PERTHRO
Deutschland GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.470.019,80 |
18.848,00 |
| I.
Sachanlagen |
362.019,80 |
12.348,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.108.000,00 |
6.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
85.725,69 |
34.647,84 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
62.336,17 |
29.139,20 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.389,52 |
5.508,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.214,91 |
1.388,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.556.960,40 |
54.884,58 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
53.834,36 |
14.953,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
10.046,95 |
17.445,11 |
| III.
Jahresüberschuss |
38.881,31 |
7.398,16 |
| B.
Rückstellungen |
31.493,64 |
7.481,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.471.632,40 |
32.450,46 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
907.588,41 |
20.552,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
564.043,99 |
11.897,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.556.960,40 |
54.884,58 |
Anhang
I. Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Perthro Deutschland
GmbH zum 31.12.2017 wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276 und 288, Satz
2 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327
HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
II.1. Allgemeine Angaben
II.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Die Bilanzerstellung erfolgte unter
vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going- concern- Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen.
Die Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden über
die voraussichtliche Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werden entsprechend den steuerlichen
Vorschriften bilanziert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden nach dem strengen
Niederstwertprinzip bewertet.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden bei Zugang
mit dem Devisenkurs umgerechnet.
II.2.2 Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der
Anlagenwerte ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Vorräte sind zum Stichtag nicht vorhanden.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe
der abzugrenzenden Beträge angesetzt.
Das
Stammkapital ist vollständig eingezahlt.
Die
Rückstellungen sind für die
Jahresabschlusserstellung des Geschäftsjahres
gebildet.
Die
Verbindlichkeiten enthalten Steuerverbindlichkeiten,
Darlehensverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, die vor dem Abschlussstichtag
entstanden sind, aber erst im neuen oder in späteren
Geschäftsjahr(en) fällig werden.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten bis zu einem
Jahr ergeben sich aus der Bilanz.
III. Mitglieder der Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte die
Geschäftsführung durch:
Uwe Sellmer
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
III.1 Feststellung des Jahresabschlusses und
Ergebnisverwendung
Die Gesellschafter sind am 27.07.2018 zu einer
Gesellschafterversammlung zusammengekommen und haben
Folgendes beschlossen:
1. Der vorliegende Jahresabschluss wird einstimmig
genehmigt und damit festgestellt.
2. Dem Geschäftsführer wird Entlastung
erteilt.
3. Der Bilanzverlust des Jahres 2016 in Höhe von
Euro 10.046,95 wird mit dem Jahresüberschuss des
Jahres 2017 von Euro 38.881,31 verrechnet. Der verbleibende
Bilanzgewinn in Höhe von Euro 28.834,36 wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
Berlin, den 27.07.2018
gez. Uwe Sellmer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.07.2018 festgestellt.
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