Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 103521
Eingetragen
2.11.2020
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens und die Erbringung von Beratungsdienstleistungen in diesem Zusammenhang, allerdings unter Ausschluss der Rechts- und Steuerberatung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sascha Pusch
seit 2.11.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Sascha Pusch
Köln
25.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ubellu ventures GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 505.000,00 505.000,00
I. Finanzanlagen 505.000,00 505.000,00
B. Umlaufvermögen 507,17 14.229,31
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 490,90 150,29
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16,27 14.079,02
Aktiva 505.507,17 519.229,31

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 438.492,99 458.953,99
I. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
II. Gewinnvortrag 446.453,99 463.590,65
III. Jahresfehlbetrag 20.461,00 17.136,66
B. Rückstellungen 3.811,54 4.840,76
C. Verbindlichkeiten 63.202,64 55.434,56
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 63.202,64 55.434,56
Summe Passiva 505.507,17 519.229,31

Anhang

Allgemeine Angaben

Name: ubellu ventures GmbH
Sitz: Köln
Gesellschaftsform: GmbH
Amtsgericht: Köln
Handelsregister Nr.: HRB 103521

A.  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs.1 HGB geltenden Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Es wurden die Regelungen des am 23.07.2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angewendet. Von den Befreiungen im Rahmen der §§ 266 Abs.1 HGB, §§ 274a Nr.1 bis Nr.3 HGB und § 288 Abs.1Nr.1 HGB wurde Gebrauch gemacht, da die Gesellschaft im Jahr 2020 neu gegründet wurde. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Fremdwährungsposten sind nicht enthalten. 

Die Abschreibungen wurden nach handels- und steuerrechtlichen Angaben durchgeführt, sofern diese im Einklang sind.

Die Gesellschaft ist eine Holding.

Die auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Ausweisgrundsätze entsprechenden Vorschriften des Dritten Buches HGB (§§238 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen der §§ 264 ff. HGB.
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und um die planmäßige Abschreibung vermindert, sofern dies erlaubt ist.
Die Abschreibungen für die beweglichen Wirtschaftsgüter wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und die Wertigkeit zum Abschussstichtag überprüft.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bewertet, es wurden keine Bewertungsvereinfachungsverfahren genutzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt.

Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden die Forderungen von der Geschäftsleitung überprüft. Zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen sind laut Geschäftsleitung nicht vorhanden.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in der Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Rückstellungen decken nach Angaben des Auftraggebers die zukünftigen Risiken. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden von der Geschäftsführung verneint.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Soweit durch die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG Wahlrechte zur Erhöhung eines Aktivposten bzw. zur Auflösung ein es Passivpostens bestehen, wurden diese überprüft. Es mussten hier jedoch keine Anpassungen vorgenommen werden, da die Gesellschaft hiervon nicht tangiert ist.

B. Informationen zur Bilanz / Gewinn- und Verlustrechnung

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betrug zum Bilanzstichtag:  0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der gewährten Vorschüsse und Kredite betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Die Rückstellungen sind hauptsächlich Rückstellungen für die Erstellung des Jahresabschlusses. Pensionsverpflichtungen bestehen nicht.

Die Aufwendungen und Erträge aus der erstmaligen Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG werden gem. Art. 67 (7) EGHGB im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen. Die latenten Steuern hierauf wären nach § 274 (2) HGB gesondert auszuweisen. Die Gesellschaft ist hiervon aber nicht tangiert.

Die Gesellschafterversammlung entscheidet nach Fertigstellung der Bilanz über die Verwendung des Bilanzergebnisses.

Gemäß den §§ 268 Abs. 7 HGB i. V. m. § 251 HGB sind keine Angaben zu machen.

Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer der alleine vertretungsberechtigt ist.

C. Sonstige Angaben

Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft anzusehen.

An den maßgeblichen Abschlussstichtagen zum 31.12.2022 als auch dem 31.12.2023 wurde eines der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB überschritten:

-Die Bilanzsumme liegt weder beim Abschuss 2022 noch beim Abschluss 2023 über Euro 6.000.000,00, nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrages ( § 268 Abs. 3 HGB)

-Die Umsatzerlöse betrugen im Wirtschaftsjahr 2022 als auch im Wirtschaftsjahr 2023 weniger als Euro 12.000.000,00.

-Die Mitarbeiterzahl der tätigen Arbeitnehmer betrug im Wirtschaftsjahr 2022 als auch im Wirtschaftsjahr 2023 unter 50 Mitarbeiter.
  
Eine Ausschüttungssperre nach § 268 (8) HGB besteht nicht.
 
Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Sascha Pusch als Geschäftsführer geführt. Herr Sascha Pusch hat mir den Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses erteilt.



 

Köln, den 18.03.2025


Die Geschäftsleitung:

Gez. Sascha Pusch

sonstige Berichtsbestandteile


gez. der Geschäftsführer Herr Sascha Pusch


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2025 festgestellt.

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