N-ERGIE IT GmbHLiquidiert
90429 Nürnberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Harald Wolfgang Michael Leng seit 27.4.2023 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
![]() N-ERGIE IT GmbHNürnbergJahres- und Tätigkeitsabschluss gemäß EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021der N-ERGIE IT GmbH, NürnbergA Grundlagen Die N-ERGIE IT GmbH (NIT) ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der N-ERGIE Aktiengesellschaft (N-ERGIE), Nürnberg. Sie bietet ein breites Leistungsspektrum von der Planung bis zur Bereitstellung und Betriebsführung von Informations- und Telekommunikationssystemen einschließlich deren Netze an. Das Produktportfolio wird durch die Planung, die Bereitstellung und Betreuung der Anwendungssysteme inklusive des konzernweiten Softwarelizenzmanagements abgerundet. Die NIT mit ihrem auf ein bestimmtes Marktsegment zugeschnittenes Leistungsspektrum, erbringt ihre Dienstleistungen überwiegend für den N-ERGIE Konzern. Des Weiteren erbringt sie Leistungen für die Städtische Werke Nürnberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung (StWN), Nürnberg, und die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG), Nürnberg. Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die Gesellschaft unterliegt als rechtlich selbstständiges Unternehmen, das zu einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- oder Gasunternehmen gehört und unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen erbringt, dem § 6b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Daher erstellt die Gesellschaft für die Tätigkeiten im Bereich der Elektrizitätsverteilung (Erbringung von energiespezifischen Dienstleistungen) und Gasverteilung (Erbringung von energiespezifischen Dienstleistungen) gemäß § 6b Abs. 3 EnWG jeweils eine eigene Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Darüber hinaus führt sie nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten für andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors sowie für andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. B Wirtschaftsbericht B.1 Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf des Jahres 2021 war zufriedenstellend. Die Umsatzerlöse haben sich gegenüber dem Vorjahr erhöht und liegen nahezu auf Plan. Die zu betreuende System- und Anwendungslandschaft wächst durch die Realisierung geschäftsprozessgetriebener und regulatorischer Anforderungen kontinuierlich an. Das Jahr 2021 war geprägt durch Maßnahmen zur Stabilisierung des IT-Betriebs und der Umsetzung der phasenweisen Fremdvergabe von IT-Betriebsleistungen. Dies ist notwendig, um die Digitalisierung und Automatisierung der Geschäftsprozesse im Konzern aktiv zu unterstützen. Zahlreiche IT-Projekte müssen hierzu die nächsten Jahre umgesetzt werden. Die TOP Projekte werden dabei in einem internen Projektprogramm über eine Gesamt-Roadmap gebündelt und gesteuert. Zudem steht die IT zur Umsetzung der konzernweiten IT-Anforderungen als kompetenter Ansprechpartner für die Geschäftsfelder und Zentralbereiche zur Verfügung. Folgende Maßnahmen sind im Geschäftsverlauf 2021 hervorzuheben: IT-Infrastruktur
Core-Systeme
Energiewirtschaftliche Systeme
Netze
ÖPNV
B.2 Personal Die NIT hat mit der N-ERGIE einen Personalüberlassungsvertrag abgeschlossen. Auf Basis dieses Vertrages arbeiteten zum 31. Dezember 2021 insgesamt 148 Mitarbeiter (Vorjahr 143) bei der NIT. Die Leistungsverrechnung ist unter den bezogenen Leistungen im Materialaufwand erfasst. B.3 Lage Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der NIT zeigt sich stabil. Leistungsindikatoren Die wesentliche Steuerungsgröße der NIT ist das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (EGT). Dies wird entsprechend der Gewinn- und Verlustrechnung (Position 8) ermittelt. Ertragslage Die Umsatzerlöse der NIT betragen in 2021 insgesamt 49.747 T€ (Vorjahr 47.978 T€). Sie resultieren hauptsächlich aus Leistungen für die Planung, die Bereitstellung und den Betrieb der Informations- und Telekommunikationstechnologie sowie aus entsprechenden Beratungsleistungen. Dabei stammen die Umsätze zu 59,6 % (Vorjahr 58,6 %) aus dem Bereich Informationstechnologie, zu 33,2 % (Vorjahr 34,5 %) aus der Anwendungsentwicklung und der Softwarebetreuung und 7,2 % (Vorjahr 6,9 %) werden dem Bereich Telekommunikationssysteme zugeordnet. Unter Berücksichtigung des Materialaufwands in Höhe von 43.057 T€ (Vorjahr 40.770 T€) sowie der übrigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen schließt das Geschäftsjahr 2021 mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 150 T€ (Vorjahr 95 T€) ab, das aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags an die Organträgerin N-ERGIE abzuführen ist. Das EGT 2021 ist deutlich besser als geplant. Diese Entwicklung resultiert im Wesentlichen aus geringeren geplanten Personalkosten. Weiterhin konnten geplante Projekte nicht vollumfänglich durchgeführt werden, infolge fallen der Umsatz sowie der Materialaufwand geringer als geplant aus. Weiterhin erfolgten im Berichtsjahr durch die Umstellung der Systeme aktivierte Eigenleistungen. Im Vergleich zum Vorjahr fällt das EGT 2021 positiver aus. Durch die steigende IT-Durchdringung und Digitalisierung im Konzern konnten die Umsatzerlöse gesteigert werden. Die zusätzlichen Projekte und Services führten zum höheren Materialaufwand im Vorjahresvergleich. Weiterhin ergab sich ein Mehrbedarf für die Stabilisierung des IT-Betriebs. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.041 T€ auf 13.949 T€. Der Anstieg resultiert vor allem aus den Investitionen im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände. Kompensiert wird dieser Anstieg teilweise durch das im Vergleich zum Vorjahr geringere Sachanlagevermögen. Die Aktivseite ist im Wesentlichen durch das Anlagevermögen geprägt, welches 82,0 % (Vorjahr 82,3 %) der Bilanzsumme ausmacht und zu 52,0 % (Vorjahr 56,0 %) durch das Eigenkapital gedeckt ist. Das bilanzielle Eigenkapital beträgt 42,7 % (Vorjahr 46,1 %) der Bilanzsumme. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten erhöhen sich um 1.041 T€ auf 7.999 T€ gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung resultiert überwiegend aus höheren Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Konzernverrechnungen. Die flüssigen Mittel liegen mit 15 T€ um 9 T€ über dem Vorjahresniveau. Die Liquidität der NIT ist durch die Einbindung in das Finanzmanagement des N-ERGIE Konzerns jederzeit gesichert. Die Gesellschaft war im Verlauf des Geschäftsjahres jederzeit in der Lage, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Investitionen Im Berichtsjahr betragen die Zugänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen 4.424 T€ (Vorjahr 2.120 T€) und bei den Sachanlagen 1.138 T€ (Vorjahr 1.896 T€). Die Finanzierung der Investitionen erfolgt zu 83,0 % (im Vorjahr vollständig) durch Abschreibungen. C Prognose-, Chancen- und Risikobericht Prognosebericht Die N-ERGIE mit ihren Tochterunternehmen, die VAG sowie die StWN und ihre Beteiligungen werden auch weiterhin die wesentlichen Leistungspartner der NIT sein. Das Aufgabenumfeld ist auch in den nächsten Jahren durch die Informations- und Kommunikationstechnik sowie gesetzliche und regulatorische Anforderungen geprägt. Zudem werden geschäftsgetriebene Prozessoptimierungen und -weiterentwicklungen sowie die prozessuale und systemseitige Adaption neuer oder geänderter Geschäftsmodelle einen laufenden Anpassungs- und Weiterentwicklungsbedarf der Anwendungslandschaften und IT-Infrastruktur mit sich bringen. Neue Geschäftsfelder und Herausforderungen entstehen, die nur noch durch IT und deren intelligente Nutzung umsetzbar sind. Außerdem erfolgt in den nächsten Jahren die Umstellung des SAP-Core-Systeme des StWN-Konzerns aus S/4 HANA. Die Digitalisierung wird die Energie- und ÖPNV-Branche weiter durchdringen. Die NIT wird diese digitale Transformation konzernweit begleiten und mit den hierfür notwendigen Lösungen, Technologien und Kompetenzen die Geschäftsfelder und Geschäftsbereiche des Konzerns unterstützen. Um dies zu ermöglichen muss die Gesamt-Roadmap der IT-Maßnahmen kontinuierlich fortgeschrieben, effizient gesteuert und sukzessive umgesetzt werden. Parallel hierzu muss die NIT für den Gesamtkonzern einen sicheren und stabilen IT-Betrieb gewährleisten und den Kundenservice ausbauen. Hierfür sind entsprechende Kernkompetenzen im IT-Infrastrukturbetrieb weiterhin vorzuhalten, während IT-Standardleistungen im Rahmen der geplanten phasenweisen Fremdvergabe vermehrt über externe IT-Dienstleister bezogen werden. Für 2022 wird ein negatives EGT erwartet, welches aufgrund des Doppelbetriebs von Systemlandschaften während der Laufzeit von Großprojekten, geplanten phasenweisen Fremdvergaben und den damit verbundenen Aufwendungen deutlich schlechter ausfallen wird als im Berichtsjahr. Chancen- und Risikobericht Die NIT ist in das Risikomanagementsystem des N-ERGIE Konzerns integriert, welches neben Risiken auch Chancen erfasst. Die Chancen und Risiken werden systematisch analysiert und bewertet und auf Basis dieser Daten Entscheidungen verantwortungsvoll getroffen. In einer Handlungsanweisung sind die Zuständigkeiten und Verantwortungen klar geregelt. Die Effizienz und Wirksamkeit des Risikoinformationssystems wird durch die interne Revision überprüft. Die NIT ist ausschließlich im StWN Konzern als Dienstleister tätig, sodass sich Chancen und Risiken aus der Beauftragung der Konzerngesellschaften ergeben. Bestandsgefährdende Risiken, welche die künftige Entwicklung der Gesellschaft beeinträchtigen, sind aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der N-ERGIE und der Einbindung in die Konzernfinanzierung nicht erkennbar. Durch die Corona-Krise sind keine Auswirkungen auf die Umsatzerlöse zu erwarten, da die Gesellschaft überwiegend im Konzern tätig ist.
Nürnberg, den 18. Februar 2022 N-ERGIE IT GmbH Geschäftsführung Bilanz zum 31. Dezember 2021der N-ERGIE IT GmbH, NürnbergAktivseite scroll
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Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021der N-ERGIE IT GmbH, Nürnbergscroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2021der N-ERGIE IT GmbH, NürnbergA Allgemeine Angaben Die Firma N-ERGIE IT GmbH (NIT) mit Sitz in Nürnberg ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Nürnberg unter der Nummer HRB 19441 eingetragen. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes sowie des Energiewirtschaftsgesetzes aufgestellt. Des Weiteren werden alle Davon-Vermerke im Anhang ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde um die Zwischensumme „Ergebnis der Geschäftstätigkeit“ (Position 8) ergänzt. Das Ergebnis stellt eine Steuerungsgröße dar. Die Gesellschaft unterliegt als rechtlich selbstständiges Unternehmen, das zu einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- oder Gasunternehmen gehört und unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen erbringt, dem § 6b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Daher erstellt die Gesellschaft für die Tätigkeiten im Bereich der Elektrizitätsverteilung (Erbringung von energiespezifischen Dienstleistungen) und Gasverteilung (Erbringung von energiespezifischen Dienstleistungen) gemäß § 6b Abs. 3 EnWG jeweils eine eigene Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Darüber hinaus führt sie nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten für andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors sowie für andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. B Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, aktiviert. Die Abschreibungen erfolgten grundsätzlich linear über die betriebsindividuelle Nutzungsdauer und beginnen im Zugangsmonat. Bei den Herstellungskosten sind in angemessenem Umfang Material- und Fertigungsgemeinkosten berücksichtigt (aktivierte Eigenleistungen). Den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenständen und Sachanlagen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zu Grunde: scroll
Die Abschreibungszeiträume werden ausgehend von den in den steuerrechtlichen AfA-Tabellen angegebenen kürzesten Nutzungsdauern ermittelt, soweit nicht im Einzelfall Anhaltspunkte für eine abweichende betriebsindividuelle Nutzungsdauer vorliegen. Selbstständig nutzbare bewegliche Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 250 €, aber nicht 800 € übersteigen, werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Eigenkapital Der Ansatz des gezeichneten Kapitals erfolgt zum Nennbetrag. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten gemäß § 249 Abs. 1 HGB. Die Rückstellungen sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die langfristigen sonstigen Rückstellungen wurden, entsprechend ihrer Restlaufzeit, mit dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst; die Dotierung erfolgte nach der Nettomethode. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. C Erläuterungen zur Bilanz C.1 Anlagevermögen Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens wird im Einzelnen in dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagengitter dargestellt. C.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die ausgewiesenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.136 T€ (Vorjahr 799 T€). Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. C.3 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Personalkostenverrechnungen und ausstehende Rechnungen. C.4 Verbindlichkeiten Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten im Wesentlichen die Konzernverrechnung von Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3.903 T€ (Vorjahr 2.342 T€) sowie die Ergebnisabführung in Höhe von 150 T€ (Vorjahr 95 T€) gegenüber der Gesellschafterin. Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. D Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung D.1 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt: scroll
Die Umsätze wurden ausschließlich im Inland erzielt. D.2 Sonstige betriebliche Erträge Dieser Posten enthielt im Vorjahr periodenfremde Erträge in Höhe von 114 T€, welche im Wesentlichen aus dem Verkauf von Altgeräten sowie aus der Auflösung von Rückstellungen resultierten. D.3 Materialaufwand In dieser Position waren im Vorjahr periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 314 T€ enthalten, welche im Wesentlichen IT- und Kommunikationsaufwand betrafen. D.4 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsaufwendungen entstanden für die Verzinsung von Verrechnungskonten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 14 T€ (Vorjahr 21 T€). Aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen ergeben sich Zinsaufwendungen von 3 T€ (Vorjahr 4 T€). E Ergänzende Angaben E.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus Verpflichtungen von Miet- und Leasingverträgen für die IT-Infrastruktur. scroll
E.2 Honorar des Abschlussprüfers Die Angabe nach § 285 Nr. 17 HGB erfolgt im Konzernabschluss der N-ERGIE Aktiengesellschaft. E.3 Angaben nach § 6b Abs. 2 EnWG Als wesentliche Geschäfte mit verbundenen Unternehmen sind nach § 6b Abs. 2 EnWG, Telekommunikationsaufwand in Höhe von 754 T€ (Vorjahr 710 T€) sowie IT- und Telekommunikationsleistungen in Höhe von 15.574 T€ (Vorjahr 14.744 T€) zu benennen. Des Weiteren besteht ein Cash-Pool-Konto mit der N-ERGIE Aktiengesellschaft, welches eine Verbindlichkeit von 3.903 T€ zum 31. Dezember 2021 (Vorjahr 2.342 T€) ausweist. Die Kapitalaufnahme bzw. -einlage wird zu Marktkonditionen verzinst. E.4 Nachtragsbericht Nach Ende des Geschäftsjahres wurden keine Risiken oder Vorgänge von besonderer Bedeutung identifiziert, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden oder die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage wesentlich beeinträchtigen. E.5 Organe der Gesellschaft a) Gesellschafterversammlung b) Geschäftsführer:
Die Geschäftsführer erhalten von der Gesellschaft keine Bezüge. E.6 Konzernzugehörigkeit Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg, für den kleinsten Kreis und in den Konzernabschluss der Städtische Werke Nürnberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nürnberg, für den größten Kreis einbezogen. Die Abschlüsse sind beim Bundesanzeiger offengelegt.
Nürnberg, 18. Februar 2022 N-ERGIE IT GmbH Michael Seiferth, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021der N-ERGIE IT GmbH, Nürnbergscroll
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Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen für das Geschäftsjahr 2021 der N-ERGIE IT GmbH, Nürnberg A Allgemeine Angaben Die Gesellschaft unterliegt als rechtlich selbstständiges Unternehmen, das zu einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- oder Gasunternehmen gehört und unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen erbringt, dem § 6b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Daher erstellt die Gesellschaft für die Tätigkeiten im Bereich der Elektrizitätsverteilung (Erbringung von energiespezifischen Dienstleistungen) und Gasverteilung (Erbringung von energiespezifischen Dienstleistungen) gemäß § 6b Abs. 3 EnWG eine eigene Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. B Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Abschreibungsmethoden entsprechen denen des handelsrechtlichen Abschlusses der Gesellschaft. Bei der Aufstellung der Abschlüsse der Tätigkeitsbereiche wurde im Hinblick auf die interne Leistungsverrechnung grundsätzlich die Nettomethode angewendet. C Erläuterungen zur Bilanz C.1 Anlagevermögen Das ausgewiesene Anlagevermögen ist überwiegend sachgerecht auf Basis eines Umsatzschlüssels zugeordnet. C.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind überwiegend sachgerecht auf Basis eines Umsatzschlüssels zugeordnet und haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. C.3 Flüssige Mittel Die Flüssigen Mittel sind im Wesentlichen sachgerecht auf Basis eines Umsatzschlüssels zugeordnet. C.4 Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten ist überwiegend sachgerecht auf Basis eines Umsatzschlüssels zugeordnet. C.5 Eigenkapital Das Eigenkapital ist im Wesentlichen sachgerecht auf Basis eines Umsatzschlüssels zugeordnet. C.6 Rückstellungen Die Rückstellungen sind überwiegend sachgerecht auf Basis eines Umsatzschlüssels zugeordnet. C.7 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Wesentlich sachgerecht auf Basis eines Umsatzschlüssels zugeordnet. Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. D Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung D.1 Umsatzerlöse Die ausgewiesenen Umsatzerlöse sind direkt bzw. anhand eines personalbezogenen Schlüssels zugeordnet. D.2 Andere aktivierte Eigenleistungen Die anderen aktivierten Eigenleistungen sind im Wesentlichen sachgerecht anhand eines Umsatzschlüssels zugeordnet. D.3 Materialaufwand Der Materialaufwand ist im Wesentlichen sachgerecht auf Basis eines Umsatzschlüssels zugeordnet. D.4 Abschreibungen Die Abschreibungen sind überwiegend sachgerecht auf Basis eines Umsatzschlüssels zugeordnet. D.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen sachgerecht auf Basis eines Umsatzschlüssels zugeordnet. D.6 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind überwiegend sachgerecht auf Basis eines Umsatzschlüssels zugeordnet. In diesem Posten sind Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 4 T€ enthalten. Auf den Bereich der Elektrizitätsverteilung entfallen 3 T€ und auf den Bereich der Gasverteilung 1 T€. Weiterhin sind Zinsen und ähnlichen Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen von rund 1 T€ enthalten. Auf den Bereich der Elektrizitätsverteilung entfallen 1 T€ und auf den Bereich der Gasverteilung 0 T€. D.7 Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Durch die sachgerechten Verteilungsschlüssel ermittelt sich die Ergebnisabführung je Tätigkeit.
Nürnberg, 18. Februar 2022 N-ERGIE IT GmbH Michael Seiferth, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2021der N-ERGIE IT GmbH, NürnbergTätigkeit ElektrizitätsverteilungAktivseite scroll
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Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021der N-ERGIE IT GmbH, NürnbergTätigkeit Elektrizitätsverteilungscroll
Bilanz zum 31. Dezember 2021der N-ERGIE IT GmbH, NürnbergTätigkeit GasverteilungAktivseite scroll
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Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021der N-ERGIE IT GmbH, NürnbergTätigkeit Gasverteilungscroll
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die N-ERGIE IT GmbH, Nürnberg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der N-ERGIE IT GmbH, Nürnberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der N-ERGIE IT GmbH, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Nürnberg, den 18. Februar 2022 Deloitte GmbH Friederike Rolshoven, Wirtschaftsprüferin Markus Putz, Wirtschaftsprüfer |
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