Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 219608
Eingetragen
15.7.2015
Branche
Wärme- und KältehandelHerstellung von WärmepumpenTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Entwicklung, Bau; Handel mit Organic-Rankine-Cycle-Modulen (ORC) zur Abwärmenutzung ebenso wie der eigene Betrieb von Prototypen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jörg Brauckmann
seit 9.1.2025
Prokura
Patrick Prügger
seit 22.7.2024
Vorstandsmitglied
Sven Schlotz
seit 10.8.2023
Prokura
Kai Kamossa
seit 25.1.2017
Prokura
Markus Lintl
seit 25.1.2017
Prokura
Andreas Dr. Schuster
seit 15.7.2015
Prokura
Vorstandsmitglied
Richard Aumann
seit 15.7.2015
Prokura

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Orcan Energy AG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

der Orcan Energy AG, München

1. Grundlagen der Gesellschaft

Organisation und Geschäftsmodell

Das Betätigungsfeld der Orcan Energy AG erstreckt sich auf die Entwicklung, den Bau, den Betrieb sowie den Handel mit modularen Kleinkraftwerken zur Abwärmenutzung auf der Grundlage der Organic-Rankine-Cycle-Technologie (ORC-Technologie). Dabei betreibt die Gesellschaft selbst nur den Bau von Versuchsanlagen, Prototypen und Kleinserien. Die Produktion der Serienprodukte für den Kunden war bis 2023 an verschiedene externe Dienstleister im Rahmen einer Auftragsfertigung ausgelagert, wird jedoch in Zukunft von der im Jahr 2023 gegründeten 100-prozentige Tochtergesellschaft Orcan Energy Production GmbH mit Sitz in Kiel übernommen. Kleinere Teilgewerke verbleiben bei Auftragsfertigern. Die Installation sowie die Servicierung der Anlagen setzt die Gesellschaft vorzugsweise mit externen Partnerunternehmen um.

Der ORC-Kreislauf ist ein Verfahren des Betriebs von Expansionsmaschinen (ähnlich Dampfturbinen) mit einem anderen Arbeitsmittel als Wasser zur Gewinnung von mechanischer Arbeit aus thermischer Energie. Die Orcan Energy AG hat auf der Grundlage dieser ORC-Basistechnologie eine durch zahlreiche Patente geschützte ORC-Technologieplattform der zweiten Generation entwickelt. Die auf der Grundlage der Orcan-Technologie hergestellten Kleinkraftwerke werden als efficiency PACKs vermarktet.

Ende 2016 hat die Orcan Energie AG die 100-prozentige Tochtergesellschaft Orcan Efficiency Solutions GmbH mit Sitz in München gegründet. Zwischen der Orcan Energy AG - als Obergesellschaft - und der Orcan Efficiency Solutions GmbH - als Untergesellschaft - besteht seit dem Geschäftsjahr 2018 ein Ergebnisabführungsvertrag. Derzeit verfügt die Orcan Efficiency Solutions GmbH über keinen aktiven Geschäftsbetrieb.

Strategie

Die Strategie der Orcan Energy AG besteht im Wesentlichen darin, der eigenentwickelten ORC-Technologieplattform bzw. den produzierten efficiency Packs zum nationalen und internationalen Durchbruch zu verhelfen. Zielsetzung ist es, den Kunden in den unterschiedlichsten Industrien und geografischen Regionen modulare Kleinkraftwerkslösungen zur Umwandlung von Abwärme in CO 2 -freien und günstigen Strom zur Verfügung zu stellen. Durch die Nutzung von Kleinkraftwerken der Orcan Energy AG können Kunden ihre ansonsten verlorene Abwärme Ertrag bringend recyclen und gleichzeitig einen positiven Beitrag zur Reduzierung des CO 2 -Ausstosses leisten. Damit im Zusammenhang stehend, können Unternehmen mit efficiency Packs regulatorische Effizienznormen besser einhalten und an den CO 2 -Ausstoss gekoppelte Abgaben bzw. Steuern senken.

Im Rahmen ihrer internationalen Expansion hat die Orcan Energy AG im Februar 2018 gemeinsam mit den beiden Partnern CITIC Pacific und VPower Group die Joint-Venture-Gesellschaft Orcan International Investment Holdings Limited (im Folgenden "Orcan International") mit Sitz in Hongkong gegründet.

Absatzmärkte

Die Produkte der Orcan Energy AG kommen bei mobilen und stationären Motorenanwendungen - wie zum Beispiel auf Schiffen und bei motorenbasierten Kraftwerken - sowie bei Industrieanwendungen unterschiedlicher Art zum Einsatz ebenso im Bereich der Geothermie. Da es hinsichtlich der geografischen Anwendungsmöglichkeiten der efficiency PACKs grundsätzlich keine Einschränkungen gibt, erstrecken sich die Absatzmärkte weltweit. Sowohl bei der nationalen als auch internationalen Expansion kooperiert die Orcan Energy AG daher auch mit renommierten Großkonzernen wie etwa mit E.ON oder AlfaLaval. Eine Verlängerung der Kooperationsvereinbarung ab 2024 mit E.ON wird derzeit diskutiert. Eine zentrale Bedeutung insbesondere für die asiatische Expansionsstrategie spielt die in Hongkong beheimatete Orcan International Investment Holdings Limited, an der die Orcan Energy AG mit 20 Prozent beteiligt ist. Mittels dieses Joint Ventures hat sich die Orcan Energy AG den Zugang zum asiatischen Markt erschlossen.

Externe Einflussfaktoren für die Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft

Im Zuge des sich immer deutlicher abzeichnenden Klimawandels ist ein verantwortlicher und damit effizienter Umgang mit Energie immer mehr ins Zentrum des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Handelns gerückt. Der Handlungsdruck ist mit Ausbruch der Ukrainekrise und den damit verbundenen Auswirkungen für die Energiepolitik noch erheblich verstärkt worden. Die internationale Vereinbarung von Zielen zur CO 2 -Reduzierung und der Beschluss vom Energieeffizienzgesetz1 sind zwei starke Beispiele anhand derer wir sehen, dass der Klimaschutz wirtschaftlich, aber auch geopolitisch eine große Rolle spielt. So wird zum Beispiel über das Energieffizienzgesetz darauf hingewirkt, dass Kunden konkrete Maßnahmen zur Erhöhung dieser umsetzen. Der sich daraus ableitende immer größer werdende Druck zur Dekarbonisierung unseres wirtschaftlichen Handelns repräsentiert ein positives Marktumfeld für die auf die Vermeidung von CO 2 ausgerichtete Technologieplattform der Orcan Energy AG.

Bereich Forschung und Entwicklung

Nachdem im Geschäftsjahr 2022 vor allem der Test und die Validierung der genannten efficiency PACK Marine 150.200 sowie efficiency PACK Marine 050.100 in Arbeit waren, wurde im Geschäftsjahr 2023 der Fokus gelegt auf die Umsetzung von Kostensenkungsmaßnahmen, die Installation und Inbetriebnahme des efficiency PACK Marine 150.200 und des efficiency PACK Marine 050.100 sowie die Entwicklung eines ohne Frequenzumrichter arbeitenden efficiency PACK 150.200 für Power-Anwendungen in Asien. Ein weiterer wichtiger Aspekt war die Entwicklung und der Test von weiteren Komponenten, um die Lieferantenbasis weiter zu verbreitern. Die Gesamtaufwendungen für Forschung und Entwicklung betrugen im Geschäftsjahr TEUR 180 (im Vorjahr 135 TEUR).

Die Entwicklung und der Praxistest des efficiency PACK Marine 150.200 sowie die Weiterentwicklung des efficiency PACK Marine 050.100 wird weiterhin unterstützt durch das ENIGMMONIA Förderprojekt der EU und baut auf der im stationären Umfeld bewährten Technologie auf.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2023

Das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 war geprägt von einer wirtschaftlichen Stagnation, wobei die Inflationsraten zwar rückläufig waren, jedoch nach wie vor auf einem hohen Niveau. Das bereinigte BIP ist im 3. Quartal um 0.1 Prozent zurückgegangen, was sich auch in der schwachen Auftragslage in Deutschland in 2023 widerspiegelt. Für Belastung der Wirtschaft zum Ende des Jahres 2023 sorgte auch das Urteil des BVerfG vom 15.11.2023 über die Nichtigkeit des zweiten Nachtragshaushaltsgesetz.2,3

Die Industriekonjunktur weltweit entwickelte sich auch im Jahr 2023 schwach. Gründe hierfür waren die schlechten Finanzierungsbedingungen und eine allgemein schwache Nachfrage für die Industrieproduktion. Auch die weltwirtschaftlichen Wachstumsaussichten blieben mit Stand Dezember 2023 verhalten. Ferner sind die Außenhandelspreise nach wie vor von hohen Preissteigerungen beeinflusst. Ursächlich hierfür ist nach wie vor der Krieg in der Ukraine und damit einhergehend die teuren Energieimporte, vor allem für Erdgas.4 Die Lage am Arbeitsmarkt verhält sich analog zu der allgemeinen konjunkturellen Stagnation. Die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen in Deutschland ist gemäß dem ifo-Beschäftigungsbarometer zurückgegangen. Anders verhält es sich jedoch im Sektor Industrie, hier konnte ein leichter Anstieg beobachtet werden. Nichtsdestotrotz ist die Arbeitslosigkeit in Deutschland mit 1,7 Mio. offenen Stellen nach wie vor hoch, eine Verbesserung ist zunächst wieder im Frühjahr 2024 zu erwarten.5 Die Inflationsrate betrug im November 2023 3,2 %. Dies entspricht dem niedrigsten Stand seit Juni 2021, ursächlich waren die sehr hohen Energiepreise im Vorjahr. Allgemein ist eine nachlassende Preisdynamik zu beobachten. Im Jahresdurchschnitt 2023 konnte eine Inflationsrate von 5,9% verzeichnet werden. Dies entspricht im Durchschnitt einer Verringerung der Teuerungsrate im Vergleich zum Vorjahr.6,7

Hinsichtlich der Wettbewerbssituation im Marktumfeld der Orcan Energy AG hat sich nach unserer Marktwahrnehmung 2023 keine wesentliche Veränderung ergeben. Nach wie vor kommt der einzig nachhaltig in Erscheinung tretende Marktbegleiter aus Skandinavien. Darüber hinaus gibt es nach wie vor verschiedene kleinere Unternehmen auf dem Markt für Abwärmenutzung auf Grundlage von Kreisprozessen. Eine konkrete direkte Wettbewerbssituation zur Orcan konnten wir bisher nicht feststellen. Grundsätzlich besteht jedoch im weltweiten Markt der Abwärmenutzung ein derart großes Geschäftspotenzial, dass die Gesellschaft davon ausgeht, dass sich der mittelfristige Eintritt von weiteren Marktbegleitern nicht negativ auf die Wachstumsperspektiven von bestehenden Marktteilnehmern auswirken würde. Laut einer kürzlich von der Gesellschaft beauftragten Marktstudie ergibt sich ein Abwärme-Potenzial in Höhe von 2.380 - 2.650 TWhth. Dies entspricht einem Volumen von möglichen jährlichen Einsparungen in Höhe von 17 - 19 Mrd. USD weltweit. Berücksichtigt wurden bei der Berechnung die von Orcan adressierbaren Märkte wie beispielsweise die Branchen Zement- und Stahlproduktion, Geothermie und der Marinebereich. Nicht eingerechnet sind hier z.B. Industrien wie chemische Recyclingprozesse oder grüner Wasserstoff, was nochmal zu einer Vergrößerung des Marktpotenzials führen kann. 8,9

2.2. Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2023 stand die Erschließung neuer Märkte, trotz allgemeiner Konjunkturunsicherheiten, im Fokus. So konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr drei Absichtserklärungen mit großen Industrien in den Bereichen Zement abgeschlossen werden, die jeweils ein enormes Absatzpotenzial ermöglichen. Auch im Bereich Geothermie konnten Absichtserklärungen unterzeichnet werden. Diese konnten jedoch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 noch nicht in Auftragseingänge umgewandelt werden.

Ebenso war die erneute Steigerung des Auftragseingangs im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr im Fokus der Gesellschaft. So gelang es dem Vertrieb im Anwendungsbereich Power bzw. Geothermie das Großprojekt aus dem Vorjahr zu erweitern, mit einem Gesamtvolumen von rund 47 Mio. EUR, wobei der Anteil für 2023 auf rund 26 Mio. EUR entfällt. Dies entspricht zusätzlich 31 Einheiten.

Ebenso konnte im Anwendungsbereich der Industrie zwei Großaufträge im Bereich Zement gewonnen werden, Gesamtvolumen der beiden Projekte bei 8,5 Mio. EUR. Auch in der Business Line Marine ergab sich neben der bestehenden Kooperationsvereinbarung mit dem internationalen Branchenriesen Alfa Laval durch eigenständige Vertriebsaktivitäten weitere Marineprojekte mit 1,5 Mio. EUR Auftragsvolumen. Die Bereiche Industry und Marine blieben jedoch hinter den Erwartungen für 2023.

Trotz des Wachstums gegenüber dem Vorjahr, gelang es der Gesellschaft nicht, das prognostizierte Ziel von 61 Mio. EUR Auftragseingang über alle Geschäftsbereiche zu erreichen, weil regulatorische Unsicherheiten zu deutlich längeren Entscheidungsprozessen bei unseren Kunden bezüglich der Investitionen in unsere Produkte geführt haben.

Beim Umsatz konnte aufgrund ausstehender Umsetzung der Projekte aus dem Jahr 2022 die Erwartung von 30 Mio. EUR nicht getroffen werden. So verbleibt im Auftragsbestand zum 31.12.2.2023 ein Volumen i.H.v. 63 Mio. EUR. Davon resultieren rund 26 Mio. EUR aus den Jahren 2021 und 2022 und rund 37 Mio. EUR aus dem Jahr 2023.

So betrug der Rohertrag im Geschäftsjahr 2023 TEUR 4.201 (im Vorjahr TEUR 6.714). Die Rohertragsmarge lag damit bei 38 % und damit knapp über der Erwartung.

Die fehlenden Umsätze trugen bei steigenden Kosten maßgeblich dazu dabei, dass das EBITDA Ziel nicht wie geplant erreicht werden konnte. Ebenso trug die Abschreibung des Joint Venture in China zum Jahresfehlbetrag erheblich bei.

Insgesamt sieht der Vorstand der Gesellschaft, dass trotz herausfordernder Rahmenbedingungen, wie z.B der Verunsicherung vieler Kunden aufgrund der während des Geschäftsjahres 2023 vorherrschenden Unsicherheit bezüglich des Energieeffizienzgesetzes, was zu Verschiebungen auf der Auftragseingangs- und Umsatzseite geführt hat, der zweithöchste Umsatz und der höchste Auftragseingang in der Unternehmensgeschichte erzielt werden konnte. Dazu beigetragen haben insbesondere verstärkte Vertriebsaktivitäten und eine auf weitere Expansion ausgerichtete Unternehmensstrategie. Der Jahresfehlbetrag wurde maßgeblich durch die erfolgte Bereinigung des Beteiligungswerts unseres Joint Ventures in China mitbeeinflusst.

2.3. Darstellung, Analyse und Bedeutung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2.3.1. Vermögenslage

Zum 31.12.2023 weist die Orcan Energy AG mit TEUR 32.492 eine im Vergleich zum Vorjahreswert in Höhe von TEUR 44.366 deutlich geringere Bilanzsumme aus.

Im Anlagevermögen in Höhe von TEUR 6.075 repräsentieren mit einem Wert in Höhe von TEUR 5.024 die Geschäftsanteile an dem 2018 gegründeten Joint Venture den mit Abstand größten Einzelposten. Aufgrund dauerhafter Wertminderung erfolgte dieses Jahr eine Abschreibung in Höhe von TEUR 5.554. Das zum 31.12.2023 ausgewiesene Umlaufvermögen liegt bei TEUR 26.361 und damit unter dem Vorjahreswert in Höhe von TEUR 33.139. Hauptgrund für diesen Rückgang war das mit TEUR 8.176 im Vergleich zum Vorjahreswert in Höhe von TEUR 23.634 deutlich niedrigere Guthaben bei Kreditinstituten. Der Abfluss resultiert aus dem Aufbau des Vorratsvermögen um TEUR 9.913, um Lieferkettenengpässen vorzubeugen und der Neugründung der Orcan Energy Production GmbH.

Das Eigenkapital zum 31.12.2023 in Höhe von TEUR 19.089 liegt unter dem Vorjahreswert von TEUR 30.640. Eigenkapitalreduzierend wirkte sich der zum 31.12.2023 ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 11.551 aus, der sich deutlich über dem Niveau des Vorjahres von TEUR 1.597 bewegt.

Die sonstigen Rückstellungen liegen mit TEUR 2.452 über dem Vorjahr (TEUR 1.713). Der Anstieg begründet sich unter anderem in höheren Rückstellungen für Beratungsleistungen.

Zum 31.12.2023 weist die Gesellschaft Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 10.879 aus, die damit um TEUR 1.091 unter dem Vorjahr lagen. Zum 31.12.2023 besteht nach wie vor das Darlehen der E.ON Finanzanlagen GmbH in Höhe von TEUR 4.730 zuzüglich aufgelaufener Zinsen in Höhe von TEUR 1.197. In den Verbindlichkeiten zum 31.12.2023 sind außerdem Anzahlungen in Höhe von TEUR 3.425 enthalten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.319.

2.3.2. Ertragslage

Insgesamt erzielte die Orcan Energy AG im Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 10.959. Davon sind TEUR 4.723 dem Bereich Industry zuzuordnen, TEUR 3.556 dem Bereich Power und TEUR 2.313 dem Bereich Marine. TEUR 366 entfallen auf sonstige Umsätze wie beispielsweise Wartungsrechnungen. Die Umsatzerlöse haben sich im Vergleich zum Vorjahreswert in Höhe von TEUR 21.747 halbiert. Hauptgrund hierfür war ein Großprojekt im Bereich Geothermie, welches noch nicht umgesetzt werden konnte. Auch nicht frühzeitig unterzeichnete neue Projekte trugen zu dem Rückgang bei. Ein Großauftrag aus dem Bereich Zement in Höhe von TEUR 6.650 konnte erst im Dezember unterzeichnet werden, womit eine Umsetzung und damit Verumsatzung im Jahr 2023 ausgeschlossen war.

Aufgrund noch nicht abgeschlossener Großprojekte und vorproduzierte efficiency PACKs wurden in der Bilanz zum 31. Dezember 2023 unfertige und fertige Erzeugnisse in Höhe von TEUR 7.037 ausgewiesen (Vorjahr TEUR 3.581). Dies führte zu einer Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnisse von TEUR 3.456 im Vergleich zur Bestandsminderung von TEUR 819 im Geschäftsjahr 2022. Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr 2023 außerdem sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 948 im Vergleich zu TEUR 540 im Vorjahr aus. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf Auflösung aus Rückstellungen und erhaltene Fördermittel zurückzuführen.

Der Personalaufwand lag 2023 mit TEUR 4.940 über dem Vorjahreswert in Höhe von TEUR 4.043. Im Geschäftsjahr 2023 stieg die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Orcan Energy AG von durchschnittlich 45 auf durchschnittlich 51 (zum Stichtag 31.12.2023: 58).

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um TEUR 1.629 auf TEUR 5.046 ist im Wesentlichen auf wesentlich höhere Beratungskosten zurückzuführen.

Zum 31.12.2023 weist die Orcan Energy AG einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 11.551 aus. Damit bewegt sich das Ergebnis deutlich unter Vorjahresniveau in Höhe von TEUR -1.597. Die gesunkenen Umsatzerlöse im Zusammenhang mit in Summe signifikant gestiegenen Aufwendungen für den Geschäftsausbau erklären den erhöhten Fehlbetrag. Ebenso ist die Abwertung vom Joint Venture in China in Höhe von TEUR 5.554 ursächlich für den hohen Jahresfehlbetrag.

2.3.3. Finanzlage

Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 besteht noch ein festverzinsliches Darlehen aus dem Jahr 2021 mit einer Laufzeit von 6 Jahren über TEUR 4.730 zuzüglich aufgelaufener Zinsen in Höhe von TEUR 1.197 von der E.ON Finanzanlagen GmbH. Hierbei handelt es sich um ein Wandeldarlehen, welches jederzeit gewandelt werden kann.

Das kurzfristige Fremdkapital beträgt zum 31.12.2023 TEUR 4.953 (Vorjahr TEUR 6.460).

Das langfristige Fremdkapital beträgt zum 31.12.2023 TEUR 5.927 (Vorjahr TEUR 5.510).

Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2023 58,7 % (Vorjahr 69,1 %).

Die Orcan Energy AG weist zum 31.12.2023 liquide Mittel in Höhe von TEUR 8.176 (Vorjahr TEUR 23.634) aus.

Der gesamte Cashflow des Jahres 2023 von -15,5 Mio. EUR ist bei vernachlässigbaren Effekten aus der Finanzierung insbesondere auf Investitionstätigkeit (-0,6 Mio. EUR) und operative Tätigkeit (-14,8 Mio. EUR) zurückzuführen. Hier wirkte neben dem negativen Ergebnis insbesondere der Aufbau der Vorräte.

Gesamtanalyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Geschäftsverlauf bei der Orcan Energy AG 2023 verzeichnet weiterhin ein Wachstum im Auftragseingang. Das Geschäftsjahr 2023 stand mit dem erzielten Auftragseingang ganz im Zeichen der Expansion. Im Mittelpunkt stand 2023 die Unterzeichnung einiger Absichtserklärungen mit jeweils großem Absatzpotenzial.

Beim Umsatz erzielte die Orcan Energy AG im Jahr 2023 einen Rückgang. Zwar konnte die Gesellschaft einige Projekte abschließen, jedoch wurde der Großauftrag im Bereich Geothermie aus dem Jahr 2022 nicht abgearbeitet, sondern verbleibt im Auftragsbestand zum 31.12.2023. Dieser Großauftrag wurde, wie oben beschrieben, zudem im Jahr 2023 noch erweitert. Der Fokus im Jahr 2024 liegt nun in der Abarbeitung dieses Großprojekts. Der Materialaufwand lag wie die Umsatzentwicklung mit TEUR 11.162 unter Vorjahresniveau. Ursächlich hierfür ist der bereits erwähnte Aufbau des Vorratsvermögens. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit TEUR 5.046 deutlich über dem Vorjahr (TEUR 3.417); davon entfallen TEUR 1.204 auf außergewöhnliche Aufwendungen insbesondere im Rahmen großer Beratungsprojekte. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) lag somit bei TEUR -5.786 im abgelaufenen Geschäftsjahr und hat sich somit um TEUR 5.040 gegenüber dem Vorjahresergebnis in Höhe von TEUR -746 verringert. Bereinigt man nun dieses EBITDA um außergewöhnliche sowie nicht operative Aufwendungen und Erträge, so ergibt sich ein bereinigtes EBITDA in Höhe von TEUR -4.467 im abgelaufenen Geschäftsjahr im Vergleich zu einem Vorjahreswert von TEUR 74. Neutrale Aufwendungen betreffen im Jahr 2023 im Wesentlichen unregelmäßige Aufwendungen aus Beratungsaufwendungen (TEUR 1.145) aus einer Kooperation mit einer Beratungsgesellschaft sowie periodenfremde Aufwendungen (TEUR 33), die Aufsichtsratsvergütung (TEUR 60) sowie Aufwendungen für die Förderprojekte (TEUR 87). Neutrale Erträge betreffen im Jahr 2023 im Wesentlichen periodenfremde Erträge mit TEUR 71.

In TEUR 2023 2022
EBITDA * -5.786 -746
Neutrale Aufwendungen +1.437 +848
Neutrale Erträge -119 -28
Adjusted EBITDA -4.467 74

Im Geschäftsjahr 2023 ist es der Orcan Energy AG gelungen, das Auftragsvolumen erneut zu erhöhen. Insgesamt konnte ein Auftragseingang von über 44 Mio. EUR realisiert werden. Dies entspricht einem erneuten Wachstum von ca. 29 %. Hier zahlen sich mehrheitlich die eigenen Vertriebsaktivitäten als auch die Vertriebspartnerschaften mit Alfa Laval aus.

Kennzahl 2023 2022 Veränderung
TEUR
Veränderung
in Prozent
Auftragseingang TEUR 44.524 34.501 +10.023 +29%
Umsatz TEUR 10.959 21.747 -10.788 -50%
EBITDA * TEUR -5.786 -746 -5.040 -676%
Bereinigtes EBITDA ** TEUR -4.467 74 -4.541 -6.136%
Jahresfehlbetrag -11.551 -1.597 -9.954 -623%
Mitarbeiteranzahl 51 45 +6 +13%

* gemäß Berechnung nach der GuV Gliederung nach §275 HGB. EBITDA = Ergebnis nach § 275 Abs. 2 HGB vor Zinsergebnis, Ertragsteuern und Abschreibungen.

** bereinigtes EBITDA = EBITDA ohne neutrale Aufwendungen/Erträge (d.h. außergewöhnliche, periodenfremde, nicht-operative Aufwendungen/Erträge)

2.3.4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Die nach wie vor wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Orcan Energy AG in der jetzigen Wachstumsphase sind die erzielten Umsatzerlöse, da dies der zentrale finanzielle Leistungsindikator hinsichtlich der angestrebten deutlichen Verbesserung der Profitabilität der Gesellschaft ist. Ebenfalls misst das Unternehmen seine Leistung mit dem Auftragseingang. 2023 lagen die erzielten Umsatzerlöse mit TEUR 10.959 deutlich unter dem Vorjahreswert in Höhe von TEUR 21.747 und ebenfalls unter dem letzten Planwert in Höhe von TEUR 30.922. Hauptgründe hierfür waren im Wesentlichen das noch nicht angearbeitete Großprojekt im Bereich Geothermie. Dieses verblieb zum Stichtag 31.12.2023 im Auftragsbestand. Die in 2023 erzielte Gesamtleistung - also die Umsatzerlöse zuzüglich der Veränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse - betrug TEUR 14.415 im Vergleich zum Vorjahreswert in Höhe von TEUR 20.928. Dies entspricht Rückgang von 31%. Das EBITDA betrug zum 31.12.2023 TEUR -5.786. Die Rohertragsmarge wird abweichend vom vorherigen Lagebericht nicht mehr als einer der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren gesehen.

2.3.5. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Die Orcan Energy AG verfolgt als nicht finanziellen Leistungsindikator wie im Vorjahr die sogenannte Anlagenverfügbarkeit. Die Anlagenverfügbarkeit misst die betriebsbereiten Anlagen ohne Fehler in Prozent. Das heißt 100% Verfügbarkeit bedeutet, dass in der jeweiligen Berichtsperiode alle Anlagen im Feld betriebsbereit ohne Fehler gelaufen sind. Angestrebt wird eine Verfügbarkeit von 95 % im jeweiligen Geschäftsjahr. Im Jahr 2023 konnten für unsere Produkte eine Verfügbarkeit deutlich über 95% sowohl für die ORC-Module als auch für die Peripherie (z.B. Wasserkreislauf, etc.) erreicht werden.

3. Prognose-, Chancen-, Risikoübersicht

3.1. Prognosebericht

Trotz der derzeit noch zurückhaltende Wirtschaftsprognose von 0,2 %10 sowie der Teuerungen durch die hohe Inflation sieht sich die Orcan Energy AG sehr gut gewappnet, den eingeschlagenen Wachstumspfad fortzusetzen. Positiv wirken sich dabei die Referenzanlagen zweier Großprojekte aus, die vor allem für den Vertriebserfolg in der Zementindustrie eine große Rolle spielen. Auch ein neues Referenzprojekt im Bereich Recycling trägt zum Vertriebserfolg bei. Auch der Geschäftsbereich Power, dessen potenzielle Kunden in besonderem Maße im internationalen Umfeld zu finden sind, kann Referenzprojekte vorweisen. So wurden bis Ende des Jahres 2023 zwei Projekte in den Ländern Frankeich und Bulgarien beliefert. Hervorzuheben ist das bereits erwähnte Großprojekt aus dem Bereich Power mit einem Auftragsvolumen von über 20 Mio. EUR, welches zum 31.12.2023 unterzeichnet werden konnte und im Jahr 2024 und 2025 umgesetzt wird.

Vorbehaltlich, dass keine Verschlechterung der Ukraine-Krise oder weitere geopolitische Risiken entstehen und damit einhergehende makroökonomische Beeinträchtigungen eintreten sowie keine weiteren Verschlechterungen der Lieferkettenbeziehungen stattfinden, geht die Gesellschaft davon aus, im Geschäftsjahr 2024 Umsatzerlöse in Höhe von 25 - 35 Mio. EUR und ein leicht positives EBITDA erzielen zu können. Der Auftragseingang wird in Höhe von 60 - 80 Mio. EUR erwartet. Die gewählten Bandbreiten tragen hierbei den typischen Charakteristika des Projektgeschäfts Rechnung. Das Ziel der Verfügbarkeit liegt wie im Vorjahr bei 95 %.

3.2. Risikobericht

Die Orcan Energy AG sieht in ihrem permanenten Risikomonitoring unverändert drei wesentliche Risikokategorien: Technologierisiko, Umsetzungsrisiko und Finanzierungsrisiko. Generell lässt sich außerdem sagen, dass die Entwicklung der Gesellschaft abhängig ist von der Entwicklung vom Strompreis. Sollte die aktuelle Unsicherheit über die Entwicklung vom Strompreis weiterhin bestehen, besteht das Risiko, dass Unternehmen Ihre Investitionen zurückhalten werden und Aufträge verschoben werden.11 Unter dem Technologierisiko sind sämtliche Risiken subsumiert, die sich ergeben, wenn die seitens der Orcan Energy AG entwickelte Technologieplattform nachhaltige Funktionsrisiken aufweist. Dies würde dazu führen, dass verkaufte efficiency Packs häufig Störungen aufweisen und/oder nicht die dem Kunden in Aussicht gestellte Leistung liefern. Kunden könnten daraufhin vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz fordern. Die Neukundengewinnung würde schwierig bis unmöglich werden. In letzter Konsequenz würde der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet werden. Mittlerweile ist die Zahl der weltweit installierten efficiency Packs auf über 530 angestiegen. Die Anzahl der Betriebsstunden beläuft sich auf rund 4,3 Millionen. Im Zuge der Entwicklung des jüngsten Produktes - des efficiency Packs 150.200 - mit einer Entwicklungszeit von nur etwas mehr als 12 Monaten vom Entwurf des Prototyps bis zum Start der Produktion der Kleinserie - hat die Gesellschaft aus unserer Sicht unter Beweis gestellt, dass die seitens Orcan entwickelte Technologie einen guten Reifegrad erreicht hat und das grundsätzliche Technologierisiko weitestgehend unwesentlich ist. Sollte es dennoch bei Anlagen im Feld zu Störungen kommen, wird zudem über eine entsprechende ISO 9001 zertifizierte Prozesslandschaft sichergestellt, dass bei Auftreten von Technologie-bedingten Störungen, diese in den Produktenwicklungsprozess einfließen und unmittelbar zu Produktverbesserungen führen.

Nach dem Geschäftsjahr 2022 hat sich auch im Jahr 2023 der Risikoschwerpunkt naturgemäß sukzessive in Richtung Umsetzungsrisiko verschoben. Dies umfasst neben der Planung von Installationen auch die Produktion und Inbetriebnahme der efficiency PACKs sowie die Abhängigkeit von gewissen Schlüsselpositionen im Personalbereich. Den damit verbundenen Risiken von Verzögerungen bei der Umsetzung der einzelnen Teilschritte sowie Lieferengpässen durch die derzeit weltweit vorherrschenden Lieferschwierigkeiten begegnet die Gesellschaft mit einer sorgfältigen Auswahl von externen Produktions- sowie Installationspartnern, dem Aufbau eigener Fertigungskapazitäten, als auch durch HR-Management, welches dafür Sorge trägt, dass qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht. Im Rahmen des Anstiegs der Inflation konnten Preissteigerungen auf Lieferantenseite weitestgehend an unsere Kunden weitergereicht werden. Bei der Planung von Projekten setzt die Orcan Energy AG auf die neue interne Abteilung "Solution Center". Die Mitarbeiter im Solution Center verfügen über die benötigte Expertise in der Projektierung. Im Rahmen der in 2023 abgeschlossenen Großprojekte hat sich gezeigt, dass die implementierten Prozesse hinreichend funktionieren und sich die Umsetzungsrisiken als beherrschbar erweisen, die für eine Technologie in diesem Entwicklungsstadium üblich ist.

Die Gesellschaft geht davon aus, dass die ergriffenen Maßnahmen für die Abwendungen des Eintritts der obenstehend beschriebenen Technologie- und Umsetzungsrisiken hinreichend sind. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich besagte Bestandsrisiken in einem solchen Umfang materialisieren, dass sie den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten. Dabei handelt es sich jedoch um ein typisches Risikoniveau für eine Gesellschaft, die eine noch relativ junge Technologie am Markt etablieren möchte.

Trotz eines starken Auftragseingangs in 2023 besteht das größte Risiko der Gesellschaft weiterhin darin, mittel- bis langfristig nicht über hinreichende finanzielle Mittel zu verfügen. Die Gesellschaft erwirtschaftet derzeit noch Verluste und negative Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit und ist daher zumindest mittel- bis langfristig auch weiterhin auf Finanzmittel (Eigenkapital wie Fremdkapital), die durch Investoren zur Verfügung gestellt werden, angewiesen. In diesem Zusammenhang strebt die Gesellschaft durch eine rasche Verbesserung der Umsatz- und damit auch der Ertragslage für 2024 die Erreichung der Gewinnzone im EBITDA an. Dennoch setzt die Gesellschaft ihre Aktivitäten zur Gewinnung weiterer Investoren uneingeschränkt fort. Auch ohne erfolgreichen Abschluss weiterer Finanzierungsrunden verfügt die Gesellschaft aus heutiger Sicht über hinreichende Finanzmittel, sodass die Finanzierung des operativen Geschäftsbetriebs auch im Fall des Ausbleibens von wichtigen eingeplanten Projektrealisierungen bis mindestens Mitte 2025 gesichert ist. Sofern diese geplanten Projektrealisierungen bzw. die geplante Eigenkapitaltransaktion ausbleibt, müsste die Gesellschaft Schritte unternehmen, wie zum Beispiel die Verschiebung von im Ausland geplanten Joint Ventures oder anderer geplanter Investitionen in zukünftige Jahre. Für die Absicherung der mittel- bis langfristigen Finanzierung ist das Erreichen des Break Evens wesentliche Voraussetzung. Sollte diese Schwelle im Geschäftsjahr 2024 nicht wie geplant überschritten werden, könnte die Gesellschaft mittelfristig auf die Zuführung weiterer finanzieller Mittel angewiesen sein.

In der nachfolgenden Tabelle werden die zuvor genannten Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der Auswirkung und der daraus abgeleiteten Gesamtbeurteilung zusammenfassend dargestellt.

Dabei ist bei der Eintrittswahrscheinlichkeit zu unterscheiden in selten (< einmal pro Jahr), möglich (einmal pro Jahr bis alle 6 Monate), häufig (einmal pro Monat) und sehr häufig (öfter als einmal pro Monat). Die möglichen finanziellen Auswirkungen, bezogen auf den Umsatz können gering (0 % - 30 % vom Umsatz), mittel (31 % - 60 %) oder hoch (61% - 100%) sein. Die Gesamtbeurteilung kann unwesentlich, beherrschbar oder wesentlich sein. Die Risikobeurteilung hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.

Risiken Eintrittswahrscheinlichkeit Mögliche Auswirkung Gesamtbeurteilung
Technologierisiko selten gering unwesentlich
Umsetzungsrisiko möglich mittel beherrschbar
Finanzierungsrisiko selten hoch beherrschbar

Sonderrisiko Ukraine-Krieg

Wie bereits vorstehend erläutert, wurde die Geschäftsentwicklung der Orcan Energy AG 2023 auch durch die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs indirekt beeinflusst. Zwar bezieht die Orcan Energy AG keine Komponenten aus der Ukraine oder Russland und es gibt auch im Jahr 2023 keine Kunden aus diesen Ländern. Jedoch ist die Gesellschaft von den hohen Energiepreisen infolge des Kriegs betroffen, was sich in Teuerungszuschlägen im Materialaufwand sowie in langen Lieferzeiten niederschlägt.

Risiken aus Finanzinstrumenten

Zu den Finanzinstrumenten der Orcan Energy AG zählen Verbindlichkeiten einschließlich Darlehen, Forderungen, Guthaben bei Kreditinstituten sowie Finanzanlagen.

Es wird einmal jährlich eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Finanzanlagen durchgeführt. Hierbei wird das DCF-Verfahren angewendet. Anpassungen werden je nach Bewertungsergebnis durchgeführt. Hier ergeben sich entsprechend Effekte aus Zinsänderungen.

Bei den Verbindlichkeiten ergibt sich kein Risiko aus Zinsänderungen, da das Darlehen mit einem fixen Zinssatz vereinbart ist.

Aufgrund von Anzahlungen sind größere Ausfälle von Forderungen selten. Forderungsausfallrisiken werden durch die Optimierung des Forderungsmanagements zudem minimiert.

Da die Ein- und Verkäufe zu großen Teilen in EUR erfolgen ist das Wechselkursrisiko begrenzt.

Zur Absicherung des Liquiditätsrisikos wird regelmäßig eine Liquiditätsplanung für 6 Monate erstellt.

Alle genannten Risikofaktoren können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Orcan Energy AG beeinflussen. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre werden die genannten Risiken vom Vorstand als gering eingeschätzt. Auch bestehen keine wesentlichen Einzelrisiken, die als existenziell einzustufen wären.

3.3. Chancenbericht

Das weltweit bestehende Potenzial für die Nutzung von Abwärmeverstromungsanlagen der Orcan Energy AG ist unseres Erachtens eine unverändert hohe und wesentliche Chance

Die sukzessive Einführung von immer strenger werdenden Umweltauflagen, insbesondere auch die zur Förderung eines effizienteren Umgangs mit Rohstoffen und Energie, sollte ein weiterhin positives Marktumfeld für Effizienzlösungen generieren. Der Angriff Russlands auf die Ukraine und den damit verbundenen Energiepreiserhöhungen und der Notwendigkeit der Unabhängigkeit von russischem Gas hat u.a. zur Umsetzung des Energieeffizienzgesetz, welches die Abwärmenutzung in Deutschland zur Pflicht macht, geführt. Dies vergrößert ebenfalls den Markt für unsere ORC-Lösungen. Für den Markt der Abwärmelösungen, und damit auch für die Orcan Energy AG, könnten jedoch diese starken Energiepreiserhöhungen auch die Chance auf weiteres relevantes Wachstum sein, da sich mit einer deutlichen Verteuerung des Stroms sowie des Treibstoffs für Schiffe und Motoren auch die Wirtschaftlichkeit der Einsparung der Energie, d.h. der efficiency Packs, deutlich erhöht. Die Orcan Energy AG verfügt mittlerweile über ein breites Produktportfolio und nach Markteinschätzungen der Gesellschaft über eine attraktive Kostenposition. Durch den Einstieg in den asiatischen Markt über ein Joint Venture hat sich die Gesellschaft mit ihrer Technologie Zugang zu einem der größten Absatzmärkte für Abwärmeverstromungsanlagen geschaffen, was jedoch bezogen auf den Umsatz aufgrund der at equity Bilanzierung eine eher unwesentliche Chance darstellt. Durch die strategischen Vertriebskooperationen durch wesentliche abgeschlossene diverse Absichtserklärungen verfügt die Orcan Energy AG auch über hervorragende Partner für die Expansion in die westlichen stationären Absatzmärkte. Somit sieht sich die Orcan Energy AG produktseitig hervorragend positioniert, die sich bietenden Marktchancen zu nutzen.

1 https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/04/20230419-kabinett-beschliesst-energieeffizienzgesetz.html :~:text=Abw%C3%A4rme%20soll%20k%C3%BCnftig%20besser%20genutzt,%2C%20zu%20verwenden%20(Abw%C3%A4rmenutzung).

2 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-101.html :~:text=Mit%20heute%20verk%C3%BCndetem%20Urteil%20hat,3%2C%20Art.

3 https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2023/20231213-die-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-dezember-2023.html

4 https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2023/20231213-die-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-dezember-2023.html

5 https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2023/20231213-die-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-dezember-2023.html

6 https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2023/20231213-die-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-dezember-2023.html

7 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_020_611.html :~:text=Im%20Dezember%202023%20lag%20die,Monaten%20zuvor%20r%C3%BCckl%C3%A4ufig%20
gewesen%20war.&text=Bar%20chart%20with%2012%20bars.&text=The%20chart%20has%201%20X%20
axis%20displaying%20Time.

8 https://www.mckinsey.com/capabilities/sustainability/our-insights/waste-not-unlocking-the-potential-of-waste-heat-recovery

9 von Orcan beauftragte Marktstudie 10 https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/konjunktur-und-wachstum.html 11 https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2023/heft/8/beitrag/pro-contra-industriestrompreis.html

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 6.075.130,75 11.177.118,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 546.925,00 604.145,00
II. Sachanlagen 503.859,00 526.297,00
1. technische Anlagen und Maschinen 444.522,00 495.525,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 59.337,00 30.772,00
III. Finanzanlagen 5.024.346,75 10.046.676,00
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 531.671,75 1,00
2. Beteiligungen 4.492.675,00 10.046.675,00
B. Umlaufvermögen 26.360.645,32 33.139.438,55
I. Vorräte 16.307.851,30 6.395.164,58
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.876.326,18 3.109.799,60
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 286.982,62 7.019,04
2. sonstige Vermögensgegenstände 1.589.343,56 3.102.780,56
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 750,00 37.693,38
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.176.467,84 23.634.474,37
C. Rechnungsabgrenzungsposten 56.483,77 49.380,34
Aktiva 32.492.259,84 44.365.936,89

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 19.089.323,20 30.639.927,98
I. Gezeichnetes Kapital 9.104.221,00 9.104.221,00
II. Kapitalrücklage 68.624.169,78 68.624.169,78
III. Verlustvortrag 47.088.462,80 45.491.177,91
IV. Jahresfehlbetrag 11.550.604,78 1.597.284,89
B. Rückstellungen 2.452.300,77 1.729.990,35
C. Verbindlichkeiten 10.879.306,19 11.970.436,94
1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.084,77 4.634,82
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 4.084,77 4.634,82
2. sonstige Verbindlichkeiten 10.875.221,42 11.965.802,12
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 4.948.531,31 6.455.352,05
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 5.926.690,11 5.510.450,07
D. Rechnungsabgrenzungsposten 71.329,68 25.581,62
Passiva 32.492.259,84 44.365.936,89

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 4.200.985,24 6.714.345,28
2. Personalaufwand 4.940.155,28 4.043.081,79
a) Löhne und Gehälter 4.225.538,47 3.438.967,14
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 714.616,81 604.114,65
davon für Altersversorgung 53.118,34 37.964,97
3. Abschreibungen 160.314,75 149.892,11
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 160.314,75 149.892,11
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 5.046.371,76 3.417.439,58
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 814,32 3.436,56
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 367.681,10 10.870,78
davon aus verbundenen Unternehmen 70,19 218,01
6. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 5.554.000,00
davon außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen 5.554.000,00
7. Aufwendungen aus Verlustübernahmen (Mutter) 1.646,76 2.806,15
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 416.252,66 689.396,32
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -117,09 17.742,65
10. Ergebnis nach Steuern -11.549.957,78 -1.595.142,54
11. sonstige Steuern 647,00 2.142,35
12. Jahresfehlbetrag 11.550.604,78 1.597.284,89

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Orcan Energy AG
Firmensitz laut Registergericht: München
Registereintrag: Handelsregister B
Registergericht: München
Register-Nr.: HRB 219608

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 das zweite Mal in Folge zwei der Größenkriterien des § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuches (HGB) überschritten. Demnach ist der vorliegende Jahresabschluss 2023 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, welche für mittelgroße Kapitalgesellschaften gelten, und den Vorschriften des Aktiengesetztes (AktG) aufgestellt.

Die Bilanz ist entsprechend § 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert beibehalten.

Die Aufstellungserleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 HGB gemäß § 288 Abs. 2 HGB wurden in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt; die Beträge werden in Tausend Euro (TEUR) angegeben, sofern nicht anders ausgewiesen. Alle Werte in diesem Jahresabschluss sind jeweils für sich gerundet. Dies kann bei der Addition zu geringfügigen Abweichungen führen. Abgerundete Beträge kleiner TEUR 1 werden dabei mit TEUR 0 und Nullwerte mit TEUR - angegeben.

Anlagevermögen

Die Bilanzierung des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (ggf. zzgl. Anschaffungsnebenkosten) abzüglich planmäßiger linearer Abschreibung in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung vorgegebene oder entsprechend der geschätzten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern wurden wie folgt angenommen.

Art Anlagengut Nutzungsdauern
Immaterielle Vermögensgegenstände 20 Jahre
Technische Anlagen 3 bis 15 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahre

Die Herstellungskosten setzen sich hierbei aus Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten sowie Sondereinzelkosten der Fertigung zusammen. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Abnutzbare Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von bis zu 800 EUR werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam erfasst.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten (zzgl. Anschaffungsnebenkosten), die Beteiligungen zu Einbringungswerten bilanziert. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Ergeben sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder höhere Wertansätze, werden diese bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungskosten zugeschrieben.

Vorräte

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten mit den durchschnittlichen Einstandskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten am Bilanzstichtag bewertet.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie Leistungen wurden zu Herstellungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag angesetzt.

Die Herstellungskosten setzen sich hierbei aus Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten sowie Sondereinzelkosten der Fertigung zusammen. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Der Ansatz erfolgte zum Nennbetrag. Bestehende Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Guthaben bei Kreditinstituten

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital wird zum Nennwert bilanziert und ist vollständig einbezahlt.

Rückstellungen

Rückstellungen werden nach sorgfältiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend. Der Ansatz erfolgt in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und veröffentlicht wurde.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert.

Passive Rechnungsabgrenzung

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Die Passivierung von Ansprüchen aus bezahlten Fördermitteln erfolgt auf Basis des Rechtsanspruchs sowie der zum Bilanzstichtag erfüllten sachlichen Voraussetzungen in Höhe des bis zur Bilanzaufstellung eingereichten Fördermittelantrags.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, soweit erwartet wird, dass sie innerhalb der nächsten 5 Jahre genutzt werden können. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftssteuersatzes sowie des gewerbesteuerlichen Hebesatzes der Orcan Energy AG mit einem Steuersatz von derzeit 33 %. Auf Grund bestehender Verlustvorträge ergibt sich für das Geschäftsjahr 2023 ein Überhang der aktiven latenten Steuern. Auf den Bilanzausweis des Überhangs wird nach § 274 Abs.1 Satz 2 HGB verzichtet.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 ist das Mindestbesteuerungsgesetz in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Unternehmensgruppen; auch Pillar 2 genannt. Diesem unterliegen alle im Deutschland ansässigen Geschäftseinheiten, welche einer Unternehmensgruppe angehören, die in mindestens zwei der vier unmittelbar vorhergehenden Geschäftsjahre einen jährlichen Umsatz mindestens Mio. EUR 750 in ihrem Konzernabschluss aufweist. Die Orcan Energy AG gehört keiner Unternehmensgruppe an, welche diesen Schwellenwert übersteigt. Dementsprechend ergeben sich für die Gesellschaft weder eine Auswirkung auf die künftige Steuerbelastung noch auf die Bildung latenter Steuern.

Währungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden im Zeitpunkt ihres Entstehens mit dem Wechselkurs von diesem Tag umgerechnet. Am Bilanzstichtag werden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite entweder unverändert mit dem Wechselkurs im Zeitpunkt des Entstehens der Fremdwährungsforderung bzw. -verbindlichkeit oder mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse resultieren aus dem Verkauf von efficiency PACKs und der Inbetriebnahme sowie Wartung dieser. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Organic-Rankine-Cycle (ORC-) Anlagen in Form von Fertigungsaufträgen. Die Umsatzlegung erfolgt entsprechend der mit den Kunden getroffenen Konditionen entweder mit Gefahrenübergang bei Lieferung bzw. nach Endabnahme, das bedeutet Installation, Inbetriebnahme und Probebetrieb. In einigen Fällen sind für eigenständig verwertbare Projektbestandteile Teilabnahmen vertraglich festgehalten. In diesen Fällen wird der Umsatz, im Einklang mit dem Realisationsprinzips nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB, als Teilgewinnrealisierung erfasst.

Sonstige betriebliche Erträge

Fördermittel werden zum Zeitpunkt der Erfüllung der vereinbarten Forschungs- und Entwicklungsetappen ertragswirksam vereinnahmt.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Aufwendungen für von Dritten bezogene Forschungs- und Entwicklungskosten werden grundsätzlich innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Angaben zur Bilanz

Der Anlagenspiegel ist diesem Anhang als Anlage beigefügt.

Die Finanzanlagen beinhalten als Anteile an verbundenen Unternehmen die 100 %ige Beteiligung an der Tochter Orcan Efficiency Solutions GmbH, München, die auf EUR 1 abgeschrieben wurde. Als Beteiligung ist eine 20 %ige Beteiligung an der Orcan International Investment Holdings Limited, Hong Kong, China, enthalten. Im Geschäftsjahr wurde aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung die Beteiligung an der Orcan International Investment Holding Limited von TEUR 10.047 auf TEUR 4.493 abgeschrieben. Im Geschäftsjahr wurde die Tochter Orcan Energy Production GmbH, Kiel, neu gegründet. Dabei handelt es sich um eine 100 %ige Beteiligung der Orcan Energy AG, die entsprechend in den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesen ist.

Der Anteilsbesitz der Gesellschaft kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Name und Sitz Höhe des Anteils am Kapital
%
Eigenkapital
TEUR
Ergebnis des Geschäftsjahres 2023
TEUR
Orcan Efficiency Solutions GmbH, München 100 3 - *
Orcan Energy Production GmbH, Kiel 100 216 -309
Orcan International Investment Holdings Limited, Hong Kong, China ** 20 41.380 *** -13.924 ***
Orcan International Energy Technology Co.,Ltd. Beijing, China ** , **** 20 255 *** n.a. ***

* Auf Grund eines Ergebnisabführungsvertrags.

** Die Werte der ausländischen Gesellschaften entsprechen den nach Hong Kong Financial Reporting Standards aufgestellten Angaben. Die Umrechnung der Auslandswerte erfolgt für Eigenkapital und Ergebnis mit dem Stichtagskurs.

*** Angabe aus dem konsolidierten Abschluss 2022.

**** Indirekte Beteiligung; 100 %-iges Tochterunternehmen der Orcan International Investment Holdings Limited, Hong Kong, China.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten wie im Vorjahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Anstieg in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultiert überwiegend aus einem Service Level Agreement mit der neu gegründeten Orcan Energy Production GmbH. Die Forderungen des Vorjahres belaufen sich ausschließlich auf verzinste Altforderungen, resultierend aus übernommenen Verwaltungsaufgaben, gegen die Tochtergesellschaft Orcan Efficiency Solutions GmbH.

Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31. Dezember 2023 laut Handelsregisterauszug nominal EUR 9.104.221,00.

Das Grundkapital besteht aus insgesamt 9.104.221 nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen rechnerischen Wert von jeweils EUR 1,00. Hiervon entfallen auf Stammaktien 1.044.534 Stück und auf Vorzugsaktien 8.059.687 Stück. Alle Aktien lauten auf den Namen und sind stimmberechtigt.

Der Bilanzverlust von TEUR 58.639 setzt sich aus dem im Jahr 2023 erzielten Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 11.551 sowie einem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von TEUR 47.088 zusammen.

Der Vorstand wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juli 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 22. Januar 2028 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 4.550.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, zu erhöhen ( Genehmigtes Kapital 2023/I).

Der Vorstand ist - mit Zustimmung des Aufsichtsrats - ermächtigt, über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden.

Sonstigen Rückstellungen sind für folgende Sachverhalte gebildet:

31. Dezember 2023
TEUR
31. Dezember 2022
TEUR
Jahresabschluss- sowie Rechts- und Beratungskosten 1.097 49
Verpflichtungen aus dem Personalbereich 774 743
Ausstehende Rechnungen 308 446
Gewährleistungen und Kulanz 180 414
Diverse sonstige Rückstellungen 93 61
Gesamt 2.452 1.713

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:

Stand: 31. Dezember 2023 Gesamt davon Restlaufzeit
TEUR < =1 Jahr
TEUR
> 1 Jahr
TEUR
davon > 5 Jahre
TEUR
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3.425 3.425 - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.319 1.319 - -
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4 4 - -
Sonstige Verbindlichkeiten 6.131 205 5.926 -
davon aus Steuern 61 61 - -
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit - - - -
Gesamt 10.879 4.953 5.926
Stand: 31. Dezember 2023 Gesamt davon Restlaufzeit
TEUR < =1 Jahr
TEUR
> 1 Jahr
TEUR
davon > 5 Jahre
TEUR
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 4.158 4.158 - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.166 2.166 - -
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5 5 - -
Sonstige Verbindlichkeiten 5.641 131 5.510 -
davon aus Steuern 51 51 - -
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 4 4 - -
Gesamt 11.970 6.460 5.510

In den sonstigen Verbindlichkeiten ist ein nachrangiges Wandeldarlehen der E.ON Finanzanlagen GmbH inklusive der darauf entfallenden Zinsen in Höhe von TEUR 5.927 (Vorjahr TEUR 5.510) enthalten. Zum Bilanzstichtag berechtigt das Wandeldarlehen zum Umtausch in bis zu 296.334 Aktien der Gesellschaft.

In den Erhaltenen Anzahlungen sind Erhaltene Anzahlungen in Höhe von TEUR 1.485 (Vorjahr TEUR 321) enthalten, die durch Anzahlungsbürgschaften besichert sind.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren wie im Vorjahr im Wesentlichen aus der Verlustübernahme für das Geschäftsjahr 2023 aufgrund des am 22. Juni 2018 eingetragenen Gewinnabführungsvertrages und der umsatzsteuerlichen Organschaft mit der Tochtergesellschaft Orcan Efficiency Solutions GmbH.

Der Passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen bereits im Geschäftsjahr erhaltene Zahlungen für künftige Wartungen. Zum Stichtag gibt es keine erhaltenen Fördermittel, welche sich auf künftige Perioden beziehen.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erlöse aus Fördermittel in Höhe von TEUR 395 (Vorjahr TEUR 332) enthalten sowie periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 71 (Vorjahr TEUR 23). Die periodenfremden Erträge des Jahres 2023 betreffen insbesondere nachträglich erhaltene Gutschriften.

Aufwendungen für von Dritten bezogene Forschungs- und Entwicklungskosten, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten sind, entfallen mit TEUR 87 (Vorjahr TEUR 310) auf Aufwendungen für bezogene Materialien und Leistungen.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von TEUR 1.145 Aufwendungen für diverse Beratungsdienstleistungen u.a. bezüglich Markt- und Wettbewerbsstudien sowie Umstellung der Rechnungslegung enthalten, bei denen es sich um einmalige Umstellungsaufwendungen und Sondereffekte handelt, die entsprechend als außergewöhnlich einzustufen sind.

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen enthalten die voraussichtlich dauerhafte Wertminderung für die Orcan International Investment Holdings Limited, Hong Kong, China, in Höhe von TEUR 5.554. Im Vorjahr sind entsprechende Aufwendungen nicht angefallen.

Sonstige Angaben

Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften

Die Gesellschaft hat zwei virtuelle Beteiligungsprogramme, sogenannte Virtual Share Plans (VSP), ausgegeben, um langfristig hoch qualifizierte und motivierte Mitarbeiter gewinnen und halten zu können. Die Auszahlung hängt von Eintritt eines Exit-Events ab.

Die anteilsbasierte Vergütung im Exit-Fall wird sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit als Vermögensverlust bei den veräußernden Gesellschaftern auswirken. Auf Grund dessen wird die Gesellschaft durch die Beteiligungsprogramme nicht wirtschaftlich belastet.

Zudem ist der Sachverhalt, entsprechend des BFH-Urteils Az. I R 11/15 vom 15. März 2017, steuerbilanziell nicht abzubilden. Ein handelsbilanzieller Ansatz des Sachverhalts würde zu zusätzlichen Abweichungen zwischen der Handels- und Steuerbilanz führen, die aus Sicht der Gesellschaft zu einer verzerrten Darstellung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft führen würde, die nicht die wirtschaftliche Belastung des Beteiligungsprogramms widerspiegelt. Die hieraus resultierenden anteilsbasierten Vergütungen werden daher auch in der Handelsbilanz erfolgsneutral behandelt.

Zum Stichtag sind für die Gesellschaft keine wirtschaftlichen Risiken aus den virtuellen Beteiligungsprogrammen bekannt, da Auszahlungen, die im Exit-Fall an die Begünstigten zu leisten sind, durch die Einzahlungen aus dem Veräußerungsgeschäft gedeckt sind.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 51. Davon sind 39 männlich und 12 weiblich.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von TEUR 2.369. Davon sind TEUR 2.213 innerhalb von einem Jahr und TEUR 157 zwischen einem Jahr und fünf Jahren fällig. Davon beziehen sich TEUR 2.000 auf einen Rahmenkreditvertrag, der mit einem verbundenen Unternehmen geschlossen wurde. Dieser war zum Stichtag nicht in Anspruch genommen.

Es gibt keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen mit einer Laufzeit größer als fünf Jahre.

Organe der Gesellschaft

Vorstand
Dr. Andreas Sichert (Vorstandsvorsitzender) CEO Orcan Energy AG
Marcus Jentsch CFO Orcan Energy AG
Aufsichtsrat
Dr. Christian Reitberger (Aufsichtsratsvorsitzender) Founding Partner bei Matterwave Ventures Management GmbH und Geschäftsführer der btov Industrial Technologies GmbH
Daniel Joisten (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) Head of Innovation Commercialization bei der E.ON Business Solutions GmbH
Peter Edelmann CEO der SSI SCHÄFER Gruppe
Guillaume Taylor bis Januar 2023 Gründer und Board Mitglied bei Quadia SA
Dr. Alexander Fenzl bis Januar 2023 Country Head Germany bei der E.ON Business Solutions GmbH
Dr. Jörn van Halteren Geschäftsführer (CFO) Energy Infrastructure Solutions bei der E.ON Business Solutions GmbH
Greg Fleming Investment Director bei der Air Liquide Investissements D`Avenir et de Demonstration
Stefano Ferrari ab Februar 2023 Impact Investing Portfolio Manager der Generali Insurance Asset Management SGR SpA
Nicolas Cédric Charles Lepareur ab Februar 2023 Generaldirektor bei TiLT Capital Partners SAS
Ida Beerhalter ab Februar 2023 Geschäftsführerin bei SIB2 GmbH und Co-Leiterin des IOME Family Office
Astrid Rauchfuß ab Februar 2023 Selbstständige Beraterin

Gesamtbezüge der Organmitglieder

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr eine Gesamtvergütung in Höhe von TEUR 121 gewährt (Vorjahr: TEUR 0). Darin enthalten ist die Gewährung einer anteilsbasierten Vergütung. Dabei handelt es sich um 7.500 virtuelle Anteile, die im Zeitpunkt der Gewährung einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 61 aufgewiesen haben.

Die Angabe der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands unterbleibt unter Bezugnahme auf den § 286 Abs. 4 HGB.

Zur Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert.

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex musste nicht abgegeben werden.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, den Verlust des Geschäftsjahres in den Verlustvortrag einzustellen.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bis zur Aufstellung des Berichts gab es keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, welche für die Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung waren.

Bericht des Aufsichtsrats

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 der Orcan Energy AG

Der Aufsichtsrat der Orcan Energy AG nahm im Geschäftsjahr 2023 alle nach Gesetz und Satzung vorgeschriebenen Aufgaben wahr und hat die Geschäftsführung der Gesellschaft sorgfältig und regelmäßig überwacht. Hierzu hat sich der Aufsichtsrat vom Vorstand im hybriden Konzept, also per Video-/Telefonkonferenz sowie in den Räumlichkeiten der Orcan Energy AG abgehaltenen formalen Aufsichtsratssitzungen, in regelmäßigen informellen Video-/Telefonkonferenzen und durch zusätzliche schriftliche und mündliche Berichte regelmäßig über die Geschäftsentwicklung der Orcan Energy AG unterrichten lassen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ließ sich stets vom Vorstand über alle aktuellen Entwicklungen und wesentlichen Geschäftsvorfälle informieren und hat über die gewonnenen Informationen im Gremium berichtet.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Im Geschäftsjahr 2023 fanden insgesamt vier formale Aufsichtsratssitzungen sowie acht informelle Video-/Telefonkonferenzen des Aufsichtsrats statt. Das hybride Konzept aus dem Vorjahr, das heißt per Videokonferenz und in den Räumlichkeiten der Orcan Energy AG, der sonst physisch abgehaltenen Aufsichtsratssitzungen wurde beibehalten. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen sowie der Video-/Telefonkonferenzen hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft beschäftigt. Zentrale Themen waren im Geschäftsjahr 2023 vor allem der Auftragseingang, der Aufbau der Produktionsstätte in Kiel, die McKinsey Beratungsleistungen (bzw. die geplante Partnerschaft) sowie die Umstellung auf IFRS.

Besetzung des Aufsichtsrats

Zum 23. Januar 2023 wurde die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats auf neun erweitert. Neu gewählt wurden Stefano Ferrari, Nicolas Lepareur, Ida Beerhalter und Astrid Rauchfuß. Ihr Amt niederlegt haben ebenfalls mit Wirkung zum 23. Januar 2023 Dr. Alexander Fenzl und Guillaume Taylor.

Damit bestand der Aufsichtsrat der Orcan Energy AG zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses 2023 aus den Aufsichtsratsmitgliedern Dr. Christian Reitberger (Aufsichtsratsvorsitzender), Daniel Joisten (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Peter Edelmann, Greg Fleming, Dr. Jörn van Halteren, Stefano Ferrari, Nicolas Lepareur, Ida Beerhalter und Astrid Rauchfuß.

Besetzung des Vorstands

Im Geschäftsjahr 2023 bestand der Vorstand der Orcan Energy AG aus Dr. Andreas Sichert (Vorstandsvorsitzender) und Marcus Jentsch.

Ausschüsse

Im Geschäftsjahr 2023 bestand der Vergütungsausschuss aus Dr. Christian Reitberger, Peter Edelmann und Stefano Ferrari, der für sämtliche Belange im Zusammenhang mit der Vergütung des Vorstands der Gesellschaft zuständig ist.

Der im Jahr 2023 neu gegründete Prüfungsausschuss bestand aus Astrid Rauchfuß (Vorsitz), Dr. Christian Reitberger, Nicolas Lepareur und Dr. Jörn van Halteren. Er tagt viermal im Jahr und ist zuständig als Kontrollgremium hinsichtlich Risikomanagement, interne Kontrollen und Prozesse.

Jahresabschluss

Die von der ordentlichen Hauptversammlung der Orcan Energy AG gewählte Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat den Jahresabschluss der Orcan Energy AG für das Geschäftsjahr 2023 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht geprüft.

Der Jahresabschluss 2023 hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten. Die zu prüfenden Unterlagen und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lagen am 21. März 2024 noch nicht vor, sind jedoch in der abgehaltenen ordentlichen Sitzung des Prüfungsausschusses am 18. März 2024 und in der ordentlichen Sitzung des Aufsichtsrates am 21. März 2024 ausführlich erörtert worden. An der Sitzung des Prüfungsausschusses sowie der Sitzung des Aufsichtsrates hat der Abschlussprüfer teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und Fragen der Mitglieder des Prüfungsausschusses eingehend beantwortet. Sie Sitzung fand im hybriden Modell statt, das heißt in den Räumlichkeiten der Orcan Energy AG sowie per Video-/Telefonkonferenz. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben über die Ergebnisse der Sitzung in der ordentlichen Sitzung des Aufsichtsrates am 21. März 2024 berichtet.

Der Aufsichtsrat hat seinerseits den Jahresabschluss und den Lagebericht der Orcan Energy AG für das Geschäftsjahr 2023 geprüft. Die Einschätzungen des Vorstands decken sich sowohl mit den unterjährigen Berichten an den Aufsichtsrat als auch mit den Einschätzungen des Aufsichtsrats selbst. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des Aufsichtsrats erhebt dieser keine Beanstandungen. Der Aufsichtsrat sieht keinen Anlass, Einwendungen gegen die Geschäftsführung des amtierenden Vorstands und den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zu erheben. Mit dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers erklärt sich der Aufsichtsrat ebenfalls einverstanden.

Der Aufsichtsrat hat mit Umlaufbeschluss den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt und damit festgestellt. Mit dem Lagebericht und der Beurteilung der weiteren Entwicklung der Gesellschaft hat sich der Aufsichtsrat einverstanden erklärt.

Dank

Der Aufsichtsrat spricht dem amtierenden Vorstand und allen Mitarbeitern für ihren Einsatz und für die im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit seinen Dank und seine Anerkennung aus.

 

München, den 17. Mai 2024

Für den Aufsichtsrat

Dr. Christian Reitberger, Vorsitzender

Einladung / TO Hauptversammlung

Niederschrift über die ordentliche Hauptversammlung der Orcan Energy AG, München vom 28. November 2024, um 10:30 Uhr (MESZ)

In den Geschäftsräumen der Orcan Energy AG mit Sitz in München, Geschäftsanschrift Rupert-Mayer-Straße 44, 81379 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 219608, - nachstehend " Gesellschaft" genannt - fand am heutigen Tage die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft statt.

I.

Es waren erschienen:

1. Vom Aufsichtsrat der Gesellschaft, bestehend aus den folgenden acht Aufsichtsratsmitgliedern:

a) Dr. Christian Reitberger (Aufsichtsratsvorsitzender),

b) Daniel Joisten (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender),

c) Peter Edelmann,

d) Dr. Jörn van Halteren,

e) Greg Fleming,

f) Nicolas Cédric Charles Lepareur,

g) Ida Beerhalter, und

h) Astrid Rauchfuß niemand.

2. Vom Vorstand der Gesellschaft beide Mitglieder des Vorstands, namentlich:

a) Dr. Andreas Bernhard Sichert (Vorstandsvorsitzender) und

b) Patrick Prügger (Mitglied des Vorstands).

3. Herr Dr. Timm Gaßner, geboren am 12. Januar 1993, sowie

4. Herr Jörn Mayer, geboren am 3. Januar 1976 die Erschienenen zu Ziffer 3 und Ziffer 4 handelnd als bevollmächtigte Vertreter sämtlicher Aktionäre der Gesellschaft, wie in dem bei der Gesellschaft verwahrten Teilnehmerverzeichnis im Einzelnen aufgeführt.

II.

Nachdem der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter verhindert waren und an der ordentlichen Hauptversammlung nicht teilnahmen und gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft keine andere Person zum Versammlungsleiter bestimmt wurde, eröffnete Herr Dr. Timm Gaßner die ordentliche Hauptversammlung um 10:43 Uhr. Er übernahm im allseitigen Einvernehmen die Versammlungsleitung.

Als Form der Abstimmung bestimmte er, dass in der heutigen ordentlichen Hauptversammlung durch Zustimmung oder Ablehnung anzeigendes Handaufheben abgestimmt werden soll. Hiergegen wurde kein Widerspruch erhoben. Er bestimmte ferner, dass zur Ermittlung des Abstimmungsergebnisses das Additionsverfahren Anwendung findet.

Herr Dr. Timm Gaßner schlug vor, sich zum Versammlungsleiter zu wählen. Sämtliche anwesenden Aktionärsvertreter stimmten daraufhin im Namen der von ihnen vertretenen Aktionäre einstimmig ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen durch Zustimmung anzeigendes Handaufheben für den Beschlussvorschlag. Herr Dr. Timm Gaßner nahm diese Wahl an. Der Beschluss wurde festgestellt und verkündet.

Herr Dr. Timm Gaßner übernahm im Einverständnis aller Anwesenden den Vorsitz der heutigen ordentlichen Hauptversammlung (in dieser Eigenschaft nachstehend der " Versammlungsleiter").

III.

Der Versammlungsleiter unterzeichnete das Teilnehmerverzeichnis der Aktionäre und legte es zur Einsichtnahme aus. Es blieb während der gesamten Dauer der Hauptversammlung zur Einsichtnahme liegen.

Der Versammlungsleiter stellte fest, dass es sich um eine Vollversammlung der Aktionäre der Gesellschaft handele, und bat die Versammlung, auf die Einhaltung aller gesetzlichen und satzungsgemäßen Form-, Frist- und sonstigen Verfahrensvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Hauptversammlung, einschließlich des Zugänglichmachens, der Auslegung oder Übersendung von Unterlagen und Berichten des Vorstands, auch im Hinblick auf den Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen der Erhöhung eines genehmigten Kapitals, zu verzichten und sich mit einer Beschlussfassung der Hauptversammlung ohne Einhaltung der Bestimmungen der §§ 121 bis 127a AktG einverstanden zu erklären.

Sämtliche anwesenden Aktionärsvertreter gaben daraufhin im Namen der von ihnen vertretenen Aktionäre der Gesellschaft eine entsprechende Erklärung ab. Sämtliche anwesenden Aktionärsvertreter erklärten sich zudem im Namen der von ihnen vertretenen Aktionäre der Gesellschaft ausdrücklich damit einverstanden, dass die Hauptversammlung in Abwesenheit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats1 abgehalten wird.

Der Versammlungsleiter stellte fest, dass vom Vorstand der Gesellschaft beide Vorstandsmitglieder, also Herr Dr. Andreas Bernhard Sichert und Herr Patrick Prügger, anwesend waren.2 Er stellte weiter fest, dass sämtliche Aufsichtsratsmitglieder aufgrund dringender dienstlicher Gründe an der Teilnahme an der heutigen Hauptversammlung gehindert waren.

Der Versammlungsleiter stellte fest, dass gemäß § 19 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft jede Stückaktie der Gesellschaft in der Hauptversammlung eine Stimme gewährt und dass sämtliche auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00, also insgesamt EUR 9.104.221,00 des EUR 9.104.221,00 betragenden Grundkapitals, vertreten sind, sodass die ordentliche Hauptversammlung gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft beschlussfähig ist. Er richtete an die Erschienenen die Frage, ob gegen die Feststellung, dass alle Aktionäre erschienen bzw. vertreten sind und die ordentliche Hauptversammlung somit beschlussfähig ist, Widerspruch erhoben werde. Widerspruch wurde nicht erhoben.

Der Versammlungsleiter gab sodann die Tagesordnung für die heutige ordentliche Hauptversammlung wie folgt bekannt:

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2023

TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

TOP 4: Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

TOP 5: Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

IV.

Der Versammlungsleiter trat sodann in die Tagesordnung ein, die daraufhin wie folgt erledigt wurde:

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2023

Der Versammlungsleiter stellte fest, dass die vorgenannten Unterlagen nebst dem Prüfungsbericht der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, vom 17. Mai 2024 in der heutigen ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre ausliegen. Auf Verlesung und Erläuterung der Unterlagen wurde durch sämtliche Aktionärsvertreter in Namen der von ihnen vertretenen Aktionäre verzichtet.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023, der gemäß dem Prüfungsbericht der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde, in seiner Sitzung am 14. Juni 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist deshalb keine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 vorgesehen.

Nachdem keine Wortmeldungen gewünscht waren, stellte der Versammlungsleiter fest und gab bekannt, dass die Hauptversammlung von den genannten Unterlagen ohne Einwendungen Kenntnis genommen hat.

TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Der Versammlungsleiter wies darauf hin, dass der Vorstandsvorsitzende, Herr Dr. Andreas Bernhard Sichert, insgesamt 300.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft hält und im Hinblick auf die Beschlussfassung über seine eigene Entlastung gemäß § 136 Abs. 1 Satz 1 AktG einem Stimmverbot unterliege, sodass er zu diesem Tagesordnungspunkt 2 Buchstabe a) das Stimmrecht weder aus eigenen noch aus fremden Aktien ausüben dürfe und auch Dritte das Stimmrecht aus diesen Aktien nicht ausüben dürfen.

Der Versammlungsleiter bestimmte, dass über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Wege der Einzelentlastung beschlossen wird.

Daraufhin stellte der Versammlungsleiter sodann folgenden Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2 Buchstabe a) zur Abstimmung:

a) Dem Vorstandsmitglied Dr. Andreas Bernhard Sichert wird hiermit für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Der Beschluss wurde daraufhin einstimmig durch Zustimmung anzeigendes Handaufheben gefasst. Der Versammlungsleiter gab das Ergebnis der Abstimmung bekannt und stellte fest und verkündete, dass der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 2 Buchstabe a) mit vorstehendem Wortlaut einstimmig ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen mit 8.804.221 Ja-Stimmen mit der erforderlichen Mehrheit gefasst und damit dem Vorstandsmitglied Dr. Andreas Bernhard Sichert für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt wurde.

Der Versammlungsleiter stellte fest, dass für die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 2 Buchstabe b) sämtliche Aktionäre stimmberechtigt sind und das Stimmrecht daher aus sämtlichen 9.104.221 auf dem Namen lautenden Stückaktien ausgeübt werden darf.

Der Versammlungsleiter stellte sodann folgenden Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2 Buchstabe b) zur Abstimmung:

b) Dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Vorstandsmitglied Marcus Jentsch wird hiermit für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Der Beschluss wurde daraufhin einstimmig durch Zustimmung anzeigendes Handaufheben gefasst. Der Versammlungsleiter gab das Ergebnis der Abstimmung bekannt und stellte fest und verkündete, dass der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 2 Buchstabe b) mit vorstehendem Wortlaut einstimmig ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen mit 9.104.221 Ja-Stimmen mit der erforderlichen Mehrheit gefasst und damit dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Vorstandsmitglied Marcus Jentsch für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt wurde.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Der Versammlungsleiter stellte folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird hiermit für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Der Beschluss wurde daraufhin einstimmig durch Zustimmung anzeigendes Handaufheben gefasst. Der Versammlungsleiter gab das Ergebnis der Abstimmung bekannt und stellte fest und verkündete, dass der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 3 mit vorstehendem Wortlaut einstimmig ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen mit 9.104.221 Ja-Stimmen mit der erforderlichen Mehrheit gefasst und damit den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt wurde.

TOP 4: Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Versammlungsleiter stellte folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen.

Der Beschluss wurde daraufhin einstimmig durch Zustimmung anzeigendes Handaufheben gefasst. Der Versammlungsleiter gab das Ergebnis der Abstimmung bekannt und stellte fest und verkündete, dass der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 4 mit vorstehendem Wortlaut einstimmig ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen mit 9.104.221 Ja-Stimmen mit der erforderlichen Mehrheit gefasst und damit die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 bestellt wurde.

TOP 5: Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Der Versammlungsleiter erläuterte, dass die Amtszeiten von fünf der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats, namentlich von Herrn Dr. Christian Reitberger, Herrn Daniel Joisten, Herrn Peter Edelmann, Herrn Jörn van Halteren und Herrn Greg Fleming mit Beendigung der heutigen ordentlichen Hauptversammlung am 28. November 2024 enden. Zudem hat Herr Stefano Ferrari sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit Wirkung zum 28. Juni 2024 niedergelegt.

Es sollen deshalb entsprechend dem Vorschlag des Aufsichtsrats die fünf derzeit amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, deren Amtszeiten enden, wiedergewählt werden und zusätzlich ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt werden. Es sind daher insgesamt sechs Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl findet als Einzelwahl statt.

Der Versammlungsleiter wies darauf hin, dass sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammensetzt.

Der Versammlungsleiter stellte sodann folgenden Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 5 Buchstabe a) zur Abstimmung:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen:

a) Herrn Dr. Christian Reitberger, Geschäftsführer der Matterwave Ventures Management GmbH mit Sitz in München, wohnhaft in Berg.

Der Beschluss wurde daraufhin einstimmig durch Zustimmung anzeigendes Handaufheben gefasst. Der Versammlungsleiter gab das Ergebnis der Abstimmung bekannt und stellte fest und verkündete, dass der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 5 Buchstabe a) mit vorstehendem Wortlaut einstimmig ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen mit 9.104.221 Ja-Stimmen mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde und Herr Dr. Christian Reitberger damit mit Wirkung ab Beendigung der heutigen ordentlichen Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt wurde.

Der Versammlungsleiter stellte sodann folgenden Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 5 Buchstabe b) zur Abstimmung:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen:

b) Herrn Daniel Joisten, Head of Innovation Commercialization bei der E.ON Energy Infrastructure Solutions GmbH mit Sitz in Essen, wohnhaft in Grafschaft.

Der Beschluss wurde daraufhin einstimmig durch Zustimmung anzeigendes Handaufheben gefasst. Der Versammlungsleiter gab das Ergebnis der Abstimmung bekannt und stellte fest und verkündete, dass der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 5 Buchstabe b) mit vorstehendem Wortlaut einstimmig ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen mit 9.104.221 Ja-Stimmen mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde und Herr Daniel Joisten damit mit Wirkung ab Beendigung der heutigen ordentlichen Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt wurde.

Der Versammlungsleiter stellte sodann folgenden Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 5 Buchstabe c) zur Abstimmung:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen:

c) Herrn Peter Edelmann, Geschäftsführer und Gesellschafter der Edelmann & Company GmbH mit Sitz in Ulm, wohnhaft in Ulm.

Der Beschluss wurde daraufhin einstimmig durch Zustimmung anzeigendes Handaufheben gefasst. Der Versammlungsleiter gab das Ergebnis der Abstimmung bekannt und stellte fest und verkündete, dass der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 5 Buchstabe c) mit vorstehendem Wortlaut einstimmig ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen mit 9.104.221 Ja-Stimmen mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde und Herr Peter Edelmann damit mit Wirkung ab Beendigung der heutigen ordentlichen Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt wurde.

Der Versammlungsleiter stellte sodann folgenden Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 5 Buchstabe d) zur Abstimmung:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen:

d) Herrn Dr. Jörn van Halteren, Geschäftsführer (CFO) bei der E.ON Energy Infrastructure Solutions GmbH mit Sitz in Essen, wohnhaft in Ratingen.

Der Beschluss wurde daraufhin einstimmig durch Zustimmung anzeigendes Handaufheben gefasst. Der Versammlungsleiter gab das Ergebnis der Abstimmung bekannt und stellte fest und verkündete, dass der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 5 Buchstabe d) mit vorstehendem Wortlaut einstimmig ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen mit 9.104.221 Ja-Stimmen mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde und Herr Dr. Jörn van Halteren damit mit Wirkung ab Beendigung der heutigen ordentlichen Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt wurde.

Der Versammlungsleiter stellte sodann folgenden Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 5 Buchstabe e) zur Abstimmung:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen:

e) Herrn Greg Fleming, Investment Director bei der Air Liquide Investissements D`Avenir et de Demonstration mit Sitz in Paris, Frankreich, wohnhaft in Danville, Kalifornien, USA.

Der Beschluss wurde daraufhin einstimmig durch Zustimmung anzeigendes Handaufheben gefasst. Der Versammlungsleiter gab das Ergebnis der Abstimmung bekannt und stellte fest und verkündete, dass der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 5 Buchstabe e) mit vorstehendem Wortlaut einstimmig ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen mit 9.104.221 Ja-Stimmen mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde und Herr Greg Fleming damit mit Wirkung ab Beendigung der heutigen ordentlichen Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt wurde.

Der Versammlungsleiter stellte sodann folgenden Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 5 Buchstabe f) zur Abstimmung:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen:

f) Herrn Francesco Zelano, Portfolio Manager der Generali Insurance Asset Management mit Sitz in Triest, Italien, wohnhaft in Mailand, Italien.

Der Beschluss wurde daraufhin einstimmig durch Zustimmung anzeigendes Handaufheben gefasst. Der Versammlungsleiter gab das Ergebnis der Abstimmung bekannt und stellte fest und verkündete, dass der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 5 Buchstabe f) mit vorstehendem Wortlaut einstimmig ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen mit 9.104.221 Ja-Stimmen mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde und Herr Francesco Zelano damit mit Wirkung ab Beendigung der heutigen ordentlichen Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt wurde.

Der Versammlungsleiter stellte abschließend fest, dass die Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 5 jeweils mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurden und Herr Dr. Christian Reitberger, Herr Daniel Joisten, Herr Peter Edelmann, Herr Dr. Jörn van Halteren, Herr Greg Fleming und Herr Francesco Zelano damit mit Wirkung ab Beendigung der heutigen ordentlichen Hauptversammlung als Mitglieder des Aufsichtsrats bestellt wurden.

Die Bestellung erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der heutigen ordentlichen Hauptversammlung am 28. November 2024 und gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit § 102 Abs. 1 AktG für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2025 beschließt.

Der Versammlungsleiter teilte mit, dass die in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählten Herren, Herr Dr. Christian Reitberger, Herr Daniel Joisten, Herr Peter Edelmann, Herr Dr. Jörn van Halteren, Herr Greg Fleming und Herr Francesco Zelano bereits vor der Hauptversammlung erklärt hatten, dass sie das Mandat im Falle ihrer Wahl annehmen würden.

Damit war die Tagesordnung der heutigen ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft erledigt.

V.

Nachdem sich auf ausdrückliche Nachfrage des Versammlungsleiters kein Teilnehmer mehr zu Wort meldete, schloss der Versammlungsleiter die Hauptversammlung um 11:01 Uhr.

VI.

Ich, der Versammlungsleiter, stelle insbesondere fest:

Alle Beteiligten waren während aller Abstimmungen ununterbrochen anwesend.

Sämtliche Abstimmungen wurden in der von dem Versammlungsleiter bestimmten, vorstehend aufgeführten Art vorgenommen und durchgeführt.

Die Ergebnisse der Beschlüsse wurden von dem Versammlungsleiter jeweils sofort festgestellt und verkündet.

Ein Widerspruch zur Niederschrift wurde von keinem der Erschienenen erhoben.

 

München, 28. November 2024

gez. Dr. Timm Gaßner, Versammlungsleiter

1 Anm.: Zu ergänzen falls auch Vorstandsmitglieder abwesend sind.

2 Anm.: Zu ändern falls auch Vorstandsmitglieder abwesend sind.

sonstige Berichtsbestandteile

 

München, 17.05.2024

gez. Dr. Andreas Sichert, CEO

gez. Marcus Jentsch, CFO

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 17.05.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 der Orcan Energy AG, München, in der Fassung der Anlage 1 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Orcan Energy AG, München

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Orcan Energy AG, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Orcan Energy AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

- • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

- • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

- • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 17. Mai 2024

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Wolfgang Braun, Wirtschaftsprüfer

gez. Katharina Haugg, Wirtschaftsprüferin

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