Reiner Post Betriebs-GmbHLiquidiert

Am Kurpark 3, 23611 Bad Schwartau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Lübeck HRB 1169 BS
Eingetragen
16.2.2006
Branche
BeteiligungsgesellschaftenBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Der Betrieb eines gastronomischen Betriebes auf dem Marktplatz in Bad Schwartau und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Ferner kann die Gesellschaft alle Geschäfte betreiben, die ihrem Zweck mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen mit einem ähnlichen Unternehmensgegenstand beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Mehmet Ata Araz
seit 5.6.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Mehmet Ata Araz
Lübecker Straße 12, 19053 Schwerin
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Reiner Post Betriebs-GmbH

Bad Schwartau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 22.740,00 5.557,00
I. Sachanlagen 22.740,00 5.557,00
B. Umlaufvermögen 66.415,03 65.364,95
I. Vorräte 4.230,80 6.987,45
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 55.082,54 52.864,05
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.101,69 5.513,45
Bilanzsumme, Summe Aktiva 89.155,03 70.921,95

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 5.255,11 19.621,75
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 26.247,37 26.247,37
III. Verlustvortrag 32.190,21 47.549,33
IV. Jahresfehlbetrag 14.366,64 -15.359,12
B. Rückstellungen 4.532,30 4.000,00
C. Verbindlichkeiten 79.367,62 47.300,20
Bilanzsumme, Summe Passiva 89.155,03 70.921,95

Anhang


Anhang zum 31. Dezember 2015
Reiner Post Betreibs GmbH
1. Allgemeine Angaben

Die Kapitalgesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach 288 HGB Gebrauch gemacht. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden konnten, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Gegenüber den Vorjahren haben sich keine Änderungen bezüglich der Ansatz- und Bewertungsvorschriften ergeben. 

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. 
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear vorgenommen.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden  bis zu einem um die gesetzliche Vorsteuer gekürzten Wert  von unter 410,00 € im Jahr des Zugangs aktiviert, voll abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.

Die Vorräte werden grundsätzlich mit den individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Liegen niedrigere Tageswerte vor, werden diese angesetzt. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend ihrer Laufzeiten mit dem durchschnittlichen Marktzins abgezinst.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungstag angesetzt.

Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses.

3. Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführer ist Herr Frank Berger.

Lübeck, den 10.03.17

Sonstige Berichtsbestandteile


gez. Berger


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.03.2017 festgestellt.

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