Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 32236
Eingetragen
7.10.2019
Branche
Vermietung von SchienenfahrzeugenBetrieb von Verkehrswegen für SchienenfahrzeugePersonenbeförderung im Eisenbahnverkehr
Gegenstand
das Überführen von Vollzügen, Triebfahrzeugen und Rangiertätigkeiten sowie Wagen- und Bremsprüfungen, Gestellung von Transportleistungen im Schienenverkehr bei Personen- und Güterverkehr.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Selim Köroglu
seit 15.3.2021
Prokura
Samet Eroglu
seit 15.3.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Mustafa Arik
33.34%
33.33%

Gesellschafter
Beta

2 von 3 Anteilseignern sichtbar

Name
Ort
Anteil
Mustafa Arik
Duisburg
33.34%
Selim Köroglu
Duisburg
33.33%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DES GmbH

Duisburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 404,00 1.166,00
I. Sachanlagen 404,00 1.166,00
B. Umlaufvermögen 383.380,81 424.564,42
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 214.210,96 232.918,56
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 169.169,85 191.645,86
Summe Aktiva 383.784,81 425.730,42

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 300.208,57 286.245,53
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 261.245,53 222.610,90
III. Jahresüberschuss 13.963,04 38.634,63
B. Rückstellungen 27.430,00 92.424,07
C. Verbindlichkeiten 56.146,24 47.060,82
Summe Passiva 383.784,81 425.730,42

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

1. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs- abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

2. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410,00 €) wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahres des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Flüssige Mittel wurden zu Nennwerten bewertet.

Als Aktive Rechnungsabgrenzung wurden transitorische Abgrenzungsposten ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Gliederung und die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind aus dem Jahresabschluss ersichtlich.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen 55.621,70 €

davon entfallen auf:

a) Steuern 6.928,55 €

b) im Rahmen der sozialen Sicherheit 2.154,08 €

c) gegenüber Gesellschaftern 398,65 €

Die Aufgliederung und die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten sind aus dem Jahresabschluss ersichtlich.

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Köroglu Selim Geschäftsführer Alleinvertretung

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Verlustvortrag
261.245,53
Jahresüberschuss
13.963,04
Bilanzgewinn
275.208,57

wie folgt zu verwenden:

Vortrag auf neue Rechnung
275.208,57

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

 

Duisburg, 29.02.2024

Selim Köroglu

Auf der Gesellschafterversammlung der nachfolgende Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses gefasst:

Der Jahresüberschuss beträgt 13.963,04 €

Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrages/Verlustvortrages ergibt sich ein Betrag in Höhe von 275.208,57 €, der zu verwenden ist.

Auf neue Rechnung werden 275.208,57 € vorgetragen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.3.2024.

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