VoiLahr LimitedLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
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Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Lahr seit 22.9.2005 | Vertreter |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VoiLahr LimitedKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
ANHANG
Anwendung des Handelsgesetzbuches Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlich zulässigen Höchstsätze degressiv oder linear abgeschrieben. Bei den beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens werden die Zugänge des ersten Halbjahres der vollen, die Zugänge des zweiten Halbjahres der halben Jahresabschreibung unterworfen. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, sowie übrige Rückstellungen. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Jens Lahr. Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Geschäftsführer
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