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NORDCAPITAL Solar Management GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019I. Allgemeine AngabenDie Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist beim Amtsgericht Hamburg im Handelsregister eingetragen unter HRB 153540. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert ausgewiesen und haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. III. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und VerlustrechnungDas gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage sind vollständig eingezahlt. Die sonstigen Rückstellungen (T€ 13) betreffen mit T€ 8 ausstehende Rechnungen. Die Umsatzerlöse (T€ 1.030) betreffen im Wesentlichen Leistungsvergütungen für technische Betriebsführung von elektrischen Anlagen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen (T€ 489) setzen sich im Wesentlichen aus Aufwendungen aus der technischen Betriebsführung zusammen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (T€ 37) beinhalten mit T€ 23 Rechts- und Beratungskosten. IV. Sonstige AngabenDie Gesellschaft wurde durch ihre einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer vertreten:
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Erck Rickmers GmbH & Cie. KG, Hamburg, einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss der Erck Rickmers GmbH & Cie. KG wird in Hamburg aufgestellt und beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht sowie offengelegt.
Hamburg, den 13. März 2020 Peter Schröder Felix von Buchwaldt Die nachstehende, zur Offenlegung bestimmte Bilanz und der Anhang der NORDCAPITAL Solar Management GmbH, Hamburg, zum 31. Dezember 2019 entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Als abschließendes Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem vollständigen Jahresabschluss folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die NORDCAPITAL Solar Management GmbH, Hamburg PrüfungsurteilWir haben den Jahresabschluss der NORDCAPITAL Solar Management GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den JahresabschlussDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des JahresabschlussesUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 13. März 2020 HANSA
PARTNER GmbH
gez. Dr. Tecklenburg, Wirtschaftsprüfer gez. Smit, Wirtschaftsprüferin Bilanz zum 31. Dezember 2019AKTIVA
Der Jahresabschluss wurde gemäß Gesellschafterbeschluss vom 24. November 2020 festgestellt. |
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