Sternkopf
Verwaltungsgesellschaft mbH
Glauchau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
28.656,25 |
27.531,25 |
| I.
Finanzanlagen |
28.656,25 |
27.531,25 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.838,76 |
8.278,37 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.838,76 |
8.278,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
40.495,01 |
35.809,62 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
38.195,03 |
33.975,45 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
8.975,45 |
4.567,36 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.219,58 |
4.408,09 |
| B.
Rückstellungen |
2.299,98 |
1.834,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
40.495,01 |
35.809,62 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss der Sternkopf
Verwaltungsgesellschaft mbH ist nach den Vorschriften des
Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der
Bestimmungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte vor
Berücksichtigung der Gewinnverwendung.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Die Stetigkeitsgrundsätze wurden beachtet.
Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte wurden
entsprechend den Vorgaben der gesetzlichen Vertreter
ausgeübt.
Eine Anpassung der Vorjahreszahlen aufgrund der
erstmaligen Anwendung des Bilanzmodernisierungsgestzes
(BilMoG) erfolgte nicht (Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB).
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne § 267 Abs. 1 HGB.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Ausleihungen zum Nennwert
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese
Forderungen darstellen, werden zum Nennwert vermindert um
Pauschalwertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzip angesetzt. Bei zweifelhaften
Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als 1 Jahr werden mit dem von der Deutschen
Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzins
abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Soweit beim Übergang auf die durch das BilMoG
geänderten Rechnungslegungsvorschriften Wahlrechte
bestehen, bisherige Wertansätze beizubehalten, haben
wir von diesen Wahlrechten entsprechend Gebrauch gemacht.
Erläuterungen zur Bilanz
Das gezeichnete Kapitalentspricht dem
Gesellschaftsvertrag und der Eintragung im Handelsregister.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen keine, Finanzanlagen gegenüber
Gesellschaftern bestehen in Höhe von 28.656,25 Euro
(Vorjahr: 27.531,25 Euro).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
nicht offenlegungspflichtig
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender
Gesellschafter der Felicitas Pflegezentrum GmbH & Co.
KG in Glauchau.
Gesamtvertretungsberechtigte
Geschäftsführerin im Geschäftsjahr 2010 war
Frau Heike Sternkopf (Krankenschwester).
Glauchau, den 17. August 2011
Sternkopf Verwaltungsgesellschaft mbH
gez.
Heike
Sternkopf
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2011 festgestellt.
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