Olbricht Computer GmbH
Schillerstraße 1, 35428 Langgöns, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Leonhard Olbricht seit 7.10.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Olbricht Computer GmbHButzbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluß per 31.12.2013 zur Bilanz per 31.12.2013I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluß wurde vor Verwendung des Ergebnisses aufgestellt. Die Olbricht Computer GmbH ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des § 266 und § 275 HGB. Die Vermögens- und Schuldposten, sowie die Aufwendungen und Erträge sind in den einzelnen Posten des Jahresüberschusses zutreffend zugeordnet. Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich plannmäßiger Abschreibung bilanziert. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde die Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG voll in Anspruch genommen. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken werden durch individuelle Bewertungsabschläge berücksichtigt. Die übrigen Vermögensgegenstände werden mit den Nennwert bilanziert. Rückstellungen decken in angemessenen Umfang die erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsungsverpflichtung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG bestand nicht. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahre, sowie Verbindlichkeiten die durch Pfand- oder ähnliche Rechte gesichert sind bestanden nicht. Haftungsverhältnisse gem. § 268 und § 251 HGB waren im Geschäftsjahr nicht zu berücksichtigen. Der Anhang wurde unter Inanspruchnahme der Erleichterung gem. § 288 HGB erstellt. Die Steuerbilanz entspricht der Handelsbilanz.
Franz
Olbricht
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2017 festgestellt. |
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