 |
|
|
|
1.597.187 |
| d) übrige
Ausleihungen |
|
4.627.468 |
|
|
|
5.314.828 |
|
|
|
136.020.718 |
|
|
156.780.532 |
| 4. Andere
Kapitalanlagen |
|
|
336.347 |
|
|
365.625 |
|
|
|
|
3.328.527.585 |
|
3.372.216.257 |
|
|
|
|
|
3.438.560.187 |
3.482.248.859 |
B.
Kapitalanlagen für
Rechnung und Risiko
von Inhabern von
Lebensversicherungspolicen |
|
|
|
476.091.205 |
430.513.166 |
| C. Forderungen |
|
|
|
|
|
|
I. Forderungen aus
dem selbst
abgeschlossenen
Versicherungs-
geschäft an: |
|
|
|
|
|
|
| 1.
Versicherungsnehmer |
|
|
|
|
|
|
| a) fällige
Ansprüche |
|
2.110.673 |
|
|
|
3.561.236 |
b) noch nicht
fällige
Ansprüche |
|
229.520 |
|
|
|
246.272 |
|
|
|
2.340.193 |
|
|
3.807.508 |
| 2.
Versicherungsvermittler |
|
|
601.740 |
|
|
611.853 |
|
|
|
|
2.941.933 |
|
4.419.361 |
II. Abrechnungs-
forderungen aus dem
Rückversicherungs-
geschäft |
|
|
|
11.983.785 |
|
10.313.400 |
davon: an verbundene
Unternehmen |
7.392.207 |
|
|
|
|
|
|
(Vj. 8.544.507) |
|
|
|
|
|
| III. Sonstige
Forderungen |
|
|
|
20.596.765 |
|
120.051.351 |
davon: an verbundene
Unternehmen |
11.388.767 |
|
|
|
35.522.483 |
134.784.112 |
|
(Vj. 107.565.545) |
|
|
|
|
|
D. Sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
|
I. Laufende Guthaben bei
Kreditinstituten,
Schecks und
Kassenbestand |
|
|
|
33.157.609 |
|
20.097.715 |
II. Andere
Vermögensgegenstände |
|
|
|
15.195.500 |
|
18.783.795 |
|
|
|
|
|
48.353.109 |
38.881.510 |
E. Rechnungsabgrenzungs-
posten |
|
|
|
|
|
|
I. Abgegrenzte Zinsen
und Mieten |
|
|
|
3.914.411 |
|
3.805.340 |
II. Sonstige
Rechnungs-
abgrenzungsposten |
|
|
|
223.825 |
|
544.140 |
|
|
|
|
|
4.138.236 |
4.349.480 |
| Summe der Aktiva |
|
|
|
|
4.002.665.219 |
4.090.777.126 |
Die Zwischen- und Endsummen können
Rundungsdifferenzen enthalten.
Passivseite
|
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| A. Eigenkapital |
|
|
|
|
|
| I. Gezeichnetes
Kapital |
|
|
10.686.000 |
|
10.686.000 |
| II.
Kapitalrücklage |
|
|
129.725.321 |
|
129.725.321 |
| III.
Gewinnrücklagen: |
|
|
|
|
|
| 1. Gesetzliche
Rücklage |
|
588.839 |
|
|
588.839 |
| 2. andere
Gewinnrücklagen |
|
42.105.680 |
|
|
42.105.680 |
|
|
|
42.694.519 |
|
42.694.519 |
| IV
. Bilanzgewinn |
19.634.153 |
|
19.634.153 |
|
19.634.153 |
| davon Gewinnvortrag |
(Vj. 19.634.153) |
|
|
202.739.993 |
202.739.993 |
| Summe Eigenkapital |
|
|
|
202.739.993 |
202.739.993 |
B. Nachrangige
Verbindlichkeiten |
|
|
|
- |
- |
I. Nachrangige
Verbindlichkeiten |
|
|
|
30.000.000 |
30.000.000 |
C. Versicherungs-
technische
Rückstellungen |
|
|
|
|
|
| I.
Beitragsüberträge |
|
|
|
|
|
| 1. Bruttobetrag |
|
12.028.607 |
|
|
13.264.361 |
2. davon ab: Anteil
für
das in Rückdeckung
gegebene
Versicherungsgeschäft |
|
- |
|
|
- |
|
|
|
12.028.607 |
|
13.264.361 |
| II.
Deckungsrückstellung |
|
|
|
|
|
| 1. Bruttobetrag |
|
3.203.433.909 |
|
|
3.356.833.693 |
2. davon ab: Anteil
für
das in Rückdeckung
gegebene
Versicherungsgeschäft |
|
(257.874.576) |
|
|
(259.210.753) |
|
|
|
2.945.559.333 |
|
3.097.622.941 |
III. Rückstellung
für noch
nicht abgewickelte
Versicherungsfälle |
|
|
|
|
|
| 1. Bruttobetrag |
|
58.332.752 |
|
|
62.047.998 |
2. davon ab: Anteil
für
das in Rückdeckung
gegebene
Versicherungsgeschäft |
|
(9.372.665) |
|
|
(8.381.524) |
|
|
|
48.960.087 |
|
53.666.474 |
IV. Rückstellung
für
erfolgsabhängige
und erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattung |
|
|
|
|
|
| Bruttobetrag =
Nettobetrag |
|
|
198.547.360 |
|
184.497.654 |
|
|
|
|
3.205.095.386 |
3.349.051.430 |
D.
Versicherungstechnische
Rückstellungen im Bereich
der Lebensversicherung
soweit das Anlagerisiko
von den Versicherungs-
nehmern getragen wird |
|
|
|
|
|
| I.
Deckungsrückstellung |
|
|
|
|
|
| Bruttobetrag =
Nettobetrag |
|
|
398.289.970 |
|
360.877.372 |
II. Übrige
versicherungstechnische |
|
|
|
|
|
| Rückstellungen |
|
|
|
|
|
| Bruttobetrag =
Nettobetrag |
|
|
77.801.236 |
|
69.635.794 |
|
|
|
|
476.091.205 |
430.513.166 |
| Übertrag: |
|
|
|
3.913.926.585 |
4.012.304.589 |
| E. Andere
Rückstellungen |
|
|
|
|
|
I. Rückstellungen
für
Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen |
|
|
26.825.453 |
|
27.374.575 |
| II.
Steuerrückstellungen |
|
|
176.119 |
|
223.754 |
| III
. Sonstige Rückstellungen |
|
|
3.144.411 |
|
3.096.083 |
|
|
|
|
30.145.983 |
30.694.412 |
| F. Andere
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
I. Verbindlichkeiten aus
dem selbst abgeschlossenen
Versicherungsgeschäft
gegenüber: |
|
|
|
|
|
| 1.
Versicherungsnehmern |
|
|
36.799.450 |
|
37.882.818 |
| 2:
Versichrungsvermittlern |
|
|
3.385.222 |
|
2.956.302 |
|
|
|
|
40.184.672 |
40.839.120 |
II. Abrechnungs-
verbindlichkeiten aus
dem Rückversicherungs-
geschäft |
|
|
|
|
|
|
Rückversicherungsgeschäft |
|
|
- |
|
233.538 |
davon: gegenüber
verbundenen Unternehmen |
- |
|
|
|
|
|
(Vj. 0) |
|
|
|
|
| III. Sonstige
Verbindlichkeiten |
|
|
18.405.795 |
|
6.702.191 |
| davon: aus Steuern |
116.760 |
|
|
|
|
davon: an verbundene
Untenehmen: |
(Vj. 214.475) |
|
|
|
|
davon: an verbundene
Untenehmen: |
2.234.406 |
|
|
|
|
|
(Vj. 3.009.561) |
|
|
|
|
|
|
|
|
58.590.467 |
47.774.849 |
| G.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
|
|
|
| I.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
|
2.184 |
3.276 |
| Summe der Passiva |
|
|
|
4.002.665.219 |
4.090.777.126 |
Die Zwischen- und Endsummen können
Rundungsdifferenzen enthalten.
Bestätigungsvermerk des
verantwortlichen Aktuars:
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter
den Posten C. II und D. I der Passiva eingestellte
Deckungsrückstellung unter Beachtung des 341f HGB
sowie unter Beachtung der auf Grund des 88 Abs. 3 VAG
erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für
den Altbestand im Sinne des 336 VAG und des Artikels 16
§ 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG
zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt
am 15. August 2023 zur Genehmigung vorgelegten
Geschäftsplan berechnet worden.
Wiesbaden, den 5. März
2024
Verantwortlicher
Aktuar: Dr. Igor Ronkin
Bestätigungsvermerk des
Treuhänders:
Ich bestätige hiermit entsprechend 128 Absatz 5
VAG, dass die im Vermögensverzeichnis
aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen
und aufsichtsbehördlichen Anforderungen
gemäß angelegt und vorschriftsgemäß
sichergestellt sind.
Wiesbaden, den 5. März
2024
Treuhänder:
Frank Arretz
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
|
|
|
gesamtes
Versicherungsgeschäft |
|
|
|
|
2023 |
2022 |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| I.
Versicherungstechnische Rechnung |
|
|
|
|
|
| 1. |
Verdiente Beiträge
für
eigene Rechnung |
|
|
|
|
|
|
a) Gebuchte
Bruttobeiträge |
|
121.655.003 |
|
|
130.740.116 |
|
b) Abgegebene
Rückversicherungsbeiträge |
|
(19.794.979) |
101.860.024 |
|
(19.733.280) |
|
c) Veränderung der
Bruttobeitragsüberträge |
|
1.235.755 |
|
|
1.189.427 |
|
d) Veränderung des
Anteils der Rückversicherer
an den Bruttobeitrags-
überträgen |
|
- |
1.235.755 |
|
(1.909.876) |
|
|
|
|
|
103.095.779 |
110.286.388 |
| 2. |
Beiträge aus der
Brutto-Rückstellung f
ür Beitragsrückerstattung |
|
|
|
4.386.355 |
4.508.961 |
| 3. |
Erträge aus
Kapitalanlagen |
|
|
|
|
|
|
a) Erträge aus
anderen Kapitalanlagen |
|
|
16.683.407 |
|
163.965.735 |
|
davon: aus
verbundenen Unternehmen |
4.627.326 |
|
|
|
|
|
|
(Vj. 1.467.068) |
|
|
|
|
|
b) Erträge
aus Zuschreibungen |
|
|
63.675.960 |
|
3.167.054 |
|
c) Gewinne aus
dem Abgang
von Kapitalanlagen |
|
|
4.708.375 |
|
57.004.066 |
|
|
|
|
|
85.067.742 |
224.136.855 |
| 4. |
Nicht realisierte
Gewinne aus
Kapitalanlagen |
|
|
|
63.452.696 |
1.957.094 |
| 5. |
Sonstige versicherungs-
technische Erträge
für eigene Rechnung |
|
|
|
131.702 |
1.971 |
| 6. |
Aufwendungen für
Versicherungsfälle
für eigene Rechnung |
|
|
|
|
|
|
a) Zahlungen für
Versicherungsfälle |
|
|
|
|
|
|
aa) Bruttobetrag |
|
(324.131.105) |
|
|
(327.201.288) |
|
bb) Anteil der
Rückversicherer |
|
29.418.331 |
|
|
30.207.975 |
|
|
|
|
(294.712.774) |
|
(296.993.313) |
|
b) Veränderung der
Rückstellung für
noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle |
|
|
|
|
|
|
aa) Bruttobetrag |
|
3.715.246 |
|
|
10.297.262 |
|
bb) Anteil der
Rückversicherer |
|
991.142 |
|
|
(1.826.194) |
|
|
|
|
4.706.388 |
|
8.471.068 |
| 7. |
Veränderung der
übrigen versicherungs-
technischen
Netto-Rückstellungen |
|
|
|
(290.006.387) |
(288.522.245) |
|
a)
Deckungsrückstellung |
|
|
|
|
|
|
aa) Bruttobetrag |
|
115.987.186 |
|
|
226.432.701 |
|
bb) Anteil der
Rückversicherer |
|
(1.336.177) |
|
|
(3.716.652) |
|
|
|
|
114.651.010 |
|
222.716.050 |
|
b) Sonstige
versicherungs-
technische
Netto-Rückstellungen |
|
|
(12.552.081) |
|
11.494.304 |
|
|
|
|
|
102.098.929 |
234.210.354 |
| 8. |
Aufwendungen für
die erfolgsabhängige
und erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattung
für eigene Rechnung |
|
|
|
(24.410.142) |
- |
| 9. |
Aufwendungen für
den
Versicherungsbetrieb
für eigene Rechnung |
|
|
|
|
|
|
a)
Abschlussaufwendungen |
|
(579.749) |
|
|
(623.969) |
|
b)
Verwaltungsaufwendungen |
|
(6.921.666) |
|
|
(7.597.354) |
|
c) davon ab: Erhaltene
Provisionen und
Gewinnbeteiligungen
aus dem in Rückdeckung
gegebenen
Versicherungsgeschäft |
|
1.787.731 |
|
|
2.214.848 |
|
|
|
|
(5.713.684) |
|
|
| 10. |
Aufwendungen
für Kapitalanlagen |
|
|
|
(5.713.684) |
(6.006.474) |
|
a) Aufwendungen für
die Verwaltung von
Kapitalanlagen,
Zinsaufwendungen
und Kapitalanlagen,
Zinsaufwendungen
und sonstige
Aufwendungen für
die Kapitalanlagen |
|
|
(7.396.891) |
|
(8.759.012) |
|
b) Abschreibungen
auf Kapitalanlagen |
|
|
(359.105) |
|
(197.349.695) |
|
c) Verluste aus dem
Abgang von Kapitalanlagen |
|
|
(3.188.473) |
|
(7.974.486) |
|
|
|
|
|
(10.944.469) |
(214.083.194) |
| 11. |
Nicht realisierte
Verluste aus
Kapitalanlagen |
|
|
|
(270.640) |
(78.144.134) |
| 12. |
Sonstige
versicherungstechnische
Aufwendungen
für eigene Rechnung |
|
|
|
(6.565.085) |
(5.643.543) |
| 13. |
Versicherungstechnisches
Ergebnis für eigene Rechnung |
|
|
|
20.322.797 |
(17.297.968) |
| II.
Nichtversicherungstechnische Rechnung |
|
|
|
|
|
| 1. |
Sonstige
Erträge |
|
|
7.307.031 |
|
7.033.809 |
|
davon: Erträge
aus Abzinsung |
18.313 |
|
|
|
|
|
|
(Vj. 3.980) |
|
|
|
|
| 2. |
Sonstige
Aufwendungen |
|
|
(13.943.576) |
|
(13.560.690) |
|
davon: Aufwendungen
aus Aufzinsung |
- |
|
|
|
|
|
|
(Vj. 3.988) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
(6.636.545) |
(6.526.881) |
| 3. |
Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit |
|
|
|
13.686.252 |
(23.824.848) |
| 4. |
Außerordentliche
Aufwendungen |
|
|
(536.755) |
|
(536.755) |
| 5. |
Außerordentliches
Ergebnis |
|
|
|
(536.755) |
(536.755) |
| 6. |
Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag |
|
|
|
(149.497) |
621.112 |
| 7. |
Sonstige Steuern |
|
|
|
- |
- |
| 8. |
Erträge aus
Verlustübernahme |
|
|
|
- |
23.740.491 |
| 9. |
Auf Grund eines
Gewinnabführungsvertrages
abgeführte Gewinne |
|
|
|
(13.000.000) |
- |
| 10. |
Jahresüberschuss |
|
|
|
- |
- |
| 11. |
Gewinnvortrag aus dem
Vorjahr |
|
|
|
19.634.153 |
19.634.153 |
| 12. |
Bilanzgewinn |
|
|
|
19.634.153 |
19.634.153 |
Die Zwischen- und Endsummen können
Rundungsdifferenzen enthalten.
ANHANG
Registerinformation
Die Gesellschaft ist unter der Firma Athora
Lebensversicherung AG mit Sitz in Wiesbaden im
Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der Nummer
HRB 2145 eingetragen.
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Angaben im Geschäftsbericht und Anhang
erfolgen generell auf volle Euro. Mögliche
Rundungsdifferenzen werden billigend in Kauf genommen.
Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung sowie Anhang, ist nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches in Verbindung mit der Verordnung
über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
(RechVersV) sowie nach den geltenden Vorschriften des
Aktiengesetzes (AktG) und des Gesetzes über die
Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG)
aufgestellt.
Die Darlehen in den Ausleihungen an verbundene
Unternehmen wurden gemäß § 341 b Abs. 1 HGB
i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB nach den Vorschriften für
das Anlagevermögen mit den
Anschaffungskosten/Nennbeträgen bilanziert. Danach
sind außerplanmäßige Abschreibungen nur
dann durchzuführen, wenn es sich um dauerhafte
Wertminderungen handelt. Bei den Darlehen in den
Ausleihungen an verbundene Unternehmen lagen keine
dauerhaften Wertminderungen vor, die durch
außerplanmäßige Abschreibungen
berücksichtigt wurden.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen,
Beteiligungen, übrige Ausleihungen und andere
Kapitalanlagen wurden gemäß § 341b Abs. 1
i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 5 und Abs. 5
Satz 1 HGB nach den Vorschriften für das
Anlagevermögen mit den fortgeführten
Anschaffungskosten angesetzt. Danach sind
außerplanmäßige Abschreibungen nur dann
durchzuführen, wenn es sich um dauerhafte
Wertminderungen handelt. Bei der Ermittlung des
beizulegenden Werts wurden geplante Ausschüttungen
berücksichtigt. Für Aktien, Anteile oder Aktien
an Investmentvermögen und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere sowie für
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere erfolgte die Bewertung grundsätzlich
gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253
Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und 5 HGB nach den Vorschriften
für die Bewertung des Umlaufvermögens mit den
Anschaffungs-kosten bzw. dem niedrigeren Börsen- oder
Marktwert am Bilanzstichtag.
Für Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere und dem im Anlagevermögen
befindliche Spezialfonds erfolgte die Bewertung
gemäß § 341b Abs. 2 zweiter Halbsatz HGB
i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 5 HGB nach den
Vorschriften für das Anlagevermögen mit den
fortgeführten Anschaffungskosten, da diese dazu
bestimmt wurden dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu
dienen. Sich ergebende Agien und Disagien werden über
die Restlaufzeit linear amortisiert.
Bei dauernder Wertminderung wird grundsätzlich
auf den beizulegenden niedrigeren Zeitwert abgeschrieben.
Das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5
HGB wird beachtet.
Zur Feststellung, ob eine voraussichtlich dauerhafte
Wertminderung vorliegt, wurde bei festverzinslichen
Wertpapieren die Bonität des Emittenten geprüft
und Ratingverschlechterung als Indikation für
dauerhafte Wertminderung herangezogen. Die stillen Lasten
wurden gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB nicht
außerplanmäßig abgeschrieben, da diese im
Wesentlichen zinsinduziert sind und nicht als dauerhaft
eingeschätzt werden. Die Gesellschaft rechnet aufgrund
der Bonität der Emittenten nicht mit
Zahlungsausfällen.
Bei vorliegenden stillen Lasten von Renten-/
Misch-Spezialfondsanteilen wird eine Fondsdurchschau
durchgeführt und ein Substanzwert berechnet, der
entsprechend den Vorschriften als neuer Buchwert angesetzt
wird. Beim Ansatz der Einzeltitel im Substanzwerte im Fonds
werden Wertpapiere sowie Aktien, Anteile oder Aktien an
Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere an Fonds entweder mit den Anschaffungskosten
oder ihrem höheren Marktwert angesetzt. Voraussetzung
ist, dass das Wertpapier aufgrund seiner
Bonitätsverschlechterung nicht wertgemindert werden
muss und ein niedrigerer beizulegender Zeitwert nur
zinsinduziert ist. Derivate werden mit dem Marktwert
angesetzt - etwaige kompensatorische Effekte aus innerhalb
des Fonds abgesicherten Grundgeschäften werden
berücksichtigt. Wenn Derivate in einer
Sicherungsbeziehung stehen, werden sie in Verbindung mit
dem Grundgeschäft wertmäßig angesetzt.
Forderungen und Bankguthaben werden mit dem Nominalbetrag
sowie Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet.
Namensschuldverschreibungen wurden gemäß
§ 341c Abs. 1 HGB mit dem Nennwert abzüglich
Tilgungen bewertet.
Der Ausweis der Schuldscheindarlehen, Darlehen und
Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine sowie die
übrigen Ausleihungen erfolgte zum Nennbetrag
abzüglich Tilgungen.
Übrige Ausleihungen wurden gemäß
§ 341b Abs. 1 i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3
Satz 5 HGB nach den Vorschriften für das
Anlagevermögen mit den fortgeführten
Anschaffungskosten angesetzt. Danach sind
außerplanmäßige Abschreibungen nur dann
durchzuführen, wenn es sich um dauerhafte
Wertminderungen handelt.
Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von
Inhabern von Lebensversicherungspolicen wurden
grundsätzlich zu Rücknahmepreisen der
Investmentanteile am Bewertungsstichtag bewertet.
Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen
Versicherungsgeschäft und die sonstigen Forderungen
wurden grundsätzlich zum Nominalbetrag angesetzt.
Erforderliche Wertberichtigungen wurden vorgenommen. Alle
anderen Forderungen wurden mit dem Nominalbetrag angesetzt.
Ein Ausweis unter den sonstigen Forderungen ergab sich aus
der Verschmelzung der Athora Lebensversicherung AG (ehemals
Delta Lloyd Leben) mit der Hamburger Lebensversicherung AG
aus dem Jahr 2015. Es handelte sich hierbei um die
Lebensversicherung Rückdeckung aus der Alterszusage,
die mit ihrem Deckungskapital zuzüglich Gewinnanteilen
bilanziert wurde.
Die Bewertung der Sonstigen
Vermögensgegenstände und der
Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte zum Nennwert.
Die Gesellschaft ist Organgesellschaft einer
bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft. Auf Ebene der
Organgesellschaft werden keine aktiven und passiven
latenten Steuern ausgewiesen.
Das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage und
die Gewinnrücklage im Eigenkapital wurden zum Nennwert
angesetzt. Die Nachrangigen Verbindlichkeiten wurden
ebenfalls zum Nennwert angesetzt.
Die Beitragsüberträge für das selbst
abgeschlossene Versicherungsgeschäft wurden für
jede Versicherung entsprechend dem Beginnmonat und der
Zahlungsweise individuell berechnet; dabei wurden die
steuerlichen Bestimmungen über den Abzug von nicht
übertragbaren Beitragsteilen berücksichtigt.
Für das in Rückdeckung übernommene
Versicherungsgeschäft richteten sich die
Beitragsüberträge und alle anderen
Rückstellungen nach den Abrechnungen des
Erstversicherers.
Die Deckungsrückstellung, für die selbst
abgeschlossenen Versicherungen wurde für jede
Versicherung entsprechend ihrem Beginnmonat indviduell und
prospektiv nach dem jeweiligen Geschäftsplan (beim
Neubestand Tätigkeitsplan) berechnet. Dabei wurden die
Kosten der laufenden Verwaltung implizit
berücksichtigt. Bei beitragsfreien Versicherungen
wurde eine Verwaltungskostenrückstellung entsprechend
dem jeweiligen Geschäftsplan (beim Neubestand
Tätigkeitsplan) gebildet. Die
Deckungsrückstellung ist nach § 25 Abs. 2
RechVersV mindestens in Höhe des vertraglich oder
gesetzlich garantierten Rückkaufwertes angesetzt
worden.
Die rechnungsmäßigen Abschlussaufwendungen
wurden jeweils nur insoweit verrechnet, als sich dadurch
keine negativen Werte ergaben beziehungsweise die
geschäfts- oder tätigkeitsplanmäßigen
Werte der Deckungsrückstellung nicht unterschritten
wurden. Die Teile der rechnungsmäßigen
Abschlussaufwendungen, für die eine Verrechnung nicht
möglich war, wurden als noch nicht fällige
Ansprüche an Versicherungsnehmer aktiviert.
Die folgende Tabelle enthält die bei der
Berechnung der Deckungsrückstellung verwendeten
Ausscheideordnungen sowie die Zins- und Zillmersätze
für insgesamt 98,8 % der gesamten
Deckungsrückstellung zum 31. Dezember 2023.
| Versicherungsart |
Anteil in % |
Ausscheideordnung |
Rechnungszins in % |
maximaler
Zillmersatz |
| Kapitalversicherungen
(ab 1970) |
2,5 |
ST 1960/62 |
3,0 |
35 ‰ |
|
Vermögensbildungsversicherungen (vor 1987) |
0,0 |
ST 1960/62 |
3,0 |
35 ‰ |
|
Gruppenkapitalversicherungen (ab 1970) |
0,0 |
ST 1960/62 |
3,0 |
20 ‰ |
| Kapitalversicherungen
(ab 1987) |
13,0 |
ST 1986 |
3,5 |
35 ‰ |
|
Vermögensbildungsversicherungen (ab 1987) |
0,3 |
ST 1986 |
3,5 |
35 ‰ |
|
Gruppenkapitalversicherungen (ab 1987) |
0,8 |
ST 1986 |
3,5 |
20 ‰ |
|
Kapitalversicherungen |
0,4 |
ST 1986 |
4,0 |
2 % der
Beitragsumme |
| Kapitalversicherungen
(ab 1998) |
5,9 |
DAV 1994 T |
4,0 |
4 % der
Beitragsumme |
| Kapitalversicherungen
(ab 2000) |
3,3 |
DAV 1994 T |
3,25 |
4 % der
Beitragsumme |
| Kapitalversicherungen
(ab 2004) |
2,1 |
DAV 1994 T |
2,75 |
4 % der
Beitragsumme |
| Kapitalversicherungen
(ab 2007) |
0,3 |
DAV 1994 T |
2,25 |
4 % der
Beitragsumme |
| Rentenversicherungen
(vor 1990) |
1,7 |
DAV 2004 R-
Bestand/B20 |
4,0 |
35 ‰
1) |
| Rentenversicherungen (ab
1990) |
3,6 |
DAV 2004 R-
Bestand/B20 |
4,0 |
35 % der
Jahresrente |
| Rentenversicherungen (ab
1996) |
16,5 |
DAV 2004 R-
Bestand/B20 |
4,0 |
4 % der
Beitragsumme |
| Rentenversicherungen (ab
2000) |
17,9 |
DAV 2004 R-
Bestand/B20 |
3,25 |
4 % der
Beitragsumme |
| Rentenversicherungen (ab
2004) |
4,3 |
DAV 2004 R-
Bestand/B20 |
2,75 |
4 % der
Beitragsumme |
| Rentenversicherungen (ab
2005) |
3,0 |
DAV 2004 R |
2,75 |
4 % der
Beitragsumme |
| Rentenversicherungen (ab
2007) |
3,5 |
DAV 2004 R |
2,25 |
4 % der
Beitragsumme |
| Rentenversicherungen im
Konsortialgeschäft |
7,5 |
DAV 2004 R-
Bestand/B20 |
4,0 |
--- |
| Rentenversicherungen im
Konsortialgeschäft |
1,9 |
DAV 2004 R-
Bestand/B20 |
3,25 |
--- |
| Rentenversicherungen im
Konsortialgeschäft |
0,9 |
DAV 2004 R-
Bestand/B20 |
2,75 |
--- |
| Rentenversicherungen im
Konsortialgeschäft |
1,6 |
DAV 2004 R |
2,25 |
--- |
| Rentenversicherungen im
Konsortialgeschäft |
0,9 |
DAV 2004 R |
1,75 |
--- |
| Rentenversicherungen im
Konsortialgeschäft |
0,6 |
DAV 2004 R |
1,25 |
--- |
| Rentenversicherungen im
Konsortialgeschäft |
1,8 |
DAV 2004 R |
0,90 |
--- |
| Rentenversicherungen im
Konsortialgeschäft |
0,7 |
DAV 2004 R |
0,25 |
|
|
Berufsunfähigkeitsversicherungen (ab 1992) |
0,2 |
Verbandstafeln
1990 |
3,5 |
2 % der
Jahresrente |
|
Berufsunfähigkeitsversicherungen (ab 1999) |
0,2 |
DAV 1997 I, TI, RI |
4,0 |
4 % der
Beitragsumme |
|
Berufsunfähigkeitsversicherungen (ab 2000) |
1,5 |
DAV 1997 I, TI, RI |
3,25 |
4 % der
Beitragsumme |
|
Berufsunfähigkeitsversicherungen (ab 2004) |
0,8 |
DAV 1997 I, TI, RI |
2,75 |
4 % der
Beitragsumme |
|
Berufsunfähigkeitsversicherungen (ab 2007) |
1,1 |
DAV 1997 I, TI, RI |
2,25 |
4 % der
Beitragsumme |
|
98,8 |
|
|
|
1) der 12fachen Jahresrente bei sofort
beginnenden Renten bzw. 17,5 ‰ bei aufgeschobenen
Renten
Für die Rentenversicherungen, die bis zum 31.
Dezember 2004 abgeschlossen wurden, haben wir eine weitere
Auffüllung der Deckungsrückstellung vorgenommen.
Die Ermittlung des Auffüllbetrages erfolgte auf Basis
der DAV-Richtlinie "Überschussbeteiligung und
Reservierung von Rentenversicherungen des Bestandes". Die
zum Jahresende in die Bilanz eingestellte
Deckungsrückstellung entspricht dem um neunzehn
Zwanzigstel linear interpolierten Wert zwischen der
Deckungsrückstellung auf Basis der Tafel DAV 2004
R-Bestand und der auf Basis der Tafel DAV 2004 R-B20. Die
Deckungsrückstellung der Versicherungen mit
Berufsunfähigkeitsrisiko wurde entsprechend der
diesbezüglichen DAV-Ausarbeitung vom 8. Dezember 1998
an die 97er BU-Rechnungsgrundlagen der DAV angepasst.
Bei der Bestimmung der nach der 2018
eingeführten "Korridormethode" zu erwartenden
Erträge der Vermögenswerte gemäß
§ 341f Abs. 2 HGB auf Basis des § 5 Abs. 3 DeckRV
ergab sich ein Referenzzins von 1,57% (Vorjahr: 1,57%). Zur
Berechnung der Deckungsrückstellung im Neubestand
wurde entsprechend der DeckRV in den nächsten
fünfzehn Jahren das Minimum aus dem Referenzzins und
dem maßgeblichen Rechnungszins, für den Zeitraum
nach Ablauf der fünfzehn Jahre der maßgebliche
Rechnungszins verwendet. Beim aktuellen Zinsniveau
erfordert die DeckRV die Stellung einer Zinszusatzreserve
für die Tarifgenerationen mit einem Rechnungszins von
1,75, 2,25, 2,75, 3,0, 3,25, 3,5 und 4,0 %.
Für den Altbestand hat die Gesellschaft
geschäftsplanmäßig nach demselben Verfahren
ebenfalls eine Zinszusatzreserve gebildet. Im abgelaufenen
Geschäftsjahr wurde der Aufbau einer Zinszusatzreserve
als Teil der Deckungsrückstellung planmäßig
fortgesetzt. Der dabei zugrunde gelegte Referenzzins
gemäß § 5 Abs. 3 DeckRV für den
Neubestand betrug 1,57% (Vorjahr: 1,57%) und für den
Altbestand 1,57% (Vorjahr: 1,57%). Insgesamt wurde für
den Alt- und Neubestand eine Zinszusatzreserve in Höhe
von 407.896.696 Euro (Vorjahr: 436.493.693 Euro) innerhalb
der Deckungsrückstellung gebildet. Dies entspricht
einer Auflösung der Zinszusatzreserve in Höhe von
28.596.997 Euro im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Für Rentenversicherungen, für die bereits
im Rahmen der Rentenneubewertung zusätzlich Reserven
unter Ansatz von vorsichtigen Storno- und
Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten gestellt wurden,
wurden auch bei der Berechnung der Zinszusatzreserve
Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten in
analoger Weise berücksichtigt. Die Berechnung der
Deckungsrückstellung für die
Überschussbeteiligung wurde jeweils entsprechend dem
Verfahren bei der zugehörigen Hauptversicherung
durchgeführt.
Die Mittel für die Schlussgewinnanteile der
Folgejahre sind so bemessen, dass sich für jede
Versicherung der Teil des zu ihrem regulären
Fälligkeitszeitpunkt vorgesehenen Schlussgewinnanteils
ergibt, der dem Verhältnis der abgelaufenen
Versicherungsdauer zur gesamten Versicherungsdauer
entspricht, unter Berücksichtigung von Storno und Tod
abgezinst mit einem Zinssatz in Höhe von 0,0 %
(Vorjahr: 0,0 %). Bei Versicherungen, auf die das bis zum
Inkrafttreten des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG
zum Versicherungsaufsichtsgesetz geltende Recht anzuwenden
ist, wird entsprechend den genehmigten
Geschäftsplänen mit 6,0 % abgezinst und ein
Sockelabzug in Ansatz gebracht. Die
versicherungsmathematische Berechnung des
Schlussüberschussanteilfonds erfolgt einzelvertraglich
und prospektiv.
Der unter der Deckungsrückstellung ausgewiesene
Wert für den Anteil für das in Rückdeckung
gegebene Versicherungsgeschäft ist anteilig analog den
vorher aufgeführten Bilanzierungsgrundsätzen
für die Deckungsrückstellung berechnet.
Die Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle wird durch
Einzelfeststellung ermittelt und enthält auch die
pauschal ermittelten Beiträge für die
Schadenregulierung in der steuerlich zulässigen
Höhe.
Für die nach Abschluss der Einzelerfassung noch
zu erwartenden Spätschäden wird eine
Pauschalreserve gebildet. Die Anteile für die in
Rückdeckung gegebenen Versicherungen wurden in
Einzelberechnungen vertragsgemäß ermittelt. Die
Rückstellung für Regulierungsaufwendungen wurde
gemäß dem koordinierten Ländererlass des
Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen vom 22. Februar 1973
ermittelt. Aus der zum 31. Dezember 2022 gebildeten
Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle wurde im Geschäftsjahr 2023
ein Nettoabwicklungsergebnis in Höhe von 11.210.122
Euro (Vorjahr: 24.710.214 Euro) erzielt, was im
Wesentlichen auf der Entwicklung der
Spätschäden-Renten sowie der Renten-BUZ basiert.
Das Konsortialgeschäft wird nach den Vorgaben
des jeweiligen Konsortialführers bilanziert.
Die Deckungsrückstellung für
Lebensversicherungen, bei denen das Anlagerisiko von den
Versicherungsnehmern getragen wird, wird individuell und
retrospektiv ermittelt, indem die eingegangenen
Beiträge nach Abzug von Risiko- und Kostenanteilen
gutgeschrieben werden. Sie wird in Anteilseinheiten
geführt und grundsätzlich am Jahresschluss zum
Zeitwert passiviert.
Die Pensionsrückstellungen wurden mit einem
prognostizierten durchschnittlichen Marktzins (10-Jahres
Durchschnitt) in Höhe von 1,83 % (Vorjahr: 1,78 %)
abgezinst, der sich bei einer angenommenen Laufzeit von 15
Jahren ergibt. Dieser Jahresendzins entspricht dem zum 31.
Dezember 2023 von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Zinssatz für eine Restlaufzeit
von 15 Jahren. Als Rechnungsgrundlagen wurden die
Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet.
Es wurden ein Rententrend von "DynP" (Vorjahr: 1,0 % und
2,0 %) und ein Einkommenstrend von "DynA" (Vorjahr: 0 %)
der Berechnung zu Grunde gelegt. Die Bewertung der
Verpflichtung wurde nach dem "Projected Unit Credit"
Verfahren durchgeführt. Bewertet werden die
zukünftigen abgezinsten Leistungen, soweit sie zum
Bewertungsstichtag erdient sind. Aufgrund der
Änderungen der handelsrechtlichen
Abzinsungsvorschriften von 7 auf 10 Jahre ergibt sich ein
Unterschiedsbetrag von 493.259 Euro, der einer laufenden
Ausschüttungssperre unterliegt.
In der Bilanzposition Pensionsrückstellungen
sind nach § 246 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB die
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen dienen, mit diesen
Altersvorsorgeverpflichtungen verrechnet auszuweisen. Bei
Rückstellungen, deren Höhe sich
ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines
Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt, ergibt
sich der Wertansatz gemäß § 253 Abs. 1 Satz
3 HGB aus dem Maximum von Mindestleistung und dem Aktivwert
der Rückdeckungsversicherung.
Umbewertungen im Geschäftsjahr aufgrund des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009
(BilMoG) führten zu folgendem außerordentlichen
Aufwand:
|
2023 |
2022 |
| Außerordentliche
Aufwendungen |
EUR |
EUR |
| Aufwand Zuführung
BilMog |
536.755 |
536.755 |
Die Steuerrückstellung betrifft im Wesentlichen
Körperschafts- und Gewerbesteuer früherer Jahre
und wird zum Erfüllungsbetrag bilanziert.
Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen
richtet sich nach der Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind gemäß § 253 Abs. 2 HGB
mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Durch die Einbeziehung der Gesellschaft in den
Konzernabschluss der Athora Holding Ltd., Bermuda, wurden
einzelne Buchungsschlusstermine zeitlich nach vorne verlegt
und die Zahlungsvorgänge wurden über die
sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie über
sonstige Vermögensgegenstände abgegrenzt. Es
ergeben sich dadurch keine nennenswerten Einflüsse auf
die Darstellung der Vermögens- , Finanz- und
Ertragslage.
Alle Bestände in fremden Währungen
außerhalb des Euroraumes wurden grundsätzlich
mit dem Devisenkassamittelkurs zum 29. Dezember 2023, dem
letzten Bankentag des Jahres 2023, angesetzt. Erträge
und Aufwendungen sind zum Tageskurs in der Gewinn- und
Verlustrechnung erfasst.
Erläuterung zur Jahresbilanz
Aktiva
1. Entwicklung der Aktivposten A I bis
II im Geschäftsjahr 2023
|
Bilanzwerte
Vorjahr |
Anteil in |
Zugänge |
Umbuchungen |
Abgänge |
Zuschreibungen |
|
TEUR |
% |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| A I. Kapitalanlagen in
verbundenen Unternehmen und Beteiligungen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Ausleihungen an
verbundene Unternehmen |
110.000 |
3,16 |
30.000 |
- |
(30.000) |
0 |
| 2. Beteiligungen |
33 |
- |
0 |
- |
- |
0 |
| Summe A I. |
110.033 |
3,16 |
30.000 |
- |
(30.000) |
0 |
| A II. Sonstige
Kapitalanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Aktien,
Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere |
2.728.676 |
78,36 |
265.300 |
- |
(342.335) |
63.676 |
| 2.
Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere |
486.394 |
13,97 |
0 |
- |
(9.181) |
0 |
| 3. Sonstige
Ausleihungen |
|
|
|
|
|
|
| a)
Namensschuldverschreibungen |
112.000 |
3,22 |
0 |
- |
(20.000) |
0 |
| b)
Schuldscheinforderungen und Darlehen |
37.869 |
1,09 |
0 |
- |
(17) |
0 |
| c) Darlehen und
Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine |
1.597 |
0,05 |
0 |
|
(55) |
0 |
| d) übrige
Ausleihungen |
5.315 |
0,15 |
0 |
- |
(687) |
0 |
| 4. Andere
Kapitalanlagen |
366 |
0,01 |
0 |
- |
(29) |
0 |
| Summe A II. |
3.372.216 |
96,84 |
265.300 |
- |
(372.306) |
63.676 |
| Summe A I. - A II. |
3.482.249 |
100,00 |
295.300 |
- |
(402.306) |
63.676 |
| Insgesamt |
3.482.249 |
100,00 |
295.300 |
- |
(402.306) |
63.676 |
|
Abschreibungen |
Bilanzwerte
Geschäftsjahr |
Anteil in |
|
TEUR |
TEUR |
% |
| A I. Kapitalanlagen in
verbundenen Unternehmen und Beteiligungen |
|
|
|
| 1. Ausleihungen an
verbundene Unternehmen |
- |
110.000 |
3,20 |
| 2. Beteiligungen |
- |
33 |
- |
| Summe A I. |
- |
110.033 |
3,20 |
| A II. Sonstige
Kapitalanlagen |
|
|
|
| 1. Aktien,
Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere |
(359) |
2.714.958 |
78,96 |
| 2.
Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere |
- |
477.212 |
13,88 |
| 3. Sonstige
Ausleihungen |
|
|
|
| a)
Namensschuldverschreibungen |
- |
92.000 |
2,68 |
| b)
Schuldscheinforderungen und Darlehen |
- |
37.851 |
1,10 |
| c) Darlehen und
Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine |
- |
1.542 |
0,04 |
| d) übrige
Ausleihungen |
- |
4.627 |
0,13 |
| 4. Andere
Kapitalanlagen |
- |
336 |
0,01 |
| Summe A II. |
(359) |
3.328.528 |
96,80 |
| Summe A I. - A II. |
(359) |
3.438.560 |
100,00 |
| Insgesamt |
(359) |
3.438.560 |
100,00 |
Die Zwischen- und Endsummen können
Rundungsdifferenzen enthalten.
2. Ausleihungen an verbundene
Unternehmen
| Wertpapiername |
Buchwert |
Zeitwert |
Stille Last |
Stille Reserve |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| Pembroke, Bermuda,
Funding Agreement FA6 |
80.000.000 |
80.000.000 |
- |
- |
| AHL Loan Facility
Agreement |
30.000.000 |
30.000.000 |
- |
- |
| Insgesamt |
110.000.000 |
110.000.000 |
- |
- |
Es handelt sich um Namensschuldverschreibungen, die
gemäß § 341c HGB zum Nennwert bilanziert
werden.
3. Beteiligungen
| Wertpapiername |
Buchwert EUR |
Zeitwert EUR |
Anteil in % |
Eigenkapital in
EUR¹ |
Jahresergebnis in
EUR¹ |
| Protektor
Lebensversicherung AG, Berlin |
32.602 |
32.602 |
0,4 |
7.855.773 |
1.523 |
1 Angaben gemäß Geschäftsbericht
2022 der Protektor AG
Zu A. II. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an
Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere
| Bezeichnung/WP Name |
Buchwert |
Marktwert |
Stille Reserve |
Stille Last |
Ausschüttung |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| Athora Lux Invest -
Alternatives Investment |
249.888.572 |
260.998.631 |
11.110.059 |
- |
- |
| Athora Lux Invest -
Credit Solution |
54.000.000 |
55.560.836 |
1.560.836 |
|
- |
| Athora Lux Invest -
Multi Credit Strategy |
303.117.662 |
303.117.663 |
1 |
- |
- |
| Athora Lux Invest - Loan
Origination |
543.687.997 |
586.697.046 |
43.009.049 |
- |
- |
| Athora Lux Invest -
Duration Fund |
1.416.212.466 |
1.248.583.447 |
- |
167.629.019 |
- |
| Athora Lux Invest -
Volatility Adjustment Fund strategic |
403.514 |
403.513 |
- |
1 |
- |
| Amundi Cash Corp. |
147.216.176 |
149.955.325 |
2.739.149 |
- |
- |
| HausInvest
Inhaber-Anteile und Gamax FCP |
431.749 |
441.078 |
9.328 |
|
|
| Insgesamt |
2.714.958.136 |
2.605.757.538 |
58.428.422 |
167.629.020 |
0 |
Im Geschäftsjahr 2023 gab es Neuinvestitionen in
die Compartments des Athora Lux Investment Fund von
95.300.000 Euro. Während der Amundi Cash Corp. Fund
dem Umlagevermögen gewidmet ist, sind sämtliche
anderen genannten Positionen dem Anlagevermögen
zugeordnet und unterliegen damit dem gemilderten
Niederstwertprinzip.
Ziel ist es, durch die Fonds hinreichend laufende
Kapitalerträge zu erwirtschaften bzw. die Solvenzquote
zu steuern.
Auf Anteile an Investmentvermögen erfolgten
Zuschreibungen von 63.675.960 Euro und Abschreibungen von
359.105 Euro.
2. Inhaberschuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere
| Land |
Buchwert |
Zeitwert |
Stille Reserve |
Stille Last |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| Frankreich |
145.468.763 |
95.201.450 |
- |
50.267.313 |
| Deutschland |
124.956.517 |
75.999.680 |
- |
48.956.837 |
| Belgien |
123.379.044 |
84.183.565 |
- |
39.195.479 |
| Österreich |
83.408.059 |
48.690.160 |
- |
34.717.899 |
| Insgesamt |
477.212.383 |
304.074.855 |
- |
173.137.528 |
Die Reduzierung der Inhaberschuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere im Geschäftsjahr
von 486.393.640 Euro auf 477.212.383 Euro steht im
Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Ablauf einer Anleihe
im Laufe des Jahres 2023. Gemäß § 341b Abs.
2 i.v.m. § 253 Abs. 3 HGB wurden im Geschäftsjahr
keine Abschreibungen auf Inhaberschuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere vorgenommen (Vorjahr: 0
Euro).
3. Andere Kapitalanlagen
Es handelt sich vorwiegend um Minderheitenanteile an
Immobilien KG's. Bei den anderen Kapitalanlagen gab es
keine Abschreibungen (Vorjahr: 126.635 Euro).
Zeitwertangaben gemäß §
54 RechVersV
|
2023 |
|
Buchwert |
Zeitwert |
Stille Reserve |
Stille Last |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| A I. Kapitalanlagen in
verbundenen Unternehmen und Beteiligungen |
|
|
|
|
| 1. Ausleihungen an
verbundene Unternehmen |
110.000 |
110.000 |
- |
- |
| 2. Beteiligungen |
33 |
33 |
- |
- |
| Summe A I. |
110.033 |
110.033 |
- |
- |
| A II. Sonstige
Kapitalanlagen |
|
|
|
|
| 1. Aktien,
Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere |
2.714.958 |
2.605.758 |
58.428 |
167.629 |
| 2.
Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere |
477.212 |
304.075 |
- |
173.138 |
| 3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen |
92.000 |
87.298 |
- |
4.702 |
| b)
Schuldscheinforderungen und Darlehen |
37.851 |
35.826 |
157 |
2.183 |
| c) Darlehen und
Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine |
1.542 |
1.921 |
379 |
- |
| d) übrige
Ausleihungen |
4.627 |
4.612 |
2 |
17 |
| 4. Andere
Kapitalanlagen |
336 |
336 |
- |
- |
| Summe A II. |
3.328.528 |
3.039.825 |
58.966 |
347.669 |
| Summe A I. - A II. |
3.438.560 |
3.149.858 |
58.966 |
347.669 |
|
2022 |
|
Buchwert |
Zeitwert |
Stille Reserve |
Stille Last |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| A I. Kapitalanlagen in
verbundenen Unternehmen und Beteiligungen |
|
|
|
|
| 1. Ausleihungen an
verbundene Unternehmen |
110.000 |
110.959 |
981 |
22 |
| 2. Beteiligungen |
33 |
33 |
- |
- |
| Summe A I. |
110.033 |
110.992 |
981 |
22 |
| A II. Sonstige
Kapitalanlagen |
|
|
|
|
| 1. Aktien,
Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere |
2.728.676 |
2.499.075 |
785 |
230.387 |
| 2.
Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere |
486.394 |
301.004 |
- |
185.390 |
| 3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen |
112.000 |
105.189 |
- |
6.811 |
| b)
Schuldscheinforderungen und Darlehen |
37.869 |
35.166 |
148 |
2.850 |
| c) Darlehen und
Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine |
1.597 |
1.896 |
299 |
- |
| d) übrige
Ausleihungen |
5.315 |
5.194 |
- |
121 |
| 4. Andere
Kapitalanlagen |
366 |
365 |
- |
- |
| Summe A II. |
3.372.216 |
2.947.889 |
1.232 |
425.559 |
| Summe A I. - A II. |
3.482.249 |
3.058.880 |
2.214 |
425.582 |
Die Zwischen- und Endsummen können
Rundungsdifferenzen enthalten.
Die Offenlegung von Zeitwerten der zu
Anschaffungskosten bilanzierten Kapitalanlagen erfolgt
gemäß den Vorschriften § 54 ff RechVersV.
Bei Beteiligungen wurde als Zeitwert der Buchwert
herangezogen.
Für die Zeitwertermittlung von Aktien, Anteile
oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere sowie
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere war grundsätzlich der Börsenkurs bzw.
der Rücknahmepreis zum Jahresultimo maßgebend.
Die Zeitwertermittlung der Ausleihungen an verbundene
Unternehmen, Namensschuldverschreibungen,
Schuldscheinforderungen und Darlehen erfolgte auf Grundlage
unterschiedlicher Zinsstrukturkurven unter
Berücksichtigung der Restlaufzeit und der
Bonität, nach einem finanzmathematischen
Bewertungsverfahren.
Für die Zeitwertermittlung von
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere war grundsätzlich der Börsenkurs zum
Jahresultimo maßgebend.
Für den Zeitwert der Darlehen und
Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine wurde ab dem
Geschäftsjahr 2018 der Gesamtbestand der
Policendarlehen im Portfolio anhand der mittleren
Restlaufzeit linear ausgerollt, es wurde für die
Verzinsung die aktuelle Durchschnittsverzinsung des
Gesamtbestandes der Policendarlehen unterstellt und die
sich so ergebenden Cash-Flows wurden mit der EIOPA Kurve
für den risikolosen Zins entsprechend diskontiert.
Bei den übrigen Ausleihungen ergab sich der
Zeitwert aus dem Bewertungskurs laut Mitteilung des
Sicherungsfonds zum 31. Oktober 2023.
Die Zeitwertermittlung der anderen Kapitalanlagen
erfolgt nach dem Ertragswertverfahren des Emittenten sowie
durch externe Kursinformationen.
Die Gesamtsumme der Buchwerte der in die
Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen
betrug 3.438.560.187 Euro, (Vorjahr: 3.482.248.858 Euro),
der Zeitwert dieser Kapitalanlagen betrug 3.058.880.650
Euro (Vorjahr: 3.058.880.290 Euro), so dass sich stille
Lasten (netto) von 288.702.455 Euro (Vorjahr: stille Lasten
423.368.209 Euro) ergaben.
Die Ermittlung, Festlegung und Zuteilung der
Bewertungsreserven zu der Überschussbeteiligung der
Versicherungsnehmer ist im Kapitel
Überschussbeteiligung für das Jahr 2023
"Beteiligung an den Bewertungsreserven" erläutert.
Der Zeitwert der zu fortgeführten
Anschaffungskosten ausgewiesenen Kapitalanlagen
gemäß § 55 RechVersV und § 56
RechVersV betrug 3.062.559.668 Euro (Vorjahr: 2.953.691.636
Euro).
Der Zeitwert zu Nennwert ausgewiesener
Namensschuldverschreibungen gemäß § 55 und
§ 56 RechVersV betrug 87.298.064 Euro (Vorjahr:
105.188.653 Euro).
In den Buchwerten der Aktien, Anteile oder Aktien an
Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere, Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere, Hypotheken-, Grundschuld- und
Rentenschuldforderungen sowie Schuldscheinforderungen und
Darlehen sind folgende Werte enthalten, die wie
Anlagevermögen gemäß § 341b Abs. 2
zweiten Halbsatz HGB bilanziert wurden:
| Bilanzposition |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| Aktien, Anteile oder
Aktien an Investmentvermögen und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
2.567.310.211 |
2.428.224.176 |
|
Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere |
477.212.383 |
486.393.640 |
| Schuldscheinforderungen
und Darlehen |
37.851.400 |
37.868.517 |
| Insgesamt |
3.082.373.994 |
2.952.486.333 |
Nachfolgend dargestellt die Angabe gemäß
§ 285 Nr. 18 HGB:
| Bilanzposition |
Buchwert |
Zeitwert |
Unterlassene
Abschreibungen |
|
EUR |
EUR |
EUR |
| Schuldscheinforderungen
und Darlehen |
37.851.400 |
35.825.742 |
2.182.985 |
|
Inhaberschuldverschreibungen |
477.212.383 |
304.074.855 |
173.137.528 |
| Aktien, Anteile oder
Aktien an Investmentvermögen und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
1.416.212.466 |
1.248.583.447 |
167.629.019 |
|
Namensschuldverschreibungen |
92.000.000 |
87.298.064 |
4.701.936 |
| Übrige
Ausleihungen |
4.627.468 |
4.612.067 |
17.132 |
| Insgesamt |
2.027.903.717 |
1.680.394.175 |
347.668.600 |
Nach Bonitätsprüfungen der Emittenten sowie
die Entwicklungen von Ratings der festverzinslichen Anlagen
wurde eine dauerhafte Wertminderung ausgeschlossen.
Auch bei nicht festverzinslichen Anlagen wurden die
stillen Lasten als zinsinduziert und somit als nicht
dauerhaft angesehen.
Zu A. II Strukturierte Kapitalanlagen
im Direktbestand
Die Athora Lebensversicherung AG investiert in
einfach strukturierte Produkte. Diese einfach
strukturierten Produkte sind überwiegend integriert in
Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen
Wertpapieren sowie in Schuldscheinforderungen und Darlehen.
|
Buchwert |
Zeitwert |
|
EUR |
EUR |
| Strukturen mit
Zinsrisiko |
140.000.000 |
137.434.200 |
| Strukturen mit sonstigen
Risiken |
37.851.398 |
35.825.742 |
| Summe |
177.851.398 |
173.259.942 |
| Bilanzposition |
Buchwert |
Zeitwert |
|
EUR |
EUR |
|
Namensschuldverschreibungen |
92.000.000 |
87.298.064 |
| Schuldscheinforderungen
und Darlehen |
37.851.400 |
35.825.742 |
|
Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere |
477.212.383 |
304.074.855 |
| Summe |
607.063.783 |
427.198.661 |
Zu B. Kapitalanlagen für Rechnung
und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen
| Fondsbezeichnung |
Anzahl der
Anteileinheiten |
2023 |
|
|
EUR |
| ALLIANZ EURO RENTEN A
EUR |
49.433,0000 |
2.553.214,45 |
| ALLIANZ INT RENTENFDS
-A- EUR |
40.345,0000 |
1.718.293,55 |
| BGF EM A2 USD |
3.191,0000 |
108.667,27 |
| BGF ESG MULTI-ASSET A2
EUR |
19.310,0000 |
357.041,90 |
| BGF EUROPEAN A2 EUR |
7.735,0000 |
1.359.039,50 |
| BGF GLOBAL ALLOC A2 EUR
HGD |
21.553,0000 |
897.897,98 |
| BGF US FLEX EQ A2
USD |
379.681,1400 |
20.554.321,99 |
| BGF WORLD MINING A2
EUR |
2.673,0000 |
152.708,49 |
| CARMIGNAC INVESTISMNT A
EURACC |
2.570,0000 |
4.480.075,40 |
| CONCENTRA - A - EUR |
173.068,0000 |
23.258.608,52 |
| CREACON DYNAMIK |
39.290,1500 |
6.711.543,83 |
| CREACON WACHSTUM |
2.192,1600 |
261.481,30 |
| CT LUX AMERICAN SEL 1U
USD |
121.780,0000 |
752.611,42 |
| DWS ESG AKKUMULA LC |
75.486,0000 |
136.281.669,54 |
| DWS ESG EURO MONEY
MARKET FUND |
16.870,0000 |
1.699.652,50 |
| DWS ESG TOP WORLD |
344.648,0000 |
57.180.549,68 |
| DWS EUROZONE BONDS
FLEXIBLE LD |
178.119,7100 |
5.425.526,37 |
| FF - EM EMEA
A-ACC-EUR |
11.890,0000 |
162.774,10 |
| FF - EM EMEA SP
A-ACCEURO |
11.731,0000 |
19,90 |
| FF - GERMANY
A-EUR-DIS |
4.904,0000 |
308.510,64 |
| FF - SUSTJAPANEQ
A-JPY |
198.311,0000 |
381.196,54 |
| FF-FID TRGT(TM)2025
A-ACC-EUR |
19.016,0000 |
316.236,08 |
| FF-FID TRGT(TM)2030
A-ACC-EUR |
13.504,0000 |
257.521,28 |
| FF-FID TRGT(TM)2035
A-ACC-EUR |
5.193,0000 |
225.064,62 |
| FF-FID TRGT(TM)2040
A-ACC-EUR |
3.202,0000 |
146.075,24 |
| GFB FLEXIBEL |
27.076,7300 |
3.725.487,87 |
| GFP DYNAMISCH FUND |
191.222,5300 |
32.148.331,31 |
| GFP
RENDITEORIENTIERT |
8.982,6600 |
706.037,26 |
| GLO INF LINKED BD A ACC
EUR |
6.197,0000 |
178.640,92 |
| HAUSINVEST |
23.608,2800 |
1.032.154,00 |
| INVESCO EURO CORE
AKTNFD |
2.501,0000 |
443.802,45 |
|
INVESCOGLOHLTHCAREINNAADUSD |
3.668,0000 |
595.809,34 |
| JPM EM MKTS EQUITY A DIS
USD |
45.817,0000 |
1.616.655,95 |
| JPM EU SMCAP A DIS
EUR |
51.020,0000 |
4.232.619,20 |
| JPM US BOND A ACC
USD |
2.510,0000 |
538.207,60 |
| JPM US SMCAP GTH A DIS
USD |
1.020,0000 |
254.584,62 |
| JPM US TECHNOLOGY A DIS
USD |
13.421,0000 |
553.965,44 |
| METZLER EURO CORP SUST
AI |
4.849,4300 |
567.917,11 |
| METZLER EUROPEAN EQ SUST
A |
2.120,2000 |
330.370,13 |
| METZLER EUROPEAN GROWTH
SUST A |
5.267,5100 |
1.290.276,67 |
| METZLER
EUROPEANSMLRCOMPSUST A |
2.612,2500 |
890.071,34 |
| METZLER GERMAN
SMALCOMPSUST A |
2.082,1100 |
359.912,79 |
| METZLER GLOBAL EQUT SUST
CL A |
95.388,6100 |
11.876.835,47 |
| METZLER GLOBAL GROWTH
SUST |
53.781,6700 |
15.920.448,88 |
| MSIF EURO CORP BD FD A
EUR A |
646,0000 |
32.752,20 |
| NOMURA ASIA PACIFIC
FONDS |
20.646,0000 |
2.810.333,52 |
| NORDEA1 ERPN HY BD AP
EUR |
1.848,0000 |
26.766,06 |
| PICTET-QUESTEUSUSTEQS-P
EUR |
4.210,0000 |
1.557.279,00 |
| PREMIUM PORTFOLIO 100
FUND |
141.990,7200 |
15.722.632,65 |
| PREMIUM PORTFOLIO 100
HLV FUND |
1.448,1400 |
159.570,90 |
| PREMIUM PORTFOLIO 25
FUND |
580.929,2400 |
34.460.722,28 |
| PREMIUM PORTFOLIO 25 HLV
FUND |
20.420,8000 |
1.209.728,40 |
| PREMIUM PORTFOLIO 75
FUND |
138.725,5000 |
11.256.187,44 |
| PREMIUM PORTFOLIO 75 HLV
FUND |
1.475,5100 |
118.866,97 |
| RAIFFEISEN
KAPITALANLAGE-GESELLSCHAFT M.B.H. - RAI |
39,0000 |
0,00 |
|
SAURENGLOBALSTABLEGROWTHA |
47.996,0000 |
1.524.832,92 |
|
SAURENNACHHALTIGWACHSTUMACAP |
139.440,0000 |
3.371.659,20 |
| SISF EURO LIQUIDITY A
ACC EUR |
1.591,0000 |
189.835,10 |
| SR (LUX) DACHFONDS
WACHSTUM A |
82.492,0000 |
1.643.240,64 |
| SUNSHINE GLOBAL BALANCED
PORTFOLIO FUND |
3.395,5000 |
390.108,63 |
| SUNSHINE GLOBAL BOND
PORTFOLIO - SUNSHINE GLOBAL B |
4.686,4700 |
338.269,42 |
| SUNSHINE GLOBAL GROWTH
PORTFOLIO FUND |
81.856,0600 |
10.394.900,58 |
|
SYDBANKVERMOEGENSVERDYN(A) |
82.080,0000 |
4.887.043,20 |
|
SYDBANKVERMOEGENSVERKLA(A) |
113.150,0000 |
4.920.893,50 |
| TEMP GL CLIM CHNG
A(YDIS) EUR |
174.548,0000 |
5.285.313,44 |
| TEMPLETON EM MKTS A YDIS
USD |
43.568,0000 |
1.591.710,55 |
| TEMPLETON GL BOND A MDIS
USD |
53.730,0000 |
582.520,72 |
| TEMPLETON GTH EURO A ACC
EUR |
1.188.174,0000 |
24.416.975,70 |
| WARBURG INV RESP EUROP
EQ B |
88.527,0100 |
4.507.795,35 |
| X EUR CORP SRI PAB UCITS
ETF1D |
831,0000 |
116.505,45 |
| X MSCI EUROPE ESG |
8.890,0000 |
247.179,34 |
| X MSCI WORLD ESG |
46.342,0000 |
1.515.151,69 |
| Zeitwert/Bilanzwert
31.12.2023 |
|
476.091.205,29 |
Zu C. III. Sonstige Forderungen
Die Reduzierung der sonstigen Forderungen resultiert
unter anderem aus dem Wegfall von Dividendenforderungen an
die Athora Fonds.
Zu D. II. Andere
Vermögensgegenstände
Hier werden vorausgezahlte Versicherungsleistungen an
unsere Versicherungsnehmer erfasst, die bereits Ende 2023
ausgezahlt wurden, die aber das Jahr 2024 betreffen.
Zu E. II. Sonstige
Rechnungsabgrenzungsposten
Diese Bilanzposition enthält vorausgezahlte
Verwaltungskosten mit 16.943 Euro (Vorjahr: 339.020 Euro)
und Pensionen in Höhe von 206.882 Euro (Vorjahr:
205.119 Euro).
Passiva
Zu A. Eigenkapital
|
31.12.2023 |
Veränderung |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
| I. Gezeichnetes
Kapital |
10.686.000 |
- |
10.686.000 |
| II.
Kapitalrücklage |
129.725.321 |
- |
129.725.321 |
| III.
Gewinnrücklagen |
|
|
|
| 1. gesetzliche
Rücklage |
588.839 |
- |
588.839 |
| 2. andere
Gewinnrücklagen |
42.105.680 |
- |
42.105.680 |
| IV. Bilanzgewinn |
19.634.153 |
- |
19.634.153 |
| davon Gewinnvortrag
19.634.153 EUR |
|
|
|
|
202.739.993 |
- |
202.739.993 |
Das gezeichnete Kapital beträgt 10.686.000 Euro.
Das Grundkapital besteht aus 418.000 auf den Namen
lautenden voll eingezahlten Stückaktien. Der
Nominalwert beträgt 25,56 Euro pro Aktie. Die Athora
Deutschland GmbH, Wiesbaden, ist mit 100 % am Grundkapital
beteiligt. Der Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von
19.634.153 Euro wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Zu B. Nachrangige
Verbindlichkeiten
Seit 2019 besteht zwischen der Athora
Lebensversicherung AG ein gruppeninternes Nachrangdarlehen
in Höhe von 30.000.000 Euro mit einer Gesellschaft der
europäischen Athora Gruppe.
Zu C. IV. Rückstellungen für
erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattung
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| Stand am 1 Januar |
184.497.654 |
201.675.089 |
| Entnahme für
Gewinnanteile: |
10.360.436 |
17.177.435 |
|
174.137.217 |
184.497.654 |
| Zuführung aus dem
Überschuss des laufenden
Geschäftsjahres: |
24.410.142 |
- |
| Stand am
Bilanzstichtag: |
198.547.360 |
184.497.654 |
| Von der
Rückstellung für
Beitragsrückerstattung entfallen auf: |
|
|
| - bereits festgelegte,
aber noch nicht zugeteilte laufende
Gewinnanteile: |
9.569.212 |
10.151.036 |
| - bereits festgelegte,
aber noch nicht zugeteilte Schlussgewinnanteile: |
3.797.774 |
3.849.167 |
| - den Teil des
Schlussüberschussanteilfonds, der zur
Finanzierung von Schlussüberschussanteilen
zurückgestellt wird: |
64.523.760 |
64.657.499 |
| - den ungebundenen
Teil: |
120.656.614 |
105.839.951 |
Die Überschussbeteiligung der
Versicherungsnehmer und die Gewinnanteilssätze sind in
den weiteren Angaben zum Anhang erläutert.
Zu E. I. Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Höhe der Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beträgt
zum Ende des Geschäftsjahres 26.825.453 Euro (Vorjahr:
27.374.575 Euro).
Nach § 246 Abs. 2 HGB wurde das zum Zeitwert
bewertete Deckungsvermögen, das ausschließlich
der Erfüllung von Pensionsrückstellungen dient,
mit diesen verrechnet. Entsprechend gilt dies für die
aus den Vermögensgegenständen und den Schulden
erwachsenden Aufwendungen und Erträgen. Dieses
Deckungsvermögen besteht aus verpfändeten
Rückdeckungsversicherungen. Die Höhe der
Rückdeckungsversicherung wurde dabei gemäß
den Vorschriften über wertpapiergebundene Zusagen der
korrespondierenden Altersversorgungsverpflichtungen
zugeschrieben.
Die Entwicklung dieser Posten stellt sich wie folgt
dar:
| Posten |
31.12.2022 |
Zugang |
Abgang |
Übertragung |
31.12.2023 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
|
Deckungsvermögen |
2.140.397 |
1.614 |
247.184 |
0 |
1.894.827 |
| Durch
Rückdeckungsversicherung finanzierte
Pensionsrückstellungen |
2.140.397 |
1.614 |
247.184 |
0 |
1.894.827 |
| Saldo |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen
entspricht dem versicherungsmathematischen Aktivwert der
historischen Anschaffungskosten. Im Zuge des
Betriebsübergangs in die Athora Deutschland Service
GmbH sind auch Pensionsverpflichtungen und die
zugehörigen Rückdeckungsversicherungen
übertragen worden. Der Aktivwert aus nicht kongruenten
Rückdeckungsversicherungen betrifft das
Deckungskapital und aufgelaufene Gewinne für von der
Athora Lebensversicherung AG bei sich selbst
abgeschlossenen Rückdeckungsverträgen für
die Altersversorgung von eigenen ehemaligen Mitarbeitern
und wird im Geschäftsjahr unter den sonstigen
Forderungen ausgewiesen. Der Aktivwert von
verpfändeten, kongruent rückgedeckten
Versorgungszusagen wird mit den entsprechenden
Pensionsverpflichtungen auf der Passivseite verrechnet.
Den Aufwendungen für rückgedeckte
Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.614 Euro
(Vorjahr: 4.641 Euro) standen Erträge in gleicher
Höhe aus dem Aktivwert gegenüber.
Aufgrund der geänderten Bewertungsmethode nach
Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde das Wahlrecht der
Verteilung der Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen auf die nächsten 15 Jahre
ausgeübt. Danach ergibt sich ein jährlicher
Zuführungsbetrag in Höhe von mindestens 469.111
Euro.
Der im Geschäftsjahr 2023 noch nicht erfasste
Unterschiedsbetrag in Höhe von 469.111 Euro wird in
den folgenden Jahren bis zum 31. Dezember 2024
zugeführt.
Zu E. II.
Steuerrückstellungen
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Es handelt sich um
Rückstellungen für: |
EUR |
EUR |
| Körperschaftsteuer
laufendes Jahr |
176.119 |
223.754 |
| Insgesamt |
176.119 |
223.754 |
Zu E. III. Sonstige
Rückstellungen
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Es handelt sich um
Rückstellungen für: |
EUR |
EUR |
| Bonifikationen,
Tantiemen, Abfindungen |
1.160.956 |
1.090.086 |
| Prozessrisiken |
932.898 |
942.149 |
| Sonstige |
614.912 |
458.475 |
| Ausgleichsanspruch
Vermittler |
229.511 |
267.089 |
| Lieferanten |
182.562 |
311.033 |
| Urlaub |
23.573 |
27.250 |
| Insgesamt |
3.144.411 |
3.096.083 |
Zu F. Andere Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten aus dem selbst
abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber
Versicherungsnehmern sind insgesamt 29.787.424 Euro
(Vorjahr: 30.928.587 Euro) für verzinslich
angesammelte Gewinnanteile enthalten. Die Beitragsdepots
betragen 51.378 Euro (Vorjahr: 59.723 Euro).
Im Geschäftsjahr sind
Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem
Rückversicherungsgeschäft in Höhe von 0 Euro
(Vorjahr: 233.538 Euro) vorhanden.
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Unter den sonstigen
Verbindlichkeiten sind ausgewiesen: |
EUR |
EUR |
| Verbindlichkeiten aus
dem Ergebnisabführungsvertrag |
13.000.000 |
- |
| Anzahlungen auf
Versicherungsverträge |
3.038.254 |
3.471.021 |
| Verbindlichkeiten an
verbundene Unternehmen |
2.234.406 |
3.009.561 |
| Noch abzuführende
Gehaltsabzüge und Steuern |
116.135 |
214.475 |
| Sonstiges |
17.000 |
7.135 |
| Insgesamt |
18.405.795 |
6.702.191 |
Mit Ausnahme der verzinslich angesammelten
Gewinnanteile liegen keine Verbindlichkeiten von mehr als
fünf Jahren vor. Es sind keine Verbindlichkeiten
vorhanden, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
gesichert sind.
Sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Es gibt für die nächsten 2 Jahre 300.953
Euro Verpflichtungen aus Wartungs- und
Dienstleistungsverträgen. Hier gehen wir von einer
hohen Eintrittswahrscheinlichkeit aus. Es gibt darüber
hieraus keine finanziellen Verpflichtungen grösser als
2 Jahre. Die Aufwendungen sind in der Finanzplanung der
Folgejahre in voller Höhe berücksichtigt.
Die Gesellschaft ist gemäß §§
223 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die
Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage
der Sicherungsfonds-Finanzierungs- Verordnung (Leben)
jährliche Beiträge von maximal 0,2 ‰ der
Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellung,
bis ein Sicherungsvermögen von 1 % der Summe der
versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen
aufgebaut ist. Die zukünftigen Verpflichtungen hieraus
betragen für die Gesellschaft 554.170 Euro.
Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus
Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 % der Summe
der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen
erheben; dies entspricht einer maximalen Verpflichtung von
3.681.187 Euro.
Zusätzlich hat sich die Gesellschaft
verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der
Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur
Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des
Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen.
Die Verpflichtung beträgt 1 % der Summe der
versicherungstechnischen Netto Rückstellungen unter
Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den
Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss
der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den
Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die
maximal mögliche Gesamtverpflichtung zum
Bilanzstichtag 32.201.530 Euro.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit hierfür wird aus
der Erfahrung der Historie und entsprechenden Erwartungen
für die Zukunft als eher unwahrscheinlich gesehen.
Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Zu I. 1. a) Gebuchte
Bruttobeiträge
|
2023 |
2022 |
|
EUR |
EUR |
|
Einzelversicherungen |
|
|
| Laufende
Beiträge |
74.073.134 |
81.264.372 |
| Einmalbeiträge |
1.801.099 |
4.456.783 |
|
75.874.233 |
85.721.155 |
|
Kollektivversicherungen |
|
|
| Laufende
Beiträge |
28.042.369 |
30.754.791 |
| Einmalbeiträge |
17.738.401 |
14.264.171 |
|
45.780.770 |
45.018.962 |
| Laufende
Beiträge |
102.115.503 |
112.019.163 |
| Einmalbeiträge |
19.539.500 |
18.720.954 |
| Insgesamt |
121.655.003 |
130.740.116 |
In den gebuchten Beiträgen des selbst
abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts sind 14.795.610
Euro (Vorjahr: 15.526.972 Euro) Beiträge im Rahmen von
Verträgen enthalten, bei denen das Kapitalanlagerisiko
von den Versicherungsnehmern getragen wird. Die
Beiträge betreffen überwiegend Verträge mit
Gewinnbeteiligung.
Der Anteil von Beiträgen, die das Ausland
betreffen, liegt bei 1 %.
Zu I. 1. b) Abgegebene
Rückversicherungsbeiträge
Die Aufwendungen für abgegebene
Rückversicherungsbeiträge blieben auf nahezu
unverändertem Niveau bei 19.794.979 Euro zurück
(Vorjahr: 19.733.280 Euro). Bereinigt um Einmaleffekte aus
2022 sind die Rückversicherungsbeiträge durch den
natürlichen Abbau des rückversicherten Bestands
erneut gesunken.
Zu I. 3. Erträge aus
Kapitalanlagen
|
2023 |
2022 |
|
EUR |
EUR |
| Die Erträge aus
Kapitalanlagen beliefen sich auf: |
85.067.742 |
224.136.855 |
| davon: Erträge aus
Beteiligungen |
- |
- |
| davon: Erträge aus
Ausleihungen an verbundene Unternehmen |
4.627.326 |
1.467.068 |
| davon: Erträge aus
Investmentzertifikaten |
68.379.034 |
180.688.823 |
| davon: aus
Zuschreibung |
63.675.960 |
3.162.431 |
| davon: aus Abgang |
4.696.225 |
31.749.148 |
| davon: Erträge aus
Inhaberschuldverschreibungen |
6.500.491 |
9.785.530 |
| davon: aus Abgang |
- |
698.141 |
| davon: Erträge aus
Hypotheken |
- |
358.757 |
| davon: aus
Zuschreibung |
- |
- |
| davon: Erträge aus
Namensschuldverschreibungen |
3.091.596 |
4.107.537 |
| davon: aus Abgang |
- |
881.600 |
| davon: Erträge aus
Schuldscheinforderungen |
1.299.791 |
26.996.035 |
| davon: aus Abgang |
- |
23.659.388 |
| davon: Erträge aus
Policendarlehen |
54.085 |
64.270 |
| davon: Erträge aus
übrigen Ausleihungen |
- |
- |
| davon: aus Abgang |
- |
- |
| davon: Erträge aus
anderen Kapitalanlagen |
12.150 |
306.186 |
| davon: aus
Zuschreibung |
- |
4.623 |
| davon: aus Abgang |
12.150 |
15.788 |
| davon: Erträge aus
FLV |
1.103.269 |
362.649 |
Zu I. 7. Veränderungen der
übrigen versicherungstechnischen
Netto-Rückstellungen
Der in der Bilanz unter der Deckungsrückstellung
unter "Anteil für das in Rückdeckung gegebene
Versicherungsgeschäft" ausgewiesene Wert ist anteilig
analog den vorher aufgeführten
Bilanzierungsgrundsätzen für die
Deckungsrückstellung berechnet und in der Position
"Veränderungen der übrigen
versicherungstechnischen Netto Rückstellungen"
berücksichtigt.
Zu I. 8. Aufwendungen für
erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattung für eigene Rechnung
|
2023 |
2022 |
|
EUR |
EUR |
| Aufwendungen für
erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattung für eigene
Rechnung |
24.410.142 |
0 |
Zu I. 10.a) Aufwendungen für die
Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und
sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlage
Die Position beinhaltet im Wesentlichen die
Vergütungen für die Auslagerung der
Kapitalanlagemanagementfunktion zu der deutschen
Konzernmutter Athora Deutschland Holding GmbH & Co. KG.
|
2023 |
2022 |
|
EUR |
EUR |
| Aufwendungen für
die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen
und sonstige Aufwendungen für die
Kapitalanlagen |
7.396.891 |
8.759.012 |
| davon: Aufwendungen
für Fondsgebundene Lebensversicherungen |
1.364.000 |
1.233.000 |
Zu I. 10. b) Abschreibungen von
Kapitalanlagen
Die Abschreibung erfolgte auf einen Spezialfonds
"Athora Lux Invest S. C. Sp. Volatility Adjustment".
Zu I. 10. c) Verluste aus dem Abgang
von Kapitalanlagen
Die Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen
resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von Anteilen an
Investmentvermögen in Höhe von 3.185.928 Euro.
Zu I. 12.) Sonstige
versicherungstechnische Aufwendungen für eigene
Rechnung
In der Position "sonstige versicherungstechnische
Aufwendungen" ist der größte Teil der
Direktgutschrift beinhaltet, wobei diese für das
Geschäftsjahr 2023 5.297.593 Euro (Vorjahr: 4.274.444
Euro) betrug.
Zu II. 1. Sonstige Erträge
|
2023 |
2022 |
|
EUR |
EUR |
| Aus erbrachten
Dienstleistungen nicht verbundene Unternehmen |
(2.066.917) |
(2.646.496) |
| aus erbrachten
Dienstleistungen verbundene Unternehmen |
(3.884.732) |
(3.345.860) |
| Zinserträge |
(811.078) |
(318.517) |
| davon aus der Abzinsung
von Rückstellungen |
(18.313) |
(3.980) |
| Sonstige
Erträge |
(544.304) |
(722.937) |
| Insgesamt |
(7.307.031) |
(7.033.809) |
Die Erträge aus erbrachten Dienstleistungen von
verbundenen Unternehmen basieren im Wesentlichen aus
Erträgen im Zusammenhang mit der
Zahlungsgarantieerklärung mit der Athora Deutschland
GmbH.
Zu II. 2. Sonstige Aufwendungen
|
2023 |
2022 |
|
EUR |
EUR |
| Aufwendungen für
das Unternehmen als Ganzes |
8.800.414 |
8.088.681 |
| Zinsen und ähnliche
Aufwendungen |
2.376.440 |
3.106.597 |
| davon aus der Aufzinsung
von Rückstellungen |
- |
3.988 |
| Aufwendungen für
erbrachte Dienstleistungen nicht verbundene
Unternehmen |
1.786.693 |
1.373.946 |
| Aufwendungen für
erbrachte Dienstleistungen verbundenen
Unternehmen |
955.544 |
991.307 |
| Sonstige
Aufwendungen |
24.485 |
158 |
| davon aus der
Währungsumrechnung |
- |
- |
| Insgesamt |
13.943.576 |
13.560.690 |
Zu II. 4. Außerordentliche
Aufwendungen
Durch die Umstellung auf das BilMoG zum 1. Januar
2010 entstand im Geschäftsjahr 2023 ein
außerordentlicher Aufwand von 536.755 Euro. Dieser
Betrag resultiert aus der geänderten Bewertungsmethode
nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB. Das Wahlrecht der
Verteilung der Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen auf die nächsten 15 Jahre
wurde ausgeübt.
Zu II. 6. Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag
|
2023 |
2022 |
|
EUR |
EUR |
| Körperschaftsteuer
und Solidaritätszuschlag |
179.303 |
(461.169) |
| Gewerbesteuer |
(29.806) |
(163.428) |
| Sonstige Ertragssteuer -
ausländische Quellensteuer |
- |
3.485 |
| Insgesamt |
149.497 |
(621.112) |
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrafen
vorherige Jahre. Die Gesellschaft befindet sich im Zustand
einer ertragsteuerlichen Organschaft, weshalb keine Steuern
vom Einkommen und vom Ertrag auf dieser Ebene anfallen.
Zu II. 8. Auf Grund einer
Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines
Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte
Gewinne
Im Jahr 2016 wurde mit der Muttergesellschaft Athora
Deutschland GmbH, Wiesbaden, neben dem bereits
existierenden Beherrschungsvertrag ein
Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Dieser wurde von
der BaFin genehmigt, im Handelsregister eingetragen und ist
rückwirkend zum 1. Januar 2016 gültig. Deshalb
können nach der Hauptversammlung 13.000.000 Euro an
die Muttergesellschaft abgeführt werden.
Rückversicherungssaldo
Der Saldo aus dem Rückversicherungsgeschäft
gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b RechVersV
beläuft sich auf:
|
2023 |
2022 |
| Position / Anteil der
Rückversicherer |
EUR |
EUR |
| Abgegebene
Rückversicherungsbeiträge |
19.794.979 |
19.733.280 |
| Veränderung der
Beitragsüberträge |
- |
1.909.876 |
| Zahlungen für
Versicherungsfälle |
(29.418.331) |
(30.207.975) |
| Veränderung der
Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle |
(991.142) |
1.826.194 |
| Erhaltene Provisionen
und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung
gegebenen Versicherungsgeschäft |
(1.787.731) |
(2.214.848) |
| Veränderung der
Deckungsrückstellung |
1.336.177 |
3.716.652 |
| Depotzinsen |
56.118 |
50.728 |
| Insgesamt |
(11.009.930) |
(5.186.093) |
Das positive Rückversicherungsergebnis ist zu
einem hohen Anteil auf den im Jahr 2018 abgeschlossenen
Quotenrückversicherungsvertrag für den Bestand
der ehemaligen Hamburger Lebensversicherung AG
zurückzuführen. Unter anderem übernimmt der
Rückversicherer nach diesem Vertrag die garantierte
Verzinsung der zedierten Rückstellung, was
regelmäßig zu positiven
Rückversicherungsergebnissen führt. Das Ergebnis
aus diesem Vertrag lag im Jahr 2023 bei 6.263.433 Euro und
wird auch in den kommenden Jahren in ähnlicher
Höhe erwartet. Der Anstieg des gesamtem Ergebnisses
ist auf die jährliche Schwankung der Schadenreserve
sowie einen Anstieg der Rückversicherungsleistungen
für Todesfälle und Berufsunfähigkeit im
Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen.
Sonstige Angaben
Auswirkungen auf Pillar II
Zur Modernisierung des internationalen Steuerrechts
haben als 138 Länder auf die von der G20 und der OECD
(Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung) initiierten sogenannten
"Zwei-Säulen-Lösung" geeinigt, die eine
umfassende Reform der internationalen
Unternehmensbesteuerung für große multinational
tätige Konzerne vorsieht. Die Umsetzung der Säule
I (Zuordnung internationaler Besteuerungsrechte für
multinationale (Größt-)Konzerne) wird derzeit
noch verhandelt und wird in naher Zukunft in Kraft treten.
Mit der sogenannten Säule II (Pillar Two) sieht
die OECD die Einführung einer globalen effektiven
Mindeststeuer in Höhe von 15 % vor. Hierzu hat die
Europäische Kommission eine Richtlinie (EU) 2022/2523
zur Umsetzung dieses Mindeststeuerbetrags in der EU
vorgeschlagen. Die EU-Mitgliedstaaten haben am 15. Dezember
2022 einstimmig dem Richtlinienentwurf zugestimmt. Die
Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, sind
verpflichtet, die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2023 in
nationales Recht umzusetzen.
Das deutsche Mindeststeuersatzgesetz 2024, dass die
deutsche Umsetzung dieser EU-Richtlinie darstellt und Ende
Dezember 2023verabschiedet worden ist, stellt sicher, dass
multinationale Konzerne und inländische Konzerne mit
einem Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. €
Unternehmenssteuern auf ihre Gewinne zu einem effektiven
Steuersatz von mindestens 15 % zahlen.
Durch die im Handelsgesetzbuch - in Anlehnung an die
internationalen Rechnungslegungsstandards- verpflichtenden
Ausnahme zur Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus
der Anwendung des Mindeststeuergesetzes oder entsprechender
ausländischer Steuergesetze ergeben wird, besteht
für die ALV eine Informationsverpflichtung
darüber zu berichten.
Die Gesellschaft hat seine Unternehmensstruktur im
Lichte der Einführung der Regeln des
Säule-Zwei-Modells in verschiedenen Rechtsordnungen
überprüft. Da der effektive Steuersatz der Gruppe
in allen Ländern, in denen sie tätig ist,
deutlich über 15 % liegt, wird erwartet, dass die
Gesellschaft bzw. die deutsche Athora Gruppe nicht einer
nationalen Ergänzungssteuer der zweiten Säule
unterliegt. Die Gesellschaft hat Ihren Unternehmenssitz in
Wiesbaden und ist operativ in Deutschland tätig,
dementsprechend beträgt der derzeitige
Unternehmenssteuersatz 31,72%.
Die Rechtsvorschriften enthalten eine Reihe von
Ausnahmen und Safe-Harbor-Regeln, von denen Athora
Deutschland erwartet, dass sie in Anspruch genommen werden
können. Die OECD-Regeln beinhalten insbesondere eine
Befreiung von Beteiligungen, die Vermeidung einer
Doppelbesteuerung von konzerninternen Dividenden und einen
Ausschluss für Investmentgesellschaften wie Fonds und
Personengesellschaften.
Aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen
umfasst die Unternehmensstruktur der Gesellschaft u. A.
Fonds-Beteiligungen in Luxemburg, die in Luxemburg
steuerbefreit sind, deren Erträge der deutschen Steuer
unterliegen. Daher würden solche Mittel nicht in den
Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften fallen.
Darüber hinaus wird erwartet, dass die
Auswirkungen aus ausländischen Beteiligungen gering
sind.
Personalaufwand
|
2023 |
2022 |
|
EUR |
EUR |
| Löhne &
Gehälter |
879.335 |
900.143 |
| Soziale Abgaben |
12.469 |
10.835 |
| Aufwand für
Altersversorgung und Unterstützung |
1.084.055 |
658.697 |
Die Löhne und Gehälter beinhalten alle
Vorstandszahlungen der aktiven Vorstände.
Angaben zu Provisionen und sonstigen Bezügen der
Versicherungsvertreter für das selbst abgeschlossene
Versicherungsgeschäft sind im 14. Jahr ohne
Neugeschäft als Bestandsversicherer unerheblich.
Honorar des Abschlussprüfers
| Das Gesamthonorar
inklusive Auslagen betrug: |
2023 |
|
EUR |
|
Abschlussprüferleistungen |
474.480 |
| davon für Vorjahre
87.680 EUR |
|
| Andere
Bestätigungsleistungen |
17.000 |
| Sonstige Leistungen |
49.000 |
| Insgesamt |
540.480 |
Die sonstigen Leistungen betreffen prüferische
Tätigkeiten in Bezug auf die Würdigung von
Leitlinien zur Rechnungslegung.
Eine Aufschlüsselung des
Abschlussprüferhonorars erfolgt für die Athora
Lebensversicherung AG gemäß § 285 Nr. 17
HGB.
Konzernstruktur
Die Athora Deutschland GmbH, Wiesbaden, ist mit 100 %
am Grundkapital der Athora Lebensversicherung AG beteiligt.
Diese Mehrheitsbeteiligung ist der Gesellschaft
gemäß § 20 Abs. 4 AktG angezeigt worden.
Die Athora Lebensversicherung AG wird in den
Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Athora Holding
Ltd., Bermuda, (kleinster und größter
Konsolidierungskreis), einbezogen. Die
Geschäftsberichte werden über die Internetseite
der Gesellschaft veröffentlicht. Der Jahresabschluss
und Lagebericht der Athora Lebensversicherung AG wird im
elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Einbeziehung in befreienden
Konzernabschluss gemäß § 292 HGB
Alleinige Gesellschafterin der Athora
Lebensversicherung AG ist die Athora Deutschland GmbH mit
Sitz in Wiesbaden, die wiederum im Mehrheitsbesitz der
Athora Deutschland Holding GmbH & Co. KG, Wiesbaden,
ist, die wiederrum im Mehrheitsbesitz der Athora Holding
Ltd., Bermuda, ist. Die Athora Deutschland GmbH, Wiesbaden,
gehört unmittelbar zu 100 % der Athora Deutschland
Holding GmbH & Co. KG, Wiesbaden. Die Athora Holding
Ltd., Bermuda, hält mittelbar eine hundertprozentige
Beteiligung an unserer Gesellschaft. Der Jahresabschluss
der Athora Deutschland GmbH, Wiesbaden, und die
Jahresabschlüsse ihrer Tochterunternehmen werden in
den Konzernabschluss der Athora Holding Ltd., Bermuda,
einbezogen. Es handelt sich hierbei um den kleinsten und
größten Kreis von Unternehmen, in den unsere
Gesellschaft einbezogen ist. Die Athora Deutschland Holding
GmbH & Co. KG, Wiesbaden, wird einschließlich
ihrer Tochterunternehmen, zu denen auch unsere Gesellschaft
gehört, in den Konzernabschluss der Athora Holding
Ltd., Bermuda, einbezogen. In Anwendung des § 292 HGB
ist die Athora Deutschland GmbH, Wiesbaden, Athora
Deutschland Holding GmbH & Co. KG, Wiesbaden, und die
Athora Lebensversicherung AG, Wiesbaden, daher von der
Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses und eines
eigenen Konzernlageberichtes befreit. Der befreiende
Konzernabschluss wird nach den Vorschriften der
International Financial Reporting Standards (EU
ratifizierte Version) erstellt und berücksichtigt
somit die entsprechenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden. Die Jahresabschlüsse der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden alle
einheitlich nach den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen des Athora Holding Ltd, Bermuda,
Konzerns erstellt. Die im Konzernabschluss angewendeten und
gemäß § 292 HGB zu berichtenden
Konsolidierungsmethoden sind nachfolgend aufgeführt:
Konsolidierungsgrundsätze im
befreienden Konzernabschluss
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der
Athora Holding Ltd., Bermuda, wird in Übereinstimmung
mit den International Financial Reporting Standards (IFRS)
erstellt. Die wesentlichen Unterschiede liegen dabei
für den Konzern innerhalb der Athora Deutschland
Holding GmbH & Co.KG
| ― |
in den Kapitalanlagen, die zum
größten Teil mit Marktwerten in der Bilanz
angesetzt und deren Wertänderungen die Gewinn-
und Verlustrechnung berücksichtigt werden
|
| ― |
in den Pensionen, deren
Verpflichtungen mit dem aktuellen risikofreien Zins
zum Jahresende abgezinst werden
|
| ― |
in Vertragsverpflichtungen, die
gemäß IFRS 16 in den Anlagen sowie mit
ihren Finanzverpflichtungen auf der Passivseite
bilanziert werden
|
| ― |
in den versicherungstechnischen Reserven, welche
zum 31.12.2023 erstmalig gemäß IFRS 17
bilanziert werden. Die wesentlichsten Unterschiede
zur Bilanzierung unter HGB sind:
| ― |
die Berechnung der
Reserven erfolgt nicht einzelvertraglich,
sondern auf Basis eines verdichteten Bestands
in einem aktuariellen Modell
|
| ― |
die Diskontierung im
Modell erfolgt nicht mit dem
vertragsindividuellen Rechnungszins, sondern
mit einer der Struktur des Bestands
angemessenen Zinskurve, basierend auf
Marktzinssätzen zum Bewertungsstichtag
|
| ― |
die Bilanzierung eines
zusätzlichen "Risk Adjustments" zur
Erfassung nicht-finanzieller Risiken
|
| ― |
die Bilanzierung einer
"Contractual Service Margin", die die
erwarteten zukünftigen Gewinne
enthält, und über die Zeit über
die GuV aufgelöst wird.
|
|
Die aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen
entstehenden temporären Differenzen zwischen den IFRS
Wertansätzen und steuerlichen Wertansätzen
werden, soweit sich insgesamt eine Steuerbelastung ergibt,
als passive latente Steuern, bzw. soweit sich insgesamt
eine Steuerentlastung ergibt, als aktive latente Steuern,
angesetzt.
Geschäfte mit nahestehenden
Personen
Die Athora Deutschland GmbH als Garantiegeberin hat
mit Vertrag vom 28. August 2017 mit der Athora
Lebensversicherung AG als Garantiebegünstigte eine
Zahlungsgarantieerklärung zur Übernahme von
Kostenverlusten abgeschlossen, wobei im Geschäftsjahr
die Athora Lebensversicherung AG im Rahmen des genannten
Vertrages der Athora Deutschland GmbH einen Betrag zum
Ausgleich des Kostenverlustes gemäß der
Zahlungsgarantie in Rechnung gestellt hat. Darüber
hinaus gab es keine Geschäfte mit verbundenen
Unternehmen zu marktunüblichen Konditionen.
Organe
Die Mitglieder des Aufsichtsrats zum 31. Dezember
2023 sind Dr. Anders Malström (Vorsitzender), Dr.
Christine Theodorovics (stellvertrende Vorsitzende), Dr.
Manfred Puffer, Chantal Waight und Thomas Doyle. Die
Mitglieder des Vorstands sind Isabella Pfaller (CEO),
Bettina Hoch (CFO) und Stefan Kropp (COO).
Gesamtbezüge des Aufsichtsrates
und gewährte Kredite
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen
119.750 Euro (Vorjahr: 59.750 Euro).
Kredite, Vorschüsse sowie
Haftungsverhältnisse mit oder an Vorstandsmitglieder
und Mitglieder des Aufsichtsrats bestanden zum 31. Dezember
2023 nicht.
Vorgänge nach dem
Geschäftsjahresende
Wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung
für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Athora Lebensversicherung AG sind nach dem
Geschäftsjahresende nicht eingetreten.
Sonstiges
Der Geschäftsverlauf unserer Gesellschaft war in
den ersten beiden Monaten mit seiner Wirkung auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage insgesamt
planmäßig.
Mitarbeiter
Bei den Mitarbeitern handelt es sich zum 31. Dezember
2023 um drei Vorstandsmitglieder der Gesellschaft.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Aufgrund des im Jahr 2016 geschlossenen
Gewinnabführungsvertrages mit der Athora Deutschland
GmbH, Wiesbaden, werden nach der Hauptversammlung
13.000.000,00 Euro an die Muttergesellschaft
abgeführt.
Der Hauptversammlung steht ein Bilanzgewinn von
19.634.152,85 Euro zur Verfügung. Der Vorstand
schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von
19.634.152,85 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Wiesbaden, den 5. März
2024
Der
Vorstand
Isabella
Pfaller
Bettina
Hoch
Stefan
Kropp
BESTÄTIGUNGSVERMERK
DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Athora Lebensversicherung
Aktiengesellschaft, Wiesbaden
Vermerk über die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Athora
Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Wiesbaden -
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus
haben wir den Lagebericht der Athora Lebensversicherung
Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Versicherungsunternehmen
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr.
537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den
europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus
erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2
Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotene
Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO
erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige
Prüfungssachverhalte in der Prüfung des
Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind
solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in
unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit
unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und
bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt; wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht
besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
Bestimmung des beizulegenden Wertes bei
Investmentanteilen in Rentenspezialfonds sowie bei
festverzinslichen Schuldtiteln des
Anlagevermögens
Gründe für die Bestimmung als
besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Für die Investmentanteile in Rentenspezialfonds
sowie bei festverzinslichen Schuldtiteln des
Anlagevermögens sind Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert bei voraussichtlich
dauerhaften Wertminderungen vorzunehmen. Bei der
Beurteilung, ob und in welchem Umfang bei diesen
Kapitalanlagen eine Wertminderung als voraussichtlich
dauerhaft anzusehen ist und der daraus folgenden Bestimmung
des beizulegenden Wertes, bestehen Ermessensspielräume
für den Vorstand der Gesellschaft. Liegen Gründe
für den Wegfall der Dauerhaftigkeit von vorgenommenen
Wertminderungen vor, besteht ein Zuschreibungsgebot unter
Berücksichtigung der Anschaffungskostenobergrenze.
Zum Bilanzstichtag bestehen stille Lasten in
erheblichem Umfang bei Investmentanteilen in
Rentenspezialfonds sowie bei festverzinslichen Schuldtiteln
des Anlagevermögens. Vor diesem Hintergrund besteht
das Risiko, dass voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen
und deren Wegfall nicht erkannt werden bzw. dass das
hierbei bestehende Ermessen bei der Bestimmung des
beizulegenden Wertes nicht sachgerecht ausgeübt wird
und in der Folge erforderliche Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert bzw. notwendige
Zuschreibungen unterbleiben, respektive in falscher
Höhe vorgenommen werden. Aus diesem Grund betrachten
wir die Bestimmung des beizulegenden Wertes bei
Investmentanteilen in Rentenspezialfonds sowie bei
festverzinslichen Schuldtiteln des Anlagevermögens als
besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben uns im Rahmen unserer Prüfung mit dem
Prozess zur Bestimmung des beizulegenden Wertes bei
Investmentanteilen in Rentenspezialfonds sowie bei
festverzinslichen Schuldtiteln des Anlagevermögens
befasst. In diesem Zusammenhang haben wir die Ausgestaltung
der eingerichteten Verfahren dahingehend beurteilt, ob sie
methodisch geeignet sind den beizulegenden Wert zu
ermitteln und systematisch angewandt werden.
Diesbezüglich eingerichtete Kontrollen haben wir auf
Angemessenheit und Wirksamkeit hin geprüft.
Ferner haben wir auf Basis der von den gesetzlichen
Vertretern der Gesellschaft angefertigten Auswertungen und
Analysen beurteilt, ob die Bestimmung des beizulegenden
Wertes und die damit verbundene Einschätzung der
gesetzlichen Vertreter zur Dauerhaftigkeit und zum Umfang
von Wertminderungen bzw. zu deren Wegfall zutreffend ist.
Bei Investmentanteilen an Rentenspezialfonds, die zum
Bilanzstichtag stille Lasten aufwiesen, haben wir uns davon
überzeugt, dass die erforderliche Durchschau auf
Einzeltitelebene und die damit verbundene Bestimmung des
beizulegenden Wertes sachgerecht vorgenommen wurde und
hierauf basierend sachgerechte Ab- bzw. Zuschreibungen
vorgenommen wurden.
Bei festverzinslichen Schuldtiteln des
Anlagevermögens haben wir untersucht, ob bei diesen
Anlagen Zahlungsausfälle oder wesentliche
Verschlechterungen der Bonität der Emittenten
eingetreten bzw. weggefallen sind und ob hierauf basierend
sachgerechte Ab- bzw. Zuschreibungen vorgenommen wurden.
Sofern seitens der Gesellschaft vorliegende stille
Lasten als nur vorübergehend eingestuft wurden, haben
wir zur Beurteilung der Halteabsicht und -fähigkeit
dieser Anlagen die Liquiditätsplanung der Gesellschaft
nachvollzogen und uns von mit dem Sachverhalt betrauten
Mitarbeitenden erläutern lassen.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine
Einwendungen gegen die Bestimmung voraussichtlich
dauerhafter Wertminderungen bei Investmentanteilen in
Rentenspezialfonds sowie bei festverzinslichen Schuldtiteln
des Anlagevermögens ergeben.
Verweis auf zugehörige
Angaben:
Die Angaben zur Bestimmung des beizulegenden Wertes
bei Investmentanteilen in Rentenspezialfonds sowie
festverzinslicher Schuldtitel des Anlagevermögens sind
im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des
Anhangs enthalten.
Bewertung der
Brutto-Deckungsrückstellung unter
Berücksichtigung der gegenüber den Versicherten
eingegangenen Zinssatzverpflichtungen
Gründe für die Bestimmung als
besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Die Ermittlung der Brutto-Deckungsrückstellung
erfolgt unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher
Bestimmungen ganz überwiegend auf Basis der
prospektiven Methode und enthält verschiedene Annahmen
zur Biometrie (unter anderem Sterblichkeit bzw.
Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit), zur Ausübung
von Versicherungsnehmeroptionen (Storno- und
Kapitalwahlquoten) sowie zu den Kosten und zur Verzinsung
der versicherungstechnischen Verpflichtungen. Die
Ermittlung dieser Rechnungsgrundlagen erfolgt
tarifabhängig teils automatisiert in den
Bestandsführungssystemen, teils in nachgelagerten
Berechnungen im Rahmen der Abschlusserstellung.
Die Rechnungsgrundlagen basieren zum einen auf den
tariflichen Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation und
zum anderen auf aktuellen Rechnungsgrundlagen. Sie ergeben
sich zum Teil aus gesetzlichen Vorschriften (z.B. der
Referenzzinssatz gemäß der Verordnung über
Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellung)
oder aus Veröffentlichungen der Deutsche
Aktuarvereinigung e.V. (DAV). Außerdem fließen
unternehmensindividuell abgeleitete Annahmen auf der Basis
von Erfahrungswerten unter Berücksichtigung von
aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen
ein, wie z.B. Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten
oder Annahmen. Diese Annahmen werden in der Regel mit
mathematischen Methoden aus historischen Daten abgeleitet,
teilweise unter Berücksichtigung langfristiger
Annahmen nach den Vorschlägen der DAV.
Versicherungstechnische Rückstellungen sind auch
insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die
dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den
Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei sind die
im Interesse der Versicherten erlassenen
aufsichtsrechtlichen Vorschriften über die bei der
Berechnung der Rückstellungen zu verwendenden
Rechnungsgrundlagen einschließlich des dafür
anzusetzenden Rechnungszinsfußes und die Zuweisung
bestimmter Kapitalerträge zu den Rückstellungen
zu berücksichtigen.
Insbesondere sind bei der Bildung der
Brutto-Deckungsrückstellung auch gegenüber den
Versicherten eingegangene Zinssatzverpflichtungen zu
berücksichtigen, sofern die derzeitigen oder zu
erwartenden Erträge der Vermögenswerte für
die Deckung dieser Verpflichtungen nicht ausreichen. Dies
führt als Teil der Brutto-Deckungsrückstellung
zur Bildung einer Zinszusatzrückstellung, die die
Zinszusatzreserve (Neubestand) und die Zinsverstärkung
(Altbestand) umfasst.
Bei der Ermittlung der Zinszusatzrückstellung
werden Wahlrechte des Schreibens der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) "Erläuterungen
zur Berechnung der Zinszusatzreserve für den
Neubestand und der Dotierung der Zinsverstärkung
für den Altbestand" vom 5. Oktober 2016 ausgeübt.
In diesem Zusammenhang werden Storno- und
Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten angesetzt, bei deren
Festlegung Ermessensspielräume bestehen. Hier wirken
sich insbesondere Annahmen über das künftige
Verhalten der Versicherungsnehmer aus. Außerdem
werden für bestimmte Kapitallebensversicherungen
biometrische Rechnungsgrundlagen mit reduzierten
Sicherheitszuschlägen verwendet, die ebenfalls
Ermessensspielräume beinhalten.
Aufgrund der Schätzvorgänge und der damit
verbundenen Ermessensspielräume sowie aufgrund der
Höhe der Brutto-Deckungsrückstellung besteht das
Risiko, dass die Bewertung nicht in Einklang mit den
Rechnungslegungsvorgaben steht. Aus diesem Grund haben wir
diesen Sachverhalt als besonders wichtigen
Prüfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Prozesse
zur Ermittlung der Brutto-Deckungsrückstellung
(einschließlich der Zinszusatzrückstellung)
aufgenommen und die in diesen Prozessen implementierten
Kontrollen auf ihre Wirksamkeit zur Sicherstellung der
Vollständigkeit und Richtigkeit des
Versicherungsbestandes getestet.
Darüber hinaus haben wir aussagebezogene
Prüfungshandlungen durchgeführt. Durch eine
Hochrechnung der Brutto Deckungsrückstellung auf Basis
der Gewinnzerlegungen der vergangenen Jahre und der
aktuellen Bestandsentwicklung haben wir eine eigene
Erwartungshaltung formuliert und diese mit den gebuchten
Werten verglichen. Des Weiteren haben wir für
ausgewählte Teilbestände bzw. Verträge die
tarifliche Brutto-Deckungsrückstellung und die
Zinszusatzrückstellung nachgerechnet. Zusätzlich
haben wir Kennzahlen- und Zeitreihenanalysen
durchgeführt und die Entwicklung der
Brutto-Deckungsrückstellung insgesamt sowie für
Teilbestände oder Teilkomponenten im Zeitablauf
gewürdigt.
Wir haben die Herleitung der Rechnungsgrundlagen auf
Basis der historischen und aktuellen Bestandsentwicklung,
der Gewinnzerlegung der vergangenen Jahre sowie das
erwartete zukünftige Verhalten der Versicherungsnehmer
einer Analyse unterzogen. Hierfür haben wir
insbesondere auch die Empfehlungen und
Veröffentlichungen der DAV und der BaFin herangezogen.
Zusätzlich haben wir untersucht, ob die
Brutto-Deckungsrückstellung einschließlich der
Zinszusatzrückstellung gemäß den
genehmigten Geschäftsplänen bzw. den Mitteilungen
nach § 143 VAG und unter Beachtung der sonstigen
aufsichtsrechtlichen Vorschriften gebildet wurde.
Ferner haben wir den zum Berichtszeitpunkt im Entwurf
vorgelegten Erläuterungsbericht des Verantwortlichen
Aktuars und auch die Ergebnisse der jährlichen
BaFin-Prognoserechnung daraufhin analysiert, ob bei der
Bewertung der Brutto-Deckungsrückstellung alle Risiken
im Hinblick auf die Angemessenheit der Rechnungsgrundlagen
und die dauernde Erfüllbarkeit der
Versicherungsverträge berücksichtigt wurden. Im
Rahmen unserer Prüfung haben wir eigene
Versicherungsmathematiker eingesetzt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine
Einwendungen gegen die Bewertung der
Brutto-Deckungsrückstellung unter
Berücksichtigung der gegenüber den Versicherten
eingegangenen Zinssatzverpflichtungen ergeben.
Verweis auf zugehörige
Angaben
Die Angaben zur Bewertung der
Brutto-Deckungsrückstellung sind im Abschnitt
"Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden" sowie in den
Erläuterungen zur Bilanz im Anhang enthalten.
Sonstige Informationen
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des
Aufsichtsrates verantwortlich. Im Übrigen sind die
gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen
verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den
Bericht des Aufsichtsrates sowie die zu Beginn des
Geschäftsberichtes dargestellte Auflistung der
Verwaltungsorgane (Aufsichtsrat und Vorstand) und
Unternehmensstruktur, von denen wir eine Fassung bis zur
Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben,
aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die
inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben
und nicht unseren dazugehörigen
Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen
Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir
die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und
dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum
Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der
Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
|
| ― |
anderweitig wesentlich falsch
dargestellt erscheinen.
|
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter und des Aufsichtsrats für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen. Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außer-kraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können;
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Gesellschaft abzugeben;
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben;
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann;
|
| ― |
beurteilen wir die
Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt;
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Gesellschaft;
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben
wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
|
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Wir geben gegenüber den für die
Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab,
dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen
eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle
Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen
vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie
sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die
hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den
für die Überwachung Verantwortlichen
erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der
Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen
Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die
besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir
beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk,
es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften
schließen die öffentliche Angabe des
Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere
rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß
Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. Juni 2023
als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 21.
August 2023 vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2020 als
Abschlussprüfer der Athora Lebensversicherung
Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem
Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem zusätzlichen Bericht an den
Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO
(Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht im
Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden,
zusätzlich zur Jahresabschlussprüfung für
das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem
beherrschten Unternehmen erbracht:
| ― |
aufsichtsrechtlich geforderte
Bestätigungsleistungen und
|
| ― |
Bestätigungsleistungen zu
gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an Dritte
sowie
|
| ― |
Projektbegleitende
Prüfungstätigkeiten in Bezug auf die
Würdigung von Leitlinien zur Rechnungslegung
|
Verantwortlicher
Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Martin Gehringer.
Eschborn/Frankfurt am Main,
18. März 2024
Ernst
& Young GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Martin
Gehringer
Wirtschaftsprüfer
Jochen
Spengler
Wirtschaftsprüfer
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat hat sich während des
Geschäftsjahres über die wesentlichen
Geschäftsvorgänge, die Lage und die Entwicklung
der Gesellschaft sowie über grundlegende Fragen der
Unternehmensplanung, die Risikosituation, das
Risikomanagement, das Interne Kontrollsystem und die
Compliance durch mündliche und schriftliche Berichte
regelmäßig, zeitnah und umfassend unterrichten
lassen.
Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik
sowie Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden in vier
ordentlichen Aufsichtsratssitzungen erörtert. Dabei
hat der Vorstand über das Erreichen der geplanten
Ziele für das laufende Geschäftsjahr und
über die Planung für die künftige Periode
berichtet. Auf dieser Grundlage hat der Aufsichtsrat den
Vorstand der Gesellschaft laufend überwacht und war in
Entscheidungen von grundlegender Bedeutung stets
eingebunden.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende
haben in zahlreichen Einzelgesprächen mit dem Vorstand
geschäftspolitische Fragen sowie die tagesaktuelle
Lage und die Entwicklung der Gesellschaft behandelt.
Schwerpunkte der Beratung des Aufsichtsrates waren
die Neuausrichtung der Athora Lebensversicherung AG im
Rahmen der Strategie als Bestandsverwalter sowie die
Optimierung von Prozessen zur Kostenreduzierung. Bei den
Mitgliedern des Aufsichtsrats sind keine
Interessenkonflikte aufgetreten.
In der Bilanzsitzung hat der Verantwortliche Aktuar
dem Aufsichtsrat die wesentlichen Ergebnisse seines
Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen
Bestätigung dargestellt. Aufgrund seiner
Untersuchungsergebnisse hat er eine uneingeschränkte
versicherungsmathematische Bestätigung
gemäß § 141 Abs. 5 Nr. 2 VAG abgegeben. Den
Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars und
seine Ausführungen in der Bilanzsitzung hat der
Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist von der
Ernst & Young GmbH Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/ Frankfurt
am Main, unter Einbeziehung der Buchführung und des
Lageberichtes der Gesellschaft geprüft und mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen
worden. Der Prüfungsbericht wurde den Mitgliedern des
Aufsichtsrats ausgehändigt. Der Aufsichtsrat hat von
dem Ergebnis der Prüfung zustimmend Kenntnis genommen.
In der Bilanzsitzung war der Abschlussprüfer bei der
Besprechung des Jahresabschlusses anwesend, hat über
die Durchführung der Prüfung berichtet und stand
dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte
zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis
der eigenen Prüfung des Aufsichtsrats sind
Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht
nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss, der damit gemäß
§ 172 AktG festgestellt ist. Auf Grund des
Beherrschungsvertrages zwischen der Athora Deutschland GmbH
und der Athora Lebensversicherung AG ist ein Bericht
über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
gemäß § 312 AktG nicht erforderlich.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den
Mitarbeitern der Unternehmen der Athora Deutschland Gruppe
sowie dem Betriebsrat für die im Berichtsjahr
erfolgreich geleistete Arbeit.
Wiesbaden, den 21. März
2024
Für
den Aufsichtsrat
Dr.
Anders Malmström
Thomas
Doyle
Dr.
Manfred Puffer
Dr.
Christine Theodorovics
Chantal
Waight
Todd
Solash
ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG FÜR DAS
JAHR 2024
Inhalt
1. Altbestand
2. Neubestand
3. Bestand der ehemaligen Assecura
Lebensversicherung
4. Bestand der ehemaligen General Accident
Lebensversicherung
5. Bestand der ehemaligen Hamburger
Lebensversicherung
6. Verzinsliche Ansammlung von
Überschussanteilen
7. Abgrenzung
8. Direktgutschrift
9. Beteiligung an Bewertungsreserven
Den gewinnberechtigten Versicherungsverträgen
werden 2024 folgende Gewinnanteile zugewiesen (im Vorjahr
abweichende Sätze sind in Klammern [ ] genannt):
1. Altbestand
Versicherungen nach vom BAV genehmigten
Tarifen (gemäß der bis zum 28.07.1994
gültigen Fassung des
Versicherungsaufsichtsgesetzes)
1.1 Gewinnpläne K
(Kapitalversicherungen), VB
(Vermögensbildungsversicherungen) und ST
(Gruppenkapitalversicherungen)
Bargewinnanteil
Der Bargewinnanteil besteht aus einem
Zinsgewinnanteil in Prozent des Deckungskapitals, bei
beitragspflichtigen sowie durch Ablauf der
Beitragszahlungsdauer beitragsfreien Versicherungen
zusätzlich aus einem Risikogewinnanteil in Prozent des
Risikobeitrags und bei beitragspflichtigen Versicherungen
außerdem aus einem Zusatzgewinnanteil
(Grundgewinnanteil) in Promille der Versicherungssumme; er
wird ggf. vermindert um einen Anteil für die Deckung
der Beitragsfreiheit im Pflegefall (siehe unten). Der
Bargewinnanteil wird als Einmalbeitrag zur Erhöhung
der Versicherungsleistung verwendet (Bonus), sofern keine
andere Verwendung vereinbart ist. Der Bonus ist als
beitragsfreie Versicherung wiederum gewinnberechtigt.
Schlussgewinnanteil (für
beitragspflichtige Versicherungen)
Ein im Jahre 2024 infolge der
geschäftsplanmäßigen oder
bedingungsmäßigen Anspruchsvoraussetzungen
fällig werdender Schlussgewinnanteil bemisst sich
für jedes beitragspflichtige Versicherungsjahr in
Promille des Deckungskapitals zum Zeitpunkt der
Fälligkeit. Bei den Tarifen mit Wachstumsplan wird die
Anzahl der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre den
jeweiligen Erhöhungen entsprechend reduziert.
Mindesttodesfallbonus
Der Mindesttodesfallbonus wird in Prozent der
Versicherungssumme festgesetzt; bereits zugeteilte
Gewinnanteile sowie der bei Tod fällig werdende
Schlussgewinnanteil werden hierauf angerechnet.
Beitragsbefreiung im Pflegefall (gilt -
sofern vereinbart - für Versicherungen nach Gewinnplan
K87)
Wird die versicherte Person im Jahre 2024
pflegebedürftig, so entfällt die weitere
Beitragszahlung während der Dauer der
Pflegebedürftigkeit. Die Beiträge für diese
Leistung werden vorab den Bargewinnanteilen entnommen.
Gewinnsätze
| Gewinnplan |
Zinsgewinnanteil |
Risikogewinnanteil |
Zusatzgewinnanteil |
Schlussgewinnanteil
für das
jeweilige Versicherungsjahr |
|
|
|
Männer |
Frauen |
|
|
|
| K 70 |
-% |
40% |
55% |
0‰ |
bis 2002 |
2,00‰ |
|
|
|
|
|
2003-2004 |
1,00‰ |
|
|
|
|
|
2005-2009 |
0,80‰ |
|
|
|
|
|
2010-2020 |
0,00‰ |
|
|
|
|
|
ab 2021 |
10,00‰ |
| K 87, ST 87 |
-% |
35% |
35% |
0‰ |
bis 2002 |
1,20‰ |
|
|
|
|
|
2003-2004 |
0,60‰ |
|
|
|
|
|
2005-2009 |
0,48‰ |
|
|
|
|
|
2010-2020 |
0,00‰ |
|
|
|
|
|
ab 2021 |
5,00‰ |
| VW 70 |
-% |
40% |
55% |
0‰ |
bis 2002 |
0,00‰ |
|
|
|
|
|
2003-2004 |
0,00‰ |
|
|
|
|
|
2005-2009 |
0,00‰ |
|
|
|
|
|
ab 2010 |
0,00‰ |
| VB 87 |
-% |
35% |
35% |
0‰ |
bis 2002 |
0,00‰ |
|
|
|
|
|
2003-2004 |
0,00‰ |
|
|
|
|
|
2005-2009 |
0,00‰ |
|
|
|
|
|
ab 2010 |
0,00‰ |
| ST 70 |
-% |
40% |
55% |
0‰ |
bis 2002 |
3,60‰ |
|
|
|
|
|
2003-2004 |
2,40‰ |
|
|
|
|
|
2005-2009 |
2,16‰ |
|
|
|
|
|
2010-2020 |
0,00‰ |
|
|
|
|
|
ab 2021 |
10,00‰ |
| Gewinnplan |
Mindesttodesfallbonus |
|
|
| K 70 |
10% |
| K 87, ST 87 |
10% |
| VW 70 |
10% |
| VB 87 |
10% |
| ST 70 |
10% |
1.2 Gewinnpläne Renten
(Leibrentenversicherungen)
Gewinnsätze während der
Aufschubzeit
Der Bargewinnanteil besteht aus einem
Zinsgewinnanteil in Prozent des Deckungskapitals sowie bei
beitragspflichtigen Versicherungen außerdem aus einem
Zusatzgewinnanteil in Prozent der jährlichen Rente. Er
wird als Einmalbeitrag zur Erhöhung der Rente
verwendet (Bonusrente), sofern keine andere Verwendung
vereinbart ist. Die Bonusrente ist als beitragsfreie
Versicherung ebenfalls gewinnberechtigt.
Zusätzlich zum jährlichen Gewinnanteil
(Bargewinnanteil) wird ein Sondergewinn gewährt. Der
Sondergewinn wird zur Finanzierung der aufgrund der
gestiegenen Lebenserwartung erforderlichen Auffüllung
der Deckungsrückstellung verwendet. Soweit nicht zur
Finanzierung benötigt, wird der Sondergewinn dem
Bargewinnanteil entsprechend verwendet. Bezüglich der
Zusammensetzung gelten für den Sondergewinn die
Bestimmungen des Bargewinnanteiles. Der Sondergewinn wird
verzinslich angesammelt und wird, falls der Vertrag
während der Aufschubzeit endet, ausgezahlt.
| Gewinnplan |
Zinsgewinnanteil |
Zusatzgewinnanteil |
|
Bargewinn |
Sondergewinn |
Bargewinn |
Sondergewinn |
| Renten 57 |
-% |
-% |
- |
- |
| Renten 90 |
-% |
-% |
-% |
-% |
Gewinnsätze während der
Rentenbezugszeit
a) Versicherungen mit jährlicher
Rentenerhöhung:
| ― |
Der jährliche
Steigerungssatz beträgt 0 % [0,10 %]. Davon
entfallen 0 % [0,10 %] auf die Beteiligung an
Bewertungsreserven (vgl. Ziffer 9).
|
b) Versicherungen mit Rentenzuschlag:
| ― |
Die Versicherungen erhalten mit
jeder Rentenzahlung einen Zuschlag, der sich wie
folgt bemisst:
|
Gewinnplan Renten 57
Der Zuschlag beträgt (66-x) % der Rente. Davon
entfallen 1,0 % auf die Beteiligung an Bewertungsreserven
(vgl. Ziffer 9). x ist das rechnungsmäßige Alter
der versicherten Person zu Beginn der Rentenzahlungszeit.
Negative Gewinnsätze werden ausgenullt.
Gewinnplan Renten 90
Der Zuschlag zur monatlichen Rente beträgt 0,005
% des anrechnungsfähigen Einmalbeitrags bzw. des
anrechnungsfähigen Deckungskapitals bei Beginn der
Rentenzahlungszeit. Davon entfallen 0,005 % auf die
Beteiligung an Bewertungsreserven (vgl. Ziffer 9).
1.3 Gewinnplan PRV
(Pflegerentenversicherungen)
Die Gewinnanteile betragen 0 % des Deckungskapitals.
Zwecks Beteiligung an den Bewertungsreserven gilt
während der Rentenbezugszeit ein um 0 % [0,10 %]
höherer Gewinnsatz (vgl. Ziffer 9).
1.4 Gewinnpläne Risiko
(Risikoversicherungen)
a) Versicherungen mit Todesfallbonus
Bei Tod des Versicherten wird die
Versicherungsleistung um einen Todesfallbonus in Prozent
der jeweiligen Versicherungssumme erhöht.
b) Versicherungen mit Gewinnverrechnung
Der Gewinnanteil bemisst sich in Prozent des
gewinnberechtigten Beitrags.
c) Versicherungen mit Schlusszahlung
Eine im Jahre 2024 infolge der
geschäftsplanmäßigen oder
bedingungsmäßigen Anspruchsvoraussetzungen
fällig werdende Schlusszahlung bemisst sich in Prozent
der Summe der gewinnberechtigten Beiträge.
Gewinnsätze
| Gewinnplan |
Todesfallbonus |
Gewinnverrechnung |
Schlusszahlung |
|
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
| R 70 |
80% |
100% |
45% |
55% |
65% |
80% |
| R 87 |
50% |
35% |
- |
1.5 Gewinnplan BUV
(Berufsunfähigkeitsversicherungen)
Eine im Jahre 2024 infolge der
geschäftsplanmäßigen oder
bedingungsmäßigen Anspruchsvoraussetzungen
fällig werdende Schlusszahlung beträgt bei Tod
des Versicherten oder bei Ablauf der Versicherung der Summe
der gewinnberechtigten Jahresbeiträge. Bei
Rückkauf der Versicherung oder bei Beginn der
Rentenzahlung werden 50 % dieses Betrags gewährt.
| Alter bei Ablauf der
Versicherung |
Männer |
Frauen |
| bis 50 |
60% |
90% |
| 51 -55 |
60% |
80% |
| 56 - 65 |
45% |
60% |
Während der Zeit der Rentenzahlung beträgt
der jährliche Gewinnanteil 0 % der jeweiligen
Berufsunfähigkeitsrente.
1.6 Gewinnpläne BUZ
(Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen)
Gewinnplan BUZ 67
Eine im Jahre 2023 infolge der
geschäftsplanmäßigen oder
bedingungsmäßigen Anspruchsvoraussetzungen
fällig werdende Schlusszahlung beträgt
für Versicherungsjahre vor 1990 40 %
für die Versicherungsjahre 1990 bis 1994 52 %
der jeweiligen gewinnberechtigten
Jahresbeiträge. Für Versicherungsjahre ab 1995
gelten folgende Gewinnsätze:
| Alter bei Ablauf der
Versicherung |
Männer |
Frauen |
| bis 50 |
60% |
90% |
| 51 -55 |
60% |
80% |
| 56 - 60 |
45% |
60% |
| 61 - 65 |
25% |
|
Während der Zeit einer Beitragsbefreiung wegen
Berufsunfähigkeit wird die gleiche Gewinnbeteiligung
gewährt. Die Schlusszahlung wird bei Erlöschen
der Zusatzversicherung sowie bei Beginn einer
Berufsunfähigkeitsrente fällig.
Während der Zeit der Zahlung einer
Berufsunfähigkeitsrente wird ein jährlicher
Zinsgewinnanteil in Höhe von 0 % des
maßgeblichen Deckungskapitals gewährt. Er wird
zur Erhöhung der Rente verwendet.
Gewinnplan BUZ 92
Es wird ein laufender Gewinnanteil in Prozent des
gewinnberechtigten Jahresbeitrags gewährt, der mit den
Beiträgen verrechnet wird. Darüber hinaus wird im
Jahre 2024 nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres bei
Erlöschen der Zusatzversicherung sowie bei Eintritt
der Berufsunfähigkeit eine Schlusszahlung in Prozent
der gezahlten Jahresbeiträge gewährt.
Gewinnsätze
| Laufender
Gewinnanteil |
15% |
| Schlusszahlung |
10% |
Bei Tarif BUZL wird bei Eintritt der
Berufsunfähigkeit keine Schlusszahlung fällig.
Während der Zeit der Berufsunfähigkeit wird ein
jährlicher Zinsgewinnanteil in Höhe von 0 % des
maßgeblichen Deckungskapitals gewährt. Er wird
zur Erhöhung der Rentenzahlung verwendet; ist
lediglich die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
versichert, erfolgt eine verzinsliche Ansammlung.
2 Neubestand
Versicherungen auf der Grundlage der
seit dem 29.07.1994 gültigen Fassung des
Versicherungsaufsichtsgesetzes
2.1 Gewinnpläne A
(Kapitalversicherungen)
Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den
Gewinnplänen der Ziffer 1.1. Die Beitragsbefreiung im
Pflegefall gilt - sofern vereinbart - für
Versicherungen nach den Gewinnplänen A1, A4, A7, A11,
A14, A15 und A18.
Gewinnsätze
| Gewinnplan |
Zinsgewinnanteil |
Risikogewinnnteil |
Zusatzgewinnnteil |
| A1 |
-% |
35% |
0‰ |
| A2, A4 |
-% |
35% |
0‰ |
| A3 |
-% |
35% |
0‰ |
| A7, A8 |
-% |
25% |
0‰ |
| A11, A12 |
-% |
25% |
0‰ |
| A14 |
-% |
25% |
0‰ |
| A15, A16 |
0,25% |
25% |
0‰ |
| A18, A19, A21 |
0,75% |
25% |
0‰ |
|
Schlussgewinnanteil
1) für das jeweilige
Versicherungsjahr |
Mindesttodesallbonus |
| bis 2002 |
0,6+
n·0,04‰ |
|
10% |
| 2003-2009 |
0,3+
n·0,02‰ |
|
|
| 2010-2020 |
0,0‰ |
|
|
| ab 2021 |
1,8+n·0,12‰ |
|
|
| bis 2002 |
0,0‰ |
|
10% |
| 2003-2009 |
0,0‰ |
|
|
| ab 2010 |
0,0‰ |
|
|
| bis 2002 |
1,2‰ |
|
10% |
| 2003-2009 |
0,6‰ |
2010-2020 |
|
| 0,0 |
‰ ab 2021 |
5,0 |
|
| ‰ |
|
|
|
| bis 2002 |
0,0‰ |
|
10% |
| 2003-2009 |
0,0‰ |
|
|
| ab 2010 |
0,0‰ |
|
|
| bis 2002 |
2,4+
n·0,16‰ |
|
10% |
| 2003-2009 |
1,2+
n·0,08‰ |
2010-2020 |
|
| 0,0 |
‰ |
ab 2021 |
|
| 2,7+n·0,18 |
‰ |
|
|
| bis 2002 |
3,36+
n·0,16‰ |
|
10% |
| 2003-2009 |
1,68+
n·0,08‰ |
|
|
| 2010-2020 |
0,0‰ |
ab |
|
| 2021 |
3,78+n·0,18‰ |
|
|
| bis 2009 |
1,2+
n·0,08‰ |
|
10% |
| 2010-2020 |
0,0‰ |
ab |
|
| 2021 |
3,6+n·0,24‰ |
|
|
| bis 2009 |
1,2+
n·0,08‰ |
ab 2021 |
10% |
| 2010-2020 |
0,0‰ |
|
|
| 3,6+n·0,24 |
‰ |
|
|
1) Mit n wird die Versicherungsdauer in Jahren
bezeichnet.
Bei Risikozusatzversicherungen (Gewinnpläne A5,
A9, A13, A17 und A20) gelten die gleichen Bestimmungen wie
bei den Gewinnplänen der Ziffer 1.4. Es wird ein
Todesfallbonus in Höhe von 50 % (Gewinnplan A5) bzw.
35 % (Gewinnpläne A9, A13, A17 und A20) der jeweiligen
Versicherungssumme gewährt.
2.2 Gewinnpläne B
(Risikoversicherungen)
Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den
Gewinnplänen der Ziffer 1.4.
Gewinnsätze
| Gewinnplan |
Todesfallbonus |
Gewinnverrechnung |
|
Männer |
Frauen |
|
| B1 |
50% |
50% |
35% |
| B3 |
-% |
-% |
-% |
| B4 |
-% |
-% |
40% |
| B12, B14
1) |
35% |
35% |
25% |
| B18 |
-% |
-% |
10% |
| B20 |
120% |
120% |
55% |
| B21, B22, B26, B27
1) |
65% |
65% |
40% |
| B23, B28
1) |
35% |
35% |
25% |
| B25, B29 |
35% |
35% |
25% |
| B30, B31 |
65% |
65% |
40% |
| B32 |
35% |
35% |
25% |
1) Wird die versicherte Person im Jahr 2024
pflegebedürftig, so entfällt die weitere
Beitragszahlung während der Dauer der
Pflegebedürftigkeit.
2.3 Gewinnpläne C
(Rentenversicherungen)
Gewinnsätze während der
Aufschubzeit
Der Bargewinnanteil besteht aus einem
Zinsgewinnanteil in Prozent des Deckungskapitals sowie bei
beitragspflichtigen Versicherungen außerdem aus einem
Zusatzgewinnanteil in Prozent der jährlichen Rente. Er
wird als Einmalbeitrag zur Erhöhung der Rente
verwendet (Bonusrente), sofern keine andere Verwendung
vereinbart ist. Die Bonusrente ist als beitragsfreie
Versicherung ebenfalls gewinnberechtigt.
Zusätzlich zum vertraglich vereinbarten
jährlichen Gewinnanteil (Bargewinnanteil) wird ein
Sondergewinn gewährt. Der Sondergewinn wird zur
Finanzierung der aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung
erforderlichen Auffüllung der
Deckungsrückstellung verwendet. Soweit nicht zur
Finanzierung benötigt, wird der Sondergewinn dem
Bargewinnanteil entsprechend verwendet. Bezüglich der
Zusammensetzung gelten für den Sondergewinn die
Bestimmungen des Bargewinnanteiles. Der Sondergewinn wird
verzinslich angesammelt und wird, falls der Vertrag
während der Aufschubzeit endet, ausgezahlt.
Ein im Jahre 2024 infolge
bedingungsmäßiger Anspruchsvoraussetzungen
fällig werdender Schlussgewinnanteil bemisst sich
für jedes beitragspflichtige Versicherungsjahr in
Promille des Deckungskapitals zum Zeitpunkt der
Fälligkeit. Bei den Tarifen mit Wachstumsplan wird die
Anzahl der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre den
jeweiligen Erhöhungen entsprechend reduziert.
| Gewinnplan |
Zinsgewinnanteil |
|
Zusatzgewinnanteil |
|
|
Bargewinn |
Sondergewinn |
Bargewinn |
Sondergewinn |
| C1, C3, C6, C10, C12,
C14 |
-% |
-% |
-% |
-% |
| C17 |
-% |
-% |
-% |
-% |
| C21 |
-% |
0,25% |
-% |
-% |
| C19, C20 |
-% |
0,25% |
-% |
-% |
| C23- C26 |
0,25% |
-% |
-% |
-% |
| C27- C30, C32- C39 |
0,75% |
-% |
-% |
-% |
| Gewinnplan |
Schlussgewinnanteil
1) für das jeweilige
Versicherungsjahr |
|
|
|
|
| C1, C3, C6, C10, C12,
C14 |
|
-% |
|
| C17 |
|
-% |
|
| C21 |
|
-% |
|
| C19, C20 |
bis 2020 |
0,0 |
‰ |
|
ab 2021 |
3 ,6+n.0,24 |
‰ |
| C23- C26 |
bis 2009 |
1,2+ n·0,08 |
‰ |
|
2010-2020 |
0,0 |
‰ |
|
ab 2021 |
3,6+n·0,24 |
‰ |
| C27- C30, C32- C39 |
bis 2009 |
1,2+ n·0,08 |
‰ |
|
2010-2020 |
0,00 |
‰ |
|
ab 2021 |
3,6+n·0,24 |
‰ |
1) Mit n wird die Aufschubzeit in Jahren
bezeichnet.
Gewinnsätze während der
Rentenbezugszeit
a) Versicherungen mit jährlicher
Rentenerhöhung:
| Gewinnplan |
Jährlicher
Steigerungssatz |
| C1, C3, C6, C10, C12,
C14, C17, C19- C21 |
0,00%
1)
[0,10%] |
| C23 - C26 |
0,25%
1)
[0,35%] |
| C27 - C30, C32 -
C39 |
0,75%
1)
[0,85%] |
| C40, C41 |
1,25%
1)
[1,35%] |
1) hiervon entfallen 0 % [0,10 %] auf die
Beteiligung an Bewertungsreserven (vgl. Ziffer 9).
b) Versicherungen mit
Rentenzuschlag:
Der Zuschlag zur monatlichen Rente bemisst sich in
Prozent des anrechnungsfähigen Einmalbeitrags bzw. des
anrechnungsfähigen Deckungskapitals bei Beginn der
Rentenzahlungszeit.
| Gewinnplan |
Rentenzuschlag |
| C1, C3, C6, C10, C12,
C14, C19, C20 |
0,005%
1) |
| C23 - C26 |
0,020%
1) |
| C27 - C30, C32 -
C39 |
0,050%
1) |
| C40, C41 |
0,080%
1) |
1) Hiervon entfallen 0,005 % auf die Beteiligung
an Bewertungsreserven (vgl. Ziffer 9). c) Versicherungen
mit teildynamischer Rente:
Bei den Versicherungen mit teildynamischer Rente
werden die Gewinnverwendungen jährliche Erhöhung
und Rentenzuschlag kombiniert.
| Gewinnplan |
Jährliche
Erhöhung |
Rentenzuschlag |
|
|
Sofort beginnende
Renten |
Aufgeschobene
Renten |
| C19, C20 |
-% |
0,005%
1) |
0,005%
1) |
| C23 - C26 |
0,25% |
0,005%
1) |
0,005%
1) |
| C27 - C30, C32 -
C39 |
0,75% |
0,005%
1) |
0,005%
1) |
| C40, C41 |
1,25% |
0,005%
1) |
0,005%
1) |
1) Hiervon entfallen 0,005 % auf die Beteiligung
an Bewertungsreserven (vgl. Ziffer 9).
Bei Risikozusatzversicherungen (Gewinnpläne C4,
C7, C8, C15, C22 und C31) gelten die gleichen Bestimmungen
wie bei den Gewinnplänen der Ziffer 1.4. Es wird ein
Todesfallbonus in Höhe von 50 % (Gewinnpläne C4
und C7) bzw. 35 % (Gewinnpläne C8, C15, C22 und C31)
der jeweiligen Versicherungssumme gewährt.
2.4 Gewinnpläne D
(Berufsunfähigkeits(-Zusatz)versicherungen,
Erwerbsunfähigkeits(-Zusatz)versicherungen)
Für die Gewinnpläne D gelten die gleichen
Bestimmungen wie für den Gewinnplan BUZ 92 unter
Ziffer 1.6. Bei Versicherungen mit Invaliditätsbonus
wird hiervon abweichend im Leistungsfall die
Versicherungsleistung erhöht. Der
Invaliditätsbonus bemisst sich in Prozent der
garantierten Leistungssumme.
Gewinnsätze
| Gewinnplan |
Laufender
Gewinnanteil |
Schlusszahlung |
Invaliditätsbonus |
| D1 |
15% |
10% |
- |
| D2 |
20% |
- |
- |
| D4
1) |
20% |
- |
25% |
| D5 |
25% |
- |
35% |
| D6
1) |
20% |
- |
25% |
| D7 |
25% |
- |
35% |
| D8
1) |
35% |
- |
50% |
| D9 |
40% |
- |
65% |
| D10
1) |
25% |
- |
35% |
| D11 |
30% |
- |
40% |
| D12
1) |
25% |
- |
35% |
| D13 |
30% |
- |
40% |
| D14
1) |
35% |
- |
50% |
| D15 |
40% |
- |
65% |
| D16-D19
1) |
25% |
- |
35% |
| D20-D23 |
30% |
- |
40% |
| D24-D27
1) |
20% |
- |
25% |
| D28-D29
1) |
20% |
- |
25% |
| D30
1) |
30% |
- |
40% |
| D31-D34
1) |
20% |
- |
25% |
| D35-D36
1) |
20% |
- |
25% |
| D37
1) |
30% |
- |
40% |
| D38-D41
1) |
30% |
- |
40% |
| D42
1) |
20% |
- |
25% |
| D46-D48
1) |
30% |
- |
40% |
| D49-D51
1) |
20% |
- |
25% |
| D52
1) |
20% |
- |
25% |
| D54-D56
1) |
40% |
- |
65% |
| D57-D59
1) |
35% |
- |
50% |
| D61
1) |
20% |
- |
25% |
1) Die Versicherten dieser Gewinnpläne
können im Jahre 2024 den Präventionsservice zur
psycho-sozialen Beratung nicht in Anspruch nehmen.
Während der Zeit der Berufs- bzw.
Erwerbsunfähigkeit wird ein jährlicher
Zinsgewinnanteil in Höhe von 0 % (Gewinnpläne
D1-D30), 0,25% (Gewinnpläne D31-D42) bzw. 0,75 %
(Gewinnpläne D46-D61) des maßgeblichen
Deckungskapitals gewährt. Er wird je nach Vereinbarung
zur Erhöhung der Rentenzahlung verwendet oder
verzinslich angesammelt.
2.5 Gewinnpläne E
(Pflegerentenversicherungen)
Der Bargewinnanteil besteht aus einem
Zinsgewinnanteil in Prozent des Deckungskapitals.
Während der Anwartschaft auf Pflegerente vor Eintritt
des Pflegefalls besteht er außerdem aus einem
Risikogewinnanteil in Prozent des Risikobeitrages. Der
Bargewinnanteil wird als Einmalbeitrag zur Erhöhung
der Pflegerente verwendet (Bonusrente), sofern keine andere
Verwendung beitragsfreie Versicherung ebenfalls
gewinnberechtigt.
Gewinnsätze
| Gewinnplan |
Zinsgewinnanteil |
Risikogewinnanteil |
| E1, E2 |
0,75 %
1) |
20% |
1) Zwecks Beteiligung an den Bewertungsreserven
gilt während der Rentenbezugszeit ein um 0 % [0,10 %]
höherer Gewinnsatz (vgl. Ziffer 9).
2.6 Gewinnpläne F (Fondsgebundene
Lebensversicherungen)
Der Bargewinnanteil besteht aus einem
Risikogewinnanteil in Prozent des Risikobeitrages, einem
Fondsgewinnanteil in Promille des Fondsguthabens sowie bei
beitragspflichtigen Verträgen zusätzlich aus
einem Zusatzgewinnanteil in Prozent des Beitrags. Der
Bargewinnanteil wird zur Anlage in den zugrundeliegenden
Fonds verwendet.
Gewinnsätze
| Gewinnplan |
Risikogewinnanteil |
Zusatzgewinnanteil |
Fondsgewinnanteil |
| F3, F13 |
25% |
- |
0,0‰ |
| F4, F7, F8, F16 |
25% |
- |
1,5‰ |
| F5 |
25% |
2% |
2,5‰ |
| F6 |
25% |
- |
2,5‰ |
| F9, F12, F17 |
- |
- |
1,5‰ |
| F11, F20 |
- |
- |
0,0‰ |
| F18, F19, F23, F24, F26,
F27, F29, F30 |
- |
- |
2,5‰ |
| F22, F25, F28 |
25% |
- |
2,5‰ |
Wird die versicherte Person im Jahre 2024
pflegebedürftig, so entfällt die weitere
Beitragszahlung während der Dauer der
Pflegebedürftigkeit (gilt nur für die
Gewinnpläne F3 - F8, F13 und F16).
2.7 Fondsgebundene Gewinnanlage
Bei den Versicherungen der Gewinnpläne A1, A4,
A7, A11, A14, A15, A18, A21, B12, B14, B20-B23, B25-B32,
C6, C10, C12, C14, C16, C17, C19-C21, C23-C30, C32-C39, D4,
D6, D8, D10, D12, D14, D16-D19, D24-D42, D46-D52, D54-D59
und D61 kann die Fondsgebundene Gewinnanlage vereinbart
werden. In diesem Fall werden die vertraglich vereinbarten
Gewinnanteile in einem Investmentfonds kumuliert.
Gewinnsätze
3 Bestand der ehemaligen Assecura
Lebensversicherung
3.1 Kapital- und
Gruppenkapitalversicherungen
Soweit nicht abweichend vermerkt, gelten die
Bestimmungen der Ziffer 1.1. Die Einteilung in Alt- und
Neubestand entspricht den Ziffern 1 und 2 dieser
Deklaration.
| Gewinnplan |
Zinsgewinn -anteil |
Risikogewinnanteil |
Zusatzgewinnanteil |
Schlussgewinnanteil für das jeweilige
Versicherungsjahr |
Mindesttodesfallbonus |
| Tarife K1, K2, K3, K4,
K6, K7, FK1, FK 2, FK6 (Alt- und Zwischen
bestand) |
-% |
35% |
- |
1988 |
3,750‰ |
- |
|
|
|
|
1989-1992 |
4,250‰ |
|
|
|
|
|
1993-1997 |
3,625‰ |
|
|
|
|
|
1998 |
2,500‰ |
|
|
|
|
|
1999-2010 |
2,000‰ |
|
|
|
|
|
2011-2020 |
0,000‰ |
|
|
|
|
|
ab 2021 |
5,000‰ |
|
| Tarife K2.., K3.., K4..,
UK2 (Neubestand) |
-% |
25% |
- |
bis 2010 |
0,000‰ |
- |
|
|
|
|
ab 2011 |
0,000‰ |
|
3.2 Risiko- und
Gruppenrisiko-(Zusatz)versicherungen
Soweit nicht abweichend vermerkt, gelten die
Bestimmungen der Ziffer 1.4. Die Einteilung in Alt- und
Neubestand entspricht den Ziffern 1 und 2 dieser
Deklaration.
Gewinnsätze
| Gewinnplan |
Todesfallbonus |
Gewinnverrechnung |
| Tarife R1c, R3c, FR1a
(Altbestand) |
- |
40% |
| Tarife R1a, R1d, R3a,
R3d, RZa, RZb, RZd (Altbestand) |
- |
30% |
| Tarife R2a.., R2b..,
R2c.., R2d.., R3a.., R3b.., R3c.., R3d..
(Neubestand) |
40% |
30% |
| Tarife RZa, RZb, RZd
(Neubestand) |
- |
30% |
3.3 Renten- und
Gruppenrentenversicherungen
Soweit nicht abweichend vermerkt, gelten die
Bestimmungen der Ziffer 1.2 (Altbestand) bzw. 2.3
(Neubestand). Die Einteilung in Alt- und Neubestand
entspricht den Ziffern 1 und 2 dieser Deklaration.
Gewinnsätze während der
Aufschubzeit
| Gewinnplan |
Zinsgewinnanteil |
Zusatzgewinnanteil |
|
Bargewinn |
Sondergewinn |
|
| Tarife P1, P2, P3, PA1,
PA2, PA3, H1, H2 (Altbestand) |
-% |
-% |
- |
| Tarif FP3
(Neubestand) |
-% |
-% |
- |
Gewinnsätze während der
Rentenbezugszeit
| Gewinnplan |
Jährlicher
Steigerungssatz |
| Tarife P1, P2, P3, PA1,
PA2, PA3, H1, H2 (Altbestand) |
0%
1)
[0,10%] |
| Tarif FP3
(Neubestand) |
0%
1)
[0,10%] |
1) hiervon entfallen 0 % [0,10 %] auf die
Beteiligung an Bewertungsreserven (vgl. Ziffer 9).
Bei Versicherungen mit Rentenzuschlag werden die
Zinsüberschüsse nach einem
versicherungsmathematischen Verfahren über die gesamte
Rentenbezugszeit verteilt und in eine nivellierte
Bonusrente umgerechnet. Die Höhe des Rentenzuschlages
wird vertragsindividuell unter Berücksichtigung des
jeweils vorhandenen Rentenzuschlagsfonds berechnet.
3.4
Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen
Soweit nicht abweichend vermerkt, gelten die
Bestimmungen der Ziffer 2.4.
Gewinnsätze
| Gewinnplan |
Laufender
Gewinnanteil |
Schlusszahlung |
Invaliditätsbonus |
| Tarife B, BR, BR+
(Abschlüsse bis 30.06.1993) |
20%
1) |
- |
25% |
| Tarife B.., BR.., BR+..
(Abschlüsse ab 01.07.1993) |
15%
1) |
- |
17% |
1) Bei Tarif BR+ wird 5 v.H.
zurückbehalten, verzinslich angesammelt und nur bei
Ablauf, Tod, Rückkauf oder Eintritt der
Berufsunfähigkeit vor Beginn des vorletzten Jahres der
Versicherungsdauer ausgeschüttet. Bei Eintritt der
Berufsunfähigkeit im letzten oder vorletzten Jahr der
Versicherungsdauer entfällt dieser Anteil.
Während der Zeit der Berufsunfähigkeit wird
ein jährlicher Zinsgewinnanteil in Höhe von 0 %
des maßgeblichen Deckungskapitals gewährt.
Er wird zur Erhöhung der Rentenzahlung
verwendet; ist lediglich die Beitragsbefreiung bei
Berufsunfähigkeit versichert, erfolgt eine
verzinsliche Ansammlung.
4. Bestand der ehemaligen General
Accident Lebensversicherung
4.1 Kapital-, Gruppenkapital- und
Vermögensbildungsversicherungen
Soweit nicht abweichend vermerkt, gelten die
Bestimmungen der Ziffer 1.1.
Gewinnsätze
|
Gewinnplan |
Zinsgewinnanteil |
Risikogewinnanteil |
Zusatzgewinnanteil |
Schlussgewinnanteil
für das jeweilige Versicherungsjahr |
|
|
|
Männer |
Frauen |
|
|
| Kapitalversicherungen
abgeschlossen |
bis 30.09.1947 |
-% |
40% |
55% |
0‰ |
1962-1985 |
|
|
|
|
|
|
1986-1987 |
|
|
|
|
|
|
1988-1990 |
|
|
|
|
|
|
1991-2000 |
|
|
|
|
|
|
2001-2010 |
|
|
|
|
|
|
2011-2020 |
|
|
|
|
|
|
ab 2021 |
|
01.10.1947
31.12.1957 |
-% |
40% |
55% |
0‰ |
1962-1985 |
|
|
|
|
|
|
1986-1987 |
|
|
|
|
|
|
1988-1990 |
|
|
|
|
|
|
1991-2000 |
|
|
|
|
|
|
2001-2010 |
|
|
|
|
|
|
2011-2020 |
|
|
|
|
|
|
2021 |
|
01.01.1958
31.07.1971 |
-% |
40% |
55% |
0‰ |
1962-1985 |
|
|
|
|
|
|
1986-1987 |
|
|
|
|
|
|
1988-1990 |
|
|
|
|
|
|
1991-2000 |
|
|
|
|
|
|
2001-2010 |
|
|
|
|
|
|
2011-2020 |
|
|
|
|
|
|
ab 2021 |
|
01.08.1971
30.09.1980 |
-% |
40% |
55% |
0‰ |
1971-1985 |
|
|
|
|
|
|
1986-1987 |
|
|
|
|
|
|
1988-1990 |
|
|
|
|
|
|
1991-2000 |
|
|
|
|
|
|
2001-2010 |
|
|
|
|
|
|
2011-2020 |
|
|
|
|
|
|
2021 |
|
01.10.1980
31.07.1987 |
-% |
40% |
55% |
0‰ |
1980-1985 |
|
|
|
|
|
|
1986-1987 |
|
|
|
|
|
|
1988-1990 |
|
|
|
|
|
|
1991-2000 |
|
|
|
|
|
|
2001-2010 |
|
|
|
|
|
|
2011-2020 |
|
|
|
|
|
|
ab 2021 |
|
ab 01.08.1987 |
-% |
35% |
35% |
0‰ |
1987-1990 |
|
|
|
|
|
|
1991-2000 |
|
|
|
|
|
|
2001-2010 |
|
|
|
|
|
|
2011-2020 |
|
|
|
|
|
|
2021 |
|
Gruppenkapital-versicherungen abgeschlossen |
bis 31.12.1981 |
-% |
40% |
55% |
0‰ |
1962-1985 |
|
|
|
|
|
|
1986-1990 |
|
|
|
|
|
|
1991-2000 |
|
|
|
|
|
|
2001-2010 |
|
|
|
|
|
|
2011-2020 |
|
|
|
|
|
|
ab 2021 |
|
01.01.1982
30.06.1990 |
-% |
40% |
55% |
0‰ |
1982-1985 |
|
|
|
|
|
|
1986-1987 |
|
|
|
|
|
|
1988-1990 |
|
|
|
|
|
|
1991-2000 |
|
|
|
|
|
|
2001-2010 |
|
|
|
|
|
|
2011-2020 |
|
|
|
|
|
|
2021 |
|
ab 01.07.1990 |
-% |
35% |
35% |
0‰ |
1990-2000 |
|
|
|
|
|
|
2001-2010 |
|
|
|
|
|
|
2011-2020 |
|
|
|
|
|
|
ab 2021 |
| Vermögens
bildungs-versicherungen |
ab 01.08.1987 |
-% |
35% |
35% |
0‰ |
1987-1990 |
|
|
|
|
|
|
1991-2000 |
|
|
|
|
|
|
2001-2010 |
|
|
|
|
|
|
2011-2020 |
|
|
|
|
|
|
ab 2021 |
|
Gewinnplan |
Schlussgewinnanteil
für das jeweilige Versicherungsjahr |
Mindesttodesfallbonus |
|
|
|
|
| Kapitalversicherungen
abgeschlossen |
bis 30.09.1947 |
0,770 ‰ |
- |
|
|
2,695 ‰ |
|
|
|
2,310 ‰ |
|
|
|
4,235 ‰ |
|
|
|
3,080 ‰ |
|
|
|
0,000 ‰ |
|
|
|
10,000 ‰ |
|
|
01.10.1947
31.12.1957 |
1,7325 ‰ |
- |
|
|
3,6575 ‰ |
|
|
|
3,2725 ‰ |
|
|
|
5,1975 ‰ |
|
|
|
3,080 ‰ |
|
|
|
0,000 ‰ ab |
|
|
|
10,000 ‰ |
|
|
01.01.1958
31.07.1971 |
0,770 ‰ |
- |
|
|
2,695 ‰ |
|
|
|
2,310 ‰ |
|
|
|
4,235 ‰ |
|
|
|
3,080 ‰ |
|
|
|
0,000 ‰ |
|
|
|
10,000 ‰ |
|
|
01.08.1971
30.09.1980 |
0,275 ‰ |
- |
|
|
1,650 ‰ |
|
|
|
1,375 ‰ |
|
|
|
2,750 ‰ |
|
|
|
1,925 ‰ |
|
|
|
0,000 ‰ ab |
|
|
|
10,000 ‰ |
|
|
01.10.1980
31.07.1987 |
0,275 ‰ |
10% |
|
|
1,650 ‰ |
|
|
|
1,375 ‰ |
|
|
|
2,750 ‰ |
|
|
|
1,925 ‰ |
|
|
|
0,000 ‰ |
|
|
|
10,000 ‰ |
|
|
ab 01.08.1987 |
1,375 ‰ |
10% |
|
|
2,750 ‰ |
|
|
|
1,925 ‰ |
|
|
|
0,000 ‰ ab |
|
|
|
5,000 ‰ |
|
|
Gruppenkapital-versicherungen abgeschlossen |
bis 31.12.1981 |
0,385 ‰ |
- |
|
|
2,310 ‰ |
|
|
|
4,235 ‰ |
|
|
|
3,080 ‰ |
|
|
|
0,000 ‰ |
|
|
|
10,000 ‰ |
|
|
01.01.1982
30.06.1990 |
0,06875 ‰ |
10% |
|
|
1,44375 ‰ |
|
|
|
1,375 ‰ |
|
|
|
2,750 ‰ |
|
|
|
1,925 ‰ |
|
|
|
0,000 ‰ ab |
|
|
|
10,000 ‰ |
|
|
ab 01.07.1990 |
2,750 ‰ |
10 % |
|
|
1,925 ‰ |
|
|
|
0,000 ‰ |
|
|
|
5,000 ‰ |
|
| Vermögens
bildungs-versicherungen |
ab 01.08.1987 |
1,375 ‰ |
10% |
|
|
2,750 ‰ |
|
|
|
1,925 ‰ |
|
|
|
0,000 ‰ |
|
|
|
5,000 ‰ |
|
4.1 Risiko-(Zusatz)versicherungen
Soweit nicht abweichend vermerkt, gelten die
Bestimmungen der Ziffer 1.4.
Gewinnsätze
|
Gewinnplan |
Todesfallbonus |
Gewinnverrechnung |
| Risikoversicherungen
abgeschlossen |
bis 30.09.1990 |
80% |
Männer 40% |
|
|
|
Frauen 57% |
|
ab 01.10.1990 |
100% |
50% |
|
Risikozusatzversicherungen |
|
- |
40% |
4.2 Rentenversicherungen
Soweit nicht abweichend vermerkt, gelten die
Bestimmungen der Ziffer 1.2.
Gewinnsätze während der
Aufschubzeit
| Gewinnplan |
|
Zinsgewinnanteil |
Zusatzgewinnanteil |
|
|
Bargewinn |
Sondergewinn |
|
| Rentenversicherungen
abgeschlossen |
bis 31.12.1957 |
-% |
-% |
- |
|
01.01.1958-30.06.1997 |
-% |
-% |
- |
|
ab 01.07.1997 |
-% |
-% |
- |
| Abrechnungsverband
Röchling- Burbach |
|
-% |
-% |
- |
Gewinnsätze während der
Rentenbezugszeit
|
Gewinnplan |
Jährlicher
Steigerungssatz |
| Rentenversicherungen
abgeschlossen |
bis 31.12.1957 |
0%
1)
[0,10%] |
|
01.01.1958-30.06.1997 |
0%
1)
[0,10%] |
|
ab 01.07.1997 |
0%
1)
[0,10%] |
| Abrechnungsverband
Röchling- Burbach |
|
0%
1)
[0,10%] |
1) Hiervon entfallen 0 % [0,10 %] auf die
Beteiligung an Bewertungsreserven (vgl. Ziffer 9).
Bei Versicherungen mit Rentenzuschlag werden die
Zinsüberschüsse nach einem
versicherungsmathematischen Verfahren über die gesamte
Rentenbezugszeit verteilt und in eine nivellierte
Bonusrente umgerechnet. Die Höhe des Rentenzuschlages
wird vertragsindividuell unter Berücksichtigung des
jeweils vorhandenen Rentenzuschlagsfonds berechnet.
4.3
Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen
Soweit nicht abweichend vermerkt, gelten die
Bestimmungen der Ziffer 2.4.
Gewinnsätze
| Gewinnplan |
|
Laufender
Gewinnanteil |
Schlusszahlung |
Invaliditätsbonus |
|
Berufsunfähigkeitsversicherungen
abgeschlossen |
bis 30.06.1993 |
Männer 15% |
0 |
-% |
|
|
Frauen 30% |
|
|
|
ab 01.07.1993 |
0 |
0 |
25% |
|
BUZ zu Renten |
25%
1) |
0 |
33% |
1) Bei Tarif BR+ wird 5 v.H.
zurückbehalten, verzinslich angesammelt und nur bei
Ablauf, Tod, Rückkauf oder Eintritt der
Berufsunfähigkeit vor Beginn des vorletzten Jahres der
Versicherungsdauer ausgeschüttet. Bei Eintritt der
Berufsunfähigkeit im letzten oder vorletzten Jahr der
Versicherungsdauer entfällt dieser Anteil.
Während der Zeit der Berufsunfähigkeit wird
ein jährlicher Zinsgewinnanteil in Höhe von 0 %
des maßgeblichen Deckungskapitals gewährt. Er
wird zur Erhöhung der Rentenzahlung verwendet; ist
lediglich die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
versichert, erfolgt eine verzinsliche Ansammlung.
5. Bestand der ehemaligen Hamburger
Lebensversicherung
5.1 Gewinnpläne A
(Kapitalversicherungen)
Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den
Gewinnplänen der Ziffer 1.1. Die Beitragsbefreiung im
Pflegefall gilt - sofern vereinbart - für
Versicherungen nach den Gewinnplänen A4, A7, A11, A14,
A15 und A18.
Gewinnsätze
| Gewinnplan |
Zinsgewinnanteil |
Risikogewinnanteil |
Zusatzgewinnanteil |
Schlussgewinnanteil
1) für das jeweilige
Versicherungsjahr |
| A4 |
-% |
35% |
0‰ |
bis 2002 |
0,00 |
‰ |
|
|
|
|
2003-2005 |
0,00 |
‰ |
|
|
|
|
2006-2012 |
0,00 |
‰ |
|
|
|
|
ab 2013 |
0,00 |
‰ |
| A7, A8 |
-% |
25% |
0‰ |
bis 2002 |
0,00 |
‰ |
|
|
|
|
2003-2005 |
0,00 |
‰ |
|
|
|
|
2006-2012 |
0,00 |
‰ |
|
|
|
|
ab 2013 |
0,00 |
‰ |
| A11, A12 |
-% |
25% |
0‰ |
bis 2002 |
2,40+
n·0,16 |
‰ |
|
|
|
|
2003-2005 |
1,20+
n·0,08 |
‰ |
|
|
|
|
2006-2012 |
1,32+
n·0,088 |
‰ |
|
|
|
|
2013-2020 |
0,00 |
‰ |
|
|
|
|
ab 2021 |
2,70+
n·0,18 |
‰ |
| A14 |
-% |
25% |
0‰ |
bis 2005 |
1,68+
n·0,08 |
‰ |
|
|
|
|
2006-2012 |
1,848+
n·0,088 |
‰ |
|
|
|
|
2013-2020 |
0,00 |
‰ |
|
|
|
|
ab 2021 |
3,78+
n·0,18 |
‰ |
| A15, A16 |
0,25% |
25% |
0‰ |
bis 2005 |
1,20+
n·0,08 |
‰ |
|
|
|
|
2006-2012 |
1,32+
n·0,088 |
‰ |
|
|
|
|
2013-2020 |
0,00 |
‰ |
|
|
|
|
ab 2021 |
3,60+
n·0,24 |
‰ |
| A18, A21 |
0,75% |
25% |
0‰ |
bis 2012 |
1,32+
n·0,088 |
‰ |
|
|
|
|
2013-2020 |
0,00 |
‰ |
|
|
|
|
ab 2021 |
3,60+
n·0,24 |
‰ |
| Gewinnplan |
Mindesttodesfallbonus |
| A4 |
10% |
| A7, A8 |
10% |
| A11, A12 |
10% |
| A14 |
10% |
| A15, A16 |
10% |
| A18, A21 |
10% |
1) Mit n wird die Versicherungsdauer in Jahren
bezeichnet.
Bei Risikozusatzversicherungen (Gewinnpläne A5,
A9, A13 und A17) gelten die gleichen Bestimmungen wie bei
den Gewinnplänen der Ziffer 1.4. Es wird ein
Todesfallbonus in Höhe von 50 % (Gewinnplan A5) bzw.
35 % (Gewinnpläne A9, A13 und A17) der jeweiligen
Versicherungssumme gewährt.
5.2 Gewinnpläne B
(Risikoversicherungen)
Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den
Gewinnplänen der Ziffer 1.4.
Gewinnsätze
| Gewinnplan |
Todesfallbonus |
Gewinnverrechnung |
| B12, B14
1) |
35% |
25% |
| B21, B22, B26
1) |
65% |
40% |
| B23
1) |
35% |
25% |
| B30 |
65% |
40% |
| B32 |
35% |
25% |
1) Wird die versicherte Person im Jahre 2024
pflegebedürftig, so entfällt die weitere
Beitragszahlung während der Dauer der
Pflegebedürftigkeit.
5.3 Gewinnpläne C
(Rentenversicherungen)
Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den
Gewinnplänen der Ziffer 2.3.
Gewinnsätze während der
Aufschubzeit
| Gewinnplan |
Zinsgewinnanteil |
Zusatzgewinnanteil |
|
Bargewinn |
Sondergewinn |
Bargewinn |
Sondergewinn |
| C3, C6, C10, C12,
C14 |
-% |
-% |
-% |
-% |
| C19, C20 |
-% |
0.25% |
-% |
-% |
| C23, C24 |
0,25% |
- |
-% |
- |
| C27, C28, C32, C33, C36-
C39 |
0,75% |
- |
-% |
- |
| Gewinnplan |
Schlussgewinnanteil
1) für das jeweilige
Versicherungsjahr |
|
|
|
|
| C3, C6, C10, C12,
C14 |
- |
|
| C19, C20 |
bis 2020 |
0,00 |
‰ |
|
ab 2021 |
3,60+
n·0,24 |
‰ |
| C23, C24 |
bis 2005 |
1,20+
n·0,08 |
‰ |
|
2006-2012 |
1,32+
n·0,088 |
‰ |
|
2013-2020 |
0,00 |
‰ |
|
ab 2021 |
3,60+
n·0,24 |
‰ |
| C27, C28, C32, C33, C36-
C39 |
bis 2012 |
1,32+
n·0,088 |
‰ |
|
2013-2020 |
0,00 |
‰ |
|
ab 2021 |
3,60+
n·0,24 |
‰ |
1) Mit n wird die Aufschubzeit in Jahren
bezeichnet.
Gewinnsätze während der
Rentenbezugszeit
a) Versicherungen mit jährlicher
Rentenerhöhung:
| Gewinnplan |
Jährlicher
Steigerungssatz |
| C3, C6, C10, C12, C14,
C19, C20 |
0,00%
1)
[0,05%] |
| C23, C24 |
0,25%
1)
[0,30%] |
| C27, C28, C32-39 |
0,75%
1)
[0,80%] |
| C40 |
1,25%
1)
[1,30%] |
1) Hiervon entfallen 0 % [0,05 %] auf die
Beteiligung an Bewertungsreserven (vgl. Ziffer 9).
b) Versicherungen mit
Rentenzuschlag:
| Gewinnplan |
Rentenzuschlag |
| C3, C6, C10, C12, C14,
C19, C20 |
0,003%
1) |
| C23, C24 |
0,018%
1) |
| C27, C28, C32-39 |
0,048%
1) |
| C40 |
0,078%
1) |
1) Hiervon entfallen 0,003 % auf die Beteiligung
an Bewertungsreserven (vgl. Ziffer 9).
c) Versicherungen mit teildynamischer
Rente:
| Gewinnplan |
Jährliche
Erhöhung |
Rentenzuschlag |
| C19, C20 |
-% |
0,003%
1) |
| C23, C24 |
0,25% |
0,003%
1) |
| C27, C28, C32-39 |
0,75% |
0,003%
1) |
| C40 |
1,25% |
0,003%
1) |
1) Hiervon entfallen 0,003 % auf die Beteiligung
an Bewertungsreserven (vgl. Ziffer 9).
Bei Risikozusatzversicherungen (Gewinnpläne C8,
C15 und C22) gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den
Gewinnplänen der Ziffer 1.4. Es wird ein
Todesfallbonus in Höhe von 35 % der jeweiligen
Versicherungssumme gewährt.
Gewinnsätze
5.4 Gewinnpläne D
(Berufsunfähigkeits(-Zusatz)versicherungen,
Erwerbsunfähigkeits (-Zusatz)versicherungen)
Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den
Gewinnplänen der Ziffer 2.4.
| Gewinnplan |
Gewinnverrechnung |
Schlusszahlung |
Invaliditätsbonus |
| D1 |
15% |
10% |
- |
| D2 |
20% |
- |
- |
| D4
1) |
20% |
- |
25% |
| D5 |
25% |
- |
35% |
| D6
1) |
20% |
- |
25% |
| D7 |
25% |
- |
35% |
| D10
1) |
25% |
- |
35% |
| D11 |
30% |
- |
40% |
| D12
1) |
25% |
- |
35% |
| D13 |
30% |
- |
40% |
| D20-D23 |
30% |
- |
40% |
| D38-D41
1) |
30% |
- |
40% |
| D44
1) |
30% |
- |
40% |
| D46-D48
1) |
30% |
- |
40% |
| D54-D56
1) |
40% |
- |
65% |
1) Die Versicherten dieser Gewinnpläne
können im Jahre 2024 den Präventionsservice zur
psycho-sozialen Beratung nicht in Anspruch nehmen.
Bei Tarif BUZL wird bei Eintritt der
Berufsunfähigkeit keine Schlusszahlung fällig.
Während der Zeit der Berufs- bzw.
Erwerbsunfähigkeit wird ein jährlicher
Zinsgewinnanteil in Höhe von 0 % (Gewinnpläne
D1-D23), 025% (Gewinnpläne D38-D44) bzw. 0,75 %
(Gewinnpläne D46-D56) des maßgeblichen
Deckungskapitals gewährt. Er wird je nach Vereinbarung
zur Erhöhung Gewinnsätze der Rentenzahlung
verwendet oder verzinslich angesammelt.
5.5 Gewinnpläne F (Fondsgebundene
Lebensversicherungen)
Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den
Gewinnplänen der Ziffer 2.6.
| Gewinnplan |
Risikogewinnanteil |
Zusatzgewinnanteil |
Fondsgewinnanteil |
| F4, F16
1) |
25% |
- |
1,5‰ |
| F17, F18 |
- |
- |
1,5‰ |
1) Wird die versicherte Person im Jahre 2024
pflegebedürftig, so entfällt die weitere
Beitragszahlung während der Dauer der
Pflegebedürftigkeit.
5.6 Fondsgebundene Gewinnanlage
Bei den Versicherungen der Gewinnpläne A4, A7,
A11, A14, A15, A18, A21, B12, B14, B21-B23, B26-B28,
B30-B32, C6, C10, C12, C14, C19, C20, C23, C24, C27, C28,
C32, C33, C36-C39, D4, D6, D10, D12, D38-D43, D46-D48 und
D54-D59 kann die Fondsgebundene Gewinnanlage vereinbart
werden. In diesem Fall werden die vertraglich vereinbarten
Gewinnanteile in einem Investmentfonds kumuliert.
6. Verzinsliche Ansammlung von
Überschussanteilen
Versicherungen, deren Überschussanteile
verzinslich angesammelt werden, erhalten neben dem
garantierten Rechnungszins einen
Ansammlungsüberschussanteil in Höhe des
jeweiligen Zinsgewinnanteils.
7. Abgrenzung
Den gewinnberechtigten Versicherungsverträgen
werden im Kalenderjahr 2024 die oben genannten
Gewinnanteile zugewiesen. Soweit der Versicherungsstichtag
nicht mit dem Kalenderjahresbeginn übereinstimmt,
gelten für Gewinnanteile, die vor dem Stichtag in 2024
zugeteilt werden, die Vorjahresgewinnsätze anteilig.
Für die übrigen Gewinnanteile, die im
Kalenderjahr 2024 zugewiesen werden, gelten in diesem Fall
die voranstehenden Gewinnsätze anteilig.
8. Direktgutschrift
Die gewinnberechtigten kapitalbildenden
Versicherungen erhalten eine Direktgutschrift in Prozent
des maßgebenden Guthabens der Versicherungsnehmer.
Sie beträgt
3,25 % bei Tarifen mit einem Rechnungszins von 1,75
%,
2,75 % bei Tarifen mit einem Rechnungszins von 2,25
%,
2,25 % bei Tarifen mit einem Rechnungszins von 2,75
%,
2,00 % bei Tarifen mit einem Rechnungszins von 3,00
%,
1,75 % bei Tarifen mit einem Rechnungszins von 3,25
%,
1,50 % bei Tarifen mit einem Rechnungszins von 3,50
%,
1,00 % bei Tarifen mit einem Rechnungszins von 4,00
%.
Die Direktgutschrift beläuft sich jedoch maximal
auf einen Betrag in Höhe des Zinsgewinnes
gemäß oben stehender Deklaration. Die
Direktgutschrift wird auf die Überschussbeteiligung
angerechnet.
9. Beteiligung an
Bewertungsreserven
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der
Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die
Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die
Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen
dazu, kurzfristige Ausschläge am Kapitalmarkt
auszugleichen. Die Versicherungsverträge werden nach
einem verursachungsorientierten Verfahren an den
Bewertungsreserven beteiligt (§ 153 VVG, § 139
VAG).
Die Bewertungsreserven im Sinne von § 153 VVG
und § 139 VAG und deren Zuordnung auf die
anspruchsberechtigten Verträge werden jährlich
zum 31.12. neu ermittelt (Bewertungsstichtag). Soweit die
Bewertungsreserven auf anspruchsberechtigte
Versicherungsverträge entfallen, werden sie diesen
Verträgen zur Hälfte zugeordnet. Die Zuordnung
auf den einzelnen Vertrag erfolgt dabei nach Maßgabe
der Höhe des Deckungskapitals und der Dauer, in der es
vorlag. Sofern an einzelnen Bewertungsstichtagen keine
Bewertungsreserven vorhanden waren, bleiben hierbei Zeiten
unberücksichtigt, die vor diesen Stichtagen lagen.
Anspruchsberechtigt sind die Hauptversicherungen
gemäß Ziffern 1.1, 1.2, 1.3, 2.1, 2.3, 2.5, 3.1,
3.3, 4.1, 4.3, 5.1 und 5.3 dieser Deklaration.
Der zugeordnete Teil der Bewertungsreserven wird bei
Beendigung der Ansparphase ausgezahlt. Bei aufgeschobenen
Rentenversicherungen und Pflegerentenversicherungen wird -
sofern sie in den Rentenbezug übergehen - der
zugeordnete Teil bei Rentenbeginn verrentet.
In der Rentenbezugszeit werden (Pflege-)
Rentenversicherungen über eine angemessen erhöhte
laufende Überschussbeteiligung an Bewertungsreserven
beteiligt. Abweichend vom zweiten Absatz ist hierfür
der Stand der Bewertungsreserven zum Quartalsende vor
Deklaration maßgeblich.
Buchhalterisch erfolgt die Auszahlung bzw. Verrentung
in Form einer Direktgutschrift.
Wiesbaden, den 5. März
2024
Der
Vorstand
Isabella
Pfaller
Bettina
Hoch
Stefan
Kropp
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