Baupunkt
Wohnbau GmbH
Zirndorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
12.633,66 |
20.696,89 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.883,63 |
14.294,17 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.750,03 |
6.402,72 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
13.132,84 |
10.137,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.766,50 |
30.834,46 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Bilanzverlust |
64.262,03 |
61.266,76 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
13.132,84 |
10.137,57 |
| B.
Rückstellungen |
2.900,00 |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
22.866,50 |
26.834,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.766,50 |
30.834,46 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den
Vorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches, des
GmbH-Gesetzes und den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen
aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Auf die Aufstellung einer gesonderten
Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2010 nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom
25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) wurde wegen
Geringfügigkeit verzichtet.
Eine Anpassung der Vorjahresbeträge aufgrund der
erstmaligen Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl.
I S. 1102) im Geschäftsjahr fand gemäß Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht statt.
Gemäß § 19 Abs. 1 i. d. F. bis
31.12.2010 InsO liegt keine Überschuldung vor, da die
Fortführung des Unternehmens nach den Umständen
überwiegend wahrscheinlich ist.
I.
UMLAUFVERMÖGEN
Sonstige Vermögensgegenstände werden mit
dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden
niedrigeren Wert angesetzt. Die
Forderungen gegen Gesellschafter betragen 0,00 Euro
(Vj. 0,00 Euro).
II.
KAPITAL
Das
gezeichnete Kapital entspricht dem Nennbetrag. Der
Verlustvortrag beträgt 61.266,76 Euro
(Vj. 57.957,73 Euro).
III.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB angesetzt. Dabei werden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag,
sowie alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen berücksichtigt. Soweit die
Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr
als ein Jahr beträgt, erfolgt eine Abzinsung nach
§ 253 Abs. 2 Satz 1 HBG. Für die Abzinsung des
Erfüllungsbetrages werden die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze
verwendet.
IV.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert. Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen 1.000,00 Euro (Vj. 1.000,00 Euro).
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
C.
Sonstige Pflichtangaben
ANGABEN ÜBER DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG
Zu Geschäftsführern waren während des
gesamten Geschäftsjahres bestellt:
Frau Silvia Schmidt, Geschäftsführerin,
Fichtenstr. 2, 90614 Ammerndorf
Herr Ulrich Stieber, Architekt, Luisenstr. 7, 90478
Nürnberg
Gemäß § 288 Satz 1 HGB erfolgt keine
Angabe der Bezüge für die
Geschäftsführung.
D.
Ergebnisverwendung
Es wird von der Schutzklausel des
§ 325 Abs. 1 S. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Nürnberg, 13. Juli 2012
Silvia Schmidt - Geschäftsführerin
Ulrich Stieber - Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.07.2012
festgestellt.
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