Reiner Post
Betriebs-GmbH
Bad
Schwartau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.740,00 |
5.557,00 |
| I.
Sachanlagen |
22.740,00 |
5.557,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
66.415,03 |
65.364,95 |
| I.
Vorräte |
4.230,80 |
6.987,45 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
55.082,54 |
52.864,05 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.101,69 |
5.513,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
89.155,03 |
70.921,95 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.255,11 |
19.621,75 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
26.247,37 |
26.247,37 |
| III.
Verlustvortrag |
32.190,21 |
47.549,33 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
14.366,64 |
-15.359,12 |
| B.
Rückstellungen |
4.532,30 |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
79.367,62 |
47.300,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
89.155,03 |
70.921,95 |
Anhang
Anhang zum 31. Dezember 2015
Reiner Post Betreibs GmbH
1. Allgemeine Angaben
Die Kapitalgesellschaft ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 2 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung
sind entsprechend den §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB
gegliedert. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften nach 288 HGB Gebrauch gemacht.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im
Anhang ausgeübt werden konnten, wurde der Vermerk in
der Bilanz gewählt.
Gegenüber den Vorjahren haben sich keine
Änderungen bezüglich der Ansatz- und
Bewertungsvorschriften ergeben.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear
vorgenommen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden bis zu einem um die
gesetzliche Vorsteuer gekürzten Wert von unter
410,00 € im Jahr des Zugangs aktiviert, voll
abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang
ausgewiesen.
Die Vorräte werden grundsätzlich mit den
individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bewertet. Liegen niedrigere Tageswerte vor, werden diese
angesetzt. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind
anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen
worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen,
die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos
werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige
Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die sonstigen Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend
ihrer Laufzeiten mit dem durchschnittlichen Marktzins
abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungstag
angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
3. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer ist Herr Frank Berger.
Lübeck, den 10.03.17
Sonstige Berichtsbestandteile
gez. Berger
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.03.2017 festgestellt.
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