ATEC GmbH & Co. KG

97892 Kreuzwertheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Würzburg HRA 6665
Eingetragen
18.1.2011

Finanzübersicht

Historie

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Management

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Gesellschafter

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Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ATEC GmbH & Co. KG

Kreuzwertheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.382.776,19 890.954,32
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 657,00 1.616,00
II. Sachanlagen 1.382.045,87 889.265,00
III. Finanzanlagen 73,32 73,32
B. Umlaufvermögen 3.201.371,19 2.427.417,95
I. Vorräte 1.009.406,42 1.079.979,08
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 573.618,59 513.007,54
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.618.346,18 834.431,33
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.929,71 9.032,08
Summe Aktiva 4.589.077,09 3.327.404,35

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 400.000,00 400.000,00
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 400.000,00 400.000,00
B. Rückstellungen 888.079,58 855.890,96
C. Verbindlichkeiten 3.296.567,98 2.071.513,39
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.621.884,97 1.517.132,82
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 243.476,18 423.764,77
D. Rechnungsabgrenzungsposten 4.429,53 0,00
Summe Passiva 4.589.077,09 3.327.404,35

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht:

Firmenname laut Registergericht: ATEC GmbH & Co. KG

Firmensitz laut Registergericht: Kreuzwertheim

Registergericht: Würzburg

Register-Nr.: HRA 6665

Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.

Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung vorzunehmenden Vermerke ebenso wie Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, soweit dies zulässig ist, vorzugsweise im Anhang aufgenommen.

Der Kapitalanteil des persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementär) ist nach § 264c Abs. 2 HGB getrennt von den Kapitalanteilen der Kommanditisten ausgewiesen.

Die Komplementärin ist die ATEC Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Würzburg, HRB 10941). Das gezeichnete Kapital der GmbH beläuft sich auf 25.000 EUR.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Personengesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264a HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen für kleine Personengesellschaften wurden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

1.1. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

1.2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

1.3. Bewertungsmethoden

Der Bilanzzusammenhang ist gewahrt, da die Buchführung des Geschäftsjahres mit den Schlussbilanzwerten des Vorjahres eröffnet wurde.

Bei der Bewertung wurde auf die Bewertungsstetigkeit geachtet. Es wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1.3.1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich, sofern möglich, planmäßiger Abschreibung bewertet. .

1.3.2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

1.3.3. Finanzanlagen

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Eine Teilwertabschreibung ist nicht gegeben.

1.3.4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

1.3.5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

1.3.6. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

1.3.7. Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

1.3.8. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

1.3.9. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen bis zum Erfüllungstag wurden dabei berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S.1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

2. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung mussten keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen werden.

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind keine Disagio-Beträge, die im Zusammenhang mit der Aufnahme langfristiger Bankverbindlichkeiten angefallen sind, enthalten.

Das Kommandit-Kapital von EUR 400.000 wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. und ist voll eingezahlt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

4. Sonstige bzw. ergänzende Angaben

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter betrug: 52.

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß §286Abs.4HGB verzichtet.

 

Kreuzwertheim, 12.09.2024

Gez. Patrick Weimer, Thomas Bauer (Geschäftsführung)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.9.2024.

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