HTH
Haustechnische Handelsgesellschaft mbH
Wentorf bei
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
168.251,24 |
360.942,55 |
| I.
Sachanlagen |
14.996,00 |
45.640,00 |
| II.
Finanzanlagen |
153.255,24 |
315.302,55 |
| B.
Umlaufvermögen |
755.704,29 |
372.280,50 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
196.845,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.403,41 |
69.706,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
154,61 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
751.300,88 |
105.728,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.791,57 |
| D.
Aktive latente Steuern |
5.556,00 |
4.021,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
929.511,53 |
739.035,62 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
163.498,75 |
127.764,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
75.000,00 |
75.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
88.498,75 |
52.764,52 |
| B.
Rückstellungen |
762.132,52 |
543.552,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.880,26 |
67.719,10 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.880,26 |
67.719,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
929.511,53 |
739.035,62 |
Anhang
1. ERLÄUTERUNGEN ZUR GLIEDERUNG UND
ZUR FORM DER DARSTELLUNG
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.
Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt. Die Umstellungseffekte
wurden durch Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz
dokumentiert.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
2.1 Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßig nutzungsbedingte Abschreibungen,
angesetzt. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen.
Steuerliche Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch
genommen.
Die Nutzungsdauer bei den Gegenständen der
Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 3 bis
10 Jahre.
Von der Möglichkeit des § 6 Abs. 2 EStG
wurde Gebrauch gemacht.
2.2 Finanzanlagen
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt. Bei dauernder Wert-minderung wird auf den
niedrigeren Börsenkurs abgeschrieben.
2.3 Vorräte
Vorräte sind zum Bilanzstich nicht vorhanden.
2.4. Forderungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag engesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken werden durch Abschreibungen
berücksichtigt.
Die unter sonstigen Vermögensgegenständen
ausgewiesene Rückdeckungsversicherung wurde mit dem
beizulegenden Zeitwert bewertet und mit dem
Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung
saldiert. Der beizulegende Zeitwert wurde gemäß
Angaben des Versicherungsunternehmens als
geschäftsplanmäßiges Deckungskapital der
Police einschließlich der garantierten
Überschussanteile zuzüglich der
Bewertungsreserven und des Schlussüberschussanteils
ermittelt.
2.5. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die Gesellschaft hat zum 1.1.2010 ein
versicherungsmathematisches Gutachten unter
Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden
Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen
nach der sogen. projected unit credit- Methode
(PUC-Methode) erstellen lassen. Dabei wurde ein Zinssatz
von 5,25% zugrunde gelegt. Zudem wurden die Sterbetafeln
nach Heubeck aus dem Jahr 2005 verwendet.
Zum 1.1.2010 ergibt sich aus der Neubewertung der
Pensionsrückstellungen eine Unterdotierung in
Höhe von
59.623 €. Die Gesellschaft entschied sich
für die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs.
1 EGHGB und eine Verteilung der erforderlichen
Zuführung über den längst möglichen
Zeitraum von 15 Jahren. Im Geschäftsjahr 2012 wird ein
Betrag von
3.567 € den Pensionsrückstellungen
erfolgswirksam zugeführt. Zum 31.12.2011 beträgt
der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag der
Unterdotierung
42.805 €.
Zur Abdeckung des Risikos wurde eine
Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die der
Geschäftsführerin, Frau Juliane Reufel
verpfändet wurde. Diese Rückdeckungsversicherung
wurde im Berichtsjahr planmäßig an die
Gesellschaft ausgezahlt.
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen
gemäß versicherungsmathematischem Gutachten der
Provinzial Nordwest Lebensversicherung AG zum 31.12.2012
weist eine planmäßige Auflösung zu den
Pensionsrückstellungen für das Geschäftsjahr
2012 in Höhe von 12.635 € aus und basiert
auf folgenden Parametern:
Zinssatz der Deutschen Bundesbank 31.12.2012 5,13 %
Fluktuationswahrscheinlichkeit: 0,0%
Bewertungsmethode: Projected Unit Credit Methode
Biometrische Parameter: Richttafeln 2005 G nach Klaus
Heubeck
Dementsprechend ergibt sich gemäß §
246 Abs. 2 Satz 3 HGB folgender saldierter Ausweis in
Bilanz und GuV:
Zeitwert
Rückdeckungsversicherung (= Planvermögen)
per 31.12.2012
|
0 €
|
Passivischer Betrag
Pensionsverpflichtung per 31.12.2012
|
742.145 €
|
Pensionsrückstellung aus der
Vermögensverrechnung per 31.12.2012
|
742.145 €
|
Zinsaufwand aus der
Aufzinsung der Pensionsrückstellung
|
40.537 €
|
Ertrag aus
Planvermögen
|
52.992 €
|
Zinsertrag GuV
|
12.455 €
|
2.6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
3
.
ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSITIONEN DER GEWINN-
UND
VERLUSTRECHNUNG
Bei der Firma HTH Haustechnische Handelsgesellschaft
mbH handelt es sich um eine sogenannte
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB, so dass auf Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung verzichtet werden kann.
4
. SONSTIGE ANGABEN
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
Berichtsjahr
Frau Juliane Reufel, Wentorf
Herr Hubertus Reufel, Wentorf.
Jeder Geschäftsführer vertrat die
Gesellschaft allein. Vorschüsse oder Kredite an die
Geschäftsführer wurden nicht gewährt. Die
Gesellschafter haben am 18. Dezember 2012 die Liquidation
der Gesellschaft beschlossen. Frau Juliane Reufel wurde zum
Liquidator bestellt.
Hamburg, den 21. August
2013
HTH Haustechnische
Handelsges.mbH
gez.: Juliane Reufel, Liquidator
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2013
festgestellt.
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