Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gravuren Greger GmbH
Kleine Ruhrau 2A, 45279 Essen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Pavel Grotkamp seit 20.3.2025 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gravuren Greger GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010I. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Für den Anhang wurde daher von den in § 288 HGB genannten Erleichterungen Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Dabei ist die Neufassung des Handelsgesetzbuches (HGB) durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) beachtet worden. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Artikel 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Zum 01. Januar 2010 wurde auf Grund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von € 25.346,00 bilanziert. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB. Die Bewertung ist nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 - 256 a HGB vorgenommen worden. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB (Going-Concern-Prinzip). Die gesetzlichen Vorschriften sowie die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages wurden beachtet. • Die immateriellen Vermögensgegenstände sind mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. • Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. • Die Vorräte werden gemäß § 255 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten bewertet • Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bilanziert. Möglichen Ausfallrisiken der Forderungen wurde durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. Das unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene zum 31. Dezember 2006 festgestellte Körperschaftsteuerguthaben wurde mit dem abgezinsten Betrag angesetzt. • Die liquiden Mittel (Kassenbestand, Bankguthaben) werden zum Nominalwert angesetzt. • In den Rechnungsabgrenzungsposten sind die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag enthalten, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. • Die Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Sie wurden nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels des Teilwertverfahrens ohne Fluktuation gebildet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von Prof. Klaus Heubeck verwendet. Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zu Grunde (§ 285 Nr. 24 HGB):
Durch die Umstellung der Bewertungsmethode nach dem BilMoG ergibt sich ein einmaliger Zuführungsbetrag in Höhe von € 25.346,00. Von dem Beibehaltungswahlrecht gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht. Der aus der Zuführung resultierende Betrag wurde gem. Art. 67 Abs. 7 EGHGB in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "außerordentliche Aufwendungen" berücksichtigt. Gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung (€ 51.425,28) mit den Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2010 (€ 106.778,00) saldiert. Die Bewertung für die Rückdeckungsversicherung erfolgte gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert. • Der Bilanzgewinn enthält Gewinnvorträge aus Vorjahren in Höhe von € 97.591,19. • Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). • Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch die Sicherungsübereignung des finanzierten Inventars besichert. • Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. III. Sonstige BilanzerläuterungenBezüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist auf die branchen-üblichen Sicherungsrechte (z. B. Eigentumsvorbehalte) hinzuweisen. Geschäftsführer im Kalenderjahr 2010 war
IV. ErgebnisverwendungAuf Angaben zur Ergebnisverwendung wird unter Hinweis auf § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Hiernach brauchen Gesellschaften mit beschränkter Haftung Angaben über die Ergebnisverwendung nicht zu machen, wenn sich anhand dieser Angaben die Gewinnanteile von natürlichen Personen feststellen lassen.
Essen, 12. Oktober 2011 Sven Mrugowski Der Jahresabschluss wurde am 24. Oktober 2011 festgestellt. |
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