NUR-GmbH
Bergheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.421,00 |
15.432,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.421,00 |
15.432,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
317.689,35 |
79.659,90 |
| I.
Vorräte |
71.347,80 |
57.325,43 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
236.599,65 |
13.120,58 |
| davon
gegen Gesellschafter |
211.506,08 |
5.099,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.741,90 |
9.213,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
391,54 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
33.028,75 |
| Aktiva |
330.110,35 |
128.512,19 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
70.501,80 |
0,00 |
| I.
Verlustvortrag |
33.028,75 |
-12.192,31 |
| II.
Jahresüberschuss |
103.530,55 |
-45.221,06 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
33.028,75 |
| B.
Rückstellungen |
48.205,65 |
8.850,23 |
| C.
Verbindlichkeiten |
211.402,90 |
119.661,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
211.402,90 |
102.750,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
16.910,99 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
5.600,00 |
| Passiva |
330.110,35 |
128.512,19 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2020
Nur GmbH
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss der Nur GmbH, in 50126 Bergheim
auf den 31.12.2020 wurde auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages
zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
wurden in Anspruch genommen.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.
2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach
§ 266 HGB.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs
sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen (ggf.
außerplanmäßigen) Abschreibungen,
angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im
Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der
Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken
angemessen und ausreichend Rechnung getragen.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte
jeweils in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem
Anlagespiegel in der Anlage zu diesem Anhang zu
entnehmen.
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die
Kosten für die Erstellung, Aufbewahrung und
Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die
Anfertigung der Steuererklärungen.
Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten
sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches erstellt. Auf die Anwendung des Art. 66
Abs. 3 S. 6 EGHGB wurde verzichtet. Ergänzend zu
diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
und des Steuerrechts beachtet.
Die Bilanz enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und
Rechnungsabgrenzungsposten. Die Bilanz entspricht der
gemäß § 266 Abs. 2 und 3 a.F. HGB
vorgeschriebenen Gliederung. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2
a.F. HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bei der Bewertung von
Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und
Rückstellungen sind die gesetzlichen Vorschriften
(§§ 252 bis 256 a.F. HGB und §§ 279 bis
283 a.F. HGB) beachtet worden. Sämtliche zu
bilanzierende Vermögenswerte und Schulden wurden
einzeln bewertet.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt alle erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung.
Zu den Methoden der Abschreibungen und zu der
Ausübung von Bewertungswahlrechten werden nachstehend
Angaben bei den einzelnen Positionen der Bilanz gemacht.
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Mit einer Restlaufzeit
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Insgesamt
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bis 1 Jahr
|
1-5 Jahre
|
mehr als 5 Jahre
|
Verbindl. gegenüber
Kreditinstituten
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0,00 €
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0,00 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
Verbindl. gegenüber
der Gesellschafter
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0,00 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
Verbindl. aus Lief. und
Leist.
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191.954,11 €
|
191.954,11 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
19.448,79 €
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19.448,79 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
Insgesamt:
|
211.402,90 €
|
211.402,90 €
|
17,519,00 €
|
0,00 €
|
IV. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
V. SONSTIGE ANGABEN
Nicht aus der Bilanz ersichtliche sonstige
finanzielle Verpflichtungen:
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen keine weiteren Verpflichtungen,
insbesondere nicht aus Wechselobligo. Mit einer
Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nach
Auskunft der Geschäftsführung nicht zu
rechnen.
Die Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen
beinhalten Mietvertrag. Die Konditionen des Vertrages sind
üblich; der Mietzins ist im Hinblick auf die
Finanzlage der Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung.
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nach Auskunft der
Geschäftsführung nicht zu rechnen.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor den
restlichen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Unternehmensorgane
Im abgelaufenen Geschäftsjahr war der folgende
Geschäftsführer bestellt:
Herr Mahmut Demir, geb. am 2.06.1977
Er ist alleinvertretungsberechtigt und vom
Selbstkontrahierungsverbot befreit.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen keine weiteren Verpflichtungen,
insbesondere nicht aus Wechselobligo.
Köln, den 23.03.2022
Mahmut Demir
sonstige Berichtsbestandteile
Mahmut Demir
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.03.2022 festgestellt.
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