Wagner
& Walter GmbH
Stahnsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.579,00 |
320,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.579,00 |
320,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
53.146,62 |
56.749,02 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.066,65 |
22.277,36 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
32.079,97 |
34.471,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.100,84 |
3.986,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
56.826,46 |
61.055,73 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
38.084,26 |
33.900,26 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
13.084,26 |
8.900,26 |
| B.
Rückstellungen |
9.534,53 |
5.934,24 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.207,67 |
21.221,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
56.826,46 |
61.055,73 |
Anhang
Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
(BilRUG)
Der Jahresabschluss 2016 der Firma Wagner &
Walter GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Die Wertansätze der Bilanz zum
31. Dezember 2015 wurden unverändert
übernommen.
Auf Grund der erstmaligen Anwendung der
Schwellenwerte nach dem Bilanzrichtlinien -
Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurden auch die Vorjahreswerte
angepasst, ein Vergleich mit dem Jahresabschluss des
Vorjahres ist damit nicht möglich.
Steuerliche Bewertungswahlrechte wurden im
Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen.
Zum 31.12.2016 liegen keine Abweichungen zwischen
Handelsbilanz und Steuerbilanz vor.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und
Plausibilitätsbeurteilung
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um die
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear oder degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
AfA erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen haben wir auf seine
Plausibilität und Ordnungsmäßigkeit
beurteilt.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennbetrag angesetzt und sind durch Saldenlisten in
der Finanzbuchhaltung nachgewiesen.
Die Prüfung der Werthaltigkeit der Forderungen
war nicht Gegenstand unseres Auftrages.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die Salden der
Bank- und Kassenbestände sind durch
Kontoauszüge bzw. das Kassenbuch nachgewiesen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind in der
erforderlichen Höhe gebildet worden.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Soweit
Rückstellungen wegen ihrer Laufzeit abzuzinsen sind
werden diese gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und G u
V-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zu Forderungen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden nicht.
Angaben zu Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr betrug EUR 9.207,67
(Vorjahr: EUR 21.221,23).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu 5 Jahren betrug
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag EUR
|
Betrag EUR (Vorjahr
)
|
Ausleihungen
|
0,00
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
1.178,18
|
917,29
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 6. Juli 2017
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
Till W a g n e r ,
ausgeübter Beruf: Kaufmann
Olaf W a l t e r ,
ausgeübter Beruf: Kaufmann
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt.
Sie sind von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit.
Stahnsdorf, 06.07.2017
gez. Till Wagner, Kaufmann
gez. Olaf Walter, Kaufmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.07.2017 festgestellt.
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