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integration Informationsmanagement GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
34.286,00 |
61.466,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
25.745,00 |
38.829,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.541,00 |
22.637,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
174.994,33 |
355.170,78 |
| I.
Vorräte |
4.031,08 |
18.740,01 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
170.679,35 |
335.714,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
283,90 |
715,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.329,00 |
2.263,90 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
56.293,28 |
49.234,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
266.902,61 |
468.135,50 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Verlustvortrag |
74.799,42 |
-21.568,24 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.058,46 |
96.367,66 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
56.293,28 |
49.234,82 |
| B.
Rückstellungen |
13.220,00 |
15.019,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
253.682,61 |
423.211,68 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
29.904,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
266.902,61 |
468.135,50 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2012wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen für Kapitalgesellschaften
erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß §
266 HGB nach den Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden
sämtliche größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch
genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte
für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde die Angabe im Anhang
gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an
den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der
Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos, für
Zinsaufwendungen und für Nachlässe wird eine
Pauschalwertberichtigung auf die nicht
einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen gebildet.
Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Dabei
werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von über
einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre
abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bewertet.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:
Die planmäßigen Abschreibungen im
Anlagevermögen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Wirtschaftsgüter mit einem geringen Wert werden
vereinfachend wie folgt abgeschrieben: Bis 2011 werden
Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 150 sofort
abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem Wert von
Euro 150 bis Euro 1.000 werden in einen Sammelposten
eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben. Ab 2012
werden Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 410
sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem
darüber liegenden Wert werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände abgeschrieben. Soweit
handelsrechtlich zulässig wird die Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände entsprechend den
steuerlichen Vorschriften gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im
Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der
Darstellung des Jahresabschlusses
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im
Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Alle
Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem
Jahr.
Eigenkapital, Schuldposten und Passive
Rechnungsabgrenzungsposten
Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete
Kapital beträgt DM 50.000,00 (Euro 25.564,60).
Die Gesellschaft ist zum Stichtag
bilanziell überschuldet. Eine bilanzielle
Überschuldung bedeutet nicht zwingend, dass die
Gesellschaft auch im insolvenzrechtlichen Sinne
überschuldet ist. Eine insolvenzrechtliche
Überschuldung liegt vor, wenn das zum Zeitwert
bewertete Vermögen der Gesellschaft die bestehenden
Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die
Fortführung des Unternehmens ist nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Nach Einschätzung der Geschäftsleitung
führt die bilanzielle Überschuldung nicht zu
einer nachhaltigen Bestandsgefährdung der Gesellschaft
und die Fortführung des Unternehmens ist nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich. Daher wurde
der Jahresabschluss unter der Annahme der
Unternehmensfortführung gemäß § 252
Abs. 1Nr. 2 HGB aufgestellt. Diese Einschätzung
begründet sich wie folgt:
| • |
Die Fortführung des
Unternehmens ist nach den Umständen
überwiegend wahrscheinlich, da eine
Patronatserklärung des Gesellschafters
vorliegt.
|
Alle
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter
einem Jahr.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro
24.526,28 enthalten.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB
und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen,
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den
Geschäftsführer
Dieter Schumann, Betriebswirt geführt.
München, den 28.März 2014
Geschäftsführer: gez. Dieter
Schumann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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