H & N Regeltechnik GmbHLiquidiert

86853 Langerringen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 15090
Eingetragen
24.4.1996
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungenHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Gegenstand
die Herstellung, der Vertrieb, der Einbau und die Wartung von Regel- und Schaltanlagen sowie die Software-Erstellung .

Historie

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Management

NameRolle
Dieter Heinrich
seit 12.4.2023
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Dieter Heinrich
86830 Schwabmünchen/OT Mittelstetten, Dorfstr. 64 a
25.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

H & N Regeltechnik GmbH

Langerringen-Gennach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2012

Bilanz

Aktiva

31.3.2012
EUR
31.3.2011
EUR
A. Anlagevermögen 34.503,00 30.376,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 19,00 226,00
II. Sachanlagen 34.334,00 30.000,00
III. Finanzanlagen 150,00 150,00
B. Umlaufvermögen 270.434,30 210.826,57
I. Vorräte 59.802,93 58.923,01
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 186.253,66 129.410,32
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.377,71 22.493,24
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.911,84 7.343,88
Bilanzsumme, Summe Aktiva 311.849,14 248.546,45

Passiva

31.3.2012
EUR
31.3.2011
EUR
A. Eigenkapital 36.675,50 67.569,66
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 42.005,07 33.328,00
III. Jahresfehlbetrag 30.894,16 -8.677,07
B. Rückstellungen 175.047,28 114.939,23
C. Verbindlichkeiten 100.126,36 66.037,56
Bilanzsumme, Summe Passiva 311.849,14 248.546,45

Anhang

I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Firma H & N Regeltechnik GmbH ist nach der Klassifizierung des § 267(1) HGB eine sogenannte "kleine Kapitalgesellschaft". Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB für die Pflichtangaben des Anhangs sind für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen worden.

Der Jahresabschluss wurde nach den Regelungen des § 242 HGB aufgestellt. Die Gliederung wurde entsprechend den §§ 266 und 275 des HGB vorgenommen. Die Vorgaben des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden berücksichtigt.

Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz oder GuV im Vergleich zum Vorjahr nach § 264 (1) S. 2 HGB, § 265 (2) S. 2 HGB, § 264 (2) S. 3 HGB sind grds. nicht gegeben.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden
§ 284 (2) Nr. 1 HGB

Der Jahresabschluss der H & N Regeltechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände erfolgte die Abschreibungen nach linearer Methode.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet und auf 5 Jahre abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt.

Der Inventurwert zum 31.03.2012 wurde von der Berichtsfirma übermittelt und ohne materielle, rechnerische und zahlenmäßige Überprüfung in den Bilanzbericht aufgenommen. Bei der Bewertung und körperlichen Aufnahme habe ich nicht mitgewirkt. Die teilfertigen Arbeiten wurden anhand der von der Firma übergebenen Listen bewertet und in den Bilanzbericht aufgenommen.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Angabe der Grundlagen der Währungsumrechnung in Euro
§ 284 (2) Nr. 2 HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Währungsumrechnungen vorzunehmen waren.

Angabe und Begründung von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden und gesonderte Darstellung und deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
§ 284 (2) Nr. 3 HGB

Da keine Abweichungen gegeben sind, entfällt eine Erläuterung.

Zusätzliche Angaben, falls der Jahresabschluß wegen besonderer Umstände trotz Anwendung der GoB kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt
§ 264 (2) S. 2 HGB

Angaben hierzu entfallen, da keine diesbezüglichen Bewertungen vorgenommen worden sind.

Gesonderte Darstellung von größeren Posten, die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich entstehen
§ 268 (4) S. 2 HGB, § 268 (5) S. 3 HGB

Es sind keine Vorgänge bekannt die zu erläutern sind.

Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten
§ 284 (2) Nr. 5 HGB

Angaben hierzu entfallen, da keine diesbezüglichen Bewertungen vorgenommen worden sind.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen:

Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagever-mögens, ausschüttungsgesperrte Beträge nach § 268 (8) HGB

Im Wirtschaftsjahr waren keine selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände zu aktivieren.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

Forderungen gegenüber Gesellschaftern

Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag in Form eines Verrechnungskontos nicht.

Eigenkapital:

Angabe des gezeichneten Kapitals in DM, sofern es noch nicht auf Euro umgestellt wurde (Art. 42 (3) EGHGB

Das gezeichnete Kapital beträgt in DM 50.000,00. In EUR: 25.564,59.

Rückstellungen:

Pensionsrückstellung § 285 Nr. 24 HGB

Die Ermittlung der Soll-Werte der Pensionsverpflichtung erfolgte nach § 253 HGB n.F. unter Verwendung der Projected Unit Credit (PUC) Methode unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 5,12 %.

Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich. Dabei wird das Verteilungswahlrecht des Art. 67. Abs. 1 EGHGB in Anspruch genommen. Dabei wird der aufgrund der Neubewertung erforderliche
Zuführungsbetrag über 15 Jahre angesammelt.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altervorsorungsverpflichtungen oder vergleichbarer langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet.

Verbindlichkeiten:

Gesamtbetrag der Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
§ 285 S. 1 Nr. 1 a HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten die mit Pfand- oder ähnlichen Rechten gesichert sind
§ 285 S. 1 Nr. 1b HGB

Im Berichtsjahr waren keine Verbindlichkeiten vorhanden, die zu sichern waren.

An Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gewährte Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der ggf. im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge, sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse
§ 285 S. 1 Nr. 9 c HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Vorschüsse oder Kredite gewährt wurden.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
§ 42 (3) GmbHG

Gegenüber dem Gesellschafter sind zum Bilanzstichtag erhaltene Gesellschafter-Darlehen in Höhe von EUR 20.313,39 und ein Verrechnungskonto in Höhe von EUR 423,26 passiviert.

Haftungsverhältnisse:
§ 251 i.V.m. § 268 (7) HGB

Es besteht zum Bilanzstichtag eine Bürgschaftsverpflichtung bei der Volksbank Memmingen in Höhe von EUR 10.000,00.

IV. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung:

Erläuterungen von Außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen, soweit nicht von untergeordneter Bedeutung
§ 277 (2) S. 2 HGB, § 277 (4) S. 2 HGB

Durch die erforderliche, gewinnwirksame Anpassung von Pensionsrückstellungsverpflichtung und Rückdeckungswerte ergibt sich im Berichtsjahr ein außerordentliches Ergebnis von € - 11.839,00.

Gründe für die planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts bei Anwen-dung des § 255 (4) S. 3 HGB
§ 285 S. 1 Nr. 13 HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen wurden.

Gesonderter Ausweis der außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 (3) S. 3 u. 4 HGB wegen dauernder Wertminderungen im Anlagevermögen und nicht dauernder Wertminderungen im Finanzanlagevermögen
§ 277 (3) S. 1 HGB

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

V. Sonstige Angaben:

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
§ 285 S. 1 Nr. 10 HGB

Als alleiniger Gesellschafter ist Herr Dieter Heinrich zum einzigen Geschäftsführer und somit zum alleinigen rechtlichen Vertreter der Gesellschaft bestellt.

Weitere Angaben:

Weitere Angaben sind nicht zu machen

Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2013 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.2.2013.

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