Ströhmann Steindesign GmbH
Hofheim am
Taunus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.484,00 |
4.507,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.484,00 |
4.507,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.692.314,62 |
1.387.499,21 |
| I.
Vorräte |
1.275.740,51 |
1.098.261,84 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
293.681,58 |
276.601,40 |
| III.
Wertpapiere |
50,00 |
50,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
122.842,53 |
12.585,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.015,82 |
3.336,36 |
| Aktiva |
1.707.814,44 |
1.395.342,57 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
246.865,52 |
219.425,43 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| III.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| IV.
Gewinnvortrag |
206.925,43 |
199.788,88 |
| V.
Jahresüberschuss |
27.440,09 |
7.136,55 |
| B.
Rückstellungen |
34.446,69 |
41.375,21 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.426.502,23 |
1.134.541,93 |
| Passiva |
1.707.814,44 |
1.395.342,57 |
Anhang
der
Ströhmann Steindesign GmbH
Hofheim am Taunus
für das Geschäftsjahr vom
01. Januar bis 31. Dezember 2020
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss der Ströhmann
Steindesign GmbH wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen gemindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde die
Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG, in Anspruch
genommen.
Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet. Die Bewertung der Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum
Nennwert. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert
angesetzt.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden. Der Wertansatz der sonstigen
Rückstellungen erfolgt zum Erfüllungsbetrag und
berücksichtigt alle ungewissen Verpflichtungen und
erkennbaren Risiken, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sofern
einzelne sonstige Rückstellungen eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bis zur Erfüllung haben, wurden
diese unter Verwendung der von der Deutschen Bundesbank
nach den Vorgaben der
Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten
Zinssätze diskontiert.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten in
Höhe von EUR 1.426.502 (i.Vj.: EUR 732.133,99) sind
innerhalb Jahresfrist fällig.
III.
Sonstige Angaben
A. Gesellschaftsorgane
Im Berichtsjahr war Herr Uwe Ströhmann, Hofheim am
Taunus, zur Geschäftsführung bestellt.
B. Sonstige
Die "Ströhmann Steindesign GmbH", mit Sitz in
Hofheim am Taunus, wird beim Registergericht Frankfurt am
Main, Abteilung B, unter der Nummer HRB 99818 geführt.
Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00.
Im Jahresdurchschnitt beschäftigt die
Gesellschaft 7 Mitarbeiter.
Die größenabhängigen Erleichterungen
gem. §§ 267, 274a, 276 und 288 HGB wurden bei der
Aufstellung des Anhangs teilweise in Anspruch genommen.
sonstige Berichtsbestandteile
gez.:
Uwe Ströhmann,
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.03.2022 festgestellt.
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