kfz24 GmbHLiquidiert

20539 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 154592
Eingetragen
18.3.2015
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Online- Ankauf, Verkauf, Vermittlung sowie Vermietung von Fahrzeugen aller Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hamburg
325.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

kfz24 GmbH

Duisburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 04.02.2015 bis zum 31.12.2015

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Umlaufvermögen

I. Vorräte

415.468,95

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

53.099,92

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

84.810,64

B. Rechnungsabgrenzungsposten

14.598,04

Summe Aktiva

567.977,55



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

325.000,00

II. Jahresüberschuss

24.652,66

B. Rückstellungen

8.317,94

C. Verbindlichkeiten

203.807,03

D. Rechnungsabgrenzungsposten

6.199,92

Summe Passiva

567.977,55

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaftt weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Ein Lagebericht muss nach § 264 Abs. 1 S. 3 HGB nicht erstellt werden.

Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Die Bilanzierung und Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 bis 256 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§265 bis 283 HGB) vorgenommen.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibung kam die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibungsdauer wurde jeweils unter Zugrundelegung der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die liquiden Mittel werden mit dem Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag sngesetzt.

 

Duisburg, den 13. Juli 2017

gez. Wahid Nezam

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