Heinrich Simon & Sohn GmbHLiquidiert
45257 Essen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinrich Simon jun. seit 23.9.2022 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Heinrich Simon jun. | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Heinrich Simon & Sohn GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANG
Der Jahresabschluss der Simon GmbH in 45257 Essen auf den 31.12.2010 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungs- gesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Darüber hinaus enthält der Jahresabschluss einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahres- zahlen nicht vergleichbar sind (Erläuterungen). Um einen Vorjahresvergleich zu gewährleisten, wurden folgende Anpassungen in den Vorjahreswerten vorgenommen: Saldierung der Pensionsrückstellungen mit den Aktivwerten der Rückdeckunsgversicherung. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Fremdwährungsforderungen und - verbindlichkeiten wurden gem. § 256 a HGB umgerechnet. Bei Deckung durch Termingeschäfte war der entsprechende Terminkurs maßgebend. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgte zum am Abschlussstichtag beizulegenden Zeitwert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Latente Steuern wurden nicht angesetzt, da eine aktive Steuerlatenz bestand..
Der Betrag der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Dem Geschäftsführer wurde in den Vorjahren eine Pensionszusage erteilt. Die Bildung der Pensionsrückstellungen erfolgte auf Grundlage eines versicherungs- mathematischen Gutachtens mit den folgenden, der Berechnung zugrunde gelegten Annahmen: Vers.mathematisches Verfahren: Anwartschaftsdeckung oder Anwartschaftsbarwert Diskontierungszinssatz: Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S.1 oder S.2 HGB Biometrische Parameter: Heubeck-Richttafeln Dynamik: Nicht zu berücksichtigen, da Zusage nicht dynamisch Die Gesamtzuführung zu den Pensionsrückstellungen aufgrund dieser Zusagen beläuft sich handelsrechtlich auf 9.148,00 €. Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten (Planvermögen) wurden die folgenden Werte ermittelt:
Die folgenden grundlegenden Annahmen wurden bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes der verrechneten Vermögenswerte zu Grunde gelegt: (Erläuterungen). Ein nach Verrechnung mit dem Planvermögen verbleibender positiver Betrag wurde auf der Aktivseite als " aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung", ein verbleiben- der negativer Überhang auf der Passivseite als "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die Kosten für die Erstellung, Aufbewahrung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die Anfertigung der Steuererklärungen. Der Posten "sonstige Rückstellungen" beinhaltet darüber hinaus die Tantiemenrückstellung. Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte o.ä Rechte gesichert sind, betragen 0,00.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Nicht aus der Bilanz ersichtliche sonstige finanzielle
Verpflichtungen:
Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln: keine Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften: keine Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen: keine aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten: keine Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nach Auskunft der Geschäftsführung nicht zu rechnen. Anteilsbesitz: Die Gesellschaft ist an keinem anderen Unternehmen mit mindestens einem Fünftel beteiligt: Die Gesellschaft ist bei keinem Unternehmen unbeschränkt haftender Gesellschafter. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Unternehmensorgane, Haftungsübernahmen An die Geschäftsführung wurden keine Darlehen vergeben. Darüber hinaus hat sich die Gesellschaft auch für kein privates Darlehen des Geschäftsführers verbürgt. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt zum Stichtag 0,00 €. Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt den Gesellschaftern vor den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Unternehmensorgane Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Geschäftsführer bestellt: Herr Heinrich Simon, Essen Er ist alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit. Essen, den 24.05.2012..........................
Heinrich Simon Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24.05.2013 |
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