Dachtechnik
Rainer Stapper GmbH
Mönchengladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.311,00 |
18.948,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.311,00 |
18.948,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
79.056,22 |
72.979,18 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
33.079,62 |
40.724,15 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
45.976,60 |
32.255,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.151,28 |
1.008,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
91.518,50 |
92.935,99 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
54.562,65 |
48.538,20 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
23.538,20 |
17.382,66 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.024,45 |
6.155,54 |
| B.
Rückstellungen |
5.447,00 |
12.386,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
31.508,85 |
32.011,79 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
18.554,18 |
17.332,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
91.518,50 |
92.935,99 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Dachtechnik Rainer Stapper
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 265, 266 und 275 HGB.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldpostionen
entspricht den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
der §§ 252 bis 256 und 279 bis 283 HGB. Sie
richtet sich im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert
zwischen 150,00 Euro und 1.000,00 Euro, welche zwischen dem
01.05.2008 und dem 31.12.2009 angeschafft wurden, wurden im
Rahmen der Poolabschreibung auf fünf Jahre
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
soweit erforderlich zum niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sind Einzelfallrisiken durch
Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch
eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die latenten Steuern wurden mit den Steuersätzen
des Jahres 2008 berechnet und ergeben sich aus der
Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrages nach
§ 7g EStG.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
II. sonstige Angaben
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer der Dachtechnik Rainer Stapper
GmbH war im Geschäftsjahr 2010 Herr Rainer Stapper,
Mönchengladbach.
Mönchengladbach, den 13.12.2011
Rainer Stapper, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2011 festgestellt.
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